SZ-Bericht: Graulich hat vom BND abgeschrieben

Kurt Graulich. Quelle: HU Berlin.

Bei der heutigen Sitzung des NSA-Untersuchungssauschusses (Liveblog) wird Kurt Graulich, der Selektorenbeauftragte als Sachverständiger befragt. Laut Süddeutscher Zeitung habe er in seinem Bericht zu den NSA-Selektoren in wichtigen Punkten von einem Gutachten des Bundesnachrichtendienstes (BND) abgeschrieben.

Der von der Bundesregierung bestellte Sonderbeauftragte Graulich hat die geheime Selektorenliste mit 40 000 Suchbegriffen des US-amerikanischen Geheimdienstes NSA ausgewertet. Der öffentliche Teil seines Abschlussberichtes lässt bereits Zweifel an seinem technischen Sachverstand aufkommen.

Der SZ zufolge habe Graulich eine rechtliche Einschätzung des BND zur „Weltraumtheorie“ und dem Umgang mit Metadaten in weiten Teilen als „aus seiner Sicht“ wiedergegeben. In dem vertraulich eingestuften BND-Kurzgutachten wird die juristisch äußerst umstrittene These vertreten, dass im Weltraum erhobene Daten nicht unter dem Schutz des Grundgesetzes stehen und daher an die NSA weitergegeben werden können. Graulich habe diese juristische Bewertung eins zu eins ohne Quellenangabe übernommen.

In dem als Verschlusssache eingestuften Bericht, welcher der SZ vorliegt, befinden sich Dutzende Aussagen, die wortgleich auch in dem BND-Papier zu finden sind. Die Seite 90 aus dem Bericht stammt augenscheinlich vollständig aus dem BND-Kurzgutachten, einschließlich der einmalig verwendeten Abkürzung „vergl.“ für „vergleiche“. Ansonsten benutzte Graulich zusammen 51-mal die in der Wissenschaft übliche Abkürzung „vgl.“

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