Gut ein halbes Jahr lang hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) das StreamOn-Produkt der Telekom Deutschland geprüft und es nun für weitgehend zulässig erklärt. StreamOn rechnet in bestimmten Tarifen die Nutzung einiger Partnerdienste wie Apple Music oder Netflix nicht auf das monatliche Datenvolumen der Nutzer an. Damit verletzt die Telekom klar die Netzneutralität. Allerdings hat die EU-Verordnung den Netzbetreibern dieses Schlupfloch offen gelassen und solche „Zero Rating“ genannten Angebote nicht ausdrücklich verboten – aber auch nicht ausdrücklich erlaubt, was den nationalen Regulierern und Gesetzgebern Spielraum einräumt. Diesen hat die BNetzA nicht ausgenutzt.
Aus „derzeitiger Sicht“ ist das Angebot der Telekom laut BNetzA „im Wesentlichen zulässig“, verstößt jedoch in zwei Punkten gegen die EU-Regeln. Unzulässig sei zum einen die Reduzierung der Datenübertragungsrate beim Videostreaming im „Tarif L“. Dabei rechnet die Telekom HD-Video-Streams auf DVD-Qualität herunter und drosselt damit die Bandbreite. Dass diese Praxis vermutlich illegal ist, hat bereits unsere erste Analyse ergeben.
Innovative Dienste benachteiligt
Laut BNetzA verstößt dies „gegen das Gebot der Gleichbehandlung allen Datenverkehrs“. Der Grundsatz sichere, „dass über das Internet weiterhin gleichberechtigt innovative Dienste angeboten werden können, insbesondere auch für Startups.“ Allerdings hat die Telekom Deutschland zumindest einem innovativen Anbieter, dem Podcast-Dienst bitlove.org, die Teilnahme an StreamOn versagt. Dieser liefert die Inhalte über das Bittorrent-Protokoll aus, was laut Telekom nicht mit deren AGBs vereinbar ist. Eine Anfrage an die BNetzA, wie diese Ablehnung mit der Gleichbehandlung innovativer Dienste vereinbar ist, blieb bislang unbeantwortet.
Ferner bemängelt die BNetzA, dass StreamOn-Kunden im europäischen Ausland den Dienst nicht wie zu Hause nutzen können. Das verstößt gegen das Roam-Like-at-Home-Prinzip. „Während im Inland das Datenvolumen der ‚StreamOn’ Dienste unbegrenzt ist, wird bei der Nutzung im EU-Ausland das durch „StreamOn“ genutzte Datenvolumen vom Datenvolumen des Magenta Tarifs abgezogen“, erklärten die Regulierer.
Wahlfreiheit und Wettbewerb bedroht
„Die Entscheidung der Bundesnetzagentur, StreamOn und andere Zero-Rating Angebote nicht grundsätzlich zu verbieten, geht zu Lasten des freien Internets“, erklärte Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), gegenüber netzpolitik.org. „Dadurch wird nicht nur die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch der Wettbewerb zwischen Dienstanbietern verringert.“
Zwar sei es zu begrüßen, dass die BNetzA auf Nachbesserungen bestehe, so Müller. „Nichtsdestotrotz werden durch Zero-Rating-Angebote Realitäten am Markt geschafften, die den Weg ins Zwei-Klassen-Internet ebnen und die Tarifpreise hoch halten“, sagte der Verbraucherschützer. „Ziel sollte es sein – wie in vielen anderen EU-Ländern längst Standard – grundsätzlich mehr Inklusivdatenvolumen für den monatlichen Grundpreis zu bekommen.“
„Laissez-Faire-Haltung der Bundesregierung“
Konstantin von Notz, der netzpolitische Sprecher der Grünen, sieht einen klaren Verstoß gegen das Prinzip der Netzneutralität. „Die Bevorzugung weniger Partnerdienste, die sich nur wenige große Anbieter leisten können, geht direkt zu Lasten von Mitbewerbern, der Wettbewerbsvielfalt und der Verbraucherinnen und Verbraucher“, schreibt der Bundestagsabgeordnete in einem Blog-Posting. Nun müsse man davon ausgehen, dass weitere Anbieter nachziehen und Zero-Rating-Modelle weiter hoffähig werden. Tatsächlich hat erst kürzlich der Wettbewerber Vodafone mit „Vodafone Pass“ ein ähnliches Produkt vorgestellt, das die BNetzA derzeit noch prüft.
Laut von Notz habe sich die jetzige Entwicklung über Jahre abgezeichnet, was auf die „Laissez-Faire-Haltung der Bundesregierung“ zurückzuführen sei. Deshalb bedürfe es klarer gesetzlicher Regelungen, so von Notz: „Die Telekom schafft durch ihr Vorgehen einen gefährlichen Präzedenzfall und macht gleichzeitig deutlich, dass es weiterer regulatorischer Maßnahmen zum Schutz eines offenen und innovationsfreundlichen Netzes und eines fairen digitalen Marktes dringend bedarf.“
Telekom hält sich alle Optionen offen
Zwei Wochen hat die Telekom Deutschland nun Zeit, um die Vorgaben der BNetzA umzusetzen. Sollte sie innerhalb der gesetzten Frist ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, drohen Sanktionen wie Bußgelder. In einer Stellungnahme zeigte sich ein Telekom-Sprecher gegenüber netzpolitik.org zwar erfreut über die Bestätigung der BNetzA, dass Zero-Rating-Angebote grundsätzlich möglich sind.
Jedoch teile man die Rechtsauffassung der Behörde nicht. „Sie wendet hier nur ihre eigene, sehr enge Interpretation des EU-Rechts an“, so der Sprecher. Dies werde man nun von der eigenen Rechtsabteilung prüfen lassen, sagte der Sprecher auf Nachfrage, und hielt sich alle Optionen offen – das gelte auch für die Überprüfung, wie sich die Vorgaben der BNetzA auf die jeweiligen Produkte auswirken würden. Stichtag ist der 20. Oktober.
Zersplitterung des Internets droht
Insgesamt ist die heutige Entscheidung der BNetzA ein schwarzer Tag für die Netzneutralität in Europa – schließlich übt die größte Volkswirtschaft der EU eine enorme Vorbildwirkung auf andere Länder aus. Sollte Zero-Rating zur neuen Normalität werden, dann müssen sich Diensteanbieter daran gewöhnen, ihre Angebote an Vorgaben von Dutzenden, wenn nicht Hunderten Netzbetreibern anzupassen. Können oder wollen sie sich das nicht leisten, dann landen sie auf dem Abstellgleis. Dabei fällt das sogar bedeutenden Anbietern wie dem bekannten Video-Dienst Vimeo schwer, der in seiner Stellungnahme an die BNetzA auf den hohen Aufwand hingewiesen hat, den man sich nicht leisten könne.
Zudem setze man sich einer erheblichen rechtlichen und finanziellen Gefahr aus, wenn man – auch unabsichtlich – gegen die AGBs der Telekom verstoßen würde. Dieses Argument hat unter anderem auch den Podcast-Betreiber Timo Hetzel dazu bewogen, sich nicht bei StreamOn anzumelden. Unberücksichtigt blieben offensichtlich auch die schweren Einwände des vzbv, der vor erheblichen Nachteilen für Verbraucher gewarnt hatte. Inwieweit diese Gründe, StreamOn nicht zu verbieten, in die Entscheidung der BNetzA eingeflossen sind, bleibt derzeit noch unbekannt. Wir werden den Artikel aktualisieren, sobald eine Antwort auf unsere Anfrage einlangt.
Auf gar nicht so lange Sicht führt diese Praxis jedenfalls zu einer Diskriminierung bestimmter, insbesondere kleiner Anbieter, zu einer Zersplitterung des Internets, wie wir es heute kennen und zu neuen Rechtsunsicherheiten auf dem digitalen Binnenmarkt, der der EU-Kommission so am Herzen liegt. Keine guten Aussichten.
Update, 9. Oktober, 18:30: Stellungnahme der Telekom Deutschland hinzugefügt.
Update, 10. Oktober, 12:40: Stellungnahme der Telekom Deutschland erweitert.
