Bundestag diskutiert heute 6x über Störerhaftung – immer hinter verschlossenen Türen

Heute ist Tag der Störerhaftung im Deutschen Bundestag! Gleich sechs Bundestagsausschüsse diskutieren den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes-Störerhaftung“ (BT-Drucksache 18/3047) von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Über die erste Lesung im Bundestag hatten wir berichtet. Wir würden heute ebenfalls gerne über die unterschiedlichen Debatten berichten, aber die finden leider alle hinter verschlossenen Türen statt, weil die CDU/CSU keine Transparenz wünscht.

Deshalb bleiben uns nur die Tagesordnungen der sechs Ausschüsse:

Der Digitale Gesellschaft e.V. schreibt in einer Pressemitteilung: Ausschussdebatten zur WLAN-Störerhaftung: Rechtssicherheit statt neuer Hürden.

„Für eine flächendeckende Versorgung mit offenen Netzzugängen brauchen wir keine neuen Hürden, sondern Rechtssicherheit. Statt etwa über unpraktikable und kontraproduktive Identifikationspflichten zu diskutieren, müssen sich die Ausschussmitglieder deshalb für die konsequente und bedingungslose Abschaffung der WLAN-Störerhaftung stark machen.“, fordert Alexander Sander, Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft.

Die Freifunker haben vergangene Woche eine erneuerte Stellungnahme an die federführenden Ministerien verschickt: Erneute Stellungnahme zur Störerhaftung an BMWi, BMI, BMJV und BMVI verschickt.

Im Detail ist die Berücksichtigung der folgende Anpassung des Telemediengesetz vom 26. Februar 2007 (BGBl. I S. 179) sehr erstrebenswert:

An § 8 sollten folgende Absätze 3 und 4 angefügt werden:

„(3) Der Ausschluss der Verantwortlichkeit (Absatz 1) umfasst auch gewerbliche und nichtgewerbliche Betreiber von Funknetzwerken, die sich an einen nicht im Voraus namentlich bestimmten Nutzerkreis richten (öffentliche Funknetzwerke).
(4) Der Ausschluss der Verantwortlichkeit (Absatz 1) umfasst auch Ansprüche auf Unterlassung.“

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Eine Ergänzung

  1. mit der Erweiterung auf nicht-gewerbliche, aber öffentliche Funknetzwerke, holt man sich da nicht TKG110 ins Haus?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.