Ulf Buermeyer kommentiert in der Süddeutschen Zeitung den in der geplanten Vorratsdatenspeicherung versteckten Paragraphen, der „Datenhehlerei“ kriminalisiert und massive Auswirkungen auf die Pressefreiheit haben könnte:
Womöglich zielt das Gesetz auf etwas ganz anderes ab. Tatsächlich handelt es sich um den eindeutigen Versuch, den Umgang mit Daten, wie sogenannte Whistleblower ihn pflegen, möglichst weitgehend zu kriminalisieren. Denn welches Verhalten wird künftig klar unter Strafe gestellt? Zum Beispiel, dass ein Journalist Daten, die er auf vertraulichem Weg von einem Whistleblower erhalten hat, vertraulich an Experten zur Prüfung oder an einen Zeitungsredakteur zur Einschätzung übergibt. Es reicht aus, dass Experte und Redakteur sich die Daten, zum Beispiel eine Word- oder PDF-Datei, auf einen USB-Stick überspielen – schon haben sie sich künftig strafbar gemacht.
Für unsere journalistische Arbeit könnte das zu einem Damoklesschwert werden, da wir bei investigativen Recherchen oft kollaborativ mit Experten zusammen arbeiten, die keine berufsmäßigen Journalisten sind. Vielen anderen Journalisten dürfte das ähnlich gehen.