Seit Jahren drängt die EU-Kommission auf eine Vorratsdatenspeicherung von Flugpassagierdaten. Anfang 2011 präsentierte sie einen Entwurf für eine EU-Richtlinie. Das EU-Parlament lehnte das zunächst ab, vor allem nach dem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten wäre diese neue Massendatensammlung grundrechtswidrig. Nach dem Anschlag auf Charlie Hebdo startete die EU-Kommission einen neuen Anlauf und legte ein „Kompromisspapier“ vor und auch das EU-Parlament stimmte für eine Richtlinie.
Am Donnerstag wird der Berichterstatter des Parlaments, der britische Konservative Timothy Kirkhope, seinen Vorschlag für eine Richtlinie präsentieren. Wir haben den Berichtsentwurf schon heute erhalten und veröffentlichen ihn an dieser Stelle: Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verwendung von Fluggastdatensätzen zu Zwecken der Verhütung, Aufdeckung, Aufklärung und strafrechtlichen Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität (PDF). (Update: jetzt auch offiziell.)
Und diese neue Vorratsdatenspeicherung geht weit über die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten hinaus:
- Inhalt: Pro Flug sollen bis zu 60 Einzeldaten jedes Passagiers gespeichert werden, darunter Bankverbindung, E‑Mail-Adresse, Essens-Wünsche, Mitreisende, Hotelbuchungen und sogar Freitext.
- Dauer: PNR-Daten sollen fünf Jahre lang gespeichert werden, VDS-Daten waren sechs Monate bis zwei Jahre.
- Ort: PNR-Daten sollen zentral bei staatlichen Polizeiabteilungen gespeichert werden, VDS-Daten waren dezentral bei privaten Firmen.
- Verwendung: PNR-Daten sollen permanent gerastert werden, um „bislang unbekannte“ Verdächtige zu generieren.
Christian Rath kommentierte schon vor zwei Wochen in der taz:
Es ist offensichtlich, dass hier eine neue Dimension der Überwachung eröffnet würde, die unbedingt abgewehrt werden muss. Es kann hier nicht um die Suche nach Kompromissen gehen. Drei Jahre anlasslose Massenspeicherung sind kaum besser als fünf Jahre anlasslose Massenspeicherung. Die Fluggastdatenspeicherung ist nicht datenschutzkonform ausgestaltbar, sie ist das krasse Gegenteil von Datenschutz.
In Deutschland wird das Projekt traditionell nicht sehr ernst genommen. Die Bundesregierung ist zwar für die Datenspeicherung, sieht aber wenig Nutzen darin. Die Datenschützer sind zwar dagegen, konzentrierten sich aber auf die Telekomdaten. Gut, dass bisher wenigstens das Europäische Parlament Widerstand leistete. Doch das ist nun auch vorbei. Wenn es nicht bald spürbaren politischen Druck von unten gibt, kann man wieder nur auf die Gerichte hoffen.
Jan Philipp Albrecht, innen- und justizpolitischer Sprecher der Grünen Europafraktion, erklärt:
Berichterstatter Timothy Kirkhope will den Abgeordneten nochmal den Vorschlag unterjubeln, den sie erst im April 2013 als unverhältnismäßig abgelehnt hatten. Auch der Europäische Gerichtshof hatte eine komplett anlasslose Speicherung personenbezogener Daten im April 2014 für unvereinbar mit den Grundrechten erklärt. Der Berichterstatter will noch immer eine anlasslose Datenspeicherung aller Flugreisenden in die EU und aus der EU heraus für fünf Jahre. Überwacht werden sollen Terrorismus und transnationale Kriminalität – aber der so genannte neue Vorschlag präsentiert eine ganze Liste von Delikten, ohne diese genau zu spezifizieren. Die Anschläge von Paris und Kopenhagen haben gezeigt, dass anlasslose Überwachung nicht das geeinigte Instrument ist, um Terrorismus zu bekämpfen. Stattdessen brauchen wir mehr und besser ausgestattetes Personal bei Polizei- und Sicherheitsbehörden, um Gefährder gezielt zu überwachen und Daten über Verdächtige schnell auszutauschen.
Alexander Sander, Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft, erklärt:
Die EU-weite Sammlung von Fluggastdaten ist und bleibt eine anlasslose und damit grundrechtswidrige Form der Vorratsdatenspeicherung. Das Europäische Parlament muss die klaren Grenzen, die der Gerichtshof für Überwachungsmaßnahmen aufgezeigt hat, endlich ernst nehmen und dem Vorhaben eine deutliche Absage erteilen.
Die Hintergründe von Fluggastdaten hatten wir in einem Podcast mit Edward Hasbrouck geschildert.
Update: Cornelia Ernst, Linke Europaabgeordnete im LIBE-Ausschuss, kommentiert gegenüber netzpolitik.org:
Der neue Berichtsentwurf stellt sich keinem einzigen der wirklichen Probleme der pauschalen Speicherung von Fluggastdaten. Es wird kein Versuch unternommen, irgendeinen Bezug zu irgendeiner konkreten Straftat herzustellen. Die Speicherfrist ist nach wie vor völlig willkürlich. Der Text liest sich, als habe es das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung nie gegeben. Schade, dass man den Bericht nicht so leicht zum EuGH senden kann, wie das PNR-Abkommen mit Kanada.
