ReformDatenschutzkonferenz kritisiert Bundesdatenschutzgesetz

Die Ampel will bei der Reform des Bundesdatenschutzgesetzes bei den Auskunftsrechten Geschäftsgeheimnisse explizit ausnehmen. Die Zusammenarbeit von Datenschutzbehörden der Länder und des Bundes soll nicht weiter institutionalisiert werden. Von diesen kommt jetzt Kritik.

Lupe schaut auf Buch, in dem Datenschutz als Wort steht
(Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Jürgen Eis

Die geplanten Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz (PDF) stehen weiter in der Kritik der Datenschutzbehörden. Die Datenschutzkonferenz (DSK), das informelle Gremium der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder, hat in einer Stellungnahme (PDF) seine Kritik erneuert.

So bleibe eines der Hauptziele der Reform bislang nicht umgesetzt. Angedacht war ursprünglich eine bessere Zusammenarbeit der Datenschutzbehörden in der Datenschutzkonferenz (DSK). Durch eine Institutionalisierung des bisher informellen Gremiums wollte die Ampel dafür sorgen, dass die deutschen Datenschutzbehörden schneller und einheitlicher zu Beschlüssen kommen. Dass die Regierung dieses Versprechen aus dem Koalitionsvertrag nicht einlösen würde, deutete sich schon im September an, als das Bundesinnenministerium (BMI) einen ersten Entwurf veröffentlichte. Bislang hat die Datenschutzkonferenz eine Geschäftsordnung, aber keine ständige Geschäftststelle, welche die Arbeit des Gremiums koordinieren könnte.

Ausnahmeregelung für Geschäftsgeheimnisse

Kritik hat die DSK auch an den Ausnahmeregelungen für Geschäftsgeheimnisse, die im geänderten Bundesdatenschutzgesetz festgeschrieben werden sollen. Laut dem Gesetz sollen Datenschutz-Auskunftsrechte wegen Geschäftsgeheimnissen verweigert werden können. Zwar bestand diese Möglichkeit auch bisher schon, die explizite Erwähnung könnte aber Unternehmen motivieren, hiervon mehr Gebrauch zu machen. Nach Informationen von netzpolitik.org soll sich das Bundesinnenministerium (BMI) für die explizite Nennung der Ausnahmeregelung stark gemacht haben.

Die DSK hält diesen Passus für zu weit gefasst: „Der deutsche Gesetzgeber würde ansonsten eine weitergehende Beschränkung schaffen als der europäische Gesetzgeber im Verordnungstext“, heißt es in der Stellungnahme. Die DSK fordert die Streichung der Ausnahme, das hatte zuletzt auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gefordert.

Das neue Bundesdatenschutzgesetz enthält auch Regelungen zum Scoring, beispielsweise für Auskunfteien wie die Schufa. Hier verweist die DSK auf „zahlreiche Unklarheiten in den Regeln“ und regt Nachbesserungen an. Um eine rechtssichere Regelung von Kreditwürdigkeitsprüfungen durch Scoring-Verfahren zu erreichen, empfiehlt die DSK, das Thema in einer Sachverständigenanhörung zu behandeln.

Die DSK wendet sich außerdem dagegen, dass Behörden im Gegensatz zu Unternehmen von Bußgeldern ausgenommen sind. „In der Praxis hat sich gezeigt, dass ein Bedarf für Geldbußen auch im öffentlichen Bereich besteht, um die Schwere eines Verstoßes gegenüber der beaufsichtigten Stelle hinreichend deutlich zu machen und um als Anreiz zu dienen, Datenschutzverstößen aktiv vorzubeugen“, so die DSK in einer Pressemitteilung.

Das Gesetz, das Anfang des Jahres im Kabinett beschlossen wurde, hat noch immer keinen Termin für eine 1. Lesung im Bundestag. Ebenso fand noch keine Sachverständigenanhörung statt.

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1 Ergänzungen

  1. der Praxis hat sich gezeigt, dass ein Bedarf für Geldbußen auch im öffentlichen Bereich besteht, um die Schwere eines Verstoßes gegenüber der beaufsichtigten Stelle hinreichend deutlich zu machen…
    Längst überfallig! Jobcenter verstoßen andauernde gegen Datenschutz bis hin zur Verleumdung! Bin selber eine Betroffene. Und Staatsanwaltschaft hatte mich auch kriminalisiert! Mit ungerechtfertigtem Bußgeld bzw Erzwingungshaft!
    Deutschland ist verkommen!

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