Regelmäßig berichten wir über die so genannte Bestandsdatenauskunft, bei der fast 150 staatliche Stellen automatische Anfragen nach Telefonnummern und Anschlussinhabern stellen können. Dieses „Behördentelefonbuch“ wird von der Bundesnetzagentur verwaltet, die darüber regelmäßig Statistiken veröffentlicht (2012, 2013). Jetzt wurde der Jahresbericht 2014 (pdf) veröffentlicht, mit aktuellen Zahlen.
Rufnummernersuchen: Welcher Name gehört zu dieser Telefonnummer?

Namensersuchen: Welche Telefonnummern gehören zu diesem Namen?

Internet: Welcher Name gehört zu dieser IP-Adresse?
Seit der Neuregelung der schwarz-gelben Regierung vor zwei Jahren umfasst die Bestandsdatenauskunft auch die Identifizierung von Anschlussinhaber/innen von IP-Adressen. Diese Daten sollen jetzt durch die neue Vorratsdatenspeicherung gespeichert werden und ohne Richterbeschluss abfragbar sein – ein Verstoß gegen das Versprechen, dass für die anlasslose Massenüberwachung ein Richtervorbehalt gelte.
Diese Abfragen sind jedoch nicht „automatisiert“ nach § 112 TKG, sondern „manuell“ nach § 113 TKG. Das heißt, die Bedarfsträger stellen ihre Anfragen direkt bei den TK-Anbietern statt bei der Bundesnetzagentur. Aus diesem Grund gibt es leider auch keine offiziellen Statistiken darüber. Ich würde ja wetten, dass die Zahlen für IP-Adressen weit über denen von Telefonnummern sind.
Fast sieben Millionen Bestandsdatenabfragen 2014
Hier der komplette Abschnitt „Automatisiertes Auskunftsverfahren nach § 112 TKG“ von Seite 99 f. des Berichts:
Das Auskunftsverfahren nach § 112 TKG trägt erheblich dazu bei, die öffentliche Sicherheit in Deutschland zu gewährleisten. Berechtigte Stellen, meist Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden, können bei der Bundesnetzagentur bestimmte Kundendaten (Name, Anschrift, Rufnummern) abfragen, soweit sie diese Auskünfte zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen. Die Bundesnetzagentur führt über diese Daten keine eigenen Datenbanken, sondern leitet die Anfragen automatisiert an die TK-Diensteanbieter weiter, führt die Antworten zusammen und gibt sie an die berechtigten Stellen weiter. Derzeit sind 148 Behörden als berechtigte Stellen registriert, 124 verpflichtete Unternehmen nehmen am Verfahren teil.
Im Jahr 2014 wurden insgesamt 6,92 Mio. Ersuchen berechtigter Stellen bei der Bundesnetzagentur gestellt, bei denen zwischen Rufnummernersuchen und Namensersuchen unterschieden wird. Die Ersuchen führten im vergangenen Jahr zusammengenommen zu 34,30 Mio. Abfragen bei TK-Unternehmen.
Ein Namensersuchen wird von der Bundesnetzagentur an alle am Verfahren teilnehmenden TK-Diensteanbieter weitergeleitet, da unbekannt ist, wer bei wem welche und wie viele Rufnummern innehat. Somit führen verhältnismäßig wenige Namensersuchen (0,22 Mio.) zu einer großen Anzahl an Weiterleitungen an TK-Unternehmen (26,38 Mio.), sog. Abfragen.
Im Falle eines Rufnummernersuchens muss dieses an eine wesentlich geringere Anzahl von Unternehmen weitergeleitet werden, die Anzahl von Abfragen entspricht daher eher der Anzahl an Ersuchen. Durch das Nutzen von Filtermechanismen hat die Bundesnetzagentur im Jahr 2014 bei 6,70 Mio. Rufnummernersuchen von Sicherheitsbehörden 8,63 Mio. Abfragen an TK-Unternehmen durchgeführt.
Um die Zahl der Abfragen an TK-Unternehmen weiter zu optimieren, setzt die Bundesnetzagentur seit 2014 verstärkt Mechanismen ein, die Datenbanken zur Zuteilung und Portierung von Rufnummern nutzen, um eine gezieltere Weiterleitung an die TK-Unternehmen zu ermöglichen.
Kleiner Tipp: Es ist in Deutschland leicht, bei der Registrierung von Prepaid-SIM-Karte einen falschen Namen anzugeben.
