Unsere Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff hat laut SPIEGEL nach über einem Jahr rausgefunden, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht kompatibel mit unseren Grundrechten ist.
„Ich sehe nicht, dass eine Vorratsdatenspeicherung mit den strengen Auflagen des EuGH noch den Effekt erzielt, den die Sicherheitsbehörden mit diesem Instrument erreichen wollen“, so Voßhoff. „Wenn ich den massiven Eingriff durch eine Vorratsspeicherung in die Persönlichkeitsrechte aller Bürger abwäge gegen den zu erwartenden Nutzen für die Sicherheit, kann ich eine solche Maßnahme nicht mehr befürworten.“
Herzlichen Glückwunsch, das kann noch was werden.