Diese Woche ist Vorratsdatenspeicherungs-Woche. Laut Zeitplan werden morgen die beiden Regierungsfraktionen beschließen, den Gesetzentwurf ins Gesetzgebungsverfahren einzubringen, damit das Gesetz noch Anfang Juli vor der Sommerpause beschlossen werden kann. Am Freitag Vormittag findet dann die erste Lesung im Plenum des Bundestages statt.
Die Zeit für Widerstand ist jetzt – Zünglein an der Waage ist immer noch die SPD-Fraktion. Faxe und Besuche im Wahlkreisbüro sind effektiver als E‑Mails.
Die Linksfraktion bringt einen eigenen Antrag „Auf Vorratsdatenspeicherung verzichten“ ein – aber als Antrag der Opposition ist der ohnehin chancenlos.
Die Linke Bundestagsabgeordnete Halina Wawzyniak hat unsere Dokumentation der Pressekonferenz von Justizminister Maas aufmerksam gelesen und eine schriftliche Frage dazu gestellt. Und dabei wird erneut deutlich, wie dünn die argumentative Luft der Befürworter der anlasslosen Massenüberwachung ist:
Halina Wawzyniak MdB (Die Linke): Auf welche Straftaten (bitte für den Zeitraum seit Januar 2012 angeben) bezog sich der Justizminister Heiko Maas mit seiner Äußerung auf der Pressekonferenz der Bundesregierung am 27. Mai 2015, als er wörtlich sagte: „Nach all den Gesprächen, die wir geführt haben, auch mit den Ermittlungsbehörden, hat es in der Vergangenheit viele Fälle gegeben, auf denen aufgrund vom Nichtvorhandensein von Daten, weil sie nicht gespeichert waren, Straftaten auch nicht aufgeklärt werden können.“, und auf welche Fakten stützt sich die Erkenntnis, dass allein aufgrund des Nichtvorhandenseins von Daten eine Aufklärung nicht möglich war?
Christian Lange MdB (Parlamentarischer Staatssekretär beim BMJV): Mit dem wiedergegebenen Zitat nahm der Bundesminister der Justiz und für den Verbraucherschutz Heiko Maas allgemein auf Erkenntnisse Bezug, die er aus Gesprächen gewonnen hat, die im Vorfeld des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten geführt worden sind, u. a. auch mit Ermittlungsbehörden. Die Aussage bezog sich nicht auf konkrete Einzelfälle.
Wir fassen das nochmal zusammen:
- Maas: „Es [hat] viele Fälle gegeben, [wo] Straftaten […] nicht aufgeklärt werden können.“
- Linke: „Welche?“
- Maas: „Die Aussage bezog sich nicht auf konkrete Einzelfälle.“
Diese Verdrehung innerhalb nur einer Woche ist sogar für die SPD sportlich.
Halina Wawzyniak kommentiert über netzpolitik.org:
Nachdem die These von der Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung schon im Gesetzentwurf nicht unterlegt werden konnte, zeigt sich erneut, dass es keine Anhaltspunkte für die Erforderlichkeit der Vorratsdatenspeicherung gibt. Ein Grundrecht – hier Artikel 10 des Grundgesetzes – aber ohne Erforderlichkeit einzuschränken, ist rechtspolitisch eine Katastrophe.
