Die Nachfrage nach schnellen Internetverbindungen ist in Deutschland nach wie vor ungebrochen, schreibt die Bundesnetzagentur in ihrem aktuellen Tätigkeitsbericht Telekommunikation 2014/2015. Gleichzeitig liegt Einiges an Potenzial brach: Mehr als zwei Millionen Haushalte verfügen über leistungsfähige Glasfaserverbindungen bis zum Wohnbereich (Fibre To The Home, FTTH) beziehungsweise zum Gebäude (Fibre To The Building, FTTB), genutzt werden diese jedoch von nur 132.000 respektive 258.000 Kunden, insgesamt also etwas weniger als 20 Prozent.
Verantwortlich für diese Lücke sei zum einen die offenbar mangelnde Zahlungsbereitschaft der erreichbaren Kunden, zum anderen fehle es an ausreichend begehrenswerten Diensten im Massenmarkt, die auf eine entsprechend hohe Bandbreite angewiesen sind. „Erst wenn attraktive Dienste höhere Bandbreiten erfordern, wird die Zahlungsbereitschaft für sehr schnelle Anschlüsse ansteigen und entsprechende Investitionen rentabler machen,“ erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Infrastruktur zukunftstauglich machen
Gleichwohl dürfe man nicht untätig bleiben, fügte Homann im gleichen Atemzug hinzu: „Angesichts der großen Bedeutung eines schnellen Internets für die digitale Zukunft reicht allerdings allein das Warten auf Kunden nicht aus. Deshalb müssen auch jetzt schon alle Anstrengungen unternommen werden, um die Infrastrukturen zukunftstauglich zu machen.“

Einen Widerspruch zu ihrem umstrittenen Vectoring-Entwurf sieht die Behörde jedoch nicht, auch wenn ihr durchaus die Brisanz bewusst ist. Im Zusammenhang mit der aktualisierten TAL-Regulierungsverfügung, die den Zugang ins Telekom-Netz regelt, heißt es im Bericht: „Das Thema ‚Vectoring im Nahbereich’ ist nur ein – wenngleich der aktuell am prominentesten diskutierte – Mosaikstein dieser insgesamt viel umfassenderen Entscheidung. Das macht die Entscheidungsfindung zusätzlich aufwendig und komplex.“
Kritisch fällt der Blick auf die Marktsituation in den USA aus, die in der Debatte um die anstehende Überarbeitung des Telekommunikation-Rechtsrahmens häufig als vorbildlich für die EU angeführt werde. Zwar könne man im Rahmen des Berichts nicht abschließend klären, welches der beiden Marktmodelle zu optimalen Ergebnissen für Verbraucher führe, allerdings gebe es Hinweise darauf, „dass sich das auf Wettbewerb vertrauende Regulierungsregime als durchaus vorteilhaft erweist“ und „die mithin besten Ergebnisse mit Blick auf Innovationen, Investitionen und verbraucherfreundliche Preise“ hervorbringe.
Dies ist als Wink mit dem Zaunpfahl an die EU-Kommission und insbesondere an Digitalkommissar Günther Oettinger zu verstehen, der in der Vergangenheit einen konsolidierten, gesamteuropäischen Telekommunikationsmarkt gefordert hatte. Die wenigen verbliebenen, dafür aber finanzstärkeren Unternehmen wären dann besser gegen feindliche Übernahmen aus dem nicht-europäischen Ausland geschützt und hätten zudem mehr Möglichkeiten, Mittel für den Breitbandausbau lockerzumachen. Mit Bezug auf die deutsche Vectoring-Debatte hatte Oettinger jüngst jedoch etwas überraschend vor einer „Entwicklung hin zu Monopolen, die niemand will“ gewarnt.
Neue Fragestellungen durch Over-The-Top-Dienste

Auch die Mobilfunkbetreiber würden zum Breitbandausbau beitragen, indem sie zwischen 2013 und 2014 knapp 10.000 LTE-fähige Basisstationen errichtet hätten. Allerdings müssten sie damit rechnen, dass ihnen „neue, innovative Anwendungen“ wie WhatsApp die Butter vom Brot nehmen würden. So scheint der Siegeszug der SMS endgültig vorbei zu sein: Hatten Kunden im Jahr 2012 noch eine Rekordanzahl von knapp 60 Milliarden SMS-Nachrichten verschickt, fiel der Wert im Jahr 2014 auf etwa ein Drittel.
Im Bereich der Telefonie sei eine ähnliche Entwicklung zu beobachten, wenngleich sie – zumindest derzeit – nicht ganz so dramatisch ausfalle. Zwar konnten mobile Sprachminuten den deutlichen Rückgang der Festnetztelefonie ein wenig ausgleichen, insgesamt sei aber ein Rückgang von elf Milliarden abgehender Gesprächsminuten zu beobachten.
Verantwortlich für das Phänomen seien OTT-Dienste (Over The Top) wie WhatsApp oder Skype, die das Internet als Transportinfrastruktur nutzen, ohne sie selbst bereitzustellen. Insbesondere solche Dienste, die „möglicherweise mit einem elektronischen Kommunikationsdienst konkurrieren,“ würden Fragen „nach ihrer wettbewerblichen Wirkung auf klassische Telekommunikationsdienste“ aufwerfen. Hier verweist die Bundesnetzagentur auf ihre Rolle bei der Entstehung eines Konsultationsberichtes, der sich mit der Definition und Reichweite der OTT-Dienste befasst und die Grundlage für die weitere Arbeit im Jahr 2016 lege.
