DSK
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Anlasslose Massenüberwachung: Datenschutzbeauftragte kritisieren Chatkontrolle
Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, bei der Vorstellung des Jahresberichts. Anlasslose Massenüberwachung: Datenschutzbeauftragte kritisieren Chatkontrolle Die Bundesdatenschutzbeauftragte warnt weiterhin vor der Chatkontrolle. Eine „anlasslose Massenüberwachung“ aller Bürger:innen „wäre in einem Rechtstaat beispiellos“. Auch die Datenschutzkonferenz fordert die EU-Gesetzgeber auf, die Chatkontrolle „endgültig abzusagen“.
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Appell der Datenschutzbehörden: EU soll „vollständig und endgültig“ auf Chatkontrolle verzichten
Auch Inhalte von verschlüsselten Messengern wie Signal und WhatsApp sind im Fokus der Chatkontrolle. Appell der Datenschutzbehörden: EU soll „vollständig und endgültig“ auf Chatkontrolle verzichten Anlässlich der EU-Verhandlungen zur CSA-Verordnung mahnen Deutschlands Datenschutzbehörden einhellig vor Chatkontrolle. In den Trilog-Verhandlungen gab es erste Einigungen über einige Punkte. Die harten Verhandlungen über die Chatkontrolle stehen aber noch an.
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Automatisierte Datenanalyse: Palantir-Gesetze missachten Vorgaben aus Karlsruhe
Das Wort Palantir geht auf den Schriftsteller J. R. R. Tolkien und sein Werk „Der Herr der Ringe“ zurück, der damit fiktionale „sehende Spionage-Steine“ beschrieb. Automatisierte Datenanalyse: Palantir-Gesetze missachten Vorgaben aus Karlsruhe Bundes- und Landesdatenschützer üben Kritik am Palantir-Einsatz und den Gesetzen, die automatisierte Polizeidatenanalysen erlauben. Sie verlangen eine verfassungskonforme Neuausrichtung. Jetzt sei der Moment gekommen, einen digital souveränen Weg einzuschlagen.
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Automatisierte Gesichtserkennung: Datenschutzkonferenz fordert Beschränkungen
Auch in Videos kann sogenannte KI automatisiert Gesichter erkennen. Automatisierte Gesichtserkennung: Datenschutzkonferenz fordert Beschränkungen Die Datenschutzkonferenz warnt vor Grundrechtsverletzungen durch automatisierte Gesichtserkennungssysteme und fordert zusätzliche Schutzmechanismen. Dem Einsatz der Systeme müssten juristisch enge Grenzen gesetzt werden.
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Reform: Datenschutzkonferenz kritisiert Bundesdatenschutzgesetz
(Symbolbild) Reform: Datenschutzkonferenz kritisiert Bundesdatenschutzgesetz Die Ampel will bei der Reform des Bundesdatenschutzgesetzes bei den Auskunftsrechten Geschäftsgeheimnisse explizit ausnehmen. Die Zusammenarbeit von Datenschutzbehörden der Länder und des Bundes soll nicht weiter institutionalisiert werden. Von diesen kommt jetzt Kritik.
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Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes: Ausnahme für Geschäftsgeheimnisse als „Geschenk für Unternehmen“
Die explizite Ausnahmeregelung für Geschäftsgeheimnisse sehen manche als "Geschenk für Unternehmen" (Symbolbild) Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes: Ausnahme für Geschäftsgeheimnisse als „Geschenk für Unternehmen“ Das deutsche Datenschutzgesetz soll geändert werden. Ein Teil davon ist gut für Verbraucher:innen, ein anderer öffnet Unternehmen neue Möglichkeiten, zu mauern. Datenschützer fordern, den Passus unbedingt zu streichen.
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Rat der EU: Chatkontrolle-Abstimmung zum zweiten Mal vertagt
Einzig der Straßenprotest ist noch klein, die Bandbreite der Kritik aus allen Bereichen der Gesellschaft jedoch groß. Rat der EU: Chatkontrolle-Abstimmung zum zweiten Mal vertagt Mehrere Länder lehnen die Chatkontrolle im EU-Ministerrat offenbar weiterhin ab. Eine geplante Abstimmung über die Ratsposition am Donnerstag ist vertagt. Solange die Mitgliedstaaten sich nicht einigen, können die finalen Verhandlungen zum Gesetzesvorschlag nicht beginnen.
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Anlasslose Massenüberwachung: Deutsche Datenschutzkonferenz lehnt Chatkontrolle rundweg ab
Bei der Chatkontrolle werden anlasslos Inhalte auf den Endgeräten von Menschen überwacht. (Symbolbild) Anlasslose Massenüberwachung: Deutsche Datenschutzkonferenz lehnt Chatkontrolle rundweg ab Alle Datenschutzbehörden in Deutschland lehnen die Chatkontrolle deutlich ab. Sie sehen in ihr eine unverhältnismäßige und anlasslose Massenüberwachung, welche die Sicherheit der Kommunikation und Grundrechte gefährde.
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Bundesdatenschutzgesetz: Kritik an halbherziger Reform des Innenministeriums
Nancy Faeser (SPD), Bundesministerin für Inneres und Heimat, muss sich viel Kritik anhören. Bundesdatenschutzgesetz: Kritik an halbherziger Reform des Innenministeriums Die Ampel will die Durchsetzung und Einheitlichkeit des Datenschutzes verbessern. Wir haben Stimmen zum Gesetzentwurf Innenministeriums eingeholt. Verbände kritisieren unter anderem eine verstolperte Institutionalisierung der Datenschutzkonferenz und eine Einschränkung von Betroffenenrechten.
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Politische Werbung: In der EU droht eine weichgespülte Regulierung gegen politisches Targeting
Die EU möchte unlautere Manipulationen von Wahlen verhindern. Politische Werbung: In der EU droht eine weichgespülte Regulierung gegen politisches Targeting Nach dem Cambridge-Analytica-Skandal will die EU politische Werbung regulieren. Das Gesetz soll Manipulation bei Wahlen verhindern und demokratische Prozesse schützen. Doch zivilgesellschaftliche Organisationen warnen, dass die Verordnung in den Trilog-Verhandlungen verwässert werden könnte.
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Datenschutzkonferenz: Länder sollen Check-in mit Corona-Warn-App erlauben
Soll eine größere Rolle spielen: die Corona-Warn-App. Datenschutzkonferenz: Länder sollen Check-in mit Corona-Warn-App erlauben Die Bundesländer sollten den Einsatz der Corona-Warn-App zur digitalen Kontaktverfolgung überall erlauben. Das fordern die Datenschutzbehörden von Bund und Ländern. Dazu müssten manche Länder ihre Verordnungen ändern, die bisher den Einsatz von Luca bevorzugen.
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Personenkennzahl: Alle Datenschutzbehörden halten Seehofer-Pläne für verfassungswidrig
Anhand der Steuer-Identifikationsnummer sollen in Zukunft alle Daten zusammengeführt werden können. Personenkennzahl: Alle Datenschutzbehörden halten Seehofer-Pläne für verfassungswidrig Die Datenschutzbehörden von Bund und Ländern sehen den aktuellen Gesetzentwurf zur Registermodernisierung als verfassungswidrig an. Sie sprechen sich für eine datenschutzfreundlichere Lösung nach österreichischem Vorbild aus. Dort haben die Behörden keinen Zugriff auf die Personenkennzahl.
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Empfehlung der Datenschutzbehörden: An diesen Stellen sollte die DSGVO nachgebessert werden
Empfehlung der Datenschutzbehörden: An diesen Stellen sollte die DSGVO nachgebessert werden Die deutschen Datenschutzbehörden legen Empfehlungen zur Überarbeitung der DSGVO vor. In einem Erfahrungsbericht regen sie sowohl Verschärfungen als auch Lockerungen der Datenschutzgrundverordnung an. Unter anderem geht es um Profiling, Privacy by Design und Bürokratie.
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: Digitalisierung: Bitte nur mit Datenschutz!
Datenschützer warnen vor dem verfassungswidrigen Einsatz intelligenter Videoüberwachung. : Digitalisierung: Bitte nur mit Datenschutz! Die unabhängigen Datenschutzbehörden finden klare Worte zur Politik der Bundesregierung: Der geplante Einsatz von intelligenter Videoüberwachung? „Verfassungswidrig“! Der Kurs beim Thema Datenschutz? „Besorgniserregend“!
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: Konferenz der Datenschutzbeauftragten: Keine Vorratsdatenspeicherung in Europa!
Johannes Caspar, Hamburger Datenschutzbeauftragter und Vorsitzender der Datenschutzkonferenz. <a href="http://www.datenschutz-hamburg.de/pressemitteilungen-und-informationen/pressematerial-fotos.html">© HmbBfDI / Thomas Krenz</a> : Konferenz der Datenschutzbeauftragten: Keine Vorratsdatenspeicherung in Europa! Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (DSK) hat sich heute in einer Entschließung zum EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung geäußert. Darin schreiben die offiziellen Datenschützer:
Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil der undifferenzierten und automatischen Totalerfassung solcher Daten eine klare Absage erteilt. Er hat darauf hingewiesen, dass schon die Pflicht zur anlasslosen Speicherung einen besonders schwerwiegenden Eingriff großen Ausmaßes in das Recht auf Privatleben und den Datenschutz der Betroffenen darstellt. Diese in der Europäischen Grundrechte-Charta verbrieften Rechte dürften nur eingeschränkt werden, soweit dies absolut notwendig ist.
Die für ungültig erklärte Richtlinie entsprach diesen Vorgaben nicht, weil sie ohne jede Differenzierung, Einschränkung oder Ausnahme zur pauschalen Totalerfassung der Verkehrsdaten verpflichtete. Nach dem Urteil des Gerichtshofs kann eine undifferenzierte Pflicht zur anlasslosen und fläche ndeckenden Vorratsdatenspeicherung unionsrechtlich nicht mehr neu begründet werden.
Schön, dass sie uns zustimmen.
Darüber hinaus bedeutet das Urteil ihrer Meinung nach auch, die Übermittlung von Fluggastdaten (PNR) und das Safe-Harbor-Abkommen vor diesem Hintergrund neu zu bewerten. Weg damit.
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: Österreich: Outsourcen der Speicherung von Vorratsdaten in die USA
: Österreich: Outsourcen der Speicherung von Vorratsdaten in die USA Dieser Text von Josef Irnberger (Initiative für Netzfreiheit – Österreich) erschien zu erst auf edri.org. Da dies bereits eine Übersetzung aus dem Deutschen darstellt, zeigen wir hier das Original.
Beim EuGH Verfahren gegen die Vorratsdatenspeicherung (VDS) wurde bekannt: VDS Daten könnten auch in die USA ausgelagert sein. Alleine darum schon muss die Vorratsdatenspeicherung sofort eingestellt werden!Im Verfahren um die Vorratsdatenspeicherung vor dem europäischen Gerichtshof (EuGH) am Dienstag wurde klar: die VDS Richtlinie verbietet nicht ein Outsourcing der Speicherpflicht. Über das Safe-Harbour Abkommen wäre es somit denkbar, dass auch österreichische VDS Daten auf US Servern gespeichert sind. Unter diesen Umständen ist davon auszugehen, dass US Geheimdienste auch direkten Zugriff auf die Vorratsdaten von Österreicher und Österreicherinnen haben könnten.
Auch in der österreichischen Umsetzung der Vorratsdatenrichtlinie findet sich keinerlei Einschränkung, dass die Vorratsdatenspeicherpflicht nicht an externe Dienstleister ausgelagert werden dürfe. Um diesbezüglich Klarheit zu erlangen, hat dieInitiative für Netzfreiheit bei der Österreichischen Datenschutzkommission (DSK) nachgefragt:
Dr. Eva Souhrada-Kirchmayer gab in einem Telefonat mit der Initiative für Netzfreiheit an, dass bei der Datenschutzkommission keine Informationen vorliegen, ob VDS-pflichtige Anbieter in Österreich die Vorratsdatenspeicherung an externe Unternehmen ausgelagert haben könnten, etwa dass es dabei auch zu Speicherungen der Daten in den USA komme. Eine eigene Genehmigungspflicht würde nur bestehen, wenn die Daten an Drittstaaten ohne angemessenes Datenschutzniveau weitergegeben würden. Bezüglich jener Firmen in den USA, die sich den Safe Harbour Prinzipien unterworfen haben werde aufgrund einer Entscheidung der Europäischen Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau angenommen, eine Auslagerung der Daten auf US Servern entzöge sich somit der Genehmigungspflicht und dem Wissen der Datenschutzkommission. Auf die Frage hin, ob denn denkbar sei, dass die Datenschutzkommission tatsächlich ihr Recht auf Einschau der Sicherheitsmaßnahmen zur Vorratsdatenspeicherung auch in Rechenzentren der USA durchsetzen könnte, sagte Frau Dr. Eva Souhrada-Kirchmayer: “Dies könnte wohl nur auf freiwilliger Basis geschehen, da die Durchsetzbarkeit unseres Einschaurechts in den USA nicht gegeben ist. Allerdings wäre der Provider verpflichtet, die Sicherheit der Datenspeicherung bei seinem Dienstleister uns gegenüber nachzuweisen.”
Auf Nachfrage, ob denn die Datenschutzkommission bereits mit der Überprüfung der Vorratsdatensicherheit begonnen hätte, gab Souhrada-Kirchmayer an: “Derzeit läuft noch keine Prüfung, wir haben eine solche aber vor.”
Zusammenfassend muss also leider festgestellt werden, dass es derzeit selbst für die Datenschutzkommission keine Möglichkeit gibt, auszuschließen, dass Vorratsdaten von Österreichern und Österreicherinnen auf Servern in den USA gespeichert werden. Dies geht nach Angaben der DSK auch nicht aus den Meldungen hervor, welche die VDS-pflichtigen Anbieter mit Informationen über die Sicherungsmaßnahmen für die VDS Daten befüllen müssen.
Die Initiative für Netzfreiheit fordert ob dieses Skandals die umgehende Einstellung der Vorratsdatenspeicherung in Österreich sowie die umgehende Aufhebung der Safe-Harbor Vereinbarung. “Es kann nicht angehen, dass US Geheimdienste womöglich direkten Zugriff auf die Bewegungs- und Verbindungsdaten der Österreicher und Österreicherinnen haben. Hier besteht absolut unverzüglicher Handlungsbedarf” empört sich Josef Irnberger für die Initiative für Netzfreiheit, “Nicht einmal die Datenschutzkommission kann somit direkten Zugriff der US Behörden auf unsere Vorratsdaten ausschließen, noch könnte die DSK rechtlich überhaupt Einschau in US Rechenzentren verlangen. Neben den eklatanten Menschenrechtsverletzungen durch die VDS Richtlinie selbst setzt dieser Umstand der Untragbarkeit der Vorratsdatenspeicherung aber wohl die Krone auf!”
Original Presseartikel (11.07.2013)
(contribution by Josef Irnberger – EDRi member Initiative für Netzfreiheit – Austria) -
: Bericht zur Sicherheit österreichischer Vorratsdaten veröffentlicht
: Bericht zur Sicherheit österreichischer Vorratsdaten veröffentlicht
Die Initiative für Netzfreiheit hat heute einen siebenseitigen Bericht (PDF) über die tatsächliche Sicherheit der Vorratsdaten in Österreich veröffentlicht. Der Verein geht in diesem Bericht der Frage nach der Sicherheit der seit 1. April 2012 in Österreich geltenden Vorratsdatenspeicherung nach. Internet-Provider sind in Österreich verpflichtet die Verkehrsdaten ihrer Kunden für 6 Monate (+1 Monat Löschfrist) aufzubewahren und auf Anfrage der Polizei heraus zu geben.Schon bei der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung 2011 war unklar wie dem besonderen Schutzanspruch dieser sensiblen Daten nachgekommen wird. Der vorliegende Bericht zeigt, dass die zuständige Datenschutzkommission weder die Ressourcen, das Personal noch die Kompetenzen hat um den Schutz der Vorratsdaten sicherzustellen.
Neben strukturellen Mängeln gab die Datenschutzkommission weiters zu bis jetzt noch keine einzige Überprüfung eines speicherpflichtigen Providers vorgenommen zu haben! Eine solche Überprüfung könnte auch aus der bloßen Zusendung eines Fragebogens bestehen und selbst kann die Datenschutzkommission auch gar keine Sanktionen verhängen: erst, wenn ein Provider den Vorschlägen der Datenschutzkommission nicht fristgerecht nachkäme, könnte Anzeige erstattet werden.
Die Kritikpunkte der Netzfreiheit sind dazu, dass:
- keine einzige Überprüfung eines speicherpflichtigen Providers auf die Sicherheit der Vorratsdaten statt gefunden hat
- laut Datenschutzkommission fraglich bleibt, ob und wie viele Provider überhaupt überprüft werden können
- weder eine Vorortüberprüfung der technischen Infrastruktur stattgefunden hat, noch dass eine solche vorgeschrieben wäre
- laut Datenschutzkommission es technisch nie ausgeschlossen ist, dass Kopien der Vorratsdaten erstellt werden
- nicht überprüft werden kann, ob die Daten nach Ablauf der gesetzlichen Frist tatsächlich alle gelöscht wurden
Der Bericht zeigt auf wie die Sicherheit der Daten der größten Überwachungsmaßnahmen Österreichs scheinbar einfach vergessen wurde. Österreich hat zwar in Sachen Beauskunftung der Daten eine der besten Umsetzungen der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, weil das Konzept der Durchlaufstelle einen effektiven Rechtsschutz der Provider, eine Autorisierung der staatlichen Stelle und eine Informationspflicht der Betroffenen vorsieht, dies scheint sich allerdings in keinster Weise auf die Frage der Sicherheit der gespeicherten Daten auszuwirken. Eine typisch Österreichische Lösung also.
Der Bericht schließt mit den Worten:
Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass bis heute (Stand 7.11.2012) niemand die Sicherheit der
Vorratsdaten bei den Telekommunikationdiensteanbietern in Österreich je überprüft hat und es gibt
auch nur extrem schwammige Vorgaben dazu. […] Auch ist nicht erkennbar, wodurch Telekommunikationsdiensteanbieter motiviert werden sollten, signifikante Ressourcen in die Absicherung der Vorratsdatenspeicherung zu investieren, wenn dies weder verlässlich kontrolliert wird noch angemessene Strafandrohungen im Falle einer Verletzung des TKGs bestehen. Darum ist davon auszugehen, dass die Vorratsdaten über weite Teile nur sehr ungenügend geschützt sind. Auch kann somit keineswegs ausgeschlossen werden, dass diese Daten nicht bereits längst ihren Weg in falsche Hände gefunden haben und die Bürger somit effektiv ihres Rechts auf Privatsphäre beraubt wurden.DISCLAIMER: Der Verfasser dieses Artikels ist Mitglied in der Initiative für Netzfreiheit und hat an der Aufbereitung dieser Erkenntnisse mitgearbeitet.