Verdeckte Ermittler:innen, Handyortung, Datenübermittlung: Zahlreiche Regelungen im Hessischen Verfassungsschutzgesetz gehen zu weit. Das stellte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe fest. Nun muss Hessen nachbessern. Einiges kippte das Gericht jedoch sofort.