Bereits letztes Jahr haben wir unter Berufung auf den Jahresbericht der Bundesnetzagentur über die automatisierte Bestandsdatenabfrage berichtet. Vor zwei Wochen wurde der Jahresbericht für 2013 veröffentlicht. Darin finden sich die aktuellen Zahlen zum „Automatisierten Auskunftsverfahren nach § 112 TKG“ auf Seite 98 f.:

Das Auskunftsverfahren nach § 112 TKG leistet einen erheblichen Beitrag zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit. Gesetzlich berechtigte Stellen, meist Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden, können hierüber bei der Bundesnetzagentur bestimmte Kundendaten (Name, Anschrift, Rufnummern) abfragen. Die Bundesnetzagentur führt dabei keine eigenen Kundendatenbanken. Vielmehr müssen Unternehmen, die TK-Dienste für die Öffentlichkeit anbieten und dabei selbst Rufnummern oder andere Anschlusskennungen vergeben, der Bundesnetzagentur den Datenabruf jederzeit technisch ermöglichen.
Derzeit sind 102 Behörden als berechtigte Stellen registriert. Diese können bei 127 verpflichteten TK-Unternehmen entsprechende Daten abrufen. Im Jahr 2013 wurde damit begonnen, den herkömmlichen Zugriff auf die Daten mittels ISDN auf einen modernen IP-Zugang umzustellen. Hierfür wird künftig eine vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierte Hardware-Verschlüsselung eingesetzt.
Im Jahr 2013 gab es insgesamt 6,95 Millionen Ersuchen berechtigter Stellen bei der Bundesnetzagentur. Dabei wurden in 6,72 Millionen Fällen Rufnummern (Rufnummernersuchen) und in 234.000 Fällen Namen (Namensersuchen) als Ausgangsinformationen verwendet. Diese haben zu insgesamt 35,15 Millionen Abfragen bei TK-Unternehmen geführt. Hiervon beruhten 26,7 Millionen Abfragen auf den Namensangaben und lediglich 8,45 Millionen auf den Rufnummern. Der Grund ist, dass pro einzelnem Namensersuchen stets bei allen verpflichteten Unternehmen angefragt werden muss, da unbekannt ist, welcher Anbieter Kundendaten vorhält. Bei Rufnummern kann aufgrund der Vorwahl eine wesentlich geringere Anzahl von Unternehmen abgefragt werden.
Weitere Hintergründe gibt’s in unserem Artikel von letztem Jahr.
