Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder fordert eine verfassungskonforme Umsetzung der Registermodernisierung und stellt sich damit gegen die bisherigen Pläne des von Horst Seehofer geführten Bundesinnenministeriums, die netzpolitik.org in dieser Woche veröffentlicht hatte.
Streitpunkt ist die vom Bundesinnenministerium geplante Nutzung der Steuer-Identifikationsnummer als einheitliche Personenkennzahl. Gegen diese Nutzung sprechen gleich mehrere Urteile des Bundesverfassungsgerichtes, die eine solche Personenkennziffer wegen einer Zusammenführung der Daten und der damit möglichen Profilbildung deutlich ablehnen. In der Entschließung (PDF) der deutschen Datenschutzbehörden heißt es, dass die nun geplante ausgedehnte Verwendung der Steuer-ID als einheitliches Personenkennzeichen sich vollständig von ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung für rein steuerliche Sachverhalte löse, obwohl sie nur deswegen bislang als verfassungskonform angesehen werden könne.
Einheitliches Personenkennzeichen nicht verfassungskonform
Tatsächlich hatte die Bundesregierung bei der Einführung der Steuer-ID verfassungsrechtliche Bedenken mit der Begründung weggewischt, dass die Nummer nur für steuerliche Zwecke eingesetzt werden solle. Datenschützer:innen hatten damals gewarnt, dass aus der Steuer-ID eine Personenkennziffer werden könne. Genau das hat das Bundesinnenministerium jetzt wirklich vor.
Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Ulrich Kelber lehnt die geplante Nutzung der Steuer-Identifikationsnummer als übergreifendes Ordnungsmerkmal ab, wie er in einer Stellungnahme an diesem Freitag deutlich machte. Zwar seien die Pläne für die Registermodernisierung in vielen Punkten gar nicht schlecht und durchaus im Interesse der Bürger:innen. „Doch durch die Verwendung einer einheitlichen Identifikationsnummer besteht ein erhebliches Risiko der missbräuchlichen Zusammenführung der Daten aus unterschiedlichen Registern. Damit werden viele Sicherheitsmaßnahmen entwertet.“
Kelber hofft auf eine Änderung im Gesetzentwurf, damit „uns nicht wieder erst das Bundesverfassungsgericht vor einem zu neugierigen Staat schützen muss.“
Verfassungskonforme Lösung ist möglich
Dabei ist eine grundgesetz- und datenschutzfreundlichere Lösung durchaus möglich. In Österreich wird seit Jahren ein System erfolgreich eingesetzt, das den einzelnen Behörden so genannte „bereichsspezifische“ Nummern vergibt, während sie auf die eigentliche Personenkennziffer keinen Zugriff hat. Das erschwert technisch eine Zusammenführung von Daten erheblich. Das Bundesinnenministerium lehnt dieses Modell in seinem Referentenentwurf zum Registermodernisierungsgesetz ab, weil es angeblich zu teuer und zeitaufwändig sei.
Die Datenschutzkonferenz hatte bereits 2019 darauf hingewiesen, dass die Schaffung solcher einheitlichen und verwaltungsübergreifenden Personenkennzeichen beziehungsweise Identifikatoren gefährlich sein könne, weil personenbezogene Daten in großem Maße leicht verknüpft und zu einem umfassenden Persönlichkeitsprofil vervollständigt werden können. Der aktuelle Gesetzesentwurf zur Registermodernisierung sieht vor, dass bei mehr als 50 Registern die Steuer-Identifikationsnummer als zusätzliches Merkmal erfasst wird.
