Dass der neue StreamOn-Tarif der Deutschen Telekom mit seinem privilegierten Zugang für Inhalteanbieter die Netzneutralität gefährdet, sagen nicht nur wir, sondern auch der Verbraucherzentrale Bundesverband.
Wir hatten dazu aufgerufen, Eure Audio- und Video-Angebote bei der Deutschen Telekom einzureichen, um zu testen, welcher Dienst dort genommen wird – beziehungsweise mit welcher Begründung die Deutsche Telekom Angebote ablehnt.
Das erste uns bekannte Projekt, was eine Ablehnung erhalten hat, ist der Podcast-Dienst bitlove.org, ein nicht-kommerzielles Community-Projekt, das vielen Podcastern als technische Basis dient. bitlove.org bietet die Grundlage für eine Auslieferung von Podcast-Inhalten über das Bittorrent-Protokoll und hilft Podcastern dabei, ihre Inhalte ressourcensparend auszuliefern. Der Vorteil von bitlove ist, dass man den eigenen Podcast ohne teure Serverinfrastruktur an viele Nutzer ausliefern kann.
Die Telekom will bitlove.org allerdings nicht bei StreamOn aufnehmen. Die Begründung liest sich so, als ob StreamOn sämtliche Podcasting-Anbgebote diskriminiert, denn die Ablehnung wird mit Punkt 1.7 der AGB begründet.
Sehr geehrter Herr XXX,
leider haben wir bei der technischen Prüfung Ihres Services festgestellt, dass es sich nicht um einen Streaming-Dienst im Sinne unserer AGBs handelt – siehe dazu u.a. § 1.7 der AGBs.
Daher können wir eine Teilnahme Ihres Services bitlove.org an StreamOn leider nicht ermöglichen. Wir hoffen auf Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Telekom Deutschland GmbH
In der AGB steht dort:
„Streaming“ bezeichnet sowohl On-Demand-Streaming als auch Live-Streaming. On-Demand-Streaming bezeichnet den Zugang der Endnutzer zu den Relevanten Inhalten des/der Streaming-Dienste(s) an Orten und zu Zeiten ihrer Wahl, vorausgesetzt, der Endnutzer kann im Rahmen dieses Zugangs keine Kopien der Relevanten Inhalte zur Nutzung außerhalb des/der Streaming-Dienste(s) anfertigen. Live-Streaming bezeichnet den Live-Empfang gesendeter Inhalte (z.B. TV und Radio) über das Internet durch einen Endnutzer.
Während bitlove.org also genau das technisch macht, nämlich On-Demand-Streaming, sehen das die Juristen der Deutschen Telekom anders und stören sich daran, dass Dateien, die über bitlove.org verteilt werden, ebenso einfach heruntergeladen werden können. Alle anderen technischen Voraussetzungen des Streamings sind erfüllt, nur beim Runterladen blockiert die Telekom.
Zum Vergleich: Zu den Partnern von StreamOn gehört beispielsweise das Angebot von faz.net. Es ist von außen nicht nachvollziehbar, ob damit nur die Angebote der geschlossenen FAZ-App genannt sind oder die Videos der Seite. Letztere können wir durch zwei Klicks bequem im Browser der Wahl herunterladen, dementsprechend sind sie zwar durch die Marke für die Deutsche Telekom ein attraktiver Partner, aber wenn dem so wäre, würde hier mit zweierlei Maß gemessen.
Alternativ stellt sich eine andere Frage der Netzneutralität: Haben bei dem Zero-Rating-Angebot der Deutschen Telekom nur die Netz-Inhalte eine Chance, die in geschlossenen Systemen funktionieren und dabei gut abgesichert sind, so dass „der Endnutzer […] keine Kopien […] anfertigen kann“? Damit würden automatisch alle offenen Systeme benachteiligt werden. Und das wäre ein klarer Verstoß gegen die Netzneutralität, wo die Bundesnetzagentur einschreiten müsste.
