Die Datenschutzbeauftragte der Bundesrepublik, Andrea Voßhoff, hat eine Stellungnahme zur geplanten Vorratsdatenspeicherung formuliert, die wir hier veröffentlichen und in der sie Bedenken an der Verfassungskonformität der Maßnahme äußert. Sie hat bereits vorher Missfallen geäußert, ihre Stellungnahme macht das ganze „amtlich.“ Das ist erfreulich, denn ein weiteres Mal, nach ihrer Kritik am neuen Verfassungsschutz-Gesetz, wird Voßhoff, die anfangs durch Nichtpräsenz auffiel, deutlich. Vor allem scheint sie verstanden zu haben, dass Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungskonform ist. Anders als zu Beginn ihrer Amtszeit, da sagte sie noch, „dass eine datenschutzkonforme Vorratsdatenspeicherung ein wirksames Instrument der Kriminalitätsbekämpfung sein kann.“
Wir fassen die wichtigsten Punkte zusammen.
Entwurf ist verfassungswidrig
Der Entwurf gibt zwar vor, die Aspekte, die beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) als verfassungswidrig befunden wurden, zu berücksichtigen, tatsächlich entspricht das nicht den Fakten. Sie benennt klar die Verfassungswidrigkeit des Entwurfs. Weder die Eignung, noch die Verhältnismäßigkeit und schon gar nicht die Notwendigkeit des Gesetz seien bewiesen.
Insbesondere entspricht er nicht vollumfänglich dem, was das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof in ihren Urteilen für die verfassungskonforme Ausgestaltung einer solchen Maßnahme gefordert haben.
Funkzellenabfragen können zu „doppelter Vorratsdatenspeicherung“ führen
Voßhoff spricht sich außerdem gegen die durch den Gesetzesentwurf legalisierten massenhaften Funkzellenabfragen und Standortdatenerhebung aus. Wir haben erklärt, warum sich mit Vorratsdaten ausführliche Bewegungsprofile von Menschen erstellt werden können, auch wenn dies offiziell nicht möglich sein soll. Diese Ansicht teilt Voßhoff und spricht von „engmaschige[n] Bewegungsprofile[n]“. Die Maßnahme erfasst neben den gesuchten Tätern immer auch, wenn nicht ausschließlich, Unschuldige, die auch erstmal gespeichert werden [Hervorhebungen wie im Originaltext].
In solchen Fällen wird aus der Vorratsdatenspeicherung dann gewissermaßen eine „doppelte Vorratsdatenspeicherung“. Gegen eine solche Praxis sieht der Entwurf keine ausreichenden Sperren vor.
Die von uns veröffentlichte Nebenabrede, die zeigt, dass auch ohne richterliche Genehmigung Bestandsdatenauskünfte zu den Kommunikationsteilnehmern eingeholt werden können, verschlimmert die Lage noch zusätzlich.
Schutz von Berufsgeheimnisträgern nicht umsetzbar, Gefahr für Whistleblower und Journalisten
Der angebliche „Schutz von Berufsgeheimnisträgern“ überzeugt ebensowenig. Denn diese müssten sich erst einmal als berechtigte Geheimnisträger zu erkennen geben. Bei investigativen Journalisten ist das in einigen Anliegen gelinde gesagt kontraproduktiv und das Gesetz geht somit am Ziel der Sache vorbei. Durch die Einführung des Straftatbestandes der Datenhehlerei wird deren Situation sogar noch weiter verschärft. Datenhehlerei findet dem Gesetzesentwurf nach dann statt, wenn jemand Daten, die „nicht allgemein zugänglich sind und die ein anderer durch eine rechtswidrige Tat erlangt hat, sich oder einem anderen verschafft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht.“ Dadurch könnten laut Voßhoff „Journalisten, Blogger, Whistleblower etc., die auf Missstände hinweisen, indem sie sich auf nicht frei zugängliches Material berufen, in den Fokus strafrechtlicher Ermittlungen geraten.“
Jede Menge andere Punkte…
Genauso zweifelt sie die praktische Relevanz der Benachrichtigung von Betroffenen der Abfrage von Vorratsdaten an. Denn in der Realität würden ständig Gründe vorgeschoben, weshalb eine Benachrichtigung die Ermittlungen beeinträchtige.
Auch wird der Prozess der Gesetzgebung kritisiert, denn die Vorratsdatenspeicherung wird mit unerwarteter Geschwindigkeit durchs Parlament gepeitscht. Voßhoff gibt an, selbst nur „weniger als 30 Stunden“ für eine erste Stellungnahme gehabt zu haben – eine qualifizierte Analyse und Meinungsbildung in so kurzer Zeit: Schlicht unmöglich. Generell findet sie es inakzeptabel, dass ein derart grundrechtssensitives Thema „faktisch ohne meine Beteiligung durchgeführt wird.“ Immerhin haben wir heute erfahren, dass es mit der endgültigen Verabschiedung doch noch bis September dauern soll. Etwas mehr Zeit, um zu protestieren und sich an seinen SPD-Abgeordneten zu wenden.
Zum Ende gibt Voßhoffs Behörde sogar noch Aufklärungsmaterial dazu: Ein Glossar und eine Graphik zu den grundlegenden Verkehrsdatenverarbeitungsprozessen, sowie einen Leitfaden zur datenschutzgerechten Speicherung von Vorratsdaten mit Stand 2012. Leider ist letzterer nicht ganz so geeignet, denn er enthält selbst viel zu lange erlaubte Speicherzeiträume, die wir bereits bei ihrer Erstellung kritisiert haben.
Leider haben wir die Hoffnung aufgegeben, dass die Bundesregierung noch auf rationale Argumente reagiert. Denn sie zeigt sich zunehmend lernresistent und bereit, schamlos zu lügen. Daher – Voßhoffs Stellungnahme wird wohl wenig beeinflussen können, doch ist sie wichtig für ihre Rolle als Datenschutzbeauftragte. Eine der wichtigsten Aussagen in der Stellungnahme:
die Konsequenz einer grundrechtswidrigen Maßnahme [darf] nicht sein, dass mittels kosmetischer Eingriffe die Grundrechtswidrigkeit zwar etwas „verschleiert“ wird, im Ergebnis aber nach wie vor bestehen bleibt. In einem solchen Fall, in dem die einzigen umsetzbaren „Verbesserungsmöglichkeiten“ letztlich doch nicht dazu führen können, das Problem der Maßnahme zu beseitigen, muss schlichtweg auf die Maßnahme in Gänze verzichtet werden.
Das können wir nur unterschreiben.
Wir haben auch die Obleute im zuständigen Rechtsausschuss nach ihrer Einschätzung gefragt.
Katja Keul, Obfrau der Grünen im Rechtsausschuss: „Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung hat denselben Konstruktionsfehler wie seine Vorgänger“
Die große Koalition verschließt bis heute ihre Augen vor den massiven verfassungsrechtlichen Problemen, die ihr Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung mit sich bringt. Spätestens seit dem Kabinettbeschluss ist klar: die Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung hat denselben Konstruktionsfehler wie seine Vorgänger, denn er verpflichtet zur anlasslosen Speicherung der Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger. Wir von der Grünen Bundestagsfraktionen haben daher schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken. Die rechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie des Europäischen Gerichtshofs, die die Vorratsdatenspeicherung bereits schon einmal gekippt haben, sind nicht eingehalten. Die Bundesdatenschutzbeauftrage teilt diese Auffassung. Möglicherweise kann diese Stellungnahme der Koalition jetzt endlich die Augen öffnen.
Außerdem ist die Bundesdatenschutzbeauftrage unserer Meinung, wenn es um das Hau-Ruck-Verfahren geht, mit dem das Gesetz noch vor der Sommerpause durchgebracht werden soll. Offensichtlich sind nicht nur die Verbände um die Gelegenheit zur Stellungnahme gebracht worden, sondern auch die von der Koalition selbst gewählte Bundesbeauftragte für Datenschutz. Im parlamentarischen Verfahren werden wir Grüne weiterhin alles daran setzen, die anlasslose Vorratsdatenspeicherung zu stoppen.
Konstantin von Notz, netzpolitischer Sprecher der Grünen: „Auf europa- und verfassungsrechtlich dünnem Eis“
Die Bundesdatenschutzbeauftragte bestätigt noch einmal unsere Befürchtungen: Der von den Ministern de Maiziere und Maas vorgelegte Entwurf nimmt die hohen rechtlichen Hürden, die sowohl das Bundesverfassungsgericht, vor allem aber auch der Europäische Gerichtshof, festgelegt haben, absehbar nicht. Diese Einschätzung wurde mittlerweile von ganz verschiedener Seite vorgebracht. Die große Koalition hat das bisher nicht gestört. Gebetsmühlenartig betonten die Minister, dass sämtliche Vorgaben eingehalten werden würden. Nun hat man es plötzlich doch nicht mehr so eilig und legt den Entwurf nach der ersten Lesung doch noch der Europäischen Union zur Prüfung vor. Offensichtlich wächst auch auf Seiten der Großen Koalition mittlerweile die Erkenntnis, auf welch europa- und verfassungsrechtlich dünnem Eis man sich bewegt.
Harald Petzold, Obmann der Linken im Rechtsausschuss: „Stellungnahme der Bundesdatenschutzbeauftragten ist eine schallende Ohrfeige für den Bundesjustizminister“
Die Stellungnahme der Bundesdatenschutzbeauftragten ist eine schallende Ohrfeige für den Bundesjustizminister. Dass der vorgelegte Gesetzentwurf gerichtsfest sei und den Vorgaben aus Karlsruhe oder Luxemburg gerecht werde, glaubt ohnehin nur die Große Koalition.
Die Bedenken der Bundesdatenschutzbeauftragten hinsichtlich der Geeignetheit, der Erforderlichkeit und vor allem gegenüber der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme bestärken meine Fraktion in unserer grundlegenden Kritik und Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung.
Klar ist, dass die Vorratsdatenspeicherung auch in der vorgeschlagenen Form ein massiver Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung ist, die alle Bürgerinnen und Bürger einem Generalverdacht unterstellt. DIE LINKE fordert deshalb in einem eigenen Antrag, auf alle Pläne zur Einführung einer Vorratsdatenspeicherung endgültig zu verzichten.
Nach wie vor fehlt jeglicher Beleg dafür, dass die Vorratsdatenspeicherung auch nur irgendetwas für die Bekämpfung schwerer Straftaten bringt. Weder im Verfahren vor dem EuGH noch danach konnten die Regierungen oder Polizeien der 28 Mitgliedsstaaten auch nur den geringsten Beleg für einen Nutzen liefern. Und Frau Voßhoff weist zu Recht darauf hin, dass sich mit diesem Gesetzentwurf daran überhaupt nichts ändern wird.
Auf Stellungnahme der Obleute von CDU und SPD warten wir noch. Ersterer Obmann hat bislang leider überhaupt nicht auf unsere Anfrage reagiert.
