Weise Deinem Netzanbieter nach, dass Dein Internet zu langsam ist

Die Bundesnetzagentur hat Regeln veröffentlicht, mit denen Verbraucher nachweisen können, dass ihr Netzanbieter nicht die versprochene Internetgeschwindigkeit liefert. Ein längst überfälliger Schritt, der zu mehr Ehrlichkeit in der Branche führen könnte – aber leider immer noch Schlupflöcher offen lässt.

Deutsche Internetanschlüsse sind oft langsamer als versprochen. – CC0 Erwan Hesry

In kaum einer anderen Branche weichen die Versprechungen aus der Werbung und die gelieferte Leistung derart voneinander ab wie im Telekommunikationssektor. Nur die Hälfte aller Nutzer erreichen mehr als 60 Prozent der versprochenen Bandbreite, ergab unlängst eine Studie der Bundesnetzagentur. Nicht einmal ein Viertel aller Verbraucher bekommen die in der Werbung angepriesene Internetgeschwindigkeit geliefert. Das soll sich nun bessern – zumindest in der Theorie.

Bislang fiel es Verbrauchern schwer, verbindlich nachzuweisen, dass ihr Netzbetreiber nicht die vertraglich zugesicherte Geschwindigkeit liefert. Unter anderem lag dies daran, dass es einfach keine durchsetzbaren Kriterien gab, mit denen sich eine Unterschreitung belegen ließ. Netzbetreiber konnten sich verhältnismäßig leicht herausreden und behaupten, die niedrige Geschwindigkeit liege am Rechner des Kunden, am verwendeten Messwerkzeug oder an der gerade aktuellen Mondphase, die in die Leitung einstreut.

Klare Regeln sollen helfen

Anfang der Woche veröffentlichte Regeln der Bundesnetzagentur sollen dieses Problem endlich aus der Welt schaffen. „Wir definieren anhand klarer Kriterien, wann bei Breitbandanschlüssen im Festnetz die Downloadgeschwindigkeit nicht dem Vertrag entspricht. Dies soll Verbrauchern den Nachweis gegenüber ihrem Anbieter erleichtern“, sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Als nicht vertragskonforme Leistung gilt künftig, wenn

  • nicht an mindestens zwei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 Prozent der vertraglich vereinbarten Maximalgeschwindigkeit erreicht werden oder
  • die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90 Prozent der Messungen erreicht wird oder
  • die vertraglich vereinbarte Mindestgeschwindigkeit an mindestens zwei Messtagen jeweils unterschritten wird.

Die Begriffe „normalerweise“ oder „Mindestgeschwindigkeit“ beziehen sich auf die Werte, die Netzbetreiber in ihren Produktinformationsblättern angeben müssen. Dabei können sie jedoch beliebige Werte anführen, ihre Produkte aber mit „Bis-zu“-Angaben anpreisen. Ein Blick ins Kleingedruckte lohnt also durchaus.

So findet sich im Produktblatt von „MagentaZuhause L“ (VDSL-Variante) der Telekom Deutschland, das sie mit „100 MBit/s“ verkauft, der Hinweis, dass normalerweise 83,8 Mbit/s und minimal nur 54 Mbit/s im Download zur Verfügung stehen. Beim 100/6 (Down/Upload in MBit/s)-Kabelprodukt von Vodafone wiederum sind es mindestens 60 MBit/s und normalerweise 90 MBit/s, die erreicht werden sollten.

Um als valide anerkannt zu werden, müssen Nutzer zudem mindestens 20 Messungen an zwei unterschiedlichen Tagen durchführen und ihren Rechner über LAN ans Internet angeschlossen haben. Tests über mobile Geräte wie Smartphones, Tables oder Rechner ohne Ethernet-Schnittstelle sind also raus. Bis auf Weiteres lassen sich solche Messungen mit einem Browser auf breitbandmessung.de durchführen. Ein installierbares Software-Tool soll folgen und dabei helfen, die Tests besser zu protokollieren – und idealerweise auch zu automatisieren.

Öffentlicher Pranger statt Sonderkündigungsrecht

Ebenfalls zugelassen sind Tools der Anbieter selbst, bestätigte uns die Bundesnetzagentur. Die sollte man im Zweifel aber lieber nicht verwenden, da sonst die Ergebnisse weder in den wichtigen Jahresbericht der Breitbandmessung noch in die Kartenansicht einfließen, mit der die Bundesnetzagentur die Netzbetreiber an den öffentlichen Pranger stellen möchte. Denn auf Drängen der Branche konnte sich der Gesetzgeber bei der jüngsten Änderung des Telekommunikationsgesetzes nicht dazu durchringen, Verbrauchern effektive Rechtsmittel an die Hand zu geben, und setzt lieber auf Selbstregulation. Wenn ein Anbieter nicht die versprochene Bandbreite liefern kann oder will, bleibt weiterhin nur der Gang zur Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur oder vor Gericht. Immerhin gibt es jetzt aber endlich klare Kriterien, die den Nachweis einer nicht erbrachten Leistung deutlich einfacher machen sollten.

Damit konkretisieren die Regulierer die Vorgaben der EU-Verordnung zur Netzneutralität, die vor fast zwei Jahren verabschiedet wurde. Darin heißt es etwas unscharf, dass jede „erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit“ als nicht vertragskonforme Leistung gilt. Die nun erlassenen Kriterien entsprechen weitgehend den Vorschlägen aus der Konsultationsphase, die wir im März veröffentlicht haben.

Susanne Blohm von der Verbraucherzentrale Bundesverband lobte das transparente Verfahren der Bundesnetzagentur, einschließlich der veröffentlichten Stellungnahmen sowie der Zusammenfassung mit Bewertung. Dennoch sei es bedauerlich, „dass das die einzige Möglichkeit für Verbraucher ist, überhaupt gegen Abweichungen der Bandbreite vorzugehen“. Die grüne Bundestagsabgeordnete Katharina Dröge wiederum hätte sich auch Messungen über WLAN und weniger Messpunkte gewünscht. Denn insgesamt seien die Regeln für Verbraucher „teils unpraktisch, teils wird es ihnen unmöglich gemacht, ihr Recht wahrzunehmen“, erklärte sie gegenüber netzpolitik.org.

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20 Ergänzungen

  1. Geschwindigkeitsmessung geht mit testmy.net, da meintwegen manuellen Download von 100 MB, ist recht aussagekräftig. Tatsächlich haben die Provider sowas wie Mondgrundstücke verkauft. Es wäre zielführender, wenn man nach Ermahnung des Providers die Einhaltung der Geschwindigkeit einklagen könnte. Nebenbei angemerkt, von der Bandbreite fressen solche Systeme wie Windows 10 bis zu 20% und die Werbung auf Internetseiten kann auch 10 bis 20% fressen. Adblocker erleichtern einem tatsächlich, gerade bei geringen Bandbreiten, das Leben im Internet.

    1. Wie geschrieben, lieber offiziell breitbandmessung.de verwenden (wobei es ab und zu gut sein kann, das mit einem anderen Anbieter gegenzuchecken). Dann tauchen die Tests im jährlichen BNetzA-Bericht und auf der Karte auf. Das ist wichtig, um Druck aufbauen zu können.

    1. Kein Sonderkündigungsrecht, kein allgemeines Minderungsrecht, keine wirksamen Geldstrafen, kein Schadenersatz. Das hat aber weniger mit der BNetzA, sondern mit der derzeitigen Regierung zu tun.

      1. Ich kann nicht ganz folgen, du schreibts oben selber, das für die nachweisliche Nichterfüllung des Vertrags der Weg vor’s Gericht bleibt. Ganz oben klingt das eher nach: Man kann zwar den Netzbetreibern niedrige Geschwindigkeit nachweisen, es bleibt ihnen aber Schlupflöcher das anzuzweifeln.

        1. „Schlupflöcher“ bezieht sich auf die Ehrlichkeit in der Branche: Wenn Netzbetreibern keine empfindlichen Strafen drohen, dann ist das ein Anreiz, weiterzuwurschteln wie bisher. Die Hoffnung ist, dass die neuen Kriterien dabei helfen, die Schlichtungsstelle der BNetzA mit Beschwerden zu überfluten. Aber wir werden ja sehen, wie der nächste Jahresbericht der Breitbandmessung aussehen wird.

  2. Hallo Tomas.
    o2 liefert mir seit einem Jahr konstant zwischen 2,5 Mbit/s und 2,8 Mbit/s Downloadgeschwindigkeit, obwohl ich für 16 Mbit/s bezahle und diese an meinem Standort auch verfügbar ist.
    Ich habe das erst nicht bemerkt, weil ich mich noch nicht so auskannte, aber nun mache ich seit etwa einem halben Monat täglich Tests mit einem Script von ubuntuusers.de und nun auch (dank dir) mit breitbandmessung.de.
    Was kann ich nun tun?
    Geld zurück verlangen? Immerhin verarschen die mich seit über einem Jahr!
    Und wie komme ich an die 16Mbit/s?
    Vielen Dank schonmal im Voraus und auch vielen Dank für deinen Artikel hier.

    1. Hallo,

      führe die Tests wie oben beschrieben durch (LAN, 20 Messungen an zwei Tagen etc.) und kontaktiere dann entweder die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur oder eine Verbraucherzentrale (oder Deinen Rechtsanwalt).

  3. Wie weist man es eigentlich nach, wenn per Smartphone gar keine Datenverbindung möglich ist? Das habe ich mit Congstar regelmäßig, und zwar an recht zentralen Punkten, wie dem Kölner und Hamburger Hauptbahnhof.

    1. (Die vorliegende Initiative befasst sich mit Festnetzanschlüssen.)
      Andersrum gefragt: Enthält dein Congstar Vertrag zugesicherte Datenverbindungen an Hauptbahnhöfen? Congstar ist die Telekom Billigmarke und hier werden Restkapazitäten vermarktet, auch auf die Gefahr hin, das Restkapazität gerade=0 ist. Du wirst als Congstar Nutzer im Netzwerk niedrig priorisiert.

  4. Ich verstehe die Diskussion ehrlich gesagt nicht. Die Tarife sind kundenunabhängige Cluster mit bestimmten technischen Parametern und Preisregeln. Die tatsächliche Bandbreite ist hingegen sehr kundenindividuell, nämlich von der physikalischen Leitung abhängig. Darum heisst es ja auch immer nur „bis zu“. Will man das nun zusammenbringen, muss man die Tarife also feiner granular gestalten und dann kriegt der Kunde bei dem VDSL eben nur mit 80 Mbits/s geht, dann eben keinen VDSL 100 Tarif, sondern einen VDSL 80 Tarif. Zu ansonsten gleichen Konditionen. An der Leitung kann man ja nicht viel machen. Bei den geforderten max. 10% Abweichung werden die Tarifbezeichnungen dann in vermutlich kleinen Schritten gehen und sich am unteren Limit orientieren. Was hat der Kunde damit gewonnen? Wer bisher einen VDSL 100 hat kriegt dann einen Tarif der dann VDSL 80, VDSL 75 oder gar nur VDSL 50 heißt und zahlt das gleiche wie bisher auch. Ausser einem neuen Tarifnamen ändert sich da nichts.

    Da der Provider sich an unteren Grenze orientieren muss, wird er dies auch tun. Wer also jetzt faktisch 80 Mbit/s bei einem VDSL 100 Tarif hat, kriegt dann nur einen VDSL 50 zugesichert. Da die Provider aber auch nichts verschenken, können diese den dann aber auch auf 50 Mbit/s limitierten. Statt nicht immer zuverlässigen 80 Mbit/s gibt es dann halt nur garantierte 50. Ob das im Sinne des Kunden ist?

    1. Nein, das wird nicht passieren. Denn das Problem tritt bei Glasfaserleitungen — und mit Abstrichen bei Kabelanschlüssen — nicht in der Form auf. Solange es noch einen Rest an Wettbewerb gibt, dann wären VDSL-, also Kupferprodukte nicht mehr konkurrenzfähig.

      Und immerhin schafft es sogar die DTAG, mittlerweile billigere Produktkategorien anzubieten, wenn die drei Kilometer lange Kupferstrecke einfach nicht mehr hergibt als ein paar MBit.

      1. Kabelanschlüsse sind geshared, auch dort wird man also die nominalen Bandbreiten reduzieren müssen, wenn man sie garantieren muss und auch da gilt, dass man nicht mehr liefern muss, als man verkauft hat. Auch da gilt, dass man dann statt eines wackeligen schnelleren Anschlusses dann nur noch einen stabilen langsameren verkaufen kann.

        Und FTTH spielt für die allermeisten auf absehbare Zeit überhaupt keine Rolle, so dass du da auf Konkurrenz hoffst, die es nicht gibt. Kaum jemand ist bereit gegenüber einem VDSL 100 die Mehrkosten für die für FTTH notwendigen Erdarbeiten zu bezahlen und vor die Wahl gestellt statt eines VDSL 100 nur einen VDSL 50 zu bekommen oder die Kosten für FTTH zu tragen, werden sich die meisten für VDSL 50 entscheiden. Da wird auch dieser „Wettbewerbsnachteil“ kaum ausreichen, den FTTH Zug in Bewegung zu setzen.

        Und so lange es beim Medium keine auch unter Kostengesichtspunkten für den jeweiligen Kunden akzeptable Alternative ist, hätte manch ein Kunde vielleicht doch lieber die wackeligen 80 Mbit/s statt den stabilen 50 Mbit/s.

        Die geforderte maximale Abweichung liegt bei gerade mal 10%, d. h. dass man in den garantieren und verkauften Bandbreiten entweder deutlich unter den technischen Möglichkeiten bleiben muss oder dass man feiner, z. B. in 5 Mbit/s Stufen abstufen muss. Und dass sich das dann im Preisgefüge wiederfinden muss und z. B. jemand für einen VDSL 75 weniger zahlen muss (und wieviel weniger?) als für einen VDSL 80 Anschluß ist ja auch nicht festgelegt.

        Und ein Kunde der sich beschwert, dass die Bandbreite nicht erzielt wird, für den kann man an der Technik ja nichts ändern. Der wird dann einfach entsprechend der technischen Möglichkeit im Tarif heruntergestuft. Gewonnen hat der da gar nichts.

        1. FTTH spielt keine Rolle, weil die deutsche Politik inkl. BNetzA die Rahmenbedingungen so ausgerichtet hat, dass de facto Vectoring gefördert wird. Oft genug passiert es dann, dass die DTAG reinschneit und einen Ort „ausbaut“, sobald sie mitbekommt, dass dort über ein echtes Glasfaserprojekt nachgedacht wird.

          Wenn man sich aber auf dieses Spielchen nicht einlässt, eine langfristige Finanzierung und Vorvermarktungsquote auf die Beine stellt, dann ist ein FTTH/B-Anschluss für Verbraucher nicht wesentlich teurer als einer über Kupfer — siehe z.B. das aktuelle Projekt in Uelzen. Und diese Infrastruktur wird auch noch in zehn Jahren zukunftsfähig sein, im Unterschied zu Kupferkabeln.

          Entweder werden Netzbetreiber also die angepriesene Bandbreite halbwegs garantieren müssen, mit allem, was dazugehört (KvZ näher zum Kunden bringen, Kabelsegmente verkleinern, Verteiler ordentlich anbinden usw. PLUS billigere Produkte anbieten, wenn die Leitung technisch nicht mehr hergibt). Oder eingestehen, dass ihre Technik Schrott ist und 50MBit-Produkte um 40 Euro vertreiben. Was aber IMO nicht eintreten wird, weil dann die Konkurrenzfähigkeit von Glasfaser (und Kabelanschlüssen, s. Jahresbericht Breitbandmessung) sprunghaft ansteigen würde.

          So oder so kommt das Verbrauchern zugute. Alles andere ist Lobby-Propaganda, sorry.

  5. Ich sage nur: VW Abgasskandal. Wer hindert denn den Provider daran, gerade Richtung der bekannten Testendpunkte die Bahn frei zu machen, damit der Test gut abschneidet.

    1. Ein kilometerlanges Kupferkabel oder ein überlastetes Kabelsegment kann man damit auch nicht wirklich überlisten.

    2. Hallo Harald,

      genau das habe ich gerade beobachtet. Beim Vodafone-eigenen Speedtest 32 Mbit/s im Download. Bei breitbandmessung.de ebenfalls 32 Mbit/s im Download und bei speedtest.net und Google nur 7,5 Mbit/s.

      Hier scheint es eine Priorisierung zu geben, die das Messen ja völlig wertlos macht.

  6. „… oder an der gerade aktuellen Mondphase, die in die Leitung einstreut.“

    Das solltet ihr im Artikel in Anführungszeichen setzen damit es deutlicher als Unsinn kenntlich ist. Sonst glaubt es ein Unbedarfter User am Ende noch. Und Esoteriker ziehen deswegen möglicherweise in einen „Religionskrieg“ gegen die Provider. :-)

    Und evtl. solltet ihr denjenigen in der Politik die sich die Messung auch per WLAN wünschten mal deutlich sagen das dadurch die Messung an sich verfälscht werden kann. Jedenfalls bei Vollen WLANs, vielen APs und höheren DSL-Raten. Also allem was man in Städten eher vorfindet.

  7. Wie sieht das den bei Mobilfunk aus habe einen Vertrag abgeschlossen mit LTE MAX sollte laut website bis zu 225mbit sein jetzt habe ich gehört das das gar nicht geht und ich max nur 25mbit habe und selbst die erreiche ich nicht komme gerade mal auf 10 bis 14 MBit ☹️

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.