Kommt in die Gänge!Schon in sechs Wochen soll die Vorratsdatenspeicherung beschlossen sein

Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Das geht aus dem Zeitplan hervor, den wir veröffentlichen. Es bleibt nur noch wenig Zeit für Protest: organisiert euch!

Verantwortlich für die Vorratsdatenspeicherung: SPD-Bundestagsfraktion. Bild: SPD-Bundestagsfraktion. Lizenz: Creative Commons BY-NC-ND 2.0.

Die Vorratsdatenspeicherung wird weiter im Eiltempo vorangetrieben. Wie berichtet, hat die SPD-Fraktion den Gesetzentwurf gestern mit externen Sachverständigen diskutiert. Dabei wurden zwar auch Zweifel und kritische Nachfragen geäußert, aber vor allem über das wie, nicht so sehr über das ob. Allenfalls bei den Themen Datenhehlerei und einer Evaluierungspflicht gäbe es noch Spielraum. Die Spitzen von Koalition, Partei und Fraktion sind sich aber einig: die anlasslose Massenüberwachung der Telekommunikation wird bald wiederkommen. Dem Vernehmen nach sagte auch Justizminister Heiko Maas, dass es „keine großen Spielräume für Veränderungen“ mehr gibt.

Zusätzlich zur Gesetzesinitiative der Bundesregierung, die vor der Behandlung im Bundestag mit dem Bundesrat diskutiert werden muss, wollen auch die beiden Regierungs-Fraktionen von CDU/CSU und SPD das Gesetz direkt im Bundestag einbringen.

Nach allem, was bisher bekannt ist, gilt damit folgender Zeitplan:

  • 27. Mai: Beschluss der Bundesregierung
  • 09. Juni: Beschluss und Einbringung der Fraktionen
  • 11. oder 12. Juni: Erste Lesung im Bundestag
  • 17. Juni: Beratung und Anhörung der zuständigen Ausschüsse, wahrscheinlich nur Rechtsausschuss
  • 02. oder 03. Juli: Zweite und Dritte Lesung im Bundestag

Dann wäre das Gesetz – wie angekündigt – noch vor der Sommerpause beschlossen und könnte in Kraft treten. Der Bundesrat ist nicht zustimmungspflichtig, da das Gesetz als Einspruchsgesetz entworfen wurde und eine Zwei-Drittel-Mehrheit für ein Vermittlungsverfahren in der Länderkammer äußerst unwahrscheinlich ist.

Damit hätte auch der SPD-Parteikonvent am 20. Juni 2015 nicht mehr viel zu melden. Dort wird das Thema sicherlich zur Sprache kommen. Die Parteispitze versucht aber, eine Abstimmung darüber zu vermeiden. Wie hören, leider auch erfolgreich.

Regierung und SPD-Spitze drücken also auf die Tube, wo sie nur können. Den Grund benannte Christian Rath in der taz:

Wenn das Tempo so weitergeht, wird das Gesetz noch vor dem Sommer im Bundestag beschlossen. Die Bundesregierung will den Kritikern offensichtlich keine Zeit geben, sich zu einer breiten Bewegung zu formieren.

Also organisiert euch, kontaktiert die SPD-Abgeordneten und macht eure Ablehnung deutlich. Dabei geht es darum, zu überzeugen – Argumente sind nützlicher als Beleidigungen. Ein paar hat unser Ulf Buermeyer drüben bei heise online aufgeschrieben: Grundrechtsverletzung mit Zuckerguss.

Das Totschweigen der eigentlichen verfassungsrechtlichen Probleme ist verräterisch. Denn scheinbar akribisches Abschreiben von ausgewählten Details aus den Urteilen des BVerfG und des EuGH kann eine überzeugende Antwort auf zwei Fragen nicht ersetzen: Warum eine nicht einmal nachweisbar wirksame Maßnahme verhältnismäßig sein soll und ob die Überwachungs-Gesamtrechnung nicht ergibt, dass unser Gemeinwesen längst weit in den roten Bereich gedriftet ist, was die Achtung der Privatsphäre angeht. Der Gesetzgeber hat zwar einen Spielraum einzuschätzen, welche Maßnahmen er für angemessen hält. Die Augen vor der Wirklichkeit verschließen darf er aber nicht: Auch mit 2/3-Mehrheit gibt 2+2 nicht 5.

Die Schwächen der Begründung des mit viel Mühe vorbereiteten Gesetzentwurfs machen deutlich: Es gibt keine überzeugenden Gründe für eine anlasslose verpflichtende Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten. Polizei und Justiz haben in den fünf Jahren seit dem Ende der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland keinesfalls vor „dem Verbrechen“ kapitulieren müssen. Im Gegenteil haben sie auch ohne Vorratsdaten in der digitalen Welt zahlreiche Ermittlungsmöglichkeiten, von denen ihre Kollegen noch in den 1990er Jahren nur träumen konnten. Dabei sollten wir es belassen: In einem Rechtsstaat dürfen Sicherheitsbehörden nun einmal nicht alles, was technisch möglich wäre.

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70 Ergänzungen

  1. Die Demonstration „Freiheit statt Angst“ findet mittlerweile in über 25 Städten statt. Weitere sind in Planung. Weitere Informationen und wie auch deine Stadt eine Demonstration organisieren kann, findet Ihr unter: http://freiheitstattangst.de/

    1. Das klingt nach einer wunderbaren Aktonismusform.
      Hatte schon befürchtet, man Ruft wieder zu den gescheiterten FSA-Großdemos auf.
      Immerhin wurden die ja zwischenzeitlich (2013,2014) wegen zu geringer Beteiligung eingestellt, um sich kreativeren Aktionsformen zuzuwenden. Ich dachte schon es bliebe bei Mahnwachen und Ablasshandel.

      Die FSA da zu einer Mahnwachenkette mit Infostandcharakter zu machen finde ich sehr kreativ und es entspricht den Basisdemokratischen dezentralen Organisationsmustern der Netzgemeinde. Toll.

      – es reduziert den Aufwand für die Teilnehmer, da keine längeren Anreisen nötig sind.
      – es reduziert den Aufwand für Ordner, die die meisten Orte kaum welche benötigen werden
      – es zeigt das die Sache solchen Aufwand derzeit noch nicht rechtfertigt. Die Mobilisierungpotential durch ein Kind das bereits im Brunnen liegt ist eh weit höher.
      – es macht deutlich das das Mobilisierungspotential nur in Großstädten oder bestenfalls Städten mit UNI in nennenswertem Umfang gegeben ist.
      – es erspart den Berichterstattern großteils das zählen, da meist eh nur die üblichen Ortsansässigen kommen
      – es reduziert die Berichterstattung insgesamt auf ein erträgliches Maß, da es meist nur eine Randnotiz in der Lokalpresse Wert sein wird und Bundesweit eh nur die 5-6 Großstädte gezählt werden. Das wirkt dann auch Aufgrund der Streuung auch weniger Beeindruckend.

      Chapeau. Damit erledigen sich die vielen Nach- und auch die paar Vorteile der FSA elegant. Man kann die Organisatoren nicht mal Kritisieren, tun sie doch nur was möglich war.

      Das beste ist, es liegt genau im Trend. Dem virtuellen Wohlfühlaktivismus bzw. dem anstrengungslosem Wutbürgertum. Man muss sich nicht ernsthaft Anstrengen, macht trotzdem alles richtig und hat sogar den moralisch höheren Grund um sich weiter in den Kommenarspalten auszutoben.

      Ich bin nur ein Satireaccount, aber mal ernsthaft, bei so viel Realsatire überlegt euch wenigstens wo ihr Teilnehmt wenn das das einzige ist was geht. Ich erzähl mir keiner die Piraten seien ja ein Witz wenn die alternativen offenbar noch weniger Potential zu wege bringen.

      1. DEZENTRAL aber gemeinsam, das ist der Weg zum Erfolg.
        Zentrale Sprecher/Organisatoren können bedroht, eingeschüchtert oder überlastet werden, daher lasst uns die Arbeit und Verantwortung gemeinsam schultern!

      2. Holla die Waldfee, genau so machen wirs! Außerdem könnte man gleich vorbeugend der möglichen potentiellen Bedrohung und Einschüchterung begegnen in dem zu den ganzen Kundgebungen auch niemand hingeht! Das würde den Überwachern gleich mit ein ein Schnippchen Schlagen! Niemand wäre in der Lage zu erfassen wer gegen Überwachung auf die Straße geht; und niemand würde mit irgend etwas Überfordert! Genial Dezentral!

      3. Dezentral muss nicht automatisch schlecht sein (wenn es gut gemacht ist):
        https://de.wikipedia.org/wiki/Anti-Counterfeiting_Trade_Agreement#/media/File:AntiACTA_11012012.png

        Trotz Temperaturen um die −10 °C haben in Deutschland am 11. Februar 2012 über 100.000 Menschen in 55 Städten gegen ACTA demonstriert.[67] Die am Tag vor den Demonstrationen veröffentlichte Aussage der deutschen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, ACTA vorerst nicht zu unterzeichnen,[68] geriet dabei stark unter Kritik, da dies als Versuch gewertet wurde, die Demonstrationen als unnütz erscheinen zu lassen und das Abkommen dennoch zu einem späteren Zeitpunkt (etwa während der Fußball-Europameisterschaft 2012) zu unterzeichnen, wenn das öffentliche Interesse nicht mehr auf ACTA gerichtet ist.[69] Unterstützt wurden die Proteste unter anderem von dem globalisierungskritischen Netzwerk Attac, der Piratenpartei, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, sowie dem Chaos Computer Club (CCC).[70]

  2. Unter http://freiheitstattangst.de/ findet man leider nur einen einzigen Termin bis zum 27. Mai 2015:

    23.05. Hamburg, 14:00 Uhr, Rathausmarkt

    Demo-Idee: Eine „Firewall“ entlang der Bundestags-Bannmeile (am Abstimmungstag?) im Stil einer Ostermarsch-Kette. Über drop rules für Koalitionäre könnte man diskutieren.

  3. Ich habe die Abgeordneten meines Wahlkreises angeschrieben. Überraschend gab es tatsächlich eine Antwort – nicht überraschend bestand diese aus einer offensichtlichen Textkonserve die Falschangaben enthielt (z.B. zum „tollen“ Richtervorbehalt). Vermutlich eine Art Autoreply. Positiv ist sicher, dass solche Reaktionen eine Entscheidungshilfe für alle kommenden Wahlen darstellen können und sollten.

  4. Sehr geehrte/r XY,
    als Mitglied des Deutschen Bundestages und Vertreterin des Wahlreises, in dem ich wohne, habe ich für ihre Arbeit und ihr Engagement für die Belange unserer Gesellschaft höchsten Respekt und sie haben meine volle Anerkennung für ihren Einsatz. Es ist sicher oft schwer und nur mit viel persönlichem Herzblut möglich, laufend den hohen Anforderungen gerecht zu werden, die mit ihrer Wahl einhergehen.
    Da ich sie und ihre Arbeit sehr schätze, habe ich ein Anliegen, das sie gemeinsam mit ihren Parteigenossen angehen können: Bitte stimmen sie gegen die Vorratsdatenspeicherung!
    Die Abstimmung wird voraussichtlich in den nächsten Wochen durchgeführt – die notwendigen Voraussetzungen wurden, wie auf netzpolitik.org nachzulesen, im Rekordtempo geschaffen.

    Warum bin ich gegen Vorratsdatenspeicherung?
    – es gibt keinen Beleg dafür, dass tatsächlich Verbrechen, egal welcher Art, durch Vorratsdatenspeicherung aufgeklärt, geschweige denn verhindert wurde – nirgends!
    – der Eingriff in die staatsbürgerlichen Freiheiten sind angesichts dieses minimalen Outputs massiv. Plötzlich stünden BND, Verfassungsschutz und auch die ganz normale Polizei ohne Anlass in meinem Wohn-, Schlaf-, und Arbeitszimmer. Wäre es ihnen da nicht auch unwohl?
    – Falls sie nichts zu verbergen haben, können sie mir ihre sämtlichen Passwörter und Zugangsdaten zu Handy, E-Mails, Computer, Internetidentitäten und Telefonverbindungen ja geben. Ich werde nichts unrechtmäßiges damit machen, auch nicht verkaufen oder verschenken oder anderen geben. Ganz ganz fest versprochen!
    – Ich bin für eine freie und offene Gesellschaft. Vorratsdatenspeicherung stellt jeden unter Generalverdacht, ich würde mich vor Freunden aus anderen Ländern schämen, wenn wir in Deutschland auf Mittel, die wir spätestens seit der DDR überwunden haben, nun wieder zurückgreifen würden.
    Herzlichen Dank, schöne Grüße

  5. Kontaktiert die SPD Abgeordneten – ob das überhaupt noch geht derzeit mit den ganzen @bundestag.de Adressen? Ich hätte zumindest ein paar Autoresponder erwartet, nachdem ich die neulich auf pastebin gepackte Liste komplett angemailt hab

  6. Da wurden wohl kollektiv von Bundesregierung und Bundestag die strategischen Lack Reserven auf gesoffen … ich fasse es nicht.

  7. Antwort von Herrn Rohde, SPD-Abgeordneter Wahlkreis Oldenburg/Ammerland:
    „ich danke Ihnen für Ihre Nachricht vom 19. Mai, in der Sie das geplante Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung kritisieren. Ich kann Ihnen versichern, dass mich die Debatte um die Speicherung von Kommunikationsdaten als Politiker wie auch als Bürger ebenso bewegt wie viele andere Menschen bei uns in Oldenburg und im Ammerland. Bitte erlauben Sie mir auch deshalb, dass ich in meiner Antwort zum besseren Verständnis ein wenig aushole.

    Das ehemalige deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung sowie die entsprechende Richtlinie der EU sind vom Bundesverfassungsgericht beziehungsweise dem Europäischen Gerichtshof verworfen worden. Und zwar völlig zu Recht! Diese Regelungen sahen tiefe, anlasslose Eingriffe in die Sicherheit unser aller persönlichen Daten vor, die echte Einschnitte in die Freiheit in Deutschland bedeutet hätten. Dagegen ist das erklärte Ziel der Leitlinien, die jetzt vorgelegt worden sind, den Gerichtsurteilen entsprechend zu beschließen und den Missbrauch der gespeicherten Daten zu verhindern.

    Eine Anforderung der Daten von den Unternehmen, die die Speicherung vornehmen, kann nur mit Richterbeschluss erfolgen und es gibt auch ausdrücklich auch keine Eilkompetenz der Staatsanwaltschaft, die diesen umgehen könnte. Zudem gilt: Der Abruf der Daten durch die Ermittlungsbehörden ist keine verdeckte Maßnahme – die Betroffenen werden darüber informiert. Eine geheime Generalüberwachung soll so verhindert werden. Dieser Abruf der Daten ist nur beim Verdacht auf schwerste Straftaten wie Mord, Menschenhandel, Terrorismus oder Verbrechen gegen die sexuelle Selbstbestimmung möglich. Außerdem sind die zu speichernden Daten eng umfasst – E-Mails sind zum Beispiel gänzlich ausgenommen, der Inhalt der Kommunikation ohnehin. Geheimnisträger wie Geistliche oder Ärzte sind vor dem Abruf ihrer Daten geschützt.

    Der Zeitraum, über den die Daten gespeichert werden müssen, soll künftig lediglich zehn Wochen betragen (nur vier Wochen bei Mobiltelefon-Funkzellen, um die Erstellung von Bewegungsprofilen auszuschließen). Danach müssen diese Daten zwingend und dauerhaft gelöscht werden. Um hart gegen Missbrauch von Daten vorzugehen, ist ein neuer Straftatbestand der Datenhehlerei angedacht.

    Im Vergleich zu den ursprünglich von der CDU angedachten Regelungen ist es der SPD gelungen, in den jetzt vorliegenden Entwurf erhebliche Verbesserungen einzuarbeiten, die ich oben kurz dargestellt habe. Ich persönlich stehe der Vorratsdatenspeicherung skeptisch gegenüber. Auch deshalb sind diese Verbesserungen für mich von entscheidender Bedeutung. Sie erlauben es mir, einer Neuregelung offener gegenüberzustehen, statt sie von vornherein zu verwerfen.

    Eins ist mir noch ganz wichtig: Wir stehen noch vor Anfang des Gesetzgebungsprozesses. Bislang liegen nur Leitlinien vor und noch kein Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag. Sobald dies der Fall ist, werden meine Kollegen und ich das Verfahren in den Ausschüssen und in Experten-Anhörungen konstruktiv und vor allem kritisch begleiten. Für meine persönliche Entscheidung ist dabei maßgeblich, ob die gewonnenen Einschränkungen ausreichen, um die Entfaltung der persönlichen Freiheit jedes Bundesbürgers sicherzustellen. Dabei wird sicher auch die Frage der demokratischen Rechte intensiv beraten.

    Ich hoffe, ich habe Ihnen meine Position klar darlegen und Ihnen einige Ihrer Bedenken nehmen können. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne auch für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

    Herzliche Grüße

    Dennis Rohde“

    1. Versteh ich nicht. Ich bin nur juristischer Laie, aber normalerweise gibt es doch bei der Gesetzgebung soetwas wie ein „Prinzip der Zweckmäßigkeit“. Wenn nun mail-Kommunikation komplett ausgenommen ist – was hindert den Terroristen daran, statt Handy/Telefon einfach mail für die Korrespondenz zu nutzen? Damit ist doch dieses Gesetz komplett hinfällig in seiner Wirkung?

      1. Das Bestandsdatengesetzt erlaubt das Abfassen von Email-Zugangsdaten beim verdacht einer OW. DIe brauchen keine EMail VDS, weil sie im Zweifel einfach von Deinem Provider Zugang verlangen und dann ahben Sie deine ganzen Mails komplett

  8. Rhode schreibt: „Geheimnisträger wie Geistliche oder Ärzte sind vor dem Abruf ihrer Daten geschützt.“

    Exakt dies ist FALSCH! Dies zeigt, dass die Abgeordneten kein Verständnis von der technischen Materie haben. Es ist schlicht und einfach nicht möglich Geheimnisträger von der Überwachung auszuschließen. Nötig dafür wäre eine diskriminierende Datei aller Geheimnisträger, diese aktuell zu pflegen und realtime mittels Negativ-Selektoren auszusortieren. Diese Problematik ist während der Entwurfarbeit zum Gesetzentwurf offenbar geworden und man hat sich darauf verständigt, den systematischen „Beifang“ schlicht zu ignorieren. Das heißt lediglich, das Informationen nicht prozessrelevant verwertet werden dürfen. Ermittler haben den Auftrag, „die Augen zu verschließen“ (wie einer der drei Affen).

    Selbstverständlich muß ein Ermittler den Content zunächst lesen, dann die Kommunikationsbeteiligten ermitteln, und erst dann können die „Augen verschlossen werden“. Wer Einblick in Ermittlungsarbeit hat, der weiß, das diese Methode nichts als Augenauswischerei für die Bürger gedacht ist.

    Die Informationen von Geheimnisträger werden selbstverständlich gescannt, ausgewertet, dann ignoriert. Aber kein Ermittler vergisst kritische Informationen die er schon mal hatte. Zur Not landet das dann handschriftlich im persönliche Büchlein, zur Verwendung bei nächster Gelegenheit.

      1. Und auch nur vor dem legalen Abruf.
        Merke: Was irgendwo gespeichert ist, das liest auch irgendwer. Früher oder später.

  9. Ich spare mir die Zeit Abgeordnete und/oder Politiker von der Unsinnigkeit der VDS überzeugen zu wollen. Dieser ganze virtuelle Krampf ist genauso wirkungslos wie jede Menge anderer Online-Petitionen und Aktionen.
    Dieses Gesetzt wird durchgepeitscht und uU von der EU wieder einkassiert.
    Selbst wenn nicht, hilft meines Erachtens nur noch der „digitale Selbstschutz“ in Form von Datenvermeidung/Datensparsamkeit und Verschlüsselung.
    Wir sehen doch gerade aktuell, wie gegen geltende Grundrechte verstoßen wird, da ist die „VDS mit Zuckerguss“ geradezu eine Banalität im Verhältnis zum eigentlichen Problem – das Deutschland keinerlei digitale Souveränität besitzt.
    Allein die scheinbare Hilflosigkeit wie mit dem aktuellen Cyber-Angriff auf den Bundestag umgegangen wird, zeugt von den Kapazitäten die sich bei uns tummeln.
    Politiker sind Lügner, um unsere Sicherheit zu gewährleisten sind wir abhängig von der Technik und dem KnowHow der USA und unter dem Deckmantel von Geheimdiensten werden Gesetze „nach bestem Wissen und Gewissen“ interpretiert (zB Weltraumtheorie), Politiker versuchen Märkte und Firmen zu regulieren weil DE keine Alternativen anbieten kann – warum sollte ich mir also die Mühe machen?

      1. Ich hab einen großes Kaninchen als Freund, bin ich damit zur Kritik qualifiziert, oder gelten da nur Kinder? Das Kaninchen hat sogar einen Namen, es nennt sich Harvey.

    1. Hast du schon mal darüber nachgedacht warum wir heute hier in diesem Forum frei unsere Meinung sagen können ohne gleich verhaftet zu werden? Weil ehrliche Politiker (noch ein paar) , Journalisten und Bürgerrechtler gibt die sich dafür eingesetzt haben das wir eine einigermaßen freie Gesellschaft sind und bleiben. Leute wie die bei Netzpolitik.org, Friedensaktivisten, Whistleblower, Gewerkschaften usw. (auch wenn man an die letzten Jahrzente nach dem 2. WK anschaut). Wenn wir die nicht gehabt hätten währen wir möglichweise schon längst in einem viel schlimmeren Überwachungsstaat (z.B. China).
      Aus Respekt vor diesen Freiheitskämpfern die unsere heutige Freiheit erkämpft haben (und z.T. auch mit Ihrem Leben bezahlt haben) sollte sich jeder von uns, so gut es geht, für den bestmöglichen Erhalt der Freiheit einsetzen.

  10. Unter Bürgernähe würde ich die Vorratsdatenspeicherung auch nicht einordnen.

    Mein Abgeordneter von der CDU, dem ich mit meiner richtigen E-Mail angeschrieben hatte aber ohne meinen Namen am Ende zu nennen, meine:
    Sehr geehrter Herr/Frau,
    vielen Dank für Ihre Nachricht – bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich auf anonyme Nachrichten nicht antworte.
    Mit freundlichen Grüßen,
    ****
    Meine Antwort, diesmal mit kompletter Adresse, blieb trotzdem unbantwortet. Abtauchen ist also der Plan und dann ab – mit Blackout – in das Sommerloch, wie aufgescheuchte Kakerlaken:

    Sehr geehrter Herr ***,

    meine Nachricht war nicht anonym, wie Sie an der E-Mail Adresse jederzeit hätten feststellen können.

    ***ist die Abkürzung meines Namens und ***.de ist meine Domain/Internetadresse
    Die Domain ist einzigartig, sie weist auch auf den Verfasser hin. Über die Seite der denic.de hätten Sie jederzeit herausfinden können, zu wem diese E-Mail oder zumindest dieses E-Mail Postfach gehört.

    Die bei der DENIC hinterlegten Daten für die/meine Domain ***.de sind:

    Domaininhaber: ***
    Adresse: *****
    PLZ: ****
    Ort: ***
    Land: DE

    Wie Sie sehen habe ich zu keinem Zeitpunkt anonym mit Ihnen Kontakt aufgenommen. Es gab hier nichts zu verstecken, weil der Nutzer oder der Bereitsteller/Provider jeder E-Mail, jedes Smartphones, jedes Computersystems, jeder Webcam, jederzeit, entweder über den Domain-Namen oder die zuletzt zugewiesene IP-Adresse, eindeutige identifiziert werden kann.

    Der Versuch, seine IP-Adresse zu verbergen und temporäre E-Mail Adressen von Massenanbietern wie telekom.de, 1und1.de oder gmx.de zu nutzen, wird in der Regel nur von Informanten im journalistischen Umfeld oder im Geheimdienstumfeld verwendet, eben weil diesen bekannt ist, welche Spuren Sie bei der ’normalen‘ Verwendung der internetbasierten Dienste hinterlassen würden.

    Sie sind sicher ein Mensch, der schon allein durch seine Tätigkeit immer im öffentlichen Fokus steht und trotzdem führen Sie nebenbei auch ein Privatleben, dass auch privat bleiben soll, d.h. Sie erwarten, dass das bei Ihnen Zuhause gesprochenen Wort auch dort verbleibt und niemand anders mithört, z.B. durch ein aktives Mikrophon oder eine Webcam, welche sich in Ihrem Smartphone, Smart-TV oder Notebook befindet.

    Doch seit einiger Zeit und auch auf drängen von einzelnen Mitgliedern der Koalition, insbesondere aber Ihrer Partei, tritt offen zutage, dass quer durch die Institutionen der Strafverfolgungsbehörden und der Geheimdienste, diese technischen Möglichkeiten, trotz klarer Vorgaben aus der Verfassung, pauschal angewandt werden und gipfeln in der Entwicklung des sogenannte Staatstrojaners, der letztendlich, wenn dessen Code regelmäßig entschlüsselt und Dritten zugänglich gemacht wird, jedem, ob im In- oder Ausland, die gleichen Möglichkeiten in die Hand geben wird.

    Damit wird aus einer scheinbar nützlichen Cyber-Waffe ein kostenloser Trojaner für jede mögliche Gegenseite, gegen die sich dieser Trojaner richtet. Anders ausgedrückt, was immer im IT-Bereich entwickelt wird, kann entschlüsselt und gegen einen selbst wieder verwendet werden. Oder – der Erfolg der eigenen Aufrüstung in diesem Bereich ist, dass man dem potentiellen Gegner ein Geschenk macht, das er perfektionieren und wieder an einen selbst zurücksenden kann – und wird. Unter diesem Blickwinkel betrachtet, schonen die einseitigen Entwicklungskosten des Staatstrojaners die Gegenseite, weil diese sich einfach des fertigen Codes bemächtigen kann – ohne hier selbst relevanten Aufwand zu haben. Daher ist es generell, strategisch falsch und umgangssprachlich gesprochen zeugt es von einer mannigfaltigen Ahnungslosigkeit, wenn Amtsträger bzw. Teile der Legislative dieses Vorgehen, wider besseren Wissens, was jederzeit einholbar wäre, unterstützen und fördern.

    Die derzeit aktiv geführte Konfrontation zwischen der Koalition, die sich offen für die Vorratsdatenspeicherung instrumentalisieren lässt und Teilen der Internetnutzer, die sich ggf. selbst als Hacker oder Netzaktivisten bezeichnen, ist ein weiteres Zeichen für die mangelhafte Kommunikation und zwar über die letzten Jahrzehnte hinweg, bezüglich der Möglichkeiten und Potentiale, die der Struktur des Internet schon immer inne wohnte.

    Der Zugang zum Internet ist eine Ware geworden, deren Preis sich an den aktiven Breitbandausbau koppelt, d.h. gibt es in den Leitungen Überkapazitäten, dann sollte der Zugang günstig bzw. für die meisten möglich sein. Das bedingt aber die Trennung zwischen Leitungen und Providern, damit Provider nicht künstlich den Markt regulieren, indem diese Ihre eigenen Kapazitäten einschränken, um die eigenen Preise zu stützen. Doch genau das ist der Vorwurf an die Provider.

    Der Vorwurf an die Politik ist, dass diese es seit Jahrzehnten versäumt hat, ob aus Ahnungslosigkeit oder Kalkül, diesen Markt so zu regulieren, dass die Gesellschaft als ganzes an der Entwicklung des Internet partizipieren kann, da, je nach politischer Lage, bisher scheinbar nur wirtschaftliche Interessen gesehen wurden, wo es sich bei dem Internetzugang aber um eine Gesellschaftstragende Ressource, ähnlich einer Allmende handelt. So ist es das Versäumnis der Politik, rechtzeitig die Hoheit über die Leitungen in ein staatlich geführtes Unternehmen überführt zu haben, spätestens seit dem Börsengang der Telekom. Hier lohnt es sich aber nicht aufzurechnen, welche Fehler gemacht wurden. Es geht darum die Zukunft zu gestalten, doch auch hier setzt die Politik die falschen Signale.

    Seit Jahrzehnten wird es genau umgekehrt gemacht, Leitungen, wie auch andere Infrastruktursysteme, sei es Abwasser, Strom oder Müllentsorgung, wurden zu Lasten der Kommunen und damit der Steuerzahler, privatisiert. Die Kosten dieser Privatisierung von strategischen Ressourcen tragen alle Bürger in Form von gestiegenen Preisen und Gebühren. Und das sind keine Kosten, die aufgrund der Verknappung dieser Ressourcen entstanden sind, sondern die sich aus den zugrunde liegenden Verträgen ergeben, wie das Beispiel der Berliner Wasserbetriebe gezeigt hat, wo es zudem auch darum ging, als Bürger, Einsicht in die bis dato geheimgehaltenen Verträge zu erhalten. Zum Glück gibt es aber wohl doch noch unabhängige Gerichte, so dass ein solches Verhalten von Amtsträgern als Rechtsbruch gegenüber der Landesverfassung geahndet werden kann – doch was die politisch motivierte Instinktlosigkeit in der Sache angeht, hat sich nicht mehr geändert, als dass weiterhin versucht wird durch spitzfindige Formulierungen oder durch überhöhte Gebühren, die Schwelle für die Einsicht und die Transparenz von Gesetzgebungsverfahren, gerade in diesem Bereich, konsequent für den Bürger zu erhöhen.

    Es ist daher ein generelles Misstrauen entstanden, wenn von Politikern, zu solch gravierenden Themen, teils polemische Äußerungen in den Raum gestellt werden, um einzelne Teile der Bevölkerung zu diskreditieren bzw. der Versuch unternommen wird, gezielt Journalisten und Netz-Aktivisten zu kriminalisieren, wie es im Umfeld des BND-Untersuchungsausschusses erfolgte. Die Fronten sind so verhärtet, dass man die Politiker daran erinnern muss, dass Unwissenheit kein Makel ist – aber auf gar keinen Fall sollte man ohne Basiswissen solche Gesetze auf den Weg bringen. Und was die Netz-Aktivisten angeht, die ggf. mit Datenkanonen gegen die Server des Bundestages geschossen haben, um gehört zu werden; diese Auseinandersetzung ist zu wichtig, um sie auf das Niveau des kaputt-machen-von-Sandburgen zu reduzieren. Doch gerade die zeitnahe, massive Cyberattacke auf den Bundestag und die technische Höhe des Angriffes hinterlässt den Beigeschmack, dass der Bundestag ggf. auch Teile der Deutschen Geheimdienste gegen sich hat bzw. wie es sich abzeichnet, schlicht die Kontrolle verloren hat, wer da mit wem welche Daten tauschen darf, soll, kann. Das ist mindestens ebenso beunruhigend, wie der Versuch von Amtsträgern, die öffentliche Berichterstattung zu behindern, indem der Versuch unternommen wird durch Sprachverbiegung, aus Worten wie z.B. ‚geheim‘, Notformulierungen wie ’nicht öffentlich‘ zu bilden, um sich hier scheinbar der Rechenschaftspflicht zu entziehen. Das geht gar nicht!

    Ich bin gerne bereit meine Ansichten auch öffentlich zu vertreten, zu diskutieren, über potentielle Terrorgefahr, die Urheberrecht-Argumentationskette, den Jugendschutz und wie man das Internet, zum Wohle aller, wirtschaftlich nutzen und für die Gesellschaft nutzbar machen kann, doch sollten Sie dafür wohl eher diejenigen einladen, die sich in den letzten Jahren aktiver für die Netzneutralität und gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen haben und auch nachgewiesen haben, dass die schleichende Abschaffung der Netzneutralität und die schleichende Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich der falsche Weg sind, um den Bedürfnissen der Wirtschaft und der Gesellschaft gerecht zu werden.

    Hochachtungsvoll,
    ***

  11. Hab nochmal die gesamte Fraktion angeschrieben – auch wenn einige hier sagen dass es nichts bringt – denn, da bin ich ganz anderer Meinung. Es sind immer Einzelne, die uns in die Sch… reiten und Einzelne, die uns da wieder rausholen. Alle 4 Jahre beginnt das Spiel wieder von vorne und man darf auf keinen Fall klein beigeben, abspringen, noch bevor das Rad still steht, denn es steht nie still. Jeder neue Kopf der in den Bundestag kommt, spürt, was da auf dem Spiel steht und es waren immer die Worte, ob von Lobbyisten, der eigenen Familien, von Freunden, oder eben Stimmen ‚von der Straße‘ die das Denken darin beeinflussen können, wenn es eine Frage der Integrität und um die Achtung der Werte geht, für die diese Menschen einst gewählt wurden. Wir mögen in einer dunklen Zeit leben. Der Exodus aus Afrika ist gerade erst am Anfang, die Tornados fegen durch Dörfer, der gesamte Nahe Osten befindet sich im Bürgerkrieg, im Osten sinkt täglich das Verständnis und die Achtung für dass, was wir als demokratische Werte betrachten. Es ist düster, wirklich düster und da ist derzeit kein Persönlichkeit, weit und breit, im Politischen Wald, der oder die sich hier voran stellt und klare Worte für das findet, was die einen den anderen und damit der Gesellschaft antuen. Den Schaden zu benennen, bevor er eingetreten ist, das ist immer eine elende Aufgabe. Wir müssen hier daher gemeinsam ran. Hier stehen alle E-Mail Adresse, also los: http://www.spdfraktion.de/fraktion/vorstand
    !!!

  12. Sie schreiben ohne Anrede, ohne Grußformel, ohne Absender, ohne Telefonnummer…

    Leider erhalte ich hin und wieder Post unter falschen Namen… also anonym. Ich versuche alle ersten Briefe und Mails von Bürgerinnen und Bürgern zu beantworten, sofern ich sicher sein kann, dass es sich nicht um einen Absender unter einem Alias – der ja via E-Mail so leicht möglich ist – handelt. Dabei möchte ich Ihnen im konkreten Fall natürlich keinen Alias unterstellen – aber wissen, ob der Absender derjenige ist, den er vorgibt zu sein, kann ich nicht. Sie vergrößern die Unsicherheit noch, weil Sie anlasslose Massenpost verschicken und damit Parlamentarierinnen und Parlamentarier zu Massenobjekten machen – Parlamentarier sind aber Individuen…

    Daher möchte ich Sie bitten, in künftigen Fällen Ihren vollständigen Absender mitzusenden – in welchem Kulturkreis scheint dies entbehrlich? Bevorzugt auch mit Telefonnummer, denn dann kann ich bei Bedarf und falls die Zeit für eine schriftliche Antwort nicht verfügbar, auch anrufen…

    Hilfsweise können Sie gern einen Gesprächstermin über mein Bürgerbüro vereinbaren.

    Mit freundlichen Grüßen, Lothar Binding

    1. Hatte mit Herrn Binding Kontakt. Zum einen war und ist er gegen die Vorratsatenspeicherung, zum anderen Bitte ich auch darum, die Abgeordneten nicht anonym anzuschreiben. Das ist definitiv kontraproduktiv und erzeugt eine pauschale Mauer des Schweigens. Auch wenn wir derzeit nur mit Textbausteinen beliefert werden, es lohnt sich. Ich möchte das die Leute begreifen, dass die Kombination aus VD, der Abschaffung der Netzneutralität und die aktive Arbeit an Staatstrojanern, unsere Privatsspähre, das wirtschaftliche Potential des Internet und die demokratischen Grundwerte absolut und langfristig negieren wird. Mir ist egal was, wie formuliert, verklausuliert oder hinten, durch die Bank, noch nachgeschoben wird. Es geht mir darum einen gemeinsamen Nenner zu finden, bei dem jeder, egal wer da gerade auf der Straße vorbeiläuft, versteht, dass es hier um den Anfang der Ausrichtung hin zu einem totalitären System geht. Nicht mehr, nicht weniger. Mittel schaffen Möglichkeiten und Möglichkeiten werden immer genutzt, besonder wenn der Bundestag die Kontrolle über die Geheimdienste verloren hat und die nun Anfangen, als Hacker gatarnt, den Bundestag zu attackieren. Das war doch keiner von uns, das waren die, deren Akten da jeden Tag in die Runde des U-Ausschuss gereicht werden.

  13. All die Aufrufe in die Gänge zu kommen sind sicher gut gemeint, nur das was tun darf wird nichts ändern und das was etwas ändern könnte ist verboten.

  14. Hallo,
    ich habe aufgegeben. Warum? Weil es die meisten einen Dreck interessiert. Die Piraten sind abgesoffen… und alle anderen kümmert es nichts. Warum machen wir uns eigentlich noch einen Kopf darüber?
    Jeder! der gegen diese Scheiße ist, und selber einen Twitter/Facebook oder sonst was Account hat, ist eh ein Heuchler. Hier rumschrei(b)en, und sonst gleich mal alles posten.
    Wasser predigen und Wein trinken!

    Und da wundert sich auch nur einer, warum alles so ist, wie es eben ist?
    Was sollen da schon 50.000 oder 5 Mio. machen, die „DAGEGEN“ sind. Alles vergebens. Die breite Masse schnallt es einfach nicht.

    1. Ich gebe Dir recht.
      Alles ist sinnlos!
      Jeder nur noch für sich – so wie es uns die Politik vormacht.
      Wir sind dumme Schafe, die nur nachblöken können.

      1. Was nützt es den 49,45% intelligenten, virtuos vorsingenden Schafen?
        Sie werden trotzdem geschoren – immer. Und sie sind gut darin, gegeneinander zu bocken.

    2. So ein Unsinn und eine schöne Beschreibung, was (unter anderem) am Protest schief läuft. Hör bitte auf alles in allen Topf zu werfen! Ich kann einen FB Account haben und trotzdem gegen die VDS sein, wo ist das Problem? Bei FB poste ich ab und zu Sachen, von denen ich glaube jmd interessiert sich dafür (oder auch nicht). Die VDS ist eine lückenlose Überwachung all meiner Verkehrsdaten. Das ist ein verdammt großer Unterschied. Klar ist auch FB alles andere als anonym oder Datenschutzfreundlich. Aber diese radikale Ansicht bringt doch niemandem was und entspricht in vielen Fällen auch nicht der Realität. Im Gegenteil, es sorgt dafür, dass dir (aus gutem Grund) viele nicht mehr zuhören wollen.

      1. Es ist mir klar, dass ich alleine kämpfen muss und zwar mit den Mitteln die einer gierigen IT-Industrie am meisten schadet: Konsumverzicht.
        Ja, ganz genau: Verzicht. Und Austerität – endlich kann man das Wort sinnvoll gebrauchen, im Zusammenhang mit Datensparsamkeit. Schluß mit Twitteria und Amazonien. Mobile Endgeräte auf den Müll. Fertig. Mich widert das alles nur noch an. Mein Geld und meine Daten kriegt ihr nicht!

      2. Kannste gerne machen -> deine Entscheidung.
        Nur wenn die in deinem Leben auf Menschen triffst, die eine andere getroffen haben, tue mir und dem Rest der Welt einen Gefallen und gibt nicht den „dummen Schafen“ die Schuld dafür, dass du dich gezwungen gesehen hast dein PC/Handy wegzuwerfen.

    3. Mark, wenn du in unserer deutschen Gesellschaft lebst bist du Teil des Systems. Du kannst den Kopf in den Sand stecken – wie viele andere auch – aber du wirst trotzdem von den Gesetzen und Regeln dieser Gesellschaft betroffen sein.
      Leider versteht die Masse der Leute (noch) nicht wo das Problem mit der Überwachung liegt. Das die Massen aber nicht lernfähig sind stimmt aber so nicht. Z.B. hat die Masse der Deutschen gelernt was Krieg bedeutet und die Mehrheit ist dagegen. Die Mehrheit der Deutschen sind gegen Atomkraft weil sie wissen wo das enden kann. Die elektronische Überwachung ist noch ein recht neues Phänomen und es braucht Zeit bis es zu den Leute durchdringt wo das Problem liegt.
      Kuck mal wie das mit ACTA lief. Ein paar hunderttausend waren dagegen und haben das Ding (vorerst) über die Straße zu Fall gebracht.

      1. Die Menschen kennen meist die Gefahren, die ihnen drohen. Die wenigsten jedoch schaffen es konsequent zu handeln. Bequemlichkeit sticht Hirn. „Massen“ (ich mag das Wort nicht besonders, und „Massen der Deutschen“ noch weniger) kommen erst in Bewegung, wenn Gefahren schon an der Wohnungstür klopfen, wenn es existentiell wird. Wenn ein paar hundert Vordenker aus ihren Wohnungen geholt werden, erzeugt das noch keine Gegenwehr einer ganzen Bevölkerung. Man geht lieber selbst in Deckung und arrangiert sich.
        Angst um Arbeitsplatz, Angst um Rente, Angst um Sicherheit, Angst um Besitztum (sofern vorhanden) – das alles verdrängt Angst vor Überwachung, weil die (zunächst) nicht weh tut. Herdenblödheit sticht Schwarmintelligenz.

        Bevor wir mit Volksvertretern kommunizieren, lasst uns doch über Moral und Gewissen diskutieren, und über Fraktions- Koalitions- und sonstige Zwänge. Lasst uns über Lobbyismus reden und darüber, wie Abgeordnete käuflich sind. Die Welt ist schlecht, das System verdorben – so what?

      2. Lernfähigkeit der Masse hin oder her: Das Problem ist weniger die passive Dummheit als vielmehr die aktive Ignoranz. Ich kenne genügend „intelligente“ Leute, die sich einen Sch*** um zB die VDS oder auch den NSU scheren, weil es sie (noch) nicht spürbar und direkt betrifft, Egomanen.

      3. „Massen (ich mag das Wort nicht besonders, und “Massen der Deutschen” noch weniger) “

        Dann hör bitte auf es zu nutzen, denn es ist in vielen Fällen unpassend und in keinem Fall hilfreich! Genauso wie das beliebte „dumme Schaf“. Besonders bei netzpolitik.org liest man immer wieder von einzelnen Leuten, die glauben sie alleine (und wenige andere) hätten die böse Machenschaften der Regierungen/Firmen dieser Welt durchschaut, nur leider leider ist der Rest der Welt (die „Masse“) halt ein dummes Schaf. Und sich dann beschweren, dass diese dumme Schafe noch nicht mal zuhören wollen. Na so ein Pech aber auch, da will man die Welt verbessern und dann scheitert es an den anderen, natürlich nicht an einem selbst. Ist doch klar, wer hat schon Lust solchen Leuten zuzuhören, wenn sie einem von Anfang an mit so einer Arroganz begegnen…

  15. „Kommt in die Gänge! Schon in sechs Wochen soll die Vorratsdatenspeicherung beschlossen sein“

    yup, es pressiert. Die Vorratsdatenspeicherung in dieser kleinbürgerlichen, kleingeistigen Koalition noch zu verhindern, da bin ich eher pessimistisch.
    Diese braune …….. vor Gericht zu bringen, da bin ich voll dabei (-:.

    Auch bitte intensiv medial beobachten -das lieben die von der SPDUnion.

  16. @André: und was machen wir jetzt mit den Antworten?

    Der für mich zuständige MdB ist Thomas Oppermann, Fraktionsvorsitzender der SPD – eine Schlüsselposition. Ich habe geschrieben und eine ziemliche Formbrief-Antwort erhalten. Maas habe einen klugen und ausgewogenen Vorschlag vorgelegt, usw.

    Jetzt bin ich wieder so hilflos wie zuvor. @all: Ich bitte um Handlungsempfehlungen!

    1. De-legitimiert diese Gesellen. Fordert Eure Wahlstimme zurück. Eine Kampagne in den USA hat einst ziemlich Wirbel gemacht: „I want my vote back!“

      1. @Josef Schäfer: Sorry, aber hast du noch einen *ernstzunehmenden* Vorschlag?
        Das juckt exakt gar niemanden, wenn ich dem Vorsitzenden der SPD-Fraktion mitteile. ich würde meine Stimme zurückhaben wollen.

        Hat denn keine/r hier einen Vorschlag, wie wir mit solchen Antworten umgehen sollen? Die Leute, die in meinem Bekanntenkreis ernsthaft mobilisierbar sind (z.B. für eine Demo, oder selbst einen Brief zu schreiben, oder zu einer Sprechstunde zu gehen) kann ich an einer Hand abzählen.

        Die Leute, die sich von sich aus (ohne meine Anstupser dazu) VDS ärgern sind dafür explizit nicht mehr zu motivieren. Die haben aufgegeben und zahlen ihrem VPN-Anbieter, nutzen TOR, oder sind einfach völlig resigniert und haben nicht mal mehr root-Zugang oder einen jailbreak auf ihren Mobilgeräten.

        Also bitte, was mache ich mit so einem Antwortschreiben?

  17. Hallo zusammen,
    ich hatte letzte Woche zum Thema VDS einen Termin bei meinem Abgeordneten (MdB, Ewald Schurer) des Landkreises, der für die SPD im Bundestag sitzt. Das Fazit des Gespräches zum VDS war sehr ernüchternd. Herr Schurer hat zwar Bedenken gegen die „Speicherwut“ des Staates kann aber nicht gegen seinen Minister Maas stimmen. Er könne sich aber u.U. vorstellen sich der Stimme zu enthalten bei der Abstimmung zum Gesetz.

    Ich habe im Verlauf des einstündigen Gespräches mit Herrn Schurer den Eindruck gewonnen, das die Abgeordneten ziemlich überfordert sind mit der Thematik und sich auf einen „Kuhhandel“ mit der CDU einlassen.

    1. Das ist deutsches Demokratieverständnis. Eigener Wille oder Meinung iwo … gibt doch einen Chef der sagt wo es lang geht … stemmte ich mich gegen interne Parteirichtlinien, schade ich mir nur selbst. Es gab mal Politiker mit Rückgrat: Herr Lafontaine, Herr Brandt … hmmmn war’s das schon … mehr wollen mir gerade nicht einfallen, die entsprechende Konsquenzen zogen … die letzten wahren sozialen Sozialdemokraten.

      kabelbindersalat

    1. Jeah the Formbrief-Wars! Tolle Idee Formschreiben mit mehr Formschreiben zu bekämpfen. Könnte man da nicht auch ein paar Zähler einbauen? Ich meine wie sollman denn den Punktestand erkennen?

  18. Sehr geehrter Herr *******,
    haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail zur
    Vorratsdatenspeicherung.
    Am 15. April hat Bundesjustizminister Heiko Maas Leitlinien zur
    Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist
    für Verkehrsdaten vorgelegt. Mit dem Vorschlag von
    Bundesjustizminister Maas wird eine eng begrenzte Pflicht für
    alle Telekommunikationsanbieter zur Speicherung von wenigen,
    genau bezeichneten Verkehrsdaten unter Ausnahme von
    Diensten der elektronischen Post also Email eingeführt.
    Oberste Richtschnur aller Regelungen sind hierbei die strengen
    Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes und des Europäischen
    Gerichtshofes. Die von Bundesjustizminister Maas vorgelegten
    Leitlinien sind viel restriktiver als das vom
    Bundesverfassungsgericht aufgehobene, ehemalige Gesetz zur
    Vorratsdatenspeicherung, viel restriktiver als die aufgehobene
    europäische Richtlinie und auch viel restriktiver als CDU/CSU es
    wollen:
    Gespeichert werden müssen nur genau bezeichnete
    Verkehrsdaten, die bei der Telefonkommunikation anfallen
    (Rufnummer, Beginn und Ende des Telefonats, im Fall von
    Internet-Telefondiensten auch die IP-Adressen). Diese Daten
    sollen zehn Wochen gespeichert werden.
    Für die Bezeichnung der Funkzellen, die durch den anrufenden
    und den angerufenen Anschluss bei Beginn der Verbindung
    genutzt werden, gilt eine deutlich kürzere Speicherfrist von vier
    Wochen. Diese kurze vierwöchige Speicherfrist ist vorgesehen,
    weil über Funkzellendaten der Aufenthaltsort des
    Mobilfunknutzers bestimmt werden kann und wir nicht wollen,
    dass mittels dieser Daten Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile
    erstellt werden können. Zusätzlich muss im richterlichen
    Anordnungsbeschluss einzelfallbezogen begründet werden,
    warum der Abruf von Funkzellendaten erforderlich und
    angemessen ist. Anders als etwa in Frankreich dürfen
    Kommunikationsinhalte und aufgerufene Internetseiten nicht
    gespeichert werden.
    Um die Grundrechte der Betroffenen auf Datenschutz und Schutz
    ihrer Privatsphäre zu wahren, ist der Datenabruf nur zur
    Verfolgung von schwersten Straftaten möglich. Daten von
    Berufsgeheimnisträgern wie Journalisten, Anwälten oder Ärzten
    unterliegen einem Verwertungsverbot. Dies gilt auch bei
    Zufallsfunden.
    Wichtig ist, dass der Zugriff auf die gespeicherten Daten
    transparent und restriktiv geregelt ist: Es gibt einen strengen
    Richtervorbehalt, d.h. nur auf richterlichen Beschluss hin dürfen
    Ermittlungsbehörden die Daten abrufen und es gibt keine
    Eilkompetenz der Staatsanwaltschaft oder der Polizei. Im
    Vergleich zu der vom Bundesverfassungsgericht verworfenen
    Regelung zur Vorratsdatenspeicherung ist auch der von Minister
    Maas vorgelegte Straftatenkatalog deutlich reduziert worden. Der
    Abruf von Daten wird nur für schwerste Straftaten möglich sein.
    Darüber hinaus müssen die Betroffenen grundsätzlich über jeden
    Abruf informiert werden. Nach Ablauf der Speicherfrist von zehn
    bzw. vier Wochen müssen die gespeicherten Daten gelöscht
    werden. Verstöße gegen die Löschpflichten oder die Weitergabe
    von Daten haben strenge Sanktionen für die Diensteanbieter zur
    Folge.
    Die Leitlinien enthalten zudem eine datenschutzrechtliche
    Verbesserung zur geltenden Rechtslage: Das Gesetz wird die
    Befugnis der Ermittlungsbehörden zum Abruf der genannten
    Daten abschließend regeln. Speichert ein TK-Anbieter die Daten
    über den verpflichtend vorgegebenen Zeitraum auf Grund einer
    anderen Rechtsgrundlage, z.B. zu Zwecken der Vertragserfüllung,
    weiterhin, so ist der Abruf nach diesem Gesetz dennoch nach
    Ablauf der 10 bzw. 4 Wochen untersagt.
    Um die Sicherheit der gespeicherten Daten schließlich zu
    gewährleisten, werden die Diensteanbieter zudem verpflichtet,
    die Daten zu schützen. Auch müssen die Server, auf denen die
    Daten gespeichert werden, innerhalb Deutschlands stehen. Wenn
    ein Diensteanbieter mit den gespeicherten Daten Datenhandel
    treibt und diese unbefugt an Dritte weitergibt, ist dies zukünftig
    eine Straftat nach dem neu zu schaffenden Tatbestand der
    Datenhehlerei.
    Die jetzt vorgelegten Leitlinien sind eine Grundlage für die
    weitere Debatte auch innerhalb der SPD und das anstehende
    parlamentarische Verfahren. Dabei wird die Abwägung über den
    richtigen Weg im Vordergrund stehen und
    Verbesserungsmöglichkeiten Raum bekommen.
    Mit freundlichen Grüßen,
    Gez. ******** MdB

  19. Sehr geehrter Herr ******

    die Vorratsdatenspeicherung wird in unserer Gesellschaft seit langem kontrovers diskutiert.

    Justizminister Heiko Maas hat einen guten Vorschlag vorgelegt, der eine kluge Balance zwischen Freiheit und Sicherheit findet.

    Die Vorratsdatenspeicherung darf gemäß der Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs nur in engen Grenzen, d.h. bei schwersten Verbrechen und mit sehr engen, klar definierten Speicherfristen, stattfinden. Die Daten dürfen nur mit Richtervorbehalt verwendet werden und es gibt Ausnahmen für Geheimnisträger, deren Daten nicht genutzt werden dürfen.

    Außerdem wird nach Datenarten differenziert. E-Mails sind von der Speicherung ausgenommen, Standortdaten dürfen nur vier Wochen gespeichert werden, sonst darf maximal zehn Wochen gespeichert werden.

    Der Datenschutz wird in den Leitlinien, die ich Ihnen als Anhang sende, sehr ernst genommen: Bewegungsprofile können nicht erstellt werden. Und die Maßnahmen sind transparent: Betroffene müssen über den Abruf der Daten informiert werden.

    Ich bin mir sicher, am Ende kann ein ausgewogener Kompromiss stehen. Deutschland hätte damit zugleich die strikteste Regelung in ganz Europa.

    Mit freundlichen Grüßen
    ******

  20. Kommen eigentlich noch E-Mails im Bundestag an, nachdem sie ihr Netz dicht gemacht haben?

  21. Sehr geehrter Herr ****,

    eine (kluge) Balance zwischen Freiheit und Sicherheit hat es nie gegeben und wenn, dann passt diese Formulierung wohl eher, um den Zweck eines Gefängnis zu beschreiben. Das Internet und deren Nutzer sind aber keine Gefangenen, denen Pauschal und jederzeit allerlei kriminelle Taten unterstellt werden dürfen. Gleichwohl erwähnen Sie in keinem Punkt die Gründe für diesen massiven Eingriff in die Grundrechte. Welchen Zweck soll dieses Gesetz haben, was soll es verbessern, was ist denn an dem Internet und seinen Nutzern so schlecht, schlimm, kriminell, dass Sie es nicht abwarten können, diese Entwurf noch vor der Sommerpause durch die Ebenen zu bringen?

    Die EU sei die treibenden Kraft hier, sie zwinge zur Umsetzung … doch sollte Ihnen das Subsidiaritätsprinzip bekannt sein, wonach jeder Staat die Möglichkeit hat, auch die von der EU verabschiedeten Gesetze so zu gestalten, um sie an die eigene Verfassung und Kultur anzupassen. Doch es gibt hier keinen Vorgaben aus der EU. Sie folgen hier niemandem, außer der Koalitionsräson. Sie stehen auf jeden Fall nicht mehr im Wertekanon einer demokratisch ausgewogenen und der Verfassung folgenden Gesetzgebung. Die Kontrolle über die Geheimdienste haben Sie ja bereits verloren. Schlimmer noch, der Geheimdienst selbst attackiert die System des Bundestages, um Ihnen bei der Vorratsdatenspeicherung, dem Staatstrojaner und der Demontage der Netzneutralität und Verfassung Beine zu machen. Sie sind in Panik und so handeln Sie derzeit auch, Kopflos durch die Wand der Demokratie.

    Ich bin erschüttert über so viel Unwissenheit, wenn ich mir die Pressearbeit, die Kommentare und Textbausteine ansehe, die Ihr Umfeld täglich produziert. Wundert es Sie denn überhaupt nicht, dass selbst Anwälte auf die Straße gehen und bisher komplett Politikverdrossene Ihnen E-Mails schreiben ?!

    Sie schaffen hier Werkzeuge die Sie in der Zukunft nicht mehr kontrollieren können und öffnen damit einer neuen Qualität eines zukünftige, totalitären Systems Tür und Tor. Mal abgesehen davon, dass Sie es noch nicht einmal fertig gebracht haben die Netze von den Providern zu trennen, und den Breitbandausbau um Jahre zurückwerfen, weil die Kosten für die Speicherung dieser Daten auf die Endkunde umgelegt werden und es immer wieder vorkommen wird, dass sich andere an diesen Daten einfach bedienen werden. Das konnte niemand und auch kein Gesetz und auch keine noch so gut IT bisher verhindern.

    Sie sind hier komplett auf dem Holzweg, trotzdem vielen Dank für Ihre Antwort,

    Ich verbleibe hochachtungsvoll,
    ****

  22. Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, mit der Bitte um konstruktive Kritik:

    Sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder des deutschen Bundestags,

    mit großem Bedauern habe ich die Kunde vernehmen müssen, dass die Bundesregierung beabsichtigt, ein Gesetz zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung (VDS) dem Bundestag zur Abstimmung vorzulegen. Dass nunmehr von “Mindestspeicherfristen” gesprochen wird, ändert am grundlegenden Charakter der VDS nichts: Weiterhin zielt
    das Gesetzesvorhaben ab auf eine anlasslose Massenüberwachung der Bürger dieser unserer Republik, ein Verfahren, das bereits sowohl vom Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 02.03.2010) als auch vom Europäischen Gerichtshof (Urteil vom 08.04.2014) für rechtswidrig befunden wurde. Darüber hinaus hat der Bundesgerichtshof die Speicherung von Verbindungsdaten für sieben Tage nur unter der Voraussetzung erlaubt, dass diese nicht zur Strafverfolgung verwendet werden (Urteil vom 03.07.2014).

    Ich kann mir nicht erklären, warum die Bundesregierung so verbissen an einem solchen Gesetzesvorhaben festhält. Ein Argument, dass immer wieder von den Befürwortern der VDS angeführt wird, ist der Schutz vor terroristischen Anschlägen. Dem kann ich nur erwidern, dass eine Wirksamkeit der Vorratsdatenspeicherung zur Bekämpfung des Terrorismus durch nichts bewiesen ist. Im Gegenteil: Eine Studie des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht konnte gerade KEINE “Schutzlücken” durch den Wegfall der Vorratsdatenspeicherung erkennen. Im Übrigen gibt es in Frankreich eine Vorratsdatenspeicherung. Auch dadurch konnte das Charlie-Hebdo-Attentat nicht verhindert werden.

    Bei der Vorratsdatenspeicherung handelt es sich um einen massiven Eingriff in die Grundrechte der Bundesbürgerinnen und -bürger, dessen Wirksamkeit durch nichts belegt und dessen Verfassungskonformität zumindest zweifelhaft ist.

    Seit der Entdeckung eines Trojaners im Netzwerk des Deutschen Bundestages weiß jeder und jede Einzelne von Ihnen, wie es sich anfühlt, permanent überwacht und belauert zu werden. Soll dieses Gefühl in Zukunft in Deutschland allgegenwärtig sein? Sollen wir wieder aufpassen müssen, was wir wann wem sagen? Sollen wir uns für vertrauliche Gespräche in unseren Kellern verkriechen müssen? Ist das Ihre Vision von einem freien, demokratischen Deutschland?

    Anlasslose Massenüberwachung ist ein Instrument autoritärer Regime zur Repression von Andersdenkenden. Als solches ist sie einer Republik unwürdig. Freiheit und Überwachung sind und waren immer Gegensätze. Durch die Einführung der VDS verabschieden wir uns von den freiheitlich-demokratischen Grundwerten, für die noch vor 25 Jahren die Bürger der Deutschen Demokratischen Republik auf die Straßen gegangen sind: Nie wieder Stasi!

    Die Einführung der Vorratsdatenspeicherung wäre die Kapitulation vor dem autoritären Totalitarismus des IS. Wenn wir auf Gewalt nur mit Gewalt, auf Unterdrückung nur mit Unterdrückung antworten können, dann sind wir gescheitert. Dann geben wir die Zivilgesellschaft verloren. Dann siegen in Deutschland wieder einmal Militarismus und Oppression über Freiheit und Rechststaatlichkeit.

    Ich möchte, dass meine Kinder Deutschland als ein freies und gerechtes Land kennen lernen. Darum bitte ich Sie dringend, im Fall der Vorratsdatenspeicherung ihrem Gewissen zu folgen und mit “Nein” zu stimmen.

    Hochachtungsvoll,

  23. Niemand hat die Absicht einen Überwachungsstaat zu bauen.

    Die Aussage stimmt. Er ist schon da !!!

  24. „Kommt in die Gänge!“ … finde ich unpassend formuliert. auf mich wirkt es negativ, wenn mich jemand so anzusprechen versucht, irgendwie auch ein wenig hierarchisch.

  25. hier der Textbaustein des SPD-Abgeordneten aus meinem Wahlkreis: die Ignoranz ist nicht mehr zu ertragenn analog zu Griechenland: Reformen wirken nicht aber beschlossen ist beschlossen.

    „Ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben per mail vom
    16. April 2015 über briefkasten@dbt-internet.de zur
    Vorratsdatenspeicherung (VDS). Ich begrüße es zunächst, dass wir
    nun auf der Grundlage der Einigung von Innenminister de
    Maiziere und Justizminister Maas eine gesetzliche Regelung
    herbeiführen werden. Für mich steht dabei die bessere
    Bekämpfung schwerer Kriminalität und terroristischer Straftaten
    im Vordergrund.
    Richtig ist, dass in der angeordneten Speicherung und im
    Einzelfall erfolgenden Kenntnisnahme von
    Kommunikationsdaten ein Grundrechtseingriff liegt, der klare
    Regeln zu Datensicherheit, Umfang der Datenverwendung,
    Löschung, Transparenz und Rechtsschutz erfordert und der
    sorgsam gegenüber den Zwecken der Strafverfolgung und
    Gefahrenabwehr abgewogen werden muss. Für mich als potentiell
    betroffener Bürger ist dabei wichtig, dass kein diffuses Gefühl von
    Überwachung und Bedrohung entsteht. Geäußerte Sorgen in
    Bezug auf den Schutz der eigenen Daten beruhen allerdings nicht
    selten auf unzureichenden Informationen, was im Rahmen der
    VDS gespeichert werden soll.
    VDS umfasst nicht die Speicherung von Inhalten. Es geht um die
    vorläufige Sicherung von Verbindungsdaten, um Rufnummern der
    beteiligten Anschlüsse sowie Zeitpunkt und Dauer des Anrufs. Die
    Daten werden nicht bei einer staatlichen Stelle zusammengeführt,
    sondern sollen ohne besondere Aufarbeitung dezentral bei den
    Providern verbleiben. Eine Übermittlung von Verbindungsdaten
    an staatliche Behörden setzt im Einzelfall eine richterliche
    Entscheidung voraus. Durch begrenzte Speicherfristen sollen die
    Daten nur kurzfristig verwendbar sein.
    Peter Stein, MdB, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
    Herr
    nichtderschonwieder

    hierwosonst@gmx.de
    Berlin, 13.05.2015
    Bezug: mail 16.04.2015
    Anlagen:
    Peter Stein, MdB
    Platz der Republik 1
    11011 Berlin
    Büro: PLH
    Raum: 3.133
    Telefon: +49 30 227-73310
    Fax: +49 30 227-76580
    peter.stein@bundestag.de
    Wahlkreisbüro:
    Wollenweberstr. 45
    18055 Rostock
    Telefon: +49 381-37778946
    Fax: +49 381-37778947
    Seite 2
    Ich betrachte die VDS weder als unnütz oder gar als
    freiheitsvernichtend, sondern als eine Möglichkeit bereits
    gespeicherte Daten zu nutzen, um uns besser vor Straftaten zu
    schützen. Eine gesetzliche Regelung in absehbarer Zeit ist daher
    vernünftig und ich bin mir sicher, dass es uns gelingen wird, die
    notwendige Balance zwischen Freiheit und Sicherheit zu wahren.
    Ihre Anregungen sind mir wichtig, ebenso Ihre geäußerten Sorgen
    und Nöte, die ich in die laufende Debatte mit einbringen werde.
    Mit freundlichen Grüßen
    Peter Stein, MdB“

    1. am geilsten: „Geäußerte Sorgen in
      Bezug auf den Schutz der eigenen Daten beruhen allerdings nicht
      selten auf unzureichenden Informationen, was im Rahmen der
      VDS gespeichert werden soll.“

      … deshalb ließ ich mich zu einer sachlichen Antwort hinreissen, antwort steht aber noch aus.

      nichtderschonwieder

  26. Habe meinen (cdu) Abgeordneten auch angeschrieben. Bekam heute diese doch sehr einsilbige Antwort. Meine E-Mail enthielt übrigens 10 Fragen zur VDS, die komplett ignoriert wurden..

    Sehr geehrter Herr xx,

    vielen Dank für Ihre Nachricht vom 19. Mai 2015, mit der Sie die geplante Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfristen für Verkehrsdaten kritisieren. – Ich teile Ihre Bedenken dazu ausdrücklich nicht.

    Bei der sogenannten Vorratsdatenspeicherung werden keine Inhalte gespeichert. Es geht nicht um das Abhören von Gesprächen oder das Lesen von Emails, sondern allein um die Sicherung von Verbindungsdaten. Die Sicherheitsbehörden dürfen diese Daten auch nur zur Vermeidung und Aufklärung schwerster Straftaten verwenden (z. B. Mord oder Planung terroristischer Straftaten). Außerdem ist zuvor eine Genehmigung durch einen unabhängigen Richter erforderlich.

    Ihre Befürchtung, dass die Daten dennoch für andere Zwecke verwendet werden, halte ich für abwegig. Die Strafprozessordnung sieht schon seit Jahrzehnten viel weitgehendere Maßnahmen (wie z. B. das Abhören von Telefonleitungen) vor, die bisher nicht zu Datenmissbrauch geführt haben.

    Ihr Hinweis auf den Anschlag auf „Charlie Hebdo“ ist gerade falsch. Nach diesem Anschlag war es in Frankreich durch die Vorratsdatenspeicherung möglich, sehr schnell das Umfeld der Täter zu ermitteln, die Täter zu fassen und weitere mögliche Straftaten aus dem Umfeld zu verhindern. Wenn wir in Deutschland seinerzeit diese Möglichkeiten gehabt hätten, wäre die Aufklärung der NSU-Straftaten und des zugehörigen Umfeldes sehr viel zügiger möglich gewesen.

    Datenschutz ist richtig und wichtig, er darf aber nicht zum Täterschutz werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Mathias Middelberg

    1. Ich raste irgendwann bestimmt aus, wenn mir jemand nochmal mit dieser Argumentation zu den Morden in Frankreich kommt. Frage mich mittlerweile, ob das Kalkül ist, um ein Gespräch abbrechen zu können, wenn jemand auf diesen Unsinn hin laut wird.

      Man hat diese Killer mit der Waffe in der Hand erwischt, es gab eine Verfolgungsjagdt durch Frankreich – und TROTZDEM behaupten SPD und CDU unisono, VDS sei da wichtig geworden.

      Es ist nicht zu fassen.

      Wenn dies Kalkül ist um nicht mit Kritikern reden zu müssen, dann geht es bei mir leider auf. Ich könnte jedesmal losbrüllen, wenn ich das lese. Irgendwann passierts, dann raste ich bestimmt einfach aus und fange wild an zu schäumen und mit den Armen zu rudern. :(

      1. Was VDS-Apologeten wie dieser Herr Middelberg und andere aus den Reihen von CDU, CSU und SPD (bewusst?) verkennen:

        1)Die Mörder in Frankfreich und deren Umfeld waren vorher (!) den Sicherheitsbehörden bekannt! Die in Frankreich existente VDS war somit nicht notwendig, um die Täter und ihr Umfeld zu identifizieren. Die Täter wurden außerdem (ganz konventionell) bei frischer Tat ertappt, gejagt und letztlich getötet. Die VDS konnte die Attentate nicht verhindern, und auch bei der Aufklärung war sie nicht nötig, da die Behörden die Täter und ihr Umfeld vorher kannten. Warum sind die Attentate dennoch passiert? Entweder waren die französischen Behörden tatsächlich inkompetent und überfordert; oder sie haben die Attentate geschehen lassen, weil jedes Attentat den Sicherheitsbehörden nützt: mehr Befugnisse, mehr Geld, mehr Personal, mehr Technik. Jeder Terroranschlag ist ein Geschenk für jede Sicherheitsbehörde. Klingt traurig? Ist es auch.

        2) Die NSU-Mörder waren ebenfalls den Sicherheitsbehörden bekannt, zumindest den sogenannten Verfassungsschutzämtern. Die Verfassungsschutzämter haben das NSU-Umfeld über V-Leute (bewusst?) finanziert. Die NSU-Mitglieder wurden durch den „Verfassungsschutz“ vor Polizeimaßnahmen (bewusst?) gewarnt. Belastende Akten wurden durch die „Verfassungsschützer“ vernichtet. Polizisten ermittelten jahrelang (bewusst?) in die falsche Richtung.
        Was hätte die VDS da gebracht? Wenn sich ein Staat im Staate bildet, der sich ohne Rücksicht auf Moral, Verfassung, Recht und Gesetz in Aktivitäten von Rechtsterroristen verstrickt, dann kann auch eine VDS helfen.

        Was Herren wie Herr Middelberg gerne verschweigen: Eine VDS ist für den Staat nahezu kostenlos, weil die Provider und am Ende deren Kunden die VDS-Kosten zahlen müssen. Echte Polizisten, bessere Ausrüstung und Ausbildung kosten hingegen richtig Geld.

        PS: Wo bleibt die Massenüberwachung von Krankenhauspersonal, um die jährlich tausenden Toten durch Krankenhauskeime zu verhindern? Wieso sind unsere Politiker bei diesem Sicherheitsproblem so nachlässig? Geht es nicht um den Schutz der Bürger?

      2. TYPO: Wenn sich ein Staat im Staate bildet, der sich ohne Rücksicht auf Moral, Verfassung, Recht und Gesetz in Aktivitäten von Rechtsterroristen verstrickt, dann kann auch KEINE VDS helfen.

  27. Hab auch mal was aufgesetzt. Stelle das unter die CC-BY.
    Ist ein bisschen lang geraten, aber es kann sich gerne jede/r die Bausteine raussuchen, die ihr/ihm gefallen:

    Sehr geehrte(r) Abgeordnete(r) [NAME],

    mit großer Bestürzung habe ich in den letzten Wochen die Pläne der Bundesregierung zur Vorratsdatenspeicherung verfolgt. Diese Maßnahme, welche in den letzten Jahren sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Europäische Gerichtshof bereits für verfassungswidrig bzw EU-rechtswidrig befunden haben, soll nun im Eilverfahren noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.
    Die Vorratsdatenspeicherung bedeutet eine anlasslose Massenüberwachung nahezu der gesamten Bevölkerung und steht daher zu ihrem angestrebten Ziel der Terrorbekämpfung und Strafverfolgung völlig außer Verhältnis.
    Bei jeder anderen TKÜ (Maßnahme der Telekommunikationsüberwachung) müssen Beamte der Strafverfolgungsbehörden zunächst einen richterlichen Beschluss einholen, bevor sie in Art. 10 GG eingreifen dürfen. Voraussetzung ist stets der Verdacht, dass eine Katalogtat verübt wurde.

    Die Bundesregierung vermag nicht darzulegen, warum diese Vorgehensweise nicht auch für die Onlineüberwachung ausreichen soll. Auch hier könnten die Ermittler sich beim Verdacht einer Katalogtat zunächst einen richterlichen Beschluss ausstellen lassen, der dann wiederum die jeweiligen Provider dazu verpflichtet, ab diesem Zeitpunkt Verkehrs- und Bestandsdaten zu speichern und den Behörden zur Verfügung zu stellen.

    Weshalb reicht diese anlassgebundene Speicherung der Polizei nicht? Die Antwort liegt hier in der Machbarkeit. Übertragen auf die „analoge“ Welt bedeutet Vorratsdatenspeicherung die Erfassung eines jeden Gesprächs; nicht des Inhalts, aber des Zeitpunkt, der Dauer, des Ortes und der beteiligten Personen. Eine solche flächendeckende Überwachung aller in der Bundesrepublik geführten Unterhaltungen wäre angesichts von Aufwand und Kosten völlig unmöglich.
    Anders im Internet. Hier ist die Überwachung vergleichsweise günstig und einfach, wenn nur die Provider die Daten, die sie durchleiten, einfach für einen bestimmten Zeitraum abspeichern. Das Verlangen nach einer solchen Speicherung und nach dem Zugriff auf diese Daten ist aus Sicht der Behörden nachvollziehbar und einleuchtend, da es ihre Arbeit erleichtern würde.
    Die Versuchung ist groß. Deshalb sollte man ihr aber noch lange nicht nachgeben. Das Internet ist nicht dazu da, den Strafverfolgungsbehörden die Arbeit zu erleichtern. Wollte man die Zulässigkeit von Maßnahmen allein daran messen, ob sie durchführbar und für die Behörden hilfreich sind, dann könnte man auf Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbote gleich ganz verzichten.

    Die Geheimniskrämerei der letzten Wochen betreffend die Details des Gesetzesentwurfs, die peinliche Ausrede, dass eine „nicht öffentliche Abrede“ nicht dasselbe sei wie eine „geheime Abrede“, zeigen, dass die Vorratsdatenspeicherung auch in ihrer diesjährigen Ausgestaltung zu weit geht. Man versichert den Bürgern, es würden ja nur „Metadaten“ abgefragt, das nur bei Bedarf und nach richterlichem Beschluss.
    Erstens sind Metadaten keineswegs harmlos. Zweitens ist auch der Richtervorbehalt bereits durch die „nicht öffentliche, aber nicht geheime“ Nebenabrede aufgeweicht worden. Durch die Zuordnung der IP-Adresse zu ihrem Benutzer, für die kein Gerichtsbeschluss nötig sein soll, lässt sich das gesamte Surf-Verhalten im Netz verfolgen. Die Standortdaten sollen Mobilfunk-Provider künftig einen Monat lang speichern. Dass daraus keine Bewegungsprofile erstellt werden können, ist Augenwischerei. Ihren Kollegen von der CDU/CSU gehen aber auch alle diese Fragwürdigkeiten noch nicht weit genug. Schon jetzt planen sie, den Richtervorbehalt weiter zurückzufahren und den Katalog der Taten, für die eine Datenabfrage erlaubt sein soll, noch auszuweiten.

    All dies ist höchst bedenklich, in der Sache aber zweitrangig. Denn das Problem ist nicht die konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung. Jegliche Form der anlasslosen Speicherung von Daten ist unverhältnismäßig, da sie jeden Nutzer des Internet und der mobilen Funkdienste unter einen Generalverdacht stellt.
    Die Bezeichnung „Fernmeldegeheimnis“ führt insofern in die Irre, als dass es sich bei der Vorratsdatenspeicherung eben nicht um die Überwachung einzelner Akte der Kommunikation, also einzelner Telefonate oder Briefe, handelt. Die derzeitige Entwicklung geht dahin, dass sich nicht nur die gesamte Kommunikation, sondern auch jegliche Dienste der Information immer mehr ins Netz verlagern. So wird die Speicherung der Fernmeldedaten zur Überwachung des ganzen Lebens. Folglich sollten Eingriffe strenger reguliert werden, nicht lockerer als bei anderer Kommunikation. Statt dessen ist nun eine Ausweitung der TKÜ geplant.

    Bei jeder anderen Überwachungsmaßnahme darf ich mich als Bürger darauf verlassen, dass sie nicht gegen mich angewandt wird, solange nicht eine verdachtschöpfende Behörde meint, ich sei einer Katalogtat verdächtig. Solange ich nichts Schlimmeres tue, als über rote Ampeln zu gehen, ab und zu einmal zu schnell zu fahren oder meine Mitmenschen mit Schimpfworten zu betiteln, kann ich mich darauf verlassen, dass wegen dieser Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten nicht zu meinen Lasten in das verfassungsrechtlich garantierte Fernmeldegeheimnis eingegriffen wird.

    Die Aussage, wer „nichts zu verbergen“ habe, habe auch nichts zu befürchten, ist die Bankrotterklärung des Rechtsstaats. Allein das Wissen, dass die Daten gespeichert werden und dass theoretisch jemand „mitlesen“ könnte, kann Nutzer zur Selbstzensur bewegen. Denn auch völlig legale Nutzungen können so privat sein, dass man sie nicht in fremden Händen wissen möchte.
    Nicht umsonst sieht der Gesetzesentwurf (derzeit noch) vor, dass die Daten von Anwälten, Ärzten, Seelsorgern, etc nicht abgefragt werden dürfen. Gespeichert werden sie aber trotzdem, weil das technisch nicht anders möglich ist.

    Ein solcher Generalverdacht ist inakzeptabel und lädt geradezu zum Missbrauch ein. Denn für die Provider, welche die Vorratsdatenspeicherung auf ihren Servern vornehmen müssen, wird sie aufwändig und teuer. Zum Schutz dieser Daten werden sie also nur das nach dem Gesetz unbedingt Nötigste tun.
    Der neu geschaffene Tatbestand der Datenhehlerei lindert diese Bedenken keineswegs. Erstens kann er in seiner derzeitigen Ausgestaltung auch Whistleblower betreffen. Zweitens wird er einen unrechtmäßigen Zugriff auf diese Datensätze nicht verhindern können. Denn wenn Straftatbestände alle Menschen von Straftaten abhalten würden, dann bräuchte man überhaupt keine Strafverfolgung (und auch keine Vorratsdatenspeicherung).

    Studien der letzten Jahre haben außerdem gezeigt, dass ein Zusammenhang zwischen der Vorratsdatenspeicherung und einer erhöhten Aufklärungsrate nicht nachweisbar ist. Die organisierte Kriminalität weiß sich bereits jetzt gegen Überwachungsmaßnahmen zur Wehr zu setzen. Gleiches gilt für die Terrorabwehr. Wenn sie also nicht einmal geeignet ist, das angestrebte Ziel zu erreichen, ist die Vorratsdatenspeicherung, die ein ganzes Land unter Generalverdacht stellt, doppelt unverhältnismäßig.

    Ich ersuche Sie daher, gegen diese Maßnahme zu stimmen. Bitte zeigen sie der Bundesregierung, dass anlasslose Massenüberwachung keineswegs „alternativlos“ ist.

    Hochachtungsvoll
    [NAME]

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