Vor Snowden hatten wir eine intensive Debatte um Netzneutralität, dank Drosselkom. Schon 2012 hatte das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (BEREC) in einer Studie belegt, dass Internet-Anbieter in der EU die Netzneutralität massenhaft verletzen. Im Mai letzten Jahres haben wir bei der Bundesnetzagentur eine Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz gestellt, um die Antworten der deutschen Provider für diese Studie einsehen zu können.
Der Bundesnetzagentur schien das nicht zu gefallen. Die erste Rückmeldung erhielten wir erst im Juli, einen Monat später als gesetzlich vorgeschrieben. Danach mussten wir wieder bis September warten – und eine weitere Begründung für unsere Anfrage nachliefern. Dann haben wir wieder gewartet – und im April diesen Jahres nochmal nachgehakt.
Anfang Juni, über ein Jahr nach unserer Anfrage, kam dann endlich eine Antwort: man hat endlich Antworten der Unternehmen, ob die damit einverstanden sind. Letzte Woche war es dann endlich soweit: Wir dürfen Akten einsehen: geschwärzt – und nur in Bonn:
Sie haben daher ab sofort die Möglichkeit, die entsprechend geschwärzten Antworten der Unternehmen in den Räumen der Bundesnetzagentur (Dienstsitz Bonn) nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228/14–1195 von Montag bis Freitag (9:00 bis 15:00) einsehen zu können.
Wie bitte? Wir sitzen in Berlin. Wir können doch nicht für ein paar Akten extra nach Bonn fahren! Warum schicken sie uns die nicht einfach zu? Das haben wir nochmal gefragt. Die Antwort:
Die von Ihnen angefragte Übersendung elektronischer Abschriften ist hingegen nicht möglich, stattdessen besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Räumen der Bundesnetzagentur (Dienstsitz Bonn) nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228/14–1195 von Montag bis Freitag (9:00 bis 15:00).
Geht nicht, weil geht nicht. Dass es vielleicht noch weitere Gründe geben könnte, legt dieser Satz nahe:
Bei der Ausgestaltung des Akteneinsichtsrechts als beaufsichtigte Einsichtnahme am Dienstsitz Bonn wurde berücksichtigt, dass Ihr Antrag Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen berührt (§ 6 IFG). Daher kann es erforderlich sein, eine Akteneinsicht durch ergänzende Erläuterungen zu begleiten.
Man will uns die Akten nicht einfach zuschicken, weil man uns bei der Lektüre „ergänzende Erläuterungen“ geben will? Und deswegen sollen wir 600 Kilometer reisen?
Das sehen wir nicht ein und haben die Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit gebeten, diesen Fall zu bewerten und mit der Bundesnetzagentur zu reden:
Ich wäre ihnen sehr verbunden, wenn sie sich bei der Bundesnetzagentur dafür einsetzen könnten, dass ich die angefragten Informationen, wie üblich, per E‑Mail oder auch per Briefpost erhalte. Die „ergänzenden Erläuterungen“ kann die Behörde meinetwegen anfügen.
Uns würde interessieren, wie Juristen das sehen: Ist die Einstellung der Bundesnetzagentur rechtmäßig?
