Verbraucherschützer sehen die geltenden Regeln zur Netzneutralität durch das Deutsche Telekom-Produkt „StreamOn“ verletzt. Es bringe „langfristig erhebliche Nachteile für Verbraucher“, erklärt der Bundesverband der Verbraucherschutzzentralen (vzbv) in einer Stellungnahme (pdf) an die Bundesnetzagentur. Der vzbv fordert darin ein Verbot von StreamOn.
Das jüngst gestartete StreamOn verspricht Deutsche-Telekom-Kunden je nach gebuchtem Paket unbegrenzten Musik- und Videokonsum – ohne Auswirkungen auf ihr Datenvolumen. Freilich gilt das Angebot nur bei teilnehmenden Internetfirmen. Damit handelt es sich bei StreamOn um eine Form von Zero-Rating, die nach Ansicht der Deutschen Telekom mit den neuen Regelungen zur Netzneutralität zu vereinbaren ist. Jeder Anbieter von Inhalten im Internet könne sich zu StreamOn kostenlos anmelden, heißt es. Bisher sind jedoch vor allem große Unternehmen wie Youtube, Amazon-Prime, ZDF und Netflix auf der Liste der teilnehmenden Anbieter zu finden.
Weniger Wahlfreiheit und höhere Preise
Das wird nach Ansicht des vzbv auch so bleiben. Denn für kleinere ausländische und europäische Anbieter von Musik- und Videostreaming seien die „administrativen, finanziellen und sprachlichen Hürden“ zu hoch. Darunter leiden wiederum die Verbraucher, weil sie weniger Wahlfreiheit haben und wenige Anbieter den Markt bestimmen würden, heißt es in einer Pressemitteilung. Ein weiterer Kritikpunkt: StreamOn wirke sich negativ auf künftige Innovationen aus, da die Deutsche Telekom spezifische technische Vorgaben für die Aufnahme in das Angebot festgelegt hat. Dies benachteiligt laut vzbv andere technische Lösungen.
Verbot von StreamOn
StreamOn sei daher eine unzulässige Form von Zero-Rating und verstoße gegen die Regelungen zur Netzneutralität. Folglich sei das Produkt zu verbieten. Damit schließt sich der vzbv der Analyse von netzpolitik.org-Autor Thomas Lohninger weitestgehend an. Mit der Stellungnahme reagiert der Verband auf einen von der Bundesnetzagentur bereits im April eingeleiteten Prüfvorgang. Die Regulierungsbehörde hatte angekündigt, das Angebot „sorgfältig zu prüfen“.
Statt Zero-Rating-Angeboten fordert Florian Glatzner vom vzbv günstige und ausreichende Datenpakete:
Für Verbraucher kann es sich kurzfristig lohnen, wenn die Nutzung von Videos nicht auf ihr Inklusivvolumen angerechnet wird. Dann muss das aber auch für alle Video-Angebote gelten und darf nicht einzelne Anbieter bevorzugen. Grundsätzlich wären Tarife wünschenswert, die von vornherein ein ausreichendes Datenvolumen zu einem angemessenen Preis zur Verfügung stellen.
Dass StreamOn gerade für kleinere Inhalteanbieter viele Fallen bereit hält, die ihnen teuer zu stehen kommen könnten, zeigte jüngst der Fall des Podcasters Timo Hetzel. Er verwarf seinen ursprünglichen Plan an dem Angebot teilzunehmen wieder, da er in den Anforderungen zu viele „unkalkulierbare Risiken“ fand.
