Ende August hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) das „Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau“ vorgestellt, gestern hat das Bundeskabinett die Initiative abgesegnet. Damit sollen bislang unterversorgte Gebiete mit mindestens 50 MBit/s an das Internet angeschlossen werden und die „weißen Flecken auf der Landkarte“ verschwinden. Das Förderprogramm läuft die kommenden zwei Jahre und soll das Versprechen der schwarz-roten Koalition umsetzen, bis 2018 alle deutschen Haushalte mit mindestens 50 MBit/s schnellen Internetanschlüssen zu versorgen.
Bund zahlt die Hälfte
Als gesamte Fördersumme hat das BMVI 2,7 Milliarden Euro eingeplant, wobei der Bund in der Regel 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten übernehmen soll. Die Kappungsgrenze der Bundesförderung wurde im Vergleich zum ersten Entwurf um fünf Millionen Euro nach oben verschoben und liegt nun in bestimmten Fällen bei 15 Millionen Euro pro Projekt. Die Zuschüsse lassen sich mit anderen Förderprogrammen kombinieren, etwa denen der Bundesländer. Der Eigenanteil von Kommunen und Landkreisen soll bei etwa 10 Prozent liegen.
„Das Geld investieren wir gezielt in Regionen, in denen sich der Netzausbau wirtschaftlich alleine nicht rechnet,“ erklärte Bundesminister Alexander Dobrindt (CSU). Den Kommunen stehen zwei Wege offen, um Förderungen zu erhalten. Beim sogenannten Betreibermodell errichten sie die passive Infrastruktur selbst, indem sie beispielsweise Glasfaserleitungen verlegen, und verpachten sie anschließend an einen Netzbetreiber. Das etwas sperrig benannte Wirtschaftlichkeitslückenmodell wiederum schließt die finanzielle Kluft, die den Ausbau von Breitbandanschlüssen in wirtschaftlich unattraktiven Gebieten bisher verhindert hat.
Punkte sammeln für Breitbandausbau
Als Grundlage für die Ausschüttung von Fördergeldern dient ein Scoring-Modell, mit dem bis zu 100 Punkte gesammelt werden können. Besonders hoch gewichtet es die rechtzeitige Fertigstellung des Projekts bis 2018, die durchschnittlichen Kosten pro Anschluss sowie die Bevölkerungsdichte im Zielgebiet. Dennoch bleibe unklar, was genau in welcher Höhe gefördert werde, sagte uns Jürgen Grützner, Geschäftsführer des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. (VATM): „Das Punkteprogramm erlaubt unheimlichen Blödsinn, aber auch gute Sachen.“
„Wir kennen nicht die Grenze, ab der die Förderung einsetzt,“ kritisierte Grützner. So sei denkbar, dass ein Betreibermodellantrag zwar eine höhere Punktezahl erreiche als einer nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell, aber dennoch letzterer die Fördermittel erhalte. Erst die Vergabepraxis werde zeigen, ob das Fördermodell nachhaltigen Breibandausbau sicherstelle. Dabei seien Glasfaseranschlüsse zu bevorzugen, so Grützner.
Auch Herbert Behrens, Sprecher der Linksfraktion für digitale Infrastruktur, machte Schwächen im Scoring-Modell aus. Zwar trage es einerseits dünnbesiedelten Gebieten und schwieriger Topologie Rechnung, weiche diese richtigen Ansätze durch andere Kriterien wie dem „effizienten Mitteleinsatz“ wieder auf. Es sei eben nicht „effizient,“ in solchen Gebieten auszubauen, müsse aber trotzdem gemacht werden. „Gerade diese wenig effizienten Gebiete sind es, von denen auch die Telekommunikationsunternehmen ihre Finger lassen. Die Effizienzkriterien dagegen werten die Gebiete auf, die bereits für die Telekommunikationsunternehmen interessant sind,“ teilte uns der Bundestagsabgeordnete mit.
Glasfaser statt Vectoring gefordert
Besser wäre es, wenn das Geld des grundsätzlich begrüßenswerten Förderprogramms „nur für den Glasfaserausbau genutzt werden würde,“ so Behrens. Keinesfalls dürfe man in Brückentechnologien wie Vectoring investieren. Das forderte auch der Sprecher für Netzpolitik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Konstantin von Notz: „Um die selbstgesteckten Ausbauziele der Digitalen Agenda zu erreichen, steckt die Bundesregierung die für die digitale Teilhabe ganzer Landstriche dringend benötigten, aber begrenzten Fördergelder in veraltete Kupferleitungen und Vectoring statt in moderne Glasfaserleitungen.“
Ob über Vectoring realisierte Anschlüsse förderfähig sein werden bleibt zur Zeit freilich unklar. In einer Fußnote der Förderrichtlinie heißt es zwar, dass „Investitionen, die lediglich der Modernisierung aktiver Netzkomponenten (z. B. ausschließlich zur Aufrüstung auf Vectoring) dienen, nicht förderfähig sind.“ In den Augen der Telekom Deutschland handelt es sich bei Vectoring jedoch um entsprechend teuren Glasfaserausbau, der beinahe bis zum Kunden reicht (FTTC, Fiber to the curb). Mit der Bundesnetzagentur im Schlepptau könnte sie also argumentieren, „erhebliche neue Investitionen im Erschließungsgebiet“ zu tätigen – was die Richtlinie als Voraussetzung für den Erhalt von Fördergeldern nennt. Einen Strich durch die Rechnung könnte dann nur die EU-Kommission machen, die Zugänge, die über Vectoring hergestellt werden, ausdrücklich von staatlichen Beihilfen ausgenommen hat.
„Ich nehme an, dass sie sich es offenhalten wollen, ob Vectoring nicht doch förderfähig wird. Dann würde die Grundlage für diese Fußnote entfallen und damit möglicherweise die ganze Fußnote selbst,“ malte eine Mitarbeiterin der grünen Bundestagsabgeordneten Tabea Rößner, Sprecherin für digitale Infrastruktur, ein mögliches Szenario an die Wand. Fakt sei, dass Dobrindt als auch Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) Vectoring als schnellen Schritt Richtung 50 MBit/s in 2018 sehen würden. „Deshalb auch die Forcierung des Telekom-Antrags auf exklusives Nutzungsrecht beim Vectoring im Nahbereich,“ so die Sprecherin.
Falsche Ziele?
Laut VATM habe sich die Regierung mit ihrer Forderung nach „50 MBit/s für Alle“ aber zu enge Grenzen gesetzt. „Flexibilität nach oben, aber auch nach unten auf beispielsweise 30 MBit/s ist in Ordnung, wenn man es richtig macht,“ sagte Grützner. So sei es sinnvoller, bislang komplett unterversorgte Gebiete mit zumindest 30 MBit/s auszubauen, als Fördermittel in jetzt schon vergleichsweise gut angebundene Gebiete zu stecken, nur um auf 50 MBit/s im Downstream zu kommen.
Sogar noch einen Schritt weiter geht der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv), der einen flächendeckenden Ausbau auf 50 MBit/s bis 2018 für unrealistisch hält. „Aus unserer Sicht wäre es wichtiger, eine verlässliche, flächendeckende Grundversorgung mit 10 MBit/s bis 2018 sicherzustellen, als immer höhere Bandbreiten zu versprechen und diese Versprechen am Ende nicht einzuhalten,“ teilten uns die Verbraucherschützer mit. Erreichen könne man dieses Ziel mit einer Universaldienstverpflichtung für Breitband. Auf eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung will sich die Bundesregierung jedoch nicht einlassen, wie Staatssekretärin Dorothee Bär (CSU) im Juli klarstellte.
