Ab Juli gilt die anlasslose Speicherpflicht für Kommunikationsdaten, verpflichtend für alle, die „öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste für Endnutzer“ erbringen. Oder kürzer: Vorratsdatenspeicherung (VDS) für Provider. Das führte zu Verunsicherung bei der Freifunk-Community. Zählen sie zu dieser Gruppe oder nicht? Würden sie ab Juli Daten speichern müssen? Und was, wenn ja?
Die Freifunk-Vereine betreiben Infrastruktur, die allen Nutzern ermöglicht, auf das Freifunk-Netz und in den meisten Fällen auch auf das Internet zuzugreifen – unkommerziell und gemeinschaftlich betrieben. Eine Speicherpflicht würde das gefährden, daher kontaktierte der Freifunk Rheinland e. V. die Bundesnetzagentur (BNetzA). Sie ist für den Anforderungskatalog zu den technischen Bedingungen der VDS zuständig. Und es sieht gut aus: Die Freifunk-Communities müssen nicht ab Juli speichern, bis die Frage endgültig bewertet ist.
VDS würde freie Netze gefährden
Es gibt drei Hauptgründe, warum eine Speicherpflicht für die Freifunker besonders problematisch wäre: Zuerst existieren überhaupt keine Zugangsdaten von Nutzern. Philip Berndroth, einer der Vorstände bei den Freifunkern im Rheinland, erklärt gegenüber netzpolitik.org, es sei auch nicht geplant, das einzuführen. Immerhin wolle man ein freies Netz. Desweiteren könne man die Anforderungen der BNetzA unmöglich bewältigen:
Wir können die Anforderungen an dieses wahnsinnige Gesetz unmöglich erfüllen, nicht nur im materiellen Sinne. Wer sich den Anforderungskatalog durchgelesen hat, wird erkennen, das diese Anforderungen von einem rein durch ehrenamtliches Engagement getragenen Projekt nicht zu stemmen sind.
Kein vorauseilender Gehorsam
Der dritte Grund ist politischer Natur. „Von Anbeginn leben Freifunker*innen das Prinzip der Datensparsamkeit und -vermeidung und wenden sich gegen anlasslose Massenüberwachung“, sagt Monic Meisel auf Anfrage von netzpolitik.org. Trotz Unklarheit seien aus ganz Deutschland Statements der lokalen Initiativen gekommen, „nicht vorauseilend zu speichern und den Ausgang der Verfassungsbeschwerde abzuwarten“.
Derzeit gibt es mehrere Verfahren gegen die VDS. Unter anderem die Verfassungsbeschwerde von Digitalcourage und weiteren Personen, die im letzten November das Bundesverfassungsgericht erreichte. Einen anderen Weg geht der Münchner Provider Spacenet. Er klagte vor dem Verwaltungsgericht Köln – nicht nur wegen der grundrechtlichen Implikationen, sondern auch weil die unternehmerische Freiheit beschränkt werde.
Konsens gegen die Speicherung
Der Europäische Gerichtshof kippte Ende letzten Jahres eine anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten bereits zum zweiten Mal. Das bestätigt die Freifunker in ihrer Meinung, die VDS sei grundrechtswidrig. Meisel erklärt:
Spätestens seit dem Wireless Community Weekend, dem jährlichen Treffen im Mai in Berlin, ist Konsens: Freifunker*innen bekennen sich deutschlandweit zu „Wir speichern nicht!
Auch wenn das letzte Wort, ob sie Vorratsdaten speichern müssen, noch nicht gesprochen ist: Sie sind zuversichtlich. Berndroth berichtet, die Auseinandersetzung mit der BNetzA verlaufe derzeit sehr positiv. „Wir haben das Gefühl, man ist dran interessiert eine gute Lösung für uns zu finden.“ Dennoch, das Thema habe die Community stark belastet: Es sei erschreckend, „wie ein so undurchdachtes Gesetz, so viele engagierte Freiwillige verunsichern kann und so die somit die gesamte Arbeit in Frage stellt.“
Ende Juli wird es einen Termin des Freifunk Rheinland mit der BNetzA geben, um einen gemeinsamen Dialog zu führen. Sollten sich die Hoffnungen bestätigen, dass in Freifunk-Netzen nicht gespeichert werden muss, zeigt das einmal mehr, wie wichtig die Netze für eine freie und unüberwachte Kommunikation aller sind.
Vorerst kann man wirklich erleichtert sein. Zumal der Bundesnetzagentur klar sein dürfte, dass eine Verpflichtung von Ehrenamtlichen als Unverhältnismäßigkeit sondergleichen auch weitere Nahrung für die Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht bedeuten würde.
Es ist doch abzusehen, die BNetzA möchte die Freifunker in Sicherheit wiegen, damit sie diese, nach dem die Gesetze gültig geworden sind, mit aller Härte gegen diese Form des Terrors vorgehen darf!
Aktuell wird die BNetzA die Füße still halten, da die rechtliche Seite ja noch nicht eindeutig ist, sobald diese Eindeutig ist, wird sie zu Gunsten ihres Brötchengebers ihre Entscheidungen treffen, wie ich schon schieb, mit aller Härte!
Das ist praktisch, 2. Access Point vor den eigenen DSL Router hängen und dann einfach selbst über den Freifunk Router surfen und das anonyme VPN von Freifunk mit nutzen. :)
So ähnlich machen das die „Phantome“ auch heute schon.
Es wird ein TOR Relay-Server mit einer Netzwerkkarte ans Internet gehängt, ein Entry-Node Server wird an eine zweite Private Netzwerkkarte gehängt, der Zugang zum TOR Netzwerk geschieht nun exklusiv über eigene Entry-Node.
Aufwand?
Was würde unser Sicherheitsminister äh, Innenminister trällern?
„Sicherheit kostet Geld!“
Oder zwei Raspberry Pi 3, die genügen für ein kleines Netzwerk mit handelsüblichem DSL Anschluss.