Wie gestern angekündigt, hat heute der Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung den federführenden Rechtsausschuss passiert. Der Tagesordnungspunkt 23 wurde ungewöhnlich kurzfristig festgelegt, am Ende drohte sogar die Beschlussunfähigkeit des Ausschusses, da nur 17 der 39 Abgeordneten anwesend waren und weitere herbeitelefoniert werden mussten.
Geändert hat sich an dem Gesetzesentwurf quasi nichts, außer einer Klausel, die besagt, dass das Gesetz nach drei Jahren evaluiert werden soll. Wirksam ist das erfahrungsgemäß nicht.
Das Durchwinken der Vorratsdatenspeicherung geschieht gegen besseres Wissen und Fakten. Dem Rechtsausschuss liegen, so geht es aus der Tagesordnung hervor, diverse Dokumente vor, deren Grundtenor die erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken bei der anlasslosen, massenhaften Speicherung der Kommunikationsdaten aller zum Ausdruck bringen.
So die „Umlaufentschließung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 9. Juni 2015“. In ihr sprechen sich die Datenschutzbeauftragten gegen eine Vorratsdatenspeicherung aus:
Mit einer Vorratsdatenspeicherung wird massiv in Freiheitsrechte von allen Menschen unabhängig von einem konkreten Verdacht eingegriffen. Deshalb müssen derartige Maßnahmen […] einer strengen Erforderlichkeits- und Verhältnismäßigkeitsprüfung unterzogen und durch technische, organisatorische und verfahrensrechtliche Vorkehrungen abgesichert werden. Die Konferenz kann nicht erkennen, dass die Regelungen grundrechtlichen Anforderungen genügen.
Ein weiteres Dokument ist die Stellungnahme der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff, über die wir bereits im Juni berichtet haben. Sie fand zahlreiche Kritikpunkte, weder die Eignung noch die Verhältnismäßigkeit und schon gar nicht die Notwendigkeit des Gesetz seien bewiesen, durch Funkzellenabfragen könnte es zu „doppelter Vorratsdatenspeicherung“ kommen und auch für den Schutz von Berufsgeheimnisträgern sei nicht gesorgt. Und der vielleicht wichtigste Satz erteilt eine Absage an all die kleinen „Verbesserungen“ in dem geplanten Gesetz, die es „verfassungskonform“ machen sollen:
[…] die Konsequenz einer grundrechtswidrigen Maßnahme [darf] nicht sein, dass mittels kosmetischer Eingriffe die Grundrechtswidrigkeit zwar etwas „verschleiert“ wird, im Ergebnis aber nach wie vor bestehen bleibt. In einem solchen Fall, in dem die einzigen umsetzbaren „Verbesserungsmöglichkeiten“ letztlich doch nicht dazu führen können, das Problem der Maßnahme zu beseitigen, muss schlichtweg auf die Maßnahme in Gänze verzichtet werden.
Und aus einer weiteren Ecke gibt es einen Dämpfer. In der Tagesordnung ist auch ein Dokument erwähnt, in dem es um die Kostenschätzung zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung geht. Die Bundesnetzagentur hat dazu eine Präsentation angefertigt, die zuvor auf gruen-digital.de veröffentlicht wurde.
Etwa 260 Mio. Euro Investitionskosten werden für die Telekommunikationsprovider geschätzt, wobei die Schere zwischen kleineren Anbietern (100.000 Euro) und größeren Anbietern (15 Mio. Euro) sichtbar wird. Auch wenn die Kosten bei kleineren Providern geringer sind, ihre Unverhältnismäßigkeit ist umso größer. Denn auf Erst-Investitionskosten – von Wartung und Co. abgesehen – von 100.000 Euro kommen „statistisch nur alle 2 Jahre eine Verkehrsdatenabfrage“.
Dazu schätzt die Bundesnetzagentur, selbst 25 Planstellen zur Umsetzung zu benötigen, mit Kosten von jährlich 2,9 Mio. Euro. Außerdem kommen Kosten für Entschädigungen für betroffene Betreiber wegen unbilliger Härte hinzu, die noch nicht abschätzbar sind. Sprich: Die Vorratsdatenspeicherung ist nicht nur ein massiver Grundrechtseingriff, sie ist auch ein Millionengrab mit nicht belegbarem Nutzen.
Denn – Überraschung! – es gibt kein einziges Dokument, das die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung zeigt. Das musste auch Justizminister Heiko Maas bereits zugeben. Und auch wenn es höchst unwahrscheinlich ist, die für Freitag im Plenum geplante Verabschiedung der Vorratsdatenspeicherung noch zu verhindern: Dass das Gesetz unter diesen Voraussetzungen vor einem Verfassungsgericht Bestand hat, glauben wir kaum.
Statements von Mitgliedern des Rechtsausschusses
Wir haben Statements der Abgeordneten im Rechtsausschuss gesammelt. Leider hat sich die SPD noch gar nicht zurückgemeldet, wir ergänzen hier, sobald wir weitere Antworten bekommen.
Viel Neues gibt es auch nicht, denn die Vorratsdatenspeicherung ist immer noch genauso grundrechtsverletzend wie sie war. Die Union hält jedoch weiterhin an der bekannten Kinderporno-Argumentation fest.
Katja Keul, Obfrau im Ausschuss und Sprecherin für Rechtspolitik der Grünen:
Sämtliche Argumente gegen die Vorratsdatenspeicherung prallen einfach an der schwarz-roten Koalitionswand ab. Erst hat die Große Koalition die Vorratsdatenspeicherung verspätet als allerletzten Tagesordnungspunkt im Rechtsausschuss aufgesetzt, jetzt ist sie nicht mal bereit, sachlich mit uns zu diskutieren. Es zeugt von einem merkwürdigen Rechtsverständnis, wenn vereinbarte Fristen für die Aufsetzung von Gesetzesvorlagen von der Koalitionären plötzlich für irrelevant erklärt werden und damit eine ordentliche Beratung unmöglich gemacht wird.
Die Große Koalition hat es nicht mal mit ihrer Mehrheit von über 80 Prozent geschafft, genügend Ausschussmitglieder für die Abstimmung zur Vorratsdatenspeicherung zu stellen. Erst nach dem Antrag der Opposition auf die Feststellung der Beschlussunfähigkeit haben CDU/CSU und SPD ihre Mitglieder herbeitelefoniert, um den Abschluss des Gesetzes heute noch durchzudrücken.
Zudem hat sich gezeigt, dass die Koalition sich uneinig über die Auslegung des neuen Tatbestandes der Datenhehlerei und des Begriffs der journalistischen Tätigkeit ist. Die SPD legte Wert darauf, dass eine Feststellung über die Auslegung der Datenhehlerei in das Beschlussprotokoll des Ausschusses aufgenommen wird. Diese Auslegung ist zum einen nicht maßgebend, da sie sich im Gesetz nicht wiederfindet, zum anderen hat die CDU ihrem Koalitionspartner widersprochen.
Damit bestätigt sich die Kritik der Opposition an dem Gesetz.
Renate Künast, Vorsitzende des Rechtsausschusses, Grüne:
Das Gesetz entspricht nicht den Vorgaben des BVerfG und des EuGH, was die Gesamtbelastung angeht. Der Grad der Überwachung wächst und wächst.
Niemand aus der GroKo kann erklären, wie die Daten gesichert werden sollen. Im Zeitalter nach Snowden ist das eine ungeheuerliche Naivität.
Berufsgeheimnisträger wie Anwälte, Ärzte und Abgeordnete bleiben nach wie vor nicht vor Datenspeicherung geschützt. Das verstößt gegen das Urteil des EuGH. Die GroKo bringt Argumente vor, warum es nicht gehen soll, die im digitalen Zeitalter nur als fadenscheinig bezeichnet werden können. Telefonnummern von Kanzleien, Praxen und Parlamenten kann man schlicht und einfach herausnehmen.
Konstantin von Notz, Grüne:
Gegen unseren Protest beschließen heute die Abgeordneten der GroKo im Rechtsausschuss die anlasslose Vorratsdatenspeicherung im unseriösen Eilverfahren. Dass die Abgeordneten der Großen Koalition einen solchen, verfassungsrechtlich hochproblematischen Eingriff nach all den Diskussionen der letzten Jahre, nach massiver Kritik am Entwurf von allen Seiten, selbst aus den eigenen Bundesministerien, nun skrupellos durch das Parlament peitschen, zeigt die ganze Ignoranz gegenüber unseren Bürgerrechten. Die vereinbarte Evaluation als einzige Änderung ist kaum mehr als ein schlechter Witz. Sie soll von der Bundesregierung selbst vorgenommen werden. Wir werden weiterhin mit allen demokratischen Mitteln und vielen Verbündeten für unsere Grund- und Freiheitsrechte streiten – nötigenfalls auch erneut vor dem Bundesverfassungsgericht.
Harald Petzold, Obmann der Linken im Ausschuss:
Die Vorratsdatenspeicherung ist ein massiver Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung, die alle Bürgerinnen und Bürger einem Generalverdacht unterstellt. DIE LINKE lehnt diese Politik des Generalverdachts gegen Bürgerinnen und Bürgern ab.
Nach wie vor fehlt jeglicher Beleg dafür, dass die Vorratsdatenspeicherung auch nur irgendetwas für die Bekämpfung schwerer Straftaten bringt. Weder im Verfahren vor dem EuGH noch danach konnten die Regierungen oder Polizeien der 28 Mitgliedsstaaten auch nur den geringsten Beleg für einen Nutzen liefern. Und daran wird auch dieser Gesetzentwurf überhaupt nichts ändern.
Halina Wawzyniak, Sprecherin für Rechtspolitik der Linken:
Es ist schon ein wenig absurd, dass insbesondere die Union ständig durch die Gegend läuft und die Einhaltung von Rechtsvorschriften einfordert, mit den vom Bundestag und dem Ausschuss selbst gesetzten Regelungen aber lax umgeht. Die Behandlung des Punktes im Rahmen einer Ergänzung der Tagesordnung verletzt Rechte von Abgeordneten.
Dass der Ausschuss bei dem Punkt zunächst beschlussunfähig war (17 von 39 Mitgliedern) und erst nach der Stellung des Geschäftsordnungsantragsantrages die Kollegen/innen herbeitelefoniert werden mussten, tut sein übriges.
Die Erforderlichkeit der Vorratsdatenspeicherung zur Strafverfolgung und Gefahrenabwehr kann nach wie vor nicht nachgewiesen werden. Wenn die Erforderlichkeit eines Grundrechtseingriffs aber nicht nachgewiesen werden kann, dann kann er nicht stattfinden. Das ist ganz einfach. Es steht zu befürchten, dass ab Freitag die Arbeiten an einem Vorratsdatenspeicherungsaufhebungsgesetz beginnen müssen.
Alexander Hoffmann, CDU/CSU:
Als Mitglied im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz und als zuständiger Berichterstatter der Unionsfraktion für den Themenbereich ‚Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung’ begrüße ich den nun verabschiedeten Kompromiss zur Speicherung von Verbindungsdaten, den ich für dringend geboten halte.
Es ist erschreckend, wenn sich Polizei und Staatsanwälte nicht mehr in der Lage sehen, den sexuellen Missbrauch von Kindern wirkungsvoll bekämpfen zu können. Wir dürfen angesichts der Datenflut und der Überlastung der ermittelnden Behörden nicht kapitulieren, im Gegenteil. Wir müssen ihnen alle Möglichkeiten geben, diese widerlichen Verbrechen auch bekämpfen zu können.
Die Einstellung des Verfahrens im Fall Edathy hat deutlich gezeigt, wie Fälle dieser Art aufgrund des hohen Ermittlungsaufwands und der schweren Beweislage oftmals in der Praxis enden. Es kann nicht sein, dass Ermittlungserfolge gerade im Bereich der Kinderpornographie davon abhängig sind, welcher Telekommunikationsanbieter Verbindungsdaten überhaupt und, wenn Ja, wie lange speichert.


