Konferenz der Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder

  • Automatisierte Datenanalyse: Palantir-Gesetze missachten Vorgaben aus Karlsruhe
    Palantir in Lego
    Das Wort Palantir geht auf den Schriftsteller J. R. R. Tolkien und sein Werk „Der Herr der Ringe“ zurück, der damit fiktionale „sehende Spionage-Steine“ beschrieb.
    Automatisierte Datenanalyse Palantir-Gesetze missachten Vorgaben aus Karlsruhe

    Bundes- und Landesdatenschützer üben Kritik am Palantir-Einsatz und den Gesetzen, die automatisierte Polizeidatenanalysen erlauben. Sie verlangen eine verfassungskonforme Neuausrichtung. Jetzt sei der Moment gekommen, einen digital souveränen Weg einzuschlagen.

    23. September 2025 6
  • 5 Jahre Datenschutzgrundverordnung: Die fünf größten Schwächen der DSGVO
    Eine weiße Hand vor dem Hintergrund der EU-Flagge, die einen Daumen nach unten zeigt
    Die fünf größten Fails der DSGVO
    5 Jahre Datenschutzgrundverordnung Die fünf größten Schwächen der DSGVO

    Die Datenschutzgrundverordnung gilt als Meilenstein der europäischen Digitalpolitik. Doch auch nach fünf Jahren läuft längst nicht alles rund. Wir haben die fünf größten Tops und Flops der DSGVO analysiert. Hier: Die großen Schwächen.

    24. Mai 2023 3
  • Personenkennzahl: Alle Datenschutzbehörden halten Seehofer-Pläne für verfassungswidrig
    Hängeregister mit Aufschrift Steuer-ID
    Anhand der Steuer-Identifikationsnummer sollen in Zukunft alle Daten zusammengeführt werden können.
    Personenkennzahl Alle Datenschutzbehörden halten Seehofer-Pläne für verfassungswidrig

    Die Datenschutzbehörden von Bund und Ländern sehen den aktuellen Gesetzentwurf zur Registermodernisierung als verfassungswidrig an. Sie sprechen sich für eine datenschutzfreundlichere Lösung nach österreichischem Vorbild aus. Dort haben die Behörden keinen Zugriff auf die Personenkennzahl.

    28. August 2020 8
  • : Datenschützer: Geplantes BKA-Gesetz beschneidet Grundrechte
    Noch lange nicht spruchreif: BKA-Gesetz samt Staatstrojaner.
    Datenschützer: Geplantes BKA-Gesetz beschneidet Grundrechte

    Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) fordert die Bundesregierung auf, den Entwurf zu einer Neufassung des Bundeskriminalamtgesetzes (BKA-Gesetz) grundlegend zu überarbeiten.

    Tatsächlich nimmt [der Gesetzentwurf] sogar wichtige Datenschutzregeln und Verfahrenssicherungen zurück, die der Gesetzgeber nach dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts geschaffen hatte. Der Entwurf ändert den bisherigen Informationsverbund für alle Polizeibehörden grundlegend. Dieser ist nicht mehr nach Dateien untergliedert und führt zu unverhältnismäßig weitreichenden Speicherungen. In dieser Form ist dies weder durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz noch durch die EU-Richtlinie zum Datenschutz im Bereich Justiz und Inneres veranlasst.

    Die Novellierung war notwendig geworden, da das Bundesverfassungsgericht im April 2016 Teile des BKA-Gesetzes als verfassungswidrig eingestuft hatte.

    21. März 2017 1
  • : Bundestag beschließt Ausbau der Videoüberwachung, Kennzeichen-Scanner und Bodycams für die Bundespolizei
    Die Kunstinstallation "Desire of Codes" von Seiko Mikami. Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">CC-BY-NC-ND 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/arselectronica/7779763304/sizes/o/">Ars Electronica</a>
    Bundestag beschließt Ausbau der Videoüberwachung, Kennzeichen-Scanner und Bodycams für die Bundespolizei

    Der Bundestag hat den Weg für mehr Videoüberwachung durch private Betreiber freigemacht. Zudem erhält die Bundespolizei automatische Kennzeichen-Scanner und Bodycams. Oppositionspolitiker und Datenschützer bezweifeln, dass dadurch Terroristen aufgehalten oder die öffentliche Sicherheit verstärkt wird.

    10. März 2017 76
  • : Drohender Datenschutz-Abbau: Bundesinnenministerium plant massive Abweichungen von europäischen Standards
    Foto: <a href="https://unsplash.com/photos/p31C6Lmf9zU">Rahel Crowe</a> unter <a href="https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/">CC0</a> via <a href="https://unsplash.com/" target="_blank">unsplash</a>
    Drohender Datenschutz-Abbau: Bundesinnenministerium plant massive Abweichungen von europäischen Standards

    Die Bundesregierung wird in Kürze den Entwurf eines neuen deutschen Datenschutzgesetzes beschließen. Für die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder übt deren Vorsitzende, Barbara Thiel, harsche Kritik an den Plänen des Innenministeriums: Es wolle offenbar Vorstellungen umsetzen, mit denen es sich auf europäischer Ebene nicht durchsetzen konnte.

    30. Januar 2017 20
  • : Abgeordnete wurden herbeitelefoniert, damit VDS Rechtsausschuss passieren kann
    Abgeordnete wurden herbeitelefoniert, damit VDS Rechtsausschuss passieren kann

    vds_timeline

    Wie gestern angekündigt, hat heute der Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung den federführenden Rechtsausschuss passiert. Der Tagesordnungspunkt 23 wurde ungewöhnlich kurzfristig festgelegt, am Ende drohte sogar die Beschlussunfähigkeit des Ausschusses, da nur 17 der 39 Abgeordneten anwesend waren und weitere herbeitelefoniert werden mussten.

    Geändert hat sich an dem Gesetzesentwurf quasi nichts, außer einer Klausel, die besagt, dass das Gesetz nach drei Jahren evaluiert werden soll. Wirksam ist das erfahrungsgemäß nicht.

    Das Durchwinken der Vorratsdatenspeicherung geschieht gegen besseres Wissen und Fakten. Dem Rechtsausschuss liegen, so geht es aus der Tagesordnung hervor, diverse Dokumente vor, deren Grundtenor die erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken bei der anlasslosen, massenhaften Speicherung der Kommunikationsdaten aller zum Ausdruck bringen.

    So die „Umlaufentschließung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 9. Juni 2015“. In ihr sprechen sich die Datenschutzbeauftragten gegen eine Vorratsdatenspeicherung aus:

    Mit einer Vorratsdatenspeicherung wird massiv in Freiheitsrechte von allen Menschen unabhängig von einem konkreten Verdacht eingegriffen. Deshalb müssen derartige Maßnahmen […] einer strengen Erforderlichkeits- und Verhältnismäßigkeitsprüfung unterzogen und durch technische, organisatorische und verfahrensrechtliche Vorkehrungen abgesichert werden. Die Konferenz kann nicht erkennen, dass die Regelungen grundrechtlichen Anforderungen genügen.

    Ein weiteres Dokument ist die Stellungnahme der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff, über die wir bereits im Juni berichtet haben. Sie fand zahlreiche Kritikpunkte, weder die Eignung noch die Verhältnismäßigkeit und schon gar nicht die Notwendigkeit des Gesetz seien bewiesen, durch Funkzellenabfragen könnte es zu „doppelter Vorratsdatenspeicherung“ kommen und auch für den Schutz von Berufsgeheimnisträgern sei nicht gesorgt. Und der vielleicht wichtigste Satz erteilt eine Absage an all die kleinen „Verbesserungen“ in dem geplanten Gesetz, die es „verfassungskonform“ machen sollen:

    […] die Konsequenz einer grundrechtswidrigen Maßnahme [darf] nicht sein, dass mittels kosmetischer Eingriffe die Grundrechtswidrigkeit zwar etwas „verschleiert“ wird, im Ergebnis aber nach wie vor bestehen bleibt. In einem solchen Fall, in dem die einzigen umsetzbaren „Verbesserungsmöglichkeiten“ letztlich doch nicht dazu führen können, das Problem der Maßnahme zu beseitigen, muss schlichtweg auf die Maßnahme in Gänze verzichtet werden.

    Und aus einer weiteren Ecke gibt es einen Dämpfer. In der Tagesordnung ist auch ein Dokument erwähnt, in dem es um die Kostenschätzung zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung geht. Die Bundesnetzagentur hat dazu eine Präsentation angefertigt, die zuvor auf gruen-digital.de veröffentlicht wurde.

    Etwa 260 Mio. Euro Investitionskosten werden für die Telekommunikationsprovider geschätzt, wobei die Schere zwischen kleineren Anbietern (100.000 Euro) und größeren Anbietern (15 Mio. Euro) sichtbar wird. Auch wenn die Kosten bei kleineren Providern geringer sind, ihre Unverhältnismäßigkeit ist umso größer. Denn auf Erst-Investitionskosten – von Wartung und Co. abgesehen – von 100.000 Euro kommen „statistisch nur alle 2 Jahre eine Verkehrsdatenabfrage“.

    vds_bnetza

    Dazu schätzt die Bundesnetzagentur, selbst 25 Planstellen zur Umsetzung zu benötigen, mit Kosten von jährlich 2,9 Mio. Euro. Außerdem kommen Kosten für Entschädigungen für betroffene Betreiber wegen unbilliger Härte hinzu, die noch nicht abschätzbar sind. Sprich: Die Vorratsdatenspeicherung ist nicht nur ein massiver Grundrechtseingriff, sie ist auch ein Millionengrab mit nicht belegbarem Nutzen.

    Denn – Überraschung! – es gibt kein einziges Dokument, das die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung zeigt. Das musste auch Justizminister Heiko Maas bereits zugeben. Und auch wenn es höchst unwahrscheinlich ist, die für Freitag im Plenum geplante Verabschiedung der Vorratsdatenspeicherung noch zu verhindern: Dass das Gesetz unter diesen Voraussetzungen vor einem Verfassungsgericht Bestand hat, glauben wir kaum.

    Statements von Mitgliedern des Rechtsausschusses

    Wir haben Statements der Abgeordneten im Rechtsausschuss gesammelt. Leider hat sich die SPD noch gar nicht zurückgemeldet, wir ergänzen hier, sobald wir weitere Antworten bekommen.

    Viel Neues gibt es auch nicht, denn die Vorratsdatenspeicherung ist immer noch genauso grundrechtsverletzend wie sie war. Die Union hält jedoch weiterhin an der bekannten Kinderporno-Argumentation fest.

    Katja Keul, Obfrau im Ausschuss und Sprecherin für Rechtspolitik der Grünen:

    Sämtliche Argumente gegen die Vorratsdatenspeicherung prallen einfach an der schwarz-roten Koalitionswand ab. Erst hat die Große Koalition die Vorratsdatenspeicherung verspätet als allerletzten Tagesordnungspunkt im Rechtsausschuss aufgesetzt, jetzt ist sie nicht mal bereit, sachlich mit uns zu diskutieren. Es zeugt von einem merkwürdigen Rechtsverständnis, wenn vereinbarte Fristen für die Aufsetzung von Gesetzesvorlagen von der Koalitionären plötzlich für irrelevant erklärt werden und damit eine ordentliche Beratung unmöglich gemacht wird.

    Die Große Koalition hat es nicht mal mit ihrer Mehrheit von über 80 Prozent geschafft, genügend Ausschussmitglieder für die Abstimmung zur Vorratsdatenspeicherung zu stellen. Erst nach dem Antrag der Opposition auf die Feststellung der Beschlussunfähigkeit haben CDU/CSU und SPD ihre Mitglieder herbeitelefoniert, um den Abschluss des Gesetzes heute noch durchzudrücken.

    Zudem hat sich gezeigt, dass die Koalition sich uneinig über die Auslegung des neuen Tatbestandes der Datenhehlerei und des Begriffs der journalistischen Tätigkeit ist. Die SPD legte Wert darauf, dass eine Feststellung über die Auslegung der Datenhehlerei in das Beschlussprotokoll des Ausschusses aufgenommen wird. Diese Auslegung ist zum einen nicht maßgebend, da sie sich im Gesetz nicht wiederfindet, zum anderen hat die CDU ihrem Koalitionspartner widersprochen.

    Damit bestätigt sich die Kritik der Opposition an dem Gesetz.

    Renate Künast, Vorsitzende des Rechtsausschusses, Grüne:

    Das Gesetz entspricht nicht den Vorgaben des BVerfG und des EuGH, was die Gesamtbelastung angeht. Der Grad der Überwachung wächst und wächst.

    Niemand aus der GroKo kann erklären, wie die Daten gesichert werden sollen. Im Zeitalter nach Snowden ist das eine ungeheuerliche Naivität.

    Berufsgeheimnisträger wie Anwälte, Ärzte und Abgeordnete bleiben nach wie vor nicht vor Datenspeicherung geschützt. Das verstößt gegen das Urteil des EuGH. Die GroKo bringt Argumente vor, warum es nicht gehen soll, die im digitalen Zeitalter nur als fadenscheinig bezeichnet werden können. Telefonnummern von Kanzleien, Praxen und Parlamenten kann man schlicht und einfach herausnehmen.

    Konstantin von Notz, Grüne:

    Gegen unseren Protest beschließen heute die Abgeordneten der GroKo im Rechtsausschuss die anlasslose Vorratsdatenspeicherung im unseriösen Eilverfahren. Dass die Abgeordneten der Großen Koalition einen solchen, verfassungsrechtlich hochproblematischen Eingriff nach all den Diskussionen der letzten Jahre, nach massiver Kritik am Entwurf von allen Seiten, selbst aus den eigenen Bundesministerien, nun skrupellos durch das Parlament peitschen, zeigt die ganze Ignoranz gegenüber unseren Bürgerrechten. Die vereinbarte Evaluation als einzige Änderung ist kaum mehr als ein schlechter Witz. Sie soll von der Bundesregierung selbst vorgenommen werden. Wir werden weiterhin mit allen demokratischen Mitteln und vielen Verbündeten für unsere Grund- und Freiheitsrechte streiten – nötigenfalls auch erneut vor dem Bundesverfassungsgericht.

    Harald Petzold, Obmann der Linken im Ausschuss:

    Die Vorratsdatenspeicherung ist ein massiver Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung, die alle Bürgerinnen und Bürger einem Generalverdacht unterstellt. DIE LINKE lehnt diese Politik des Generalverdachts gegen Bürgerinnen und Bürgern ab.

    Nach wie vor fehlt jeglicher Beleg dafür, dass die Vorratsdatenspeicherung auch nur irgendetwas für die Bekämpfung schwerer Straftaten bringt. Weder im Verfahren vor dem EuGH noch danach konnten die Regierungen oder Polizeien der 28 Mitgliedsstaaten auch nur den geringsten Beleg für einen Nutzen liefern. Und daran wird auch dieser Gesetzentwurf überhaupt nichts ändern.

    Halina Wawzyniak, Sprecherin für Rechtspolitik der Linken:

    Es ist schon ein wenig absurd, dass insbesondere die Union ständig durch die Gegend läuft und die Einhaltung von Rechtsvorschriften einfordert, mit den vom Bundestag und dem Ausschuss selbst gesetzten Regelungen aber lax umgeht. Die Behandlung des Punktes im Rahmen einer Ergänzung der Tagesordnung verletzt Rechte von Abgeordneten.

    Dass der Ausschuss bei dem Punkt zunächst beschlussunfähig war (17 von 39 Mitgliedern) und erst nach der Stellung des Geschäftsordnungsantragsantrages die Kollegen/innen herbeitelefoniert werden mussten, tut sein übriges.

    Die Erforderlichkeit der Vorratsdatenspeicherung zur Strafverfolgung und Gefahrenabwehr kann nach wie vor nicht nachgewiesen werden. Wenn die Erforderlichkeit eines Grundrechtseingriffs aber nicht nachgewiesen werden kann, dann kann er nicht stattfinden. Das ist ganz einfach. Es steht zu befürchten, dass ab Freitag die Arbeiten an einem Vorratsdatenspeicherungsaufhebungsgesetz beginnen müssen.

    Alexander Hoffmann, CDU/CSU:

    Als Mitglied im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz und als zuständiger Berichterstatter der Unionsfraktion für den Themenbereich ‚Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung’ begrüße ich den nun verabschiedeten Kompromiss zur Speicherung von Verbindungsdaten, den ich für dringend geboten halte.

    Es ist erschreckend, wenn sich Polizei und Staatsanwälte nicht mehr in der Lage sehen, den sexuellen Missbrauch von Kindern wirkungsvoll bekämpfen zu können. Wir dürfen angesichts der Datenflut und der Überlastung der ermittelnden Behörden nicht kapitulieren, im Gegenteil. Wir müssen ihnen alle Möglichkeiten geben, diese widerlichen Verbrechen auch bekämpfen zu können.

    Die Einstellung des Verfahrens im Fall Edathy hat deutlich gezeigt, wie Fälle dieser Art aufgrund des hohen Ermittlungsaufwands und der schweren Beweislage oftmals in der Praxis enden. Es kann nicht sein, dass Ermittlungserfolge gerade im Bereich der Kinderpornographie davon abhängig sind, welcher Telekommunikationsanbieter Verbindungsdaten überhaupt und, wenn Ja, wie lange speichert.

    14. Oktober 2015 37
  • : Datenschutzreform: Deutsche Datenschützer zerpflücken Position der EU-Regierungen
    Kritisiert die Bundesregierung. Der derzeitige Vorsitzender der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder Michael Ronellenfitsch. – Screenshot aus <a href="https://www.youtube.com/watch?v=XaWzFySA3YQ">Tagesschau vom 26.5</a> via Youtube/<a href="https://www.youtube.com/channel/UCvMIa4wxtS8FR239VDuUhXA">digitalegesellschaft</a>
    Datenschutzreform: Deutsche Datenschützer zerpflücken Position der EU-Regierungen

    Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder kritisiert in einem aktuellen Kernpunktepapier (pdf) den Stand der Verhandlungen zur Datenschutzverordnung. Im Fokus ihrer Kritik steht dabei der Rat der Europäischen Union, also die EU-Mitgliedsstaaten, die erst vor kurzem eine gemeinsame Verhandlungsposition für die anstehenden Trilogverhandlungen verabschiedet haben. Die Warnung der deutschen Datenschützer kommt daher pünktlich zum Beginn der Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission, an deren Ende die Verordnung stehen soll.

    Kritik an Rat und Bundesregierung

    In dem Papier beziehen die Datenschützer unmissverständlich Position gegen den Kurs der Mehrheit der EU-Regierungen, die den Entwurf zur Datenschutzverordnung in fast allen wichtigen Punkten geschwächt haben. Wie zuvor bereits Bürgerrechtsorganisationen, warnen die Datenschutzbehörden deshalb vor einem Rückfall hinter die geltende Datenschutzrichtlinie:

    Keinesfalls darf die Reform des Europäischen Datenschutzrechts dazu führen, hinter dem geltenden Datenschutzniveau zurückzubleiben.

    Während die deutsche Bundesregierung sich im Rat, wahrscheinlich mit der Absicht „internettaugliche“ Regeln zu schaffen, für eine Aufweichung der Zweckbindung ausgesprochen hat, formulieren die Kollegen aus den Landesdatenschutzbehörden und die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff:

    Gerade in Zeiten von Big Data und globaler Datenverarbeitung sind die Autonomie des Einzelnen, Transparenz und Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung, die Zweckbindung oder die Verantwortlichkeit des Datenverarbeiters ebenso wichtige Elemente der Grundrechtsgewährleistung wie eine starke Datenschutzaufsicht und wirksame Sanktionen.

    Umfassende Liste an Beanstandungen

    Interessant an dem Papier sind allerdings weniger die – nichtsdestotrotz wichtigen – Punkte wie Datensparsamkeit, Zweckbindung und Einwilligung, sondern die Schlaglichter auf andere Baustellen der Verordnung, die sonst weniger öffentliche Aufmerksamkeit erfahren. Insgesamt formulieren die Datenschützer 16 Kritikpunkte.

    Dazu zählt etwa die Privilegierung der Datenverarbeitung zu statistischen Zwecken in der Ratsfassung der Verordnung, die es Unternehmen erlauben könnte, unter dem Deckmantel der Statistik, die (wenigen verbliebenen) Beschränkungen zur Weiterverarbeitung von Daten zu unterlaufen.

    Als unzureichend in den Entwürfen aller drei Gremien (Rat, Parlament, Kommission) rügen die Datenschutzbehörden die Regeln zur Profilbildung. Nicht erst das Fällen von auf Profiling basierenden Entscheidungen, die „rechtliche“ oder „signifikante“ Auswirkungen haben, soll reguliert werden. Bereits das Nutzen von Profilen unterhalb dieser Schwelle sowie das Anlegen der Profile selbst müsse die Verordnung wirksam begrenzen.

    Unzulänglich ist insbesondere der Vorschlag des Rates, da er das Phänomen des Profilings in Anlehnung an Art. 15 Abs. 1 der EG-Datenschutzrichtlinie 95/46 auf das Treffen automatisierter Entscheidungen mit Rechtswirkung für den Einzelnen reduziert. Geregelt wird damit lediglich eine spezifische Folge der Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der Auswertung von Persönlichkeitsmerkmalen, nicht aber die grundlegende Frage, zu welchen Zwecken und innerhalb welcher Grenzen Persönlichkeitsprofile überhaupt erstellt und genutzt werden dürfen. Zudem beinhaltet dieser Ansatz in der Praxis ein erhebliches Interpretations- und Umgehungspotenzial im Hinblick auf Dienste oder Anwendungen, die keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber dem Betroffenen entfalten, wie die Analyse des Nutzerverhaltens im Internet, die Analyse persönlicher Vorlieben durch ein soziales Netzwerk, die Analyse von Bewegungsdaten oder die Analyse der Körperaktivität mittels Apps und Sensoren.

    Wenig überraschend widmen sich die Datenschutzbehörden auch dem Bereich ihrer Kernkompetenz, dem technisch-organisatorischen Datenschutz. Über die gravierenden Einschnitte, die der Rat in diesem Abschnitt der Verordnung vorsieht, hatten wir bereits vor einem knappen Jahr berichtet. Nach Ansinnen des Rates müssten Unternehmen betriebliche Datenschutzbeauftragte nicht mehr verpflichtend bestellen. Generell will der Rat mit einem „risikobasierten Ansatz“ die Verantwortlichkeit der Unternehmen je nach Risiko der Datenverarbeitung abstufen. Keine gute Idee, finden auch die Datenschutzbehörden:

    Die Konferenz spricht sich für den seitens der Kommission für Art. 22 DSGVO gewählten Ansatz aus, um zu verdeutlichen, dass die Verantwortlichkeit („Accountability“) ein tragendes Grundelement des Datenschutzes ist, das als solches einem risikobasierten Ansatz nicht zugänglich ist.

    Interessant im Sinne einer praktischen Umsetzung des Datenschutzes ist auch die Forderung nach Datenschutzzielen, die über die bislang zur Diskussion stehenden Ziele der IT-Sicherheit (Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit) hinausgehen und Nicht-Verkettbarkeit, Intervenierbarkeit und Transparenz in Datenverarbeitungsprozessen verankern sollen.

    Das Papier der deutschen Datenschutzbehörden reiht sich in die Fülle von praktikablen Handreichungen zur Verordnung ein. Zuletzt hatte der Europäische Datenschutzbeauftragte Giovanni Buttarelli seine Änderungsvorschläge zur Verordnung veröffentlicht. Umso wichtiger ist es, dass derart kompetente Stimmen auch Gehör in den Trilogverhandlungen finden.

    28. August 2015 3
  • : EU-Datenschutzverordnung: Auf Datenschützer hören!
    EU-Datenschutzverordnung: Auf Datenschützer hören!

    Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder haben sich für eine starke EU-Datenschutzverordnung ausgesprochen. Ihre Entschließung „Europa muss den Datenschutz stärken“ geht in aller Deutlichkeit auf den aktuellen Verhandlungsstand der Datenschutzreform ein:

    Aktuelle Diskussionen und Äußerungen aus dem Europäischen Parlament und dem Rat lassen die Absenkung des derzeitigen Datenschutzniveaus der Europäischen Datenschutzrichtlinie von 1995 befürchten.

    Deshalb machen sie noch einmal klar:

    14. März 2013