Anhörung im InnenausschussHarte Kritik am Überwachungspaket

Im Innenausschuss des Bundestages ging es heute um das „Sicherheitspaket“. Kirchen, Menschenrechtsverbände und die Beauftragte für den Datenschutz kritisieren die Maßnahmen als unverhältnismäßig und rechtswidrig. Die wichtigsten Kritikpunkte im Überblick.

Menschen überqueren eine Straße am Flughafen Tegel
Aufnahmestation am ehemaligen Flughafen Tegel: Dublin-Fälle sollen künftig keine Unterkunft gestellt bekommen. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO

Die Bundesregierung macht Tempo, der Bundestag macht mit. Mit bemerkenswerter Geschwindigkeit geht derzeit ein Bündel von Maßnahmen durch das Parlament, das vor allem die Lage von Geflüchteten verschärft. Zwischen der ersten Lesung der Gesetze am 12. September und der Anhörung im Innenausschuss (Mitschnitt) heute liegen gerade mal elf Tage.

Trotzdem ist die Liste der Fachleute und Verbände, die sich zu Wort melden, lang. Mehr als 20 Stellungnahmen sind eingegangen zu den beiden Gesetzespaketen, eines „zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ und ein weiteres „zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung“ (PDF). Pro Asyl und die Sozialverbände, die Polizeigewerkschaften und die Kirchen – sie haben trotz dieser Hau-Ruck-Aktion und der kurzen Bearbeitungszeit die Vorhaben kommentiert.

„Jede dieser Neuerungen hätte eine eigene Anhörung verdient“, sagte die Juristin Sarah Lincoln von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die als eine der ersten in der Anhörung zu Wort kam. Und es stimmt: Im so genannten Sicherheitspaket, mit dem die Bundesregierung auf den Terrroranschlag von Solingen reagiert, sind derart viele neue Befugnisse für Asyl- und Sicherheitsbehörden vorgesehen, dass sie alle zusammen in diesem Tempo kaum abzuhandeln sind.

Die Bundesregierung will staatliche Leistungen für bestimmte Asylsuchende streichen, die über ein anderes EU-Land eingereist sind. Sie weitet den Katalog der Abschiebegründe nochmals aus. An vielen Orten sollen Menschen in Zukunft ohne Anlass angehalten und durchsucht werden können. Polizeibehörden sollen per biometrischer Gesichtserkennung nach Personen im Netz fahnden dürfen. Ein Szenario, wie man es von Gesichtersuchmaschinen wie Clearview kennt – inklusive zweifelhafter Datenschutzkonformität.

Streichung der Sozialleistungen führt zu Obdachlosigkeit und Verelendung

Den Verbänden und Fachleuten blieb bei diesem Tempo schlicht nichts anderes übrig, als sich auf einzelne, besonders gravierende Punkte zu beschränken. Für Pro Asyl ist das der Plan, die Sozialleistungen für manche „Dublin-Fälle“ zu streichen. Das sind Asylsuchende, die bereits in einem anderen EU-Staat registriert sind. Hat der entsprechende Staat zugestimmt, dass die Person dahin überstellt wird, soll sie künftig nur noch zwei Wochen lang Grundleistungen wie Nahrung und Unterkunft in Deutschland bekommen.

„Würde der Gesetzeswortlaut tatsächlich in die Praxis umgesetzt werden, dann würde dies zu einer bis heute in Deutschland unbekannten Obdachlosigkeit von schutzsuchenden Menschen führen“, warnt Pro Asyl. Der Verband verweist auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Das Existenzminimum gilt demnach für alle Menschen, „auch für geflüchtete“.

Auch Sarah Lincoln stellt den Plänen ein vernichtendes Zeugnis aus: Der Entwurf gründe auf einer Fehlannahme, kritisiert sie. Er geht davon aus, dass es für Dublin-Geflüchtete einfach möglich sei, das Land zu verlassen. Diese dürften laut der geltenden Regeln aber gar nicht freiwillig ausreisen. Sie müssten von Behörden abgeschoben werden – was allerdings länger dauert. In der Wartezeit auf ihre Abschiebung bedeute das für tausende Menschen Obdachlosigkeit und Verelendung. „Ohne Geld, Nahrung oder medizinische Hilfe bleibt den Betroffenen nichts anderes übrig, als in Grünanlagen oder unter Brücken zu campieren und zu betteln.“

Auch der Paritätische Gesamtverband formuliert scharf: „Der Ausschluss von sogenannten ‚Dublin-Fällen‘ von jeglichen Leistungen nimmt die Obdachlosigkeit und Verelendung potentiell Tausender Menschen zur Erreichung migrationspolitischer Ziele in Kauf.“

So will die Bundesregierung Asyl- und Polizeigesetze verschärfen

Biometriepläne verstoßen gegen KI-Verordnung

Geplant ist ebenfalls, dass das Bundeskriminalamt Befugnisse zur biometrischen Überwachung im Internet bekommt. Mit Stimmproben und Fotos aus den eigenen Datenbanken soll sie künftig auch auf Social Media rückwirkend nach Personen suchen und diese identifizieren dürfen. So sollen etwa Terrorverdächtige in IS-Videos ausfindig gemacht werden, hieß es dazu von der Ampel.

Diese Begehrlichkeiten aus dem Bundesinnenministerium von Nancy Faeser (SPD) sind nicht neu. Bis zum Anschlag von Solingen sind sie aber noch am Widerstand von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) gescheitert. Unter dem Druck, der nach Solingen auf der Ampel lastete, hat auch Buschmann schließlich zugestimmt.

Das ist ein Bruch der Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, erinnert die Organisation AlgorithmWatch in ihrer Stellungnahme. Damals sagte die Ampel noch, „das Recht auf Anonymität sowohl im öffentlichen Raum als auch im Internet“ sei zu gewährleisten.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen seien aber nicht nur ein Bruch selbst gemachter Versprechen, sondern auch des EU-Rechts. Die erst vor kurzem Verabschiedete KI-Verordnung verbiete es, Gesichtsbilder aus dem Internet zu scrapen, um daraus eine Datenbank für Gesichtserkennung zu erstellen. Ab Februar 2025 sei das in Deutschland geltendes Recht – auch für Strafverfolgungsbehörden und Migrationsbehörden wie das BAMF, das ebenfalls per biometrischem Abgleich die Identität von Asylsuchenden feststellen soll.

„Die in den Gesetzentwürfen vorgesehene Befugnis zum nachträglichen biometrischen Überwachen sämtlicher öffentlich zugänglicher Daten aus dem Internet kann ohne den Einsatz dieser EU-weit verbotenen KI-Systeme nicht umgesetzt werden“, schreibt AlgorithmWatch. Die geplanten Einsatzzwecke – Gefahrenabwehr, Strafverfolgung, Identitätsfeststellung im Zuge von Asylverfahren – seien alle eindeutig von der Verordnung erfasst.

Die Bundesdatenschutzbeauftragte wurde nicht gefragt

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider kritisiert, dass ihr Haus „bei einer derart gewichtigen Gesetzesänderung“ nicht einmal gefragt wurde. Die Bundesregierung hatte ihre Formulierungshilfe in den Tagen nach dem Anschlag im Eiltempo erstellt, ohne Specht-Riemenschneider zu beteiligen. Diese kritisiert jetzt: Sowohl für eine effektive Polizeiarbeit als auch für die Wahrung der Grundrechte betroffener Personen sei es wichtig, dass für neue Gesetze eine gründliche Vorarbeit geleistet wird.

Für besonders problematisch hält Specht-Riemenschneider das Zusammenführen von Daten in Super-Datenbanken bei Bundeskriminalamt und Bundespolizei, den Einsatz von Gesichtserkennungstechnologie zulasten Dritter und die unzureichende Begrenzung auf schwere Straftaten. Der biometrische Abgleich mit Daten aus dem Internet, der mit den Gesetzesentwürfen eingeführt werden soll, ermögliche „erhebliche Eingriffe in die Rechte unbeteiligter Personen“. Auch mutmaßliche Zeug*innen, Erziehungsberechtigte oder Betreuer*innen mutmaßlicher Gefährder*innen könnten von der biometrischen Erkennung erfasst werden.

„Es bestünde in der jetzigen Ausgestaltung der Norm bei einer videografierten Tatbegehung auf einem Volksfest die Möglichkeit, die biometrischen Daten einer Vielzahl möglicher unbeteiligter Besucher des Festes als Zeugen mit im Internet öffentlichen Daten automatisch abzugleichen, nur um diese als Zeugen zu identifizieren, ohne dass dies für die Ermittlungen von ausschlaggebender Bedeutung sein muss“, schreibt Specht-Riemenschneider in einer ihrer Stellungnahmen zum Gesetzespaket.

Biometrische Suche im Netz schon bei Sozialhilfebetrug

Auch sie kritisiert, der biometrische Abgleich sei nicht mit der KI-Verordnung zu vereinbaren. „Diese verbietet unter anderem die Verwendung von KI-Systemen, die Datenbanken zur Gesichtserkennung durch das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder von Überwachungsmaterial erstellen oder erweitern.“ Da die Polizeibehörden nach der KI-Verordnung keine eigene umfassende Datenbank zur Gesichtserkennung anlegen dürften, aber nach allgemeiner Ansicht auch nicht Kunden etablierter kommerzieller Anbieter wie PimEyes oder Clearview AI werden sollten, müssten sie für jeden Abgleich von Gesichtsbildern den aktuellen Lichtbildbestand des Internets erheben. „Dies ist unter den heutigen technischen Gegebenheiten unrealistisch“, schreibt Specht-Riemenschneider.

Zudem seien die strafrechtlichen Voraussetzungen des biometrischen Abgleichs zu weit gefasst. Der jetzige Entwurf würde bedeuten, dass auch längerfristiger Sozialhilfebetrug oder regelmäßige Kleindealerei schon ausreichen würden, um eine biometrische Fahndung einzuleiten.

Specht-Riemenschneider vermisst auch eine klare Regelung, „dass die Daten, sofern sie nicht als Beweismittel in einem Strafverfahren dienen können, sofort zu löschen sind.“ Auch die Vorschriften zur automatisierten Datenanalyse seien viel zu weit gefasst. „Es besteht das Risiko, dass auf Grundlage dieser Norm eine umfassende Datensammlung im Sinne einer Super-Datenbank beim BKA aufgebaut wird.“ Jeder, der einen Wohnungseinbruch anzeigt, würde in dieser Datenbank erfasst.

Zudem handele es sich um Daten sehr unterschiedlicher Sensibilität, von bloßen Adressen über medizinische Gutachten bis hin zu Namen von Vergewaltigungsopfern und Angaben über Details solcher Taten. „Die Eingriffsintensität der mit dem vorliegenden Entwurf beabsichtigten Praktiken ist also maximal hoch und bedarf dringend der Einschränkung“, schreibt Specht-Riemenschneider.

Kritik aus allen Ecken

Kritik am Gesetz kam in den Stellungnahmen nicht nur von Menschenrechtsverbänden. So kritisiert der Deutsche Jagdverband die im Paket vorgesehenen Messerverbotszonen, welche die Tür für anlasslose Kontrollen auf der Straße öffnen. Es sei zu befürchten, dass „potentiell eine gewaltige Zahl an unbescholtenen Bürgern unter die neuen Verbote fällt, die gar nicht das Ziel der Regelungen sind“. Als Beispiel nennt der Verband ein Obstmesser im Kinderwagen oder ein Multitool als Fahrradwerkzeug.

Dass „Messer“ nicht genauer definiert ist, kritisiert auch die GFF. Doch schwerwiegender sieht die Menschenrechtsorganisation, dass die Messerverbote anlasslose Kontrollen ausweiten und der Polizei das Recht geben, Personaldokumente zu verlangen und Menschen zu durchsuchen – und das an sehr vielen möglichen Orten und nicht mehr nur in definierten Waffenverbotszonen. Die Kontrollen böten ein „hohes Stigmatisierungspotential“ so die GFF. Die Menschenrechtsorganisation fürchtet auch Kontrollen gegen „missliebige“ Versammlungen und ein Einfallstor für rassistische Kontrollen mittels so genanntem Racial Profiling.

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18 Ergänzungen

  1. https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/wahl-brandenburg-landtagswahl-liveticker-100.html

    Und trotzdem hat die SPD dann jetzt in Brandenburg die Wahl gewonnen (und sogar auch noch ein Plus gemacht) und direkt dahinter die AFD… Ich verstehe es einfach nicht….
    Die Pläne von diesem „Sicherheitspaket“ sind doch nicht erst seit der Wahl bekannt.

    Und als mögliche Koaltionspartner dann CDU oder BSW.

    Ich frag mich, wie das BSW sich zu diesem Thema positionieren würde… die kann ich zumindest noch nicht so richtig einschätzen
    Bei CDU kann man es sich denken, bei AFD weiß man’s zu 100%

    1. „Ich verstehe es einfach nicht….“

      Es ist ziemlich einfach: Woidke hat klar angesagt, nur mit der SPD als stärkster Partei im Amt zu bleiben, und der war sehr vielen Wählern links von CDU und AfD sehr wichtig.

      Und dann gibt es ein Thema, dass laut Umfragen sehr viele Wähler als wichtig erachten und bei dem Linke wie Grüne kein erkennbares Angebot jenseits von „muss, wir schaffen das, nicht unser Problem“ machen. Damit werden sie halt explizit nicht gewählt.

      Und was wäre sonst die Alternative gewesen?

      1. Das Projekt „progressiv links“ des gutsituierten akademischen Bürgertums trägt nichtmal mehr in der Berliner Blase.

        Aber man ist anscheinend hinreichend gut situiert, um das hinzunehmen. Hauptsache, man muss sich nicht mit dem Pöbel gemein machen.

          1. „Progressiv links“ ist in seiner Komplexität und sprachlichen Ausdifferenzierung ein ziemlich exklusives akademisches Projekt.

            Und es erlaubt, sich als „links“ und „solidarisch“ zu positionieren, ohne sich mit dem lokalen Proletariat befassen oder gar gemein machen zu müssen. Ganz im Gegenteil, es erlaubt, sich als überlegen davon abzuheben.

            Die eigenen bürgerlichen Privilegien werden nicht in Frage gestellt oder gar gefährdet, weswegen man auch problemlos konsequent sein oder zumindest fordern kann.

            Klar, das Wählerpotenzial dafür ist sehr begrenzt. Sehen wir ja gerade.

          2. @Anonymous sagt: 29. September 2024 um 21:23 Uhr

            > „Progressiv links“ ist in seiner Komplexität und sprachlichen Ausdifferenzierung ein ziemlich exklusives akademisches Projekt.

            Das Gegenteile von Progressivität sind Stagnation (bewahrender konservativer Stillstand) und Rückschritt (extrem Gestrige). Aus dieser Ecke werden Menschen als „progressiv“ und „akademisch“ bezeichnet um sie als politische Gegner/Feinde zu markieren.

            > Und es erlaubt, sich als „links“ und „solidarisch“ zu positionieren, ohne sich mit dem lokalen Proletariat befassen oder gar gemein machen zu müssen.

            Lokales Proletariat? Da bist du mit deiner Begrifflichkeit wohl nicht mehr ganz auf dem neuesten Stand:

            Während in der Soziologie heute von dem neuen Proletariat gesprochen wird, kommt im alltäglichen Sprachgebrauch der Begriff Proletariat selbst kaum mehr vor. Allerdings sind in der einfachen Umgangssprache die davon abgeleiteten Begriffe „Prolet“ bzw. „Proll“ als Schimpfwörter bzw. diskriminierende Bezeichnungen gebräuchlich. Dahinter verbergen sich klischeeartige abwertende Zuschreibungen, und das ist es wohl auch, was du mit deiner Wortwahl beabsichtigst.

      2. „Und was wäre sonst die Alternative gewesen?“
        Tja, bevor ich nach Verfassen meines Posts in diesem Artikel
        https://netzpolitik.org/2024/ampel-koalition-keine-ueberzeugung-nirgends/
        einen bestimmten Kommentar gelesen habe, wäre meine Antwort gewesen: „Eine der anderen (kleinen) Parteien (bzw evtl auch mehrere als Koalition).“

        Von SPD, CDU und AFD weiß man doch im Grunde, was man zu erwarten hat. Wenn die Parteien Politik gegen das Volk machen (und das Gesetzpaket ist wieder einmal genau das) warum werden sie trotzdem immer wieder gewählt? Damit signalisiert man doch diesen Parteien quasi, dass sie machen können, was sie wollen, sie haben nichts zu befürchten.
        Also wird halt genau so weiter gemacht. Und dann vor der nächsten Wahl werden dann im Koalitionsvertrag wieder irgendwelche Versprechungen gemacht, die am Ende sowieso nicht eingehalten werden, bzw das krasse Gegenteil davon wird umgesetzt (siehe jetzige Ampel).

        Aber wenn die überwiegende Mehrheit der Leute die Ansicht vertritt, dass es aussichtslos ist, Kleinparteien seine Stimme zu geben und damit letztlich nur der Wahlgewinner unterstützt wird,
        ist es kein Wunder, dass die Mehrheit größtenteils immer SPD, CDU oder AFD wählt.

        Haben wir aktuell nicht schon auf EU-Ebene mit genug grundrechtswidrigen Scheinlösungen zu tun, die nur die Leute gefährden und absolut nichts zum Schutz beitragen (Chatkontrolle, Going dark, VDS, Biometrie usw)?
        Wollen wir wirklich permanent auch hier in Deutschland den Leuten hinterherrennen, die genau solche Dinge einführen wollen?
        Und selbst wenn es später von den Gerichten wieder gekippt werden sollte – dann wird solange wieder probiert und am Wortlaut rumgefeilt, bis es irgendwann durchgeht (siehe VDS bzw Chatkontrolle-Verhandlungen).

        1. Das Problem der Kleinparteien in diesem Kontext ist ihre fehlende Regierungsfähig, dafür braucht man Personal mit der Fähigkeit und Bereitschaft, in den gegebenen Strukturen mit den gegebenen Partnern zu arbeiten.

          Wenn die Piraten in Brandenburg seit Sonntag 30% hätten, würden die irgendwas auf die Reihe bekommen? Mit wem? Wenn ein halbes Dutzend Kleinparteien zusammen 30% hätte, würden die irgendwas auf die Reihe bekommen?

  2. Ist eigentlich außer mir sonst noch jemandem aufgefallen, dass seit dem Anschlag von Solingen niemand mehr über Kindesmissbrauch spricht? Jahrelang war dieser das Mittel der Wahl, um die Bevölkerung dazu zu manipulieren, die Abschaffung ihrer Grundrechte (siehe Chatkontrolle) ohne Widerstand hinzunehmen oder sogar gutzuheißen. Kaum ist die Terrorismusflaute vorbei, braucht man keine Kinder mehr.

    1. > Kaum ist die Terrorismusflaute vorbei, braucht man keine Kinder mehr.

      Ja natürlich ist das aufgefallen. Die Gatekeeper der Medienlandschaft ziehen da auch gerne mit, denn Terror klickt sich besser als nur vorgeblicher Kinderschutz. Für präventives wie operatives Kindeswohl will niemand Geld ausgeben, und Kinderarmut wird als neoliberaler Selektionsprozess klammheimlich gefeiert.

      Bleibt noch die Frage, warum das Münchner Oktoberfest als jährlicher Kriminalitätsschwerpunkt noch nicht als ideales Versuchsfeld für KI-Überwachung verwendet wird.

      1. „Bleibt noch die Frage, warum das Münchner Oktoberfest als jährlicher Kriminalitätsschwerpunkt noch nicht als ideales Versuchsfeld für KI-Überwachung verwendet wird.“

        Besucher des Oktoberfestes sind also mit erhöhter Wahrscheinlichkeit kriminell. Das sollte doch für eine zünftige „KI“ ein guter Anlass sein, diese Personen genauer zu überwachen und mal zu erforschen, ob sich im Netz Anhaltspunkte für weitere Verdachtsmomente finden lassen.

    2. Nö, Chatkontrolle ist noch immer mit genau dem Thema unterwegs, so wie Alterskontrolle. Da werden Leute dafür bezahlt, das immer weiter zu treiben. Die sind mal mehr und mal weniger sichtbar, aber die konsequente wie ausdauernde Bearbeitung unabhängig von der Aufmerksamkeitsfluktuation macht von viel Geld und Strukturen getragene Interessenvertretung so effektiv.

  3. Institutionen und einzelne Personen können Kritik üben wie ich. Ansonsten haben sie nichts zu sagen wie ich. Gewählte und das Volk bestimmen wo es lang geht.

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