Der Bundestag hat in der Nacht zum Freitag den Ausbau der Videoüberwachung an „öffentlich zugänglichen“ Orten in Deutschland beschlossen. Gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten SPD und CDU/CSU für das sogenannte „Videoüberwachungsverbesserungsgesetz“ (pdf). Der Bundesrat hatte zuvor keine Bedenken geäußert, anders als Experten bei einer Sitzung des Innenausschusses am Montag. Zudem stimmten die Koalitionsfraktionen für ein Gesetzespaket (pdf), das die Bundespolizei mit Bodycams und automatischen Kennzeichen-Scannern ausrüstet.
Mit dem Gesetz soll die Einrichtung von Überwachungskameras in Sportstadien, Diskotheken oder Einkaufszentren deutlich erleichtert werden. Damit möchte die Große Koalition die öffentliche Sicherheit erhöhen und terroristische Anschläge verhindern. Das Vorhaben ist Teil des von Innenminister Thomas de Maizière (CDU) im Sommer angekündigten Sicherheitspakets und ändert das Bundesdatenschutzgesetz. Im Bundestag erklärte der Unionspolitiker Marian Wendt das Gesetzesziel so:
Wir wollen durch das Gesetz die öffentlich-private Partnerschaft solidarisch ausgestalten. Wir wollen, wie gesagt, dass auch private Plätze sinnvoller überwacht werden können.
Ausbau von Videoüberwachung „führt auf die schiefe Bahn“
Wie bisher müssen private Einrichtungen ihre Videokameras von den Datenschutzbeauftragten der Länder genehmigen lassen. Doch ändern sich deren Bemessungsgrundlagen. Künftig sollen die Datenschützer den „Schutz von Leben, Gesundheit oder Freiheit“ stärker gegenüber dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen berücksichtigen. Konstantin von Notz, netzpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion im Bundestag, kritisierte die Übertragung staatlicher Aufgaben an Private in der Marathonsitzung:
Aber die Terrorismusbekämpfung und Mittel zur Strafverfolgung auf Dritte, auf Private zu übertragen, das führt auf die schiefe Bahn, denn beides sind originäre Aufgaben des Staates und dürfen nicht outgesourct werden.
Opposition und Datenschützer bezweifeln zudem, dass mehr Videoüberwachung präventiv gegen terroristische Anschläge hilft, wie es die Bundesregierung im Gesetz darstellt. Das Innenministerium begründe nicht ausreichend, wie mehr Videokameras die öffentliche Sicherheit erhöhen würden, kritisierte die Konferenz der Landesdatenschutzbeauftragten bereits im vergangenen Herbst.
„Sie behaupten, Kameras wären ein präventives Mittel, um Anschläge zu verhindern, und das ist entweder inkompetent oder bewusst gelogen“, sagte Frank Tempel von der Linkspartei im Parlament in der Nacht zu Freitag. Videokameras würden bei der Aufklärung von Straftaten helfen, sie aber nicht verhindern, so Tempel weiter. Ganz im Gegenteil, sie könnten sogar von Terroristen zur Selbstdarstellung genutzt werden, betonte die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger gestern gegenüber netzpolitik.org:
Terroristen suchen vielmehr die Aufmerksamkeit, um ihre Botschaften möglichst weit zu verbreiten. Diese wäre ihnen durch Bildmaterial gewiss.
Ähnlich kritisierte auch Volker Tripp von der Digitalen Gesellschaft die Ausweitung der Videoüberwachung:
Je flächendeckender Überwachungstechnik zum Einsatz kommt, desto weniger Orte gibt es, an denen die Menschen sich unbeobachtet fühlen und von ihren grundrechtlich garantierten Freiheiten unbefangenen Gebrauch machen können. Für terroristische Täter hingegen, die nach medialer Aufmerksamkeit suchen, stellen gerade videoüberwachte Orte besonders attraktive Anschlagsziele dar.
Kennzeichen-Scanner für die Bundespolizei
Im Gesetzespaket finden sich zudem zwei Neuregelungen für die Bundespolizei. Erstens erhalten Bundespolizisten Bodycams, mit denen Angriffe auf sie dokumentiert werden sollen. Zweitens bekommt die Bundespolizei mobile Geräte zum Scannen von Autokennzeichen. Die Geräte erfassen „vorübergehend und nicht flächendeckend“ Nummernschilder entlang öffentlicher Straßen und gleicht sie automatisch mit Fahndungsdatenbanken ab.
Grünen-Politiker von Notz bezeichnete die automatische Kennzeichenerfassung als „Irrsinn“ und kündigte an, dass sie vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben werde:
Sehenden Auges schaffen Sie hier ein Gesetz der anlasslosen und verdachtsunabhängigen Massenüberwachung und Schleierfahndung, welches verfassungsrechtlich nicht weniger heikel ist als das andere. Die Zulässigkeitsvoraussetzung haben Sie so wachsweich formuliert, dass es sich um einen Freifahrtschein handelt.
Dass die Gesetze mitten in der Nacht debattiert wurden, sage viel über den Stellenwert von Sicherheit und Bürgerrechten in der Großen Koalition aus, erklärte von Notz gegenüber netzpolitik.org. Zwar stelle die Bundesregierung die beiden Gesetze in den Kontext der heutigen terroristischen Gefährdungslage. Ob sie sich aber als effektiv erweisen werden, sei fraglich:
Die drei inhaltlich völlig unterschiedlichen Maßnahmen, die sich dahinter verstecken, haben eines gemeinsam: Sie haben nichts mit Terrorbekämpfung zu tun. Denn Videoüberwachung hat eben keine Präventivwirkung, insbesondere nicht für salafistische Terroristen wie Anis Amri.
