Bundesnetzagentur

  • Bestandsdatenauskunft 2014: Schon wieder wurde alle fünf Sekunden abgefragt, wem eine Telefonnummer gehört
    Coverbilder des Jahresberichts der Bundesnetzagentur.
    Bestandsdatenauskunft 2014 Schon wieder wurde alle fünf Sekunden abgefragt, wem eine Telefonnummer gehört

    Auch im letzten Jahr haben fast 150 staatliche Stellen ganze sieben Millionen mal abgefragt, wem eine Telefonnummer gehört. Das geht aus den Zahlen zur automatischen Bestandsdatenauskunft hervor, welche die Bundesnetzagentur veröffentlicht hat. Noch viel häufiger dürften die Abfragen von IP-Adressen passieren, davon gibt es aber leider keine Statistiken.

    15. Mai 2015 9
  • Informationsfreiheits-Ablehnung: Schutz vor Überwachung gefährdet innere und äußere Sicherheit
    Bundesnetzagentur in Bonn. Bild: <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Hasenläufer">Eckhard Henkel</a> (<a href="//commons.wikimedia.org/wiki/User:Hasenl%C3%A4ufer/QI#/media/File:2014-06-12_Tulpenfeld_4,_Bonn_IMG_5567.jpg">Direktlink zum Foto bei wikimedia</a>). Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.de">BY-SA 3.0</a>.
    Informationsfreiheits-Ablehnung Schutz vor Überwachung gefährdet innere und äußere Sicherheit

    Das Bekanntwerden von „Lücken der Überwachung“ gefährdet die innere und äußere Sicherheit Deutschlands. Mit dieser Begründung verweigert die Bundesnetzagentur die Herausgabe von Informationen zu zwei Treffen mit Überwachungsbehörden. Dabei hatten deutsche Behörden kurz nach den ersten Snowden-Enthüllungen diese Befugnisse der US-Geheimdienste auch für sich gefordert.

    11. Mai 2015 2
  • Geheime Nebenabrede: Doch kein Richtervorbehalt für Bestandsdatenauskunft, also Großteil der Vorratsdatenspeicherung
    Bestandsdatenauskunft 2013. Quelle: <a href="https://netzpolitik.org/2014/bestandsdatenabfrage-behoerden-identifizierten-2013-alle-fuenf-sekunden-einen-anschlussinhaber/">Bundesnetzagentur</a>.
    Geheime Nebenabrede Doch kein Richtervorbehalt für Bestandsdatenauskunft, also Großteil der Vorratsdatenspeicherung

    Entgegen ihren Behauptungen will die Bundesregierung doch keinen Richtervorbehalt für die allermeisten Abfragen der Vorratsdatenspeicherung vorschreiben. Das geht aus einer geheimen Nebenabrede zu den offiziellen Leitlinien hervor, die wir veröffentlichen. Damit soll die alle fünf Sekunden eingesetzte Bestandsdatenauskunft auch auf Vorratsdaten zugreifen – und dafür gilt kein Richtervorbehalt.

    20. April 2015 72
  • Parliamentary Committee: How the German Foreign Intelligence Agency BND tapped the Internet Exchange Point DE-CIX in Frankfurt, since 2009
    Rack at DE-CIX. Bild: <a href="https://secure.flickr.com/photos/bundy/">Stefan Funke</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">BY-SA 2.0</a>.
    Parliamentary Committee How the German Foreign Intelligence Agency BND tapped the Internet Exchange Point DE-CIX in Frankfurt, since 2009

    The German Foreign Intelligence Agency Bundesnachrichtendienst taps internet traffic directly at the Internet Exchange Point DE-CIX in Frankfurt since 2009, replacing predecessor operation „Eikonal“ at Deutsche Telekom. This was stated by the operator of DE-CIX at the German Parliamentary Committee investigating Intelligence Agency mass surveillance operations. The German Federal Chancellery intervened several times and prevented both a Parliamentary Commission and the Federal Network Agency from investigating this mass spying operation.

    This is an English translation of the summary of Klaus Landefeld’s statements as a witness in front of the German Parliamentary Committee investigating the NSA spying scandal.

    First Eikonal, then DE-CIX

    Klaus Landfeld is head of industry group eco, which operates the Internet Exchange Point (IXP) DE-CIX in Frankfurt, Germany. News magazine „Der Spiegel“ reported in October 2013 that the German Foreign Intelligence Agency Bundesnachrichtendienst (BND) is allowed to wiretap 25 Internet Service Providers at DE-CIX, including five German

    The BND held a first „planning meeting“ with DE-CIX in their offices on August 14, 2008 where they discussed the wire-tapping operation to follow. Two weeks before, the BND made a first appointment request. This happened to coincide with the end of fiber tapping operation „Eikonal“ at Deutsche Telekom in Frankfurt – Germanys „Tempora“. The BND was obviously searching for a „new partner“. This was „the first time the BND wanted to gain access to DE-CIX“.

    BND wanted „full take“

    The BND suddenly wanted „access to the IXP and the traffic of multiple vendors, ideally within a single step.“ The „BND wanted access to the IXP and be able to say: today we want this cable, tomorrow maybe different ones.“ DE-CIX assumed the spies hat „to name individual, specific cables“. But BND wanted „everything“, „full access“.

    DE-CIX analyzed the legal situation and concluded, that this is „not permitted in this way“. Their criticism involved, among other things, the implementation of the 20-percent rule from the G‑10-law, the Federal wiretap law described by Wikipedia as „similar to Britain’s Regulation of Investigatory Powers Act 2000 and is comparable to the Foreign Intelligence Surveillance Act of the United States“. This G‑10-law includes a limit that „strategic“ mass intercepts must be limited to a fifth of the „available bandwidth“. DE-CIX legal opinion was, that the BND should only be allowed to intercept 20% of the actual occurring traffic per line, but the BND wanted everything.

    On top of that, in „2009 there were different ideas of filtering systems“ to filter out traffic from German citizens who are protected by law. DE-CIX came to the conclusion: „We did not want to implement that“.

    Legal concerns ignored

    But in the „preparatory talk“ in August 2008, the BND ignored the concerns of DE-CIX: „If we are ignored as the operator, because we do not think this is permitted by law, this is only one-sided information access.“ Topics of the meeting were IXP works. The BND did not want access to specific fiber optic cables, but to all traffic of certain „Autonomous Systems (AS), which concerned several cables“. Despite DE-CIX’ criticism, the BND pushed for a implementation.

    After the meeting, DE-CIX contacted members of the Federal Parliament’s G‑10 commission, which decides about wiretaps, similar to the United States Foreign Intelligence Surveillance Court. „No one of the members wanted to talk to us“, including the subsequent witness at Thursday’s inquiry hearing. Only since deceased Liberal politician Max Stadler agreed to a meeting, but said: „he can’t do anything.“

    Intimidation by the Chancellery

    „That led to an appointment with the Chancellery, who told us that we were not allowed to talk to the G‑10 commission, because the operation was not yet ordered“. This was a „very unusual approach“, „we were out under pressure“. „If I am summoned by the Chancellery, this is not the rule of law, but power play.“ This meeting at the Chancellery took place on February 27, 2009.

    Afterwards, „nothing happened“ for a long time. The BND experienced „technical difficulties in implementation“, it „was new for them, too“.

    Foreign intelligence agency monitors domestic service providers

    „Then we received a G‑10 order“, an order obliging a telecommunications provider to comply with surveillance requests, „which affected some providers, but not all of them“. It was „significantly less than what was discussed back in 2008“. This first order „also contained German providers“ and „German domestic cables“, for example a „cable from Frankfurt to Berlin with 95 % German traffic“. „German domestic Internet Access Providers, whose sole business is connecting cables in the region, therefore having at least one side of every communication always in Germany. I fail to see where the foreign traffic is here.“

    The BND wanted to access traffic from German providers at DE-CIX, whose traffic they could have also received directly. „But right from the start, we thought that BND should contact the owners of the respective cables directly.“ Afterwards, DE-CIX „had discussions with companies that were affected by our order. They also asked themselves, why they were not contacted by the BND.“

    In addition, the BND also wanted internet traffic from „other European countries and providers.“ International „transit traffic“ is considered as „beyond law“ anyways.

    BND wiretaps DE-CIX since 2009

    DE-CIX continued to ask „why this is possible“ and „if all of this makes sense,“ but nevertheless followed the order in early 2009. Since 2009, the BND wiretaps DE-CIX in Frankfurt, and receives approximately „two percent“ of the bandwidth sold and theoretically available.

    The German government thinks, that this information is irrelevant to the investigation committee, because it does not happen in direct cooperation with the Five Eyes.

    Usually „the entire cable traffic is mirrored. What happens afterwards is out-of-reach for the providers, we cannot check they comply with the rules and laws“. DE-CIX has „a formal auditing duty, but we cannot put that into practice.“

    Landefeld wants a technical guideline for these „strategic“ mass interception measures, analogous to the monitoring regulations in classical telecommunication surveillance. There, „everything is documented down to the last bit. For G‑10 there is nothing.“ Landefeld thinks „that the law as it is written does not meet the requirements of modern communication networks any more“.

    20-percent limit sabotaged

    To monitor internet telephony, one „has to record all VoIP-connections and save them, for technical reasons“. Only afterwards, they can be analyzed. It is undefined „how long these recordings can be retained“. „Can you listen to 100 percent of the telephone traffic because that’s within the 20 percent? My definition is different.“

    The Federal Network Agency „Bundesnetzagentur“ proposed a solution: to apply the 20-percent rule „at the application layer, so that, for instance, the number of e‑mails, web pages, etc. […] is reduced by randomized automatic deletion.“ Landefeld appreciates this idea: „These are the kinds of technical solutions I am looking for.“

    Currently, „there are no checks and balances outside of the secret agencies“. „At the moment“, these questions are only defined by the „internal lawyers of the BND“: „This can’t be!“, Landfeld said.

    Other communication exchange points wiretapped, too

    „Previously“, other communication exchange points in Düsseldorf and Hamburg had been wiretapped by the BND, too. The entire foreign telephony communication was running through these old switching points of the former federal post office, now Deutsche Telekom.

    Although DE-CIX had „doubts about the legality of the G‑10 orders“, Landefeld would not say whether they „took legal action“. Eco has „several lawyers dealing with this topic. Also external ones. We have ongoing debates since mid-2014.“ But „well-established case law is very thin, the number of decisions vanishingly small. You cannot claim, that there is an established constitutional opinion about this topic“.

    Intelligence agencies „trade data“

    The BND claims that so called „transit traffic“ between two foreign states „can be passed on“ to foreign intelligence services, like the NSA, the „Google of intelligence agencies“. Intelligence agencies „engage in a flourishing trade of data“, a „business like any other.“

    „In technical circles it has been talked about repeatedly“, that intelligence agencies „trade entire traffic streams“. „Everyone in the scene has heard that intelligence agencies exchange traffic“, it’s an „open secret“.

    „Germany also does what they accuse the USA of“

    On June 14, 2013 Landefeld was invited to the Ministry of Economic Affairs by the former Minister of Justice Sabine Leutheusser-Schnarrenberger and Minister of Economics Philipp Roesler, who wanted to receive „initial information“ after the PRISM-revelations: „The whole problem was unknown inside of the ministries. They had absolutely no knowledge of what is happening in Germany and what the usual practices are. We were very surprised. After all, what the US has been accused of, is also happening in Germany in one way or another“.

    In early July 2013, Landefeld called the Intelligence Coordinator at the Federal Chancellery and asked what he should answer in response to media inquiries, because „by saying ’no comment’ I would also admit it.“ The intelligence coordinator „said I wouldn’t have to invent anything and wouldn’t have to lie“.

    He still wants more rights to speak publicly, because „if a measure is within the law, you should also be allowed to talk about it in a general form, obviously not about details.“ In other countries, this is possible: „In the UK, I can talk about it openly. They are obviously not disturbed by that.“ In Germany you „cannot even say that you had contact with BND. The self-understanding of the agencies is strange.“

    German authorities wanted their own PRISM

    On July 16 and 24, 2013, there had been „discussions with the Federal Network Agency, with a lot of stake holders and the Attorney General“.

    „On July 24, some stakeholders wanted to know, why they do not have [the revealed] access [of the the NSA] at their disposal and why they do not have access to German domestic traffic. The demand for their own PRISM appeared rapidly.“ At that time, the DE-CIX wiretap was not discussed, „in 2013 it was still held under a lid“.

    Chancellery stops Network Agency

    On August 9, 2013 the Federal Network Agency „Bundesnetzagentur“ held a hearing with telecommunications companies. In preparation, they sent out a questionnaire to the companies, including the questions, „Does your business run monitoring devices […] to implement so-called strategic restrictions under […] G‑10 law?“ and „Do you adhere to the rules for logging the use of this equipment and the control of these logs?“

    In response, Landefeld called the Chancellery again and asked, „how to answer these questions.“ Afterwards, the Chancellery called the Federal Network Agency Vice President and said: „the companies must not answer these questions“ and the „Network Agency was not allowed to ask these questions“.

    International Companies in a „two-sided war“

    Foreign intelligence agencies did not openly approach DE-CIX: „There was no contact attempt. If there had been, we would have rejected them immediately.“

    The DE-CIX IXP in New York is operated by DE-CIX North America Inc., a subsidiary of the German company DE-CIX which is subject to US law. „If there are mass surveillance orders, the involved parties are not allowed to talk about it.“ However, there haven’t been any FISA orders at DE-CIX North America yet: „I can talk about that, because there were no orders.“ However, if there are, they would have to remain secret.

    Even DE-CIX IXP UAE-IX in Dubai has to „comply with the legal provisions of the country“.

    Foreign companies in Germany, including German subsidiaries, are also obliged by their home country laws to pass Internet traffic to their secret services. The companies are fighting a „two-sided war: according to German law you are not allowed to ex-filtrate data from Germany, according to US law you are obliged. In result, the providers have to choose the lesser of two evils“. Landefeld pointed out, that „routers in Germany are often not operated domestically, but from a Network Operations Center (NOC) in the USA. As a consequence, employees in Germany have „limited influence“ on their configuration.

    Secret Access technically possible

    Technically, it would be possible for intelligence agencies to get undiscovered back-door access, if the switch or operating system is compromised. But this „requires a cable to ex-filtrate the data“. This could theoretically be done with a „cable under a cover-up“. It has been implied by the head of the committee that this could be implemented in the future.

    As an advisor, Landefeld has seen intelligence agencies ex-filtrating mass traffic both with and without co-operation of the network operators.

    „Every major switch supports [ex-filtrating data] and has lawful interception functionalities,“ because of laws like the American Communications Assistance for Law US Law Enforcement Act (CALEA). In the US, the „implementation of surveillance measures“ happens „fully automated“, triggered by the authorities. This is technically integrated into the systems.

    In Germany, such measures are currently „only prevented by the legal need for individual evidence for surveillance measures. Therefore, German providers still confirm surveillance taps by ‚clicking a check-box’.“

    Industrial espionage with a swapped switch

    DE-CIX employs a four-person security team that analyzes hardware and software. In addition, DE-CIX is IT certified and evaluated annually by the Federal Office for Information Security. Since the Snowden revelations, DE-CIX also tries to mitigate the uncovered scenarios. Currently, they are implementing „traffic counters on individual ports“, to make sure that the amount of incoming and outgoing traffic match.

    Asked about his personal experiences as an expert in the field of industrial security, Landfeld reported a concrete example of „industrial espionage against a mechanical engineering company“: I „learned of occurrences, where people showed up at business customers premises, claiming to be from a communication provider. This is real, I went through this scenario with several customers“. They „even interrupted fibre optic cables to produce interruptions. Then someone showed up who ‚fixed’ the situation by exchanging regular routers with compromised routers“.

    [As always, we also published an almost complete live transcript of the inquiry hearing, including another witness.]

    31. März 2015 3
  • Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: Wie der BND seit 2009 den Internet-Knoten DE-CIX anzapft
    Switch
    Switch im Internet-Knoten DE-CIX.
    Geheimdienst-Untersuchungsausschuss Wie der BND seit 2009 den Internet-Knoten DE-CIX anzapft

    Seit 2009 zapft der BND Internet-Verkehr beim Internet-Knoten DE-CIX in Frankfurt an, als Nachfolge der Operation Eikonal bei der Deutschen Telekom. Das berichtete der Betreiber des DE-CIX im Geheimdienst-Untersuchungsausschuss des Bundestages. Das Kanzleramt hat mehrmals interveniert und sowohl die G‑10-Kommission als auch die Bundesnetzagentur davon abgehalten, die Abhöraktion zu untersuchen.

    30. März 2015 17
  • : Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: „BND zapft deutsche und europäische Internet-Leitungen an“
    Europasaal vor Beginn der Sitzung.
    Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: „BND zapft deutsche und europäische Internet-Leitungen an“

    Heute tagt wieder der Geheimdienst-Untersuchungsausschuss im Bundestag. Die Zeugen diesmal sind Klaus Landefeld, Beirat DE-CIX Management GmbH, und Hans de With, ehemaliger Vorsitzender der G‑10-Kommission. Wir sitzen wie immer drin und bloggen live.

    Zusammenfassung

    Klaus Landefeld, DE-CIX

    Die Zusammenfassung von Klaus Landefeld haben wir in ein eigenes Posting ausgelagert: Klaus Landefeld im Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: Wie der BND seit 2009 den Internet-Knoten DE-CIX anzapft

    Seit 2009 zapft der BND Internet-Verkehr beim Internet-Knoten DE-CIX in Frankfurt am Main an, als Nachfolge der Operation Eikonal bei der Deutschen Telekom. Das berichtete der Betreiber des DE-CIX im Geheimdienst-Untersuchungsausschuss des Bundestages. Das Bundeskanzleramt hat mehrmals interveniert und sowohl die G‑10-Kommission als auch die Bundesnetzagentur davon abgehalten, die Abhöraktion zu untersuchen.

    Hans de With, G‑10-Kommission

    Hans de With war Mitte 1999 bis Januar 2014 Vorsitzender der G‑10-Kommission, die Überwachungsmaßnahmen nach Artikel-10-Gesetz prüft und genehmigt. Über konkrete Diskussionen in der G‑10-Kommission darf er öffentlich nichts sagen.

    Der BND darf den „offenen Himmel“, also Kommunikations-Verkehre von Ausland zu Ausland ohne Antrag und Genehmigung überwachen. „Hier gibt es keine unabhängige Instanz, die das prüfen würde.“ Es wurde angedeutet, dass diese Maßnahmen „größer als alle anderen Maßnahmen zusammen“.

    Bei Internet-Verkehr braucht der BND aber auch für Ausland-Ausland-Leitungen eine G‑10-Anordnung, weil immer deutsche Verkehre drin sind: „Wenn dabei Deutsche betroffen sind, bedarf es einer Genehmigung. Egal, was dran hängt.“

    With ist der Ansicht, dass Artikel 10 Grundgesetz (Brief‑, Post- und Fernmeldegeheimnis) für alle Menschen gilt, nicht nur für Deutsche, wie der BND behauptet.

    Das „G‑10-Gesetz sollte nochmal neu formuliert werden, weil es für Juristen sehr schwer verständlich ist“. „Nach den Gegebenheiten ist die derzeitige rechtliche Lage nicht mehr lange vertretbar.“

    § 1 und § 2 BND-Gesetz sagen nicht, dass Artikel 10 Grundgesetz eingeschränkt wird, was Artikel 19 Grundgesetz verlangt. Rein rechtlich geht das nicht.“

    With stört, dass die G‑10-Kommission „absolut geheim“ handelt: „Es wäre besser, wenn der Vorsitzende der G‑10-Kommission das dem G‑10-Gremium vorträgt, damit es eine politische Debatte gibt.“ Bisher ist es „für Mitglieder der G‑10-Kommission noch nicht mal möglich, mit Fraktionsvorsitzenden zu reden“. Das ist „kein richtiges und ordentliches Verfahren.“

    With schließt sich den Forderungen von Bertold Huber an.

    Die gesetzlich vorgeschriebene Benachrichtigung der von den Überwachungsmaßnahmen Betroffenen wird unterlaufen und muss reformiert werden.

    Von der Operation Eikonal hat With erst aus der Süddeutschen Zeitung erfahren. Er ist der Ansicht, dass die G‑10-Kommission darüber unterrichtet werden musste.

    With kritisierte das juristische Konstrukt, dass der BND für Eikonal eine G‑10-Anordnung beantragt hat, es aber auf die Nicht-G-10-Verkehre abgesehen hat. „Das ist keine rechtmäßige G‑10-Maßnahme nach derzeit geltendem Recht.“ Und: „Wenn es eine Verquickung von G‑10 und Nicht-G-10 gibt, und das nicht trennbar ist, hätte das unter allen Umständen mitgeteilt werden müssen.“

    „Wenn sie eine G‑10-Anordnung vorschieben, obwohl sie das gar nicht wollen, wäre das in höchstem Maße unredlich.“ „Nach G‑10 muss auch Verhältnismäßigkeit geprüft werden. Das ist unverhältnismäßig. Das geht so nicht.“

    „Ich kann nur meine Meinung nach Lektüre des Artikels sagen. Wenn das so wäre, hätten wir das nicht gewusst. Dann wäre ich düpiert.“

    Die G‑10-Kommission hat sich nie mit Filter-Systemen zum Herausfiltern von deutschen Verkehren beschäftigt. „Die Frage hat sich nicht gestellt. War nie bekannt, dass das irgendwo angewendet werden würde. Das was Süddeutsche sagt, war bisher nicht Gegenstand der Verhandlungen.“ „Ich kann mich nicht erinnern, dass Filter eine Rolle gespielt haben für unsere G‑10-Entscheidungen.“

    Die G‑10-Kommission überprüfte die Einhaltung der 20-Prozent-Regel nicht, sondern vertraute dem BND, der im Antrag nur zusagte, diese einzuhalten: „Wenn es einen Antrag gab, sind wir davon ausgegangen, dass das seine Richtigkeit hat.“ „Es wird erwähnt, dass die 20 % eingehalten werden. – Das steht drin und sie glauben das? – Es gab keine Anhaltspunkte, das zu bezweifeln.“

    Die SPD wird Vorschläge zu neuen rechtlichen Regelungen machen.

    SELMA ist das Vorgängerprodukt vom Datenfiltersystem DAFIS.

    Gliederung

    Vorbemerkungen

    Disclaimer: Dieses Protokoll ist nach bestem Wissen und Können erstellt, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder umfassende Korrektheit.

    Dargestellte: Abgeordnete und Zeugen, gerne korrigieren und vervollständigen wir ihre Aussagen. Kontaktieren sie uns!

    Wer uns unterstützen möchte, darf gerne spenden.

    Update: Das offizielle stenografische Protokoll gibt es auf bundestag.de als PDF (Mirror bei uns).

    Einleitung: Vorsitzender (11:30)

    $Begrüßung

    $Formalitäten

    Landefeld: Nachfrage zu eingestuften Sachen: Was darf ich öffentlich sagen?

    Sensburg: „Nur für den Dienstgebrauch“ geht auch öffentlich, Rest nur eingestuft.

    Zeuge 1: Klaus Landefeld, Beirat DE-CIX Management GmbH

    Rechtsbeistand ist Henning Lesch.

    Mein Name ist Klaus Landefeld, bin 46 Jahre alt, Beruf Unternehmer und Geschäftsführer.

    Eingangsstatement [vom Pad]: Ich komme aus der Wirtschaft. Seit 1990 kommerzielle Internet-Dienste angeboten. Mit großem Netzbetreiber, selbst gegründet, internationale Backbones, Tier‑1-Betreiber, in 17 Ländern tätig. Aufbau mehrerer Internet-Knoten: London, DE-CIX in Frankfurt. Betrieben von eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V., bin dort Vorstand.

    Anbieten von Internet-Diensten seit 1990: Frage Internet-Überwachung seitdem mitgemacht. Erste Durchsuchung 1993, damals Lastwagen voller Papier, weil Internet ausgedruckt. 2000 erste Diskussionen mit Geheimdiensten und Strafverfolgungsbehörden. Damals noch unser Freund. Manche Anbieter haben 1999 und 2000 Mitarbeiter aus Bad Aibling eingestellt, die von NSA abgestellt wurden. Spannende Zeiten. Nach 9–11 richtig angezogen.

    War mit Internet Service Provider World Online in 17 Ländern aktiv. Damals in allen Ländern diese Diskussionen geführt. In Deutschland sehr verhalten. Erste Diskussionen sehr viel später, 2004/2005. DE-CIX: noch sehr viel später. Erste Kontaktaufnahme erst 2008.

    Prozedural schwierig. Hatten Schwierigkeiten, uns vorzustellen, dass sowas überhaupt passiert. Austausch-Knoten sind Zusammenschaltungen von TK-Providern. keine Endkunden. Keine normale Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) von Strafverfolgung. Alle Anbieter unterliegen selbst Verpflichtungen zur Ausleitung und Zusammenarbeit. Waren überrascht, als wir kontaktiert wurden.

    Abwicklung: Haben uns ernsthaft Gedanken gemacht, wie so etwas abläuft. Konnten das als Anbieter nicht gut diskutieren. Wenn es erstmal eingeführt ist, haben wir keine Aufsicht und Ansprechperson. Auch nicht G‑10-Kommission oder Parlamentarisches Kontrollgremium (PKGr). Ist das der richtige Weg? Bis heute nicht aufgelöst. Sie haben Unterlagen.

    Druck aufgebaut: Wir wollen das nicht umsetzen. Sofort Einladung ins Kanzleramt. Sehr ungewöhnliche Vorgehensweise. Hatten damals Rechtslage noch geprüft. Ende 2008/2009. Situation seitdem nicht besser geworden.

    Bemerkenswert: Bestürzung nach Snowden. Einladung ins Wirtschaftsministerium (Philipp Rösler und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger), die sich erstmal informiert haben. Ganze Problematik war gar nicht bekannt in den Ministerien. Überhaupt keine Kenntnis, was in Deutschland passiert und übliche Praxis ist. Hat uns sehr verwundert. Anhörung bei Bundesnetzagentur. Vertreter der Unternehmen als erstes gesagt bekommen, Fragen nach G‑10-Überwachung brauchen sie nicht beantworten. Aufsichtsbehörde sollte Recht haben, diese Frage zu stellen. Das ist 2013, nach Snowden. Genau: 9. August, Treffen bei Bundesnetzagentur. Kurz zuvor schon Diskussionen im Hause der Bundesnetzagentur, Juli 2013. Strafverfolgungsbehörden waren auch da und wollten den Zugriff auch. Interessante Erfahrungen. Praxis ist nicht bekannt. Kein abgestimmtes Verfahren.

    Eins der größten Probleme: keine klaren Standards für technische Umsetzung von G‑10-Maßnahmen. Bei TKÜ gibt es Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV), klare Anordnungen bis in das letzte Bit: Standards, Interfaces. Bei G‑10 gibt es das alles nicht. Relativ altes G‑10-Gesetz, irgendwann angepasst, Prozent-Zahlen erhöht. Prozent-Zahlen wegen Paket-orientiertem Verkehr angepasst, von 10 auf 20 Prozent. Heute sagt man: beziehen wir auf Leitungskapazität. Leitungen werden aber maximal 30–40 % ausgelastet, sonst Qualitätsverlust. 20 % sind eigentlich 50–60 % der Verkehre. Automatismus. War nicht im Sinne des Gesetzes. Muss man sich anschauen.

    $Danke.

    Frage 1: Vorsitzender

    Sensburg: Ausbildung?

    Landefeld: Datentechnik studiert. Seit Alter von 16 als Unternehmer in diesem Bereich tätig. Seit Alter von 12 in Datennetzen unterwegs. Internet seit 1988 begleitet, seit 1990 kommerzielle Dienste. Technischer Hintergrund, war immer dran. Auch als Geschäftsführer.

    Sensburg: Beruflicher Werdegang auch im Internet. Präzisieren? Ist ja vielfältig. Verband, mehrere Unternehmen…

    Landefeld: Sowohl als auch. Unternehmer. Einen der ersten Internet Service Provider in Deutschland gegründet: Nacamar Data Communications GmbH, seit 1993 aktiv, 1995 zur GmbH. 1998 größerer europäischer Netzbetreiber, dann Tier‑1. 1997 Verkauft an World Online. CTO von World Online, Integration betrieben. In 17 Ländern TK-Lizenzen beworben, auch Telefonie. Auch Überwachung. Unternehmen 2002 verlassen. Dann Breitbandausbau in Deutschland. Verband seit 1997, Vorstand im eco, zuständig für DE-CIX, ist Teil der Vorstandsfunktion. Seitdem auch Beirat der DE-CIX Management GmbH. Dann auch DE-CIX in Dubai: UAE-IX und DE-CIX New York.

    Sensburg: Technik seit Kinderschuhen. Auch europäisches TK-Recht?

    Landefeld: Ergibt sich. Brauchen Lizenzen. Will das verstehen, überlasse das nicht Anwälten. Zwangsläufig einarbeiten. Seit 1997, tief genug drin. Viele Gesetze auch erst in dieser Zeit entwickelt. Seit Anfang an damit vertraut und mitverfolgt.

    Sensburg: Sehr schön. Technik und Jura. Wollen auch Schlussfolgerungen. DE-CIX. Welt: „Flughafendrehkreuz“. Wie funktioniert ein Internet-Knoten?

    Landefeld: Austauschknoten. Jeder Internet-Anbieter hat eigene Endkunden. Die kommunizieren untereinander und mit Inhalteanbietern. Entstehen Verkehre, die ausgetauscht werden müssen. Zusammenschalten. Einzelne Leitungen, aber in Deutschland. 20 große und 250 mittelgroße Anbieter. Direktverbindung zu allen wäre sehr aufwändig. Also ein zentraler Punkt, wo sich alle anschließen. Vermittlugnsfunktion auch falsch. Anbieter, der sendet, entscheidet, wohin die gehen sollen. Einzelne Anbieter entscheiden, zu welchen anderen sie Daten schicken. Eine Leitung bei uns: sie erreichen alle anderen. DE-CIX größter der Welt. 650 andere Anbieter erreichen, wenn Anschluss. Vielzahl anderer Anbieter. Betreiben große Switch-Infrastruktur, Layer 2, Ethernet. Verteilt quer über Frankfurt. Kleiner Knoten: eine große Maschine, jeder eine Leitung hin, ähnlich wie Office-Netz unterhalten. Hier so ähnlich. Aber bei uns wesentlich größerer Switch. So groß, dass es sich über ganze City-Region zieht. Sind in 18 Datacenters. Unterhalten eigenes Netz zwischen diesen Standorten. Arbeiter müssen sich nicht für eins davon entscheiden, sondern können irgendwo hingehen. An DE-CIX alle anderen erreichen. Jeder entscheidet selbst, wie viel Verkehr. Ports von 1/10/100 GBit/s. Keine Verkehrs-Kosten. Nur Anschluss schalten. Wer Daten austauscht, entscheiden Anbieter selbst. Schengen-Netz: Nicht jeder mit jedem. Wir treffen keine Routing-Entscheidungen. Anbieter bauen eigene Tabellen. Als Knoten handhaben wir gar kein Internet Protocol (IP), nur Ethernet. Reicht das?

    Sensburg: Sehr interessant. Größter Knoten mit 650 Nutzern. Datenmengen? Geschwindigkeit 3 Terabyte/s.

    Landefeld: 3 Terabit.

    Sensburg: Datenmenge?

    Landefeld: Hochrechnen. Verkaufte Kapazität, was theoretisch geht, ist 12 TBit, Technik beherrscht 40 TBit. Heute zwischen 3 und 3,5 TBit genutzt. Siehe 30–40 % Auslastung vorhin.

    Sensburg: […]

    Landefeld: 3 TBit läuft tatsächlich durch. Datenrate zu Menge ist ja nur mit Zeit berechenbar.

    Sensburg: 3 TBit ist nicht theoretisch, sondern tatsächlich?

    Landefeld: Tatsächlich.

    Sensburg: Immer noch viel.

    Landefeld: Statistiken auch online auf unserer Webseite. Spitzenlast abends.

    Sensburg: Privates Surfen?

    Landefeld: Masse ist private Internet-Nutzung. Geschäft nur Teil davon. Unternehmen weniger als Endnutzer.

    Sensburg: Pro Sekunde, mal 60, pro Tag: gigantisch viel.

    Landefeld: Ja.

    Sensburg: Draufgucken. Passiert unheimlich viel. Sie und Summa: Internet-Knoten schließt Zugriff ausländischer Dienste aus: „Der Betreiber des zentralen Internet-Austauschknotens in Deutschland hat den Zugriff ausländischer Geheimdienste auf den Datenverkehr ausgeschlossen.“ Richtig?

    Landefeld: Geht um AND. Angeordnet ist was anderes. Wir führen alle möglichen Maßnahmen durch, um das zu verhindern. Hat uns auch noch kein AND angesprochen. Würden wir auch ablehnen. Tun alles, um die Integrität sicherzustellen. Können wir besonders gut für eigenes Teilnetz zwischen Switches. Von Switch zu Kunde komplizierter.

    Sensburg: Unterschied zwischen Switch und Port?

    Landefeld: Switch ist sehr großes Gerät, hat einige hundert Ports. Haben mehrere Switches, in Edge- und Core-Switches unterteilt. Core bei uns, Edge zu Kunden in Rechenzentren. Für uns Überprüfbarkeit von Kunde zu uns nur eingeschränkt gegeben. Kann in Frankfurt sein, aber auch am anderen Ende der Welt.

    Sensburg: Leitungen nicht Telekom, die jemand mietet, sondern selbst verlegt?

    Landefeld: In der Regel gemietet. Eigenes geht auch, ist aber nicht die Regel.

    Sensburg: AOL?

    Landefeld: Manche haben eigene Infrastruktur. Colt, Level 3, Telekom, HEAG Südhessische Energie AG (HSE). Und die Stadt Frankfurt als Fasereigentümerin, welche an mehrere Carrier vermietet.

    Sensburg: Zuständig für Sicherheit?

    Landefeld: Nur Betreiber der Leitungen. Wir mieten Dark Fiber, beleuchten die selbst. Messen alle fünf Minuten Dämpfungswerte auf Faser und Änderungen. Würden wir sehen. Indiz für Anzapfen.

    Sensburg: Das nur bei DE-CIX-Kreis. Raus nicht?

    Landefeld: Richtig, können da Enden nicht sehen. Layer-2-Exchange. Aber nicht jeder Anbieter sieht jeden verkehr, sondern nur den für sich. Kein Shared Medium. Wir liefern an Edge-Switch nur das ab, das auch für den Kunden ist.

    Sensburg: Haben nur sie in Übersicht und Kunde?

    Landefeld: Ja, nur der Kunde, der dort angeschlossen ist.

    Sensburg: Und sie?

    Landefeld: Klar, als Betreiber könnten wir auf alles zugreifen.

    Sensburg: Verteilung über Ports. Router, Splitter handelsüblich. Port spiegeln mit Gerät?

    Landefeld: Dafür müsste man Management-Zugriff auf die Geräte haben. Wir sind IT-Grundschutz-zertifiziert. Management-Prozeduren nur mit Vier-Augen-Prinzip. Wenn sie spiegeln, müssen sie das ja auch irgendwo hin leiten.

    Sensburg: Bräuchte noch einen Port?

    Landefeld: Exakt. Das geht bei uns nicht. Neuen Port nur mit Einkauf und Freischalten. Überwachen wir, sind ja Techniker vor Ort.

    Sensburg: Leitung mieten, Ports haben, dann innendrin Weiterleitung an gemietetem Port als Scheinangelegenheit rausleiten?

    Landefeld: Genau.

    Sensburg: Kompliziert?

    Landefeld: Frage, ob Betreiber kooperieren muss.

    Sensburg: Also technisch geht?

    Landefeld: Ja. Ausleitung muss aber größer sein als zu überwachender Port, weil beide Richtungen. 10 GBit/s Port mit 20 GBit überwachen. Jeder größere Switch unterstützt eine solche Funktion und hat Lawful Interception-Funktionalität, z.B: wegen CALEA.

    Sensburg: Wird Signal schwächer? Kunde A kriegt Daten an 10 GBit/s und wird gespiegelt, Licht?

    Landefeld: Wenn an Switch, passiert dort nichts. Gleiches Lichtlevel am Port wie regulär, weil das im Silikon in der Backplane passiert.

    Sensburg: Digital anders als Licht?

    Landefeld: Genau. Wenn sie Logik selbst spiegeln, Licht, mit Biegekoppler, dann Dämpfungsverlust. Das können wir feststellen. Permanent nachmessen.

    Sensburg: Wenn das digital passiert, kann das DE-CIX per Software steuern? Von Zentrale programmieren?

    Landefeld: Technisch kein Problem. Wenn Leitung da liegt, können sie das einschalten. Gibt auch sinnvolle Anwendungen dafür. Technisch kein Problem.

    Sensburg: An Lichtleitungen zu gehen ist im Vergleich dazu viel aufwändiger? Kopie vom Betreiber ist doch am charmantesten?

    Landefeld: Einfacher, billiger und flexibler. Wenn sie Betreiber zur Kooperation bringen, wie auch immer. Technisch am einfachsten und flexibelsten.

    Sensburg: Wie gewährleisten sie, dass sowas nicht passiert?

    Landefeld: Dazu bräuchte man Zugang auf Management-Plane vom DE-CIX. Haben nur wir Zugriff. Vier-Augen-Prinzip. Würden andere Admins auf Oberfläche sehen. Nicht ohne weiteres versteckbar. Nur, wenn sie uns komplett kompromittieren. Geht nicht alleine.

    Sensburg: Viren, Trojaner?

    Landefeld: Gute Frage. Wenn Switch oder Betriebssystem kompromittiert wäre, ginge das eventuell. Setzt aber noch voraus, dass sie Leitung für Abfluss haben. Das geht nicht mal eben so.

    Sensburg: Aufwand betreiben. 2013 Leitung unter Legende schalten und dann Dingelschen bei ihnen einstreuen und Spiegelung unbemerkt duplizieren, auf diese Leitung ausleiten?

    Landefeld: Theoretisch denkbar. Um genau diese Szenarien auszuschließen, haben wir Post-Snowden überlegt, sowas zu erkennen. Haben angefangen, Zählerstände auf einzelnen Ports zu überprüfen. Core ist große Blackbox, muss genauso viel raus wie rein. Sehr schwierig, momentan Umsetzung.

    Sensburg: Monitoring alle paar Minuten. Was machen sie noch alles gegen illegale Datenanzapfung? Legal später. Keine Firmengeheimnisse. Sebastian Schreiber sagte: „Durch Umstecken von Kabel bei DE-CIX kann man Daten ausleiten, wo sie nicht hin sollen.“

    Landefeld: Hochsichere Rechenzentren. Mehrstufiger Zugang. Eigenes Equipment in abgeschlossenen Racks. Kein physikalischer Zugang. Einfaches Umstecken eines Ports kein Erfolg, muss freigeschaltet werden. Unsere Leute sind laufend da und überprüfen Ports. Administrativer Teil sehr umfassend, von Grundschutz überprüft. Arbeiten sehr eng mit Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zusammen. Gehen davon aus, alles zu tun, was wir können. Schwierig: haben keine große Auswahl an Herstellern, nur noch ein bis zwei.

    Sensburg: Welche?

    Landefeld: Derzeit Alcatel-Lucent bei uns. Davor Force10 Networks. 2012/13 umgestellt. Nicht viel Auswahl. Geschäftsführer hat erklärt, dass es keine Zusammenarbeit gibt. Können aber nicht unter Haube gucken. Haben eigenes Security-Team, das das erforscht.

    Sensburg: BSI hat halbjährlich geprüft?

    Landefeld: Jährlich.

    Sensburg: Auch okay. Wie intensiv ist das?

    Landefeld: Kommt auf Turnus an. Haupt- und Nachprüfung. Hauptprüfung Grundzertifizierung sehr aufwändig. Standorte angeguckt, Prozeduren besprochen, mit Mitarbeitern reden, Grundschutz-Katalog, Szenarien definieren. Sicherheitskonzept erarbeiten, Grundschutz geht weiter und tiefer.

    Sensburg: Hatten Zeuge vom BSI, der sagte, dass er technische Geräte nicht im Wirkbetrieb prüft, sondern nur mit Handbüchern und Rücksprache. Nicht so intensiv, wie Router auseinander- und wieder zusammenbauen. Handbuch sagt nichts über Ausleitung. BSI-Zertifizierung anders? Gucken die Ports an?

    Landefeld: Bei uns vor Ort. Sie meinen Analysesystem. Ich folge dem, was hier passiert. Ist etwas anderes. Die haben Interesse an Zertifizierung, sind tagelang anwesend. Kostet einige 100.000 Euro, das immer wieder zu machen. Reden mit uns. Ganz andere Geschichte als Handbuch. Nachzertifizierung teilweise einfacher. Veränderungen angucken. Dokumentation von Veränderung. Neue Standorte angucken, aber nicht nochmal alles.

    Sensburg: Technischer Leiter Arnold Nipper: „In keiner Weise Zusammenarbeit mit AND.“ Sagten sie auch. Kein Kontakt, keine Kontaktaufnahme? NSA, CIA, GCHQ oder andere Five Eyes-AND?

    Landefeld: Nein. Gab von niemand Kontaktversuch. Hätten wir aber auch sofort abgelehnt.

    Sensburg: Sicherheits-Team. Wie viele insgesamt bei DE-CIX und wie viel dafür?

    Landefeld: 56 insgesamt, Sicherheit vier.

    Sensburg: Mehr als die vier mit Admin-Rechten?

    Landefeld: Klar.

    Sensburg: Mitarbeiter auf Privatrechnern hatten Eindruck, wurde auf Daten zugegriffen? Passiert ja auch Behörden.

    Landefeld: Kein Fall bekannt geworden. Kann dass natürlich nicht ausschließen. Kein Hinweis, das Management-Netz kompromittiert wäre.

    Sensburg: Kein Regin?

    Landefeld: Nichts, was wir gefunden hätten. Ist ja immer die Frage. Unternehmen alles, was möglich ist. Virtual Private Network, Compliance, Überprüfung. Zu 100 % ausschließen geht nicht. Wer das sagt, hat nicht verfolgt, was seit Snowden bekannt wurde.

    Sensburg: Unsere Frage, ob das passiert ist. Über DE-CIX hinaus: 700 Kunden, nicht nur deutsche, auch amerikanische?

    Landefeld: Ja.

    Sensburg: Unterliegen nicht nur deutschem Recht, auch US-Recht?

    Landefeld: Mit Sicherheit, ja.

    Sensburg: Auch Datenableitung?

    Landefeld: Ja.

    Sensburg: Können sie ausschließen, dass Daten nicht nur nach USA, sondern auch in Deutschland, nah am DE-CIX von US-Firmen weitergegeben wurden?

    Landefeld: Müssen sie die einzelnen Unternehmen fragen. Ist bei jedem Unternehmen einzeln zu klären. Rechtlich wären die wohl verpflichtet, auch deutsche Tochterfirmen. Ob die dem Folge leisten, kann ich schlecht beurteilen. Tipp: Router in Deutschland werden oft nicht aus Deutschland betrieben, sondern aus dem Network Operations Center (NOC) in den USA. Unterliegt nur eingeschränkt dem Einflussbereich der Mitarbeiter vor Ort.

    Sensburg: Facebook, Sprint, Level 3, Verizon, alles Kunden von ihnen. Router-Steuerung aus USA. Könnte weitergeleitet werden?

    Landefeld: Kann das nicht sagen. Wenn das so ist, passiert das in deren Netz und unter deren Hoheit.

    Sensburg: Aber deutscher Boden.

    Landefeld: Muss jeder Anbieter selbst wissen. Wäre im Netz des Anbieters, unter seiner Hoheit.

    Sensburg: Würden sie juristisch sagen, dass US-Unternehmen oder Zweigfirmen in Deutschland verpflichtet wären, an NSA auszuleiten?

    Landefeld: Als eco beklagen wir genau dieses Problem. Zwei-Seiten-Krieg: nach deutschem Recht darf man nicht, nach US-Recht muss man. Anbieter müssen kleineres Übel auswählen. Unterschiedliche Rechtsverständnisse. Sogar deutsche Tochter müsste nach US-Recht ausleiten. Frage, ob deutscher Geschäftsführer gefragt würde oder ob US-NOC das einfach macht.

    Sensburg: Ob man das In Deutschland mitbekommt?

    Landefeld: Ist das eine. Ob die das hinterfragen, das andere. Wird von Unternehmen unterschiedliche gehandhabt. Gibt solche und solche. Mancher klagen, von manchen hat man nie was gehört, da muss ich davon ausgehen.

    Sensburg: Habe gestern mit Kurt Walker von Google gesprochen. Betreiben viele Rechenzentren. GCHQ hat Traffic von Datenzentren angegriffen. Wie sichern sie, dass zwischen DE-CIX-Datenzentren keine Daten abgegriffen werden? Nur Lichtintensität?

    Landefeld: Überlegen: Wie könnte das ablaufen? Internationaler Transfer, viele Betreiber dazwischen. Wir mieten Fasern über mehrere Betreiber. Schicken Daten immer über mehrere Pfade, kein Single-Point-of-Abgriff. Sessions zerfallen auf verschiedene Fasern. Müsste alle Betreiber kompromittieren. Auch bei Biegekopplern brauchen sie zusätzliche Faser, um Daten wegzubekommen. DE-CIX hat derzeit 1.200 Fasern, verteilt über Rechenzentren, kein Single Point of Failure. Alles bekommen hieße, alle Fasern kompromittieren. Kann das nicht ausschließen, aber so gut wie unmöglich, das auf Dauer versteckt zu halten. Da arbeiten sie ja gegen jeden Betreiber und jeden Mitarbeiter. Legal nicht möglich, immer illegal. Müssten ganze Teams über längeren Zeitraum kompromittiert bekommen, ohne dass das einem Einzelnen auffällt. Äußerst unwahrscheinlich. Für einzelne Faser schon eher möglich. Da kann Betreiber auch gar nicht viel machen. Aber auch hier brauchen sie wieder eine Faser in der grünen Wiese. In Deutschland nicht so einfach, kommen immer Leute und fragen nach Genehmigung. Geht eigentlich nur mit Zettel, der sagt, man darf das.

    Sensburg: Wie würden sie einen illegalen Datenabgriff im größeren Stil machen?

    Landefeld: Hervorragende Frage. Wir denken permanent darüber nach und versuchen alles, was uns einfällt, abzustellen. Praxis: Anbieter fragen, der das legal tauscht. Viel einfacher.

    Sensburg: Getrickse, an Kabel ran, sehr komplex. Theoretisch denkbar, aber aufwändig. Oder Knoten selbst betrieben, würde ich bei ihnen aber ausschließen. Alles andere sehr aufwändig.

    Landefeld: Genau. Wenn ich das Google der Geheimdienste wäre, so wie die NSA, hätte ich immer etwas zum Tauschen.

    Frage 1: Linke (12:42)

    Renner: Abgrenzung deutsche und US-Kommunikationsverkehre bei Paketvermittlung? Hintergrund: Einsetzungsbeschluss: „ob, in welcher Weise und in welchem Umfang durch Nachrichtendienste der Staaten der sogenannten ‚Five Eyes’ eine Erfassung von Daten über Kommunikationsvorgänge, deren Inhalte sowie sonstige Datenverarbeitungsvorgänge von, nach und in Deutschland auf Vorrat […] erfolgt“. Wenn BND an DE-CIX im Ausland geht, „von, nach und in Deutschland“? Was passiert mit einer E‑Mail von Berlin nach München?

    Landefeld: Trennschärfe immer nur relativ. „Überwiegend deutsche IP-Adressen“. 100 % geht nicht. Gibt aber Leitungen mit überwiegend Deutschland oder überwiegend Ausland. Zumindest Auslands-Bezug. Anbieter vom persischen Golf hat Auslandsbezug. Deutsche können aber auch Mails über Mailserver dort schicken. Frage nach Definition von Kommunikation. Welcher Mail-Dienst verwendet wird. Selbst wenn beide den gleichen nutzen, sagt das nichts, wo es ausgetauscht wird. Firmennetze sind heute teilweise international in sich geschlossen, haben aber Übergang nur in US. Mail von Deutschland nach Deutschland immer noch in USA übergeben. Kann man nicht anhand von Mail-Adresse sehen.

    Renner: Wovon hängt es ab, worüber Daten im Internet geroutet werden?

    Landefeld: Nahezu vollständige Trennung zwischen Physik und logischen Routen. Autonome Systeme (AS): logische Funktionseinheiten mit summierten IP-Netzen. AS zusammenschalten. Logik sagt aber nicht aus, wo das physikalisch passiert. Wird getrennt ausgemacht. Nur weil ich sage, ein deutsches und ein französisches AS tauschen sich aus, sagt nicht, dass die das nicht vielleicht in London austauschen. Einsehbar ist nur Netz aus AS. Physik sehr schlecht einsehbar. Wissen nur Netzbetreiber selbst.

    Renner: Wer kann das noch sehen? Wie kommt man da ran, als Geheimdienst?

    Landefeld: Experten können das nachvollziehen. Gibt Probes im Netz. Profi kann sich immer eine Karte davon machen, wie Daten zwischen zwei AS laufen.

    Renner: Legale Überwachungsmaßnahmen. Welche Streckenpläne? AS oder Physik? Gegenstand der Anordnung?

    Landefeld: Geht nur NfD. In Ordnung?

    Sensburg: NfD geht öffentlich, Verschlusssache Vertraulich nur nicht öffentlich ().

    Landefeld: Auf Anordnungen standen früher konkrete AS-Nummern. Keine Leitungen.

    Renner: Was bedeutet das?

    Landefeld: Logisches Netz angeguckt, nicht Physik.

    Renner: Logisches Netz sagt nichts über von, aus, in Deutschland?

    Landefeld: Ja, und nicht über Kapazität. Können wir sagen: hat auf Papier diesen Standort. Ob das für gesamtes Netz gilt, ist unklar. Beispiel: mein eigenes Netz AS3257. Gleiche Nummer auf der ganzen Welt: Deutschland, USA, Großbritannien. Sehen sie nicht an Nummer. Trennung geht schlecht. In manchen Ländern einfacher, weil Regierungen Anbieter zwingen. Für große westliche gilt das nicht. AS sind global.

    Renner: Nur 20–30 % genutzt. Kapazitäten weiter vermieten, an Dritte?

    Landefeld: Nicht direkt auf Ort bei uns. Aber Transit-Provider, Geschäftsmodell. betreiben nur Backbone, andere schließen sich dort an. DE-CIX lässt das nicht zu, bei anderen ist das üblich. Nicht gerade trennscharf. Internet hält sich nicht an Landesgrenzen.

    Renner: Werden Transit-Provider irgendwo registriert?

    Landefeld: Ja, aber nicht verbindlich. keine zentrale Auskunft. Kein Zwang dazu.

    Frage 1: SPD (12:54)

    Flisek: Legale Überwachung. TKÜ oder G‑10-Anordnung. Wer ist Adressat? DE-CIX oder Kunden?

    Landefeld: G‑10-Anordnung oder TKÜ?

    Flisek: G‑10-Anordnung.

    Landefeld: Wir sehen nur G‑10-Anordnung, die sich gegen uns richten. Andere die, sie sich gegen sie richten. Da müsste draufstehen, welcher Leitungsweg betroffen ist. Für uns nur wichtig: was müssen wir dulden?

    Flisek: Gibt G‑10-Anordnung gegen DE-CIX?

    Landefeld: Beschränkungs-Anordnungen richten sich immer gegen DE-CIX, wir müssen das dulden.

    Flisek: Für G‑10-Abgriffe fehlen Standards?

    Landefeld: Ja. Für TKÜ gibt es TKÜV und klare technische Standards, Ausleitung, Dokumentation. Bis in das letzte Bit runter dokumentiert. Bei G‑10 gibt es nichts. Da kriegen sie nur eine Beschränkung „Sie müssen dulden, dass der Leitungsweg X für den Dienst gedoppelt wird.“ Verfahren wird nicht spezifiziert. In der Regel wird die gesamte Leitung genommen. Was da passiert, ob das eingehalten wird, ist für Anbieter nicht prüfbar. Haben eine formale Prüfungspflicht, können wir aber gar nicht durchführen. Gibt keine Standard, ob Prozentsätze richtig sind. 20-Prozent von Inhalt: Sämtliche Chats und Internet-Telefonie (VoIP) einer Leitung wäre vielleicht 5 %. Kann man diskutieren, ob wir das wissen müssen. Gibt aber keine Standards oder Definitionen.

    Flisek: Wünschen sich höhere Bestimmtheit?

    Landefeld: TR-G-10 wünsche ich mir. Wie TKÜV. Ist ja schon unklar, wie das umzusetzen ist.

    Flisek: Auch Haftungsszenarien?

    Landefeld: So lange wir das umsetzen, nicht. Wir sehen ja nicht, wer betroffen ist. Bei TKÜ schon. Wir wollen ja keine Suchbegriffe wissen. Aber Dokumentation von technischem System, das durchsucht, wäre schon interessant. Suchbegriffe gehen niemand was an. Gerät und 20-Prozent-Regel schon. Da gibt es ja auch originelle Rechtsauffassungen, nachdem was ich hier lese.

    Flisek: TR-G-10 analog zu TKÜ. Was wäre Mehrwert aus Perspektive des Grundrechtsschutzes? Formalie oder materiell wichtig?

    Landefeld: Was kann ich sagen?

    Flisek: Auf Spiegel berufen ist immer gut.

    Landefeld: Gab Beschränkungs-Anordnungen für deutsche Anbieter. Leitung von Frankfurt nach Berlin. 95 % deutsche Verkehre. Schon interessant, warum das geht? Wie wird das überprüft? Wie wird das gehandhabt, damit umgegangen? Im Moment wissen wir noch nicht mal, wie wir überhaupt damit umgehen sollen. Theoretisch können wir auch als Anbieter filtern, dass wir nur Pakete in ein bestimmtes Land ausleiten. Ist nicht diskutiert, wir müssen ganze Leitung ausleiten. Noch nicht mal vorgeschrieben, wie Ausleitung zu passieren hat.

    Flisek: Was wäre Mehrwert? Dass die Korrektiv bei Maßnahme wären?

    Landefeld: Problem: Wie funktioniert das eigentlich? 2008 Diskussion geführt. In dieser Form unzulässig. Als die ersten G‑10-Anordnung kamen, waren deutsche Anbieter darauf. Haben mit G‑10-Kommission gesprochen. Außer einem, mittlerweile verstorbenen Mitglied, wollte keiner darüber reden. Gibt keine Methode, damit umzugehen. Könnte nur in Leipzig klagen. Wollen aber gar nicht klagen, sondern technische Definition. Im Moment kann ich noch nicht mal sagen, was ich formal überprüfen soll. Gibt keine Grundlage. Derzeit: „Richtet sich gegen mich, habe eine Leitung die heißt so, muss wohl in Ordnung sein.“ Bei TKÜ ist das alles ganz genau definiert und zu dokumentieren. Technische Richtlinie (TR)-G-10 vielleicht falscher Ausdruck. Man hat sich in Paketorientierung einbewegt, aber das nie definiert. Wenn heute jemand VoIP überwachen will und die alle ausleitet, muss er aus technischen Gründen sämtliche VoIP-Verbindungen erstmal aufzeichnen und speichern. Da VoIP-Kontrollverbindungen drumherum laufen, können sie erst im Nachhinein, was wozu gehört. Frage: Wie lange muss das gespeichert werden? Denke, hier braucht es klage Vorlage. Gibt es offensichtlich nicht, sonst würden wir nicht darüber diskutieren. Nicht nur Dienste, auch Polizeibehörden.

    Flisek: Interessant. Beschäftigen uns mit Dauerbaustelle Regelungsrahmen. Paketvermittlung neu.

    Landefeld: Ab 2018 werden wir nichts anderes als Paketvermittlung mehr haben.

    Flisek: Vermissen sie weitere Standards?

    Landefeld: Kontrollen finden außerhalb der Dienste gar nicht statt. War auch bei uns Problem. Gespräch mit G‑10-Kommission: „Das können wir ja gar nicht prüfen.“ Sind neue technische Maßnahmen, wissen wir gar nicht. Einladung ins Bundeskanzleramt: „Wie können sie mit G‑10-Kommission reden? Maßnahme ist doch nicht gar nicht angeordnet.“

    Flisek: Würden nicht jede einzelne Maßnahme bei G‑10 kontrollieren?

    Landefeld: Bei TKÜ nicht, Regelanordnungen, Standard. Bei G‑10-Anordnung Verlängerung alle drei Monate, da verändert sich nicht. Bei TKÜ hat man ja hunderte gleichzeitig als großer Anbieter. G‑10-Anordnung ist ja nur selten. Ich kann nicht prüfen, ob das in Ordnung ist.

    Flisek: § 27 Abs. 3 TKÜV: Bedingungen für Einsatz. BSI-Prüfung, kein Fernzugriff, Zugriffskontrolle. Damit Rechtlich-technischer Rahmen nicht ausreichend?

    Landefeld: Damit könnte ich leben. Ist ja schonmal was. Gilt aber für G‑10 noch nicht.

    Flisek: Doch, § 27 Abs. 3 TKÜV gilt für G‑10-Anordnung.

    Landefeld: Beim Anbieter stehen keine Geräte. Wir kriegen Leitung, dort spiegeln wir Verkehre rauf. Wir müssen kein aktives Element dulden. Keine Rückwirkung auf Systeme. Bei Leitung mit 100 % innerdeutschen Verkehren: Kann ich das prüfen? Derzeit kann ich nichts machen.

    Sensburg: Wenn sie ein Gesetz brauchen, sagen sie Bescheid, haben alles hier.

    Frage 1: Grüne (13:16)

    Notz: Sehr interessant, anderer Blick. Haben sie das Gefühl, dass derzeitige G‑10-Praxis Rechtsstaatlichkeit gewährleistet?

    Landefeld: Puh.

    Notz: Passt Gesetz und Praxis noch technisch?

    Landefeld: Ich denke nicht, dass Gesetz, so wie es geschrieben ist, den Anforderungen der modernen Kommunikationsnetze gerecht wird.

    Notz: Will keine konkreten Fälle, nur grundsätzlich. Wer kommt mit G‑10-Anordnung zu ihnen, wie läuft das?

    Landefeld: Üblicherweise Vorbesprechung mit Dienst, der was will.

    Notz: In der Regel BND?

    Landefeld: Ja, kann aber auch Landes- oder Bundesamt für Verfassungsschutz sein. Mehr als ein Bedarfsträger. Bei Auslandsstrecke in der Regel BND.

    Notz: Schreiben oder Anruf?

    Landefeld: Anruf, dann Termin ausmachen. Dann reden: Verkehre, Unterlagen, Bestandsdaten, können ja alles mögliche wollen.

    Notz: Konkret?

    Landefeld: Wollten keinen Einzelfall?

    Notz: Was passiert? Was wollen die?

    Landefeld: Was im Gespräch gefordert wird. Verkehre aus bestimmter Region.

    Notz: Mit Schriftstück?

    Landefeld: Vorgespräch keine Schriftstücke, nur Identifizierung mit Dienstausweisen. Wir abgesprochen, wie das Dinge. Danach schreibt der Dienst das auf und besorgt sich G‑10-Anordnung. Die kommt dann vom Bundesinnenministerium.

    Notz: Vor G‑10-Kommission-Genehmigung schon Gespräch bei ihnen?

    Landefeld: Ja.

    Notz: Trennschärfe nicht möglich, gibt aber solche und solche Leitungen?

    Landefeld: Liegt in der Natur der Sache.

    Notz: Offensichtlich G‑10-Anordnung geholt, wollte aber ungeschützte „Routineverkehre“. Kann das sinnlogisch sein, dass man G‑10-Verkehr laut Anordnung will, aber eigentlich „Routinevekehre“ abgreifen will? Macht das Sinn?

    Landefeld: Gibt es schon. Gerade bei Transit-Providern absoluter Mischverkehr auf den Leitungen: deutsch und interkontinental. Bei Knoten läuft viel durch, Beispiel Russland nach Niederlande.

    Notz: Manchmal auch 90 % G‑10-Verkehr?

    Landefeld: Klar, gerade die innerhalb Deutschlands.

    Notz: Können G‑10-Genehmigungen auch dafür geben? Sagten, das gibt’s.

    Landefeld: Ja, sagte ich.

    Notz: Macht das Sinn?

    Landefeld: Sehr gute Frage. Bei einigen Strecken, die ich gesehen habe, ist mir nicht klar, wo der Nicht-G-10-Verkehr sein soll. Innerdeutsche Access-Netz-Provider, dessen einziger Geschäftszweck Anschlussleitungen in der Region ist, also immer mindestens ein Anschluss in Deutschland. Da sehe ich nicht, wo Nicht-G-10-Verkehre sein sollen.

    Notz: Konkreten Einzelfall bedauerlicherweise besprechen. War das Gegenstand des Treffens mit Rösler und Leutheusser-Schnarrenberger?

    Landefeld: Nein, das war grundsätzliche Nachfrage wie das geht, zwei Wochen nach Snowden, als das hochkochte.

    Notz: Da meldeten sie schon Zweifel an?

    Landefeld: Ja.

    Notz: Würde mich interessieren, was sie Ministern erzählt hatten, war ja auch Wahlkampfzeit.

    Landefeld: Frage?

    Notz: War ihnen vor Snowden bewusst, das bei Operationen wie Eikonal Daten von G‑10-Anordnung auch an AND gehen? Gab es Hinweise?

    Landefeld: Natürlich hat man das schonmal gehört. Jeder in der Szene hat gehört, dass AND Verkehre tauschen, offenes Geheimnis.

    Frage 1: Union (13:26)

    Warken: Struktur DE-CIX Management GmbH. Auch Mitarbeiter externer Unternehmen? Mit zugriff?

    Landefeld: Gibt’s. Dienstleistungen outgesourced. Server-Management mach Firma in Karlsruhe. Haben keinen Zugriff auf Switches, nur Server. Aber per Virtual Private Network in Unternehmens-Netz. Webserver, interne Datenbank-Server. Aber kein zugriff auf internes Management der Switches.

    Warken: Kein Wunder Punkt?

    Landefeld: Nein. In heutiger Arbeitswelt sind Externe und Freie Mitarbeiter üblich. Haben immer Vier-Augen-Betrieb. Trennung zwischen unseren eigenen und Kunden-Verkehren. Systeme, die Kunden-Verkehre beeinflussen könnten, haben besonderen Schutz. Kommt nur enge Gruppen von Mitarbeitern ran. Überschaubarer Rahmen, vielleicht 15 Mitarbeiter im Haus.

    Warken: Externe aus deutschen Unternehmen?

    Landefeld: Ja, alles Deutsche.

    Warken: Mangelnde Diskussion über Internet-Überwachung an sich. Juli sagten sie, dass sie wegen G‑10-Gesetz keine Aussagen zu G‑10-Maßnahmen treffen dürfen, Knebelvertrag, fühlen sich alleine gelassen. G‑10-Maßnahmen verfolgen ja Zweck. Könnte der gefährdet werden, wenn sie als Provider darüber reden?

    Landefeld: Kommt drauf an. Konkrete Strecken, Leitungen und Akteure ist sinnvoll, Geheimschutz zu unterliegen. Aber BND darf sagen, dass es Maßnahme am DE-CIX gibt, wir nicht. Klaus-Dieter Fritsche sagte, ich müsse nichts erfinden und nicht lügen. Ist aber schon ungewöhnlich, wie wir damit umgehen sollen. Darf Presse nichts sagen. Bei „kein Kommentar“ habe ich es auch bestätigt. Wenn Maßnahme gesetzlich gedeckt ist, sollte man allgemein darüber reden dürfen, konkret natürlich nicht.

    Warken: Mehr über Notwendigkeit der Maßnahmen aufklären und Öffentlichkeitsarbeit betreiben?

    Landefeld: Ja. Man darf ja nicht mal sagen, dass man Kontakt mit BND hatte. Selbstverständnis der Dienste ist bisschen seltsam. Transparenz und Kontrolle wäre hilfreich.

    Warken: Transparenzberichte, wie manche Unternehmen das tun, sinnvoll? Rechtssicherheit?

    Landefeld: Kommt auf Rechtsrahmen an. Mit Sicherheit hilfreich, um zu sehen, welche Maßnahmen überhaupt benutzt werden. Strafverfolgungsbehörden picken sich auch Unternehmen raus, mit denen sie arbeiten. Manche kleine und mittlere Unternehmen haben gar keine Anfragen.

    Warken: Transparenzbericht an sich?

    Landefeld: Hilfreich. Manches ja völlig überproportional wie Funkzellenabfrage im Mobilfunkbereich. Wird nur benutzt „because we can“, nicht weil es für Ermittlung sinnvoll ist.

    Warken: Telekom will DE-CIX-Nutzung ausbauen wegen Datenschutz, nationales Routing. Warum ist das sinnvoll?

    Landefeld: [Redet mit Lesch.] Wird schwierig, über einzelnes Unternehmen zu reden.

    Warken: Abstrakt.

    Landefeld: Deutschland-Routing müsste man sich fragen, was in der Presse steht. Die Kapazitäten der Telekom am DE-CIX reichen für Schengen-Routing nicht aus. Kernproblem ist nicht Frage, ob Verkehre in Deutschland bleiben, sondern ob sie zwischendurch über US-Anbieter gehen. Nicht einfach: deutsche Tochter eines US-Anbieters muss ich berücksichtigen wie deutschen Anbieter. Verkehre von und nach Deutschland sind heute schon zu 99 % in Deutschland. Mit Schengen-Routing keine Verbesserung. Mit einzelnen Anbietern schon gar nicht, ist auf IP-Ebene nicht zu lösen.

    Warken: Sie halten nichts von nationalem Routing?

    Landefeld: Ist eh schon umgesetzt. Das was in der Presse steht, ist eine Pressekampagne. Von der Kapazität völlig ungeeignet. Wurden auch von Wholesale-Abteilung gemacht, nicht die Abteilung für nationales Netz.

    Warken: Wie sonst schützen? Ende-zu-Ende-Verschlüsselung?

    Landefeld: Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist das einzige, das funktioniert. Leitungen verschlüsseln auch schwierig, gibt keine Standards. Und Problem mit ausländischen Anbietern bleibt. Bereits beim Endkunden verschlüsseln, alles andere wird nicht helfen.

    Warken: Ausländische Unternehmen unterliegen Rechtsvorschriften ihrer Staaten. Verträge von DE-CIX enthalten Klauseln zu Datenschutz und Datensicherheit?

    Landefeld: Nein. Können wir nur bei uns mit Selbstverpflichtung sicherstellen. Das Problem ist, was der Kunde in seinem Netz macht. Unser Netz vergleichsweise klein, relativ gut kontrollierbar. Leitung des Kunden nach unserem Port bietet viel größere Angriffsfläche als bei uns.

    Warken: Also nicht erforderlich?

    Landefeld: Kann man nicht sagen. Derzeit 230–250 deutsche Anbieter, der Rest aus aller Herren Länder mit unterschiedlichsten Vorstellungen. China oder Russland anders als Deutschland oder Frankreich, andere Vorstellungen zu Datensicherheit. Gibt keine Standards. Wir haben Selbstverpflichtung, dass wir alles Mögliche tun: Grundschutz etc. Jeder Anbieter muss seinen Teil tun. Rechenzentren haben unterschiedliche Schutzniveaus. Kostengünstige haben niedrigere Zutrittsregelungen. Bei 650 unterschiedlichen Anbietern können sie wenig machen.

    Warken: Haben sie Anhaltspunkte, dass Tochterfirmen in Deutschland Daten ausleiten mussten?

    Landefeld: Deutsche Unternehmen im Ausland? Wäre ja kein G‑10. Müsste ich spekulieren, was Unternehmen tun. Vielleicht auch eigene Kenntnis, aber Betriebsgeheimnisse anderer Unternehmen.

    Warken: DE-CIX-Knoten in New York. Wie Zusammenarbeit dort?

    Landefeld: DE-CIX North America Inc. ist unser Tochterunternehmen. Unterliegt US-Recht. Wenn es Anordnungen gibt, darf darüber nicht geredet werden. Hat mit DE-CIX Management GmbH nichts zu tun. Schwierig.

    Warken: Gibt auch Mitarbeiter dafür?

    Landefeld: An Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes halten. Auch in Dubai.

    Warken: Fehlende Diskussionsmöglichkeit über diese Maßnahmen im Ausland genauso?

    Landefeld: Da darf ich Detail nichts dazu sagen, das ist ganz ähnlich wie bei uns. Was ich sagen kann ist: FISA-Anordnungen hat es nicht gegeben, darüber kann ich reden weil es gerade keine Anordnungen gegeben hat. Ist in jedem Land erstmal geheim. Aber dass es Maßnahmen gibt, sollte nicht geheimhaltungsbedürftig sein, nur konkrete Maßnahmen. DE-CIX North America unterliegt dem, hat noch nicht stattgefunden, unterläge dann aber auch Geheimhaltung.

    Warken: Kritik an deutschem Recht auch in USA? In anderen Ländern nicht besser?

    Landefeld: In Großbritannien kann ich offen darüber reden. Die stört das offensichtlich nicht.

    Schipanski: G‑10-Gesetz nicht rechtsstaatlich? Zeuge letztes Mal bestätigte das aber eindeutig. Warum nicht? Kriegen doch alles genau gesagt.

    Landefeld: Wenn wir sagen, dass wir etwas unrechtmäßig finden: Wie geht man dann damit um? Wenn ich dann ins Kanzleramt geladen werde, ist das nicht Rechtsstaatlichkeit, sondern Power-Play. Ob das in Leipzig oder Karlsruhe Bestand hat, kommt auf Gerichte an. Aber wenn ich das bekomme, will ich das diskutieren dürfen.

    Schipanski: Also schwerer Weg. Was passierte im Kanzleramt bei ihnen?

    Landefeld: Bin mir nicht sicher, ob öffentlich.

    Notz: Doch.

    Landefeld: Noch eh Anordnung erhalten, wollten wir mit G‑10-Kommission reden, Bedenken geäußert. Dann ins Bundeskanzleramt zitiert und uns ganz klar erklärt, dass wir mit niemandem reden dürfen eh es keine Anordnung gibt, auch nicht G‑10-Kommission oder PKGr.

    Schipanski: Muss ja in Planung auch nicht. Können ja klagen.

    Landefeld: Ja, aber erst, wenn’s da ist.

    Schipanski: Hatten sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit von G‑10-Anordnung, die sie erhalten haben?

    Landefeld: Ja.

    Schipanski: Nicht Rechtsweg bestritten?

    Landefeld: [Redet mit Lesch.] Ob Rechtsweg bestritten, kann nicht nicht sagen. Fanden G‑10-Anteil auf Leitungen diskutabel. Auch Zeiträume: 2009 noch andere Vorstellungen von Filtersystemen. Wir gingen von 20-Prozent der Inhalte aus, von allen, nicht 50–60 % der Inhalte. Versuche, Rechtsweg zu bestreiten, ergeben sich auch aus dieser konkreten Umsetzung.

    Schipanski: Man kann Gesetze unterschiedlich auslegen. Nicht überraschend. Andere Zeugen haben wenig Spielraum bei 20-Prozent-Regel gesehen.

    Landefeld: Etablierte Rechtsprechung ist sehr dünn, Entscheidungszahl verschwindend gering. Kann man noch nicht von etablierter Rechtsmeinung sprechen.

    Notz: Können ja Herrn Schipanski auch als Zeuge laden.

    Frage 2: Linke (13:58)

    Renner: Vorbereitende Gespräche vor G‑10-Anordnung: Da auch technische Daten erfasst für zukünftige Maßnahme, die Grundlage der Spezifizierung der Zugriffspunkte waren? Jeder G‑10-Anordnung liegt inhaltliche Begründung bei, warum die Voraussetzungen vorliegen. Strecken bekannt, auf denen diese Informationen sein sollen. Von Eikonal und Glotaic wissen wir, dass AND Strecken im Visier hatten, die sie wollten, wofür es G‑10-Maßnahme brauchte. Ging es eher darum, bestimmte Strecken zu identifizieren als konkrete Maßnahme vorzubereiten?

    Landefeld: Nicht kompliziert, erinnere mich sehr gut an Gespräche. Beschränkender Teil der Anordnung sehen wir nicht. Was sie fragen, ist ganz klar Bestandteil der Planungsgespräche. Welche Anbieter, welcher Standort, alles Bestandteil der Gespräche. Fand ich sehr verwunderlich, dachte es ging um Leitungen, bezog sich aber auf Autonome Systeme (AS), was mehrere Leitungen betraf. Hier ausnahmsweise positiv: durchaus technisch sinnvoll, dass Betreiber drinsteht statt Leitung. 2008 hat uns das aber sehr gewundert. Die haben auch gefragt, wie Knoten funktioniert, ähnlich wie hier.

    Renner: Eikonal und Glotaic. Braucht man ja auch Partner. Haben Anhaltspunkte, dass man gegenüber Provider als Tarnfirma aufgetreten ist. Wie schwierig wäre das, eine Port an Leitung zu bekommen?

    Landefeld: Viele Anbieter am DE-CIX. Historisch Mitglieder-getriebene Aktivität, sehr offen und dokumentiert. Jeder Switch-Port ist dokumentiert. Wenn da BND stünde, wäre das blöd. Tarnfirmen sinnvoll.

    Renner: Wenn sie das wissen. Und wenn sie das nicht wissen?

    Landefeld: Sich nur als Tarnfirma anzumelden, dann tauscht ja niemand Daten mit ihnen. Nur, wenn die darin einen Sinn sehen.

    Renner: Zutritt über Lieferung von Hardware-Komponenten?

    Landefeld: Wir kaufen direkt beim Hersteller. Ist bisschen akademisch. Dann müsste ja Force10 oder Alcatel Lucent was durchführen. Theoretisch kann man Zugriff zu Equipment bekommen, aber nicht dauerhafter Zugriff auf Management. Timing zu Eikonal interessant. Erstes Planungsgespräch mit uns am 14. August 2008.

    Renner: Ende von Eikonal?

    Landefeld: Schon spannend. Zwei Wochen vorher erster Terminierungs-Versuch. Spannend, wie das abläuft. Man sucht sich neuen Partner.

    Renner: Gibt es Hinweise, dass sich unter Providern welche befinden, die nicht sind, was sie vorgeben? Tarnfirmen?

    Landefeld: Wie gesagt, andere müssen ja auch Daten mit ihnen austauschen wollen, sonst entsteht kein Verkehr. Etwas zu erfinden ist kompliziert. Reine Tarnfirma wäre nicht hilfreich, eher Kooperation mit anderem Unternehmen.

    Renner: Man kann automatisiert freigeben?

    Landefeld: Bei uns nicht. In USA schon, elektronische Anordnung, die von Anbieter nur noch per Haken bestätigt werden muss.

    Frage 2: Union (14:08)

    Schipanski: Vorwurf rechtliche Zulassung von G‑10-Anordnung. Sind der erste der das bezweifelt. [*Gelächter*] Wie kommen sie dazu?

    Landefeld: Ich möchte nicht bezweifeln, dass G‑10-Anordnung sinnvoll sind. So lange wir einen Geheimdienst haben, brauchen wir solche Maßnahmen, alles Andere ist Unsinn. Mir geht es um die Form der Umsetzung in einem Gesetz, das für alte Technik gemacht war und das man nie diskutiert hat, wie das modern anzuwenden wäre. Können nicht so tun, als hätte sich nichts verändert. Fängt mit Prozentsätzen an. Geht über Art und Weise weiter: siehe Telefonie vs. VoIP, wie ausgeführt.

    Schipanski: Dann relativieren sie das ganz schön im Vergleich zu vorhin. Geschulte Mitarbeiter?

    Landefeld: Haben mehrere Rechtsanwälte, die sich damit beschäftigen. Auch externe Rechtsanwälte. Seit Mitte letzten Jahres laufende Diskussionen. Sind nicht davon ausgegangen, dass Transit-Verkehre als vogelfrei betrachtet werden. Haben als Unternehmen auch Fragen von unseren Mitgliedern, wird ja in der Öffentlichkeit ausgetragen. Müsse als unternehmen überlegen, ob wir das ausfechten und Verfahren führen, wie Microsoft. Haben im Verfahren noch keine Verfahren anhängig, aber laufende Prüfungen.

    Schipanski: Vorgespräch dient natürlich dazu, konkrete Anordnung auszugestalten. Also Vorgespräch sinnvoll, oder?

    Landefeld: Ist Frage des Inhalts. Geht es um Ausforschen oder „wir wollen das“. Wenn wir als Betreiber ignoriert werden, weil wir das nicht für rechtlich zulässig halten, ist das nur einseitige Informationsabschöpfung.

    Schipanski: Tragen Bedenken vor. Dann Abwägungsprozess. Aber sie werden anschließend nicht rückinformiert?

    Landefeld: Genau, bekommen nur Beschränkungs-Anordnung.

    Schipanski: Was wäre Mehrwert? Gesetz lässt ja verschiedene Dinge zu. Wo haben sie da Schwierigkeit?

    Landefeld: Keine Abstimmung, mehr Informations-Absaugen. Schwierigkeit: Wenn Techniker über Technik diskutieren, kommt man immer zu Lösung. Das kann aber nicht das sein, was rechtsstaatlichen Teil ausmacht.

    Schipanski: Gesetzgeber […]

    Landefeld: Wenn sich Gesetzgeber seit Paketvermittlung dazu geäußert hätte, könnte ich damit umgehen. Das steht aber überhaupt nicht im Gesetz. War damals etwas völlig anderes. Hat sich grundlegend geändert. Man hat sich nichts geäußert, also steht nichts im Gesetz drin.

    Schipanski: In der TKÜV stehen doch aber konkrete Vorgaben.

    Landefeld: Wenn es eine TR-G-10 gäbe. Geht ja nicht nur um Anbieter, auch Bedarfsträger.

    Sensburg: Sagten zurecht, dass Ende-zu-Ende-Verschlüsselung praktikabler Weg ist. Gilt nur für Inhalte, richtig?

    Landefeld: Verschlüsselung der Verbindungsdaten ist unmöglich, ja.

    Sensburg: Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nur Inhalte. Aber nicht jeden Themenkomplex abgehakt.

    Landefeld: Richtig. Aber mit Leitungsverschlüsselung auch nicht. Dass Kommunikation stattgefunden hat, ist durch Verschlüsselung nicht in den Griff zu kriegen.

    Sensburg: Genau, also nicht automatisch im grünen Bereich. Anderer Teil auch hochsensible Daten. Sie sagten, in Deutschland wird nichts automatisiert wiedergegeben, in USA schon?

    Landefeld: Einleitung von Überwachungsmaßnahmen. In den USA vollautomatisiert. Systeme genutzt, die für FBI aufgesetzt wurden. Bei uns im Moment nur dadurch verhindert, dass sie Einzelnachweis der Maßnahmen brauchen. Ist in den Systemen drin, darf aber nicht. Deshalb Haken setzen. Kleiner Unterschied, große Wirkung.

    Sensburg: In den USA massenhaft, viele IP-Adressen? Oder einzelne? Hintergrund: andere US-Firmen sagten, dass man nur ganz konkrete IP-Adressen oder Telefonnummern ausleitet, nicht massenhaft ganze Strecke. Dissens?

    Landefeld: Keiner. Verständnisfrage. Das sind die Schnittstellen. War das erste bei PRISM: Abfrage aus Beständen. Geben konkrete E‑Mail-Adresse in Anordnung. Unterscheidet sich von Massenüberwachung, wie wir sie in Bude mit GCHQ hatten. Dort sammle ich erstmal Daten ohne Kontext und filtere sie dann. Im anderen Fall immer bestimmter Account oder Anschluss, um diese Daten beim Anbieter abzufragen, die eventuell gespeichert sind. Unterschiedliche Vorgänge.

    Sensburg: Firma wie Google und Facebook muss Einzelfall liefern?

    Landefeld: Ja.

    Sensburg: Wenn US-Geheimdienst ganze Strecke will, geht er nicht zu Firma, sondern auf die Leitung?

    Landefeld: Ja, in USA aber auch eingeschränkt.

    Sensburg: Also interessant, in Ausland zu gehen?

    Landefeld: Ja. Kooperation NSA/GCHQ nicht umsonst, Datenaustausch.

    Sensburg: Wenn NSA das nicht darf, deshalb Kooperation mit AND wie BND?

    Landefeld: Einzelabgriff geht immer. BND hat Rechtsauffassung, dass Transitverkehre weitergegeben werden können. Da wird erst Hinterher ein Bild daraus. E‑Mail-Adresse von Verdächtigen -> Kommunikationspartner -> seine IP-Adresse -> welche Accounts -> wieder Einzelabfrage. Brauchen als Geheimdienst beides, Rohdaten und Suchbegriffe, um ein Geflecht aufzubauen und Korrelationen herzustellen. NSA: je mehr sie haben, desto besser. Google der Geheimdienste. Geschäft wie jedes andere auch. Handel mit Daten.

    Sensburg: Brauchen beide Parameter?

    Landefeld: Ja. Je mehr sie haben, desto besser.

    Sensburg: Warum gibt es noch keine TKÜV G‑10? Verpennt? Auf diesen Untersuchungsausschuss gewartet? Oder gibt es Grund dafür?

    Landefeld: Würde Beschränkungen auslösen, keine freie Interpretation mehr. Aber man braucht ja erstmal Grund, sich damit zu befassen. Den haben wir durch Snowden. Steht ja nicht drin: „Näheres regelt eine Verordnung.“ Rechtlich nicht ungewöhnlich, dass Dinge einige Jahre dauern.

    Wolff, Bundeskanzleramt: Gesetzgeber hat natürlich gedacht, dass TKÜV natürlich bei G‑10 geht.

    Sensburg: § 26 ff. TKÜV schränken das aber wieder ein.

    Wolff: Gilt natürlich.

    Sensburg: Noch nicht Diskussion des Abschlussberichts. Zeuge darf.

    Landefeld: Natürlich gibt das, wir arbeiten auch damit, z. B. bei Beschränkung von Verfassungsschutz. Bei BND wird das aber nicht gemacht. Bei Maßnahmen mit Bezug auf Person oder Anschluss wird das umgesetzt, wie klassische TKÜ. trennen, worüber man redet.

    Frage 2: Grüne (14:30)

    Ströbele: Bundeskanzlerin. Sie sagten, es gab zwei Treffen: 2008 einbestellt, wegen Unruhe, weil sie mit G‑10-Kommission geredet hatten. Worum ging es da?

    Landefeld: Feedback nach Vorgespräch, dass man Umsetzen wollte. Wir haben versucht, uns mit G‑10-Kommission zu treffen. Haben das mit Max Stadler hinbekommen, war der einzige, der zu Treffen bereit war. Das führte zu Termin mit Kanzleramt, die uns sagten, dass wir uns mit G‑10-Kommission noch nicht mal unterhalten dürften, weil die Maßnahme noch nicht angeordnet war.

    Ströbele: Was war inhaltlich das Problem? Eikonal?

    Landefeld: War soweit ich weiß das erste Mal, dass der BND an den Knoten wollte. Unser Verständnis war, einzelne Leitungen benennen zu müssen. BND wollte Zugriff auf den Knoten und sagen können: heute die Leitung, morgen die. Einzelne, konkrete Leitungen bezeichnen. Hier wollten man auf einmal an den Knoten und Verkehre von mehreren Anbietern, im Idealfall mit einer einzelnen Maßnahme. Das sahen wir überhaupt nicht als gedeckt an. Im Gesetz standen Leitungen, das betraf das nicht. Wir sagten, das muss man diskutieren. War auch nicht klar, ob wir 100 % ausleiten dürfen, wenn 20 % drinstehen. Hatten Diskussionsbedarf. Genehmigungskommission war G‑10-Kommission, also wollten wir mit denen reden.

    Ströbele: BND war bei ihnen, wollte Generalzugriff. Sie sagten: nur einzelne Leitungen. Dann zu Stadler gegangen. Was sagte der?

    Landefeld: Er kann nichts machen.

    Ströbele: Dann Vorladung Kanzleramt?

    Landefeld: Ja.

    Ströbele: Was war Ergebnis? Full-Take?

    Landefeld: Lange gar nichts. Technische Umsetzungsschwiergkeiten beim Dienst, war für die auch neu. Dann kam ein Anordnung, die einzelne Anbieter betraf, aber bei weitem nicht alle. Trotzdem fraglich, ob alles Sinn macht. Damals 2008 aber viele Bedrohungen, Islamismus. Also G‑10-Anordnung Anfang 2009 umgesetzt. Deutlich geringer, als was 2008 besprochen wurde.

    Ströbele: Wollten am Anfang alles?

    Landefeld: Ja.

    Ströbele: Anordnung dann auf einzelne Leitungen eingeschränkt?

    Landefeld: Eingeschränkt. Aber trotzdem nicht nur Auslandsleitungen. Begründung bekommen wir leider nicht als Anbieter.

    Ströbele: Ging um Knoten in Frankfurt?

    Landefeld: Ausschließlich.

    Ströbele: Wollte BND nicht nur konkrete G‑10-Verkehre, sondern umfassenden Zugang zu allem Möglichen, wie Routineverkehre und Metadaten?

    Landefeld: Wenn sie auf Leitung sind, kriegen sie kompletten Inhalt. Was damit passiert, wissen wir nicht. Bei Auslandsleitungen sehr viele Routineverkehre.

    Ströbele: Alles?

    Landefeld: Wenn sie Leitung bekommen, kriegen sie erstmal alles. Filter dann erst beim Dienst. Sage ja: gibt keine klaren Aussagen dazu. Finde es dünn, wenn einschließlich einzelne Juristen beim BND definieren, ob das zulässig ist oder nicht.

    Ströbele: Haben Anhaltspunkte aus Akten, dass man G‑10-Anordnung als Türoffner nahm. Also nicht um bestimmte G‑10-Verkehre.

    Sensburg: Fundstelle?

    Ströbele: Weiß ich nicht. Kann auch G‑10-legende sagen. Raussuchen?

    Sensburg: Ja.

    Notz: Süddeutsche zu Eikonal: „G‑10 ist Türöffner für die Erfassung internationaler Verkehre“.

    Landefeld: Einzelne Leitungen angefragt. Wir waren überrascht, welche Leitungen von Interesse waren. Die Innerdeutschen haben uns am meisten überrascht. Aber auch Ausland. Nicht nur arabischer Raum: auch andere europäischen Länder und Anbieter, die man komplett wollte.

    Ströbele: Anordnung bei DE-CIX?

    Landefeld: Konkret seit 2009.

    Wolff: Kein Untersuchungsgegenstand.

    Notz: Verstehe ich nicht. Erläutern. G‑10 nicht unser Gegenstand, wenn sie Routineverkehre erfassen?

    Wolff: Five Eyes-Bezug. Wir haben die G‑10-Unterlagen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht übermittelt. Ohne Five Eyes kein Untersuchungsgegenstand.

    Notz: Massiv abwegig. Türöffner bei Eikonal G‑10-Anordnung, Ringtausch.

    Schipanski: Thema für Beratungssitzung, nicht Zeugenvernehmung.

    Sensburg: Nach namentlicher Abstimmung.

    Frage 2: SPD (14:45)

    Flisek: Bin offen für gesetzliche Neuregelungen. Ist aber noch nicht ganz klar, wie TR hilft. Sie vertrauen doch darauf, dass richterliche Anordnung korrekt ist. Bei G‑10-Problematk nunmal G‑10-Kommission, bei allen Problemen.

    Landefeld: Natürlich gehen wir davon aus, dass die rechtmäßig sind, sonst hätten wir sie nicht umgesetzt. Muss aber klar feststellen: TR TKÜ wird mit Unternehmen verarbeitet. Dort ist alles in Einzelnen definiert. Im strategischen Bereich nicht, Prozent-Regel, Mischverkehre.

    Flisek: Ist das nicht, weil das zwei unterschiedliche Arten von Überwachung sind? Individuell und strategisch, anlasslos?

    Landefeld: Stellt sich die Frage, wie strategisch 100 Prozent sind. Damit fängt es aber an. Bei Leitungsvermittlung war das alles ganz klar, 10 Prozent der Verkehre. Jetzt auf einmal ein Konglomerat, gerade bei Knoten. G‑10-Anordnung von Karlsruhe nach Frankfurt hätte ich leitungsvermittelt nicht umgesetzt. Heute muss ich mir das angucken. Die technische Diskussion wurde aber nie geführt. Auslandsbezug, AS. Hatte die Diskussion mit Unternehmen, die von unserer Anordnung betroffen waren, die fragten sich auch, warum die nicht selbst kontaktiert wurden, sondern DE-CIX. Problematik von paketorientiertem Mischverkehr wurde nie erörtert, da haben die Dienste ihre eigene Theorie aufgestellt. Hier ist nichts klar definiert. Ist doch Sache des Gesetzgebers, das klarzustellen und klar zu regeln. Ist in diesem Bereich nicht passiert. Würde vielleicht nicht viel ändern, aber es wäre geregelt.

    Flisek: Was wäre denn Vorschläge zur Regelung? Wie man Geist von Leitungsvermittlung auf Paketvermittlung überträgt? Was würden sie ändern?

    Landefeld: Definition über Transitverkehre.

    Flisek: Problem hinlänglich bekannt.

    Landefeld: Sie fragten. Damit fängt es an. Dann Verkehre oder Leitungskapazitäten, Kernfrage, muss geklärt werden.

    Flisek: G‑10-Gesetz spricht von 20 % „der angeordneten Übertragungswege“. Wie subsumieren sie das?

    Landefeld: Früher war das anders, nur das, worauf Gespräche liefen. 2000 hat man das ja von 10 auf 20 % erweitert, weil man paketvermittelt mehr nehmen muss. Dann muss ich trotzdem Verkehre nehmen, nicht Leitungskapazität. Niemand belastet seine Leitung über 50 % der Kapazität, das ist nicht seriös. Da sind die 20 % komisch. Man könnte auch 100 % nehmen, aber dann müsste man das sagen. Wäre nicht meine Methode, halte ich für verfassungswidrig. Aber könnte man fordern. Dazu kommt, dass sie ganz viele Verkehre sowieso wegwerfen, wie Peer-to-Peer. VoIP, Instant Messaging, Chats und E‑Mails sind weniger als 5 %. Kann man die alle angucken? Kann man 100 % der Telefonverkehre abhören, weil das innerhalb der 20 % ist? Meine Definition ist anders. Gesetzgeber müsste klarstellen, was man will. Im Moment tun das nur die Hausjuristen des BND. Das kann doch nicht sein.

    Flisek: Haben deutsche Geheimdienste jemals außerhalb von G‑10-Anordnung auf Leitungen am DE-CIX zugegriffen?

    Landefeld: Nein. Habe ich keine Anhaltspunkte. Kann ich nicht ausschließen, aber ist nicht bekannt.

    Flisek: Andere AND?

    Landefeld: Können wir nicht 100 % ausschließen, aber wir tun alles Menschenmögliche dagegen.

    Flisek: Technische Auffälligkeiten, die darauf hinweisen?

    Landefeld: Haben viel untersucht, seit Snowden. Haben auch Testsysteme aufgestellt. Ist uns nichts aufgefallen. Nach allen uns zur Verfügung stehenden Methoden konnte nichts gefunden werden.

    Flisek: Gespräche mit G‑10-Kommission gescheitert?

    Landefeld: Stadler sagte, dass er erst mit G‑10-Anordnung handeln kann.

    Flisek: Kann man vermitteln. Nach wie vor Interesse?

    Landefeld: Klar. Haben alle kontaktiert, die drin waren. Auch den Zeugen, der gleich folgt. Prozess ist anders, ist nicht Aufgabe der G‑10-Kommission, sich mit den „Beschränkten“ zu unterhalten.

    [Unterbrechung für namentliche Abstimmung. Danach kurze Beratungssitzung für circa 30 Minuten. Dann wieder öffentlich weiter. (15:05)]

    [Geht weiter. (16:57)]

    Frage 3: Linke (16:57)

    Renner: Ist G‑10-Filterung möglich. Zeuge sagte: „IP-Ranges zu Ländern zuordnen.“ Welche Trennschärfe, IP-Adresse ist deutsch?

    Landefeld: Habe nicht direkt etwas mit DENIC (Deutsches Network Information Center) zu tun. IP-Adressen mit gewisser Qualität möglich, aber nicht 100 Prozent. Funktioniert mehr schlecht als Recht. Was wird einer Organisation zugewiesen. In Europa Réseaux IP Européens (RIPE). IP-Block beantragen, zur Vergabe in ganz Europa zugeteilt. Nicht ganz scharf zu beantworten. Gibt aber Unternehmen, die das tun. Für Shopping-Zuordnung und Shopping. Sind viel genauer, aber auch nicht vollständig. Aber oft nur, wenn Provider das melden. Nicht genau für Provider, die nicht Teilnehmen. IP-Datenbanken nicht immer genau. Fehlergenaugkeit variabel.

    Renner: Bei Grundrechtseingriffen gibt es keine Toleranzgrenze.

    Landefeld: Bei IP-Adressen immer noch besser als E‑Mail-Adressen.

    Renner: 20-Prozent-Regel im G‑10-Gesetz: Wille des Gesetzgebers stimmt nicht ganz mit Auffassung des BND überein. 29. Mai 2005: Bundesnetzagentur an BND: MAT A BNetzA‑5–1a, Blatt 15. Vorschlag: „Aus meiner Sicht wäre ein möglicher Ansatz z. B. die in der Anordnung genannte prozentuale Beschränkung auf der Applikationsebene anzuwenden, indem z. B. die Anzahl der E‑Mail, Webseiten, usw. bei der Nachverarbeitung (SELMA) um die erforderliche Anzahl nach einem Zufallsprinzip durch automatisches Löschen reduziert wird.“

    Landefeld: Ja, wäre ein Ansatz, der funktionieren könnte, auf Applikationsebene. Frage ist: was gucke ich mir an, was werfe ich weg. Wenn ich nur Menge (Leitungskapazität) betrachte, sagt das noch nichts über Verbindungsqualität. Hoher Teil von Kommunikation in kleinem Teil der Datenmenge. Erst auf Applikationsebene gucken, wäre gut. Genau diese technische Lösungen suche ich.

    Renner: Wenn NSA Seekabel TAT-14 erfassen will, wo würde man das in Frankfurt erfassen?

    Landefeld: Kommt in Frankfurt nicht vorbei. Aber in USA, würde ich da nehmen, wäre als NSA am einfachsten. Wenn Deutschland, dann Norden.

    Renner: Von Norden keine Verkehre nach Frankfurt?

    Landefeld: Doch. Aber Kabel geht von Norden nach Hamburg weiter. Bin aber nicht Betreiber.

    Renner: Gab bei Eikonal Überlegung, an TAT-14 zu gehen. Kabelabgriff jenseits von Telekom und DE-CIX in Frankfurt?

    Landefeld: In Frankfurt gibt’s einige. Frankfurt ist der Kommunikationsknoten, weil dort die Glasfaser-Ringe zusammenkommen. Frankfurt hat sich früh als einer der zentralen Kapazitätsgrößen etabliert. Also wurden Westringe (Belgien, Frankreich), Nordringe (Skandinavien), Süden, Osten gehen alle bis Frankfurt. Einer der Hauptschaltpunkte. Einige große Verschaltzentralen in Frankfurt. Hat aber erstmal wenig mit Internet-Überwachung zu tun.

    Frage 3: Union (17:07)

    Schipanski: G‑10-Filter ist grundsätzlich technisch möglich?

    Landefeld: Wenn 99,5 oder 99,9% richtig sind. 100 % werden sie nicht schaffen. Absolut geht das nicht.

    Schipanski: Technisch. Würden sie festhalten, dass G‑10-Filterung technisch möglich ist?

    Landefeld: Können einen bestimmten Prozentsatz-Bereichen. Frage, was als ausreichend gilt. Renner sagt, eine ist zu viel.

    Schipanski: Also technisch geht. Funktionierten BND-Filter?

    Landefeld: War nicht anwesend.

    Frage 3: Grüne (17:09)

    Notz: Ablauf G‑10-Anordnung. Vorgespräch, Telefonische Anmeldung, Ausweise zeigen, Besprechung, Informationen von ihnen rausfinden, mit G‑10-Anordnung wiederkommen und Zugriff wollen. Wie dann weiter? Abstrakt, nicht konkret. Was müssen sie machen? Was BND? Welche Technik?

    Landefeld: Ist nicht alles gleich. Verschiedene Technik, verschiedene Umsetzung. Weiß nicht, ob das öffentlich sauber zitiert werden kann.

    Notz: In Snowden-Dokumente und Eikonal gibt es einen Erfassungspunkt oder zwei. Ist Technik dort vom BND? Wo geht das hin?

    Landefeld: Grundsätzlich gibt es Kooperation mit Anbieter, dann ganz normale Leitung hin, am Switch anschalten, Anbieter gibt ihnen vollständige Kopie der Verkehrs. Läuft dann beim Dienst. Oder Biegekoppler und Verstärker an Glasfaser, das ist komplizierter, man weiß ja auch nicht genau, was drauf ist.

    Notz: Biegekoppler?

    Landefeld: Ja.

    Notz: Gleich T‑Stück?

    Landefeld: Nicht ganz. Wenn Veränderung des Dämpfungswerts nicht relevant: dann Splitter. Einfach und kommerziell. Biegekoppler ist die Auswertetechnik, wenn Faser nicht geschnitten werden darf. Jeder Schnitt sofort nachmessbar.

    Notz: Arbeiten Geheimdienste mit nicht erkennbaren Biegekopplern?

    Landefeld: Ist meistens nicht notwendig. Mit Kooperation werden ganze Leitungen ausgeleitet.

    Notz: Praktisch: In eins ihrer 18 Zentren in Frankfurt, ans Rack, da hängen Switches und Ports, geht konkret physisch dran. Dann Ausleitung. Wie kommt Datensignal von Erfassungspunkt zum Verarbeitungspunkt/Filter?

    Landefeld: Wenn sie die gesamte Leitung ausleiten wollen, müssen sie ihre Leitung in das Rechenzentrum führen, wo das stattfindet. Wenn sie eine Kopie vom Betreiber (also uns) bekommen, ist Ort egal. Vorteil und Nachteil.

    Notz: Beides wurde gemacht?

    Landefeld: Habe ich schon gesehen, ja.

    Notz: Glasfaserringe. Frankfurt ist wichtiger Verschaltungsort. Noch andere Knoten in Deutschland?

    Landefeld: Ja.

    Notz: Wenn ich E‑Mail verschicke, in wie viele Pakete wird die zerlegt?

    Landefeld: Kommt auf E‑Mail an.

    Notz: Normale E‑Mail, halbe Seite?

    Landefeld: Eins bis zwei.

    Notz: Laufen die auf selber Faser oder andere?

    Landefeld: Wäre unüblich, die laufen ja im Abstand von Millisekunden lang. Theoretisch ja, praktisch ganz selten.

    Notz: Ist im Header erkennbar, dass das eine Paket mit dem anderen verwandt ist?

    Landefeld: Mail ist TCP, ist Session. Also ja.

    Notz: Wenn ich ein Paket abgefangen habe und ich suche den zweiten Teil, kann ich aus dem ersten Paket ableiten, wo ich das zweite finde?

    Landefeld: Ja.

    Notz: „Collect-it-All“ Ansatz der Five Eyes. Muss man große Pools mit allem finden.

    Landefeld: Weniger für einzelne Nachrichten, sondern gesamte Kommunikation. Wie Besuche von Webseiten. Das kann sehr wohl über unterschiedliche Leitungen gehen. Andere Protokolle anders.

    Frage 3: SPD (17:21)

    Flisek: Haben immer Zahlen. Viele Millionen Metadaten. Wie viele Metadaten laufen über DE-CIX täglich?

    Landefeld: Metadaten umfasst ja alle Kommunikationsvorgänge. Auch technisch erforderlich, wie Nameserver-Abfragen. Hunderte pro einzelner Kommunikation. Milliarden Kommunikationsvorgänge am DE-CIX pro Tag. Vieles davon technisch. Im Moment keine exakte Zahl. Mein Systems Engineering könnte das herausfinden.

    Flisek: Milliarden pro Tag?

    Landefeld: Ja, Kommunikationsvorgänge. Jeder davon produziert einen Satz an Metadaten.

    Flisek: Wie viele davon von G‑10-Anordnung erfasst?

    Landefeld: Von Kommunikationsvorgängen nicht. Höchstens Leitungskapazitäten. Nicht alles, was angeordnet wird, wird von Diensten auch angefragt. 20 werden angeordnet, aber werden nicht immer alle zu jeder Zeit genutzt. Schwierig zu sagen, wie viele Prozent. Theorie ist anders als Praxis.

    Flisek: Was wäre Spitzensatz in Praxis?

    Landefeld: Im Verhältnis zu verkaufter Kapazität auf Ports: zwei Prozent des Knotens, die theoretisch erfasst werden dürfen. Angeordnete Ports zu verkaufter Kapazität.

    Flisek: Thema Cyber-Angriffe, siehe aktuelle Neuregelung G‑10-Gesetz. Wäre ja Honeypot, oder?

    Landefeld: Frage ist, was Dienst erlangt.

    Flisek: Gab es verstärkt Angriffe, Überlastungs-Attacken?

    Landefeld: DDoS nimmt zu. Aber Austauschknoten ist aber ein schlechter Punkt, einen Angriff zu fahren, haben viel Kapazität. Mehrere Internet Service Provider haben gerade neue Arbeitsgruppe gebildet.

    Flisek: Welche Maßnahmen werden ergriffen?

    Landefeld: Momentan noch Definitionsfrage, siehe IT-Sicherheitsgesetz. Haben eigene Maßnahmen. Detektion, Abschalten von Ports. Engpass ist typischerweise der Server, nicht wir, wir leiten Daten nur weiter. Muss ja ein Ziel geben. Sind mit DDoS ganz schlecht angreifbar. Trotzdem Maßnahmen, insbesondere gegen Angriffe von Management System. Haben Intrusion Detection Systeme. Alles, was man technisch kennt, alles was geht.

    Flisek: Ausmaß der Wirtschaftsspionage?

    Landefeld: Bin da als Consultant tätig. Aber könnte ich nicht disclosen, habe ich mit meinen Kunden nicht beredet.

    Flisek: Abstrakt. Gefährdungslage?

    Landefeld: Halte ich nicht für Untersuchungsgegenstand. Angriffe aus Netz sind massiv. Unterschied gezielte Angriffe und blinde Versuche. Jedes System steht unter permanenten Angriff. Jeden Tag hunderte auf einfachen Shop. Sind aber nicht ernst zu nehmen. Suche nach bekannten Exploits. Wird regelmäßig versucht, Shopsysteme aufzumachen, gelingt auch hin und wieder mit neuen Lücken. Spannend ist, dass mittlerweile viele gezielte bzw. zugeschnittene Angriffe stattfinden. Szenarien bauen, um Mitarbeiter gezielt anzugreifen. Spear-Phishing. Kann man buchen, in Russland und China, für paar tausend Euro. Gerne auch Systemadministratoren im Ziel.

    Flisek: Bekannt, ob sowas gezielt auch von staatlichen Stellen ausgehen?

    Landefeld: So gut wie nie auf konkrete Akteure zurückzuführen. Ist nicht nachgewiesen, konnten wir nie.

    Flisek: Üblicher Instrumentenkasten von Geheimdiensten oder anderen staatlichen Stellen?

    Landefeld: Davon ist auszugehen. Alles, was private Einzelpersonen und Hackergruppen machen, nutzen auch staatliche Stellen aus. Wäre unsinnig, das nicht auch zu tun.

    Flisek: Wie bewerten sie Kaufbarkeit von Attacken? Gibt auch internationalen Markt für Exploits? Wie funktioniert das?

    Landefeld: Wenn sie heute einen Exploit finden, können sie sich aussuchen, ob sie’s melden oder verkaufen. In USA überlegen, ob melden, im Zweifel von Unternehmen verklagt. Es gibt Börsen, wo sie Zero-Day-Exploits kaufen können. Je nach Komplexität variiert Preis, von paar hundert bis hunderttausend Euro.

    Flisek: Anonym?

    Landefeld: Anonym, aber sehr organisiert. Leider eine Art Branche, das Leute als Job betrachten.

    Flisek: Sie kritisierten, dass BND bei ihnen vor G‑10-Anordnung Informationen abgreifen wollte. Richtig?

    Landefeld: War nicht Kritik, sondern Frage, wie das abläuft.

    [Wieder Unterbrechung für namentliche Abstimmung. (17:38)]

    [Geht weiter. (18:01)]

    Landefeld: War Ausforschen. Die mussten rausbekommen, wie das funktioniert, welche Carrier da sind, welche Technologien eingesetzt werden. Weiterbildung. Nicht ungewöhnlich. Wir waren aber gleich der Meinung, dass der BND sich an die Betreiber der jeweiligen Leitungen wenden soll. Das war von Anfang an Streitpunkt. Wir wissen nicht immer, was über die Leitung von Anbietern geht.

    Frage 4: Grüne (18:03)

    Notz: Hat der BND auch mal ohne G‑10-Anordnung Kabel am Knoten erfassen zu wollen?

    Landefeld: Nein. Habe auch nichts gegenteiliges gehört.

    Notz: Warum haben AND so ein fulminantes Interesse, ausgerechnet in Frankfurt zugreifen zu wollen?

    Landefeld: Physikalisch kommen die verschiedenen Ringe zusammen. Abstrakte Netzlogik des Internets auf physikalischer Struktur. Kann man dort besonders gut bekommen. Besonders viele Verkehre aus Ostblockländern nach Westen, aber auch arabischer Raum, Österreich und Schweiz. Einige Verkehre gehen typischerweise über Frankfurt.

    Notz: Gibt es Transitverkehre in Düsseldorf? Oder nur Frankfurt?

    Landefeld: Düsseldorf auch ein Knoten, aber relativ klein. Historisch war das Düsseldorf und Hamburg. Frankfurt erst für neuer Netze ab 1993/1994. Düsseldorf und Hamburg an Bedeutung verloren. Früher war dort Ausleitung.

    [Noch zehn Leute auf der Tribüne.]

    Notz: Gerücht, dass Geheimdienstler direkt bei TK-Anbietern arbeiten. Haben sie Erkenntnisse? Sicherheitsvorkehrungen dagegen?

    Landefeld: Kenne die Fälle aus USA. In Deutschland noch nicht beobachtet oder bestätigt. Theoretisch denkbar. Vier-Augen-Prinzip gegen so etwas. Wir haben so etwas, viele Carrier auch. Aber nicht alle Schaltvorgänge können immer von zwei Leuten gemacht werden. Zentrale Vermittlungselemente schon.

    Notz: Haben sie Sicherheitsmechanismen gegen Leute, die unter Legende anrücken? Stichwort Fraud?

    Landefeld: Lieber Gott. Wir haben ein Schutzkonzept, wird geprüft. Habe Fälle kennengelernt, wo bei Geschäftskunden Leute aufgetaucht sind und behauptet haben, sie wären von einem TK-Anbieter. Das gibt es, das hatte ich auch bei Kunden. Ist schwierig in einer Welt mit sehr vielen Subunternehmen. Überprüfung sehr schwierig. Ging teilweise so weit, dass man Leitungswege unterbrochen hat, um Störung zu produzieren. Dann tauchte jemand auf, der das reparierte und dabei auch Router gegen kompromittierte ausgetauscht hat. Konkreter Fall war Wirtschaftsspionage gegen Maschinenbauunternehmen.

    Notz: Wenn ein Geheimdienst da ran geht, würde sich ein Diensteanbieter strafbar machen?

    Landefeld: Ja, wäre strafbar. Wir haben klare Verträge. Zugang zu Infrastruktur wäre klarer Verstoß ohne Anordnung. Vertraglich ausgeschlossen. Trotzdem auch Zweitschlüssel für Feuerwehr und so. Dafür aber Systeme zur Meldung von Schranköffnungen. Normale Sicherheitsvorkehrungen.

    Notz: Konkret: US-Kunde in Frankfurt. Ohne Kenntnis der deutschen Abteilung bauen die ein Fraud-Erkennungs-System ein. Vorwand. In Wahrheit Dopplung der Ströme. Wäre das vertraglich relevant?

    Landefeld: Bei uns kommt kein Kunde ohne Voranmeldung an sein Gerät. Wird angemeldet. Kann nicht einfach auftauchen.

    Notz: James-Bond-Style-Imitierung. Was würde passieren?

    Landefeld: Selbst wenn das passiert, wäre nur der Verkehr des einen Kunden betroffen. Kann nicht ausschließen, dass das nicht bei einem einzelnen passiert. Ist denkbar. Aber nicht systematisch und nicht für die größeren Carrier.

    Notz: Vertraglich irrelevant?

    Landefeld: Müssen gucken, was ist unser Netz und wo fängt Netz des einzelnen Carriers an. Streng genommen könnten wir sowas nach unseren Regeln ausschließen, Sonderkündigung. Aber noch nicht vorgekommen.

    Notz: Verarbeitung von Abrechnungs- und Verkehrsdaten im Mobilfunk passiert von praktisch allen TK-Anbietern in Deutschland über einen Anbieter, in den USA. Wie schätzen sie das ein, das Risiko für Metadaten? Safe Harbor? Erhebliche Prozentzahl von Metadaten automatisiert in die USA weiterleiten?

    Landefeld: Nur die Metadaten, die für USA relevant sind, oder?

    Notz: Ist das so?

    Landefeld: Da stecke ich nicht im Detail drin.

    Notz: Wer war bei Treffen in Bundeskanzleramt 2008 dabei? Was wurde besprochen?

    Wolff: .

    Sensburg: Anderes Jahr?

    Landefeld: Januar 2009.

    Notz: Was war am 14. August 2008?

    Landefeld: Erstes Treffen mit BND in unseren Geschäftsräumen.

    Notz: Wann war Treffen im Bundeskanzleramt?

    Landefeld: 27. Februar 2009.

    Ströbele: Und der zweite Termin im Kanzleramt?

    Landefeld: 09. August 2013.

    Ströbele: 07. Juni Erste Meldung von Snowden. Und Minister Rösler und Schnarrenberger?

    Landefeld: 14. Juni 2013. Was man den USA vorgeworfen hat, so ähnlich auch in Deutschland.

    Ströbele: Kanzleramt dabei?

    Landefeld: Nicht dass ich wüsste.

    Ströbele: Justizministerin?

    Landefeld: Und Wirtschaftsminister. Keine geheime Sitzung. 30–40 Leute.

    Ströbele: Kein Geheimnis, dass AND mit AND ganze Verkehre tauschen. Was wissen sie davon?

    Landefeld: Nicht erst nach Snowden. In Techniker-Kreisen wurde da öfter mal drüber gesprochen. Hat mich nicht überrascht.

    Ströbele: Haben sie das bei dem Gespräch auch erwähnt?

    Landefeld: Bei welchem?

    Ströbele: Justizministerin?

    Landefeld: Nein. War damals noch PRISM, noch kein Tempora. G‑10-Inhalte hat man da schnell ausgeklammert.

    Ströbele: Wann nach Snowden das erste Mal mit Bundesregierung gesprochen?

    Landefeld: Regierung?

    Ströbele: Kanzleramt.

    Landefeld: Ungefähr erste Juli-Woche mit Fritsche telefoniert, wie man sich zu verhalten hat, wie wir damit umgehen sollen. Was man sagen darf, was nicht. 16. Juli und 24. Juli Gespräche bei Bundesnetzagentur mit allen möglichen Bedarfsträgern und Generalbundesanwalt.

    Ströbele: Wurde dabei besprochen, was mit abgegriffenen Daten geschehen ist?

    Landefeld: War Thema, aber nicht im Detail. Am 24. Juli wollten einige Bedarfsträger wissen, warum sie den Zugriff nicht auch haben und warum nicht für innerdeutsche Verkehre. Bedarf war da schnell.

    Ströbele: Wurde in einem der Gespräche mal gesagt, dass Snowden-Enthüllungen bekannt waren?

    Landefeld: Snowden wurde nie angezweifelt. Dass man überhaupt über Frankfurt redet, erst seit letztem Jahr. 2013 war da noch eher der Deckel drauf.

    Ströbele: Regierung hat Bundestag und Medien immer gesagt, dass sie von nichts wusste.

    Landefeld: Habe nichts gehört.

    Ströbele: Zwei Treffen mit Bundeskanzleramt?

    Landefeld: Einmal August, ja. Zweimal Juli war Bundesnetzagentur. 16. Juli war: Was passiert da, wie sieht das aus? 24. Juli war größere Runde, TK-Überwachung. Mit Leuten, die normalerweise nicht eingeladen werden.

    Ströbele: August?

    Landefeld: Fragebogen Bundesnetzagentur: „Frage 3: Leiten sie Daten an AND? Frage 4: Dürfen sie Frage 3 ehrlich beantworten?“ Bundesnetzagentur hatte Anruf aus Bundeskanzleramt, dass diese Fragen nicht ehrlich zu beantworten sind.

    Ströbele: Kanzleramt hat angerufen, dass sie das nicht beantworten dürfen?

    Landefeld: Kanzleramt hat Bundesnetzagentur, Frau Dr. Iris Henseler-Unger angerufen, dass Unternehmen die Fragen nicht beantworten sollen.

    Ströbele: Hatten sie Kontakt zu Bundeskanzleramt?

    Landefeld: Ja, habe Tag vorher Klaus-Dieter Fritsche angerufen, wie ich die Fragen beantworten soll.

    Ströbele: Ihnen wurde gesagt, dass sie nichts sagen dürfen?

    Landefeld: Mir wurde gesagt, dass die Fragen nicht hätten gestellt werden würden und dass wir sie nicht beantworten sollen.

    Notz: Frau?

    Landefeld: Henseler-Unger.

    Notz: War ihre Reaktion eine Antwort auf ihren Anruf im Bundeskanzleramt?

    Landefeld: Spekulation. Könnte sein.

    Notz: Bundeskanzleramt sagte, sie dürfen nicht antworten?

    Landefeld: Ja.

    Sensburg: Welche Fragen?

    Landefeld: Fragebogen ging an mehrere TK-Unternehmen. Nach § 115 TKG darf Bundesnetzagentur das. Kooperieren sie mit Diensten, leiten sie aus, deutsche Dienste, AND?

    Ströbele: Wurde da etwas schriftlich niedergelegt?

    Landefeld: Dokumente und Vorlagen garantiert. Ich habe keine Akten über meine Telefonat. Waren mehrere Unternehmen anwesend. Bundesnetzagentur wird wohl Unterlagen haben. Vizepräsidentin der Bundesnetzagentur wird das wohl dokumentiert haben.

    Ströbele: Warum sollten sie nicht beantworten?

    Landefeld: Ging um Geheimschutz. Bundesnetzagentur durfte das die Unternehmen nicht fragen.

    Ströbele: Wurde gesagt, dass das nicht stimmt?

    Landefeld: Wurde gerade nicht erörtert.

    Ströbele: Brauchen sie eine Legitimation für Ausleitung von reinen Routineverkehren? G‑10-Anordnung? Freigabe? Durch Kanzleramt?

    Landefeld: Von uns hätten sie es nicht bekommen ohne. Ein Endpunkt immer in Deutschland. Auf jeder Leitung ist gewisser Anteil an G‑10-relevantem Verkehr. Von uns Kooperation ohne G‑10-Anordnung undenkbar.

    Ströbele: Routineverkehr von Amsterdam nach Warschau: G‑10-Anordnung erforderlich?

    Landefeld: Ist ja eben keine Leitung von X nach Y. Ist ja immer von X nach Frankfurt. Über jede einzelne Leitung kann Verkehr von Deutschland laufen. Der überwiegende Teil der Anbieter schließt sich in Deutschland zusammen, weil sie Daten von oder nach Deutschland wollen. Leitung von Amsterdam geht nach Frankfurt, andere Leitung geht von Amsterdam nach Moskau.

    Ströbele: Leitung von Amsterdam/Rotterdam nach Tschechien?

    Landefeld: Anderer Vorgang. Leitungen durch Frankfurt, die nicht durch DE-CIX gehen. Klassische TK-Unternehmen. Bedarfsträger müssten mit denen reden. Am Knoten kommen Leitungen zum Knoten. Auf jeder einzelnen Leitung kann G‑10-Verkehr sein.

    Frage 5: Union (18:42)

    Sensburg: Bei dem Treffen in der Bundesnetzagentur durften sie über bestimmte Punkte nicht sprechen?

    Landefeld: Ja, Punkte 17 bis 19.

    Sensburg: Ungewöhnlich?

    Landefeld: Ungewöhnlich, dass das überhaupt passiert. Umfangreicher Fragebogen am Vorabend der Anhörung.

    Sensburg: § 17 G‑10-Gesetz Mitteilungsverbot?

    Landefeld: Kann sein. Kernfrage war: Durften Fragen gestellt werden? Bundesnetzagentur ist Aufsichtsbehörde. Carrier müssen Schutzkonzepte dort hinterlegen, Abteilung 19 Bundesnetzagentur überprüft das. Ist normal, dass die die Fragen stellen. Dass das unter den Schutz fällt, ist andere Frage.

    Sensburg: Mitteilungsverbot aus Gesetz ist nicht Problem, sondern Rückziehung der Fragestellung?

    Landefeld: Kein Problem. Hab nur berichtet, wie das abgelaufen ist. Wurde nicht explizit auf Mitteilungsverbot eingegangen. Raum betreten, Ansage: über 17 bis 19 wird nicht geredet.

    Sensburg: Vorgehen komisch.

    Landefeld: Komisch, dass das so kurzfristig war, Abend davor. Keine Zeit, sich damit zu beschäftigen.

    Sensburg: Hinterher besser, dass man nicht drüber geredet hat? Oder so?

    Landefeld: Ob Behörde geheime Informationen bekommen darf, kann ich nicht beurteilen. Auch in Bundesnetzagentur arbeiten Leute mit Diensten zusammen. Nicht ungewöhnlich, dass man die Fragen gestellt hat. Die anderen waren ungeschickt gestellt.

    Frage 5: Grüne (18:47)

    Wolff: Telefonat mit Fritsche erscheint mir zweifelhaft. Kann es sein, dass das nicht stimmt?

    Landefeld: Könnte auch sein, dass das Herr Günter Heiß war.

    Notz: Aber Bundeskanzleramt?

    Landefeld: Ja.

    Notz: War ein interessantes Datum. Wir zeigen ihnen den Fragebogen. Nicht eingestuft. Welche Fragen nicht sagen? Aktennummer für’s Protokoll?

    Landefeld: MAT A BNetzA‑1–2_1, Blatt 46. Das, was mir vorgehalten wird, ist der gleiche Fragebogen.

    Notz: Welche Fragen nicht stellen/beantworten?

    Landefeld: Auf jeden Fall Frage 15: „Betreibt ihr Unternehmen Überwachungseinrichtungen nach den § 26–29 TKÜV zur Umsetzung sogenannter strategischer Beschränkungen nach § 5 und § 8 G‑10-Gesetz?“

    Notz: Und noch?

    Landefeld: Frage 16: „Wenn derartige Anlagen betrieben werden, werden hierfür auch die Regelungen zur Protokollierung der Nutzungen dieser Einrichtungen sowie die Kontrolle dieser Protokollierungen eingehalten?“

    Notz: Wenn sie das wahrheitsgemäß beantwortet hätten, wäre die damalige These der Bundesregierung, dass man von NSA-Praxis keine Ahnung hat, ins Wanken gekommen wäre?

    Landefeld: Glaube ich nicht. Sind ja Maßnahmen, über die sie selbst Bescheid wissen. Rein spekulativ. Vielleicht hätten ja einige Unternehmen doch etwas beantwortet.

    Notz: Was haben sie davon gedacht, dass Deutschland überrascht war von NSA?

    Landefeld: Nachdem ich gesehen habe, wie wenig Kenntnisse in den Ministerien waren, was in Deutschland passiert, fand ich das nicht überraschend. In Geheimdienstkreisen aber nichts Neues.

    Notz: Und Bundeskanzleramt. Aussagen von denen über Snowden unglaubwürdig, Kurz vor Wahl 2013?

    Landefeld: Nicht besonders wahrscheinlich, dass Bundesregierung das nicht wusste.

    Notz: Vorgang 2008/2009. 14. August 2008 erstes Treffen mit BND: konkreter Gegenstand des Treffens, der zu ihrem Widerstand geführt hat, wozu Kanzleramt intervenierte?

    Wolff: Konkret nur .

    Notz: Abstrakt. Gab vorher G‑10-Anordnung und Kontakt?

    Landefeld: Vorher nicht, gar keinen, null, nada. Auch mit keinem der anderen Dienste.

    Notz: Vor 14. August 2008 keine einzige G‑10-Anordnung?

    Landefeld: Nein. Auch da noch nicht, die kam erst später.

    Notz: Wann?

    Landefeld: 2009.

    Notz: Nach Besuch in Bundeskanzleramt?

    Landefeld: Definitiv.

    Notz: Hatte Kanzleramt Dinge rechtlich oder hierarchie-mäßig dargelegt?

    Landefeld: Hervorragende Frage. Sowohl als auch. Mit Autorität gesagt, dass das alles seine Richtigkeit hat.

    Notz: Details .

    Formalitäten: Vorsitzender (18;56)

    Beschlussvorschlag: Öffentlichkeit ausschließen. Beschlossen.

    Jetzt Zeuge Hans de With. Auch schnell. (*Gelächter*)

    Zeuge 2: Hans de With, ehemaliger Vorsitzender der G‑10-Kommission (19:00)

    Kein Rechtsbeistand.

    Hans de With. Jetzt Rechtsanwalt. [Fuselstraße?] 26b, Bamberg. 82 Jahre alt.

    Eingangsstatement: $Danke. War Mitte 1999 bis Januar 2014 Vorsitzender der G‑10-Kommission. Sie kennen die Bestimmungen des G‑10-Gesetzes.

    Aufgaben G‑10-Kommission: Vollzug bei Individualmaßnahmen. Prüfen, ob tatsächliche Anhaltspunkte für Verdacht bestehen. Strategische Kontrolle, Rasterfahndung, Verdachtslos. aber nicht voraussetzungslos. Voraussetzungen sind nachzulesen. Gefahr für Leben und Leib im Ausland (Entführungen) besonderen Bestimmungen. Vierte Möglichkeit der Kontrolle gibt es nicht, beim offenen Himmel. Beschränkungsmaßnahmen des BND im Ausland. Ausland, Ausland.

    Mir ist weder bekannt, wie hoch der Prozentsatz dieser Maßnahmen ist. Berichte, wonach Maßnahmen nach offenem Himmel größer als die anderen Maßnahmen zusammen sind. Kenne auch Folgen der Überprüfungen im BND, Bundesinnenministerium und Bundeskanzleramt nicht. Hier gibt es keine unabhängige Instanz, die das prüfen würde. Bereits mehrfach kritisiert. Aufsatz Dr. Bertold Huber: „Die Strategische Rasterfahndung des Bundesnachrichtendiestes – Eingriffsbefugnisse und Regelungsdefizite“ (Neue Juristische Wochenschrift, 2013, Heft 35, Seiten 2576 folgende). Schließe mich ihm im Kern seien Forderungen und Formulierungen an.

    Reichweite Artikel 10 Grundgesetz (Brief‑, Post- und Fernmeldegeheimnis): nur Deutsche oder alle? Bin für alle, nicht nur Deutsche. Reichweite kann nicht auf Deutschland beschränkt sein. Regelung erforderlich. Wie sie aussieht, kann keiner sagen. Sorgfältig austarieren. Deutsche Interessen im Ausland schützen. Aber auch Pejorativen des Grundgesetz beachten.

    § 1 BND-Gesetz keine Grundlage für Beschränkung des offenen Himmels. Nicht wie Artikel 19 Grundgesetz gebietet, auf Art 10 Grundgesetz verwiesen. Politisch notwendig, das zu regeln. Man könnte uns vorwerfen, auch Rasterfahndung zu betreiben.

    Süddeutsche Mitte 2014: Codewort Eikonal – der Albtraum der Bundesregierung. Kann nicht bestätigen, dass das richtig ist. Habe erst durch den Artikel erfahren. War aber klar, dass die Deutschen in Frankfurt sind.

    Das ist das, was ich formulieren darf.

    Frage 1: Union (19:09)

    Warken: Viel Erfahrung bei Kontrolle von Nachrichtendiensten. Im August 2013 sagten sie der taz: „Wir haben nicht die geringsten Anhaltspunkte, dass wir in irgendeiner Weise ausgetrickst werden.“ Und „Mir ist kein Fall von Anlügen bekannt.“ Würden sie das heute nochmal so sagen?

    With: Ich bleibe dabei. Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand. Wir haben von Fall zu Fall zu entscheiden, ob Bezug der Beschränkungsmaßnahme gerechtfertigt ist. Nie Tricksereien oder unredliche Hinweise. Bin der Auffassung, dass alles korrekt und richtig war. Haben immer intensiv nachgefragt.

    Warken: Art und Weise der Geheimdienst-Kontrolle durch G‑10-Kommission?

    With: Uns vorgelegte Akten prüfen. Dann Klappe an Vorsitzenden mit einzelnen Maßnahmen. In der Sitzung bekommt jeder einen Abdruck der Akten. Dann kommt es zur Prüfung. Widersprüche oder nicht. Neuanträge dauern länger, Verlängerungen schneller.

    Warken: Regelungslücke in Eingangsstatement angesprochen. Wo Kontrolllücke konkret?

    With: Aufsatz von Huber. Nicht Kontrolllücke in dem Sinne. Frage bei strategischer Kontrolle: nach G‑10-Gesetz darf nicht nach deutschen Telefonnummern gesucht werden, nur nach ausländischen. Nicht Schutz aller gleichermaßen? Zweitens: Mitteilungsdefizite, wenn nach § 5 G‑10-Gesetz (strategische Kontrolle) auch deutsche Nummer im Inland kommt: Mitteilung ja oder nein? Soweit ich das sehe, ist das nicht der Fall. Mitteilungspflicht muss geklärt werden. § 12 G‑10-Gesetz: „Beschränkungsmaßnahmen nach § 3 sind dem Betroffenen nach ihrer Einstellung mitzuteilen.“ Wer sind die Betroffenen? Nach § 100a StPo wird von Beteiligten gesprochen. Besser.

    Warken: BfDI Schaar sprach auch von Kontrolllücke. G‑10-Kommission und BfDI. Maßnahmen aus Geheimdienst-Überwachung, weitere Personenbezogene Daten: Weder durch G‑10-Kommission, noch BfDI kontrollierbar. Sehen sie das auch so?

    With: Frage nochmal?

    Warken: BfDI kontrolliert personenbezogene Daten. Personenbezogene Daten, die aus Maßnahmen entstehen, die aus Erkenntnissen aus Geheimdienst-Überwachung von TK entstehen, sind weder von ihm noch G‑10-Kommission zu kontrollieren.

    With: Wenn außerhalb der Kontrolle, sind wir damit nicht befasst.

    Warken: Schaar auch nicht?

    With: Sehr wahrscheinlich nicht. Außer, er erfährt es von Dritten. Frage, wie Verstöße aus Artikel 10 zusammenkommen? Bundesdatenschutzgesetz ja, G‑10-Gesetz vielleicht nicht. G‑10-Gesetz sollte nochmal neu formuliert werden, weil es für Juristen sehr schwer verständlich ist. Müsste auch geklärt werden, wie Weitergabe von personenbezogenen Daten kontrolliert wird. § 7a Abs. 5 G‑10-Gesetz: „Das zuständige Bundesministerium unterrichtet monatlich die G10-Kommission über Übermittlungen nach Absatz 1 und 2.“ Kann Übermittlung erfolgen von Daten, die nicht personenbezogen, aber trotzdem interessant sind. Sollte überarbeitet werden.

    Warken: Sowas in ihrer Amtszeit in G‑10-Kommission diskutiert?

    With: Ich habe das während meiner Amtszeit thematisiert.

    Warken: Wie? Nach außen, nach innen? Meinungen?

    With: Diskussionen innerhalb der G‑10-Kommission sind unter Schweigegebot, an das ich mich halten muss. Das sagte ich auch Vorsitzenden in einem Brief. Beratungen sind geheim. Wäre dankbar, wenn Öffentlichkeit ausgeschlossen würde.

    Warken: Später eingestufter Teil. Daten aus § 3 G‑10-Gesetz (Beschränkungen in Einzelfällen) weitergeben, G‑10-Kommission nicht informieren. Keine Vorschrift nach § 7 Abs. 5 G‑10-Gesetz. Bundesregierung meint, dass § 7 Abs. 5 G‑10-Gesetz für § 5 G‑10-Gesetz (Strategische Beschränkungen) und § 8 G‑10-Gesetz (Gefahr für Leib oder Leben einer Person im Ausland) ist, § 3 G‑10-Gesetz von vorhinein anders. Wie bewerten sie das?

    With: Stimme ich nicht zu. Muss überprüft werden. Bei Gesamtrevision des G‑10-Gesetz. Kann auch sagen, dass das genauso geregelt werden muss.

    Warken: Wann Kenntnis von Eikonal?

    With: Nicht aus meiner Tätigkeit bekannt. Erst aus Süddeutsche erfahren.

    Warken: Hätten sie unterrichtet werden müssen?

    With: Ja. Wobei ich nicht weiß, ob das unter „offener Himmel“ oder strategische Kontrolle nach G‑10-Gesetz fällt. Ich bin der Meinung, auch offener Himmel ist interessant für uns.

    Warken: Hatten sie Kontrollbesuche in Bad Aibling?

    With: Nein. Erst Frühjahr 2014.

    Warken: Näheres?

    With: Nein, war nicht dabei.

    Warken: Rechtliche Bedenken zu Eikonal. Nicht bekannt gewesen?

    With: Nein. Im Januar 2014 ausgestiegen. Debatte begann danach.

    Warken: Datenfiltersystem (DAFIS), Test zu 95 % Filter-Erfolg. Rechtliche Konsequenz?

    With: Wenn das zutrifft, hätte das G‑10-Kommission mitgeteilt werden müssen.

    Warken: Konsequenz?

    With: Nach Frankfurt fahren, angucken, und feststellen offener Himmel oder strategische Beschränkung nach G‑10? Bei G‑10 hätten wir Alarm geschlagen. Weiteres zu regelndes Manko: G‑10-Kommission und G‑10-Gremium. G‑10-Kommission handelt absolut geheim, wie Gericht. Berichte gehen an Gremium, Vorsitzender unterschreibt das, damit das Drucksache wird. Es wäre besser, wenn der Vorsitzende der G‑10-Kommission das dem G‑10-Gremium vorträgt, damit es eine politische Debatte gibt. Für Mitglieder der G‑10-Kommission noch nicht mal möglich, mit Fraktionsvorsitzenden zu reden. Kein Gremium des Bundestages, sondern Gericht sui generis. Kein richtiges und ordentliches Verfahren.

    Warken: Rechtliche Fragestellungen hätten sie ansprechen können?

    With: Sprechen nicht alles an. Habe das nicht schriftlich von mir gegeben, aber mehrfach auf Generalrevision des G‑10-Gesetz hingewiesen.

    Warken: DAFIS. Kennen sie Vorgängerprodukt SELMA?

    With: Nein. Verletzung von G‑10 soll es nicht geben.

    Warken: Filter an sich schon vorgestellt?

    With: Nein. Was in Artikel steht, habe ich erst durch Artikel erfahren.

    Lindholz: Auch Süddeutsche: Codewort Eikonal – der Albtraum der Bundesregierung. G‑10-Anordnung nur erfolgt, um an Transitverkehre zu kommen: „Um an die Transitverkehre zu kommen, sollte eine ziemlich kreative und selbst nach Auffassung mancher BND-Experten unzulässige Auslegung des G‑10-Gesetzes helfen: ‚G‑10 ist Türöffner für die Erfassung internationaler Verkehre’, notierte ein BND-Beamter, und genau gegen diesen Vorgehen protestierte prompt ein Unterabteilungsleiter. Das sei rechtswidrig, auch Transitverkehre dürften – jedenfalls wenn sie mithilfe einer G‑10-Genehmigung abgefangen würden – nur unter den engen Voraussetzungen dieses Gesetzes etwa nach Terroristen oder Waffenhändlern durchsucht werden. Alles andere müsse ’spurenlos’ gelöscht werden. Aber wie kann man spurenlos löschen, wenn die Daten weitergereicht werden? Sein Abteilungsleiter wiegelte ab: Alles in Ordnung, alles durch das BND-Gesetz gedeckt.“ Bewertung?

    With: Kennen Wahrheitsgehalt dieser Aussage nicht. Kann aus meiner Tätigkeit sagen, mir sind solche Maßnahmen über-Bande nicht bekannt geworden. Hatte auch keinen verdacht.

    Lindholz: G‑10-Kommission irgendwie bekannt?

    With: Nein.

    Lindholz: Weitergabe dieser Daten an AND rechtlich zulässig?

    With: Kommt darauf an: offener Himmel unterliegt keiner Kontrolle der G‑10-Kommission. Unter G‑10-Gesetz hätte das nicht stattfinden dürfen.

    Lindholz: Dann hätte G‑10-Kommission auch informiert werden müssen?

    With: Wenn illegale Maßnahmen, hätten wir informiert werden müssen. Wenn die illegale Maßnahme weiter lief, hätte das dazugehört zur Information.

    Lindholz: War eine G‑10-Manahme. Hatte als Beifang den Routineverkehr. Zulässigkeit rechtmäßiger G‑10-Maßnahme?

    With: Nicht rechtmäßig.

    Lindholz: Doch. Weitergabe Routineverkehr?

    With: Was soll das für ein Routineverkehr gewesen sein soll, der nicht dem unterliegt?

    Lindholz: Ausland-Ausland.

    With: Also doch offener Himmel?

    Lindholz: G‑10-Maßnahme mit Beifang Routineverkehr.

    With: Ist keine rechtmäßige G‑10-Maßnahme nach derzeit geltendem Recht. Bei offenem Himmel ist das derzeit legal. Weitergabe wäre deren Sache. Wäre regelugsbedürftig.

    Lindholz: Rechtmäßige G‑10-Maßmahme. Als Beifang auch anderer Verkehr Ausland-Ausland.

    With: Verstehe nicht, wie der als Beifang entstehen soll. Kann entstehen bei Maßnahme des offenen Himmels. Wenn das so ist wie geschildert. […]

    Frage 1: Linke (19:38)

    Hahn: Wie vorbereitet? Akten?

    With: Keine Akten. Habe Gesetz gelesen. Berichte des Gremiums eingesehen. Keine einzige Akte.

    Hahn: Gab es Hinweise, was sie uns nicht sagen dürfen?

    With: Nein. Vorsitzender kennt mein Schreiben, in dem ich gesagt habe, dass mir niemand eine Genehmigung erteilen kann. Laut Gesetz weiß ich, was ich sagen kann und was nicht.

    Hahn: 2005 Mitglied der G‑10-Kommission?

    With: Nein, Mitte 1999.

    Hahn: Wie viele G‑10-Anordnung?

    With: In jeder Sitzung.

    Hahn: Eikonal und Granat nie in G‑10-Kommission?

    With: Nein.

    Hahn: Wenn ihnen gesagt wurde, dass die Daten an AND gingen, hätten sie das genehmigt?

    With: Nein.

    Hahn: Beifang ist missverständlich, dass etwas mit reinrutscht. In Wirklichkeit andersrum: Türöffner G‑10-Anordnung, G‑10-Legende. G‑10-Maßnahme beantragt, genehmigt, dann Kabel komplett abgefischt. Ob was angefallen ist, ist zu vernachlässigen. Aber darüber lief viel Routineverkehr. BND wollte aber das und nur das. Millionenfach Daten Ausland-Ausland abgefangen. Waren sie getäuscht?

    With: Wenn vorgeschoben ohne echten Hintergrund, um einen anderen Zweck zu erreichen, hätten wir das nie akzeptiert, das ist klar. Aber das präzisieren, sollten wir .

    Hahn: Offener Himmel oder Weltraumtheorie ist für uns Satelliten.

    With: Für uns ist das alles, was nicht unter G‑10-Gesetz fällt. Alles Ausland-Ausland. Das verstehen wir unter offenem Himmel.

    Hahn: In Deutschland an Kabel in Frankfurt, nur mit ihrer Zustimmung?

    With: Kann ich so nicht behaupten. Wir haben keine Anträge, um an Kabel zu kommen, sondern konkrete Anträge, die wir prüfen.

    Hahn: Was musste man da angeben und und ihnen mitteilen?

    With: . Beratungen und Verhandlungen sind geheim.

    Hahn: Technische Veränderung eine Rolle gespielt? Telefonie zu Internet?

    With: Klar, haben uns immer informieren lassen.

    Hahn: Welche Rolle gespielt?

    With: Wir wussten das. Wir wussten, wie Stränge verlaufen. So wie es uns vom BND geschildert wurde. Wir sind davon ausgegangen, das das seine Ordnung hat.

    Hahn: Was war notwendig, um Strecken zu verändern?

    With: Stränge hat Gremium beschlossen.

    Hahn: Welches?

    With: G‑10-Gremium? Wie auch Entführungen.

    Hahn: Neue Erfassungstechnik des BND mit altem Gesetz?

    With: Was meinen sie?

    Hahn: G‑10-Schutz ist ja bei Paketvermittlung nicht mehr möglich zu 100 %: Spielte das eine Rolle bei Genehmigungen?

    With: Wenn es einen Antrag gab, sind wir davon ausgegangen, dass das seine Richtigkeit hat.

    Frage 1: SPD (19:48)

    Flisek: Räumliche Geltung von Art. 10 Grundgesetz? Nicht nur BRD, sondern auch Ausland?

    With: Deutsche Staatsangehörige in Deutschland, aber auch andere. Artikel 1 unterscheidet nicht zwischen Deutschen und Ausländern.

    Flisek: Wenn zwei Afghanen telefonieren und BND das abhört, ist das G‑10?

    With: Nach Gesetz ist es das nicht, es sollte es werden. Wäre Ausland-Ausland, offener Himmel.

    Flisek: Offener Himmel aus Bundesverfassungsgericht 1999 ist das, was wir hier Routineverkehre nennen. Muss G‑10-Gesetz geändert werden oder Grundgesetz?

    With: Nach geltender Rechtslage fällt das nicht unter Kontrollbefugnis nach G‑10 und damit der G‑10-Kommission.

    Flisek: Nach ihrem Verständnis von Grundgesetz schon?

    With: Ja. Muss erörtert werden. § 1 ff. BND-Gesetz erwähnen nicht, dass Art. 10 Grundgesetz eingeschränkt wird.

    Flisek: Übertragung auf paketvernmittelte Transitverkehre. Frankfurt. Deutschland Transitland.

    With: Ja.

    Flisek: Offener Himmel?

    With: Ja. G‑10-Kontrollen greifen nicht.

    Flisek: Zählt es zu legitimen Aufgaben des BND, Transitverkehre zu überwachen?

    With: Ja, BND soll Personen mit allen Mittel und Möglichkeiten vor Terror schützen. Kommt drauf an, wie das kontrolliert wird. Neben Kontrolle im BND auch unabhängige Kontrolle wie durch G‑10-Kommission.

    Flisek: Aufgabe des BND ist und soll Schutz deutscher Staatsbürger sei und dazu Ausland überwachen. Geltendes Recht dafür geeignet?

    With: Nein. § 1 und § 2 BND-Gesetz sagen nicht, dass Artikel 10 Grundgesetz eingeschränkt wird, was Artikel 19 Grundgesetz verlangt. Rein rechtlich geht das nicht.

    Flisek: Aufgabennormen, keine Befugnisnormen.

    With: Habe allerhöchste Zweifel, ob das rechtlich gedeckt ist.

    Flisek: Rechtslage ist, wie sie ist. Wir werden da Vorschläge dazu machen. Vertretbar, wenn BND angesichts dieser Rechtslage und seinem Aufgabengebiet geltendes Recht so anwendet, wie sie es kritisiert haben, mit Nachbesserungs-Bedarf, aber das er es trotzdem tut? Vertretbar oder rechtswidrig?

    With: Nach den Gegebenheiten ist die derzeitige rechtliche Lage nicht mehr lange vertretbar.

    Flisek: Weil die Diskussion sich so entfaltet? In Vergangenheit nicht rechtswidrig?

    With: Ja. Wir wissen jetzt mehr. Situation verändert sich. Diskussion ist da, war sie vor fünf Jahren nicht. Nicht mehr lange vertretbar. Aber hinnehmbar, wie es war.

    Flisek: Konkrete Vorstellungen, wie Regelungen aussehen könnten? Benachrichtigungspflicht?

    With: Offener Himmel wie nach G‑10-Gesetz unterscheiden zwischen Individualmaßnahme und strategische Aufklärung. Absprechen mit Notwendigkeiten. Von uns war keiner in AFG oder Somalia, um zu wissen, wie schnell dort was passiert. Vorher regeln, wie Reichweite Artikel 10 GG aussehen soll.

    Flisek: Sehe das auch so. Graubereich.

    With: Ist ja Kernhandwerk des BND. Mehr Nicht-G-10-Maßnahmen als G‑10-Maßnahmen. Hört man.

    Flisek: G‑10-Kommission auch für Beschwerden zuständig. Gab es welche?

    With: Kann mich nicht erinnern. Gibt wenig. Kann mich an keine erinnern.

    Flisek: Technische Entwicklung. Wie in Arbeit eingeflossen? Sachverstand von außen geholt? Zeugen sagten, leitungsvermittelt zu paketvermittelt war Zäsur. Ist ja auch relevant für Anwendung der Gesetze.

    With: Richtig. .

    Frage 1: Grüne (20:04)

    Notz: Vor 5–6 Jahren nicht die Kenntnisse wie heute. Wussten sie nicht, was wir heute wissen?

    With: Darstellungen in Süddeutsche wussten wir nicht. Aber Begriff des offenen Himmels kannten wir. Gab Diskussionen. Aber wir haben gelernt.

    Notz: Süddeutsche zu Eikonal nach Snowden, mit NSAUA. Auch Probleme bei G‑10-Kommission?

    With: Diskussion 2014 betrifft mich nicht mehr, bin raus.

    Notz: Sie sagten: „Heute wissen wir mehr.“

    With: Heute weiß ich mehr.

    Notz: Kannte BND die Probleme vor sechs Jahren, und hat sie G‑10-Kommission nicht gesagt? Hätte erzählen müssen?

    With: .

    Notz: Kooperation BND und AND 2004 ohne G‑10-Anordnung. Ginge das?

    With: Offener Himmel ja.

    Notz: Ausland-Ausland?

    With: Ja.

    Notz: Und wenn auch anderes darüber ging?

    With: Muss Ausland-Ausland sein.

    Notz: Und wenn beide Punkte im Ausland, aber in Deutschland geswitcht und vermittelt, dann G‑10-Anordnung?

    With: Wenn Deutsche Verkehre auf der Leitung sind, dann bedarf es einer Genehmigung.

    Notz: Wenn man damit zu ihnen kommt, muss man ihnen sagen, dass man: 1. mit AND kooperiert, 2. dessen Technik einsetzt, 3. es gar nicht um die benannten G‑10-Verkehre geht, sondern den Rest, auch genannt Routineverkehre?

    With: Immer, wenn es um Schutz einer Person nach G‑10 geht, ist G‑10-Anordnung nötig.

    Notz: Und wenn es um sehr viel mehr geht als G‑10-Verkehre? Und Technik von AND kommt?

    With: Wenn dabei Deutsche betroffen sind, bedarf es einer Genehmigung. Egal, was dran hängt.

    Notz: Die legalisiert auch Abgriff anderer Daten?

    With: Ist nicht der Fall. Nie kann etwas genehmigt werden, wovon wir nichts wissen.

    Notz: Und wenn?

    With: Wenn es eine Verquickung von G‑10 und Nicht-G-10 gibt, und das nicht trennbar ist, hätte das unter allen Umständen mitgeteilt werden müssen.

    Notz: Spielt für sie Einbindung von Bundesnetzagentur und BSI eine Rolle?

    With: Eigentlich nicht.

    Notz: Zertifizierung wichtig?

    With: Nein. .

    Notz: Stellte sich Frage nach Technik? Satellitenschüsseln hat auch jemand zertifiziert. Habe ich noch gar nicht darüber nachgedacht.

    With: .

    Frage 2: Union (20:12)

    Warken: Glasfaserkabel mit Daten Deutscher und Ausländer. Nicht mehr trennbar. G‑10-Anordnung. Greife Daten ab. Geschützte Daten und Beifang. Was mache ich mit Beifang? Verwenden oder Löschen?

    With: Beifang als offener Himmel kann G‑10-Kommission darüber nicht verfügen. Wenn sie Beifang wollen, warum nicht ohne G‑10-Anordnung?

    Hahn: Weil sie nicht ans Kabel kommen.

    With: Wieso? Wenn Betreiber eine G‑10-Anordnung will, müssen sie eine holen. Wenn sie eine G‑10-Anordnung vorschieben, obwohl sie das gar nicht wollen, wäre das in höchstem Maße unredlich.

    Ströbele: In höchsten Maße.

    Warken: BND wäre nicht berechtigt zur Erhebung.

    With: Wäre erlaubt. Aber mit G‑10-Maßnahme spielen, um etwas anderes zu erreichen. Nach G‑10 muss auch Verhältnismäßigkeit geprüft werden. Das ist unverhältnismäßig. Das geht so nicht.

    Frage 2: Linke (20:16)

    Hahn: Haben sie je Nachweise verlangt für Zertifizierung der Erfassung und Filterung, ob das auch funktioniert? Filterung verlässlich?

    With: Frage hat sich nicht gestellt. War nie bekannt, dass das irgendwo angewendet werden würde. Das was Süddeutsche sagt, war bisher nicht Gegenstand der Verhandlungen.

    Hahn: Wurde gesagt, dass gefiltert wird?

    With: .

    Hahn: Haben sie Filter beim BND geprüft?

    With: Wir sind nie… .

    Hahn: War ihnen bekannt, wie BND erfasste Verkehre trennt in geschützte und angeblich nicht-geschützte Verkehre?

    With: .

    Hahn: Gratwanderung: öffentliches Interesse.

    With: Sehr gern Regelung in G‑10-Gesetz, das sagt was und wie und wo.

    Hahn: Kennen sie Funktionsträgertheorie?

    With: Zugsamenhang?

    Hahn: Daten Deutscher im Ausland für ausländische juristische Person nicht geschützt? Funktionsträger, kein Grundrechtsträger? BND-Auffassung.

    With: Verstehe ich nicht ganz. Auch wenn ein Funktionsträger im Ausland ist. Bei strategischer Kontrolle ist Funktionsträger oder nicht Wurscht.

    Hahn: Deutsche?

    With: Nach geltendem Recht darf das Telefon des Deutschen im Ausland nicht angezapft werden.

    Hahn: Erfassungsobergrenze von 20 Prozent der ausgewählten Übertragungskapazität.

    With: Ja.

    Hahn: Wie wird das konkret angewendet?

    With: Vorlagen verweisen auf Gesetz. Wir prüfen das. Im Einzelnen kann ich das nicht sagen. Sie kennen genügend Berichte, dass 20 Prozent nie ausgeschöpft wurden, sondern nur 1 bis 3 Prozent.

    Hahn: 20 Prozent aller Telefonate weltweit jederzeit abschöpfen, gesetzmäßig?

    With: Nicht auf der Welt. Auf den Strängen. Aber nicht generell 20 Prozent aller Telefone oder E‑Mail-Adressen.

    Hahn: Ein TK-Anbieter hat zehn Leitungen, der BND beantragt zwei. Auf beiden 100 % abschöpfen. Korrekt?

    With: Um Leitungen geht es nicht im Antrag. Prüfung, stimmt Katalog, passen Passworte, sind 20 % in Ordnung? Nie auf einzelne Stränge verwiesen.

    Hahn: Sie erteilen Antrag?

    With: Wir wissen nicht, ob da zwei oder drei Stränge drin. Es wird erwähnt, dass die 20 % eingehalten werden.

    Hahn: Das steht drin und sie glauben das?

    With: Es gab keine Anhaltspunkte, das zu bezweifeln.

    Hahn: Von Eikonal nichts gehört. Zusammenarbeit mit AND, NSA, GCHQ informiert?

    With: .

    Frage 2: Grüne (20:24)

    Ströbele: Kann ihre Situation nachvollziehen und zustimmen. Süddeutsche zu Eikonal. Umsetzung 2004/2005. Was haben sie damals genehmigt?

    With: Ich kann nur meine Meinung nach Lektüre des Artikels sagen. Wenn das so wäre, hätten wir das nicht gewusst. Dann wäre ich düpiert.

    Ströbele: Soweit wir das geprüft haben, bisher noch nichts falsches.

    With: Knackpunkt sind ja die 5 %.

    Ströbele: Genau da komme ich jetzt drauf. Süddeutsche: „Als der Abteilungsleiter der Technischen Aufklärung beim BND im Juli 2008 ein Resümee der Operation zog, räumte er ein, dass der Filter, der die Rechte der Deutschen sichern sollte, nie richtig funktionierte.“ Der war auch hier. „Das Vorhaben scheiterte daran, dass es technisch nicht möglich ist, eine absolute und fehlerfreie Trennung von geschützter und ungeschützter Kommunikation zu erreichen.“

    With: Wenn das so ist, dann war das nicht in Ordnung. Dann hätten die das sagen müssen und ich hätte gesagt, das geht nicht.

    Ströbele: Schlussfolgerungen für G‑10-Kommission?

    With: Gehe davon aus, dass viele genauso gedacht hätten wie ich: das geht nicht.

    Ströbele: Wurde auf falscher Tatsache getroffen?

    With: Richtig. Wenn das so ist.

    Hahn: Stimmt ja.

    Ströbele: Grundlage ihrer ganzen Arbeit entzogen?

    With: Was wäre wenn, was ist meine Meinung. Hat nichts mit Zeugenbefragung zu tun. Wenn das so war, war das eine Täuschung.

    Ströbele: Wurde ihnen mitgeteilt, dass BND der NSA ganze Datenpakete gibt?

    With: Muss man verifizieren. Was heißt Datenpakete? Wir haben strategische Kontrolle nach G‑10-Gesetz zu verantworten, nicht offenen Himmel. Spielt eine Rolle bei Austausch. Kann G‑10K nicht kontrollieren. Ist der § 7a G‑10-Gesetz, personenbezogene Daten, wird mitgeteilt, das ist es dann. Grauzone, die wir nicht kontrolliere, weil das nicht im G‑10-Gesetz steht.

    Ströbele: War ihnen bekannt, dass NSA dem BND Selektoren gibt? Tausende, zehntausende oder mehr? Nach denen BND aufgefangene Verkehre durchsucht. Auch Wirtschaftsspionage dabei: EADS?

    With: Kann mich nicht erinnern.

    Frage 3: Linke (20:33)

    Hahn: Haben sie BND-Dienststellen besucht?

    With: Ja.

    Hahn: Auch Methoden und Arbeitsweisen vorgestellt?

    With: .

    Hahn: Auch Bad Aibling?

    With: Ich nicht. Erst nach meiner Amtstätigkeit. Nach Hörensagen danach.

    Frage 3: SPD (20:35)

    Flisek: Wir zitieren Zeitungsartikel, weil wir über eingestufte Sachen nicht reden dürfen, über Zeitungsartikel schon. Süddeutsche spricht von 5 % durchgerutscht. Vorsicht, wir haben noch keine Bestätigung.

    With: Wenn das so wäre, wäre das Enttäuschung.

    Frage 3: Grüne (20:36)

    Notz: Zuständiger Abteilungsleiter sagte, dass die Filter nicht funktionierten. Verspreche ihnen, dass wir ihnen Akten zeigen werden, die sehr viel ergiebiger sind als Süddeutsche-Artikel. Gab es Bericht, wie Abgriff nach G‑10-Anordnung funktioniert?

    With: Berichtet wurde, wie Trefferquote war. Kann man nachlesen.

    Notz: Trefferquote?

    With: Bei strategischer Beschränkung.

    Notz: Wie viele Bad Guys man erfolgreich verfolgt hat?

    With: Was relevant war für unsere Sicherheit. Proliferation.

    Notz: Probleme bei Datenabgriffen?

    With: Wüsste ich nicht.

    Notz: Dass Filter nicht funktioniert haben?

    With: Von Filtern war nie die Rede. Dass es Spam gab.

    Notz: Spam?

    With: Wurde abgestellt, gab dann keinen Spam mehr.

    Notz: Berichte über Filter für G‑10-Träger?

    With: Wüsste ich nicht. Ich kann mich nicht erinnern, dass Filter eine Rolle gespielt haben für unsere G‑10-Entscheidungen.

    Notz: Sprachen DAFIS an. Was sollte der machen?

    With: Weiß ich nicht. Erst nach meiner Amtszeit erfahren.

    Notz: War nie Gegenstand der Diskussion oder Anordnungen?

    With: Gründe für Anordnungen .

    Notz: Von Filterproblematik nichts gehört?

    With: Zum ersten Mal im Süddeutsche-Bericht.

    Formalitäten: stellvertretende Vorsitzende (20:41)

    Beschluss: Ausschuss der Öffentlichkeit.

    Ende des öffentlichen Teils. Jetzt Umzug zum Teil.

    [Das war’s für uns. Danke für’s Lesen. Zusammenfassung folgt. (20:41)]

    26. März 2015 38
  • : Bundesnetzagentur will Überwachungseinrichtungen jetzt auch für WLAN-Hotspots
    Bundesnetzagentur will Überwachungseinrichtungen jetzt auch für WLAN-Hotspots

    Müssen große WLAN-Hotspot-Anbieter Überwachungsmaßen einrichten? Die Bundesnetzagentur wünscht sich das und verschickt Briefe an die Betreiber. Doch ob das wirklich alle betrifft und wie man sich dagegen wehren kann, fassen wir hier zusammen.

    Die rechtliche Standardbegründung, auf die sich die Bundesnetzagentur beruft, ist folgende:

    […] nach § 110 TKG i. V. m. § 3 Abs. 2 Nr. 4 und 5 TKÜV müssen Betreiber von Telekommunikationsanlagen, mit denen ein teilnehmerbezogener unmittelbarer Internetzugang (z.B. xDSL, CATV, WLAN) realisiert wird und an denen mehr als 10.000 Teilnehmer angeschlossen sind, Vorkehrungen zur Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen treffen.

    Das kennen wir bereits von Telekommunikationsprovidern. Doch bisher die Anbieter von öffentlichen WLAN-Hotspots mit vielen Teilnehmern ein blinder Fleck. Das will die Bundesnetzagentur unter anderem „aufgrund der stetig zunehmenden Marktanteile“ ändern und verschickt nun Briefe mit Aufforderungen zur Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen an Hotspot-Anbieter. Einen dieser Briefe haben wir zu Gesicht bekommen (Volltext unten) und uns einmal angesehen.

    Was sind eigentlich 10.000 Teilnehmer im WLAN?

    Was uns zuerst aufgefallen ist, war die 10.000-Teilnehmer-Schwelle. In kabelgebundenen Netzwerken ist die Feststellung von 10.000 „Teilnehmern oder sonstigen Nutzungsberechtigten“ vergleichsweise einfach. In öffentlichen WLANs wird das ungleich schwerer. An was wird diese Zahl festgemacht? An der Anzahl der potentiell verfügbaren IP-Adressen? An der Anzahl registrierter MAC-Adressen pro Stunde/Tag/Monat? An der Maximalanzahl gleichzeitig eingewählter Teilnehmer? Und wie wird bestimmt, ob ein Nutzer mit ein, zwei oder vielen Endgeräten im Netzwerk angemeldet ist? Und was ist mit Freifunk und Co.?

    Wir haben versucht, das von der Bundesnetzagentur zu erfahren, besonders viel Aufschlussreiches in Bezug auf die Praxis im WLAN gab es dabei nicht. „Die Teilnehmeranzahl bezieht sind in diesem Zusammenhang auf die Anzahl der vertraglich an den Anbieter gebundenen Kunden,“ ist jedoch zu lesen und das bewegt zu der Annahme, dass offene WLANs damit aus dem Spiel wären und sich die Anordnung auf beispielsweise Telekom-Hotspots und ähnliche beschränken würde.

    § 3 Nr. 24 TKG heißt es auch:

    Telekommunikationsdienste“ in der Regel gegen Entgelt erbrachte Dienste, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen, einschließlich Übertragungsdienste in Rundfunknetzen […]

    Auch für Freifunker sieht es gut aus, denn uns liegt ein Schreiben der Bundesnetzagentur von letzter Woche vor, in dem es heißt, dass nach § 3 Nr. 6 TKG derjenige, der sein WLAN „durch spontane Überlassung des WLAN-Anschlusses an Jedermann“ teilt, nur an der Diensteerbringung mitwirkt und das überdies kostenlos anbietet.

    Falls ihr ein Schreiben der Bundesnetzagentur bekommen solltet, in dem ihr zur Einrichtung von Überwachungsmaßnahmen aufgefordert werdet, stehen also die Chancen gut, dass ihr das eigentlich gar nicht tun müsst, vor allem da die reale Teilnehmerzahl laut Aussagen zweier von uns zu Rate gezogenen Rechtsanwälten leicht anfechtbar wäre. Falls euch also ein Brief erreicht, freuen wir uns über Mitteilung über die üblichen Kanäle.

    Überwachung mit MAC-Adresse

    Ein paar Absätze später stolperten wir erneut:

    Die Überwachung muss aufgrund einer zur Erbringung des Dienstes eingesetzten Nutzeridentifizierung (z.B. aufgrund MSISDN oder Kundenaccount) und auf der Grundlage einer in der Telekommunikationsanlage erhobenen Gerätekennung durchgeführt werden. Sollte keine Nutzeridentifizierung eingesetzt werden, gehe ich davon aus, dass für die technische Realisierung des Internetzugangs die MAC—Adresse des Endgerätes verwendet wird und die Überwachung auf dieser Grundlage umgesetzt werden kann.

    Will eine Behörde auf legalem Wege eine Überwachung mittels MAC-Adresse vornehmen, muss sie erst einmal das entsprechende Endgerät identifizieren. Außerdem ist die Maskierung einer MAC-Adresse überaus einfach und ist dementsprechend keinesfalls ein rechtssicherer Indikator.

    Gegenwehr I – regelmäßig MAC-Adresse ändern

    Wird der Nutzer auf Basis seiner MAC-Adresse beim Nutzen von WLANs getrackt, hilft es, regelmäßig seine MAC-Adresse zu ändern, beziehungsweise die herstellerseitige MAC-Adresse der Netzwerkschnittstelle zu maskieren. Das ist auch unabhängig von „offiziellen“ Überwachungseinrichtungen wichtig, denn in WLANs wird die eigene MAC-Adresse unverschlüsselt in die Welt gesendet und ist für jeden mit einfachen Mitteln einseh- und dementsprechend verfolgbar.

    Eine zufällige MAC-Adresse anzunehmen, am besten bei jeder Aktivierung der Netzwerkschnittstelle neu, ist nicht schwer – Tutorials und Tools für alle gängigen Betriebssysteme finden sich zuhauf im Netz.

    Gegenwehr II – mehr dezentrale WLANs

    Je mehr „große“ Anbieter speichern, umso wichtiger werden kleine, dezentrale WLANs, die von Privatpersonen, Cafes und anderen zur Verfügung gestellt werden können. Aber um Rechtsunsicherheit für diejenigen aus dem Weg zu räumen, die ihr WLAN bereitstellen, brauchen wir dringend eine Reform der Störerhaftung.

    Ende Januar wurde im Bundestag über diese Reform beraten. Was genau dabei herauskam, wissen wir nicht, da die Gespräche nicht-öffentlich stattfanden. Wir erfuhren lediglich, dass unser Bundeswirtschaftsministerium immer noch keinen konkreten Zeitplan für die endgültige Vorlage eines eigenen Gesetzentwurfes zu haben scheint. Der letzte Woche in Auszügen bekannt gewordene noch nicht abgestimmte Entwurf aus dem Bundesinnenministerium mit Maßnahmen wie „Verschlüsselung verhindern“ und „Namen der Nutzer kennen“ malt die Zukunft diesbezüglich leider ziemlich schwarz.

    Dabei sind sich alle Fraktionen außer CDU/CSU einig, dass die Störerhaftung abgeschafft werden muss und die Opposition hat bereits den Gesetzesvorschlag des Digitale Gesellschaft e.V. eingebracht.

    Das, und eine Abkehr von der Praxis, alles und jeden bis auf die MAC-Adresse nachzuverfolgen ist mehr als überfällig, denn auch der Branchenverband eco hat 2014 in einer Studie festgestellt, dass von der rund einen Million öffentlicher WLAN-Netze nur etwa 15.000 offen zugänglich sind. Im internationalen Vergleich steht Deutschland damit nicht gerade glänzend dar. Studienautor Klaus Landefeld dazu:

    Während wir in Deutschland so knapp über einen offenen Hotspot pro 10.000 Einwohner haben, sind wir in Südkorea bei 37 und selbst in Ländern wie den USA ist man bei 5 pro 10.000 Einwohner. Das ist ein Mehrfaches im Vergleich zu Deutschland und da muss man sich fragen: Verlieren wir hier den Anschluss an die Spitzengruppe?

    Wenn sich nichts ändert muss man leider sagen, dass dieser Anschluss schon verloren ist.

    Brief der Bundesnetzagentur

    Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen gem. § 110 TKG
    Praktische Umsetzung der Überwachung von WLAN-bezogenen Internetzugangsdiensten (z.B. Hotspot-Dienst)

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    nach § 110 TKG i. V. m. § 3 Abs. 2 Nr. 4 und 5 TKÜV müssen Betreiber von Telekommunikationsanlagen, mit denen ein teilnehmerbezogener unmittelbarer Internetzugang (z.B. xDSL, CATV, WLAN) realisiert wird und an denen mehr als 10.000 Teilnehmer angeschlossen sind, Vorkehrungen zur Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen treffen.

    Vorwiegend für die kabelgestützten Technologien wurden die Verpflichtungen bereits aufgrund vorhandener Standards umgesetzt.

    Nachdem mittlerweile auch für den WLAN-bezogenen Internetzugangsdienst (z.B. Hotspot-Dienst) die Diskussionen zu den technischen Standards abgeschlossen sind und aufgrund der stetig zunehmenden Marktanteile ist es notwendig geworden, auch diese Dienstleistungsangebote der Telekommunikationsunternehmen in die Verpflichtung der TK-Überwachung einzubeziehen.

    Technische Details:

    Grundlage für die zukünftige Überwachung von WLAN-bezogenen Internetzugangsdiensten sind die in der TR TKÜV, Version 6.2 Anlage G festgelegten verschiedenen ETSI-Spezifikationen für den Internetzugangsweg TS 102 232–03. TS 102 232–04 i.V.m. TS 102 232–01.

    Die Überwachung muss aufgrund einer zur Erbringung des Dienstes eingesetzten Nutzeridentifizierung (z.B. aufgrund MSISDN oder Kundenaccount) und auf der Grundlage einer in der Telekommunikationsanlage erhobenen Gerätekennung durchgeführt werden. Sollte keine Nutzeridentifizierung eingesetzt werden, gehe ich davon aus, dass für die technische

    [pagebreak]

    Realisierung des Internetzugangs die MAC—Adresse des Endgerätes verwendet wird und die Überwachung auf dieser Grundlage umgesetzt werden kann.

    Die bereitzustellenden Ereignisdaten in der Überwachungskopie für die berechtigten Stellen sind im § 7 Abs. 1 TKÜV definiert.

    Bei nicht ortsgebundenen zu überwachenden Kennungen sind die Angaben zum Standort des Endgerätes nach § 7 Abs. 1 Nr. 7 TKÜV mit der größtmöglichen Genauigkeit, die in dem das Endgerät versorgenden Netz für diesen Standort üblicherweise zur Verfügung stehen, zu erfassen. Die ETSI-Spezifikationen stellen dazu ein Freitextfeld bereit. Die Art der Angaben soll die Behörden befähigen. ohne Rückfragen zumindest auf den Standort des Access Points zu schließen. Ist ein genauerer Standort des Endgerätes verfügbar, muss dieser berichtet werden.

    Der Betreiber der Telekommunikationsanlage, mit der Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit erbracht werden, hat außerdem der Bundesnetzagentur gemäß § 110 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 TKG den unentgeltlichen Nachweis zu erbringen, dass seine technischen Einrichtungen und organisatorischen Vorkehrungen nach § 110 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TKG mit den Vorschriften der Technischen Richtlinie zur Umsetzung gesetzlicher Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation und zum Auskunftsersuchen für Verkehrsdaten (TR TKÜV) nach § 110 Abs. 3 TKG übereinstimmen. Es ist daher von Ihnen ein schriftliches Konzept zur technischen Gestaltung der zur Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen vorgesehenen technischen Einrichtungen vorzulegen.

    Für den nach § 110 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 TKG zu erbringenden Nachweis der Übereinstimmung der von Ihnen getroffenen Vorkehrungen mit den Vorschriften der TKÜV und der TR TKÜV (§ 11 TKÜV) haben Sie der Bundesnetzagentur die zur Prüfung erforderlichen Unterlagen nach § 19 Abs. 2 TKÜV einzureichen und ihr die erforderlichen Prüfungen der Überwachungseinrichtungen und der organisatorischen Vorkehrungen vor Ort zu ermöglichen.

    Terminplanung:

    Der nachfolgend angeführte Terminplan ist für die Realisierung vorgesehen:

    In Anlehnung an die Übergangvorschriften nach § 110 Abs. 5 TKG gehe ich davon aus, dass die Implementierung der Überwachungstechnik bis spätestens 31. März 2016 erfolgt.

    Um festzustellen, inwiefern Ihr Unternehmen zur praktischen Umsetzung der Überwachung von WLAN-bezogenen Internetzugangsdiensten (z. B. Hotspot-Dienst) nach § 110 Abs. 1 TKG verpflichtet ist, bitte Ich Sie, mir dies bis spätestens zum

    27.02.2015

    mitzuteilen. Für Ihre Rückantwort benutzen Sie bitte den beigefügten Antwortbogen.

    Sofern Ihr Unternehmen von der Verpflichtung betroffen ist, bitte ich um Vorlage eines Konzepts gemäß § 19 TKÜV bis

    spätestens einen Monat vor der Inbetriebnahme der Überwachungstechnik

    Einen Vordruck zur Vorlage eines Konzeptes finden Sie im Downloadbereich unserer
    Internetseite:

    http://www.bundesnetzagentur.de/TKU

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    Die vorgelegten Konzepte werden durch die Bundesnetzagentur geprüft. Die technischen Prüfungen der Überwachungseinrichtungen mit der Prüfanlage der Bundesnetzagentur und die Prüfungen der organisatorischen Vorkehrungen vor Ort werden in gleicher Weise wie bei den bisherigen TK-Diensten durchgeführt.

    Nach erfolgreicher Prüfung werden die berechtigten Stellen entsprechend informiert. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen
    im Auftrag

    24. Februar 2015 15
  • : Studie der Bundesnetzagentur: Netzneutralität wird in ganz Europa verletzt, Provider verweigern Auskunft zu Details
    Wie die Deutsche Telekom Deep Packet Inspection einsetzt.
    Studie der Bundesnetzagentur: Netzneutralität wird in ganz Europa verletzt, Provider verweigern Auskunft zu Details

    Die großen deutschen Internet-Provider weigern sich, öffentlich zu erklären, wie sie die Netzneutralität verletzen. Durch eine IFG-Anfrage erhielten wir ihre Antworten an die Bundesnetzagentur – jedoch weitgehend geschwärzt. Die europäischen Regulierungsbehörden hatten vor zwei Jahren festgestellt, dass Provider in ganz Europa priorisieren, drosseln und blockieren.

    29. Oktober 2014 18
  • : „Die Bundesregierung lehnt den Routerzwang ab“ – Gesetzentwurf dazu soll bald kommen
    Endlich meins - Router sollen laut BMWi bald vom Nutzer bestimmt werden - Bild via maxguru.blogspot.de
    „Die Bundesregierung lehnt den Routerzwang ab“ – Gesetzentwurf dazu soll bald kommen

    In dem Referentenentwurf zur Transparenzverordnung, den wir Ende September veröffentlichten, war der Routerzwang durch die Hintertür wieder möglich geworden. Das stellte einen Rückschritt im Vergleich zu vorigen Fassungen dar, der damit begründet wurde, dass laut der Bundesnetzagentur keine Ermächtigungsgrundlagen zur Verfügung stünden, um die Definition des Netzabschlusspunktes aus den Händen der Provider zu reißen. Auch in späteren Pressestatements wies die BNetzA die Verantwortung von sich, während man sich aus dem Wirtschaftsministerium irritiert aufgrund der plötzlich hereingerutschten Formulierung äußerte.

    Laut dem Referentenentwurf der BNetzA sei die Bundesregierung an der Reihe und im Prozess, die gesetzlichen Grundlagen zu legen, um den Netzabschlusspunkt zu definieren:

    Die Bundesregierung prüft aktuell, die Voraussetzungen für eine entsprechende Rechtsgrundlage zu schaffen.

    Die Bundesregierung versteckt sich gern dahinter, Dinge endlos zu prüfen anstatt zu handeln. Halina Wawzyniack von den Linken hat nach unserem Bericht einmal schriftlich angefragt, wie weit man damit bereits gekommen ist. Und die Antwort ist überraschend eindeutig:

    Die Bundesregierung lehnt den Routerzwang ab, der entsteht, wenn einzelne Anbieter von öffentlichen elektronischen Kommunikationsdiensten einen Anschluss nur anbieten, wenn der Nutzer von ihnen vorgegebene Router verwendet, so dass der Router in das Telekommunikationsnetz des Anbieters einbezogen ist. Die Klärung dieser Problematik soll im Wege eines TKG-Änderungsgesetzes erfolgen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird so bald wie möglich einen Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung geben.

    Das finden wir gut und wir hoffen, dass sich wirklich etwas tut. Auch Wawzyniack kommentiert:

    Dass die Bundesregierung den Routerzwang abschaffen will, ist sehr erfreulich. Ankündigen ist jedoch das eine, machen das andere. Ich hoffe daher, dass die geplante Gesetzesänderung schnell umgesetzt wird.

    Laut einer Sprecherin des Wirtschaftsministeriums, die mit golem.de sprach, bedeutet „so bald wie möglich“ Frühjahr 2015. Wir markieren uns das im Kalender und kommen drauf zurück.

    Schriftliche Frage und Antwort, aus dem PDF befreit

    Berlin, 6. Oktober 2014

    Schriftliche Fragen an die Bundesregierung im Monat September 2014
    Frage Nr. 235 und 236

    Sehr geehrte Frau Kollegin, liebe Frau Wawzyniack,

    seitens der Bundesregierung beantworte ich die Fragen wie folgt:

    Frage Nr. 235:
    Welche Kriterien legt die Bundesregierung für die Prüfung der Rechtsgrundlage zur Festlegung des Netzabschlusspunktes zugrunde, die gerade laut dem letzten Referentenentwurf der TK-Transparenzverordnung stattfindet (Vgl.: https://netzpolitik.org/2014/intransparente-transparenzverordnung-kehrt-zum-routerzwang-zurück-wir-veröffentlichen-den-aktuellen-entwurf/) und welche Voraussetzungen wären aus ihrer Sicht notwendig, um den sogenannten Routerzwang zugunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher abzuschaffen?

    Frage Nr. 236:
    Bis wann sollen die Ergebnisse der Prüfung vorliegen, bzw. soll ein daraus abgeleiteter Gesetzentwurf eingebracht werden?

    Antwort:

    Die Fragen werden zusammen beantwortet.

    Der von der Bundesnetzagentur vorgelegte Entwurf für eine Transparenzverordnung enthält eine Detailregelung, die in der öffentlichen Diskussion teilweise als eine Festlegung des Netzabschlusspunktes und damit als Bestätigung des sogenannten Routerzwangs angesehen wird. Der Entwurf enthält keine solche Regelung.

    Die Bundesregierung lehnt den Routerzwang ab, der entsteht, wenn einzelne Anbieter von öffentlichen elektronischen Kommunikationsdiensten einen Anschluss nur anbieten, wenn der Nutzer von ihnen vorgegebene Router verwendet, so dass der Router in das Telekommunikationsnetz des Anbieters einbezogen ist. Die Klärung dieser Problematik soll im Wege eines TKG-Änderungsgesetzes erfolgen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird so bald wie möglich einen Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung geben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihre Brigitte Zypries

    8. Oktober 2014 3
  • : Intransparente Transparenzverordnung kehrt zum Routerzwang zurück: Wir veröffentlichen den aktuellen Entwurf
    TAE-Dose: Ist hier die Herrschaft des Providers zu Ende oder darf er auch den Router bestimmen?
    Intransparente Transparenzverordnung kehrt zum Routerzwang zurück: Wir veröffentlichen den aktuellen Entwurf

    Die sogenannte Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur (BNetzA) sollte ihrem ursprünglichen Zweck nach für mehr Information des Verbrauchers hinsichtlich seines Telekommunikationsanschlusses sorgen. Dabei ist unter anderem notwendig, zu definieren wo der „Netzabschlusspunkt“ liegt. Also zu regeln, ob der Router im Haus des Kunden noch zum Netz und Hoheitsbereich des Providers gehört oder Eigentum des Kunden ist. Der Entwurfsprozess der Verordnung läuft bereits seit über einem Jahr und glänzte – entgegen ihrem Namen – nicht gerade durch einen transparenten Ablauf. Daran hat sich nichts geändert, auch der aktuelle Stand des Referentenentwurfs wurde nicht öffentlich zugänglich gemacht. Doch da er uns vorliegt, veröffentlichen wir ihn an dieser Stelle in Gänze.

    Im Entwurf haben sich wenige, aber dafür wesentliche Dinge geändert. Die Haupthoffnung von Verbraucherschützern, dass entsprechend der Willensbekundungen von BNetzA und Wirtschaftsminister Gabriel der sogenannte „Routerzwang“ unmöglich gemacht wird, würde sich mit der aktuellen Fassung zerschlagen. Routerzwang wird aktuell von manchen Providern ausgeübt, um Kunden zur Nutzung eines vorgegebenen Gerätes zu zwingen, die dieses mangels Zugangsdaten oftmals nicht ohne Weiteres wechseln können. Der Nutzer bleibt damit typischerweise abhängig von einem „Plasterouter“, die in vielen Fällen Sicherheitslücken aufweisen und Innovation durch freien Markt behindern.

    Eine vorherige Passage aus dem Entwurf zu verpflichtenden Angaben auf dem Produktinformationsblatt lautete:

    (3) Sofern der Telekommunikationsdienst mit einem integrierten Netzabschlussgerät (insbesondere Multifunktions-Router) gebündelt vermarktet wird, hat das Produktinformationsblatt zusätzlich mindestens die folgenden Angaben zu enthalten:

    a) Hinweis auf die Austauschbarkeit des Netzabschlussgeräts mit frei am Markt verkäuflichen Geräten, […]

    Im neuen Entwurf klingt das etwas anders, Punkt a) wird ersetzt durch:

    1. Hinweis auf das Recht zum Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen an die entsprechende Schnittstelle,
    2. Hinweis, sofern das integrierte Zugangsgerät vom Kunden nicht ausgetauscht werden darf, […]

    Man sieht schnell: Zwangsrouter werden implizit wieder möglich, lediglich ein Hinweis wäre von Nöten. In der dem Verordnungsentwurf anhängigen Begründung zeigt sich, dass man sich des Problems im Grunde genommen bewusst ist.

    In diesem Bereich ist es in den vergangenen Jahren zu Beschwerden bei der Bundesnetzagentur gekommen. Die Praxis wurde auch in der Öffentlichkeit als sogenannter Routerzwang diskutiert.

    Aber die Bundesnetzagentur redet sich heraus und verweist darauf, dass der Verbraucher ja informiert wird.

    Verbraucher bzw. Endnutzer sollen bereits im Vorfeld über entsprechende Restriktionen, die Gerätefunktionen sowie deren Auswirkungen auf den gebuchten Telekommunikationsdienst informiert werden. Dies versetzt sie in die Lage, zu beurteilen, ob z.B. der Multifunktionsrouter bestimmte, für sie relevante Diensteeigenschaften negativ beeinflusst.

    Sie scheint zu hoffen, dass der Markt sich selbst regeln wird. Aber das Motto: „Wenn der Provider dir einen Plasterouter aufdrückt, geh doch zu einem anderen“, klingt zwar schön, doch wenn alle großen Provider das tun, kann von Wahlmöglichkeit keine Rede mehr sein. Und kleinere Hersteller und Provider werden kaum eine Chance haben, sich gegen Marktgiganten und deren damit mögliche Preisvorteile durchzusetzen. Und dann erfährt man die offizielle Begründung, warum sich die BNetzA immer noch nicht festlegen will, wo der Netzabschlusspunkt liegt:

    Im Rahmen dieser Verordnung und somit auf Grundlage des § 45n TKG kann allerdings kein bestimmter Netzabschlusspunkt festgelegt werden. Hierfür bedarf es einer gesetzlichen Ermächtigung. Die Bundesregierung prüft aktuell, die Voraussetzungen für eine entsprechende Rechtsgrundlage zu schaffen.

    Dieser Absatz führt einen großen Teil der Transparenzverordnung ad absurdum, denn wenn nicht einmal diese Definition vorgenommen werden kann und der Provider sich auch in Zukunft seinen Netzabschlusspunkt zurechtlegen kann, wie er will, ist es ironisch, von Transparenz und echter Wahlmöglichkeiten für den Kunden zu sprechen. Das unterstreicht der Entfall des folgenden Absatzes im neuen Verordnungsentwurf:

    Auf Verlangen sind die Inhalte der Produktinformationsblätter auch Betreibern von Internetvergleichsportalen regelmäßig in einer zur elektronischen Weiterverarbeitung tauglichen Form zu übersenden.

    Diese Pflicht besteht nunmehr lediglich gegenüber der BNetzA selbst. Aber genau solch eine einfache Vergleichbarkeit wird notwendig sein, um dem Lobbydruck der großen Provider und der Plasterouterhersteller etwas Verbraucherschutz entgegenzusetzen. Denn diese erhalten mit den Mietgebühren für die bereitgestellten Geräte Mehreinnahmen, beziehungsweise können durch Verträge mit den betreffenden Providern große Marktsegmente dominieren.

    25. September 2014 18
  • : Informationsfreiheits-Behinderung des Tages: Wir sollen zur Bundesnetzagentur kommen – nach Bonn
    Schützt vor Überwachungslücken: Bundesnetzagentur in Bonn. Bild: <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Hasenl%C3%A4ufer">Eckhard Henkel</a> (<a href="//commons.wikimedia.org/wiki/User:Hasenl%C3%A4ufer/QI#/media/File:2014-06-12_Tulpenfeld_4,_Bonn_IMG_5567.jpg">Direktlink zum Foto bei wikimedia</a>). Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.de">BY-SA 3.0 DE</a>.
    Informationsfreiheits-Behinderung des Tages: Wir sollen zur Bundesnetzagentur kommen – nach Bonn

    Um die Ausführungen der deutschen Internet-Anbieter zum Priorisieren, Drosseln und Blocken von Internet-Anschlüssen zu lesen, sollen wir nach Bonn reisen. Das verlangt die Bundesnetzagentur als Antwort auf unsere Informationsfreiheits-Anfrage. Der Grund: die Regulierungsbehörde will „eine Akteneinsicht durch ergänzende Erläuterungen begleiten“.

    24. Juli 2014 21
  • : Routerzwang: Das intransparente Verfahren zur Transparenzverordnung
    Endlich meins - Router sollen laut BMWi bald vom Nutzer bestimmt werden - Bild via maxguru.blogspot.de
    Routerzwang: Das intransparente Verfahren zur Transparenzverordnung

    In den letzten Tagen sind wieder vermehrt Meldungen zur Neuregelung des Routerzwangs aufgetaucht, aber niemand kann konkret sagen, wie der Stand der Dinge ist. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hatte im letzten September öffentlich um Stellungnahmen zu unter anderem der Frage geben, wo der Netzabschlusspunkt liegt, das heißt ob der Router beim Kunden noch zum Netz des Providers gehört. Oder anders: Ob der Kunde gezwungen werden kann, den von seinem Provider vorgegeben Router zu nutzen. Viele Organisationen, darunter Free Software Foundation Europe (FSFE), CCC und der Konsumentenbund haben ihre Meinungen zum Thema eingebracht und für eine Abschaffung des Routerzwangs geworben. Im Februar wurde dann von der BNetzA auf Basis der Stellungnahmen ein Entwurf für eine Transparenzverordnung präsentiert, die eine Forderung nach der prinzipiellen Abschaffung des Routerzwangs enthielt sowie Regelungen, die Telekommunikationsanbieter zu mehr Transparenz gegenüber ihren Kunden anhalten sollten.

    Routerzwang birgt viele Nachteile und Risiken, auch über die Einschränkung der Wahlfreiheit des Kunden hinaus, welches Gerät er gerne nutzen möchte. Der Nutzer ist außerdem gezwungen, der Hardware des Providers zu vertrauen, sowohl bezüglich der Sicherheit des Geräts – einheitliche Geräte auf dem Markt bieten einen willkommenen Angriffspunkt und Sicherheitslücken betreffen automatisch eine viel größere Zahl an Nutzern – als auch der Abwesenheit von Hintertüren, die seine Privatsphäre unterwandern. Weiterhin führt eine Gerätehoheit des Providers dazu, proprietäre Monokulturen zu schaffen – darunter leidet der Wettbewerb, der Anreiz für technologischen Fortschritt und die Kompatibilität mit anderen Geräten.

    Trotz des auf die Fahnen geschriebenen Ziels der BNetzA, den Routerzwang abzuschaffen, gibt es im Entwurf Knackpunkte, die eine Abschaffung unterlaufen würden. Beispielsweise ist immer noch nicht geklärt, wer den Netzabschlusspunkt definiert und wer Messwerkzeuge für die Feststellung der Verbindungsqualität bereitstellt – was dazu führen würde, dass sich Betreiber weiterhin darauf berufen können, dass die Handhabe des Nutzers erst nach dem mitgelieferten Router beginnt und damit weiter die Zugangsdaten in der Hand hätten. Effektiv wäre nicht viel gewonnen und ein riesiger Definitionsspielraum bliebe bestehen. Nötig für eine unmissverständliche Gerätehoheit des Verbrauchers wäre stattdessen, die Telefondose unmissverständlich als Netzabschlusspunkt zu definieren und alle Daten offenzulegen, die ein Nutzer braucht, um sich seine Hardware frei zu wählen. Aber die BNetzA windet sich, eine solche Konkretisierung vorzunehmen.

    Wie es jetzt weitergeht, ist unklar. Die FSFE berichtet, im Juni habe es ein Treffen der BNetzA mit „Verbänden“ gegeben. Welche Verbände das waren, ließ sich nicht herausfinden. Außerdem sei der letzte Entwurf der Transparenzverordnung nochmals überarbeitet worden und werde in Wirtschaftsministerium und anderen Ministerien abgestimmt. Die Fassung aus dem Februar, die man auf Seiten der BNetzA ansehen kann, ist demnach nicht mehr aktuell. Vor der Weiterleitung in den Bundestag sollen nochmals Stellungnahmen möglich sein, wie bereits bei der Vorbereitung des letzten Entwurfs im November 2013. Bis Ende des Jahres könnte es dann ein Gesetz geben, das den Netzabschluss definiert. Es ist denkbar, dass diese Aspekte im deutschen Telekommunikationsgesetz klargestellt werden sollen.

    Der gesamte Prozess zur Transparenzverordnung ist überaus intransparent, selbst die öffentlichen Stellungnahmen findet man nur schwer, da sie gut auf den Seiten der BNetzA versteckt sind. Dankenswerterweise wurde gestern von einem geduldigen Auswerter jedoch eine Auflistung der Pro- und Contra-Argumente aus den über 300 Stellungnahmen veröffentlicht, die eine massive Arbeitserleichterung darstellt. Sie zeigt aber auch, wie die Meinungen zwischen den Providern, die den Routerzwang befürworten und den anderen Interessensgruppen divergieren. Fazit: Man braucht viele Augen, um zu verhindern, dass aus einer sogenannten „Transparenz“-Verordnung nur eine Nebelkerze wird. Daher freuen wir und die FSFE uns, wenn euch noch mehr Punkte in der Verordnung auffallen, ihr sogar Infos zum weiteren Verfahren habt oder von positiven und negatien Erfahrungen aus anderen Ländern zum Routerzwang berichten könnt.

    16. Juli 2014 9
  • Bestandsdatenauskunft 2013: Behörden identifizierten alle fünf Sekunden einen Anschlussinhaber
    Coverbild des Jahresberichts der Bundesnetzagentur.
    Bestandsdatenauskunft 2013 Behörden identifizierten alle fünf Sekunden einen Anschlussinhaber

    Deutsche Behörden haben auch im letzten Jahr fast sieben Millionen Inhaber von Festnetz‑, Mobilfunk- oder E‑Mail-Anschlüssen identifiziert. Das geht aus offiziellen Zahlen der Bundesnetzagentur in ihrem Jahresbericht hervor. Die Behörde stellt über 100 Behörden ein automatisiertes Auskunftsverfahren zur Verfügung.

    20. Mai 2014 5
  • : Stellungnahme von FSFE und CCC zu Abschaffung von Routerzwang: Gute Ansätze, aber noch Verbesserungsbedarf
    Stellungnahme von FSFE und CCC zu Abschaffung von Routerzwang: Gute Ansätze, aber noch Verbesserungsbedarf

    In der Frage, ob ein Kunde gezwungen ist, den von seinem Provider vorgegeben Router zu nutzen, hat es in der Vergangenheit ausführliche Diskussionen gegeben. Nach einem Workshop im letzten Juni hatte die Bundesnetzagentur (BNetzA) im September öffentlich um Stellungnahmen gebeten. Bis zum Auslauf der Frist im November haben viele Organisationen, darunter FSFE, CCC und der Konsumentenbund ihre Meinungen veröffentlicht und für eine Abschaffung des Routerzwangs geworben.

    28. März 2014 1
  • : Routerzwang: CCC, FSFE und Konsumentenbund veröffentlichen Stellungsnahmen
    CC BY-NC-SA 2.0 via Flickr/Brenderous
    Routerzwang: CCC, FSFE und Konsumentenbund veröffentlichen Stellungsnahmen

    Die Bundesnetzagentur hatte am 20. September eine Mitteilung veröffentlicht, in der sie verschiedene Modelle für Netzzugangsschnittstellen vorgestellt hat und zu einer Diskussion aufrief. Es geht vor allem um die Frage, wo das Netz für den Zugangsprovider und damit seine „Hoheit“ über die Infrastruktur endet  – vereinfacht: gehört ein Router zum Netz des Providers und kann somit von diesem vorgegeben werden?

    Heute, am 6. November, läuft die von der BNA gesetzte Frist zur Diskussion der im Bericht erwähnten Fragen ab, die sich mit den Implikationen der Modelle für Technologieneutralität, Wettbewerbsbedingungen, Nutzerakzeptanz und Netzneutralität befassen. In den letzten drei Tagen veröffentlichten die Free Software Foundation Europe, der Deutsche Konsumentenbund und der CCC ihre Stellungnahmen.

    6. November 2013 7
  • : „Kampf in der fünften Dimension“ – Deutschland als „Führungsnation“ an weltweit größtem militärischem IT-Manöver beteiligt
    "Hauptmann Gehm bei der Frequenzmessung mittels Tricopter."
    "Hauptmann Gehm bei der Frequenzmessung mittels Tricopter."
    „Kampf in der fünften Dimension“ – Deutschland als „Führungsnation“ an weltweit größtem militärischem IT-Manöver beteiligt

    Im oberpfälzischen Grafenwöhr ging letzte Woche die „weltweit größte militärische IT-Übung“ zuende, berichtet die elektronische Hauspostille der Bundeswehr. Das diesjährige Manöver namens „Combined Endeavor 2013“ dauerte vom 12. bis 26. September, laut dem Artikel waren 39 Nationen sowie „internationale Organisationen“ an Bord. Ziel sei gewesen, „weltweit vernetzte militärische Operationen zu führen“. Insgesamt habe es sich um 1.200 Teilnehmende gehandelt, US-Militärs sprechen von 1.400. Auch dort wird das Manöver als weltweite größte Veranstaltung zur Aufrüstung von C4-Fähigkeiten („command, control, communications and computers“) bezeichnet.

    Die Übung war vom in Stuttgart ansässigen United States European Command (USEUCOM) ausgerichtet und eröffnet worden. Betont wurde die Wichtigkeit von „Combined Endeavor 2013“ für gemeinsame Schnittstellen und Standards. Ergebnisse der Übung würden regelmäßig in den Kriegseinsätzen der teilnehmenden Staaten angewendet, darunter in Afghanistan, im Irak oder im Kosovo. Die Bundeswehr spricht hierzu von einer „Blaupause“. Dies gelte auch für die „EU Battlegroups“ oder „NATO Response Forces“. Wie üblich geht es darum, den digitalen Schurken eine Nasenlänge voraus zu sein:

    Unsere Gegner sind schnell, intelligent und kreativ was bösartige Software angeht. Wir müssen noch schneller, noch intelligenter und noch kreativer sein, um diesen Gefahren wirksam begegnen zu können.

    4. Oktober 2013 4
  • : Routerzwang: FSFEs Schreiben zur Konsultation der Bundesnetzagentur
    Routerzwang: FSFEs Schreiben zur Konsultation der Bundesnetzagentur

    Immer mehr Provider untersagen, beliebigen Router verwenden zu dürfen. Nach einem Workshop im Juni bittet die Bundesnetzagentur nun um Stellungnahme. Die Free Software Foundation Europe hat zusammen mit Mirko Vogt von OpenWrt schon mal vorab folgendes Schreiben an die Bundesnetzagentur geschickt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    das Ziel der FSFE ist es, sicherzustellen, dass Benutzer selbstbestimmt Computer einsetzen können. Dieses grundlegende Prinzip wird von den Maßnahmen der ISPs in Frage gestellt.

    ISPs bündeln Router mit ihren Angeboten und streben danach, dauerhaft diese IT-Geräte zu kontrollieren. Daher sind die Router dafür ausgerichtet das zu machen was der ISP möchte, aber nicht zwangsläufig an den Interessen der Benutzer. Durch die Kontrolle der Router haben ISPs und Hersteller die Möglichkeit auf die privaten Netzwerke hinter den Routern zuzugreifen. Dies ist kein theoretisches Problem: Die Router sind meist so konfiguriert, dass nur noch der Hersteller/ISP diese konfigurieren kann. Damit hat dieser auch uneingeschränkten Zugriff in das eigentlich private Heimnetzwerk (LAN) des Kunden.

    25. September 2013 18
  • : Transparenz im Telekommunikationsmarkt: Stellungnahme des vzbv zum Eckpunktepapier der Bundesnetzagentur
    Transparenz im Telekommunikationsmarkt: Stellungnahme des vzbv zum Eckpunktepapier der Bundesnetzagentur

    Im April diesen Jahres veröffentlichte die Bundesnetzagentur eine Studie, nach der die meisten Internet-Anschlüsse nicht die Bandbreite liefern, die von den Anbietern beworben wird. Im Mai veröffentlichte die Bundesnetzagentur daraufhin ein Eckpunktepapier, in dem „Transparenzmaßnahmen im TK-Endkundenmarkt“ erarbeitet wurden. Bis heute, dem 02.09., war es möglich Stellung zu den vorgestellten Eckpunkten zu nehmen. Diesem ist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am heutigen Tage nachgekommen. Ihr Resümee: Viele der Forderungen seien richtig, insgesamt greifen diese aber noch nicht weit genug.

    Das Ergebnis der Studie der Bundesnetzagentur aus dem April diesen Jahres war kein Ruhmesblatt für die Internetanbieter: rund 70% aller Internetkunden surfen nur mit der Hälfte der eigentlich durch die Anbieter beworbenen Geschwindigkeit. Nur bei jedem fünften Kunden wurde die vertraglich vereinbarte Bandbreite tatsächlich erreicht.

    2. September 2013 1
  • Bestandsdatenauskunft 2012: Deutsche Behörden identifizieren alle fünf Sekunden einen Anschlussinhaber
    Statistik der Bundesnetzagentur: Anzahl bearbeiterer Ersuchen gemäß <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__112.html">§ 112 TKG</a>
    Bestandsdatenauskunft 2012 Deutsche Behörden identifizieren alle fünf Sekunden einen Anschlussinhaber

    Deutsche Behörden haben im letzten Jahr sieben Millionen Inhaber von Festnetz‑, Mobilfunk- oder E‑Mail-Anschlüssen identifiziert. Das geht aus offiziellen Zahlen der Bundesnetzagentur hervor, die den 250 Behörden ein automatisiertes Auskunftsverfahren zur Verfügung stellt. Durch die Neuregelung der Bestandsdatenabfrage und die Aufnahme von IP-Adressen dürften die Zahlen weiter steigen.

    21. August 2013 15
  • : Bundesnetzagentur startet erneut bundesweiten Bandbreitentest
    Bundesnetzagentur startet erneut bundesweiten Bandbreitentest

    Die Bundesnetzagentur hat erneute eine Studie zur „Dienstequalität von Internetzugängen in Deutschland“ gestartet. In der bundesweite Messkampagne kann jeder deutsche Internetnutzer die Geschwindigkeit seines Breitbandanschlusses überprüfen lassen und so automatisch an der Studie teilnehmen. Der Test ist bereits der zweite seiner Art und lässt sich auf der Internetseite www.initiative-netzqualitaet.de durchführen.

    In der Pressemitteillung der Bundesnetzagentur heißt es:

    Auch die zweite Messstudie untersucht, wie häufig und wie stark die tatsächlich erreichte Datenübertragungsrate von der im Vertrag angegebenen „bis zu“-Bandbreite abweicht. Dabei werden auch verschiedene Technologien und regionale Unterschiede betrachtet. Die Bundesnetzagentur erhofft sich von den erneuten Messungen Rückschlüsse auf mögliche Verbesserungen seit dem vergangenen Jahr. Die Ergebnisse der Studie werden im Anschluss an die Messungen veröffentlicht.

    24. Juli 2013 3