Die Bundesregierung sieht derzeit keine „Veranlassung“, Internet-Kunden zu erlauben, jeden beliebigen Router verwenden zu dürfen. Immer mehr Provider untersagen diese Möglichkeit und verletzen damit ein weiteres Prinzip der Netzneutralität. Die Bundesnetzagentur hatte diese Praxis im Januar nicht beanstandet – und veranstaltet jetzt noch einen Workshop zum Thema.
Immer mehr Internet-Provider wollen Kunden verpflichten, bestimmte Router-Hardware zu benutzen und andere verbieten. Für Normalnutzer/innen ist das mit dem Internet-Vertrag gelieferte Gerät meist ausreichend, echte Nerds tauschen die unsichere Blackbox aber gerne durch ein eigenes Gerät aus. Weil manche Provider aber die erforderlichen Zugangsdaten nicht herausgeben, um ein eigenes Gerät einzurichten, wird diese Möglichkeit zunehmend verhindert. Das ist eine Entmündigung der Nutzer/innen und eine Diskriminierung anderer Router-Hersteller.
Nach Beschwerden hatte die Bundesnetzagentur diese die umstrittene Praxis untersucht. Das Ergebnis im Januar war dieses:
Nach intensiven und umfangreichen Prüfungen ist die Bundesnetzagentur zum Ergebnis gekommen, dass sie keine rechtliche Handhabe gegen die Kopplung „Vertrag nur mit bestimmtem Router“ hat. Nach den Vorgaben des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) müssen Netzbetreiber den Anschluss und Betrieb jedes zulässigen Endgerätes an der entsprechenden Schnittstelle gestatten. Welche konkreten Schnittstellen das Netz des Netzbetreibers mit dem Heim-Netz des Endkunden verbinden, hat der Gesetzgeber allerdings nicht definiert, sondern überlässt diese Entscheidung dem jeweiligen Netzbetreiber. Diesem obliegt grundsätzlich auch die Entscheidung, ob es sich bei den „Routern“ um Netzbestandteile oder Endgeräte handelt. Die Bundesnetzagentur kann diese Entscheidung nicht treffen.
Wenn Endkunden einen eigenen Router „an der Wand“ bzw. „an der Dose“ betreiben wollen und zur Einrichtung bestimmte Kennwörter benötigen, besteht somit keine Verpflichtung der Netzbetreiber zur Nennung der entsprechenden Kennungen. Nur die vertraglich vereinbarten Dienste müssen durch den Netzbetreiber angeboten werden. Sofern ein alternativer Router eine zusätzliche Funktionalität besitzt, muss der Netzbetreiber diese nicht unterstützen, wenn diese kein Vertragsbestandteil ist.
Router-Hersteller wie AVM kritisierten diese Entscheidung:
Die Kernfrage „was ist ein Endgerät beim Kunden“ im Sinne des FTEG (Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen) überlässt die BNetzA dabei der willkürlichen Definition der Netzbetreiber. Aus Sicht von AVM ergeben sich dadurch für Anwender und Markt erhebliche Nachteile, sowohl kurz- als auch langfristig.
Die Linksfraktion im Bundestag hat nachgefragt, wie die Bundesregierung das sieht: Dürfen die Netzbetreiber entscheiden, ob ein bestimmter Router verwendet werden muss? Die Antwort der Bundesregierung veröffentlichen wir an dieser Stelle exklusiv: Aussagen der Bundesnetzagentur zu sogenannten Zwangsroutern. (PDF)
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Bundesnetzagentur dafür zuständig ist. Eigentlich sind bisher Router kein Bestandteil des Netzes, sondern Endgerät. Bei digitalen Netzen gelten jedoch „besondere Rahmenbedingungen“. Moderne Internet-Anschlüsse verwenden integrierte Zugriffsgeräte, um auch Dienste wie IP-Telefonie und IP-Fernsehen zu managen. Daher „geht eine klare Trennung zwischen Netzabschlusspunkt und Telekommunikationsendeinrichtung verloren.“
Es ist richtig, dass die Standard-Router der Provider die Einrichtung dieser Dienste stark vereinfachen und oft einfach funktionieren. Wer sich auskennt und das will, kann diese Dienste aber auch selbst auf eigener Hard- und Software einrichten. Dazu muss der Provider aber die Zugangsdaten für diese Dienste dem Kunden mitteilen. Und genau das verweigern immer mehr.
Diese Auseinandersetzung ist auch Teil der Debatte um die Netzneutralität. Ein echtes Netz bedeutet, dass jeder Anwender jeden Dienst, jedes Protokoll und auch jedes Gerät verwenden darf. Genau wie Anbieter Dienste wie Skype nicht verbieten können sollten, dürfen sie auch nicht vorschreiben, mit welchem Gerät ich ins Netz gehe. Dieser Punkt wurde auch auf dem gestrigen Fachdialog Netzneutralität im Wirtschaftsministerium immer wieder angebracht.
Aufgrund der Debatte will sich die Bundesnetzagentur dem Thema nun noch einmal annehmen. Gegenüber netzpolitik.org sagte ein Sprecher der Behörde:
Auf Initiative der Bundesnetzagentur wird demnächst ein Workshop stattfinden, in dem mit Herstellern, Netzbetreibern, Diensteanbietern und Verbrauchern bzw. entsprechenden Verbänden die Problematik angesichts der geltenden Gesetzeslage umfassend erörtert werden soll.
Bis dahin sieht die Bundesregierung keinen Handlungsbedarf. In ihrer Antwort heißt es:
Die Bundesnetzagentur steht derzeit noch in Gesprächen mit den betroffenen Netzbetreibern und Routerherstellern. Insoweit besteht derzeit keine Veranlassung für ein Einschreiten des BMWi.
Es ist in Deutschland wie auf EU-Ebene: Die Netzneutralität wird verletzt und die verantwortlichen Behörden veranstalten Konsultation über Konsultation – ohne zu Handeln.