Vor dem Bundesverfassungsgericht findet am Mittwoch die mündliche Anhörung zur Verfassungsbeschwerde gegen Überwachungsbefugnisse im BKA-Gesetz statt. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte rügt die ausufernde Speicherung von personenbezogenen Daten und die heimliche Überwachung von Kontaktpersonen, die selbst nicht unter Verdacht stehen.