Bundesnetzagentur
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: Vectoring: EU-Kommission leitet sorgfältige Prüfung ein
Der Regulierungsentwurf zu Vectoring fand kein Gehör bei der EU-Kommission. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/qscag/8164424558/">QSC AG</a> : Vectoring: EU-Kommission leitet sorgfältige Prüfung ein Die der Telekom Deutschland entgegenkommende Vectoring-Entscheidung der Bundesnetzagentur stößt in Brüssel auf Widerstand. Nun hat die EU-Kommission ein Prüfverfahren eingeleitet.
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: Netzneutralität: Medienanstalten wollen Angebotsvielfalt erhalten
Logo: <a href="http://www.die-medienanstalten.de">Medienanstalten</a> : Netzneutralität: Medienanstalten wollen Angebotsvielfalt erhalten Die Medienanstalten sprechen sich für eine möglichst enge Auslegung der EU-Verordnung zur Netzneutralität aus. In einer Stellungnahme, die gestern der Bundesnetzagentur übergeben wurde, halten sie das für die Erarbeitung der Leitlinien verantwortliche Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) an, „die Idee des chancengleichen Zugangs zu den Inhalten im Netz“ umfassend zu berücksichtigen und „vielfaltsrelevante Überlegungen“ in die noch zu schaffenden Regeln einfließen zu lassen.
So sollte GEREK die Mindestanforderungen an Internetzugangsdienste klar definieren und als Referenzpunkt die Qualität heranziehen, die der Mehrheit aller Nutzer zur Verfügung steht und diese Messlatte dynamisch anpassen. Vereinbarungen zwischen Netzbetreibern und Inhalteanbietern sollten Anbietern keine Vorteile gegenüber ihrer gleichartigen Konkurrenz verschaffen und „Zero-Rating-Angebote sollten – wenn überhaupt – nur Dienste-agnostisch eingesetzt werden“. Spezialdienste sollten nur in engen Ausnahmefällen zugelassen werden, was etwa bei „audiovisuellen Mediendiensten“ nicht der Fall sei.
Die im vergangenen Oktober verabschiedete EU-Verordnung war unter anderem deshalb in die Kritik geraten, weil sie das Prinzip des offenen Internets, in dem Daten diskrimierungsfrei und unabhängig von Inhalt, Sender oder Empfänger übertragen werden („Best Effort“), nur unzureichend im Gesetzestext verankert hat. Die offenstehenden Schlupflöcher haben Unternehmen wie beispielsweise die Telekom Deutschland auf den Plan gerufen, die unmittelbar nach der Verabschiedung durch das EU-Parlament Überholspuren „im Rahmen einer Umsatzbeteiligung von ein paar Prozent“ gefordert haben. GEREK hat bis zum August 2016 Zeit, Leitlinien zu erarbeiten, die die strittigen Fragen klären sollen.
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: Vectoring: Beirat der Bundesnetzagentur fordert Nachbesserungen
Bundesnetzagentur in Bonn. Bild: <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Hasenläufer">Eckhard Henkel</a> (<a href="//commons.wikimedia.org/wiki/User:Hasenl%C3%A4ufer/QI#/media/File:2014-06-12_Tulpenfeld_4,_Bonn_IMG_5567.jpg">Direktlink zum Foto bei wikimedia</a>). Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.de">BY-SA 3.0</a>. : Vectoring: Beirat der Bundesnetzagentur fordert Nachbesserungen Der Beirat der Bundesnetzagentur (BNetzA) forderte die Regulierungsbehörde in einem gestern gefassten Beschluss auf, ihren Vectoring-Konsultationsentwurf vom November 2015 stellenweise nachzubessern. Zwar begrüßte der Beirat den „differenzierten Entscheidungsentwurf“, der die „Regulierungsziele und die unterschiedlichen Interessen im Markt weitestgehend“ berücksichtige, schloss sich aber in einigen Punkten der Kritik der Telekom-Konkurrenz an. Der Beirat setzt sich aus Vertretern des Bundestags sowie des Bunderats zusammen und kann der BNetzA Ratschläge erteilen, die jedoch nicht bindend sind.
So forderte der Beirat in seiner Stellungnahme eine von der BNetzA genehmigte Alternative zur entbündelten Leitung, über die die Konkurrenten bislang ihre eigenen Produkte angeboten haben. Ein solches „lokal virtuell enbündeltes Zugangsprodukt“ (VULA) sieht der derzeitige zwar Entwurf vor, allerdings mangelt es nach wie vor an einer fertigen Spezifikation. Da ein am Hauptverteiler (HVt) scharf geschaltenes Vectoring jedoch potenziellen Wettbewerbern den direkten Zugriff auf die Teilnehmeranschlussleitung (TAL) entzieht, soll die Zugangsverweigerung erst dann erfolgen, wenn ein VULA-Produkt tatsächlich am Markt verfügbar ist und den betroffenen Anbietern „weitgehende Freiheitsgrade für eigene Produktangebote an Privat- und Geschäftskunden“ ermöglicht. Zudem möge die BNetzA neue technische Ansätze, die eine „Nutzung von Vectoring an Hauptverteiler- und Kabelverzweiger-Standorten durch mehr als ein weiteres Unternehmen ermöglichen (z.B. Node Level Vectoring)“, laufend beobachten.
Wirksame Sanktionsmechanismen notwendig
Investitions- und Ausbauzusagen sollen „das der Bundesnetzagentur zustehende Regulierungsermessen nicht vorweg“ nehmen, wobei der Beirat aber davon ausgeht, dass sie in den Abwägungsprozess einbezogen werden. An solche Ausbauzusagen sollten wirksame Sanktionsmechanismen geknüpft sein, die „angemessen, sachgerecht und präzise gefasst“ sein sollten. Ebenfalls sollten die Zusagen – sowohl der Telekom als auch der Wettbewerber – zeitlich konkreter gefasst sein als es derzeit der Fall ist.
Strittig sind nach wie vor die unterschiedlichen Ausbaufristen, die der Telekom auf der einen und ihren Wettbewerbern auf der anderen Seite eingeräumt werden – auch an dieser Stelle sollte die BNetzA nachbessern. Zudem sollten Wettbewerbern Ausbaumöglichkeiten zugestanden werden, selbst wenn diese in einem Ausbaugebiet weniger als 50 % der Kabelverzweiger (KVz) erschlossen haben, aber „deutlich mehrheitlich im relativen Vergleich zur Telekom“. Auch der recht willkürlich als Stichtag festgelegte 23. November 2015, der als Grundlage für Zuschläge gelten soll, möge überdacht werden.
Zukunftsfähiger Breitbandausbau gefährdet
Dass der Beirat „deutlichen Nachbesserungsbedarf im Sinne des Wettbewerbs sieht“, begrüßte der Geschäftsführer des Bundesverbandes Breitbandkommunikation (BREKO), Stephan Albers. „Das gilt insbesondere für die von der BNetzA nachträglich verschärften Bedingungen (relative vs. absolute/„qualifizierte Mehrheit“ der Kabelverzweiger als Voraussetzung), wenn sich Wettbewerber selbst zum Ausbau der Nahbereiche verpflichten wollen.“ Richtig und wichtig sei auch die Forderung, technische Alternativen zum Einsatz von VDSL2-Vectoring zu prüfen. „Wir dürfen nicht erneut ein Infrastrukturmonopol entstehen lassen und damit die bisherigen Erfolge von 18 Jahren Telekom-Liberalisierung aufs Spiel setzen,“ so Albers.
Trotz der Verbesserungsvorschläge des Beirats sei es im Hinblick auf den Wettbewerb sowie auf den langfristigen Breitbandausbau jedoch empfehlenswert, den Antrag der Telekom komplett abzulehnen. Sinnvoller wäre laut Albers der Ausbau von Glasfaseranschlüssen bis zum Gebäude beziehungsweise bis zum Haus (FTTB/FTTH): „Werden die Nahbereiche jedoch parallel mit VDSL2-Vectoring überbaut, werden solche Geschäftsmodelle erheblich erschwert“, erklärte Albers.
Auch die im VATM zusammengeschlossenen Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten freuten sich über den vom Beirat angemeldeten Änderungsbedarf am Regulierungsentwurf. Allerdings bleibe unverständlich, „dass trotz der insgesamt erheblichen negativen Auswirkungen des Ausbauplans der Telekom im weitgehenden Vectoring-Monopol dieses nicht grundsätzlich in Frage gestellt wird“, sagte der VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. Neben den wirtschaftlichen Auswirkungen auf den FTTB/H‑Ausbau sei der Beirat auch nicht auf die „zentrale Frage“ eingegangen, „ob nicht gerade ohne weitgehendes Vectoring-Monopol der Telekom eine bessere Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft im Wettbewerb erreicht werden kann“. Dem fügte der VATM-Präsident Martin Witt hinzu: „Die Politik muss erkennen, dass nicht nur die Zugangsregulierung im Nahbereich, sondern der gesamte zukünftige Investitionsrahmen für den Breitbandausbau in Deutschland zur Disposition steht“.
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: Vectoring: Telekom-Wettbewerber überlegen Verfassungsbeschwerde
Der Regulierungsentwurf zu Vectoring fand kein Gehör bei der EU-Kommission. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/qscag/8164424558/">QSC AG</a> : Vectoring: Telekom-Wettbewerber überlegen Verfassungsbeschwerde Die Wettbewerber der Telekom Deutschland wehren sich nach wie vor mit Händen und Füßen gegen das Ansinnen des Ex-Monopolisten, den Nahbereich von Hauptverteilern (HVTs) für sich alleine in Beschlag zu nehmen. Sollte die Bundesnetzagentur dem Antrag der Telekom in der derzeitigen Form stattgeben, sei ein Gang vor das Bundesverfassungsgericht denkbar, sagte heute der Präsident des Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko), Norbert Westfal, in einer Telefonkonferenz. Ansatzpunkt wäre das Eigentumsrecht, da viele Investitionen der Wettbewerber entwertet würden, etwa die Ausstattung von HVts mit VDSL-Technologie sowie die entsprechende Anbindung der Standorte über Glasfaser. Neben einer Verfassungsbeschwerde prüfe man auch verwaltungsrechtliche Schritte, so Westfal.
Hintergrund der Auseinandersetzung ist ein vor knapp einem Jahr gestellter Antrag der Telekom Deutschland, im Tausch gegen eine Investitionszusage von einer Milliarde Euro 5,9 Millionen Haushalte, die sich im Nahbereich von etwa 8.000 HVts befinden, exklusiv über VDSL-2-Vectoring anzubinden. Die Telekom pocht deshalb auf Exklusivität, da die Technik ein gleichberechtigtes Nebeneinander mehrerer Anbieter ausschließt und immer nur einer davon entsprechende Produkte anbieten kann. Alle anderen müssten sich in dem Fall mit einem vergleichsweise minderwertigen Vorleistungsprodukt begnügen, da der direkte Zugriff auf die sogenannte Teilnehmeranschlussleitung (TAL), also die „letzte Meile“, nicht mehr möglich wäre.
Konkurrenten werden ungleich behandelt
In einem Versuch, die Brisanz eines solchen Eingriffs abzuschwächen, baute die für die Entscheidung zuständige Bundesnetzagentur (BNetzA) einige Klauseln in ihren Entscheidungsentwurf ein, der sich derzeit in der Konsultationsphase befindet. Nach der gestern abgelaufenen Frist für Stellungnahmen wird sich der Beirat der Regulierungsbehörde nächste Woche, am 25. Januar, erneut mit dem Thema befassen. Die Wettbewerber der Telekom laufen jedoch Sturm gegen den Entwurf und befürchten eine „Re-Monopolisierung des Netzes“, während die Monopolkommission vor einem „Technologiemonopol der Telekom“ warnte.
So stieß sich Westfal etwa am „unverbindlichen Charakter“ der Investitionszusage, die viele Wenn- und Aber-Klauseln enthalte und „der Telekom viele Rücktrittsmöglichkeiten“ einräume. „Auf dieser Basis eine Regulierungsentscheidung pro Telekom zu treffen, wäre nicht zulässig,“ kritisierte Westfal. Zudem würde die BNetzA vorliegende Investitionszusagen der Konkurrenten nachteilig behandeln, indem sie beispielsweise rein auf Glasfaser basierende FTTB/FTTH-Projekte nicht berücksichtige. „Zukunftsträchtiger Glasfaserausbau wäre nicht mehr möglich,“ so Westfal, schon allein deshalb, weil sich das Investitionsumfeld für FTTB/FTTH-Projekte insgesamt massiv nachteilig verändern würde. Auf Mischkalkulationen basierende Glasfaser-Ausbauvorhaben hätten durch die Freigabe der zwar billigeren, aber wenig zukunftsfesten Vectoring-Technik, die auf veralteten Kupferkabeln aufsetzt, kaum noch eine Chance.
„Die Regelung wird Wettbewerber verdrängen“
Nachhaltige Konsequenzen für den gesamten Telekommunikationsmarkt befürchtete auch der stellvertretende Breko-Beiratsvorsitzender Karl-Heinz Neumann: „Die Regelung wird Wettbewerber verdrängen, nicht nur aus den Nahbereichen. Das betrifft auch Anbieter von FTTH/B‑Anschlüssen.“ Die BNetzA habe es verabsäumt, eine gesamtwirtschaftliche Kosten-/Nutzen-Rechnung aufzustellen, die trotz (oder gerade wegen) der Investitionszusage der Telekom negativ ausfalle. „Die derzeitig geplante Regelung hält dem nicht stand.“
Zusätzlich pikant sind die Ende Dezember überraschend verschärften Auflagen für Mitbewerber einzuschätzen, die sich ebenfalls um ein exklusives Ausbaurecht im HVt-Nahbereich bewerben können. Bei der Vorstellung des Regulierungsentwurfs hieß es noch, dass Konkurrenten im jeweiligen Ausbaugebiet relativ mehr Kabelverzweiger (KVz) erschlossen gehabt haben müssen als die Telekom. Nun soll eine „qualifizierte Mehrheit“ erschlossener KVz als Grundlage für den Zuschlag gelten – Breko vermutet, dass damit eine absolute Mehrheit, also 51 %, der KVz im Ausbaugebiet gemeint ist. „Es werden Wettbewerber diskriminiert und das Netz re-monopolisiert,“ meinte dazu Breko-Geschäftsführer Stephan Albers, der sich allerdings nur wenige Hoffnungen macht: „Man hört aus politischen Kreisen, dass der Antrag wohl nicht zur Gänze abgelehnt werden wird.“
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: Netzneutralität: Europäische Regulierer kündigen enge Zusammenarbeit mit FCC an
Fátima Barros bei der Nachbetrachtung der 25. GEREK-Plenarsitzung. : Netzneutralität: Europäische Regulierer kündigen enge Zusammenarbeit mit FCC an Europäische Regulierer werden eng mit ihren US-amerikanischen FCC-Kollegen zusammenarbeiten, wenn sie die kommenden europäischen Leitlinien zur Netzneutralität erarbeiten. Das kündigte die scheidende Vorsitzende des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK), Fátima Barros, heute in Brüssel an.
Als Startschuss für eine „Plattform der Kooperation“ könne der Workshop gelten, an dem letzte Woche neben Roberto Viola von der EU-Kommission auch der Vorsitzende der Federal Communications Commission (FCC), Tom Wheeler, teilgenommen hat. Diese Zusammenarbeit soll künftig verstärkt weitergeführt werden; zwischenzeitlich von der FCC gesammelte Erkenntnisse sollen in die europäischen Leitlinien einfließen, so Barros.
Von den USA lernen
In den USA gelten seit diesem Jahr strenge Regeln zur Netzneutralität, die seither geballten Angriffen seitens der Telekommunikationsindustrie sowie des republikanisch dominierten Kongresses ausgesetzt sind. Zuletzt sorgte etwa die Begrenzung des Datentransfervolumens beim Netzanbieter Comcast für Aufregung und führte bisher zu 13.000 Beschwerden bei der FCC, die dann eingreifen kann, sollten Verbraucher oder Wettbewerber geschädigt werden.
Da die EU-Verordnung solchen Kappungsgrenzen jedoch keinen Riegel vorschiebt, wird sich die europäische Konsultationsphase wie angekündigt auf vier umstrittene Bereiche konzentrieren: auf die Rolle von Spezialdiensten, auf „kommerzielle Praktiken“ wie Zero Rating, auf die Rahmenbedingungen, die etwas über die Qualität des Internetzugangs aussagen, sowie auf mögliche Maßnahmen, die Netzanbieter in puncto Verkehrsmanagement ergreifen könnten.
Gespräche laufen
Erste Gespräche mit Interessensvertretern hätten bereits stattgefunden, so Barros, „was wir aber im Moment tun, ist zuzuhören“. Zunächst gehe es darum, unterschiedliche Sichtweisen einzufangen, deshalb könne sie sich noch nicht zu Details äußern. GEREK sei jedoch die entscheidende Bedeutung von Netzneutralität bewusst, die diese auf den freien Meinungsaustausch habe und die das gesamte Gemeinwesen betreffe. Wir werden sie – und insbesondere ihren Nachfolger Wilhelm Eschweiler von der deutschen Bundesnetzagentur – beim Wort nehmen.
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: #netzrückblick: Wieviel Breitband darf’s denn sein?
campact via <a href="https://www.flickr.com/photos/campact/20015040089/">flickr</a> (<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0</a>) : #netzrückblick: Wieviel Breitband darf’s denn sein? Schritt für Schritt versuchte sich heuer die Bundesregierung ihrem Ziel anzunähern, bis 2018 eine flächendeckende Versorgung mit breitbandigen Internetanschlüssen herzustellen. Schließlich weiß auch die Regierung um die Tatsache, dass die im Koalitionsvertrag und in der „Digitalen Agenda“ aufgestellten Versprechen, die zu einer deutschen „Vorreiterrolle bei der Durchdringung und Nutzung digitaler Dienste“ führen sollen, kaum etwas wert sind, solange ein signifikanter Anteil der Bevölkerung nicht daran teilhaben kann.
Statt eines Jahresrückblicks in Buchform gibt es dieses Jahr jeden Tag im Dezember einen Artikel als Rückblick auf die netzpolitischen Ereignisse des Jahres. Das ist der dreizehnte Beitrag in dieser Reihe.
Doch wurde man den Eindruck nicht los, dass dem Schritt nach vorne oft zwei Schritte zurück folgten. So wurde zwar das lang erwartete „Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau“ verabschiedet, doch das setzt lieber auf ein kurzfristiges Bandbreitenziel anstatt auf nachhaltigen Infrastrukturausbau.
Nicht alle in der Branche verteufeln die umstrittene Vectoring-Technik, für helle Aufregung sorgte jedoch der Entscheidungsentwurf der Bundesnetzagentur, der der deutschen Telekom entscheidende Vorteile beim Vectoring-Ausbau verschafft und Wettbewerber benachteiligt.
Schatten und Licht
Um die Verbreitung offener WLANs voranzutreiben, bastelt die Regierung schon seit geraumer Zeit an einer Überarbeitung des Telemediengesetzes. Bislang ähnelt die Novellierung jedoch eher einem Debakel als einer erst zu nehmenden Klärung der Störerhaftung, sodass wir diesem Punkt einen eigenen #netzrückblick-Artikel widmen werden.
Als einziger unumstrittener Erfolg kann das Abschaffen des Routerzwangs gelten, der trotz des Widerstandes des Bundesrates verabschiedet wurde und Mitte nächsten Jahres in Kraft tritt. Damit steht es Verbrauchern endlich frei, beliebige Router einzusetzen, um sie ihren eigenen Bedürfnissen nach selbst zu konfigurieren oder um sie zeitnah gegen Sicherheitslücken abzusichern.
Förderprogramm benachteiligt Betreibermodell
Mitte 2015 waren bloß 76 Prozent aller deutschen Haushalte mit bis zu 30 MBit/s im Downstream ans Internet angeschlossen, was seit 2013 einem Zuwachs von etwa sechs Prozent entspricht. Diese moderate und zudem stagnierende Wachstumsrate soll das „Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau“ des (mitunter kaum handlungsfähigen) Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) verbessern – und das dramatisch, denn viel Zeit bleibt der Regierung nicht mehr, um tatsächlich sämtliche deutsche Haushalte bis 2018 mit 50 MBit/s zu versorgen, wie es im Koalitionsvertrag festgeschrieben steht. Über eine solche Anbindung verfügten Mitte 2015 knapp 69 Prozent.
Um dieses Ziel zu erreichen, nimmt der Bund insgesamt 2,7 Milliarden Euro in die Hand und sieht zwei konkrete Fördermodelle vor: Das Wirtschaftlichkeitslückenmodell soll Netzbetreibern ermöglichen, wirtschaftlich unattraktive Gebiete zu erschließen, indem die Fördergelder die finanzielle Lücke schließen. Beim Betreibermodell wiederum errichten die Kommunen die passive Infrastruktur, beispielsweise Glasfaserleitungen, und verpachten sie anschließend an einen Netzbetreiber. Über die Vergabe der Mittel entscheidet letztlich ein Punktesystem. So weit, so gut.
Der Teufel liegt freilich im Detail, denn gleichberechtigt sind die beiden Modelle nicht: Zwar verspricht das Betreibermodell einen langfristig sinnvolleren Ausbau, da die meisten Kommunen auf die nachhaltige, dafür aber teurere Glasfaser setzen dürften. Bewerben sich jedoch mehrere Anbieter beziehungsweise Modelle um den Auftrag, wird in aller Regel das Wirtschaftlichkeitslückenmodell zum Zug kommen, da das „wirtschaftlichere Modell“ zu wählen ist. Es steht also zu befürchten, dass uns die gute alte Kupferdoppelader auf der letzten Meile länger erhalten bleibt als gewünscht.
Re-Monopolisierung des Netzes
Auf veralteten Kupferleitungen setzt auch VDSL2-Vectoring auf, mit dem sich auf kurzen Distanzen Bandbreiten von bis zu 100 MBit/s realisieren lassen und deren Einsatz sich punktuell dazu eignet, begrenzte Gebiete über die Brückentechnologie schneller anzuschließen. Das macht Vectoring attraktiv für relativ schnellen und kostengünstigen Breitbandausbau, da zu weiten Teilen bereits vorhandene Infrastruktur genutzt werden kann – aber eben nur auf Basis der kaum zukunftsfesten Kupferdoppelader.
Zusätzlich und besonders problematisch an der Technik ist jedoch, dass sie immer nur ein einziger Netzbetreiber pro Vermittlungsstelle anbieten kann, da es sonst zu Störungen auf den übrigen Leitungen kommen würde. Vor diesem Hintergrund ist die Investitionszusage der deutschen Telekom zu sehen, die sich gerne im Tausch ein exklusiven Ausbaurecht von knapp 8.000 Hauptverteilern mit Vectoring sichern würde. Damit würden Mitbewerber jedoch den Zugriff auf die letzte Meile hin zum Kunden verlieren und wären auf Vorleistungsprodukte des Ex-Monopolisten angewiesen.
In einem ersten Entscheidungsentwurf ist die Bundesnetzagentur dieser Forderung weitgehend nachgekommen und hat damit für ein Beben in der Branche gesorgt. Zwar bleibt der Telekom der exklusive Zugriff auf die jeweiligen Nahbereiche formal verwehrt, Wettbewerber müssen jedoch mit strikteren Auflagen rechnen und befürchten eine „Re-Monopolisierung des Netzes.“ Dass es sich bei den Vorwürfen nicht um sonst so übliche Polemik handelt, zeigt die Schützenhilfe der Monopolkommission, die im Falle einer Umsetzung vor einem „Technologiemonopol der Telekom“ warnte. Mit einer Entscheidung ist Anfang nächsten Jahres zu rechnen. Es bleibt also spannend.
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: Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur: Glasfaser liegt brach
Bundesnetzagentur-Präsident Jochen Homann (l.) bei der Vorstellung des Tätigkeitsverichts. (Bild: Bundesnetzagentur) : Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur: Glasfaser liegt brach Die Nachfrage nach schnellen Internetverbindungen ist in Deutschland nach wie vor ungebrochen, schreibt die Bundesnetzagentur in ihrem aktuellen Tätigkeitsbericht Telekommunikation 2014/2015. Gleichzeitig liegt Einiges an Potenzial brach: Mehr als zwei Millionen Haushalte verfügen über leistungsfähige Glasfaserverbindungen bis zum Wohnbereich (Fibre To The Home, FTTH) beziehungsweise zum Gebäude (Fibre To The Building, FTTB), genutzt werden diese jedoch von nur 132.000 respektive 258.000 Kunden, insgesamt also etwas weniger als 20 Prozent.
Verantwortlich für diese Lücke sei zum einen die offenbar mangelnde Zahlungsbereitschaft der erreichbaren Kunden, zum anderen fehle es an ausreichend begehrenswerten Diensten im Massenmarkt, die auf eine entsprechend hohe Bandbreite angewiesen sind. „Erst wenn attraktive Dienste höhere Bandbreiten erfordern, wird die Zahlungsbereitschaft für sehr schnelle Anschlüsse ansteigen und entsprechende Investitionen rentabler machen,“ erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Infrastruktur zukunftstauglich machen
Gleichwohl dürfe man nicht untätig bleiben, fügte Homann im gleichen Atemzug hinzu: „Angesichts der großen Bedeutung eines schnellen Internets für die digitale Zukunft reicht allerdings allein das Warten auf Kunden nicht aus. Deshalb müssen auch jetzt schon alle Anstrengungen unternommen werden, um die Infrastrukturen zukunftstauglich zu machen.“
Einen Widerspruch zu ihrem umstrittenen Vectoring-Entwurf sieht die Behörde jedoch nicht, auch wenn ihr durchaus die Brisanz bewusst ist. Im Zusammenhang mit der aktualisierten TAL-Regulierungsverfügung, die den Zugang ins Telekom-Netz regelt, heißt es im Bericht: „Das Thema ‚Vectoring im Nahbereich’ ist nur ein – wenngleich der aktuell am prominentesten diskutierte – Mosaikstein dieser insgesamt viel umfassenderen Entscheidung. Das macht die Entscheidungsfindung zusätzlich aufwendig und komplex.“
Kritisch fällt der Blick auf die Marktsituation in den USA aus, die in der Debatte um die anstehende Überarbeitung des Telekommunikation-Rechtsrahmens häufig als vorbildlich für die EU angeführt werde. Zwar könne man im Rahmen des Berichts nicht abschließend klären, welches der beiden Marktmodelle zu optimalen Ergebnissen für Verbraucher führe, allerdings gebe es Hinweise darauf, „dass sich das auf Wettbewerb vertrauende Regulierungsregime als durchaus vorteilhaft erweist“ und „die mithin besten Ergebnisse mit Blick auf Innovationen, Investitionen und verbraucherfreundliche Preise“ hervorbringe.
Dies ist als Wink mit dem Zaunpfahl an die EU-Kommission und insbesondere an Digitalkommissar Günther Oettinger zu verstehen, der in der Vergangenheit einen konsolidierten, gesamteuropäischen Telekommunikationsmarkt gefordert hatte. Die wenigen verbliebenen, dafür aber finanzstärkeren Unternehmen wären dann besser gegen feindliche Übernahmen aus dem nicht-europäischen Ausland geschützt und hätten zudem mehr Möglichkeiten, Mittel für den Breitbandausbau lockerzumachen. Mit Bezug auf die deutsche Vectoring-Debatte hatte Oettinger jüngst jedoch etwas überraschend vor einer „Entwicklung hin zu Monopolen, die niemand will“ gewarnt.
Neue Fragestellungen durch Over-The-Top-Dienste
Auch die Mobilfunkbetreiber würden zum Breitbandausbau beitragen, indem sie zwischen 2013 und 2014 knapp 10.000 LTE-fähige Basisstationen errichtet hätten. Allerdings müssten sie damit rechnen, dass ihnen „neue, innovative Anwendungen“ wie WhatsApp die Butter vom Brot nehmen würden. So scheint der Siegeszug der SMS endgültig vorbei zu sein: Hatten Kunden im Jahr 2012 noch eine Rekordanzahl von knapp 60 Milliarden SMS-Nachrichten verschickt, fiel der Wert im Jahr 2014 auf etwa ein Drittel.
Im Bereich der Telefonie sei eine ähnliche Entwicklung zu beobachten, wenngleich sie – zumindest derzeit – nicht ganz so dramatisch ausfalle. Zwar konnten mobile Sprachminuten den deutlichen Rückgang der Festnetztelefonie ein wenig ausgleichen, insgesamt sei aber ein Rückgang von elf Milliarden abgehender Gesprächsminuten zu beobachten.
Verantwortlich für das Phänomen seien OTT-Dienste (Over The Top) wie WhatsApp oder Skype, die das Internet als Transportinfrastruktur nutzen, ohne sie selbst bereitzustellen. Insbesondere solche Dienste, die „möglicherweise mit einem elektronischen Kommunikationsdienst konkurrieren,“ würden Fragen „nach ihrer wettbewerblichen Wirkung auf klassische Telekommunikationsdienste“ aufwerfen. Hier verweist die Bundesnetzagentur auf ihre Rolle bei der Entstehung eines Konsultationsberichtes, der sich mit der Definition und Reichweite der OTT-Dienste befasst und die Grundlage für die weitere Arbeit im Jahr 2016 lege.
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: Vectoring: Monopolkommission befürchtet Technologiemonopol der Deutschen Telekom
Kabelverzweiger im Straßenbild. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/protonotarios/5947201549/">Ιωάννης Πρωτονοτάριος</a> : Vectoring: Monopolkommission befürchtet Technologiemonopol der Deutschen Telekom Die Monopolkommission warnt vor einem „Quasi-Monopol der Deutschen Telekom“ im Nahbereich der Hauptverteiler, sollte der Vectoring-Entwurf der Bundesnetzagentur in der vorliegenden Form verabschiedet werden. Der Entwurf lege jenen Wettbewerbern die Hürden zu hoch, die Kabelverzweiger eines Hauptverteilers mit Vectoring ausbauen möchten, heißt es im heute veröffentlichten Sondergutachten „Telekommunikation 2015: Märkte im Wandel.“ Die unabhängige Monopolkommission berät die Bundesregierung und das Parlament hinsichtlich Wettbewerbsrecht und Regulierung.
„Zu befürchten ist, dass es der Bundesnetzagentur – anders als bei der ersten Vectoring-Entscheidung von 2013 – nicht gelingt, das Technologiemonopol der Deutschen Telekom auf der sogenannten letzten Meile im Nahbereich der Hauptverteiler zu verhindern“, kommentierte der Vorsitzende der Monopolkommission, Daniel Zimmer. Zwar dürfen auch Wettbewerber einzelne Kabelverzweiger in einem Anschlussbereich für die exklusive Nutzung reservieren, müssen jedoch deutlich höhere Auflagen als die Telekom erfüllen, um den Zuschlag zu erhalten.
Benachteiligte Wettbewerber
So sieht der Entscheidungsentwurf den 23. November 2015 als Stichtag vor, zu dem ein Konkurrent mehr Kabelverzweiger als die Telekom im jeweiligen Ausbaugebiet mit Vectoring versorgen muss. Angekündigte, aber noch nicht realisierte Ausbauvorhaben bleiben dabei außen vor. „Mit einem solchen vergangenheitsorientierten Entscheidungskriterium werden die bestehenden Marktstrukturen weitgehend zementiert,“ schlussfolgern die Wettbewerbshüter und fordern die Bundesnetzagentur auf, zumindest auch solche Projekte bei der Vergabe mit zu berücksichtigen, die zum Stichtag verbindlich in der Vectoring-Liste angemeldet waren.
Zudem müssen alternative Netzbetreiber beim Erstausbau eines Kabelverzweigers im Nahbereich entsprechende Projekte bis Ende 2017 abschließen, wohingegen der Telekom ein Jahr mehr Zeit eingeräumt wird. Und während Mitbewerber notariell beurkundete Verpflichtungserklärungen abgeben müssen, reicht von Seiten der Telekom eine schlichte Absichtserklärung aus. Um dieses wettbewerbsrechtliche Manko zu beseitigen, „sollte die Bundesnetzagentur von der Deutsche Telekom dieselben Verbindlichkeitsanforderungen einfordern wie von den alternativen Netzbetreibern.“
Unmut erregte überdies die Praxis, dass nach wie vor die Telekom die Vectoring-Liste führt, in die auch ihre Wettbewerber Ausbauprojekte eintragen. Diese wäre besser bei der Bundesnetzagentur oder bei „unabhängigen Dritten“ aufgehoben. Und auch ein von der Telekom gewünschter öffentlich-rechtlicher Zusagenvertrag, dem die Bundesnetzagentur bislang nicht ablehnend gegenübersteht, „würde eher Rechtsunsicherheiten hervorrufen als Rechtssicherheit schaffen.“
Verkauf der Telekom-Anteile des Bundes
In ihren Bedenken zum Regulierungsentscheid sieht sich die grüne Sprecherin für Digitale Infrastruktur, Tabea Rößner, bestätigt und kündigte an, für die nächste Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Digitale Infrastruktur eine Selbstbefassung zu beantragen. „Die Bundesnetzagentur täte gut daran, die finale Entscheidung nicht übers Knie zu brechen, sondern Anregungen wie aus der Monopolkommission in ihre Diskussion mit einzubeziehen,“ erklärte die Abgeordnete in einer Aussendung.
Wohlwollend sieht sie den Wunsch der Monopolkommission, die Anteile des Bundes an der Deutschen Telekom „zeitnah zu veräußern“ – die gleiche Forderung hatte die grüne Bundestagsfraktion in einem aktuellen Positionspapier ebenfalls aufgestellt. „Wie der Fall Vectoring zeigt, ist es ordnungspolitisch kritisch, wenn der Bund gleichzeitig Anteilseigner und Regulierer ist,“ so Rößner. Der zu erwartende Gewinn von etwa 10 Milliarden Euro „sollte in den Breitbandausbau investiert werden.“
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: #netzrückblick: Leaks des Jahres 2015
campact via <a href="https://www.flickr.com/photos/campact/20015040089/">flickr</a> (<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0</a>) : #netzrückblick: Leaks des Jahres 2015 Wir werfen einen Blick zurück auf die wichtigsten Veröffentlichungen des Jahres. Viele Dokumente haben in den vergangenen zwölf Monaten ihren Weg zu netzpolitik.org gefunden.
Statt eines Jahresrückblicks in Buchform gibt es dieses Jahr jeden Tag im Dezember einen Artikel als Rückblick auf die netzpolitischen Ereignisse des Jahres. Das ist der vierte Beitrag in dieser Reihe.
Zu unserer Haltung gehört, dass wir zu unseren Artikeln in der Regel die passenden Originaldokumente mitveröffentlichen. Das tun wir, um LeserInnen die Möglichkeit zu geben, unsere Arbeit zu hinterfragen. Außerdem sind wir es im Netz gewohnt, auf Originalquellen zu verlinken.
Erfreulicherweise gibt es eine wachsende Zahl anderer Seiten, Plattformen und Medien, die wichtige Dokumente enthüllen. Wir finden es selbstverständlich, Originaldokumente zu veröffentlichen, und würden uns freuen, wenn das im Journalismus irgendwann die Regel und nicht die Ausnahme ist.
Von den allermeisten Inhalten solcher Dokumente sollte die Öffentlichkeit nichts erfahren. Sie waren nie dazu gedacht, Teil einer offenen, transparenten Debatte zu werden. Somit muss in jedem Einzelfall eine journalistische Abwägung über die Relevanz und den Informationswert dieser Veröffentlichungen getroffen werden. Selbstverständlich ist jede einzelne Veröffentlichung gleichzeitig eine Abwägung in Sachen Quellenschutz.
Freilich stellen die Artikel, die zu den Ermittlungen wegen Landesverrats geführt haben, den Rest der Veröffentlichungen in den Schatten; jedenfalls, was die Auswirkungen angeht. Doch lohnt sich der Blick auf die anderen auch mit der Frage, wie eine kritische demokratische Auseinandersetzung mit dem Handeln von Regierenden ausgesehen hätte, wenn diese Informationen nicht öffentlich zugänglich gewesen wären. Ein Moment, um daran zu erinnern, welche riesigen Dienste WhistleblowerInnen der Öffentlichkeit in diesem Jahr erwiesen haben.
Hier sind einige der wichtigsten Leaks des Jahres chronologisch zusammengestellt.
Leaks des Jahres auf netzpolitik.org
Digitale Agenda
Im Februar wurde uns die Frage beantwortet, ob die Digitale Agenda noch lebt. Damals war sie erst ein knappes halbes Jahr alt, und wir veröffentlichten dazu den Zwischenstandsbericht der Bundesregierung: Das Bundesinnenministerium plant […] in den kommenden drei Jahren bis zu 1,75 Millionen Ehrenamtliche zu finden, die helfen, Bürgerinnen und Bürger „digital mündig“ zu machen.
Geheimer Geldregen
Außerdem erschien im Februar der erste von zwei Artikeln, die der Generalbundesanwalt zum Anlass nahm, Ermittlungen wegen Landesverrats einzuleiten. Darin wurde beschrieben und von uns öffentlich gemacht, mit welchem „geheimen Geldregen“ das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zur Massendatenüberwachug von Internetinhalten ausgestattet werden sollte. In einem geheimen Haushaltsplan aus dem Jahr 2013 veranschlagte der Inlandsgeheimdienst 2,75 Millionen Euro für den Posten „Technische Unterstützung des Prozesses Internetbearbeitung“. Dadurch sollte insbesondere eine Referatsgruppe finanziert und aufgebaut werden, um die Aktivitäten von Personen im Internet zu verfolgen. Das bestimmende Ziel war dabei:
Um große Datenmengen automatisiert aufbereiten und systematisch analysieren zu können, soll in Kooperation mit externen Stellen aus Forschung und Entwicklung ein System zur Gewinnung, Verarbeitung und Auswertung von großen Datenmengen aus dem Internet entwickelt werden. Damit soll das BfV in die Lage versetzt werden, Massendaten unter den Voraussetzungen der Verschlusssachenanweisung (VSA) auszuwerten und relevante Informationen zu verknüpfen. Damit wird das Ziel verfolgt, bislang unbekannte und nicht offen erkennbare Zusammenhänge zwischen einschlägigen Personen und Gruppierungen im Internet festzustellen. […]
Die gewonnenen Informationen bedürfen aufgrund ihres großen Umfangs einer Vorauswertung mittels intelligenter Werkzeuge.
Erweiterte Fachunterstützung Internet
Im April folgte dann der zweite Teil über die Verfassungsschutz-Einheit zur „Erweiterten Fachunterstützung Internet“. Das Konzept dieser neuen Referatsgruppe und ihren Personalplan veröffentlichten wir, um die Arbeit eines Geheimdienstes zu thematisieren, der trotz der Snowden-Enthüllungen 75 neue Spione einstellte, um massenhaft Chats und Facebook überwachen, Bewegungsprofile und Beziehungsnetzwerke erstellen sowie „verdeckte Informationen erheben“ zu können:
Die TKÜ-Anlage PERSEUS dient im Rahmen der individuellen, anschlussbasierten Telekommunikationsüberwachung nach dem Artikel-10-Gesetz sowohl der Aufbereitung und Auswertung der klassischen Telefonie (z. B. Sprache, Telefax, SMS) wie auch der erfassten Internetkommunikation (z. B. E‑Mail, Chatprotokolle, Websessions und Dateitransfere).
MAD und Pressefreiheit
Mitte Mai veröffentlichten wir, wie der Militärgeheimdienst MAD deutsche Journalisten einschüchtern sollte. Teile des Bundesverteidigungsministeriums werteten die negative Berichterstattung um ihr Standardgewehr sowohl als Kampagne gegen die Rüstungsfirma Heckler & Koch als auch gegen die Bundeswehr an sich:
Als Hersteller des Pannengewehrs G36 war Heckler & Koch so genervt von öffentlicher Berichterstattung, dass man Anzeige stellte und darauf drängte, das Amt für den Militärischen Abschirmdienst auf die Journalisten anzusetzen. Detlef Selhausen, damaliger Leiter der Abteilung Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung des Verteidigungsministeriums machte sich dieses Anliegen zu eigen und bat MAD-Präsident Ulrich Birkenheier, aktiv zu werden – zum Schutz von Bundeswehr und Heckler & Koch.
Prüfbericht zur BND-Abteilung „Technische Aufklärung“
Nachdem Zeit Online im selben Monat gemeldet hatte, dass der BND monatlich 1,3 Milliarden Metadaten an die NSA weiterleitete, griffen wir das gerne auf und lieferten Hintergründe und Originaldokumente aus dem Prüfbericht der Bundesdatenschutzbeauftragten:
Die Datenschutzbeauftragte schrieb weiterhin, dass sie „keinerlei rechtlichen Ansatz sehe, um die geschilderte Weitergabe von Metadaten […] rechtfertigen zu können“. Eigentlich dachte sie, dass die Überwachung in Bad Aibling „gerade noch den rechtlichen Grenzen […] gerecht werde“ – aber da die Abteilung Technische Aufklärung „willentlich oder unwillentlich wichtige Informationen vor [ihr] zurückgehalten habe“, „müsse ich mein Fazit revidieren“.
PR-Strategie zum No-Spy-Abkommen
Kurz darauf stellte sich im Juni heraus, dass sich das Bundeskanzleramt in Sachen Transparenz wieder einmal vergaloppiert hatte. Das No-Spy-Abkommen, das die Bundesregierung mit den USA schließen wollte, war vor allem eines: viel heiße Luft. Als es dem Bundeskanzleramt dann um die Ohren flog, versuchte es, Negativschlagzeilen zu verhindern. Wir veröffentlichten die interne Kommunikationslinie der PR-Strategie:
Die Verhandlungen mit den USA zu einer Vereinbarung zwischen BND und NSA zur künftigen Ausgestaltung der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit sowie zu einer politischen Erklärung, die für die breite Öffentlichkeit bestimmt ist, haben einen kritischen Punkt erreicht.
Fragenkatalog der Bundesnetzagentur
Dem Bundeskanzleramt war der Fragenkatalog zu kritisch, den wir deswegen im Juli veröffentlichten: Die Bundesnetzagentur wollte einst der Geheimdienst-Spionage nachgehen, aufklären und herausfinden, ob und welche Internetfirmen mit Geheimdiensten kooperieren. Sie wurde aber dann vom Bundeskanzleramt zurückgepfiffen, denn kritische Fragen dürften entweder nicht mehr gestellt oder nicht ehrlich beantwortet werden. Wir berichteten über das Gebaren des Kanzleramts und über den Fragenkatalog:
6. Können Sie mit den öffentlich bekannt gewordenen Bezeichnungen/Decknamen/Codename etwas anfangen?
Verizon Business, Codename: „Dacron“,
British Telecommunications („Remedy“),
Vodafone Cable („Gerontic“),
Global Crossing („Pinnage“),
Level 3 („Little“),
Viatel („Vitreous“) und
Interoute („Streetcar“).Cyberwar-Leitlinie
Ebenfalls im Juli: Die Bundeswehr organisiert sich neu, für offensive Angriffsfähigkeiten im ‚Cyberraum‘. Eine entsprechende Leitlinie des Verteidigungsministeriums haben wir an dem Tag veröffentlicht, als die Landesverrats-Ermittlungen gegen uns bekannt wurden. Das Internet soll damit zum Schlachtfeld werden. Nach eigener Bezeichnung rüstet sich die Bundeswehr damit zum „Kampf in der fünften Dimension“:
Der Cyber-Raum stellt mit seinen Chancen und Risiken eine Herausforderung dar, der sich die Bundeswehr intensiver stellen muss, um ihre Zukunftsfähigkeit zu erhalten. Um dies zu gewährleisten, ist zu prüfen, ob absehbar strukturelle Anpassungen erforderlich sind, um die Bundeswehr in diesem Bereich zur erfolgreichen Operationsführung im Informationsraum und den durch diesen verbundenen Dimensionen Land-Luft-See-Weltraum zu befähigen.
Strategische Initiative Technik
Im September veröffentlichten wir die Pläne des Bundesnachrichtendienstes, seine Überwachungskapazitäten auszubauen. Der Bundesnachrichtendienst sieht die geheimdienstlichen Fähigkeiten, die Edward Snowden enthüllt hatte, offenbar als Machbarkeitsstudie und rüstet für 300 Millionen Euro seine Kapazitäten auf. Der BND will künftig „auf Augenhöhe mit den westlichen Partnerdiensten“ mitspielen:
Der BND befindet sich mit seinen Planungen im Gleichklang mit anderen Nachrichtendiensten. Zur Vermeidung eines Verlusts von wichtigen Aufklärungsfähigkeiten und zur Begegnung neuartiger Bedrohungslagen haben unsere Partnerländer hohe Investitionen in ihre Nachrichtendienste getätigt […] Sollte der BND nicht nachziehen und seine Fähigkeiten auf den Stand der Technik bringen, droht er hinter Länder wie Italien oder Spanien zurückzufallen, mit negativen Folgen für den Erkenntnisaustausch in der Gemeinschaft und der Gefahr einer Isolation.
HBW-Kriterienkatalog
Schließlich haben wir im Dezember offengelegt, anhand welcher Kriterien der BND Asylbewerber vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu Befragungen ausgewählt. Daran wird deutlich, wie allgemein gehalten der Kriterienkatalog war und wie leichtfertig Informationen an den Geheimdienst weitergegeben wurden. Das steht der Aussage entgegen, dass eine Pauschalübermittlung von Anhörungsprotokollen betreffender Asylbewerber nicht stattfand. Aus internen E‑Mails, die wir dazu veröffentlichten, geht hervor, dass sich selbst das Bundesinnenministerium nicht ganz sicher darüber war, …
… nach welchen Kriterien und auf welcher rechtlichen Grundlage die pauschale Übermittlung an den BND erfolgt bzw. wie erklärt sich der Widerspruch zwischen eigeninitiativer und pauschaler Übermittlung?
Der Öffentlichkeit zugespielt
In vielen Fällen haben wir durch Veröffentlichung von Originaldokumente Transparenz geschaffen und Verhandlungspositionen offengelegt, so auch bei der Reform des Bundesverfassungsschutzgesetzes, bei der Einführung der Netzneutralität und bei der Vorratsdatenspeicherung. In diesen Auseinandersetzungen wurde mit schmutzigen Mitteln gekämpft, was wir zum Anlass nahmen, die Lobbyargumente und Lügen durch Leaks als solche sichtbar zu machen.
Daneben haben in diesem Jahr auch viele andere Organisationen und Plattformen Dokumente zu netzpolitischen Themen veröffentlicht. So würden wir heute weitaus weniger über Details der NSA-Überwachungen und über die Verstrickungen des BND wissen, wenn Wikileaks nicht eine Reihe von Details öffentlich gemacht hätte.
Doch abgesehen von Geheimdiensten und den aktuellen Skandalen darum, spielten HinweisgeberInnen und weitergegebene Dateien eine wichtige Rolle. Beispielsweise halfen sie, die Verhandlungen über eine europäische Datenschutzverordnung transparenter zu machen oder dabei, Diskussionen über EU-Gesetzesvorhaben wachzuhalten. Es folgt eine kurze Auflistung einiger wichtiger Veröffentlichungen im Jahr 2015, über die wir bei netzpolitik.org berichtet haben. Ergänzungen dazu gerne in den Kommentaren.
Leaks zu Handelsabkommen
Neue TiSA-Dokumente: Protokolle der Lobby-Treffen seit 2012,
Pläne der EU-Kommission zum Urheberrecht geleakt: Ideen für Harmonisierung und der Geist des LSR für Presseverleger,
TPP-Kapitel zu Immaterialgüterrechten auf Wikileaks: More of the Same [Update],
Wikileaks veröffentlicht TISA-Papiere.Leaks zu NSA-Selektoren
Abhörziel Auswärtiges Amt: Wikileaks veröffentlich weitere Selektoren,
WikiLeaks veröffentlicht Selektoren und Abhörprotokolle: Kanzleramt und Regierung schon seit Jahrzehnten abgehört,
Wikileaks veröffentlicht 29 Telefonnummern brasilianischer Regierungs- und Finanzvertreter, die durch die NSA überwacht wurden,
Neues Überwachungsprotokoll geleakt: NSA hörte Gespräche des Kanzleramtes ab,
NSA überwachte französische Staatsspitze.EU-Vorhaben
Leak: EU-Konsultation zur Rolle von Online-Plattformen,
Politico Europe: EU-Kommission mit Netzsperren gegen Urheberrechtsverletzungen, Terrorismus und dokumentierten Kindesmissbrauch?,
EU-Datenschutzreform: Je länger es dauert, desto mehr wird der Datenschutz aufgeweicht (Update: Mit Dokumenten),
Entwurf für EU-Richtlinie: Europäisches Parlament arbeitet an fünfjähriger Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten (Updates),
Leak aus Trilogverhandlungen zur EU-Datenschutzreform: Sägen an den Pfeilern des Datenschutzes.Die ersten Beiträge im #netzrückblick haben sich mit dem EU-Datenschutz und den Schurken des Jahres 2015 beschäftigt. Im dritten Teil geht es um das Thema Freie Software.
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: Breitbandausbau: Telekom-Vectoring rückt näher
Screenshot: "Infoblatt Vectoring" des <a href="http://www.breitbandbuero.de/fileadmin/user_upload/PDF/150918_BBB_Infoblatt_Vectoring_WEB.pdf"> Breitbandbüros.</a> : Breitbandausbau: Telekom-Vectoring rückt näher Die Auseinandersetzung, wie Deutschland seine Lücken in der Versorgung mit Breitbandanschlüssen schließen soll, geht in die nächste Runde. Heute hat die Bundesnetzagentur einen Entscheidungsentwurf vorgelegt, der der Telekom Deutschland beinahe exklusiv den Zugriff auf den Nahbereich rund um die Hauptverteiler gewährt. Das alleinige Ausbaurecht, wie von der Telekom gefordert, haben die Regulierer dem Ex-Monopolisten jedoch nicht zugestanden. Solange Wettbewerber bestimmte Auflagen erfüllen, dürfen auch sie den Nahbereich mit Vectoring versorgen und somit Hürden für die Konkurrenz errichten.
„Unser Vorschlag für die künftigen Teilnehmeranschlussleitung-Zugangsbedingungen stellt angesichts der sehr kontroversen Diskussionen über die Einführung der Vectoring-Technik auch in den Nahbereichen einen fairen Kompromiss dar“, betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, und bezog sich damit auf die hitzig geführte Debatte, die die Netzbetreiberbranche in den letzten Monaten ausgefochten hat. Ausgelöst wurde sie durch den Antrag der Telekom vom vergangenen Februar, bis 2018 bundesweit alle Hauptverteiler-Nahbereiche über die Vectoring-Technik anzubinden. Insgesamt handelt es sich um 5,9 Millionen Haushalte, die sich im unmittelbaren Einzugsbereich der knapp 8.000 Hauptverteiler befinden.
Mehr Bandbreite, mehr Tücken
Mit dem Investitionsversprechen wollte die Telekom der Bundesnetzagentur – und der Bundesregierung – den Ausbau von VDSL2-Vectoring im Nahbereich dieser Hauptverteiler schmackhaft machen. Die Technik setzt auf herkömmlichen Kupferleitungen auf und erlaubt Bandbreiten von bis zu 100 MBit/s im Downstream, solange die Leitungslänge etwa 500 Meter nicht übersteigt. Das macht Vectoring attraktiv für relativ schnellen und kostengünstigen Breitbandausbau, da zu weiten Teilen bereits vorhandene Infrastruktur genutzt werden kann – aber nur auf Basis der kaum zukunftsfesten Kupferdoppelader.
Das drängendste Problem der Technik ist jedoch, dass sie ein gleichberechtigtes Nebeneinander mehrerer Anbieter an entsprechend umgebauten Standorten ausschließt. Wettbewerber würden den direkten Zugriff auf die letzte Kabelstrecke zum Kunden verlieren, die sogenannte Teilnehmeranschlussleitung (TAL), und müssten ihre eigene Hardware vom Hauptverteiler abziehen. Investitionen in nicht unerheblicher Höhe wären damit zunichte gemacht.
Vectoring statt entbündelter Leitungen?
Da die Bundesnetzagentur davon ausgeht, dass Vectoring zunehmend an Bedeutung gewinnen und in Folge sogar die „entbündelte TAL als Vorleistungsprodukt für die Bereitstellung von Breitbandanschlüssen ablösen“ wird, hat sie vor wenigen Wochen neue Rahmenbedingungen für die Bitstrom-Regulierung beschlossen. Damit regelt sie die Zugangsbedingungen ins Netz der Telekom.
Neu hinzu kommt erstmals der Bitstrom-Zugang auf Layer-2-Ebene, mit dem Wettbewerber das Signal über Ethernet abgreifen können. So lassen sich Produkte individueller gestalten als über den bisher eingesetzten Layer-3-Bitstrom, der eine Ebene höher auf dem Internet-Protokoll (IP) aufsetzt. Solche Layer-2-Bitstrom-Zugänge dürften die Grundlage für das „lokale virtuell entbündeltes Zugangsprodukt (VULA)“ bilden, das die Telekom anbieten muss, sobald sie einen Hauptverteiler auf Vectoring umstellt. [Update: Das noch nicht fertig spezifizierte VULA-Produkt ist unabhängig vom Layer-2-Bitstromzugang.]
Auflagen für Mitbewerber
Wie die Bundesnetzagentur betonte, bleibt der Telekom-Konkurrenz die Möglichkeit offen, selbst die Infrastruktur in Beschlag zu nehmen und VDSL2-Vectoring anzubieten – allerdings unter Auflagen. So musste sich das betreffende Unternehmen in einem bestimmten Nahbereich bislang stärker und „damit flächendeckender als die Telekom engagiert“ haben, um den Vectoring-Zuschlag zu erhalten.
Scharf kritisierte das etwa Jürgen Grützner, Geschäftsführer des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM): „Während der Ausbau durch die Wettbewerber bis 31. Mai 2016 verbindlich angekündigt und bereits bis 31.12.2017 abgeschlossen sein muss, gilt für die Telekom ein solches Ultimatum nicht, was die Investitionsmittel aus den ländlichen Bereichen abzieht und sogar die Investitionen der Wettbewerber in Fördergebieten gegenüber der Telekom erschwert.“ Beim Entscheidungsentwurf handle es sich deshalb um keinen fairen Kompromiss, anders als es die Bundesnetzagentur darstellen möchte.
Ähnlich gelagert fiel auch die Kritik des Bundesverbandes Breitbandkommunikation (BREKO) aus. „Entgegen ihrer heutigen Aussage, ihre Rolle als unabhängiger Regulierer und neutraler Schiedsrichter nicht verlassen zu haben, hat sich die Bundesnetzagentur durch die Berücksichtigung des inhaltlich weitgehend unverbindlichen Ausbauversprechens der Deutschen Telekom ganz offensichtlich auf eine politisch gewollte Entscheidung eingelassen“, sagte BREKO-Geschäftsführer Stephan Albers.
Es sei ein „Unding“, dass Wettbewerbern in der Regel bloß der Rückgriff auf Vorleistungsprodukte bleiben dürfte, die mit dem direkten Zugriff auf die Kupferdoppelader nicht mithalten könnten. „Auf diese Weise werden die deutschen Wettbewerber immer mehr zu infrastrukturlosen Vorleistungsempfängern, die vom Ex-Monopolisten verdrängt werden. Zudem zeigt die Praxis: Monopole führen langfristig zu höheren Preisen und schlechterer Qualität“, erklärte Albers.
Telekom befürchtet mehr Aufwand
Enttäuscht zeigte sich auch die Telekom, die bis zuletzt auf ein exklusives Ausbaurecht gehofft hatte. Man werde nun prüfen, „ob unter diesen Bedingungen tatsächlich alle Nahbereiche versorgt werden können“, teilte uns Telekom-Sprecher Philipp Blank mit. Denn durch die Konkurrenzsituation sei nicht mehr sichergestellt, „dass die notwendige Mischkalkulation aus rentablen und unwirtschaftlichen Gebieten möglich ist“. Zudem müsse man künftig ein weiteres Vorleistungsprodukt zur Verfügung stellen, was insgesamt mehr Regulierung und mehr Aufwand bedeuten würde.
Bundesnetzagentur-Präsident Homann verteidigte den Entwurf und verwies auf die anstehende Konsultationsphase: „Eine abschließende Entscheidung zu den künftigen TAL-Zugangsbedingungen ist noch nicht getroffen worden. Jetzt haben die Marktakteure die Gelegenheit, unsere Vorschläge sorgfältig zu prüfen.“ Nach einer mündlichen Anhörung vor der zuständigen Beschlusskammer am 10. Dezember bleibe den interessierten Parteien noch bis zum 18. Januar 2016 Zeit, schriftlich Stellung zu nehmen.
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: Kein Anschluss unter diesem Flüchtling – Markierung von Rufnummern
<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">(CC BY-NC 2.0)</a> Rasande Tyskar via <a href="https://www.flickr.com/photos/rasande/14393988547/sizes/l">flickr</a> : Kein Anschluss unter diesem Flüchtling – Markierung von Rufnummern Flüchtlinge, die derzeit in Deutschland ankommen, sind auf einen mobilen Internetzugang mit dem Handy angewiesen. Es ist oft die einzige Kontaktmöglichkeit zu Familienmitgliedern und wichtigste Informationsquelle, um sich in dem fremden Land zurechtzufinden. Dabei müssen Flüchtlinge auf Prepaid-Karten zurückgreifen, denn einen Mobilfunkvertrag zu bekommen, ist für sie äußerst schwierig. Deutsche Behörden nutzen die Gelegenheit, um hinterrücks ihre Überwachung zu intensivieren.
Auch bei Prepaid-Karten sind die Provider nach dem Telekommunikationsgesetz verpflichtet, unter anderem den Namen und die Anschrift des Anschlussinhabers zu speichern. Überprüfen müssen sie diese Daten zwar nicht. Doch wie die taz feststellte, ist den Strafverfolgungsbehörden diese fehlende Pflicht zur Adressprüfung ein Dorn im Auge. Flüchtlinge, die beim Kauf einer Prepaid-Karte die Adresse ihrer Erstaufnahmestelle angeben, erfahren deshalb eine Sonderbehandlung. Ihre Anschlüsse werden von den Mobilfunkbetreibern ausgesondert und markiert. Wenn sie nicht rechtzeitig eine gültige Folgeadresse angeben, droht ihnen sogar die Sperrung der Rufnummer.
Das Problem heißt Kontrolle
Anhand der Markierungen werden die Handynummern von Flüchtlingen identifizierbar; die Mobilfunkanbieter können ihnen also die Anschlüsse zuordnen. Hier wird vorauseilend ein die Flüchtlinge diskriminierendes Verfahren geschaffen, damit die Strafverfolgungsbehörden über penibel genaue und aktuelle Daten zu deren Wohnorten verfügen. Das Bundesinnenministerium (BMI) hat dafür eine Leitlinie gemeinsam mit der Bundesnetzagentur (BNetzA) und dem Wirtschaftsministerium (BMWi) entwickelt.
1. Bei dem Verkauf der Prepaid-Karten an Asylsuchende werden zunächst einmal die bei der Registrierung in der Erstaufnahmeeinrichtung aufgenommenen Angaben erhoben und gespeichert. Neben dem Namen und Geburtsdatum des Asylsuchenden sollte die Adresse der Erstaufnahmeeinrichtung aufgenommen werden.
2. Nach spätestens drei Monaten werden die Nutzer der Prepaid-Karten per SMS (in englischer und arabischer Sprache) aufgefordert, sich mittels einer aktuellen „Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender“ (BüMA) oder einer Aufenthaltsgestattung im Zusammenhang mit der Asylantragstellung neu registrieren zu lassen.
3. Sollte diese Neuregistrierung nicht innerhalb von 14 Tagen erfolgen, werden die jeweiligen Prepaid-Karten abgeschaltet.
Den Schwarzen Peter weitergeben
Fiete Wulff, Sprecher der Bundesnetzagentur, verteidigte dieses Verfahren folgendermaßen: „Keineswegs soll damit eine dauerhafte Kennzeichnung der Kunden verbunden sein.“ Bezeichnend ist darin natürlich das Wort „dauerhaft“, denn eine spezifische Kennzeichnung der Flüchtlinge findet in jedem Fall statt. Zwar bestreitet die BNetzA, dass die Provider zur Speicherung eines Merkmals wie „Migrant“ verpflichtet seien, doch gibt sie den Schwarzen Peter an die Mobilfunkanbieter weiter. Sie spricht explizit von einer Kennzeichnung der entsprechenden Anschlüsse, doch für die Umsetzung der spezifischen Kennzeichnung sind die Provider zuständig:
Wie die Kennzeichnung der Anschlüsse erfolgt, zu denen eine aktuelle Adresse nacherhoben werden soll, bleibt den Unternehmen überlassen.
Einige der Mobilfunkanbieter hatten bei der Bundesnetzagentur erfragt, ob es ein besonderes Verfahren mit den Anschlüssen von Flüchtlingen gebe, und bekamen die Leitlinie als Antwort. Vodafone Deutschland versucht, die diskriminierende Vorgabe der BNetzA einfach zu umschiffen. Der Konzern bietet beispielsweise ein spezielles Prepaid-Produkt für Asylsuchende, das eine eigene Artikelnummer besitzt und darüber die entsprechenden SIM-Karten identifizieren kann.
Wer nicht antwortet, wird gelöscht
Drei Monate nach einer ersten Registrierung wird auch hier per SMS zu einer Aktualisierung der Daten aufgefordert. Wer nicht folgt, dem droht die Sperrung des Anschlusses. Wulff von der BNetzA begründet das Verfahren damit, dass „bereits bei Erwerb der SIM-Karte klar ist, dass die Adressdaten der Erstaufnahmeeinrichtung nur übergangsweise gültig sind“.
Diese Argumentation scheint in mehrfacher Hinsicht absurd. Einerseits verlangt zwar der § 111 TKG, hinter dem sich die BNetzA verschanzt, eine Korrektur der Adressdaten, sobald eine Änderung dem Dienstanbieter bekannt wird. Allerdings verfährt man mit anderen Menschen, deren Adresse volatil ist, nicht so. Beispielsweise müssen Personen, die als Wohnort ein Studentenwohnheim beim Prepaid-Kartenkauf angeben, nicht mit einer gesperrten Rufnummer am Ende des Semesters rechnen. Zwar ist hier ebenfalls beim Erwerb der SIM-Karte klar, dass die KundInnen dort nicht für immer und ewig wohnen werden. Gleiches gilt für Jugendliche, die noch bei den Eltern wohnen, oder für Zeitarbeiter. Aber da die Mobilfunkanbieter nicht verpflichtet sind, die Angaben der KundInnen zu überprüfen, geschweige denn sie zu sanktionieren, behandelt man solche Menschen nicht wie die Flüchtlinge. Der Unterschied ist wohl weniger der erwartbar veränderliche Wohnort, sondern die Tatsache, dass von den Flüchtlingen weniger Widerstand gegen die diskriminierende Behandlung zu erwarten ist.
Die Bundesnetzagentur sieht das naturgemäß anders und legt eine sehr eigenwillige Interpretation des § 111 TKG an den Tag:
Erlangt ein Diensteanbieter Kenntnis davon, dass sich Daten eines Anschlussinhabers geändert haben, ist er gefordert nachzuerheben und zu korrigieren (§ 111 Absatz 1 Satz 4 Telekommunikationsgesetz). In der Regel erfolgt eine Nacherhebung via SMS an die betroffene Rufnummer mit der Bitte um erneute Verifizierung der hinterlegten Anschlussinhaberdaten. Erfolgt dies nicht innerhalb der vorgegeben (sic!) Frist, wird die jeweilige SIM-Karte gesperrt. […] Ein Diensteanbieter darf eine Erstaufnahmeeinrichtung als Anschrift des Anschlussinhabers nicht im Datenbestand belassen, sofern bekannt ist, dass diese zunächst angegebene Anschrift in naher Zukunft unrichtig wird.
Einige Mobilfunkanbieter bestätigten auf Nachfrage, dass diese Regelung in anderen Fällen äußerst selten angewendet werde. Es drängt sich der Verdacht auf, dass bei der Erarbeitung der Verfahrensleitlinie BMI, BMWi und Bundesnetzagentur neben einer „praxisorientierten Lösung für Flüchtlinge“ die Überwachbarkeit sämtlicher Anschlüsse von Flüchtlingen im Hinterkopf hatten. Der „angepasste Zeitrahmen“ zur Neuregistrierung und die drohende Abschaltung des Anschlusses sind wahrlich kein Entgegenkommen gegenüber den Flüchtlingen. Während man ansonsten gern die Willkommenskultur zelebriert, halten die deutschen Behörden hinter dem Rücken schon die Migranten-Markierung und den Off-Button bereit.
Hier telefoniert der Friedhof
Der Skandal bietet eigentlich Anlass dazu, grundlegend darüber zu diskutieren, warum es in Deutschland nicht erlaubt sein soll, Handys ohne Angabe von persönlichen Informationen zu nutzen. Vielfach finden wir uns damit ab, dass Mobilfunkanschlüsse uns zuzuordnen sind. Die Behörden versuchen nun, wegen der vorhersehbaren kurzen Aufenthaltsdauer an einem Ort, das Kontrollnetz engmaschiger zu spinnen. Es ist längst klar, dass sich Personen durch eine Registrierung nicht abhalten lassen, wenn sie anonym telefonieren möchten. Einige Möglichkeiten wurden bei netzpolitik.org bereits vorgestellt.
Stattdessen wird von der BNetzA vorgeschoben, dass die Kartenregistrierung auf eine fiktive Adresse unzulässig sei. Die Mobilfunkbetreiber überprüfen bei der Registrierung von Prepaid-Karten in aller Regel nicht, ob es sich die Adresse eines Friedhofs oder um das Wahlkreisbüro eines Abgeordneten handelt. Die beteiligten Behörden wissen das. Trotzdem sind Menschen, die in einer Erstaufnahmeunterkunft leben, die Einzigen, deren Anschlüsse angezählt werden.
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: Bundesnetzagentur startet Breitbandmessung
: Bundesnetzagentur startet Breitbandmessung Die Bundesnetzagentur will mal wieder überprüfen, wie die Werbeversprechen der Telekommunikationsanbieter (Bis zu 50 MBit/s!!!) in der Realität aussehen.
Endkunden können mit Hilfe der Breitbandmessung schnell und einfach die Geschwindigkeit ihres Internetzugangs ermitteln und dadurch die Leistungsfähigkeit ihres stationären und/oder mobilen Breitbandanschlusses bestimmen.
Wie schon bei früheren Messungen empfehlen wir auch diesmal, daran teilzunehmen.
Irgendwie soll es auch noch mehr Transparenz in diesem Jahr geben. Wir lassen uns mal überraschen, wie das die gängige Praxis verändert und kreativ die Telekommunikationsunternehmen dann ihre Falschangaben auf der Werbung verpacken werden.
Als weitere wichtige Maßnahme zur Steigerung der Transparenz soll noch in diesem Jahr eine Rechtsverordnung durch die Bundesnetzagentur erlassen werden. Die „TK-Transparenzverordnung“ enthält eine Reihe von Maßnahmen, die zu einer Erhöhung der Transparenz bei Telefon- und Internetdienstleistungen beitragen und die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher stärken werden. So ist vorgesehen, die Regelungen zur Kostenkontrolle zu optimieren, da für Endkunden oftmals das aktuell gültige Ende der Vertragslaufzeit nur schwer zu ermitteln ist. Außerdem sollen mit der Vorgabe an die Anbieter, ein „Produktinformationsblatt“ zu veröffentlichen, Verbraucherinnen und Verbraucher in die Lage versetzt werden, sich bereits vor Vertragsabschluss „auf einen Blick“ über wesentliche Vertragsinhalte zu informieren.
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: Vectoring: Netzbranche gegen Telekom-Vertrag
Der Regulierungsentwurf zu Vectoring fand kein Gehör bei der EU-Kommission. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/qscag/8164424558/">QSC AG</a> : Vectoring: Netzbranche gegen Telekom-Vertrag Vertreter der deutschen Netzbranche fordern Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) und Infrastrukturminister Alexander Dobrindt (CSU) auf, einen möglichen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Bundesnetzagentur (BNetzA) und der Deutschen Telekom zu verhindern, der dem Ex-Monopolisten ein alleiniges Vectoring-Ausbaurecht zugestehen würde.
Mit der Technik will die Telekom im Nahbereich der Hauptverteiler knapp sechs Millionen Haushalte mit Bandbreiten von bis zu 100 MBit/s versorgen und sich im Gegenzug dazu verpflichten, eine Milliarde Euro in den Ausbau zu stecken. Ein Rechtsgutachten der BNetzA kam unlängst zum Ergebnis, dass ein solcher Vertrag rechtlich prinzipiell zulässig wäre. Allerdings schließt Vectoring den Parallel-Betrieb mehrerer Anbieter aus und ist zudem nur auf Distanzen von unter 500 Metern in der Lage, die versprochenen Bandbreiten zu liefern. Das macht den Einsatz in zumeist ohnehin gut versorgten Ballungsgebieten sinnvoll, weniger aber in ländlichen Regionen, wo der Breitbandausbau nicht so recht vorankommt.
Ende der Netzallianz?
Die Netzbetreiberverbände Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko), Bundesverband Glasfaseranschluss (Buglas) und der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) warnen nun in einem Brief vor den „weitreichenden Konsequenzen für den gesamten Markt“, die eine Entscheidung zu Gunsten der Telekom nach sich ziehen würde. Die Anbieter hätten sich gemeinsam mit der Bundesregierung im Rahmen der Netzallianz auf einen gemeinsamen Ausbau verpflichtet. Dem daraus entstehenden Wettbewerb stünde jedoch „das Ansinnen der Deutschen Telekom, für Investitionen ein Ausbaumonopol erreichen zu wollen, diametral entgegen“.
Die von der Deutschen Telekom zugesagte Ausbau-Milliarde würde Investitionen der Wettbewerber in mindestens gleicher Höhe verhindern und zusätzlich bereits getätigte Investitionen entwerten. Das schrecke Kapitalgeber und Investoren ab und wäre zudem ein negatives Signal für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Die Bundesregierung möge deshalb auf die BNetzA einwirken und dafür sorgen, dass „die Diskussion über den Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge, die einen Monopolausbau zum Gegenstand haben, beendet wird“. Ein solcher Vertrag hätte unweigerlich Gerichtsverfahren zur Folge und würde zu „erheblicher dauerhafter Rechtsunsicherheit an einer zentralen Stelle des Breitbandausbaus führen“.
Ausbauverpflichtung gegen Exklusiv-Vertrag
Es bestehe die Gefahr, dass die BNetzA durch diesen Präzedenzfall aus ihrer bisherigen Rolle als unabhängige Behörde gedrängt und ihre „neutrale Rolle als ‚Schiedsrichter‘“ aufgeben würde:
Aus Sicht der gesamten Branche ist es faktisch nicht möglich, dass ein Vertrag zwischen dem Präsidenten der Bundesnetzagentur und der Deutschen Telekom ausgehandelt und vor einer Entscheidung über den Vectoring-Antrag abgeschlossen wird, ohne dass dies die unmittelbar nachfolgende Ermessensentscheidung der Behörde beeinträchtigt. Genau diese Trennung von öffentlich-rechtlichem Vertrag und Regulierungsentscheidung ist laut Gutachten jedoch Voraussetzung für die Zulässigkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrages.
[…]
Denn es liegt auf der Hand, dass die Deutsche Telekom ihrer vertraglichen Ausbauverpflichtung nur nachkommen wird, wenn die Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur in ihrem Sinne ausfällt. Dieser Zusammenhang wird auch dadurch belegt, dass der Telekom für den gegenteiligen Fall ein Rücktrittsrecht eingeräumt wird. In dieser Konstellation scheint es ausgeschlossen, dass die Beschlusskammer eine abweichende Entscheidung treffen kann, die zu einem öffentlichkeitswirksamen Rücktritt von einer Milliardeninvestitionszusage führen würde. Damit besteht eine klare direkte Verbindung zwischen einer Investitionszusage der nach wie vor marktbeherrschenden Telekom und der Entscheidung der Bundesnetzagentur.
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: Breitbandausbau auf Kosten des Wettbewerbs: Bundesnetzagentur kann sich Umstellung auf Vectoring vorstellen
Alte Bekannte im Straßenbild sollen aufgerüstet werden. Verteilerkasten der Telekom - <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/">CC BY-SA 3.0</a> via wikimedia/<a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Very_High_Speed_Digital_Subscriber_Line#/media/File:Junction_boxes_Deutsche_Telekom.jpg">Websurfer83</a> : Breitbandausbau auf Kosten des Wettbewerbs: Bundesnetzagentur kann sich Umstellung auf Vectoring vorstellen „Bis zum Jahr 2018 soll es in Deutschland eine flächendeckende Grundversorgung mit mindestens 50 MBit/s geben“ kündigte 2013 die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag an. Die weiterhin offene Frage lautet, wie sie dieses Versprechen verwirklichen will, denn bislang ist von der Umsetzung nur wenig zu spüren. Allzu sehr überrascht das nicht, denn die Regierung möchte dabei so wenig Geld wie möglich selbst in die Hand nehmen und versucht lieber, Netzbetreiber mit Zugeständnissen wie dem Verzicht auf Netzneutralität dazu zu bringen, in den Breitbandausbau zu investieren.
Gerade recht kommt da ein letzten Februar eingereichter Antrag der Telekom Deutschland, knapp 8.000 Hauptverteiler (HVt) auf VDSL2-Vectoring umzurüsten, wodurch sich auf kurzen Distanzen Bandbreiten von bis zu 100 MBit/s realisieren ließen. Im Gegenzug würde sich die Telekom dazu verpflichten, eine bestimmte Anzahl von Haushalten mit dieser Technik zu versorgen. Derzeit ist die Rede von 6,2 Millionen Haushalten in den Nahbereichen. Der Haken dabei: Auf Vectoring umgestellten HVts kann immer nur ein Netzbetreiber Leitungen zu den Kunden anbieten. Mitbewerber müssten auf gemietete beziehungsweise entbündelte Teilnehmeranschlussleitungen (TAL) verzichten, auf die sie ein gesetzlich verbrieftes Anrecht haben, und sich auf sogenannte Bitstromzugänge beschränken.
Regierung übt Druck auf Bundesnetzagentur aus
Laut einem Bericht des Handelsblatts (Paywall) üben Kanzleramt, Wirtschafts- und Verkehrsministerium Druck auf die Bundesnetzagentur (BNetzA) aus, damit sie dem Antrag stattgibt. Als Grundlage soll ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Regulierungsbehörde und der Telekom dienen, der den Anbieter zur Einhaltung des Versprechens verpflichtet. Den ersten Schritt in diese Richtung hat die BNetzA heute gesetzt und ein Rechtsgutachten veröffentlicht, das zu dem Ergebnis kommt, „dass ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Bundesnetzagentur und einem regulierten Unternehmen zur verbindlichen Absicherung eines Investitions- und Ausbauversprechens prinzipiell möglich ist“.
Zwar handelt es sich noch um keine Zusage, die „regulatorischen Rahmenbedingungen für den Zugang zur ‚letzten Meile‘“ zugunsten der Telekom zu ändern, aber die Weichen sind gestellt, wie aus einer Presseaussendung der BNetzA hervorgeht:
Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, mit der Telekom in nächster Zeit den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zu erörtern. Sofern sich das Unternehmen verpflichtet, seine bereits im Verfahren angekündigte Ausbau- und Investitionsabsicht verbindlich zu erklären, ist diese Verpflichtung ein Abwägungskriterium, das in der späteren Regulierungsentscheidung, ob und inwieweit die Vectoring-Technik von der Telekom in allen Nahbereichen eingesetzt werden kann, berücksichtigt wird.
Dennoch betonte BNetzA-Sprecher Fiete Wulff netzpolitik.org gegenüber, dass eine „Entscheidung über den Vectoring-Einsatz noch nicht getroffen“ worden sei. Die zuständige Beschlusskammer würde den Antrag „im Rahmen eines transparenten und ergebnisoffenen Verfahrens“ prüfen und beabsichtige, „die Entscheidung möglichst zügig zu treffen“. Den bisherigen Fortschritt begrüßte Telekom-Sprecher Philipp Blank:
Wir sehen unsere Auffassung bestätigt, dass ein Vertrag zwischen einem Unternehmen und einer Behörde über den verbindlichen Breitbandausbau grundsätzlich möglich ist. Unabhängig davon geht es jetzt darum, dass es schnell grünes Licht für den weiteren Vectoring-Ausbau gibt, damit die Menschen in Deutschland effizient und schnell mit hohen Bandbreiten versorgt werden können. Wir meinen es im Gegensatz zu unseren Wettbewerbern ernst mit unserem Ausbauversprechen und sind deshalb sogar bereit, dies vertraglich festzuschreiben. Und wir werden auch die Wettbewerber unser Netz nutzen lassen.
Verbände warnen vor Re-Monopolisierung
Die angesprochenen Wettbewerber zeigen sich von der Entwicklung alles andere als begeistert. In einem bereits vor einigen Tagen von den Verbänden BREKO, BUGLAS und VATM verfassten und an die Staatssekretärin Dorothee Bär adressierten Brief protestieren sie gegen die Absicht, der Telekom zu sehr entgegenzukommen. Der ehemalige Monopolist versuche mit einer konzertierten Vorgehensweise, „den flächendeckenden Breitbandausbau durch Wettbewerber – insbesondere den Glasfaserausbau bis ins Haus (FTTB/H) – zu behindern und auszuhebeln und ihm die wirtschaftliche Grundlage zu entziehen“, heißt es in dem Brief, der der Redaktion vorliegt. Dabei nutze die Telekom „verschiedene aufeinander abgestimmte Maßnahmen, die jede für sich – und verstärkt in ihrem Zusammenwirken – das Umfeld für wettbewerbliche Investitionen zunehmend zerstören. Erst eine Gesamtschau aller Aktivitäten und nicht die juristische Betrachtung einzelner Antragsverfahren bei der BNetzA zeigen die Entschlossenheit, eine nicht mehr umkehrbare Remonopolisierung herbeizuführen.“
So gehe die Telekom „im Rahmen bewusst regional gehaltener Angebote preisaggressiv gegen andere Infrastruktur- und Diensteanbieter vor“ und würde dadurch die Preis-Kosten-Scheren-Kontrolle der BNetzA unterlaufen. Vergleichsweise hohe Preise für Vorleistungsprodukte der Telekom würden ihr Gewinne auf Kosten ihrer Wettbewerber sichern, wobei sie fehlende Einnahmen beklage, „um gleichzeitig durch eine vorübergehende Niedrigpreisstrategie Marktanteile zu erkämpfen“. In der Gesamtschau würde der „langfristige Schaden für die Wirtschaft und den TK-Markt enorm“ ausfallen. Welche Gefahren ein konsolidierter Markt birgt, zeigt ein Blick in die USA, wo Konsumenten in der Regel die Wahlmöglichkeit zwischen mehreren Providern fehlt und sie insgesamt höhere Preise für schlechtere Leistungen bezahlen müssen.
Zudem versuche die Telekom den Eindruck zu vermitteln, dass jedweder Regulierungsabbau den Breitbandausbau unterstütze und von volkswirtschaftlichem Nutzen sei. Dabei bezieht sich das Schreiben auf die Debatte, dass „angeblich aus Gründen der Zugangsregulierung“ die Wettbewerbsfähigkeit von Netzanbietern „gegenüber sog. OTT-Anbietern“ (Over-the-top content) nicht mehr gegeben sei. Dieses Argument kennen wir bereits aus der Netzneutralitätsdebatte, das darauf hinausläuft, dass US-amerikanische Inhalteanbieter wie Netflix den europäischen Breitbandausbau bezahlen sollen.
Die Verbände haben uns eine gemeinsame Stellungnahme zukommen lassen, die erneut betont, dass Glasfaseranschlüsse bis zum Haus oder in die Wohnung (FTTB/FTTH) langfristig deutlich sinnvoller sind:
Wir setzen weiter darauf, dass auch die Bundesregierung intensiven Wettbewerb für das beste Mittel für einen flächendeckenden Breitbandausbau in Deutschland hält und dementsprechend für ein wettbewerbs- und damit investitionsfreundliches Umfeld sorgen wird. BREKO, BUGLAS und VATM stehen weiter in intensivem Dialog mit der Politik und werden sich aktiv miteinbringen, um zu verhindern, dass eine Re-Monopolisierung Bürgern und Unternehmen in Deutschland schlechtere Qualität und höhere Preise beschert.
Die drei Verbände werden an der kommenden Sitzung der Netzallianz teilnehmen und sind weiterhin dazu bereit, konstruktiv an der Fortschreibung des Kursbuchs – und damit auch am flächendeckenden Ausbau mit schnellen Breitbandanschlüssen – mitzuwirken. Dabei darf es aber nicht dazu kommen, dass ein Teilnehmer der Netzallianz massiv darauf hinarbeitet, seine Wettbewerber eben dabei zu behindern oder auszuschließen.
Vor einem – wie in der Berichterstattung des Handelsblatts erwähnten – öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen Bundesregierung und Telekom können wir nur eindringlich warnen, da die Telekom auf eine reine Übergangstechnologie setzt und dies Menschen und Unternehmen in Deutschland langfristig schaden beziehungsweise zu einem erneuten – und kostenintensiven – Ausbau führen wird. Besser wären nachhaltige Investitionen in zukunftssichere Glasfaseranschlüsse bis zum Haus oder in die Wohnung (FTTB / FTTH), die bislang aber fast ausschließlich von den alternativen Wettbewerbern in Deutschland gestemmt werden.
Update: Tabea Rößner, Sprecherin für Digitale Infrastruktur der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Katharina Dröge, Sprecherin für Wettbewerbspolitik, befürchten, dass die Entscheidung der Bundesnetzagentur den Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt gefährden könnte:
Das heute veröffentlichte Rechtsgutachten zeigt, wohin die Reise beim Breitbandausbau gehen soll: zurück in die Vergangenheit. Die Bundesnetzagentur und die Bundesregierung scheinen geneigt, dem Antrag der Deutschen Telekom nach einer exklusiven Nutzung von Vectoring im Nahbereich stattzugeben. Für die Telekom hieße das, die schon verlegten Kupferkabel möglichst gewinnbringend weiter zu nutzen, anstatt in neue Netze und hier vor allem in zukunftweisende Glasfaser zu investieren. Gleichzeitig würde die Telekom das Quasi-Monopol auf die Hauptverteiler im Nahbereich bekommen. Der funktionierende Wettbewerb würde einen herben Dämpfer erleben.
Die Telekom hat ihr Ausbauversprechen an diese Exklusivnutzung geknüpft. Laut Rechtsgutachten der Bundesnetzagentur wäre es rechtlich in Ordnung, einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Telekom über ein Ausbauversprechen zu schließen. Der Vertrag dürfe zwar nicht an die Bedingung der Exklusivnutzung geknüpft sein, aber bei der Entscheidung eine Rolle spielen. Damit wäre das Tor für die Telekom weit geöffnet, die Wettbewerber hätten hingegen das Nachsehen.
Wir fordern die Beschlusskammer der Bundesnetzagentur auf, genau auf die möglichen Folgen eines solchen Antrags zu schauen und sich frei zu machen von eventuellem Druck durch die Bundesregierung. Wir haben in Deutschland einen guten Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt, der viele positive Entwicklungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher gebracht hat. Diesen sollten die Bundesnetzagentur und die Bundesregierung nicht unnötig gefährden.
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: Wie die Bundesnetzagentur Geheimdienst-Spionage aufklären wollte, aber vom Kanzleramt daran gehindert wurde
Bundesnetzagentur in Bonn. Bild: <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Hasenläufer">Eckhard Henkel</a> (<a href="//commons.wikimedia.org/wiki/User:Hasenl%C3%A4ufer/QI#/media/File:2014-06-12_Tulpenfeld_4,_Bonn_IMG_5567.jpg">Direktlink zum Foto bei wikimedia</a>). Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.de">BY-SA 3.0</a>. : Wie die Bundesnetzagentur Geheimdienst-Spionage aufklären wollte, aber vom Kanzleramt daran gehindert wurde Zwei Monate nach Beginn der Snowden-Enthüllungen sollte die Bundesnetzagentur aufklären, ob Internet-Firmen mit Geheimdiensten kooperieren. Doch kurz vor einem Treffen in der Behördenzentrale intervenierte das Bundeskanzleramt und verhinderte Antworten auf konkrete Fragen. Trotzdem erklärten Netzagentur und Kanzleramt, dass die Firmen deutsche Gesetze einhalten.
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: Digitale Agenda: Fachgespräch zu Netzneutralität im Bundestag
Gesetzlich verankerte Netzneutralität würde bezahlte Überholspuren im Internet verbieten. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/notionscapital/14216382643/">Mike Licht</a> : Digitale Agenda: Fachgespräch zu Netzneutralität im Bundestag Heute findet im Bundestag ein öffentliches Fachgespräch zum Thema „Gesetzgebung zur Netzneutralität – aktuelle Entwicklung“ statt. Die Sitzung des Ausschusses „Digitale Agenda“ wird im Bundestags-TV live übertragen und beginnt um 16h. [Update: Die Sitzung ist mittlerweile in voller Länge in der Bundestags-Mediathek verfügbar.]
Als Sachverständige geladen sind Wilhelm Eschweiler, Vizepräsident der Bundesnetzagentur, Bernhard Rohleder vom IT-Branchenverband Bitkom, Thomas Lohninger von der Initiative für Netzfreiheit, Alexander Sander von Digitale Gesellschaft e.V. und Ben Scott von der Stiftung neue Verantwortung.
Im Vorfeld haben einige der geladenen Sachverständigen schriftlich Stellung zum vorab verteilten Fragenkatalog genommen. Allzu überraschend fielen die Aussagen nicht aus, versprechen jedoch eine zumindest stellenweise amüsante Sitzung. Bitkom etwa kritisiert die Haltung des EU-Parlaments, das strenge Netzneutralitätsregeln einfordert: „Gesetzliche Regelungen der gegenwärtig im Europäischen Parlament diskutierten Art würden das Internet, wie wir es kennen, gefährden,“ heißt es in der Stellungnahme. Überhaupt sei der Begriff „Netzneutralität“ wissenschaftlich umstritten und nicht im Sinne eines einheitlichen Verständnisses geklärt:
Ein absolutes und dogmatisches Verständnis von Netzneutralität geht an den tatsächlichen Gegebenheiten in den Netzen vorbei und würde im Falle der Umsetzung die Aufrechterhaltung der verschiedenen Netzfunktionalitäten erschweren sowie die Integrität und Sicherheit der Netze gefährden. Besonders kritisch ist die Festschreibung eines dogmatischen Verständnisses von Netzneutralität.
Der Branchenverband möchte das Best-Effort-Prinzip erhalten, aber gleichzeitig bevorzugt behandelte Spezialdienste zulassen, um die Innovationsfähigkeit und „Investitionskraft der TK-Industrie“ nicht zu gefährden. Als Beispiel führt Bitkom „E‑Health-Anwendungen in der Notfallmedizin“ an und meint ferner:
Grundsätzlich müssen mögliche Vorgaben zu Traffic Management und Volumengrenzen für Daten flexibel genug bleiben, um differenzierte Angebote im Einklang mit den Anforderungen der Kunden zu ermöglichen. Dies gilt insbesondere auch für Angebote wie Zero-Rating und damit Shared-Cost-Dienste. Eine abschließende Aufzählung von Ausnahmen erweist sich daher grundsätzlich als kritisch. Insbesondere eine Verpflichtung der Netzbetreiber Datenverkehr nicht zu verändern erweist sich als zu strikt, um Endkunden eine optimale Leistung zu bieten. Beispielsweise wäre es damit nicht möglich Endkunden für die jeweils genutzt Bildschirmgröße optimierte Darstellungen zur Verfügung zu stellen. Eine solche Optimierung würde den Inhalt als solchen nicht verändern, jedoch eine Änderung der Daten voraussetzen.
Offenbar soll es Aufgabe des Netzbetreibers sein, das richtige Format und die richtige Auflösung für die Nutzer auszuwählen, anstatt das wie bisher der Server-Anwendung zu überlassen, die sich mit dem Client auf eine sinnvolle Übertragung einigt. Jedenfalls wäre es nicht das erste Mal, dass Gegner von Netzneutralität Beispiele an den Haaren herbeiziehen, um ihre Position zu untermauern. In Wirklichkeit geht es natürlich darum, Geld zu verdienen, wie Ben Scott schreibt:
Die Netzbetreiber haben ganz eindeutig ihre Absicht kundgetan, für bestimmte besonders bevorzugte Inhalte Bezahlmodelle zu entwickeln. Und dies wird auch passieren, sofern die betreffenden Aufsichtsgremien die Änderung im zugrundeliegenden Prinzip der Gleichbehandlung zulassen, das eine der Grundfesten des Internets darstellt, so wie wir es kennen. Es gibt keinen Grund an ihrem Wort zu zweifeln, denn diese Firmen sind an ihre unternehmerischen Verpflichtungen gebunden, ihre Einnahmen und Gewinne zu steigern und das Aktionärsvermögen zu mehren. Jede andere Vorgehensweise – sofern die Regulierung sie denn zuließe – wäre eine unerwartete Wendung.
Er verweist auf konkrete Erfahrungen mit solchen Modellen, die sich besonders im mobilen Bereich breit gemacht hätten, wo „diskriminierende Routing- und Preisfestlegungsverfahren“ häufig anzutreffen seien. Zahlreiche Betreiber hätten bereits in der Vergangenheit VoIP- oder Peer-to-Peer-Anwendungen sowie andere Dienste mit hoher Bandbreite und niedriger Latenz blockiert oder gedrosselt – und verstecken solche Regelungen gerne im Kleingedruckten. Gegen Spezialdienste würde im Prinzip nichts sprechen, solange sie über physikalisch oder logisch getrennte Zugangskanäle angeboten werden:
Sie dürfen dann aber nicht als Internetzugang oder als Paket zusammen mit einem Internetzugang angeboten oder in einer Art und Weise verwendet werden, in der das Prinzip der Netzneutralität eines Internetzugangsprodukts vorsätzlich oder ursächlich verletzt würde. Diese Spezialdienste sollten einer wachsamen Beaufsichtigung und strenger Transparenz unterliegen, falls und wann immer sie auf den Markt kommen.
Das würde das Problem lösen, dass es technische keine Möglichkeit gebe, für bestimmte Datenströme im Internet eine priorisierte Servicequalität anzubieten, ohne andere Datenströme einzuschränken. Denn technisch betrachtet gehe es in der Debatte um Netzneutralität darum, „wie in einer Netzwerkverbindung zwischen einem Inhalte-/Diensteanbieter und einem Endbenutzer bei bestimmten Routern oder über bestimmte Links hinweg auf Datenengpässe oder Paketverluste reagiert werden soll.“ Solange der gesamte Verkehr auf demselben Medium übertragen wird, gebe es nur zwei Wege, um Qualitätsprobleme zu umgehen: Entweder eine Erhöhung der Kapazität für alle, um einen höheren Datendurchsatz zu ermöglichen und somit Datenengpässe zu verringern; oder – wie es die TK-Branche, der EU-Rat und Kommission gerne regeln würden – Datenengpässe durch den Verkauf von Prioritätszugängen zu monetarisieren. Als Konsequenz bedeutet das freilich eine gleichzeitige Verschlechterung der Leitungsqualität für alle anderen:
Jede Priorisierung von Paketen an Engstellen im Netzwerk, mit der diese Anforderung an eine höhere Servicequalität honoriert werden soll, führt aber automatisch zu einer Verringerung der verfügbaren Bandbreite aller anderen Datenströme in der Warteschlange und damit zu einer Einschränkung (oder Unterbrechung) bei der Bereitstellung nicht priorisierter Daten.
Ähnlich sieht das auch Thomas Lohninger, der zudem den dann möglichen doppelten Markt für Provider ins Feld führt, sollten Spezialdienste auf demselben Medium erlaubt werden:
Diese Reklassifizierung würde es Telekomanbietern ermöglichen einen doppelten Markt zu eröffnen, in welchem Online-Diensteanbieter sich von diesen einen bevorzugten Zugang zu dessen Kunden kaufen könnten. Damit wäre das Zwei-Klassen-Internet festgeschrieben und das Prinzip der Netzneutralität Geschichte. Durch einen solchen doppelten Markt wären die Anbieter von Online-Diensten in der Situation, entweder ihre Dienste in minderer Qualität als ihre Konkurrenz anbieten zu müssen oder mit jedem Telekomanbieter eigene Verträge über den Zugang zu dessen Kunden aus zu verhandeln.
Davon würden Marktführer profitieren, die es sich leisten könnten, für den bevorzugten Zugang zum Kunden zu bezahlen, im Unterschied zu Neuankömmlingen am Markt. In weiterer Folge würde das zu einer Konsolidierung des gesamten Marktes führen, und neue Anbieter von Online-Diensten, die innovative Idee voran bringen, könnten sich schwer bis gar nicht auf dem europäischen Markt etablieren.
Von der Bundesnetzagentur und von Digitale Gesellschaft e.V. liegen derzeit keine schriftlichen Stellungnahmen vor. Die aktuelle Position der Regulierungsbehörde ist insbesondere vor dem Hintergrund der letzte Woche in Kraft getretenen Regeln für Netzneutralität in den USA spannend. In den laufenden Trilog-Verhandlungen auf EU-Ebene vertritt Deutschland im Ministerrat bekanntlich weitgehend die Wünsche der Providerlobby, während unser Digitalkommissar Günther Oettinger vor der Einführung des Sozialismus durch die Tür der Netzneutralität warnt.
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: G6-Treffen: Innenminister fordern grenzüberschreitendes Abhören von Cloud-Daten, Deutschland prescht vor
Das "Aschenputtel-Schloss" Moritzburg bei Dresden. Hier einigte sich der Innenminister-Stammtisch darauf, IT-gestützte Ermittlungsmethoden zu erleichtern. : G6-Treffen: Innenminister fordern grenzüberschreitendes Abhören von Cloud-Daten, Deutschland prescht vor Die Innenminister der sechs einwohnerstärksten EU-Staaten wollen untersuchen, auf welcher rechtlichen Grundlage sich Polizei und Geheimdienste grenzüberschreitenden Zugriff auf Cloud-Daten verschaffen können. Dies teilte der deutsche Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) im Anschluss an das halbjährliche G6-Treffen mit. Demnach sollten grundlegende „Rechtsfragen“ geklärt werden. Hierzu gehöre etwa die Frage, ob der Zugriff auf andernorts gespeicherte Cloud-Daten ein Eingriff in die nationale Souveränität des Landes darstellt, wo der betreffende Server steht.
Es müsse sich laut de Maizière eine Rechtsauffassung durchsetzen, wonach eine Strafverfolgung in der Cloud auch außerhalb des Hoheitsgebietes ermittelnder Behörden möglich ist. Hierzu könne unter Umständen das Budapester Übereinkommen über Computerkriminalität herangezogen werden. Dieses Abkommen des Europarates enthält auch Bestimmungen über die eilige Sicherung digitaler Beweismittel. De Maizière stört sich aber daran, dass Russland und China die Konvention nicht unterzeichnet haben.
Sind Cloud-Daten persönliche Daten?
Schon länger rätseln deutsche Sicherheitsbehörden, auf welcher Rechtsgrundlage Cloud-Dienste überwacht werden könnten. Strittig ist beispielsweise, ob die Übertragung einer Datei in die Cloud ein Telekommunikationsvorgang ist, der mithin unter das Fernmeldegeheimnis fällt und so einem besonderen Schutz unterliegt. Allerdings haben ermittelnde Behörden dann auch die Möglichkeit, einen richterlichen Beschluss für einen Zugriff zu besorgen.
In die Cloud geladene Dateien könnten aber auch als persönliche Daten angesehen werden. Würden diese abgehört, wäre das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Vergangenen November hatte der deutsche Bundesinnenminister seine hierzu gegenläufige Rechtsauffassung dargelegt. Auf der BKA-Herbsttagung hatte de Maizière erklärt, Cloud-Daten seien nicht als persönliche Daten, sondern als Kommunikationsdaten anzusehen und dürften deshalb abgehört werden:
Dokumente z.B. an denen ich arbeite, werden zu Kommunikationsdaten, wenn mein System sie in der Cloud speichert, obwohl ich sie als Nutzer nicht bewusst übermittele.
Es stellen sich aber auch Fragen der Ausübung hoheitlicher Rechte. Denn wenn Daten in der Cloud gesichert („beschlagnahmt“) werden, muss diese Zwangsmaßnahme von der Polizei jenes Staates vorgenommen werden, wo sich die Server befinden. Möglich wäre auch der Einsatz von Trojaner-Programmen auf Rechnern der NutzerInnen, um Passwörter zu stehlen und die Cloud-Daten kopieren zu können. Mitunter würde es sich dabei aber um einen Bruch internationaler Verträge handeln, wenn nämlich die Maßnahmen in den Telekommunikationsnetzen anderer Staaten vorgenommen würden.
De Maizière will auch verschlüsselte Cloud-Daten ausbaggern
Der grenzüberschreitende Zugriff auf Cloud-Daten wird unter anderem im European Telecommunications Standards Institute (ETSI) eingefädelt. Das Institut ist damit beauftragt, internationale Standards für die Telekommunikation, aber zum Abhören derselben zu entwickeln. Vor einigen Jahren arbeitete das ETSI an einem „Technischen Report“ zur Überwachung von Cloud-Diensten und hatte dafür die Zusammenarbeit mit der Deutschen Telekom und Telefónica-O2 gesucht. Seit 1992 ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Mitglied des Normungsinstituts. Die tatsächlichen Aufgaben werden aber von der Bundesnetzagentur übernommen.
Das ETSI unterhält ein „Technisches Komittee TC LI“ („Lawful Interception; Telekommunikationsüberwachung), in dem Ermittlungsbehörden und Geheimdienste den Bedarf zukünftiger Abhörtechnologie skizzieren. Aus Deutschland sind daran auch die Aachener Überwachungssparte des Utimaco-Konzerns, das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Bundesnetzagentur beteiligt.
In Deutschland untersuchen in einem „Strategie- und Forschungszentrum Telekommunikation“ zusammengeschlossene Polizeien und Geheimdienste die Möglichkeiten des Abhörens von Cloud-Computing. Eine der Studien trägt den Titel „Projekt CLOUD“ und sucht „Verfahren zum Zugriff auf Informationen aus der Cloud im Bereich der Kommunikationsüberwachung“. Im Fokus stehen nach Angaben der Bundesregierung technische Möglichkeiten, die bis dahin „nicht bekannt bzw. nicht verfügbar“ gewesen seien.
Die Studie ist beendet, die Ergebnisse bleiben aber geheim. Erörtert wurden wohl auch Möglichkeiten, mithilfe von Trojaner-Programmen an verschlüsselte Cloud-Daten zu gelangen. Laut dem amtierenden Bundesinnenminister dürfe eine solche „Kryptierung“ bei grenzüberschreitenden Durchsuchungen von Servern kein Hindernis darstellen:
Bei einer vom Richter angeordneten Wohnungsdurchsuchung dürfen wir selbstverständlich verschlossene Türen öffnen, auch mit Hilfe Dritter. Mitunter wurden schon ganze Fundamente ausgebaggert, um nach Beweisen zu suchen.
Im November soll ein Vorschlag vorliegen
Deutschland hat derzeit den Vorsitz des informellen G6-Treffens. Es handelt sich dabei nicht um ein Gremium oder Forum der Europäischen Union, vielmehr haben sich jene Innenminister zusammengeschlossen, deren Länder die Hälfte der EU-Bevölkerung ausmachen (Deutschland, Spanien, Italien, Großbritannien, Frankreich, Polen). Auch die USA nehmen mit dem Justiz- und dem Heimatschutzministerium daran teil. Das dürfte für die anvisierte, internationale Regelung zum Abhören von Cloud-Daten von Vorteil sein.
Laut de Maizière soll bis zum nächsten G6-Treffen im November in London ein entsprechender Vorschlag ausgearbeitet werden. Das bedeutet aber auch, dass gleichzeitig auf EU-Ebene für ein solches Vorhaben geworben wird, denn die G6 sind ein Durchlauferhitzer um Druck auf die übrigen 22 EU-Mitgliedstaaten auszuüben. Es kann also davon ausgegangen werden, dass das deutsche Innenministerium seine Pläne zum grenzüberschreitenden Abhören von Cloud-Daten auch in den zuständigen EU-Ratsarbeitsgruppen „Telekommunikation“ und „Strafverfolgung“ einbringen wird.
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: Kleine Anfrage zu Breitbandausbau: Vectoring als Generalantwort
Alte Bekannte im Straßenbild sollen aufgerüstet werden. Verteilerkasten der Telekom - <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/">CC BY-SA 3.0</a> via wikimedia/<a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Very_High_Speed_Digital_Subscriber_Line#/media/File:Junction_boxes_Deutsche_Telekom.jpg">Websurfer83</a> : Kleine Anfrage zu Breitbandausbau: Vectoring als Generalantwort Die Bundestagsfraktion der Linken hat eine Kleine Anfrage zum Thema Breitbandausbau gestellt, in der es um „Vectoring, Investitionszusagen und Netzinfrastruktur“ geht. Bis sie auch im Dokuments- und Informationssystem des Bundestages zu finden ist, veröffentlichen wir sie hier schonmal.
Die Linke mit Fragesteller Herbert Behrens will wissen, welche Investitionen von Telekommunikationsunternehmen geplant sind, wie viel Geld im Spiel ist und bis wann Ausbauvorhaben umgesetzt werden sollen. Die Telekom will der Antwort zufolge bis 2018 1 Mrd. unter anderem in VDSL2-Vectoring investieren, auch NetCologne will Vectoring-Technik vorantreiben. Dabei ist Vectoring als Maßnahme für einen „echten“ Breitbandausbau umstritten. Ziel der Bundesregierung ist bekannterweise „50 MBbit/s für alle bis 2018″ mit einem „Technologiemix“ zu erreichen. Telekom und Bundesnetzagentur (BNetzA) haben sich in der Vergangenheit als große Fans des Vectorings hervorgetan. „Der Booster fürs Kupferkabel“ heißt es in einer Mitteilung unseres magentafarbenen Kommunikationsanbieters.
Der Kern des Vectorings, der es attraktiv macht, ist die Weiternutzung bereits vorhandener Kupferleitungen. Um höhere Übertragungsgeschwindigkeiten durch Minderung von elektromagnetischen Störungen zu erreichen, müssen die Verteilerkästen umgerüstet werden. Und da liegt ein Problem. Die Telekom will dann keine anderen Provider mehr an die Hauptverteiler lassen, sie sogar dazu zwingen, ihre bisherige VDSL-Technik abzubauen. Fast sechs Millionen Haushalte würden damit nur noch exklusiv von der Telekom versorgt werden können. Andere Provider müssten sich mit „ein paar Prozent Umsatzbeteiligung“ bei der Telekom einschalten. Man muss nicht besonders viel Phantasie aufbringen, um sich die monopolisierende Wirkung dieses Umstandes vorzustellen.
Noch dazu ist ein Problem, dass durch Investitionen ins Vectoring zukunftsweisendere Investitionen in Glasfaserkabel aufgeschoben werden. Denn auch wenn das Vectoring im Nahbereich (<500m vom Verteilerkasten) bis zu 100Mbit/s bringen soll, lassen sich die Störungen, die zu einem Rückgang der Bandbreite führen, ab einer gewissen Kupferleitungslänge nicht mehr ignorieren. Sprich: Wer weiter weg vom Verteiler sitzt, hat mit reiner Kupfertechnologie immer noch Pech gehabt. Damit wird insbesondere die dringende Breitbandanbindung von ländlichen Regionen ad Absurdum geführt.
Dazu gibt es auch noch eine Frage der Linken, die sich offensichtlich einen Überblick über die Ist-Situation des Breitbandausbaus verschaffen wollen:
In wie weit kann die Bundesregierung Auskunft über die Breitband-Netzinfrastruktur in Deutschland geben? Welche Infrastrukturen (beispielsweise Kabel, FTTBIH, usw.) sind in welchen Gebieten vorhanden? Welche Unterschiede in der Infrastruktur gibt es in den Ost- und den Westbundesländern? Welche Unterschiede gibt es zwischen städtischen und ländlichen Gebieten?
Die kompakte Antwort mutet ironisch an:
Die Fragen können in der vorliegenden Form nicht beantwortet werden.
Warum, das bleibt unklar. Uns fallen zumindest keine Gründe ein, warum die Bundesregierung hier zur Ahnungslosigkeit verdammt ist. Zumindest gibt es ja auch öffentlich verfügbare Ansätze zur Beantwortung der Frage, den Breitband-Atlas beispielsweise.
So richtig scheint sich die Bundesregierung mit den Regulierungsfragen nicht beschäftigen zu wollen, immer wieder kommt in den Antworten der Verweis auf die BNetzA. Diese treffe „im Rahmen eines transparenten, förmlichen Verfahrens unter sorgfältiger und umfassender Interessenabwägung“ Entscheidungen über Investitionen.
Mit dem Verfahren dürften die Anhörungen zum Thema mit Telekom und anderen Beteiligten gemeint sein. Transparent sind diese jedoch, für die Öffentlichkeit zumindest, wenig, denn es drangen nach der Anhörung im März erstaunlich wenige Informationen nach draußen.
Leider lässt die Antwort der Regierung durchblicken, dass die Breitbandstrategie der Bundesregierung, die nicht nur von uns als wenig zukunftsweisend eingeschätzt wird, nicht einmal konsequent verfolgt wird.