Kartons mit Aktenordnern, in denen die Unterschriften aller Kläger gesammelt sind.
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"Behörden-Telefonbuch"Bundesverfassungsgericht kippt Regelungen zur Bestandsdatenauskunft

Seit 2013 haben Bürgerrechtler:innen auf das Urteil gewartet, jetzt hat Karlsruhe entschieden: Der Gesetzgeber muss klarer definieren, welche Behörde bei welchen Anlässen welche Daten abfragen darf und wie die Daten dann genutzt werden dürfen. Die Kläger:innen werten das Urteil als Erfolg, hätten sich aber mehr gewünscht.

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Bestandsdatenauskunft 2014Schon wieder wurde alle fünf Sekunden abgefragt, wem eine Telefonnummer gehört

Auch im letzten Jahr haben fast 150 staatliche Stellen ganze sieben Millionen mal abgefragt, wem eine Telefonnummer gehört. Das geht aus den Zahlen zur automatischen Bestandsdatenauskunft hervor, welche die Bundesnetzagentur veröffentlicht hat. Noch viel häufiger dürften die Abfragen von IP-Adressen passieren, davon gibt es aber leider keine Statistiken.

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