Rechtsanwalt Johannes Eisenberg vertritt im NSA-Untersuchungsausschuss viele der BND-Zeug*innen. Er ist für seine Zwischenrufe bekannt und hat schon manchesmal die Abgeordneten an den Rande der Weißglut getrieben, wenn er sich angemaßt hat, zu bestimmen, was zum Untersuchungsgegenstand oder ‑zeitpunkt gehört und wann seine Zeug*innen sich erinnern können oder nicht.
Nun ist der Konflikt weiter eskaliert. Eisenberg richtete zwei Schreiben an die Abgeordneten. Panorama berichtet:
Darin behauptet er, seine Mandanten würden mit Aussagen konfrontiert, die sie nie gemacht hätten. Die Abgeordneten stellten Fragen, die nicht vom Untersuchungsauftrag gedeckt seien. Auch würden die Aussagen der BND-Zeugen als sinnentleert verhöhnt. Vor allen Dingen fordert Eisenberg ein deutlich umfassenderes Rederecht für ihn, den rechtlichen Beistand.
Veröffentlich wurde auch die Antwort des Ausschussvorsitzenden Patrick Sensburg:
Wegen Ihrer zahlreichen Zwischenrufe fühlen Sie sich zu Unrecht zur Ordnung gerufen. Seien Sie daran erinnert, dass dem rechtlichen Beistand eines Zeugen selbst kein Rede- oder Antragsrecht zusteht. Schon gar nicht ist es dem rechtlichen Beistand gestattet, ohne Worterteilung Zwischenrufe zu tätigen oder sonst das Wort zu ergreifen. Es ist aber geübte Praxis – auch in diesem Untersuchungsausschuss, auf ausdrückliche Bitte der Zeugin oder des Zeugen dem rechtlichen Beistand das Wort zu erteilen.
Durch die Dreistigkeit, Rederecht zu fordern, wird klar, dass Eisenberg den NSA-Untersuchungsausschuss nicht zuletzt für seine persönliche Profilierung nutzt. Es ist außerdem fraglich, ob es mit einem Rechtsbeistand für eine Vielzahl von BND-Zeug*innen gewahrt werden kann, dass die Zeug*innen nicht durch die Kenntnis früherer Aussagen beeinflusst werden. Das merkten auch Ausschussmitglieder immer wieder an, vor allem Martina Renner, die Eisenberg während der Ausschusssitzungen mehrfach kritisierte.
Dass Eisenberg unter diesen Umständen noch mehr fordert, als ihm zusteht, ist eine Vermessenheit, die daran zweifeln lässt, wie tragbar er für eine solche Aufgabe ist. Denn die Aufklärung mit erinnerungsschwachen BND-Zeug*innen ist bereit ohne einen solchen Anwalt schwer genug.
