Vergangene Woche hat die US-amerikanische Regulierungsbehörde FCC in einer wegweisenden Entscheidung strengere Regeln zum Schutz der Netzneutralität beschlossen. Diese sollen explizit auch für das mobile Internet gelten. Bei uns in Deutschland und in der EU denken Politiker leider nicht so weit, sondern setzen eher auf ein Glücksspiel: Sie schenken den Telekommunikationsunternehmen Regulierungsferien und keine Regeln zur Netzneutralität in der Hoffnung auf etwas mehr Breitbandausbau.
Das geht leider zu Lasten eines offenen und freien Netzes. Oft wird sogar behauptet, es gäbe gar kein Problem und keine Verletzungen der Netzneutralität. Die Realität sieht anders aus: Im Jahre 2012 hat der europäische Regulierer BEREC Erkenntnisse einer Studie veröffentlicht, wonach in der EU bei 20% aller Festnetz-Verträge und im mobilen Netz sogar 50% aller Verträge die Netzneutralität verletzt würden. Wir haben uns mal deutsche Mobilfunk-Verträge angeschaut und festgestellt: Die aktuellen Zahlen sind noch viel schlimmer.
Netzneutralität: Alles eine Frage der Definition.
Wir definieren Netzneutralität nach dem Ende-zu-Ende-Prinzip. Wir an den Enden des Netzes sollten das Recht haben, mit jeder Hard- und Software unserer Wahl und über jedes Protokoll, Dienst oder Webseite mit anderen Teilnehmern an den anderen Enden des Netzes kommunizieren zu können – ohne dass jemand in der Mitte sagt, was erlaubt ist, was gedrosselt wird oder eben nicht genutzt werden darf.
Dieses Prinzip hat das Netz groß werden lassen. Jimmy Wales musste niemand um Erlaubnis fragen, um die Wikipedia zu starten. Wir konnten einfach mit dem Bloggen anfangen und Mark Zuckerberg hat Facebook gegründet. Aber dieses Prinzip wird immer mehr von Telekommunikationsanbietern verletzt. Mit anderen Worten: Es werden Verträge für Internetnutzung verkauft, wo im Kleingedruckten Teile des Internets verboten sind und nur ein halbes Netz drin ist.
Tief im Kleingedruckten wird versteckt, wie die Netzneutralität verletzt wird
Vor allem im mobilen Netz findet man in der Mehrzahl Verträge, die einzelne Protokolle oder Services diffus verbieten. (Hier ist unsere Übersicht als PDF.) Da finden sich dann im Kleingedruckten Formulierungen, dass IP-Telefonie, sonstige Sprach- und Videotelefoniedienste, Peer-to-Peer-Verkehre und/oder Instant-Messaging verboten sind. Wir haben die letzten Tage genutzt, um uns aktuell darüber zu informieren, wo vor allem in unseren mobilen Netzen die Netzneutralität verletzt wird.
Das ist gar nicht so einfach und es macht überhaupt keinen Spaß. Und zwar liegt das nicht an mangelnden Verletzungen, sondern daran, dass diese sehr intransparent im Kleingedruckten unzähliger Verträge versteckt werden und man mit Fachkenntnis und der Lupe danach suchen muss. Oder habt Ihr schon einmal in Euren Mobilfunk-AGBs nachgeschaut, ob da einzelne Dienste verboten sind? Eben. Müsste man mal, macht kaum jemand. Die Tarife, wo „normales Internet“, also ein echtes Netz drin ist, sind in der Minderheit – und dann auch noch teuer. Das zeigt: Netzneutralität droht ein Luxusprodukt zu werden.
Vielleicht können uns die Pressestellen das genauer erklären?
Parallel haben wir die Pressestellen der großen Anbieter angefragt und darum gebeten, uns ebenfalls diese Informationen zukommen zu lassen.
Das waren unsere Fragen.
- In welchen Datentarifen ist die Nutzung von bestimmten Services, wie…
- Voice over IP (VoIP),
- Peer-to-Peer (P2P)
- Instant Messaging (IM)
- und Tethering
…untersagt?
- In welchen Tarifen besteht die Möglichkeit, durch die Zubuchung eines weiteren Tarifes, einen dieser Dienste (wenn ja, welche?) zu nutzen?
- Wie definieren Sie Peer-to-Peer?
- Wie wird das Verbot der Nutzung solcher Dienste technisch durchgesetzt?
- Was passiert, wenn ein Nutzer unbewusst einen Peer-to-Peer-Service nutzt (und das nicht weiß)?
- Halten Sie die Angaben im Kleingedruckten einer AGB oder Leistungsbeschreibung für ausreichend im Sinne der Transparenz?
Auf die Frage, ob die Transparenz ausreicht, antwortete nur Vodafone und zwar mit einem kurzen „Ja“.
Was ist Peer-to-Peer?
Auf die Frage, wie „Peer-to-Peer-Service“ oder „Peer-to-Peer-Verkehr“ definiert wird, haben wir übrigens von keiner Pressestelle eine Antwort bekommen. Und was passiert, wenn ein Nutzer unbewusst einen solchen nutzt? Ganz trivial ist das nicht. Die populärsten P2P-Services neben den klassischen Filesharing-Protokollen wie Bittorrent sind Spiele-Plattformen, die vor allem Updates darüber einspielen. Das ist aber in vielen AGBs verboten, wenn man unbewusst seine Spiele updated, verletzt man die AGB und der Provider kann den Vertrag kündigen. Das ist vollkommen absurd. Zumal man für das Datenvolumen eh überteuert bezahlt.
Was ist Instant-Messaging?
Diverse Mobilfunkverträge bei allen drei großen Anbietern verbieten im Kleingedruckten „Instant-Messaging“. Was genau gemeint ist, ist aber unklar. Streng genommen sind damit nicht nur ICQ, Jabber und der Yahoo-Messenger verboten, sondern auch Threema, iMessage, Textsecure, Whatsapp und Facebook. Denn der bei Facebook eingebaute Chat erfüllt alle Kriterien, um auch darunter zu fallen.
Was ist VoIP und was sind „sonst. Sprach‑, Videotelefoniedienste“?
VoIP ist für den normalen Nutzer wahrscheinlich noch einfach mit „Sowas wie Skype“ zu übersetzen. Aber bei der Abgrenzuung zu „sonst. Sprach‑, Videotelefoniediensten“ mussten wir in unserer technisch versierten Redaktion auch erstmal diskutieren, was genau darunter fallen könnte und wie sich das abgrenzt. Zumal es Tarife gibt, wo VoIP explizit erlaubt, der Rest aber verboten ist. Wer soll das verstehen?
Was ist Tethering?
Tethering bedeutet, dass man das Handy und seinen Datentarif als Hotspot nutzt, um über WLAN sein Notebook oder Tablet ins Netz zu bringen. Wenn Tethering untersagt ist, wird das Ende-zu-Ende-Prinzip verletzt, weil man nicht mehr die freie Gerätewahl hat. Abgesehen davon dürften Verbraucher kaum verstehen, was da genau unter dem Begriff verboten wird.
Die Pressestellen sagen wahlweise nicht die ganze Wahrheit oder haben auch schon längst den Überblick über ihren Tarif-Dschungel verloren.
Es hat sich zumindest gelohnt, dass wir uns parallel zu einer Befragung der Pressestellen selbst durch die Tarife und AGBs gewühlt haben.
Vodafone schrieb, dass „Peer-to-Peer in unseren Datentarifen erlaubt“ sei. Die Call-Ya-Tarife verraten aber im Kleingedruckten:
Die Nutzung mit einem Computer (auch einem ans Handy angeschlossenen oder drahtlos verbundenen Computer) sowie die Nutzung für Voice over IP, Peer to Peer und Instant Messaging sind nicht zulässig.

Die Deutsche Telekom schrieb uns:
In unseren Daten Tarifen Data Comfort ist die Nutzung von VoIP, Instant Messaging und Tethering eingeschlossen. Ausgeschlossen sind Peer-to-Peer-Verkehre. Darauf weisen wir transparent in den Fußnoten der Tarifdetails hin. Wir ermöglichen P2P Verkehre – neben VoIP, IM und Tethering – bereits in unseren MagentaMobil Tarifen.
Auf weitere Fragen antwortete die Deutsche Telekom nicht und vergaß auch mitzuteilen, dass das alles in den XTRA-Prepaid-Tarifen verboten ist.
Den Data-Comfort-Tarif hatten wir uns auch genauer angeschaut, wurden aber nicht so recht schlau, was uns der Magenta-Konzern mitteilen möchte: „Internet-Telefonie“ ist im Tarif S eindeutig inklusive, folgt man aber der Fußnote steht dort: „Die Nutzung von VoIP ist im Tarif Mobile Data S ausgeschlossen“. Möglicherweise sieht die Rechtsabteilung der Telekom einen Unterschied zwischen VoIP und Internet-Telefonie, den wir bisher nicht gesehen haben.
Telefónica/O₂ schrieb uns:
Wir bieten Voice over IP (VoIP) in allen Tarifen mit mehr als einem Gigabyte Datenvolumen an für ein bestes Nutzererlebnis.
Einige Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel.
Da wären der Tarif O2Blue All-in M (1GB) (Ok, genau an der Grenze, also noch in Ordnung):
Das Inklusiv-Datenvolumen sowie das im Rahmen der Datenautomatik zusätzlich zur Verfügung gestellte Datenvolumens gilt nur für paketvermittelte Datennutzung innerhalb Deutschlands, nicht für Sprachtelefonieverbindungen (Voice over IP), Videotelefonieverbindungen (Video over IP) oder Peer-to-Peer-Verkehre.
Oder der O2Blue All-in L (3GB) (Mit 3 GB auf jeden Fall über 1GB):
Das Inklusiv-Datenvolumen sowie das im Rahmen der Datenautomatik zusätzlich zur Verfügung gestellte Datenvolumens gilt nur für paketvermittelte Datennutzung innerhalb Deutschlands, nicht jedoch bei sonst. Sprach‑, Videotelefoniediensten oder Peer-to-Peer-Verkehren.
E‑Plus erklärte uns:
Datendienste wie VoIP, Instant Messaging (IM) oder Tethering werden im E‑Plus-Netz und für Marken wie E‑Plus und BASE technisch derzeit nicht eingeschränkt.
Auch wenn sie nicht eingeschränkt werden, heißt das nicht, dass sie erlaubt sind:
Der „SMS Allnet 100–Handy-Internet-Flat“ von ePlus verspricht laut AGB:
Die Handy Internet Flat gilt für paketvermittelte Daten im E‑Plus UMTS-und GPRS-Netz außer Roaming- und Auslandsverbindungen. Die Option erlaubt und unterstützt nur das Surfen mit einem UMTS- bzw. GPRS-fähigen Mobiltelefon ohne angeschlossenen Computer. Nicht für WLAN nutzbar. Die Nutzung von Voice over IP ist ausgeschlossen.
Ähnliches Muster bei der Tochter Base:
Die in den Tarifen „BASE pur“, „BASE smart“, „BASE all-in light“, „BASE all-in“ und „BASE all-in plus“ enthaltene Internet Option mit Daten-Automatik gilt für paketvermittelte Daten im E‑Plus UMTS- und GPRS-Netz, außer Roaming- und Auslandsverbindungen. Das enthaltene Inklusivvolumen erlaubt nur das Surfen mit einem UMTS-bzw. GPRS-fähigen Mobiltelefon ohne angeschlossenen Computer. Nicht für WLAN nutzbar. Die Nutzung von Voice over IP ist ausgeschlossen.
Etwas verwundert waren wir übrigens von der Antwort von ePlus auf die Frage, ob sie denn das Verbot von Diensten auch technisch umsetzen würden. Wir lesen aus der Antwort raus, dass man das nicht machen würde, aber wenn man unter 500 MB Volumina hätte, dann vielleicht doch? Oder haben wir etwas falsch verstanden?
Datendienste wie VoIP, Instant Messaging (IM) oder Tethering werden im E‑Plus-Netz und für Marken wie E‑Plus und BASE technisch derzeit nicht eingeschränkt. Allerdings empfehlen wir die Nutzung solcher Dienste ausschließlich Kunden mit einem Datentarif und einem Datenvolumen von mehr als 500 Megabyte. Kunden, die über ein kleineres Datenvolumen verfügen, sollten entsprechende Optionen hinzubuchen, um diese Dienste uneingeschränkt nutzen zu können.
Wir haben auch die Tarife von Resellern untersucht
Selbstverständlich haben wir auch die Tarife der größten Reseller untersucht, die Internet der drei großen Konzerne unter eigenem Namen weiterverkaufen. Hier ist das PDF. Wir haben keinen Tarif gefunden, wo die Netzneutralität nicht verletzt wurde. Am schlimmsten war hier übrigens „Bild-Mobil“, eine Kooperation zwischen der Bild-Zeitung und Vodafone. Geworben wird dort mit:
„Die Alles Drin-Tarifoption bietet die perfekte Kombination aus Frei-Einheiten, Internet-Flat und dem Zugang zu BILDplus.“
„Alles drin“ bedeutet leider in der Praxis, dass alles verboten ist, was wir konkret untersucht hatten. Viel Spaß mit dem Zugang zu Bildplus:
Die Nutzung des BILDmobil Datentarifs für Voice over IP, Instant Messaging und Peer-to-Peer-Verbindungen ist nicht gestattet.
Die politische Ebene: Jetzt werden die Regeln gemacht, und es sieht nicht gut aus für die Netzneutralität in der EU
Was wir fordern, ist bereits in den Niederlanden Gesetz. Das EU-Parlament hat vor einem Jahr in erster Lesung für solche Regeln gestimmt, die Regierungen im EU-Rat gestern leider dagegen. Die US-Regulierungsbehörde scheint auch in Richtung des EU-Parlaments entschieden zu haben. Konkret weiß man das erst, wenn der 300-Seiten-Bericht dazu veröffentlicht wird und nicht nur die Kurzversion.
Auf EU-Ebene starten jetzt die Trialog-Verhandlungen, allerdings stehen die Verhandlungsführer eher auf der Seite der Telekom-Lobby, wie wir hier bereits beschrieben haben.
Unser Fazit: Keine Empfehlung für Niemanden
Wir müssen alle enttäuschen, die vielleicht darauf warten, dass wir eine Empfehlung abgeben, was denn jetzt der Netzneutralitäts-freundlichste Tarif ist. Wir geben keine Empfehlung ab, weil wir nicht die Tarife belohnen wollen, die einfach nur das anbieten, was Standard sein sollte: offenes Internet mit dem Ende-zu-Ende-Prinzip. Es gibt keinen Mobilfunkbetreiber, der eine weiße Weste hat. Und alle setzen sich massiv mit ihren Lobbyarmeen dafür ein, dass die Netzneutralität weiter verwässert und das Zweiklassennetz Realität wird.
Das sind nicht alle gängigen Verletzungen der Netzneutralität, die wir heute schon beobachten können. Bereits seit einiger Zeit kommen Zero-Rating-Modelle in Mode, d. h. dass bestimmte Partnerservices vom Datenvolumen ausgenommen werden (Spotify bei T‑Mobile oder Facebook bei ePlus). Das ist in etwa das, was die Deutsche Telekom mit ihren Drosselkom-Plänen vor zwei Jahren angekündigt hatte.
Wir brauchen klare Regeln zum Schutz der Netzneutralität, nach denen es untersagt sein sollte, Dienste und Protokolle zu blockieren und/oder im Kleingedruckten die Nutzung zu verbieten. Wir brauchen ein Ende der Praxis, dass etwas als Internet verkauft wird, wo nur ein halbes Netz drin ist. Es kann auch nicht sein, dass alle immer mit der Transparenz-Fahne und den mündigen Bürgern winken, die Realität aber ganz anders aussieht. Es war ein Krampf, die Tarife zu durchforsten, in den AGBs zu wühlen und zu versuchen zu verstehen, was uns die jeweiligen Marketing- und Rechtsabteilungen der Konzerne mitteilen wollen. Und wir hatten noch gute Ausgangschancen, denn wir wussten, nach welchen Begriffen wir in den umfangreichen AGBs konkret suchen mussten, um sofort fündig zu werden. Wenn wir erstmal an die AGB gekommen sind. Da blickt doch kein Verbraucher mehr durch. Mehr Transparenz löst aber nicht das Problem, dass die Netzneutralität verletzt wird.
Jetzt ist der Zeitpunkt da, um aktiv zu werden, wenn man sich für Netzneutralität einsetzen möchte.
Die Regeln werden jetzt gemacht. Und es sieht nicht gut aus. Das dachten wir aber schon einmal, und dann gab es ein Momentum und das EU-Parlament hat überraschend mit großer Mehrheit für Netzneutralität gestimmt. Wer jetzt aktiv werden will, hat mehrere Möglichkeiten:
Redet mit Euren Abgeordneten, in diesem Fall vor allem mit denen von SPD und CDU/CSU, sowohl im Bundestag und noch besser im EU-Parlament. Für Politiker ist etwas erst ein Thema, wenn sie das Gefühl haben, dass Menschen sich dafür interessieren. Wie immer gilt: Seid freundlich, höflich und argumentiert. Mit Beleidigungen hat man noch niemanden überzeugt.
Informiert Euch zum Thema und redet mit anderen Menschen darüber. Teilt unsere oder andere Artikel zum Thema in Euren Blogs, auf Twitter, Facebook und überall sonst.
Wir brauchen auch mehr Start-ups in der Debatte. In den USA waren sehr viele aktuelle und ehemalige Start-ups in der öffentlichen Debatte aktiv sichtbar. In Deutschland hört man kaum was aus dieser Richtung.
Recherchiert weitere Mobilfunkanbieter und ihre Verletzungen und postet die Ergebnisse (Formulierungen in den AGB und Link) in den Kommentaren. Wir ergänzen gerne die Liste.
Beschwert Euch bei Euren Mobilfunkanbietern. Wenn in Eurer FAQ komische Formulierungen stehen: Fragt nach, was denn genau verboten ist und warum.
Ich war so verzweifelt, ich hab sogar eine Petition gestartet. Wer kein Problem damit hat, bei change.org eine Mailadresse zu hinterlassen, kann sich fast 80.000 Mitzeichnern anschließen, die dort mit mir Netzneutralität fordern. Und bekommt dann von mir per Mail regelmäßig Updates zum Thema.
Unterstützt unsere Arbeit mit einer Spende oder einem Dauerauftrag, damit wir mehr solcher Recherchen machen können – die keinen Spaß machen, aber notwendig sind, um wie in diesem Fall auf massive Verletzungen der Netzneutralität aufmerksam zu machen, weil es sonst niemand macht.
Danke an Felix Aust und Florian Gilberg für die Unterstützung beim Suchen und Durchwühlen der vielen AGBs. Wir sind fast durchgedreht. Bei der Strukturierung der Tarife haben wir uns von einer zwei Jahre alten Übersicht des Verbraucherzentrale Bundesverband inspirieren lassen.
Update: Wir hatten in der ersten Fassung Aldi-Talk zu gut bewertet und übersehen, dass dort Tethering auch verboten ist, dies nur anders formuliert wurde. Wir haben das PDF dahingehend ergänzt.
