Vectoring: Monopolkommission befürchtet Technologiemonopol der Deutschen Telekom

Kabelverzweiger im Straßenbild. CC BY-SA 2.0, via flickr/Ιωάννης Πρωτονοτάριος

Die Monopolkommission warnt vor einem „Quasi-Monopol der Deutschen Telekom“ im Nahbereich der Hauptverteiler, sollte der Vectoring-Entwurf der Bundesnetzagentur in der vorliegenden Form verabschiedet werden. Der Entwurf lege jenen Wettbewerbern die Hürden zu hoch, die Kabelverzweiger eines Hauptverteilers mit Vectoring ausbauen möchten, heißt es im heute veröffentlichten Sondergutachten „Telekommunikation 2015: Märkte im Wandel.“ Die unabhängige Monopolkommission berät die Bundesregierung und das Parlament hinsichtlich Wettbewerbsrecht und Regulierung.

„Zu befürchten ist, dass es der Bundesnetzagentur – anders als bei der ersten Vectoring-Entscheidung von 2013 – nicht gelingt, das Technologiemonopol der Deutschen Telekom auf der sogenannten letzten Meile im Nahbereich der Hauptverteiler zu verhindern“, kommentierte der Vorsitzende der Monopolkommission, Daniel Zimmer. Zwar dürfen auch Wettbewerber einzelne Kabelverzweiger in einem Anschlussbereich für die exklusive Nutzung reservieren, müssen jedoch deutlich höhere Auflagen als die Telekom erfüllen, um den Zuschlag zu erhalten.

Benachteiligte Wettbewerber

So sieht der Entscheidungsentwurf den 23. November 2015 als Stichtag vor, zu dem ein Konkurrent mehr Kabelverzweiger als die Telekom im jeweiligen Ausbaugebiet mit Vectoring versorgen muss. Angekündigte, aber noch nicht realisierte Ausbauvorhaben bleiben dabei außen vor. „Mit einem solchen vergangenheitsorientierten Entscheidungskriterium werden die bestehenden Marktstrukturen weitgehend zementiert,“ schlussfolgern die Wettbewerbshüter und fordern die Bundesnetzagentur auf, zumindest auch solche Projekte bei der Vergabe mit zu berücksichtigen, die zum Stichtag verbindlich in der Vectoring-Liste angemeldet waren.

Zudem müssen alternative Netzbetreiber beim Erstausbau eines Kabelverzweigers im Nahbereich entsprechende Projekte bis Ende 2017 abschließen, wohingegen der Telekom ein Jahr mehr Zeit eingeräumt wird. Und während Mitbewerber notariell beurkundete Verpflichtungserklärungen abgeben müssen, reicht von Seiten der Telekom eine schlichte Absichtserklärung aus. Um dieses wettbewerbsrechtliche Manko zu beseitigen, „sollte die Bundesnetzagentur von der Deutsche Telekom dieselben Verbindlichkeitsanforderungen einfordern wie von den alternativen Netzbetreibern.“


Unmut erregte überdies die Praxis, dass nach wie vor die Telekom die Vectoring-Liste führt, in die auch ihre Wettbewerber Ausbauprojekte eintragen. Diese wäre besser bei der Bundesnetzagentur oder bei „unabhängigen Dritten“ aufgehoben. Und auch ein von der Telekom gewünschter öffentlich-rechtlicher Zusagenvertrag, dem die Bundesnetzagentur bislang nicht ablehnend gegenübersteht, „würde eher Rechtsunsicherheiten hervorrufen als Rechtssicherheit schaffen.“ 


Verkauf der Telekom-Anteile des Bundes

In ihren Bedenken zum Regulierungsentscheid sieht sich die grüne Sprecherin für Digitale Infrastruktur, Tabea Rößner, bestätigt und kündigte an, für die nächste Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Digitale Infrastruktur eine Selbstbefassung zu beantragen. „Die Bundesnetzagentur täte gut daran, die finale Entscheidung nicht übers Knie zu brechen, sondern Anregungen wie aus der Monopolkommission in ihre Diskussion mit einzubeziehen,“ erklärte die Abgeordnete in einer Aussendung.

Wohlwollend sieht sie den Wunsch der Monopolkommission, die Anteile des Bundes an der Deutschen Telekom „zeitnah zu veräußern“ – die gleiche Forderung hatte die grüne Bundestagsfraktion in einem aktuellen Positionspapier ebenfalls aufgestellt. „Wie der Fall Vectoring zeigt, ist es ordnungspolitisch kritisch, wenn der Bund gleichzeitig Anteilseigner und Regulierer ist,“ so Rößner. Der zu erwartende Gewinn von etwa 10 Milliarden Euro „sollte in den Breitbandausbau investiert werden.“

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3 Ergänzungen

  1. Wer auf die Bundesnetzagentur hofft kann da ziemlich lange warten. Als sie mir bei der Portierung helfen sollten und ich genau das hier beschriebene zur Grundlage meines Hilfegesuches erklärte , wusste dort niemand von der Aktualität des Problems und der Antrag auf Hilfe wurde abgelehnt.

  2. Man sollte meiner Meinung nach die Schwierigkeiten im Ausbau nicht noch höher machen als sie sind, die Ausbauerei geht bei Dörfern sowieso viel zu langsam. Dann sollen andere Mitbewerber eben auch länger Zeit haben

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