Die Bundesnetzagentur will mal wieder überprüfen, wie die Werbeversprechen der Telekommunikationsanbieter (Bis zu 50 MBit/s!!!) in der Realität aussehen.
Endkunden können mit Hilfe der Breitbandmessung schnell und einfach die Geschwindigkeit ihres Internetzugangs ermitteln und dadurch die Leistungsfähigkeit ihres stationären und/oder mobilen Breitbandanschlusses bestimmen.
Wie schon bei früheren Messungen empfehlen wir auch diesmal, daran teilzunehmen.
Irgendwie soll es auch noch mehr Transparenz in diesem Jahr geben. Wir lassen uns mal überraschen, wie das die gängige Praxis verändert und kreativ die Telekommunikationsunternehmen dann ihre Falschangaben auf der Werbung verpacken werden.
Als weitere wichtige Maßnahme zur Steigerung der Transparenz soll noch in diesem Jahr eine Rechtsverordnung durch die Bundesnetzagentur erlassen werden. Die „TK-Transparenzverordnung“ enthält eine Reihe von Maßnahmen, die zu einer Erhöhung der Transparenz bei Telefon- und Internetdienstleistungen beitragen und die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher stärken werden. So ist vorgesehen, die Regelungen zur Kostenkontrolle zu optimieren, da für Endkunden oftmals das aktuell gültige Ende der Vertragslaufzeit nur schwer zu ermitteln ist. Außerdem sollen mit der Vorgabe an die Anbieter, ein „Produktinformationsblatt“ zu veröffentlichen, Verbraucherinnen und Verbraucher in die Lage versetzt werden, sich bereits vor Vertragsabschluss „auf einen Blick“ über wesentliche Vertragsinhalte zu informieren.