Ab Ende Oktober will Vodafone die Option „Vodafone Pass“ anbieten. Dabei teilt der Netzbetreiber das Internet in Kategorien wie Musik, Chat, soziale Netzwerke oder Video ein und nimmt den Zugriff auf darin enthaltene Partnerdienste vom monatlichen Datenvolumen aus. Diese Verletzung der Netzneutralität ist genau das, wovor wir immer gewarnt haben.
Anstatt generell das Datenvolumen anzuheben, um dadurch attraktiver für alle Nutzer zu werden, zerlegt der Netzbetreiber das Internet in Klassen und entscheidet damit über Gewinner und Verlierer bei den Diensteanbietern. Denn ähnlich wie beim Zero-Rating-Angebot der Telekom Deutschland „StreamOn“ nimmt nicht automatisch jeder Anbieter eines sozialen Netzwerks Teil am Angebot: Zunächst muss eine Stillhaltevereinbarung (NDA) unterzeichnet, dann „technische Informationen“ übermittelt und gegebenenfalls der eigene Dienst angepasst werden.
Netzbetreiber als Gatekeeper
Was aber genau im Hintergrund passiert, nach welchen Kriterien Vodafone seine Partner auswählt oder ablehnt, bleibt im Dunkeln. Zumindest im Fall von Video spricht Vodafone auf seiner internationalen Webseite von einer „Optimierung“, die durchgeführt werden muss. In Deutschland behält man sich vor, Videoinhalte künftig auf 480p zu komprimieren. Rechtlich würde sich Vodafone damit in eine Grauzone bewegen, denn eigentlich verbietet die EU-Verordnung zur Netzneutralität nicht angemessenes Verkehrsmanagement.
Doch selbst wenn der Netzbetreiber einschlägige Dienste automatisch erkennen und in die passenden Kategorien einteilen würde, ändert das nichts daran, dass dabei bestimmte Angebote bevorteilt und andere benachteiligt werden: Der „kostenlose“ Zugriff ist jeweils nur auf eine der Kategorien möglich, für andere müssen Nutzer fünf Euro im Monat bezahlen (ein Video-Pass kostet grundsätzlich immer zehn Euro monatlich). Derzeit sind folgende Dienste in den Pässen vorgesehen:
- Chat-Pass: Facebook Messenger, Telegram, Threema, Viber, Vodafone Message+, WhatsApp
- Social-Pass: Facebook, Instagram, Pinterest, Twitter
- Music-Pass: Amazon Music Unlimited/Prime Music, Deezer, I Love Radio, Napster, Soundcloud, Tidal
- Video-Pass: Amazon Prime Video, Netflix, Sky Go, Sky Ticket, Vevo, Vodafone GigaTV
Diese zwangsläufig immer unvollständige Liste an Partnerdiensten spielt nicht nur einzelne Angebote innerhalb der Kategorien gegeneinander aus, sondern benachteiligt ganze Diensteklassen gegenüber anderen. Warum sollte der Zugriff etwa auf einen Messenger mehr wert sein als der auf ein soziales Netzwerk? Warum drängt Vodafone seine Nutzer dazu, lieber einen Vertrag mit Amazon Music als mit Apple Music abzuschließen, um Musik streamen zu können? Was passiert mit einem spannenden Internetradio aus Chile, das die Details des deutschen Mobilfunkmarkts nicht auf dem Schirm hat und so benachteiligt wird? Was ist mit all den Diensten, die nicht in eine der Kategorien passen und so gänzlich unter den Tisch fallen?
Zwar betonte ein Vodafone-Sprecher gegenüber netzpolitik.org, dass sich das Unternehmen an die „gesetzlichen Vorgaben“ halte. „Wir werden immer nur Dienste anbieten, die unseren Kunden helfen und dabei niemanden benachteiligen.“ Aber allein die Unterteilung von Diensten in willkürlich gewählte Kategorien zeigt, dass die Gleichbehandlung von Angeboten keine Rolle spielt.
Bundesnetzagentur in der Pflicht
Anlasten muss man das zum Teil der Bundesnetzagentur, die die Prüfung des fragwürdigen StreamOn-Angebots verschleppt und so die Tür geöffnet hat für andere Betreiber, die konkurrenzfähig bleiben müssen. Daher sei es kaum überraschend, sagte uns Thomas Lohninger von epicenter.works, dass nun genau das eingetreten sei:
Das System StreamOn breitet sich aus. Jeder Streaminganbieter muss sich jetzt bei zwei, bald bei hunderten Zero-Rating Programmen in ganz Europa anmelden und dazu Verträge mit hohen Strafdrohungen abschließen. StreamOn ist kein Modell für die Zukunft des Internets. Besser für alle wäre es, den Kunden einfach mehr Datenvolumen zu geben. In fast jedem Land in Europa bekäme man für 34,99 Euro monatlich mindestens 15GB.
Die Verbraucherschützerin Susanne Blohm vom vzbv, die schon das StreamOn-Produkt der Telekom für unvereinbar mit den gesetzlichen Vorgaben hält, sieht das neue Angebot von Vodafone ähnlich kritisch:
Klar ist, dass das Angebot von Vodafone weder die Wahlfreiheit von Verbrauchern bei Streamingdiensten einschränken darf, noch darf es bestimmte Streamingdienste bevorzugen. Grundsätzlich wären Tarife wünschenswert, die von vornherein ein ausreichendes Datenvolumen zu einem angemessenen Preis zur Verfügung stellen und eben nicht über bestimmte Zusatzoptionen Dienste bevorzugen.
Zero Rating spaltet das Internet
Solche Angebote fragmentieren und bedrohen das Internet, wie wir es kennen. Schließlich ist es eines der Grundprinzipien des Internets, dass alle Datenpakete gleich behandelt werden und so leicht neue, innovative Dienste entstehen können – ohne, dass ein „Gatekeeper“ wie Vodafone oder die Telekom Deutschland darüber entscheidet, was bei den Nutzern ankommt und was nicht.
Setzen sich solche Angebote durch, untergraben sie zudem den viel beschworenen digitalen Binnenmarkt, an dem die EU schon seit Jahren arbeitet. Denn nicht alle Diensteanbieter haben die Ressourcen, ihre Angebote auf europaweit dutzende, weltweit tausende Netzbetreiber anzupassen. Selbst das Video-Schwergewicht Vimeo hat unlängst in einer Stellungnahme an die Bundesnetzagentur einfach nachvollziehbar deutlich gemacht, warum sie nicht am StreamOn-Angebot der Telekom teilnehmen kann. Die Gewinner eines solchen Internets sind Netzbetreiber und große Anbieter mit genug Kapazitäten, um ihre Angebote maßzuschneidern, die Verlierer sind Nutzer, die nur einen Ausschnitt des Internets sorgenfrei zu Gesicht bekommen – und auf mittlere und lange Sicht das Internet selbst, wenn es aufhört, eine gleichberechtigte Spielwiese für alle zu sein.
Update, 18:05: Sämtliche Details zu dem Angebot versteckt Vodafone hinter einer Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA). Wir freuen uns über Zusendungen, die uns sowohl das NDA, die technischen Voraussetzungen sowie das „Service Provider Onboarding Agreement“ mit den AGB zukommen lassen. Danke.
