Schwerer Schlag gegen die Netzneutralität: Bundesnetzagentur winkt StreamOn durch

Das StreamOn-Produkt der Telekom Deutschland ist laut Bundesnetzagentur mit den EU-Regeln zur Netzneutralität weitgehend vereinbar. Mit dieser Entscheidung untergraben die Regulierer das Grundprinzip des Internets.

Die heutige Entscheidung der Bundesnetzagentur spaltet das Internet auf. (Symbolbild) – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Marah Bashir

Gut ein halbes Jahr lang hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) das StreamOn-Produkt der Telekom Deutschland geprüft und es nun für weitgehend zulässig erklärt. StreamOn rechnet in bestimmten Tarifen die Nutzung einiger Partnerdienste wie Apple Music oder Netflix nicht auf das monatliche Datenvolumen der Nutzer an. Damit verletzt die Telekom klar die Netzneutralität. Allerdings hat die EU-Verordnung den Netzbetreibern dieses Schlupfloch offen gelassen und solche „Zero Rating“ genannten Angebote nicht ausdrücklich verboten – aber auch nicht ausdrücklich erlaubt, was den nationalen Regulierern und Gesetzgebern Spielraum einräumt. Diesen hat die BNetzA nicht ausgenutzt.

Aus „derzeitiger Sicht“ ist das Angebot der Telekom laut BNetzA „im Wesentlichen zulässig“, verstößt jedoch in zwei Punkten gegen die EU-Regeln. Unzulässig sei zum einen die Reduzierung der Datenübertragungsrate beim Videostreaming im „Tarif L“. Dabei rechnet die Telekom HD-Video-Streams auf DVD-Qualität herunter und drosselt damit die Bandbreite. Dass diese Praxis vermutlich illegal ist, hat bereits unsere erste Analyse ergeben.

Innovative Dienste benachteiligt

Laut BNetzA verstößt dies „gegen das Gebot der Gleichbehandlung allen Datenverkehrs“. Der Grundsatz sichere, „dass über das Internet weiterhin gleichberechtigt innovative Dienste angeboten werden können, insbesondere auch für Startups.“ Allerdings hat die Telekom Deutschland zumindest einem innovativen Anbieter, dem Podcast-Dienst bitlove.org, die Teilnahme an StreamOn versagt. Dieser liefert die Inhalte über das Bittorrent-Protokoll aus, was laut Telekom nicht mit deren AGBs vereinbar ist. Eine Anfrage an die BNetzA, wie diese Ablehnung mit der Gleichbehandlung innovativer Dienste vereinbar ist, blieb bislang unbeantwortet.

Ferner bemängelt die BNetzA, dass StreamOn-Kunden im europäischen Ausland den Dienst nicht wie zu Hause nutzen können. Das verstößt gegen das Roam-Like-at-Home-Prinzip. „Während im Inland das Datenvolumen der ‚StreamOn‘ Dienste unbegrenzt ist, wird bei der Nutzung im EU-Ausland das durch „StreamOn“ genutzte Datenvolumen vom Datenvolumen des Magenta Tarifs abgezogen“, erklärten die Regulierer.

Wahlfreiheit und Wettbewerb bedroht

„Die Entscheidung der Bundesnetzagentur, StreamOn und andere Zero-Rating Angebote nicht grundsätzlich zu verbieten, geht zu Lasten des freien Internets“, erklärte Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), gegenüber netzpolitik.org. „Dadurch wird nicht nur die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch der Wettbewerb zwischen Dienstanbietern verringert.“

Zwar sei es zu begrüßen, dass die BNetzA auf Nachbesserungen bestehe, so Müller. „Nichtsdestotrotz werden durch Zero-Rating-Angebote Realitäten am Markt geschafften, die den Weg ins Zwei-Klassen-Internet ebnen und die Tarifpreise hoch halten“, sagte der Verbraucherschützer. „Ziel sollte es sein – wie in vielen anderen EU-Ländern längst Standard – grundsätzlich mehr Inklusivdatenvolumen für den monatlichen Grundpreis zu bekommen.“

„Laissez-Faire-Haltung der Bundesregierung“

Konstantin von Notz, der netzpolitische Sprecher der Grünen, sieht einen klaren Verstoß gegen das Prinzip der Netzneutralität. „Die Bevorzugung weniger Partnerdienste, die sich nur wenige große Anbieter leisten können, geht direkt zu Lasten von Mitbewerbern, der Wettbewerbsvielfalt und der Verbraucherinnen und Verbraucher“, schreibt der Bundestagsabgeordnete in einem Blog-Posting. Nun müsse man davon ausgehen, dass weitere Anbieter nachziehen und Zero-Rating-Modelle weiter hoffähig werden. Tatsächlich hat erst kürzlich der Wettbewerber Vodafone mit „Vodafone Pass“ ein ähnliches Produkt vorgestellt, das die BNetzA derzeit noch prüft.

Laut von Notz habe sich die jetzige Entwicklung über Jahre abgezeichnet, was auf die „Laissez-Faire-Haltung der Bundesregierung“ zurückzuführen sei. Deshalb bedürfe es klarer gesetzlicher Regelungen, so von Notz: „Die Telekom schafft durch ihr Vorgehen einen gefährlichen Präzedenzfall und macht gleichzeitig deutlich, dass es weiterer regulatorischer Maßnahmen zum Schutz eines offenen und innovationsfreundlichen Netzes und eines fairen digitalen Marktes dringend bedarf.“

Telekom hält sich alle Optionen offen

Zwei Wochen hat die Telekom Deutschland nun Zeit, um die Vorgaben der BNetzA umzusetzen. Sollte sie innerhalb der gesetzten Frist ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, drohen Sanktionen wie Bußgelder. In einer Stellungnahme zeigte sich ein Telekom-Sprecher gegenüber netzpolitik.org zwar erfreut über die Bestätigung der BNetzA, dass Zero-Rating-Angebote grundsätzlich möglich sind.

Jedoch teile man die Rechtsauffassung der Behörde nicht. „Sie wendet hier nur ihre eigene, sehr enge Interpretation des EU-Rechts an“, so der Sprecher. Dies werde man nun von der eigenen Rechtsabteilung prüfen lassen, sagte der Sprecher auf Nachfrage, und hielt sich alle Optionen offen – das gelte auch für die Überprüfung, wie sich die Vorgaben der BNetzA auf die jeweiligen Produkte auswirken würden. Stichtag ist der 20. Oktober.

Zersplitterung des Internets droht

Insgesamt ist die heutige Entscheidung der BNetzA ein schwarzer Tag für die Netzneutralität in Europa – schließlich übt die größte Volkswirtschaft der EU eine enorme Vorbildwirkung auf andere Länder aus. Sollte Zero-Rating zur neuen Normalität werden, dann müssen sich Diensteanbieter daran gewöhnen, ihre Angebote an Vorgaben von Dutzenden, wenn nicht Hunderten Netzbetreibern anzupassen. Können oder wollen sie sich das nicht leisten, dann landen sie auf dem Abstellgleis. Dabei fällt das sogar bedeutenden Anbietern wie dem bekannten Video-Dienst Vimeo schwer, der in seiner Stellungnahme an die BNetzA auf den hohen Aufwand hingewiesen hat, den man sich nicht leisten könne.

Zudem setze man sich einer erheblichen rechtlichen und finanziellen Gefahr aus, wenn man – auch unabsichtlich – gegen die AGBs der Telekom verstoßen würde. Dieses Argument hat unter anderem auch den Podcast-Betreiber Timo Hetzel dazu bewogen, sich nicht bei StreamOn anzumelden. Unberücksichtigt blieben offensichtlich auch die schweren Einwände des vzbv, der vor erheblichen Nachteilen für Verbraucher gewarnt hatte. Inwieweit diese Gründe, StreamOn nicht zu verbieten, in die Entscheidung der BNetzA eingeflossen sind, bleibt derzeit noch unbekannt. Wir werden den Artikel aktualisieren, sobald eine Antwort auf unsere Anfrage einlangt.

Auf gar nicht so lange Sicht führt diese Praxis jedenfalls zu einer Diskriminierung bestimmter, insbesondere kleiner Anbieter, zu einer Zersplitterung des Internets, wie wir es heute kennen und zu neuen Rechtsunsicherheiten auf dem digitalen Binnenmarkt, der der EU-Kommission so am Herzen liegt. Keine guten Aussichten.

Update, 9. Oktober, 18:30: Stellungnahme der Telekom Deutschland hinzugefügt.

Update, 10. Oktober, 12:40: Stellungnahme der Telekom Deutschland erweitert.

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42 Ergänzungen

  1. Überlegung eines Laien:
    Ich gehen davon aus, dass die Netzauslastung nie 100% oder mehr erreicht. Sicherlich dürfte die Telekom eine Schwankungsreserve vorhalten und damit gewährleisten können, dass die „normalen“ Dienste keine Benachteiligung erfahren (ggfls. auch messbar?). Denkfehler meinerseits?

    1. Die Benachteiligung ist ja fest eingebaut, StreamOn-Teilnehmer zählen nicht zum Datenvolumen des Kunden, alle anderen schon.
      Könnte die Telekom diesen Unsinn mit Volumentarifen beenden und ganz normale Flatrates anbieten? Ganz bestimmt – aber wo bleibt da der Profit?

    2. Es geht der Telekom weniger um das Management von Kapazitätsengpässe, als vielmehr um die Erschließung neuer lukrativer Geschäftsmodelle.

      Da der mobile Enduser mit der fake „Flatrate“ schon ausgenommen wurde, verlangt man nun von den sogenannten Partnerdiensten eine Art Wegzoll.
      Wer nicht zahlt erhält weniger Traffic, damit weniger Clicks, Views, Impressions, erleidet mit Sicherheit Umsatzeinbußen. Darauf spekulieren natürlich die Erfinder.
      Die TKom hisst jetzt die Segel, viele hüpfen sicher noch ins Boot in der Befürchtung, andernfalls ein Robinso-Crusoe-Dasein fristen zu müssen.

      The Internet is on the way to becoming kaputt.

      1. Ist das Internet denn nicht schon kaputt? Ist das Internet nicht schon zu einer Gefahr einer freien demokratischen Gesellschaft geworden? Meiner Meinung nach, ja.

  2. vielleicht bewegen wir uns langsam dahin, dass nicht mehr wenige auf Kosten der Allgemeinheit surfen. 10% der Nutzer verbrauchen typisch 90% der Daten. Flatrates sind da völlig kontraproduktiv. Wer weniger bezahlten will, kann ja gerne langsamer und weniger surfen. Das ist nur fair. Business Class im Flieger ist auch teurer.

    1. Aber die Öffnung einiger Dienste eben ohne dass man Volumen dafür berechnet ist doch genau das Gegenteil von dem was du forderst. Dann werden 1% der Anbieter 90% der Daten verursachen und der Rest ist faktisch ausgeschlossen.

  3. Aus einer bestimmten Sicht, ISPs die Möglichkeit zu bieten alternative Märkte zusätzlich zur Abschöpfung bei EndnutzerInnen aufzubauen, ist diese Handeln innerhalb einer „Scheiß-auf-die-Folgen“-Wirtschaftspolitik nachvollziehbar.

    Ist es eigentlich vorstellbar, dass, bei dem anzunehmenden völlig unangemessenem technischen UND rechtlichen Aufwand für einzelne 0-Rating-Teilnehmer, es nicht zu einer Monopolisierung der Dienste-Anbietung kommen wird?
    Also etwa, dass wenige, sehr große Anbieter, wie Telekom, Telefonica ausschließlich 0-rating Services für Anbieter zur Verfügung stellen, die sie direkt an vertragsgebundene ISPs für Clients weiterleiten.
    Andernfalls ist denkbar, dass wenige sehr große, monopolistisch organisierte Agenturen (denn nur die könnten sich entsprechend rechtlich und technisch absichern) die Vermittlung und Vertragsbindung zu 0-rate Providern übernehmen.

    Ich denke, außerhalb einer Beurteilung ob das Vorgehen sich als schädlich für die gleichberechtigte Verbreitung von Services im Netz erweist (was es zweifelsohne tut), verdient dieser Punkt zusätzlich mehr als eine oberflächliche Beachtung.

    Bliebe die Frage, ob wir auf die Folgen, verschwendete Millionen und auf Monopol-Klagen warten müssen – oder ob sich Ökonomen an den richtigen Stellen vorher dessen bewusst werden, dass sie das Kind grad mit dem Hintern in den Brunnen stoßen.

    1. Ps.
      Nicht erschrecken auf de Seite danach kommt die Anna Maria mit ihrer neuen Frisur, sie ist nicht neu ,sondern war zuvor bei einem Privacy Small Talk bei Trump ;-)

  4. Herr Rudl versteht nicht, was Netzneutralität heißt. Trotzdem ignoriert er das Urteil der Bundesnetzagentur und behauptet immer noch den Unsinn „Damit verletzt die Telekom klar die Netzneutralität“.

    Es ist traurig, dass immer mehr Menschen im Internet Wahrheiten, Gesetze und Urteile von anerkannten Instanzen ignorieren und ihre unqualifizierte Meinungen im Internet verbreiten müssen. Wenn ein jeder nur noch seine eigene Realitäten, Gerechtigkeiten und Wahrheiten akzeptiert, dann ist das gesellschaftlich ein herber Rückschritt.

    „Auf gar nicht so lange Sicht führt diese Praxis jedenfalls zu einer Diskriminierung bestimmter, insbesondere kleiner Anbieter“
    Verschwörungstheorien haben im Internet ja großen Zulauf, doch passen sie nicht in die Wirklichkeit. Wie oft werden solche Unwahrheiten und Fantasiegebilde noch wiederholt? Und wem bringen sie was?
    „einer Diskriminierung bestimmter .. Anbieter“ Welche Anbieter genau werden diskriminiert?
    „Diskriminierung bestimmter, insbesondere kleiner Anbieter“ Warum kleine Anbieter? Mit Angeboten wie Stream On können doch gerade kleine Anbieter ihren Dienst ganz besonders attraktiv und bekannt machen.

    1. Urteile zu fällen überlassen wir besser den Gerichten.

      Ich persönlich sehe auch die Neutralität aus User-Sicht in Gefahr. Dieser sollte nicht vom ISP in Sachen Dienst-Auswahl bevormundet werden. Wer Partnerdienste nutzen möchte, könnte ja eine spezielle StreamOn-Flat buchen. Wenn hingegen alle Kunden ungefragt ins Boot gezerrt werden, erzeugt das aber eben mehr Drehmoment: Marktmacht als Druckmittel.

      Und natürlich ist es keine Diskriminierung. Jeder der bezahlt, kann selbstverständlich mitmischen.
      Insbesondere kleine StartUps haben ja bekanntlich Geld wie Heu.

    2. Stimmt. Bei der Aussage „Damit verletzt die Telekom klar die Netzneutralität“ hätte ich von einem Blog mit halbwegs journalistischen Anspruch eine eindeutige Benennung der entsprechenden Paragraphen der NN-Verordnung erwartet.
      *seufz*

    3. Herr Rudl versteht nicht, was Netzneutralität heißt. Trotzdem ignoriert er das Urteil der Bundesnetzagentur und behauptet immer noch den Unsinn „Damit verletzt die Telekom klar die Netzneutralität“.

      Netzneutralität bedeutet u.a., dass alle Datenpakete im Netz gleichberechtigt sind. Bei Zero Rating wird aber der Zugriff auf bestimmte Dienste privilegiert, was logischerweise die Gleichberechtigung aufhebt und damit klar die Netzneutralität verletzt.

      Die aktuelle Bewertung der BNetzA hat weniger die Netzneutralität als solches als Grundlage herangezogen, sondern die EU-Regeln (und die BEREC-Leitlinien), die dieses Schlupfloch enthalten. Das war übrigens ein politischer Tauschhandel, was den Wegfall der Roaming-Gebühren kompensieren sollte. Dass das höchst problematisch ist, wissen diese Institutionen natürlich. Man muss sich nur die Leitlinien durchlesen, etwa Pkt 42:

      Der Preis von Null für den Datenverkehr der jeweiligen Musikanwendung (und die Tatsache, dass der Datenverkehr dieser Musikanwendung nicht auf das Inklusiv-Datenvolumen des Internetzugangsdienstes angerechnet wird) erzeugt jedoch einen wirtschaftlichen Anreiz, diese bestimmte Musikanwendung statt eines Konkurrenzangebots zu nutzen.

      Oder 43, 44, … usw.

      „Diskriminierung bestimmter, insbesondere kleiner Anbieter“ Warum kleine Anbieter? Mit Angeboten wie Stream On können doch gerade kleine Anbieter ihren Dienst ganz besonders attraktiv und bekannt machen.

      Kleine Anbieter, insbesondere aus dem Ausland, haben weder die finanziellen, also technischen und rechtlichen Ressourcen, um ihr Angebot auf irgendwelche willkürlichen Zero-Rating-Angebote von weltweit tausenden Netzbetreibern anzupassen. Nutzer überlegen sich dann zwei Mal, ob sie lieber ein zero-geratetes Angebot nutzen oder in ein unbekanntes Internet-Radio von irgendwo, das sich im Datenvolumen niederschlägt.

      Mehr zu den Effekten steht in einem Report der Stanford-Professorin Barbara van Schewick.

      1. Was nie berücksichtigt wird ist der Fakt, dass dieses Zero Rating gar nicht alle Mobilfunkkunden der Telekom betrifft.

        Nur der Kunde, der bewusst die kostenlose Option StreamOn bucht, der bekommt dieses Zero Rating. Also selbst wenn das die Netzneutralität außer Kraft setzt, kann es der Kunde selbst bestimmen ob er es möchte oder nicht.

        Der Kunde, der Angst hat StartUps können benachteiligt werden, entscheidet sich halt gegen StreamOn und bucht es nicht. Fertig aus.

        Ich sehe da kein Problem. Warum müsst ihr Euer Weltbild allen Kunden aufdrücken. Lasst den Kunden selbst entscheiden was er möchte und bevormundet ihn nicht.

        1. Leider ist Infrastruktur nun mal für alle da.
          Wenn die einmal kaputt ist rechtlich/der Ausbau zu langsam etc, wird es schwierig und schadet allen anderen Personen, welche keinen Profit davon machen.
          Besser müsste man eigentlich sagen:
          Dumme Leute schaden allen anderen Menschen durch Vertragswahl oder noch besser:
          Korrumierte Entscheidungsträger, auch genannt keys:
          Systematiken von Macht (in Demokratien+Diktaturen)/
          Mittelverteilung
          https://www.youtube.com/watch?v=rStL7niR7gs
          1. get the key supporters (on your side)
          2. control the treasure
          3. minimize key supporters

          Von den weiteren Implikationen der unnötigen Verteuerung von Infrastruktur abgesehen.
          [sollte schon längst staatlich gemacht werden die Verwaltung/der Bau]

        2. Zitat Uwe Kretschmer: „Lasst den Kunden selbst entscheiden was er möchte und bevormundet ihn nicht.“

          Den Nutzer nicht zu bevormunden ist doch gerade das Ziel der Netzneutralität. Jeder soll im Internet aufrufen können, was er will. Es soll keine Bevormundung durch den Mobilfunkbetreiber geben.

          In einem Mobilfunknetz hat jede Zelle eine bestimmte Kapazität – da macht es keinen Unterschied, ob „StreamOn“-Daten oder andere Daten übertragen werden. Bei solchen Zero-Rating-Angeboten handelt es sich also um eine künstliche Verteuerung durch die Mobilfunkanbeiter, weil „neutraler“ Datenverkehr teuer erkauft werden muss.

          Alle Datenpakete haben denselben Preis. Warum sollen also bestimmte Pakete billiger erhältlich sein als andere.

  5. Woher wird die Gewissheit genommen, dass die teilnehmenden Inhalteanbieter für ihre Teilnahme zahlen müssen? Ein Blick in die AGB oder eine Nachfrage bei den Partnern würde zeigen, dass das nicht der Fall ist. Andernfalls gäbe es doch Dienste, die darüber klagen, dass sie mangels Kohle nicht dabei sein können. Nicht, auffindbar, trotz langer Suche. Warum soll hier unbedingt ein Verstoß gegen die NN konstruiert werden? Weil ein anderes Ergebnis nicht ins Weltbild passt.

    1. Die Telekom ist bekanntlich ja auch ein gemeinnütziger Verein. Man braucht keine Kristallkugel, um zu ahnen, wie das ausgeht.

    2. Es ist vollkommen belanglos, ob sie zahlen müssen oder nicht. Sie müssen „Partner“ werden und mindestens in Interaktion treten. Und selbst das ist schon zu viel verlangt, weil nur die allergrößten Plattformen die Kapazitäten hätten, weltweit mit allen ISPs irgendwelche Verträge auszuhandeln. Zumal diese Verträge die „Partner“ auch ziemlich einschränken. Bei Änderungen am Service will die Telekom vorher informiert werden und solche Späße.

      Siehe dazu: http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/stream-on-option-der-telekom-lockangebot-mit-tuecken/19871772.html (Absatz: „Vimeo lehnt Teilnahme an Stream-On ab“)

      Unabhängig davon finde ich die Entscheidung der Bundesnetzagentur geradezu grotesk: Mit Blick auf die Netzneutralität wird im Grunde argumentiert, wer Audiodaten diskriminiere, der müssen auch Videodaten diskrimieren (oder umgekehrt – egal!). Der Clou ist, dass die Neutralität schon an dem Punkt verletzt ist, wo man eben untersucht, was das für Daten sind. Denn alle Daten sind nur Nullen und Einsen. Wenn die ISP jenseits der Transportschicht aktiv werden, dann sind sie nicht mehr neutral.

      Um also der Argumentation der Bundesnetzagentur folgen zu können muss man überhaupt erstmal annehmen, dass man „netzneutral“ deep-packet-inspecten dürfte. Oder andersrum: Warum müssen denn Audio- und Videodaten gleichermaßen diskriminiert werden, aber nicht Texte. Oder irgendwelche Datenstrukturen, die ich erst heute entwerfe? Muss das ganze an die Perzeption gebunden sein? Wenn wir in 10 Jahren ein Gerät haben, das Daten in Gerüche umwandelt, muss das dann auch diskriminiert werden? Muss ich, wenn ich damit Telekom-Kunden erreichen will überhaupt erstmal einen Vertrag mit der Telekom machen? Und wenn ich Kunden in Südostasien erreichen will bei einem Provider, der denselben Unfug macht? Und wenn ich nicht mal weiß, wen ich erreichen will, weil das Internet eben eine Eigendynamik hat?

    3. Woher wird die Gewissheit genommen, dass die teilnehmenden Inhalteanbieter für ihre Teilnahme zahlen müssen?

      Niemand behauptet das. Trotzdem diskriminieren Zero-Rating-Modelle Dienste von Inhalteanbietern, die nicht dabei sind.

      1. Ich würde mich dazu versteigen, dass der Aufwand für rechtliche und technische Bewertung, Dokumentation, Verwaltung, Realisation und Überwachung – vor allem auch der rechtlichen Entwicklung – präventive Ab- und Versicherung gegen Ausfall, Absicherung gegen Vertragsstrafen, Absicherung gegenüber Investitionspartnern, Anpassung der eigenen Services an unterschiedliche Vertragsbedingungen — gegenüber einer großen Anzahl von Anbietern, durchaus hohe Einstiegskosten und -risiken bedeuten.

        Grundsätzlich muss man aber davon ausgehen, lernt das denn niemand hier im Kapitalismus(?), dass diese Form der Diskriminierung von Inhalten nur solange (relativ) kostenfrei bleibt, bis der rechtliche Rahmen für eine Ausweitung abgesteckt und ausreichend wirtschaftliche Dominanz weniger Anbieter erreicht ist.

        1. Vollkommen richtig und ich hoffe, dass der Artikel klar macht, dass StreamOn keineswegs „kostenlos“ ist, weder für die Inhalteanbieter noch, auf lange Sicht, für die Verbraucher.

  6. Was würde passieren, wenn alle Telekogkunden zb. Netflix anschmeissen und das dudelnde Smartphone in die Tasche stecken?
    Explodiert die Telekom dann wie Melmac?

    1. Nö, Sie werden schlicht gedrosselt, weil man nur begrenzt Kapazität hat.
      Böse Zungen würden Drosselkom sagen, weil es entsprechende Verträge mit Obergrenze von Datenvolumen gibt.
      [oder allgemeiner diese so nennen wegen entsprechenden Verfahren]

      Was ich immer lustig fand war die Drosselung des youtube-Traffic (vor einigen Jahren), was hauptsächlich wegen Differenzen war/Peering oder so.

  7. Und weiter gedacht. Gibt es SreamOn Dienste an die man P2P flanschen kann. Ich hab, glaub ich, mal gelesen das jemand sowas in Afrika mit der Wiki gemacht hat.

    1. Das ist kreativen Wikipedia-Zero-Nutzern in Angola gelungen :) Allerdings ist das bestensfalls ein cleverer Trick, der nur kurzfristig funktioniert und das eigentliche Problem nicht aus der Welt schafft.

      1. Naja.
        Man sollte nicht vergessen wo die roots liegen. Früher ™ haben wir auf gehackten Boxen hidden FTP-Server laufen lassen, weil 56kb untragbar waren und Flashftp einfach mal schneller war. Oder Pubs auf irgendwelchen Uniservern genutzt.

        Wenn zb. Youtube keine Bandbreite kostet, dann flanscht man halt ne .rar an die Mediendatei. Bei .jpg gehts weil von beiden Seiten gelesen wird. Für .mkv o.ä. fällt einem sicher auch was ein.

        Natürlich ist das nur ein doktern an den Symtomen. Freies Netz für alle, bezahlt durch die GEZ Gebühren wäre mir auch lieber. Aber bis dahin … leben in der Lage. ;)

  8. Ehrlich, ich verstehe dieses ganze Brimborium nicht.
    Solange die Telekom grundsätzlich jedes Datenpaket gleich behandelt und somit kein Paket besser schneller/langsamer transportiert wird als ein anderes Pakete finde ich das in Ordnung.
    Und genau dieses tut die Telekom. Sobald das Inklusivvolumen erreicht wird, werden alle Pakete immer noch gleich schnell transportiert und meine Bandbreite für alle Dienste reduziert. So What?

    Die Telekom rechnet gewisse Dienste nicht auf das Inklusivvolumen an – das ist sicherlich eine Entscheidung um mehr Kunden in einen Vertrag mit der Telekom zu locken. Derzeit zahlt niemand etwas für StreamOn. Die Annahme, dass es irgendwann einmal kostenpflichtig wird, ist sicherlich berechtigt, aber derzeit nicht real existent. Also warum soll man sich darüber aufregen?

    Die Telekom könnte auch das Inklusivvolumen verfünffachen – der Effekt wäre wahrscheinlich der selbe – mehr Kunden. Andere Anbieter locken Kunden mit 10GB Datenvolumen zu halben Kosten der Telekom. Dort hat man häufig schon aus technischen Gründen nicht die Möglichkeit, dieses Datenvolumen auszuschöpfen – das Streamen eines Videostreams hat bei mir im O2-Netz noch nie vernünftig geklappt.

    Sollte ich mein Inklusivvolumen erreichen und StreamOn Teilnehmer mit hoher Geschwindigkeit erreichbar sein, sehe ich das natürlich etwas anders. Aber so wie es ist sehe ich für niemanden eine Benachteiligung.

    1. @Heiko
      Genau. Deswegen gibt es ja nur den Einspruch beim Tarif L, der eben nicht alle Datenpakete gleich behandelt, sondern selektiv Video-Daten drosselt. Drossel (aka Begrenzung des max. Throughput) ist okay, wenn das inerhalb des Tarifes für alles gilt.

      (Dass Zero Rating grundsätzlich möglich ist, war ja schon seit 2015 klar, als die Verordnung verabschiedet wurde. Ist nun mal nicht verboten. Verstehe da die allgemeine Verwunderung/Erstaunen nicht. Da hat sich doch jetzt nichts geändert.)

    2. Die Telekom könnte auch das Inklusivvolumen verfünffachen – der Effekt wäre wahrscheinlich der selbe – mehr Kunden.

      Der Effekt wäre deutlich besser – für die Kunden, für die Inhalteanbieter und für das Internet. Es ist definitiv kein Zufall, dass Netzbetreiber Gatekeeper spielen wollen.

    3. Zu ihrem letzten Satz:
      Aber das ist doch der Plan. Zitat aus dem Artikel:
      “ StreamOn RECHNET in bestimmten Tarifen die Nutzung einiger Partnerdienste wie Apple Music oder Netflix NICHT auf das monatliche Datenvolumen der Nutzer AN“

      Die Nicht-StreamOn-Nutzer schauen in die Röhre.

  9. Kann man nicht eine Verfassungs Beschwerde einreichen, da dies ja gegen das Postgeheimniss verstoßen müsste, da Datenpakete eine Art Brief sind, und bestimmte Empfänger benachteiligt werden.

  10. Internetgiganten wie google, Facebook, Microsoft, Adobe, Amazon, Apple, Netflix und andere scheffeln mit Cloud-, Streaming- und anderen Internetangeboten Milliarden, wogegen Telekommunikationsunternehmen nur marktübliche dem Wettbewerb unterliegende Preise für DSL-Anschlüsse nehmen können, während gleichzeitig aber die gesamte Last des Aufbaus, Ausbaus und der Instandhaltung des DSL-Netzes in der Fläche bis zum Endkunden auf ihnen lastet. Weiterhin leisten sie den kompletten Endkundensupport für den Internetzugang. Ich meine, dass es Telekommunikationsunternehmen zusteht, einen Anteil an den gigantischen Gewinnen der großen Internetfirmen einzufordern. Denn erst die von Telekommunikationsunternehmen aufwändig errichtete und gepflegte Infrastruktur ermöglicht die Riesengewinne, die dann noch trickreich den Steuern entzogen werden. Wenn Telekommunikationsunternehmen das Geld wegen des hohen Wettbewerbs nicht vom Endkunden holen können, dann müssen sie es von denen hohlen, die im Internet auf Basis der bereitgestellten Infrastruktur am meisten Profite machen.

    Ich finde es nur fair, dass jeder DSL-Anbieter auf diese Weise den ihm zustehenden Anteil an den enormen Profiten von google, Apple, Microsoft, Amazon & Co., einfordern. Entweder sie zahlen, oder sie werden abgeklemmt.

    Dieses Prinzip ist rechtens, schließlich sind auch Adblocker legal und diejenigen mit der höchsten Verbreitung machen dasselbe mit Werbetreibenden: Entweder Werbetreibende zahlen an den Adblockerbetreiber und ihre Werbung wird trotz Adbolcker freigeschaltet, oder ihre Werbung wird abgeklemmt.

    1. Steht es nicht eher uns Usern zu, einen Teil der „Riesengewinne“ der „Internetgiganten“ einzufordern, die Geld mit unseren Daten verdienen?

      Wenn ich mir die Preise der Volumenpakete so ansehe, dürften sich die ISPs nicht beklagen. Es geht nur um Profit, Profit, Profit. Niemand nagt da am Hungertuch.

    2. Klar, der Gedanke liegt nahe, dass wenn schon einer die Leitung bereitstellt, dass er dann auch kräftig an allem verdienen soll was da durchgeleitet wird.
      Ich sage dazu nur: „Willkommen im Mittelalter, die Zeit der Raubritter und des Wegezolls.“
      Schon allein aus marktwirtschaftichen Gründen sollten Netzanbieter und die Anbieter von Inhalten strickt getrennt werden. Da der flächendeckende Netzausbau ohnehin nur mit öffentlichen Mitteln und unseren Gebühren geschieht, sollte die Infrastuktur des Internets auch wieder in den öffentlichen Besitz gelangen. Provider und Netzanbieter könnten so auch besser miteinander um die Gunst des Verbrauchers konkurrieren. Erst dann kann man sich durchaus überlegen, ob man nicht hochvolumige kommerzielle Dienste wie netflix an den Durchleitungskosten beteidigt. (Die Erhebung von Steuern wäre hier auch mal nett.) Innerhalb des Netzes sollte aber strikte Neutralität herrschen.
      Die Politik der Bundesregierung hat wenig mit Marktwirtschaft oder Demokratie zu tun. Weder entsteht hier eine technisch tragfähige Infrastruktur noch ein demokratisches Miteinander. Wer hier noch rein an Dilettantismus glaubt ist sonnigen Gemütes.
      Die Genehmigung des StreamOn-Produkts der Telekom ist ein reiner Wegbereiter.
      Ist die Netzneutralität erst einmal aufgeweicht, kommt der Schritt zur Kontrolle der Inhalte.
      Ein Internet in dem jeder kommunizieren kann was er/sie will ist auf diese Weise schnell am Ende.

  11. Telekom und andere ISP-Marktführer können nun erleichtert ein wichtiges Grundprinzip für ihren Einfluss auf dem Internetmarkt durchsetzen: Divide et impera! (Teile und herrsche).

  12. OT:
    Könnte nicht das Maut-Konsortium auch so einen Deal anbieten? Dann würde das Fahren bestimmter Autmarken nicht auf die Maut angerechnet. Das wäre doch mal was ;-)

  13. Welche Möglichkeiten gibt es um wirksam gegen StreamOn und Vodafone Pass vorzugehen?

    Petitionen oder ähnliches?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.