Jetzt aktiv werdenWir veröffentlichen den Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung

Heute morgen haben wir noch davor gewarnt, jetzt ist es soweit: Der Referentenentwurf für die Vorratsdatenspeicherung ist fertig und wurde soeben vom Justizministerium verschickt.

Hier ist er: BMJV Referentenentwurf Vorratsdatenspeicherung (PDF)

Im beiliegenden Schreiben heißt es:

Wegen der großen Eilbedürftigkeit soll die Kabinettsbefassung in Kürze erfolgen.

Also los jetzt: werdet aktiv! Kontaktiert Abgeordnete (vor allem die der SPD), argumentiert, protestiert, werdet kreativ, werdet wütend. Die anlasslose Massenüberwachung der Telekommunikation darf nicht wiederkommen!

Update: Die SPD-Fraktion wird den Gesetzesentwurf am Dienstag diskutieren. Dieser Termin wird zentral für die Meinungsbildung der Abgeordneten und damit den weiteren Verlauf des Gesetzes. Wem es möglich ist, in den Reichstag zu kommen oder in Hör- bzw. Sichtweite zu protestieren: taucht dort auf und macht eure Ablehnung deutlich!

Dienstag, 19. Mai 2015, 18.00 bis 20.00 Uhr
Reichstagsgebäude, Otto-Wels-Saal, 3 S 001 (Fraktionssaal), Berlin

Update: Stefan Krempl und Jürgen Kuri schreiben bei heise online: Abruf auch bei Internetstraftaten

Laut dem Referentenentwurf aus dem Haus von Justizminister Heiko Maas (SPD), den Netzpolitik.org veröffentlicht hat, sollen Ermittler und andere auf die Gefahrenabwehr spezialisierte Behörden Verbindungs- und Standortdaten nicht nur abrufen dürfen, wenn sie Terrorismus bekämpfen oder höchstpersönliche Rechtsgüter schützen wollen. Ein Zugriff soll vielmehr auch erlaubt sein, um beim Verdacht auf „mittels Telekommunikation begangene“ Straftaten tätig werden zu können.

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61 Ergänzungen

  1. Über Bewertungen von Jurist/innen freuen wir und sehr. Einfach hier posten, oder per E-Mail.

  2. Denkt ihr denn allen ernstes den Brief oder die Mail würde irgendwer lesen?

    Das Merkel’sche Regime regiert trotz nachweislichem Landes- und Hochverrates munter weiter, da wird Sie eine Mail auch nicht aufhalten.

    Die Verfassungswidrige VDS ist der erste Schritt in die Dritte Diktatur auf deutschem Boden und dies gilt es mit ALLEN Mitteln zu verhindern.

    Artikel 20 GG:

    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

    Somit rufe ich alle Bürger hiermit zum Widerstand und sich diesem Verfassungsfeindlichen Regime zu erwehren.

    1. Ja genau Bernd. Hat doch eh alles keinen Sinn. Die da oben machen doch eh, was sie wollen. Was können wir kleine Bürger schon ausrichten. Da kann man nix machen.

      Wir sollten uns gleich alle erschießen. Bringt doch eh nix.

    2. Du kannst auch anrufen, ein Fax schicken oder im Büro vorbeigehen.
      Oder anderwertig kreativ werden.

      1. Jepp, Ihr auch: Prof. Dr.Hans-Jürgen Papier um einen Interviewtermin / Kommentar zur jeweils aktuellen Entwicklung
        – des aktuellen Dokuments
        – der schnellen Gesetzesinitiative und ihrer Transparenz
        – des nötigen tiefgreifenden Verstehens eines formulierten Gesetzes, bevor man es als Stimmberechtigter Abgeordneter abnickt
        drucken. Dieser wiederum kann medienwirksam von der Parallelpresse zitiert werden (die bisher nirgendwo anders Zitate findet) und so rechtzeitig gegengelenkt werden.
        Weitere Interviepartner, die gut sind: Herr Schaar, ehemaliger Datenschutzbeauftragter a.D. und Buchautor einiger Randbereiche, die auch netzpolitik noch nicht gesehen hat.

    3. Auch wenn ich auch behaupte, dass das relativ wenig bringt, möchte ich mal hinzufügen, dass in meinem WK zumindest 1 von 2 MdBs recht ausführlich geantwortet hat.

    4. Zusammen mit dem Gesetz der EU zur durchsetzung der Toleranz gegenüber Minderheiten und Gruppen ist das alles die perfekte Grundlage alle die auch nur Ansatzweise nicht so denkt wie die Regierung es will, eine Straftat begeht. Ich weine um unsere Zukunft….

  3. Armer Andre. Macht heute wieder Überstunden, während die faulen Nerds im Netz rumklicken und der Rest der Bevölkerung mit Saufen, Party, Smartphone und Sex beschäftigt ist.

    @Andre
    Wenn ich ehrlich bin, habe ich bei Deinen öffentlichen Vorträgen/Interviews etwas Schwierigkeiten mit Deiner Ausprache/Sprechweise. Du klemmst die Zähne so zusammen. Etwas langsamer, deutlicher und sortierter wäre fein. Wenn Du also demnächst von Markus in die Talkshows der Nation geschickt wirst, wäre ein kleines Sprechtraining lobenswert. Aber das ist natürlich nur meine unmaßgebliche Meinung. Wenn Du Deine rhetorischen Skills für ausreichend hältst, kann ich damit auch leben.

  4. Bin ich blind, oder sehe ich nur den Richtervorbehalt im neuen §113c TKG nicht?

    Beim groben Überfliegen scheinen mir da doch einige Punkte nicht mit dem Urteil des BVerfG konform zu sein, obwohl selbst im Vorwort noch davon geredet wird …

    1. Zum Beispiel reißt auch der Entwurf für §101 StPO Absatz 1. Punkt 2 ein großes Loch auf, da er nicht auf schwere Straftaten welche mittels Telekommunikation begangen wurden eingeschränkt ist.

  5. Regel Nr. 1? Fragen! Fragt Eure Abgeordneten! Fragen bringen Druck rein. Eure Abgeordneten sollen sich rechtfertigen. Ihr zahlt schließlich deren Gehalt.

    Beispiele? Hier entlang:
    – Ich bin unschuldig. Warum wollen Sie mich trotzdem überwachen?
    – Warum wollen Sie die Unschuldsvermutung abschaffen?
    – Wie kann ich als Wähler mit Ihnen als Abgeordnetem unbeobachtet kommunizieren?
    – Wie kann ein Whistleblowser unbeobachtet mit einem Journalisten kommunizieren, um Korruption in einem Wirtschaftsunternehmen aufzudecken?
    – Wie kann ein psychisch Kranker diskret mit einem Psychiater kommunizieren?
    – Wie kann eine vergewaltigte Frau unbeobachtet mit einer Abtreibungsberatungsstelle telefonieren?
    – Wie schützen Sie die VDS-Daten vor Kriminellen?
    – Wie soll ein Richter trotz Arbeitsüberlastung VDS-Abrufanträge sorgfältig prüfen?
    – Welche wissenschaftlichen Studien beweisen die Notwendigkeit der VDS?
    – Wenn Ihnen die Sicherheit der Bürger so wichtig ist, warum stellen Sie nicht Tausende neue Polizisten ein?
    – Wenn Sie die VDS zum Schutz der Bürger als erforderlich ansehen, warum tun Sie nichts gegen tausende Tote jährlich durch Krankenhauskeime?
    – Werden auch Sie als Abgeordneter von der VDS betroffen sein?
    – Werden Sie Ihre VDS-Daten veröffentlichen? Werden Sie veröffentlichen, mit welchen Personen (z.B. Lobbyisten) Sie in Kontakt stehen? Werden Sie Ihr Bewegungsprofil veröffentlichen?

    ###Ergänzungen gerne als Antwort hier unten drunter.###

  6. Wie Foschepoth schon sagte die anlasslose Massenüberwachung verstößt gegen die Grundrechte und umgeht den Weg über die Gerichte. Das sind klare Zeichen eines Überwachungsstaates und solch ein Gesetz darf nicht einfach den Wunschzettel einzelner Behörden befriedigen. Hier geht es um mehr.
    https://www.youtube.com/watch?v=E79NARBuMS8

    1. Man könnte ne lustige Crowdfundingaktion aufziehen: jeder spendet 1-500EUR die in einen Jackpot kommen. Vielleicht kommen 100.000EUR rum. Dann ist folgende Aufgabe zu meistern: einen einwandfreien 4-seitigen DIN A4 Aufsatz über den Vortrag schreiben. Gezogen wird per Los und die 100.000EUR gibts nur, wenn derjenige auch eine mündliche Prüfung übersteht. Dann wären die Klickzahlen auch nicht so müde.

      1. Das ist eine Copyleft-Idee. Bitte kopieren und weiterpasten, bis sie die kritische Masse erreicht. Mein Aktionismus hält sich grad in Grenzen, hab mich schon andersweitig ausgetobt.

      2. Achja, Backup von dem Vortrag machen ist immer sinnvoll. Irgendein Foschepoth-Vortrag ist schon verloren gegangen wegen „Urheberrechten“.

    1. Bitte tut das nicht. Massenmails werden sofort gelöscht. Mails persönlich adressiert und individuell gestellt werden eher beantwortet.

      1. Am besten einen persönlichen Termin mit dem Wahlkreisabgeordneten machen, gut vorbereiten und dort vorsprechen.

      2. Ich frag mich wie gut der Spam-Filter der SPD-Fraktion ist. Zahlen die auch den Mindestlohn an die Admins? ;)

      3. Falls da überhaupt ne Mail durchkommt. Ich könnte mir vorstellen, dass die Botnetze gerade wie blöd am spammen sind. Die Frage die sich stellt: soll man Mitleid mit dem SPD-Admin haben, der die Grütze seiner Internetausdruckerpartei ausbaden muss? Versuchter Verfassungsbruch ist kein Kavaliersdelikt und man sollte sich schämen, überhaupt für die zu arbeiten.

  7. SPD-Wähler? Dann dem SPD-Abgeordnetem schreiben und drohen, nicht mehr SPD zu wählen, falls er/sie für VDS stimmt.

    SPD-Mitglied? Dann dem SPD-Abgeordnetem schreiben und drohen, aus SPD auszutreten, falls er/sie für VDS stimmt.

    Anti-VDS-Organisationen stärken. Durch Spenden oder Mitarbeit. Wer? CCC, Digitale Gesellschaft, Digitalcourage, AK Vorratsdatenspeicherung, Neue Richter Vereinigung, Republikanische Anwälte Verein, Gesellschaft für Informatik, Humanistische Union, Verbraucherzentrale Bundesverband, Campact, Rechtsanwälte gegen Totalüberwachung.

    Demonstrationen besuchen. Auch einfach nur mitlaufen hilft, die Teilnehmerzahl und damit die Medienaufmerksamkeit zu erhöhen.

    1. Man kann auch als Nicht-SPD-Wähler der SPD sagen, dass man sie nicht mehr wählt :) Ist zwar ne Lüge, aber dann begibt man sich wenigstens auf Augehöhe mit den Kameraden.

  8. So, Jongens, jetz reicht’s. Ich lurke hier schon seit langem rum, aber irgendwann ist der Punkt erreicht!

    Danke, danke, danke. Nun wird gespendet, sonst kann ich nicht mehr ruhig schlafen.

  9. E-Mails senden ist ja schön und gut, ich faxe ;-) immer gern ganz altmodisch in Richtung Politik.

    Hab aber leider nicht alle aktuellen Faxnummern der CxU/SPD vorliegen.
    Kann die bitte auch mal jemand per pastebin oder so freilegen? Wäre toll.

    Wollte sowieso schon mal gern mein Massenfax-System testen! Wer macht mit?
    Der Protest soll sich gleich in Papierform in deren Büros manifestieren!

    1. Jörg, die haben da kein Fax mehr stehen. Heutzutage heisst es fax2mail. Faxe landen also im email-Postfach, wie jede beliebige mail auch.

  10. Eine Verständnisfrage: Wenn der Entwurf nur Änderungen am Telekommunikationsgesetz nach sich zieht, sind dann Berbindungsdaten von Websites o.ä. nicht betroffen?
    Die werden ja vom Telekommunikationsgesetz geregelt, oder bin ich da auf dem Holzweg?

  11. Wo kann ich Anti-Stasi-3.0-Aufkleber bestellen? Gabs doch auch schon „Asyl für Snowden“-Aufkleber. Das wirkt gut, weil Kamera & Stasi 3.0 ein gutes Bild ergeben, was sich in die Köpf der Menschen einprägt. Es sind daher auch Grafikdesigner gefragt, diesen Stasi-Gesetzentwurf zu visualiseren!

    1. Und kann man nicht ein Anwaltskollektiv gründen (mit Spendenkonto natürlich), die das vor dem Bundesverfassungsgericht brutal zerpflücken?

      1. Ich verstehe sowieso nicht, warum Netzpolitik e.V. kein Lobbistenverein seien kann. Da muss einfach mehr Geld hingeschickt werden, Markus und Andre verteilen dann die Koffer. Ich bin mir sicher, hier lesen ein paar Bitcoinmillionäre mit, spendet doch mal was!

  12. Danke! Im Prolog wird ja bereits auf den Eingriff in die garantierten Grundrechte verwiesen. Da dieser für die Masse der BürgerInnen ohne jegliche strafrechtliche Begründung erfolgt hat das BMI damit schon das KO Kriterium mitgeliefert. Wenn unsere Verfassungsrichter die Garantie unserer im GG festgeschriebenen Grundrechte ernstlich gewährleisten wollen, müssen sie diese #VDS gleichfalls einkassieren. Ohne konkreten Anfangsverdacht einer Straftat keine Ermittlungen, und schon gar nicht die Daten durch „Beifang“ in einer tatsächlichen Ermittung angeforderten Telekomunikations- und Geo Daten. Die Ermittlungsbehörden werden nach einer Schamfrist alle Daten angreifen. Es findet sich sicher in jeder Funkzelle eine MobiltelNr. Bei der der Verdacht einer Straftat besteht. Also werden aus ermittlungstaktischen Gründen die gesamten Funkzellendaten vom Netzanbieter abgefordert und damit auch die Daten von nicht Betroffenen. Wir dürfen nicht zulassen, dass unsere Grundrechte in der BRD, die letztlich mit dem Blut von Mio. Menschen, die dem III. Reich zum Opfer gefallen sind, geschrieben wurden, amtseidbrüchigen Politikern zum Opfer fallen. Die haben bereits jetzt die Mittel sich der VDS zu entziehen. Nie wieder Mehrheitsverältnisse im Bundestag wie derzeit.

  13. Da steht auch, dass es bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit angewendet werden kann. Müsste man damit nicht alle Folter-verdächtigen US-Behörden hier überwachen?

    Interessant ist auch die Anti-Whistleblower-Maßnahme, die in dem Vorschlag als $202d Datenhehlerei genannt wird..

    1. Da haben die Amerikaner wohl die Hand geführt. Es gibt nur noch Eins: Widerstand, Widerstand, Widerstand!

      1. Daran sind die ständigen Leaks die der NSAUa dem Spiegel regelmäßig zuspielt bestimmt auch nicht unbeteiligt. Versteht mich nicht falsch, ich finde das gut, das Kanzleramt freut sich darüber aber gar nicht.

  14. Es gilt der juristische Grundsatz:

    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

    Also lest bloß nicht den Netzpolitik-Blog, liebe Politiker und Politikerinnen aller Fraktionen!

    Die Bibel tut es auch:

    Das zehnte Gebot
    Du sollst nicht begehren deines Nächsten Weib, Knecht, Magd, Vieh noch alles, was dein Nächster hat.

  15. Ich lese immer „eilbedürftig“.

    Eilbedürftig? Warum? Wenn schon angeblich die Vorratsdatenspeicherung so wichtig ist zur Verbrechensbekämpfung (natürlich ist sie das überhaupt nicht), dann wäre es doch vernünftig, einen Gesetzgebungsprozess auf die Beine zu stellen dessen Maxime es ist ein vernünftiges, gut durchdachtes Gesetz zu verabschieden. Der Faktor Zeit würde dabei nur eine untergeordnete Rolle spielen. Stattdessen nimmt man in Kauf dass man sich jahrelang mit einem Gesetz rumplagen muss das ständig nachgebessert werden muss (ganz zu schweigen von der Gefahr dass das BVerfG dieses Gesetz doch wieder kassiert) weil es einem in der Verabschiedungsphase angeblich nicht schnell genug gehen konnte.

    Nein, Gesetze die derart im Eilverfahren durchgepeitscht werden sollen hatten es immer schon an sich, dass diejenigen die sie ausgeheckt hatten genau wussten dass sie sie nur verabschiedet bekommen wenn man einer öffentlichen Debatte weitgehend aus dem Weg geht. Und dies tut man am besten indem man möglichen Shitstorms die sich erst noch bilden könnten zuvorkommt und die Öffentlichkeit vor vollendete Tatsachen stellt, bevor die medialen Wogen hoch schlagen und das Vorhaben am Ende doch zerpflückt wird.

    Anderswo nennt man sowas Feigheit vor dem Feind.

  16. Zu dem Thema fällt mir die Aussage von Prof. Dr.Hans-Jürgen Papier vor dem NSAUA wieder ein:

    Nach der Rechtsprechung – ich habe es schon
    gesagt – des Bundesverfassungsgerichts verstößt
    eine flächendeckende, vorsorglich anlasslose
    Speicherung aller Telekommunikationsverkehrs-
    daten, die für die Strafverfolgung oder für die
    Gefahrenprävention nützlich sein könnten, gegen
    deutsches Verfassungsrecht. Die Wahrung der
    Freiheitsrechte der Bürger darf nicht total erfasst
    und registriert werden. Dieses Verbot gehört so-
    gar, wie es in der Entscheidung zur Vorratsdaten-
    speicherung aus dem Jahre 2010
    heißt, zur „verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik
    Deutschland“, das die staatlichen Organe der
    Bundesrepublik nicht nur unmittelbar bindet,
    sondern für dessen Wahrung sich Deutschland
    auch „in europäischen und internationalen Zusammenhängen
    einsetzen muss“. Eine vom Staat
    vorgenommene oder durch staatliche Regelungen
    veranlasste Sammlung von personenbezogenen
    Daten auf Vorrat zu unbestimmten oder nicht
    bestimmbaren Zwecken ist nach dieser Recht-
    sprechung des Bundesverfassungsgerichts, die
    übrigens vom Europäischen Gerichtshof letztlich
    im Wesentlichen geteilt wird, strikt untersagt.

    https://wikileaks.org/bnd-nsa/sitzungen/05/WikiLeaks_Transcript_Session_05_from_German_NSA_Inquiry.pdf

  17. Der Paragraph 202 hat mir in der ersten Durchsicht auch die meisten Kopfschmerzen bereitet. Whistleblowing bzw die Nutzung illegal erhaltener oder geheimer Daten wird unter Strafe gestellt, es sei denn man möchte illegale Methoden einsetzen um Steuersünder zu identifizieren oder sonstige Interessen des Staates zu verfolgen.

    Man kann sich denken welche Daten ab sofort dann als illegal oder geheim eingestuft werden, nämlich alle die nicht den „Jubelperser“ Kriterien genügen

    1. bei dem 202d geht es wohl hauptsächlich um filesharer, speziell aus dem usenet.
      der grund für die eile bei der ganzen angelegenheit dürfe auf druck durch die usa zustande gekommen sein. anders ist die panik bei den brd-vasallen nicht zu erklären.

      1. Da steht aber nichts von einer Limitation auf Daten aus dem Filesharing. Der Paragraph ist schön allgemein gehalten

  18. Durchaus interessant ist der Entwurf zur Datenhehlerei. Denn das ist jetzt der dritte Anlauf:
    – 2013 (BT-Drs. 17/14362) nach Beschluss des Bundesrats unter Federführung des Justizministeriums
    – 2014 (BT-Drs. 18/1288) nach Beschluss des Bundesrats unter Federführung Justiz und Verbraucherschutz

    Während diese Entwürfe ungefähr gleichlautend sind, so fällt hier auf, dass der neue Entwurf wesentlich gekürzt ist: zum einen durch Wegfall von Teilen des Abs. 2 (schutzwürdiges Interesse) als auch Abs. 3 (Gewerbsmäßigkeit) und insbesondere Abs. 4 (Strafbarkeit des Versuchs).

    So kommt man zum interessanten Ergebnis, dass der Entwurf teilweise deutlich weicher gefasst ist als die vorherigen, da der Strafrahmen geringer, gleichzeitig der Versuch nicht mehr strafbar ist; auch die vormals in Abs. 2 ausgeschlossenen „Filesharing-Fälle“ (vgl. dazu die Begründung in BT-Drs. 18/1288 S. 16, Abs. 6) bleiben ausgeschlossen, nun aber direkt in Abs. 1.
    Andererseits fehlt die Beschränkung auf Daten, an denen ein schutzwürdiges Interesse an der Weiterverwendung besteht („Alltagsdaten“).

    Die Presse ist von der Strafbarkeit im übrigen ausgenommen (siehe BT-Drs. 18/1288 S. 17 Abs. 7 Satz 4):
    „Die freie Presse ist, ungeachtet der Frage, ob auch in diesen Fällen sämtliche Tatbestandsmerkmale erfüllt wären – was hinsichtlich der subjektiven Anforderungen oftmals nicht der Fall sein wird -, ausreichend durch die Regelungen zum Informantenschutz geschützt (z. B. § 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 StPO, § 97 Absatz 5 StPO, § 98 Absatz 1 Satz 2 StPO)“. Dem kann man sich zweifelsohne anschließen; davon unabhängig ergibt sich allerdings eine Problematik hinsichtlich investigativer Journalisten und Whistleblower(portale), für die es keine Ausnahmen gibt.

  19. Eure Seite ist bei mir gerade nicht mehr direkt erreichbar, nur noch über den Tor Browser.

    Was für ein Zufall …

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.