Netzneutralität: Bundesnetzagentur untersagt Teile von StreamOn

Die Bundesnetzagentur fordert von der Telekom, dass die Option StreamOn europaweit nutzbar ist und dass sie auf die Drosselung von Videoinhalten verzichtet. Das Unternehmen hat bis Ende März Zeit nachzubessern.

Der Kampf der Telekom für die Kunden (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten Honey Fangs

Die Bundesnetzagentur hat heute Teilaspekte der Zubuchoption „StreamOn“ der Mobilfunktarife „MagentaMobil“ der Telekom Deutschland untersagt. Mit der Entscheidung werde sichergestellt, dass die europäischen Vorschriften über das Roaming und die Netzneutralität eingehalten werden, so die Regulierungsbehörde in einer Pressemitteilung.

Die Bundesnetzagentur fordert von der Telekom, dass die Tarife mit der Zubuchoption „StreamOn“ so umgestaltet werden, dass Verbraucherinnen und Verbraucher innerhalb der Europäischen Union vom Roam-Like-At-Home-Prinzip profitieren können. Das durch „StreamOn“ genutzte Datenvolumen darf im EU-Ausland nicht länger vom Inklusivvolumen des Tarifs abgezogen werden. Grundsätzlich muss das Roam-Like-At-Home-Prinzip für alle Tarife gelten, die Roaming im EU-Ausland ermöglichen.

„Kein objektiv technischer Grund“

Verboten hat die Regulierungsbehörde eine „Videodrossel“ in bestimmten Tarifen, da diese einen Verstoß gegen das Gebot der Gleichbehandlung des gesamten Datenverkehrs darstellt. Im Rahmen von „StreamOn“ wird die Datenübertragungsrate bei Videostreaming in diesen Tarifen reduziert, so dass Videos nur in SD-Qualität empfangen werden können. Nach den Ermittlungen der Bundesnetzagentur liegt für diese Reduzierung der Datenübertragungsrate kein objektiv technischer Grund vor, denn Videodienste erfordern keine Drosselung.

Die Telekom Deutschland hat bis Ende März 2018 Zeit, die von der Bundesnetzagentur geforderten Nachbesserungen umzusetzen. Für den Fall, dass sie den Verpflichtungen nicht fristgerecht nachkommt, wurde ein Zwangsgeld angedroht.

Die Telekom versucht die Entscheidung unter dem Motto „Wir kämpfen für unsere Kunden“ mit einem Blogbeitrag zu skandalisieren. Die Behördenentscheidung sei „absolut nicht nachvollziehbar“. In diesem Beitrag droht die Telekom an, dass „StreamOn“ in Zukunft Geld kosten würde – und versucht so, ihre Kunden gegen die netzneutralitätsfreundliche Entscheidung der Regulierungsbehörde aufzubringen. Zudem kündigt die Telekom Widerspruch gegen die Entscheidung an.

Netzbetreiber nutzen Schlupflöcher

Europäische Netzbetreiber nutzen derzeit jedes noch so kleine Schlupfloch aus, das die EU-Verordnung offengelassen hat. Wie ein Scheunentor behandeln sie etwa die Möglichkeit, sogenannte Zero-Rating-Angebote wie StreamOn oder Vodafone Pass auf den Markt zu werfen. Dabei unterteilen sie das Internet in einzelne Klassen – Audio-Streaming, Social Media, Instant Messaging und so weiter – und bestimmen so über Sieger und Verlierer im Netz. Dem schiebt die Bundesnetzagentur jetzt zumindest teilweise einen Riegel vor.

Für die Verbraucher ist ein kostengünstiges, großes oder gar unlimitiertes Datenvolumen die beste Lösung. Fast überall in Europa ist mobiles Surfen billiger als in Deutschland.

 

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2 Ergänzungen

  1. Verdammte Telekom. Ich habe mir, Schande über mich, auch für einen Stream-On Tarif entschieden nachdem ich durch ewige Netzprobleme bei O2 einfach die Nase voll hatte.
    Die Nachbesserungen der Bundesnetzagentur sind aber absolut nachvollziehbar und völlig in Ordnung. Also liebe Telekom, bitte einen Hauch weniger Gewinn einplanen, Forderungen umsetzen und Kunden wirklich glücklich machen!

  2. Die Meisten kapieren zum Glück, was da gespielt wird. So sieht es jedenfalls in den Kommentaren aus, die unter dem Blogeintrag stehen.

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