Die Auseinandersetzung, wie Deutschland seine Lücken in der Versorgung mit Breitbandanschlüssen schließen soll, geht in die nächste Runde. Heute hat die Bundesnetzagentur einen Entscheidungsentwurf vorgelegt, der der Telekom Deutschland beinahe exklusiv den Zugriff auf den Nahbereich rund um die Hauptverteiler gewährt. Das alleinige Ausbaurecht, wie von der Telekom gefordert, haben die Regulierer dem Ex-Monopolisten jedoch nicht zugestanden. Solange Wettbewerber bestimmte Auflagen erfüllen, dürfen auch sie den Nahbereich mit Vectoring versorgen und somit Hürden für die Konkurrenz errichten.
„Unser Vorschlag für die künftigen Teilnehmeranschlussleitung-Zugangsbedingungen stellt angesichts der sehr kontroversen Diskussionen über die Einführung der Vectoring-Technik auch in den Nahbereichen einen fairen Kompromiss dar“, betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, und bezog sich damit auf die hitzig geführte Debatte, die die Netzbetreiberbranche in den letzten Monaten ausgefochten hat. Ausgelöst wurde sie durch den Antrag der Telekom vom vergangenen Februar, bis 2018 bundesweit alle Hauptverteiler-Nahbereiche über die Vectoring-Technik anzubinden. Insgesamt handelt es sich um 5,9 Millionen Haushalte, die sich im unmittelbaren Einzugsbereich der knapp 8.000 Hauptverteiler befinden.
Mehr Bandbreite, mehr Tücken
Mit dem Investitionsversprechen wollte die Telekom der Bundesnetzagentur – und der Bundesregierung – den Ausbau von VDSL2-Vectoring im Nahbereich dieser Hauptverteiler schmackhaft machen. Die Technik setzt auf herkömmlichen Kupferleitungen auf und erlaubt Bandbreiten von bis zu 100 MBit/s im Downstream, solange die Leitungslänge etwa 500 Meter nicht übersteigt. Das macht Vectoring attraktiv für relativ schnellen und kostengünstigen Breitbandausbau, da zu weiten Teilen bereits vorhandene Infrastruktur genutzt werden kann – aber nur auf Basis der kaum zukunftsfesten Kupferdoppelader.
Das drängendste Problem der Technik ist jedoch, dass sie ein gleichberechtigtes Nebeneinander mehrerer Anbieter an entsprechend umgebauten Standorten ausschließt. Wettbewerber würden den direkten Zugriff auf die letzte Kabelstrecke zum Kunden verlieren, die sogenannte Teilnehmeranschlussleitung (TAL), und müssten ihre eigene Hardware vom Hauptverteiler abziehen. Investitionen in nicht unerheblicher Höhe wären damit zunichte gemacht.
Vectoring statt entbündelter Leitungen?
Da die Bundesnetzagentur davon ausgeht, dass Vectoring zunehmend an Bedeutung gewinnen und in Folge sogar die „entbündelte TAL als Vorleistungsprodukt für die Bereitstellung von Breitbandanschlüssen ablösen“ wird, hat sie vor wenigen Wochen neue Rahmenbedingungen für die Bitstrom-Regulierung beschlossen. Damit regelt sie die Zugangsbedingungen ins Netz der Telekom.
Neu hinzu kommt erstmals der Bitstrom-Zugang auf Layer-2-Ebene, mit dem Wettbewerber das Signal über Ethernet abgreifen können. So lassen sich Produkte individueller gestalten als über den bisher eingesetzten Layer-3-Bitstrom, der eine Ebene höher auf dem Internet-Protokoll (IP) aufsetzt. Solche Layer-2-Bitstrom-Zugänge dürften die Grundlage für das „lokale virtuell entbündeltes Zugangsprodukt (VULA)“ bilden, das die Telekom anbieten muss, sobald sie einen Hauptverteiler auf Vectoring umstellt. [Update: Das noch nicht fertig spezifizierte VULA-Produkt ist unabhängig vom Layer-2-Bitstromzugang.]
Auflagen für Mitbewerber
Wie die Bundesnetzagentur betonte, bleibt der Telekom-Konkurrenz die Möglichkeit offen, selbst die Infrastruktur in Beschlag zu nehmen und VDSL2-Vectoring anzubieten – allerdings unter Auflagen. So musste sich das betreffende Unternehmen in einem bestimmten Nahbereich bislang stärker und „damit flächendeckender als die Telekom engagiert“ haben, um den Vectoring-Zuschlag zu erhalten.
Scharf kritisierte das etwa Jürgen Grützner, Geschäftsführer des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM): „Während der Ausbau durch die Wettbewerber bis 31. Mai 2016 verbindlich angekündigt und bereits bis 31.12.2017 abgeschlossen sein muss, gilt für die Telekom ein solches Ultimatum nicht, was die Investitionsmittel aus den ländlichen Bereichen abzieht und sogar die Investitionen der Wettbewerber in Fördergebieten gegenüber der Telekom erschwert.“ Beim Entscheidungsentwurf handle es sich deshalb um keinen fairen Kompromiss, anders als es die Bundesnetzagentur darstellen möchte.
Ähnlich gelagert fiel auch die Kritik des Bundesverbandes Breitbandkommunikation (BREKO) aus. „Entgegen ihrer heutigen Aussage, ihre Rolle als unabhängiger Regulierer und neutraler Schiedsrichter nicht verlassen zu haben, hat sich die Bundesnetzagentur durch die Berücksichtigung des inhaltlich weitgehend unverbindlichen Ausbauversprechens der Deutschen Telekom ganz offensichtlich auf eine politisch gewollte Entscheidung eingelassen“, sagte BREKO-Geschäftsführer Stephan Albers.
Es sei ein „Unding“, dass Wettbewerbern in der Regel bloß der Rückgriff auf Vorleistungsprodukte bleiben dürfte, die mit dem direkten Zugriff auf die Kupferdoppelader nicht mithalten könnten. „Auf diese Weise werden die deutschen Wettbewerber immer mehr zu infrastrukturlosen Vorleistungsempfängern, die vom Ex-Monopolisten verdrängt werden. Zudem zeigt die Praxis: Monopole führen langfristig zu höheren Preisen und schlechterer Qualität“, erklärte Albers.
Telekom befürchtet mehr Aufwand
Enttäuscht zeigte sich auch die Telekom, die bis zuletzt auf ein exklusives Ausbaurecht gehofft hatte. Man werde nun prüfen, „ob unter diesen Bedingungen tatsächlich alle Nahbereiche versorgt werden können“, teilte uns Telekom-Sprecher Philipp Blank mit. Denn durch die Konkurrenzsituation sei nicht mehr sichergestellt, „dass die notwendige Mischkalkulation aus rentablen und unwirtschaftlichen Gebieten möglich ist“. Zudem müsse man künftig ein weiteres Vorleistungsprodukt zur Verfügung stellen, was insgesamt mehr Regulierung und mehr Aufwand bedeuten würde.
Bundesnetzagentur-Präsident Homann verteidigte den Entwurf und verwies auf die anstehende Konsultationsphase: „Eine abschließende Entscheidung zu den künftigen TAL-Zugangsbedingungen ist noch nicht getroffen worden. Jetzt haben die Marktakteure die Gelegenheit, unsere Vorschläge sorgfältig zu prüfen.“ Nach einer mündlichen Anhörung vor der zuständigen Beschlusskammer am 10. Dezember bleibe den interessierten Parteien noch bis zum 18. Januar 2016 Zeit, schriftlich Stellung zu nehmen.
