13 Jahre. So lang ist offenbar die Halbwertszeit datenschutzpolitischer Versprechen der Regierung Merkel. 2007 wurde die Steuer-Identifikationsnummer gegen den Widerstand derjenigen eingeführt, die vor dem „gläsernen Bürger“ warnten. Das Versprechen der Bundesregierung damals: Die Steuer-ID wird keine universelle Personenkennziffer werden. Genau das plant nun aber Horst Seehofers Innenministerium.
Im Zuge der Modernisierung des Registerwesens sollen Informationen aus unterschiedlichen staatlichen Datenbanken leichter zusammengeführt werden können. Den Referententwurf aus dem Innenministerium haben wir am Dienstag veröffentlicht. Als Verknüpfungspunkt soll künftig die Steuer-ID gelten, die einzige staatliche Kennziffer, die alle in Deutschland geborenen Menschen ihr ganzes Leben lang behalten.
„Function Creep“ nennen das Überwachungsforscher:innen. Einmal eingeführte technische Mittel haben die Eigenschaft, ihre Funktionen schleichend zu erweitern. Weil sich in der Praxis immer neue Anwendungsmöglichkeiten finden. Und weil der Widerstand kleiner ist, wenn sich die Bevölkerung erstmal an den ersten Schritt gewöhnt hat.
Grundgesetz steht gegen Personenkennzahl
Das Bundesverfassungsgericht hatte in mehreren Urteilen entschieden, dass eine universelle Personenkennziffer nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist. Zu groß sei die Gefahr, die von der damit verbundenen Möglichkeit der individuellen Verhaltensaufzeichnung und Profilbildung einhergehe.
Dieses Rechtsverständnis entstand auch vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte, schließlich ermordeten die Nationalsozialisten Menschen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu bestimmten in Registern und Verzeichnissen erfassten Gruppen.
Um sich das Missbrauchspotenzial staatlicher Datenbanken zu vergegenwärtigen, muss man jedoch gar nicht in die Vergangenheit schauen: Es passiert heute, dass Polizist:innen heimlich Informationen aus dienstlichen Datenbanken abgreifen, um damit rassistische Drohbriefe zu schreiben und rechtsextreme Feindeslisten zu pflegen.
Je einfacher die Daten von Bürger:innen zusammengeführt werden und je schlechter die Zugriffe darauf kontrolliert werden, desto größer das Risiko.
Gute Alternative liegt auf dem Tisch
Dabei bestreitet niemand, dass zur Modernisierung und Digitalisierung der Verwaltung auch ein besserer und strukturierter Datenabgleich gehört. Dass heute noch immer Menschen nach ihren Geburtsurkunden fahnden und diese zu diversen Ämtern tragen müssen, ist genauso wenig nachzuvollziehen wie die geringe Zahl der Verwaltungsleistungen, die sich in Deutschland digital nutzen lassen.
Nur: Das alles ginge auch ohne eine universelle Personenkennziffer. Datenschutzfreundlichere Alternativen liegen nicht nur auf dem Tisch, sondern werden in anderen Staaten bereits seit Jahren erprobt. Der Normenkontrollrat, der die Bundesregierung bei der Verwaltungsdigitalisierung vor sich hertreibt, verweist beispielsweise auf das österreichische Modell. Statt einer zentralen Personenkennzahl gibt es dort verschiedene IDs für unterschiedliche Themengebiete. Diese bereichsspezifischen IDs funktionieren für die einzelnen Behörden genauso gut, erschweren aber technisch, die im Grundgesetz nicht gewollte Zusammenführung von Daten aus vielen Registern deutlich.
Dem Bundesinnenministerium ist diese kluge und verfassungsgemäße Lösung zu teuer und zu langwierig. So die Begründung im Referentenentwurf.
Echt jetzt? Nach der öffentlichen Debatte um die Corona-Warn-App hätte man denken können, wir seien weiter. Die Tracing-Anwendung zeigt, wie sich mit breiter Unterstützung technische Lösungen stricken lassen, die beides können: Funktionalität und Datenschutz.
Mit etwas mehr Zeit und Geld könnte die Bundesregierung eine datenschutzfreundlichere Alternative umsetzen – ohne dass das Gesetz gleich wieder in Karlsruhe zur Überprüfung landen muss. Die Einhaltung von Datenschutz und Grundgesetz sollte nun wirklich nicht am Geld scheitern.
Stattdessen dürfen wir uns auf die nächste Funktionserweiterung schon mal einstellen: Zensus, Polizeiarbeit, Geheimdienste – es lassen sich viele Einsatzmöglichkeiten für die Steuer-ID erdenken. Wer soll angesichts der vielen gebrochenen Versprechen noch glauben, dass die Personenkennziffer nicht bald auch für Zwecke eingesetzt wird, die heute noch nicht im Gesetz stehen?
