Das Bundeskriminalamt hat eine Studie erstellt: Hacktivisten. Abschlussbericht zum Projektteil der Hellfeldbeforschung (PDF, 101 Seiten, Mirror bei uns). Über die Vorarbeit hatten wir regelmäßig berichtet.
Hier die Einleitung:
„There may be times when we are powerless to prevent injustice, but there must never be a time when we fail to protest.“ Elie Wiesel
Hacktivismus ist ein neues Phänomen, hervorgebracht durch die globale informations- und kommunikationstechnische Vernetzung. Ohne IuK-Technologien, ohne soziale Medien und ohne das Internet gäbe es keinen Hacktivismus, der als eines von vielen Cybercrime-Phänomenen letztlich nichts anderes als die digitalisierte Form von Aktivismus ist.
Fundierte Erkenntnisse zu diesem Phänomen gibt es kaum. Literatur und Studien zum Hacktivismus sind rar. In Medien, Politik und Gesellschaft herrscht Begriffsverwirrung, Hacktivismus wird hier häufig mit Cyberterrorismus verwechselt oder per se mit profitorientierten Cyberkriminellen gleichgesetzt. Immer wieder wird von der Gefahr drohender Angriffe auf kritische Infrastrukturen gesprochen, die auch oder vor allem von Hacktivisten befürchtet werden.
Um die Szene der Hacktivisten, ihr Vorgehen und das Gefährdungspotenzial hacktivistischer Aktionen genauer beschreiben zu können und von verwandten Cybercrime-Phänomenen wie z. B. denen des Hackings und des Cyberterrorismus abzugrenzen, wurde das nun vorliegende Projekt mit der Fokussierung auf das Hellfeld konzipiert (Kapitel 2).
Mittels Erhebung vorhandener Erkenntnisse zu Hacktivismus und Hacktivisten aus Fachliteratur und Studien wurde eine erste fundierte Grundlage geschaffen (Kapitel 3.2), die durch die Auswertung registrierter deutscher hacktivistischer Fälle erweitert wurde (Kapitel 3.3). Diese Erkenntnisse aus dem Hellfeld wurden Experten aus den Bereichen des polizeilichen Staatsschutzes, der Strafverfolgung und der Forschung vorgestellt (Kapitel 3.4). Hacktivisten nutzen ähnliche Vorgehensweisen wie andere Cyberkriminelle – wie z. B. DDoS-Angriffe, Web-Defacements, Ausspähen von Daten etc. – jedoch mit einer anderer Zielrichtung: So agieren Hacktivisten niemals profitorientiert, sondern um sich für ideologische Zwecke und Prinzipien einzusetzen und Sympathisanten zu mobilisieren. Dass dabei dennoch materieller Schaden entstehen kann, zeigen die Beispiele (Kapitel 4).
Es konnten eine erste fundierte Erkenntnisbasis zum Phänomen Hacktivismus und eine klare begriffliche und inhaltliche Abgrenzung zu anderen Cybercrime-Phänomenen geschaffen werden (Kapitel 4). Aufgrund fehlender Informationen zu Tätern und/oder Schäden in den registrierten Fällen konnte der Projektteil zum Hellfeld jedoch nicht alle Ziele vollständig umsetzen. Durch die Bewertung der gewonnenen Erkenntnisse zum Phänomen durch die Experten konnten die Ergebnisse entsprechend ihrer Relevanz in die repressive, präventive und akademische Praxis eingeordnet werden (Kapitel 5).
Um die bisherige aus dem Hellfeld gewonnene Erkenntnisbasis zu erweitern und zu vervollständigen, sollen in einem anschließenden Projektteil „Dunkelfeld“ mittels verschiedener Methoden weitere Erkenntnisse zu den Aspekten des Hacktivismus gewonnen werden, die bislang zu sehr im Dunkeln geblieben sind, weil Fälle beispielsweise nicht zur Anzeige gebracht und (polizeilich) registriert wurden (Kapitel 6).
Und das Fazit:
Das Projekt wurde mit dem Ziel initiiert, die Erkenntnisse zum Cybercrime-Phänomen Hacktivismus zu erweitern und auf eine fundierte Wissensbasis zu stellen. Mittels Sekundäranalyse vorhandener Fachliteratur und Studien zum Forschungsgegenstand sowie mittels Fallanalyse polizeilich registrierter hacktivistischer Fälle aus dem deutschen Raum konnten neue Ergebnisse und Zusammenhänge gewonnen sowie vorhandene Aussagen differenziert werden. Daneben konnten diese Ergebnisse und Zusammenhänge in einem Expertenarbeitstreffen vorgestellt, bewertet und diskutiert werden, so dass weitere Einschätzungen zur Themenproblematik und zukünftigen Entwicklung sowie themenbezogene Implikationen ausgewertet werden konnten. Neben einer begrifflichen und inhaltlichen Abgrenzung zu anderen Cybercrime-Phänomenen liegen nun auch umfängliche Erkenntnisse zur Vorgehensweise, zu den Entwicklungen und Dynamiken der Hackitivismus-Szene(n) und auch zu Schäden sowie soziodemographischen und ‑ökonomischen Merkmalen der Täter vor.
In der Auswertung des erhobenen Materials im Projektteil Hellfeld ließen sich keine Hinweise darauf finden, dass es bereits Angriffe von Hacktivisten auf kritische Infrastrukturen gegeben hat. Nach derzeitigem Erkenntnisstand steht die Sabotage kritischer Infrastrukturen (Energieversorgung, Verkehrssysteme, Telekommunikation, Ernährung und Gesundheitsversorgung) ideologisch nicht im Fokus von Hacktivisten. Angriffe auf kritische Infrastrukturen der Grundversorgung werden momentan eher von Cyber-Terroristen, ausländischen Geheimdiensten und „anderen“ Cyber-Kriminellen (im Rahmen von Erpressungen) erwartet. Auch islamistisch motivierte Cyber-Attacken auf kritische Infrastrukturen sind bislang weder in Deutschland noch international bekannt geworden.
Neben dem Aspekt theoretisch (und praktisch) möglicher Angriffe auf kritische Infrastrukturen durch Hacktivisten steht außer Frage, dass die IuK-Technologien sowie das Internet Aktivisten neue effektive Wirkräume und Möglichkeiten eröffnen. Nicht nur Aktionen können schneller geplant und durchgeführt werden, auch das Zielspektrum möglicher Sympathisanten ist mit der hohen Akzeptanz und Nutzung des Internets und sozialer Medien größer, der Zugang zu Nutzern ist einfacher und ressourcensparender geworden. Auch politisch bislang wenig aktive aber interessierte Personen hätten nun die Möglichkeit, schnell und unkompliziert an entsprechenden Aktionen teilzunehmen, da mögliche Hinderungsgründe, die mit analogen Protestformen einhergehen, wie z. B. Witterung, Anfahrt, ungewollte Entdeckungsmöglichkeit (bei ausreichender Anonymisierung des Teilnehmers), bei digitalen Aktionen nahezu ausgeschlossen sind. Daher ist zu vermuten, dass bei entsprechender Organisation und Kommunikation zur Sympathisantengewinnung hacktivistische Aktionen und Angriffe in der Zukunft nicht abnehmen werden, sondern eher zunehmen.
Auch wenn sich Hacktivismus als gesellschaftliche und demokratische Möglichkeit politischer Teilhabe etabliert, werden sich viele Aktionsformen von Hacktivismus immer auf einem schmalen Grat zwischen Aktionen zivilen Ungehorsams und illegalen Angriffen bewegen bis hin zur Grenze des Cyberterrorismus.
Der zweite Teil des Projekts „Hacktivisten“, der im ersten Quartal 2014 angelaufen ist, befasst sich mit dem Dunkelfeld in diesem Phänomenbereich. Nach der in diesem Bericht beschriebenen Aufarbeitung des Hellfelds (empirisch insbesondere für Deutschland) soll nach Möglichkeiten gesucht werden, Zugänge zum Dunkelfeld gewinnbringend zu erschließen und zu nutzen, um das Phänomen repräsentativer und genauer beschreiben zu können.
Ein umfänglicher Abschlussbericht zum Projekt Hacktivisten wird nach Beendigung des Projektteils Dunkelfeld unter Einbindung aller gewonnener Erkenntnisse erstellt.
Wir wissen nicht, ob wir lachen oder weinen sollen. Hacktivismus pauschal als „Cybercrime-Phänomen“ zu verunglimpfen ist schon arg peinlich – aber verständlicherweise die Position einer Behörde, welche überall nur Kriminelle sieht und ihre eigenen Befugnisse ausweiten will.
Immerhin ist der Beitrag „Anonymous: Leuchtfeuer der digitalen Freiheit“ von Gabriella Coleman aus unserem Jahrbuch Netzpolitik 2012 als Quelle angegeben. Nächstes Mal sollten sie Biella vielleicht auch einfach mal anfragen.
Update: V. weist in einem Kommentar auf folgende Forderungen hin:
Insbesondere die Experten aus dem Bereich der Strafverfolgung rückten die Rechtsproblematik in den Fokus und forderten eine rechtliche Anpassung der Strafgesetze und Strafprozessregelungen sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene, damit Cybercrime wirkungsvoll begegnet werden könne. Dazu gehören auch die Vorratsdatenspeicherung und die Quellen-TKÜ. Vorhandene Straftatbestände im Bereich Cybercrime dürfen nicht entschärft werden und die Ermittlungsbehörden sollen die Möglichkeit zur Anonymisierung und zum Einsatz verdeckter Maßnahmen haben.
