Pläne der EU-Kommission zum Urheberrecht geleakt: Ideen für Harmonisierung und der Geist des LSR für Presseverleger

EU-Kommission
CC-by Flickr TPCOM

In einem vom Blog IPKat geleakten Entwurf (Word-Dokument bei IPKat, PDF) einer Mitteilung der EU-Kommission bezüglich ihrer Pläne zur Reform des EU-Urheberrechts finden sich neben vorsichtigen Plänen für eine stärkere Harmonisierung auch Verweise auf das deutsche Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Die davon inspirierten Vorschläge sind kryptisch, verheißen aber nichts Gutes.

Zunächst aber zu den positiven Aspekten der Kommissionspläne, die allerdings weniger überraschend und auf Linie vorhergehender Äußerungen sind. So wird noch einmal deutlich der Reform- („EU copyright rules need to be adapted“) und Harmonisierungsbedarf („[a] more European framework“) im Urheberrecht betont, was angesichts der Zufriedenheit von großen Teilen organisierter Rechteinhaber mit dem Status quo schon als positiv gewertet werden kann.

Digitaler Binnenmarkt & Geoblocking

Ganz auf Linie bisheriger Kritik der Kommissare Ansip und Oettinger an „Geoblocking“ soll ein „grenzenloser“ („services ‚without frontiers'“) digitaler Binnenmarkt geschaffen werden. In diesem Zusammenhang verweist das Kommissionspapier darauf, dass Geoblocking zu Umgehungsstrategien wie VPNs bis hin zu Piraterie führt:

In an inherently borderless internet, this is not understood by people. This situation may lead to the use of technical ‚workarounds‘, like virtual private networks (VPNs), to get access to content that cannot be found at home, and it can fuel piracy.

Erreicht werden soll das „finale Ziel von vollem grenzüberschreitenden Zugriff auf Inhalte aller Art“ (S. 5, meine Übersetzung) allerdings erst schrittweise („a gradual approach to removing obstacles“). Zunächst soll Portabilität („portability“) für temporäre Nutzung von Diensten in anderen EU-Ländern eingefordert werden. Bereits im Frühjahr 2016 will die Kommission in diesem Bereich – neben zahlreichen nicht-legislativen Maßnahmen – Gesetzesinitiativen vorlegen, zu denen unter anderem eine Ausdehnung von Bestimmungen zur Kabel- und Satellitenübertragungen auf den Online-Bereich sowie eine einfachere Digitalisierung kommerziell nicht mehr genutzter Inhalte zählen sollen. Letzeres ist eher überraschend, weil die Verwertungsgesellschaftsrichtlinie mit Bestimmungen zu verwaisten Werken in vielen Ländern wie auch Deutschland noch nicht einmal umgesetzt ist; da diese Richtlinie aber ohnehin zu zahnlos ausgefallen ist, kann Nachbesserung hier kaum schaden.

Reform des Schrankenkatalogs im EU-Urheberrecht

Neben Geoblocking ist es auch der starre und nur optionale Katalog an Ausnahme- und Schrankenbestimmungen im EU-Urheberrecht, der einem digitalen Binnenmarkt und einer Legalisierung neuer Nutzungspraktiken im Bereich Remix- und Mashupkultur entegegensteht. Die Kommission bezieht sich in ihrem Papier explizit auf Probleme im Bereich unterschiedlich ausgestalteter Bildungsschranken sowie jüngste Auseinandersetzungen rund um Panoramafreiheit.

Zunächst wird die Kommission hier eine Gesetzesinitiative zur Implementierung des Vertrags von Marrakesch über Ausnahmen für Menschen mit Sehbehinderungen vorlegen und überlegt, weitere Initiativen wie eine Schranke für Text- und Datamining (TDM) und eine Klarstellung hinsichtlich der Verwendung von Werken zu Bildungszwecken vorzulegen.

Was ganz allgemein eine stärkere Harmonisierung im Bereich der Schranken betrifft, bleibt es jedoch bei einem bloßen Bekenntnis dazu sowie bei der Idee, zumindest zentrale Schranken verpflichtend zu machen:

The general objective is to increase the level of harmonisation, make relevant exceptions mandatory for Member States to implement and ensure that they function across borders within the EU.

Welche Schranken verpflichtend gemacht werden könnten, wird jedoch nicht erwähnt. Wichtiger als eine bloße Verpflichtung zur Implementierung zentraler Schranken – Bildungsschranken gibt es beispielsweise ohnehin in allen Mitgliedsstaaten – wäre jedoch eine Mindestharmonisierung des Schrankenausmaßes; derartige Vorschläge finden sich jedoch nicht im Entwurf. Im Bereich von Pauschalvergütungen auf Geräte wie PCs, Drucker oder Festplatten gibt es auch nur allgemeine Aussagen und keine konkreten Vorhaben.

Das Gespenst des Leistungsschutzrechts für Presseverleger

Besorgt zeigt sich die Kommission auch was die faire Verteilung von Erlösen aus neuen Formen der Content-Distribution und -Aggregation betrifft. In diesem Zusammenhang wirft die Kommission die Frage auf, ob die Definition des Rechts auf öffentliche Wiedergabe und Zugänglichmachung (Artikel 3 der EU-Urheberrechtsrichtlinie) veränderungsbedürftig ist.

Jetzt ist es in der Tat so, dass das Recht auf öffentliche Wiedergabe und Zugänglichmachung in der bestehenden Form sehr weitreichend ist und viele private, nicht-kommerzielle Nutzungsweisen wie das vielzitierte Beispiel eines Handy-Videos mit Musikuntermalung am persönlichen Blog illegal macht. Ein zu starker Artikel 3 ist jedoch aus Sicht der Kommission nicht das Problem. Vielmehr gehen die Überlegungen in die Gegenrichtung und folgen jener Analyse, die in Deutschland zur Einführung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger (LSR) geführt haben:

For news aggregators, in particular, solutions have been attempted in certain Member States, but they carry the risk of more fragmentation in the digital single market.

Mit anderen Worten, die Kommission sieht in nationalen LSR-Initiativen zwar ein Problem für den gemeinsamen Binnenmarkt, teilt aber die grundsätzliche Überlegung dahinter und möchte selbst in dem Bereich aktiv werden. Inwieweit hier aber Änderungen bei Bestimmungen zu öffentlicher Zugänglichmachung helfen sollen, bleibt im Unklaren. Da es hierbei aber um ganz grundlegende Praktiken wie Verlinkung auf online verfügbare Inhalte geht, könnte eine vom LSR inspirierte Einschränkung von Verlinkungs- und Embeddingfreiheiten drohen.

Nichts Neues findet sich im Bereich Rechtsdurchsetzung im Papier, hier liegt der Schwerpunkt weiterhin auf „follow-the-money“-Ansätze gegen gewerbsmäßige Piraterie.

Fazit

Das Schlusskapitel des Papiers formuliert eine Vollharmonisierung in Form eines einheitlichen EU-Urheberrechts als langfristige Vision („long-term vision“) – und macht damit aber auch klar, dass in der laufenden Periode kein Vorschlag für eine EU-Urheberrechtsverordnung zu erwarten ist. Konkrete Schritte in Richtung stärkerer Harmonisierung finden sich eigentlich auch nur im Bereich von grenzüberschreitendem Zugang zu Online-Diensten, im Bereich Schrankenharmonisierung bleibt alles im vagen. Die vom deutschen LSR inspirierten Überlegungen hinsichtlich einer Neuordnung im Bereich öffentliche Zugänglichmachung sind ebenfalls sehr unkonkret, gehen aber ganz allgemein in eine fragwürdige Richtung.

9 Ergänzungen

  1. Soso das Urheberrecht!!!! Hat Alfred Nobel das Dynamit erfunden? Nei das hat er nicht sondern ein Mitarbeiter von ihm erfand das Nitroglycerin. Hat Springer den Buchdruck erfunden? Die KOnzerne den Computer oder irgendetwas? Nein das haben sie nicht sondern es waren fast allesamt normale intelligente Leute und den Normalos gehört heute nichts. Also was für ein Ürheberrecht bzw. was für ein Recht? Es gilt bestimmt nicht das recht der Erfinder und Tüchtigen sonst würden die Konzerne also einzelnen Personen die nix erfunden oder geleistet haben heute die Welt besitzen!!!!

    1. In dem Zusammenhang ist auch AAron Swartz zu nennen der junge geniale Mann hat für frei zugämgliches Wissen gekämpft, Das zum Thema Freiheit in den USA, und ist in den USA deswegen verfolgt worden so das er sich zum Schluss das Leben genommen hat, Damit hat er den Beweis angetreten das der Staat überhaupt die gesamte Rechtsstruktur von Konzernen kontrolliert wird also von Superreichen die selbst nie irgendwas erfunden haben. http://futurezone.at/netzpolitik/netzaktivist-aaron-swartz-verstorben/24.591.003

      1. Was der Artikel meines Links noch vergessen hat. Aaron Swartz war schon mit 13 Jahren ein Mitentwickler der Internetstrukturen und hat sein Studium an der größten Eliteuni der USA an den Nagel gehängt weil er dort nur KOnservenwissen bekam womit man im Grunde nichts anfangen kann so wie er sagte. Also auch dort hat er bewiesen das Universitäten im Grunde größtenteils Menschen nur programmieren um sie dann als Beweis für ihr System zu missbrauchen. Siehe Studien zum Beispiel zum Thema Glyphosat. Am Beispiel Aaron Swartz erkennt man das fähige Menschen garantiert keine Geheimdienstler oder Transatlantiker werden sondern eher Bürgerrechtler und auch keine Studien und Statistiken beschönigen also fälschen.

  2. Oetti verteidigt Geoblocking doch immer.
    Zuletzt zum Beispiel mit diesem rhetorischen Totalschaden:

    Ist das nicht ein Kampf gegen Windmühlen? Jedes Kind mit einem VPN-Zugang (Virtual private network) kann solche Blocks umgehen.

    – Warten wir ab. Ich versuche, die Balance zu wahren. Sie sind in dieser Sache ein Taliban. Wenn ich auf dem Flughafen Wien von fünf österreichischen Filmemachern spontan auf das Thema angesprochen werde, dann habe ich dem Rechnung zu tragen. Ich will das Kulturgut des österreichischen Films …

    Sie glauben, dass man hier mit Geoblocking zum Erfolg kommt?

    – Ich traue mir das zu. Die Fußballer übrigens auch. Sie glauben doch nicht, dass der österreichische Fußball, der mittelmäßig ist, sich halten könnte, wenn es nur noch einen Markt gäbe? Dann wäre das Spiel Salzburg gegen Austria Wien nur noch sekundär. Dann gäbe es nur noch Real gegen Barca.

    http://futurezone.at/netzpolitik/oettinger-will-vorratsdaten-neuauflage-bis-ende-2016/126.927.125

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