Die Vorratsdatenspeicherung wird weiter im Eiltempo vorangetrieben. Wie berichtet, hat die SPD-Fraktion den Gesetzentwurf gestern mit externen Sachverständigen diskutiert. Dabei wurden zwar auch Zweifel und kritische Nachfragen geäußert, aber vor allem über das wie, nicht so sehr über das ob. Allenfalls bei den Themen Datenhehlerei und einer Evaluierungspflicht gäbe es noch Spielraum. Die Spitzen von Koalition, Partei und Fraktion sind sich aber einig: die anlasslose Massenüberwachung der Telekommunikation wird bald wiederkommen. Dem Vernehmen nach sagte auch Justizminister Heiko Maas, dass es „keine großen Spielräume für Veränderungen“ mehr gibt.
Zusätzlich zur Gesetzesinitiative der Bundesregierung, die vor der Behandlung im Bundestag mit dem Bundesrat diskutiert werden muss, wollen auch die beiden Regierungs-Fraktionen von CDU/CSU und SPD das Gesetz direkt im Bundestag einbringen.
Nach allem, was bisher bekannt ist, gilt damit folgender Zeitplan:
- 27. Mai: Beschluss der Bundesregierung
- 09. Juni: Beschluss und Einbringung der Fraktionen
- 11. oder 12. Juni: Erste Lesung im Bundestag
- 17. Juni: Beratung und Anhörung der zuständigen Ausschüsse, wahrscheinlich nur Rechtsausschuss
- 02. oder 03. Juli: Zweite und Dritte Lesung im Bundestag
Dann wäre das Gesetz – wie angekündigt – noch vor der Sommerpause beschlossen und könnte in Kraft treten. Der Bundesrat ist nicht zustimmungspflichtig, da das Gesetz als Einspruchsgesetz entworfen wurde und eine Zwei-Drittel-Mehrheit für ein Vermittlungsverfahren in der Länderkammer äußerst unwahrscheinlich ist.
Damit hätte auch der SPD-Parteikonvent am 20. Juni 2015 nicht mehr viel zu melden. Dort wird das Thema sicherlich zur Sprache kommen. Die Parteispitze versucht aber, eine Abstimmung darüber zu vermeiden. Wie hören, leider auch erfolgreich.
Regierung und SPD-Spitze drücken also auf die Tube, wo sie nur können. Den Grund benannte Christian Rath in der taz:
Wenn das Tempo so weitergeht, wird das Gesetz noch vor dem Sommer im Bundestag beschlossen. Die Bundesregierung will den Kritikern offensichtlich keine Zeit geben, sich zu einer breiten Bewegung zu formieren.
Also organisiert euch, kontaktiert die SPD-Abgeordneten und macht eure Ablehnung deutlich. Dabei geht es darum, zu überzeugen – Argumente sind nützlicher als Beleidigungen. Ein paar hat unser Ulf Buermeyer drüben bei heise online aufgeschrieben: Grundrechtsverletzung mit Zuckerguss.
Das Totschweigen der eigentlichen verfassungsrechtlichen Probleme ist verräterisch. Denn scheinbar akribisches Abschreiben von ausgewählten Details aus den Urteilen des BVerfG und des EuGH kann eine überzeugende Antwort auf zwei Fragen nicht ersetzen: Warum eine nicht einmal nachweisbar wirksame Maßnahme verhältnismäßig sein soll und ob die Überwachungs-Gesamtrechnung nicht ergibt, dass unser Gemeinwesen längst weit in den roten Bereich gedriftet ist, was die Achtung der Privatsphäre angeht. Der Gesetzgeber hat zwar einen Spielraum einzuschätzen, welche Maßnahmen er für angemessen hält. Die Augen vor der Wirklichkeit verschließen darf er aber nicht: Auch mit 2/3‑Mehrheit gibt 2+2 nicht 5.
Die Schwächen der Begründung des mit viel Mühe vorbereiteten Gesetzentwurfs machen deutlich: Es gibt keine überzeugenden Gründe für eine anlasslose verpflichtende Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten. Polizei und Justiz haben in den fünf Jahren seit dem Ende der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland keinesfalls vor „dem Verbrechen“ kapitulieren müssen. Im Gegenteil haben sie auch ohne Vorratsdaten in der digitalen Welt zahlreiche Ermittlungsmöglichkeiten, von denen ihre Kollegen noch in den 1990er Jahren nur träumen konnten. Dabei sollten wir es belassen: In einem Rechtsstaat dürfen Sicherheitsbehörden nun einmal nicht alles, was technisch möglich wäre.
