Vectoring: Beirat der Bundesnetzagentur fordert Nachbesserungen

Bundesnetzagentur in Bonn. Bild: Eckhard Henkel (Direktlink zum Foto bei wikimedia). Lizenz: Creative Commons BY-SA 3.0.

Der Beirat der Bundesnetzagentur (BNetzA) forderte die Regulierungsbehörde in einem gestern gefassten Beschluss auf, ihren Vectoring-Konsultationsentwurf vom November 2015 stellenweise nachzubessern. Zwar begrüßte der Beirat den „differenzierten Entscheidungsentwurf“, der die „Regulierungsziele und die unterschiedlichen Interessen im Markt weitestgehend“ berücksichtige, schloss sich aber in einigen Punkten der Kritik der Telekom-Konkurrenz an. Der Beirat setzt sich aus Vertretern des Bundestags sowie des Bunderats zusammen und kann der BNetzA Ratschläge erteilen, die jedoch nicht bindend sind.

So forderte der Beirat in seiner Stellungnahme eine von der BNetzA genehmigte Alternative zur entbündelten Leitung, über die die Konkurrenten bislang ihre eigenen Produkte angeboten haben. Ein solches „lokal virtuell enbündeltes Zugangsprodukt“ (VULA) sieht der derzeitige zwar Entwurf vor, allerdings mangelt es nach wie vor an einer fertigen Spezifikation. Da ein am Hauptverteiler (HVt) scharf geschaltenes Vectoring jedoch potenziellen Wettbewerbern den direkten Zugriff auf die Teilnehmeranschlussleitung (TAL) entzieht, soll die Zugangsverweigerung erst dann erfolgen, wenn ein VULA-Produkt tatsächlich am Markt verfügbar ist und den betroffenen Anbietern „weitgehende Freiheitsgrade für eigene Produktangebote an Privat- und Geschäftskunden“ ermöglicht. Zudem möge die BNetzA neue technische Ansätze, die eine „Nutzung von Vectoring an Hauptverteiler- und Kabelverzweiger-Standorten durch mehr als ein weiteres Unternehmen ermöglichen (z.B. Node Level Vectoring)“, laufend beobachten.

Wirksame Sanktionsmechanismen notwendig

Investitions- und Ausbauzusagen sollen „das der Bundesnetzagentur zustehende Regulierungsermessen nicht vorweg“ nehmen, wobei der Beirat aber davon ausgeht, dass sie in den Abwägungsprozess einbezogen werden. An solche Ausbauzusagen sollten wirksame Sanktionsmechanismen geknüpft sein, die „angemessen, sachgerecht und präzise gefasst“ sein sollten. Ebenfalls sollten die Zusagen – sowohl der Telekom als auch der Wettbewerber – zeitlich konkreter gefasst sein als es derzeit der Fall ist.

Strittig sind nach wie vor die unterschiedlichen Ausbaufristen, die der Telekom auf der einen und ihren Wettbewerbern auf der anderen Seite eingeräumt werden – auch an dieser Stelle sollte die BNetzA nachbessern. Zudem sollten Wettbewerbern Ausbaumöglichkeiten zugestanden werden, selbst wenn diese in einem Ausbaugebiet weniger als 50 % der Kabelverzweiger (KVz) erschlossen haben, aber „deutlich mehrheitlich im relativen Vergleich zur Telekom“. Auch der recht willkürlich als Stichtag festgelegte 23. November 2015, der als Grundlage für Zuschläge gelten soll, möge überdacht werden.

Zukunftsfähiger Breitbandausbau gefährdet

Dass der Beirat „deutlichen Nachbesserungsbedarf im Sinne des Wettbewerbs sieht“, begrüßte der Geschäftsführer des Bundesverbandes Breitbandkommunikation (BREKO), Stephan Albers. „Das gilt insbesondere für die von der BNetzA nachträglich verschärften Bedingungen (relative vs. absolute/“qualifizierte Mehrheit“ der Kabelverzweiger als Voraussetzung), wenn sich Wettbewerber selbst zum Ausbau der Nahbereiche verpflichten wollen.“ Richtig und wichtig sei auch die Forderung, technische Alternativen zum Einsatz von VDSL2-Vectoring zu prüfen. „Wir dürfen nicht erneut ein Infrastrukturmonopol entstehen lassen und damit die bisherigen Erfolge von 18 Jahren Telekom-Liberalisierung aufs Spiel setzen,“ so Albers.

Trotz der Verbesserungsvorschläge des Beirats sei es im Hinblick auf den Wettbewerb sowie auf den langfristigen Breitbandausbau jedoch empfehlenswert, den Antrag der Telekom komplett abzulehnen. Sinnvoller wäre laut Albers der Ausbau von Glasfaseranschlüssen bis zum Gebäude beziehungsweise bis zum Haus (FTTB/FTTH): „Werden die Nahbereiche jedoch parallel mit VDSL2-Vectoring überbaut, werden solche Geschäftsmodelle erheblich erschwert“, erklärte Albers.

Auch die im VATM zusammengeschlossenen Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten freuten sich über den vom Beirat angemeldeten Änderungsbedarf am Regulierungsentwurf. Allerdings bleibe unverständlich, „dass trotz der insgesamt erheblichen negativen Auswirkungen des Ausbauplans der Telekom im weitgehenden Vectoring-Monopol dieses nicht grundsätzlich in Frage gestellt wird“, sagte der VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. Neben den wirtschaftlichen Auswirkungen auf den FTTB/H-Ausbau sei der Beirat auch nicht auf die „zentrale Frage“ eingegangen, „ob nicht gerade ohne weitgehendes Vectoring-Monopol der Telekom eine bessere Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft im Wettbewerb erreicht werden kann“. Dem fügte der VATM-Präsident Martin Witt hinzu: „Die Politik muss erkennen, dass nicht nur die Zugangsregulierung im Nahbereich, sondern der gesamte zukünftige Investitionsrahmen für den Breitbandausbau in  Deutschland zur Disposition steht“.

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