Automatisierte GesichtserkennungDatenschutzkonferenz fordert Beschränkungen

Die Datenschutzkonferenz warnt vor Grundrechtsverletzungen durch automatisierte Gesichtserkennungssysteme und fordert zusätzliche Schutzmechanismen. Dem Einsatz der Systeme müssten juristisch enge Grenzen gesetzt werden.

Ein Schild auf dem steht: "Achtung! Videoüberwachung"
Auch in Videos kann sogenannte KI automatisiert Gesichter erkennen. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Manfred Segerer

Deutsche Behörden nutzen ohne konkrete Rechtsgrundlage vielfach automatisierte Gesichtserkennung. Nun will die Ampel-Regierung biometrische Fahndung erlauben. Die Datenschutzkonferenz (DSK) warnt vor den tiefen Grundrechtseingriffen.

Die DSK sieht den Einsatz von Gesichtserkennungssystemen, insbesondere im öffentlichen Raum, als Gefahr für die Grundrechte an, auch weil zahlreiche Personen erfasst werden, „die dafür keinerlei Anlass gegeben haben“.

Alexander Roßnagel, Vorsitzender der DSK, sagt: „Maßnahmen, die so tief in Grundrechte vieler Menschen eingreifen, setzen eine spezifische gesetzliche Grundlage voraus.“ Der Ausgestaltung einer solchen Rechtsgrundlage seien durch europäisches und deutsches Recht enge Grenzen gesetzt. Roßnagel nennt die EU-KI-Verordnung und EU-Grundrechtecharta, sowie das deutsche Grundgesetz und die Landesverfassungen als juristische Leitplanken.

„Schutz hochrangiger Rechtsgüter“

Der Einsatz von automatisierter Gesichtserkennung müsse, sofern er überhaupt zulässig sei, „zum Schutz hochrangiger Rechtsgüter zwingend erforderlich und je nach Einsatzszenario und Eingriffsintensität an angemessene Voraussetzungen gebunden sein.“ Die Rechtsgrundlage für den Einsatz müsse ausreichende Anforderungen an den Grundrechtsschutz und zusätzliche Schutzmechanismen vorsehen.

In der DSK tagen die Datenschutzbehörden der Länder und des Bundes. Ihre Mission: die Datenschutzgrundrechte wahren und das Datenschutzrecht weiterentwickeln. In halbjährlichen Entschließungen veröffentlichen sie datenschutzrechtliche Empfehlungen und Stellungnahmen, die nicht rechtlich bindend sind.

Diese Entschließung, die einstimmig verabschiedet wurde, ist besonders aktuell, denn gerade wird das sogenannte „Sicherheitspaket“ der Bundesregierung heiß verhandelt. Um die Identifizierung von Tatverdächtigen oder gesuchten Personen zu vereinfachen, soll die Polizei in Zukunft Fotos und Stimmdaten mit öffentlich zugänglichen Internetdaten abgleichen können. Und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) soll durch einen biometrischen Abgleich von Internetdaten Identitäten von Asylsuchenden ermitteln.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

3 Ergänzungen

  1. Es ist schon bemerkenswert worauf die Bundesregierung ihre Prioritäten legt. Biometrische Massenscans ohne Rücksicht auf die Grundrechte, vorgeblich um schwere Kriminalität zu bekämpfen und dann ein Bürokratie“entlastungs“gesetz das schwere Finanzkriminalität begünstigt die dem Staat so derart viel an Mitteln entzogen hat, dass ihm das Geld für Gewaltprävention und Justizapparat fehlt oder gesetzlich Versicherte für eine Krankenhausreform zahlen sollen von der auch Privatversicherte und Beamte profitieren. Diese Art Politische Blindheit für Recht und Ungerechtigkeit vergrault die Mitte. Die Platz & Ordner für zehn Jahre alte Buchhaltung – wenn man die in 2024 noch analog macht – sind längst da. Das ist keine Entlastung, das ist FDPs Geschenk an die schwere Finanzkriminalität.

  2. > …veröffentlichen sie datenschutzrechtliche Empfehlungen und Stellungnahmen, die nicht rechtlich bindend sind. Die Entschließungen werden stets einstimmig verabschiedet.

    Das ist so nicht richtig. Auch innerhalb der Datenschutzkonferenz ist man sich oft nicht einig. Entsprechend sieht Ziffer 3 der Geschäftsordnung (https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/dsk/Geschaeftsordnung_DSK_Stand_Februar-2024.pdf) vor, dass Mehrheitsentscheidungen (in manchen Fällen mit 2/3-Mehrheit) zulässig sind.

Wir freuen uns auf Deine Anmerkungen, Fragen, Korrekturen und inhaltlichen Ergänzungen zum Artikel. Bitte keine reinen Meinungsbeiträge! Unsere Regeln zur Veröffentlichung von Ergänzungen findest Du unter netzpolitik.org/kommentare. Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.