Die Passagierdaten aller Flüge in und aus der EU sollen zukünftig fünf Jahre lang gespeichert und nach „bislang unbekannten“ Verdächtigen gerastert werden. Mit einem neuen „Kompromisspapier“ treibt die EU-Kommission ihren alten Vorschlag zur PNR-Datensammlung voran. Das EU-Parlament hatte dieses Vorhaben bisher abgelehnt, nach dem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung darf es keine neuen anlasslosen Datensammlungen geben.
Wie bereits gestern angekündigt, verstärkt die EU-Kommission den politischen Druck, die eine EU-weite Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten auszubauen. Ein erster Vorschlag der Kommission wurde im April 2014 vom Europa-Parlament abgelehnt, nach dem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung war die neue Datensammlung nicht zu rechtfertigen. Jetzt startet die Kommission einen neuen Anlauf, mit einem vermeintlichen Kompromiss.
Statewatch hat ein internes Papier mit dem Titel „EU PNR – the way forward“ veröffentlicht. Darin betont die Kommission die Notwendigkeit ihres ursprünglichen Vorschlags, mit dem pro Flugreise bis zu 60 Einzeldaten pro Passagier gespeichert werden sollen. Diese Daten sollen dann gerastert werden, um neue Verdächtige zu generieren. In der Sprache des offiziellen Vorschlags für eine Richtlinie:
Mit Hilfe von PNR-Daten können Strafverfolgungsbehörden Personen ermitteln, die ihnen bislang nicht „bekannt“ waren, d. h. Personen, die bis dahin nicht im Verdacht standen, an einer schweren oder terroristischen Straftat beteiligt zu sein, bei denen eine Datenauswertung aber Anhaltspunkte dafür liefert, dass sie an einer solchen Straftat beteiligt sein könnten, und die daher von den zuständigen Behörden genauer überprüft werden sollten.
Jetzt will die Kommission kleinere Zugeständnisse machen. Darunter:
- Die Daten sollen weiterhin fünf Jahre gespeichert zum Thema Terrorismus gerastert werden, aber nur noch vier Jahre zu transnationalen Straftaten.
- Die Datensätze sollen nach sieben statt 30 Tagen „entpersonalisiert“ werden. Dabei wird der Name in der Datenbank lediglich „maskiert“, für die Rückgängigmachung braucht man eine Erlaubnis eines Vorgesetzen.
- Den Betroffenen erlauben, ihre Datensätze selbst zu bekommen.

Am Grundproblem ändert das jedoch gar nichts. Der Guardian titelt heute: Europäischer Anti-Terror-Plan beinhaltet flächendeckende Sammlung von Fluggastdaten. Nach dem EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung darf es keine neuen verdachtslosen Datenberge geben, auch Jura-Professoren und der Juristische Dienst des EU-Parlaments sehen das änhlich. Vor diesem Hintergrund hatte das Parlament auch beschlossen, das PNR-Abkommen mit Kanada vom EuGH überprüfen zu lassen. Die Kommission ignoriert diese Prozesse und drängt auf eine neue Vorratsdatenspeicherung zur algorithmischen Verdachtsgenerierung.
Der grüne EU-Abgeordnete Jan Philipp Albrecht kommentiert im Guardian:
Die Pläne der Kommission sind ein Affront gegenüber der Kritik des Europäischen Parlaments und des Europäischen Gerichtshofs, die gesagt haben, dass eine Vorratsdatenspeicherung ohne Verbindung zu einem bestimmten Risiko oder Verdacht nicht verhältnismäßig ist.
Die anlasslose Speicherung aller Passagierdaten ist eine offene Verletzung der Grundrechte.
Statt einem „full take“ von Fluggastdaten müssen wir uns auf Verdächtige und Risiko-Flüge konzentrieren. Die Angriffe in Paris haben gezeigt, dass Massenüberwachung bei der Bekämpfung von Dschihadisten nicht wirksam war.
Die vorgeschlagene Überwachung aller Reisenden ist eine symbolische Maßnahme auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger, der Bürgerrechte und der effektiven Sicherheit in der EU.
Alexander Sander, Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft, erklärt per Presemitteilung:
Mit den marginalen Änderungen, die die EU-Kommission nun am EU-PNR vorgenommen hat, wird der grundrechtswidrige Charakter der Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten keinesfalls ausgeräumt. Mit diesem Täuschungsmanöver soll uns weiterhin vermeintliche Sicherheit vorgegaukelt werden, ohne dass der Nutzen anlassloser Datensammlungen empirisch nachgewiesen ist. Statt eines evidenz- und vernunftbasierten Ansatzes für einzelfallbasierte Polizeiarbeit präsentiert uns die Kommission mehr Sicherheitsesoterik und blinden Aktionismus auf dem Rücken der Reisenden.
Weitere Hintergründe zum Thema Fluggastdaten gibt’s in unserem Podcast mit Edward Hasbrouck.
