In der Freifunk-Community herrscht Verunsicherung: Müssen sie ab Juli Vorratsdaten speichern oder nicht? Nach einem Dialog mit der Bundesnetzagentur sieht es gut für die freien Netze aus – erst einmal müssen sie nicht speichern. Sollte es doch soweit kommen, könnte das den Freifunk ernsthaft gefährden.
Im letzten Jahr haben Behörden alle drei Sekunden abgefragt, wem eine Telefonnummer gehört. Das geht aus Zahlen der Bundesnetzagentur zur automatischen Bestandsdatenauskunft hervor. Die Abfragen des „Behördentelefonbuchs“ haben sich innerhalb der letzten acht Jahre mehr als verdoppelt.
Statt unbegrenztem Musik- und Videostreaming bringe StreamOn weniger Wahlfreiheit und teure Tarife, kritisieren Verbraucherschützer. Sie fordern gegenüber der Bundesnetzagentur ein Verbot des Zero-Rating Produkts der Deutschen Telekom.
Der Jahresbericht der Bundesnetzagentur zeichnet ein düsteres Bild des deutschen Breitbandausbaus. Von Glasfaser ist weit und breit nichts zu sehen, während sich Kupferleitungen und die Deutsche Telekom zu neuen Höhenflügen aufschwingen.
Ab Juli müssen Telekommunikationsanbieter Vorratsdaten speichern. Sie fürchten, in etwas investieren zu müssen, das schon bald wieder abgeschafft werden könnte. Zudem sind die finalen technischen Richtlinien noch nicht veröffentlicht – die Verunsicherung ist groß.
Nach dem ernüchternden Ergebnis der Breitbandmessung will die Bundesnetzagentur den Netzbetreibern verbindliche Vorgaben machen, um Vertragsverletzungen besser festzustellen. Ergänzend dazu hat der Wirtschaftsausschuss des Bundestags eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes beschlossen. Doch beides greift zu kurz.
Deutschlands Netzbetreiber liefern in aller Regel nicht die vertraglich zugesicherte Bandbreite, stellte die Bundesnetzagentur fest. Noch schlechter als stationäre Internetanschlüsse schnitten Mobilfunkverbindungen ab. Die Politik könnte dieses Problem aus der Welt schaffen – wenn sie nur wollte.
Netzbetreiber sollen Neukunden künftig verständlicher darüber informieren, wie sich der beworbene Internetanschluss im Alltag verhält. Wer bei der Gestaltung der Informationsblätter mithelfen will, kann dies noch bis Anfang Februar machen.
Im letzten Jahr haben deutsche Behörden über 7 Millionen mal abgefragt, wem eine Telefonnummer gehört. Das geht aus den Zahlen der Bundesnetzagentur zur automatischen Bestandsdatenauskunft hervor. Die Abfragen zu IP-Adressen dürften noch häufiger sein, dazu gibt es aber leider keine Statistiken.
Das nächste Jahr wird spannend für die Netzneutralität in Europa, denn jetzt kommt die konkrete Umsetzung der Regeln. Die Netzbetreiber schießen scharf gegen das Gesetz. Doch die Regulierer halten dagegen – das stellen der scheidende BEREC-Vorsitzende Wilhelm Eschweiler und sein Nachfolger Sébastien Soriano klar.
Besuchen Smartphone-Nutzer eine falsche Webseite, reicht oft ein simpler Klick, um unbemerkt ein teures Abo abzuschließen. Einige Netzbetreiber versuchen daher seit einigen Monaten, diesem Problem Herr zu werden – mit durchwachsenen Ergebnissen.
Der Bundestag hat eine Verordnung beschlossen, die zu mehr Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt führen soll. Das ist zwar grundsätzlich zu begrüßen, doch ohne wirksame Rechtsmittel bleibt die Regelung enttäuschend zahnlos. Auch die Netzneutralität könnte unter die Räder kommen.
Netzbetreiber locken Kunden mit Angeboten, die Internetgeschwindigkeiten von „Bis zu …“ versprechen. Doch in kaum einer anderen Branche weichen die beworbenen von den tatsächlichen Produkten derart stark ab wie hier. Mit einer Gesetzesänderung könnte die deutsche Politik Abhilfe schaffen.
Schnell soll es gehen mit dem Vectoring im Nahbereich der Hauptverteiler, das hat die Bundesnetzagentur im Laufe des letzten Jahres wiederholt klargemacht. Nun haben die Regulierer die Bedingungen für den Layer-2-Bitstromzugang vorläufig in Kraft gesetzt, der Wettbewerbern der Telekom Deutschland immerhin indirekten Zugang zu potenziellen Kunden ermöglicht. Der Entscheidungsentwurf muss noch von der EU-Kommission genehmigt […]
Bei bestimmten Verletzungen der Netzneutralität kann die Bundesnetzagentur künftig Geldstrafen gegen Netzbetreiber verhängen. Doch großen Providern dürften die verhältnismäßig geringen Beträge kaum wehtun. Wieder einmal zeigen die Niederlande, dass es besser geht.
Nicht ganz ohne Bauchschmerzen hat die EU-Kommission den überarbeiteten Vectoring-Regulierungsentwurf der Bundesnetzagentur genehmigt. Nun sollen die deutschen Regulierer nachlegen und ein konkretes Vorleistungsprodukt vorstellen, das Telekom-Wettbewerber nicht benachteiligt.
Die Bundesnetzagentur möchte dem Entscheidungsverfahren rund um Vectoring einen transparenteren Anstrich verpassen und kündigte überraschend eine Konsultation zum jüngst überarbeiteten Regulierungsentwurf an. Begründet hat die Behörde ihre Entscheidung nicht.
Die netzpolitische Woche zusammengefasst: Die Bundesregierung winkt das Anti-Terror-Paket durch den Bundestag und ist auch in anderen Bereichen auf einem Überwachungskurs. In Berlin kamen polizeiliche Videoüberwachung und auf EU-Ebene Netzsperren ins Gespräch. Fadenscheinige Abmahnanwälte gibt es nun auch für Creative-Commons-lizenzierte Werke.
Die Vorratsdatenspeicherung werde sich verheerend auf kleine und mittlere Unternehmen auswirken, kritisierte der eco-Verband in einer Stellungnahme. Unrealistisch hohe Sicherheitsanforderungen könnten sich als existenzgefährdend für den Mittelstand erweisen.
Wieso kommt der Breitbandausbau in Deutschland nicht voran? Und wie lässt sich der Interessenskonflikt auflösen, den der Bund als Eigentümer, Auftraggeber und Regulierer der Deutschen Telekom hat? Das ließ die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen bei einem Fachgespräch diskutieren.