Bestandsdatenauskunft 2012Deutsche Behörden identifizieren alle fünf Sekunden einen Anschlussinhaber

Deutsche Behörden haben im letzten Jahr sieben Millionen Inhaber von Festnetz-, Mobilfunk- oder E-Mail-Anschlüssen identifiziert. Das geht aus offiziellen Zahlen der Bundesnetzagentur hervor, die den 250 Behörden ein automatisiertes Auskunftsverfahren zur Verfügung stellt. Durch die Neuregelung der Bestandsdatenabfrage und die Aufnahme von IP-Adressen dürften die Zahlen weiter steigen.

Statistik der Bundesnetzagentur: Anzahl bearbeiterer Ersuchen gemäß § 112 TKG

Die Bestandsdatenauskunft wurde vor allem zu ihrer Neuregelung Anfang des Jahres diskutiert, existiert aber schon seit mindestens 15 Jahren. Mit dem manuellen Auskunftsverfahren können Polizeibehörden und Geheimdienste von Bund und Ländern direkt bei Telekommunikations-Anbietern eine Reihe an Daten abfragen, darunter Name und Anschrift von Anschlussinhabern. Das kostet die Bedarfsträger aber (Steuer-)Geld.

Automatisierte Bestandsdatenabfrage

Daneben existiert aber auch ein automatisiertes Auskunftsverfahren. Dabei müssen die rund 140 betroffenen Telekommunikations-Anbieter die Bestandsdaten in Kundendateien speichern, welche die Bundesnetzagentur „jederzeit automatisiert abrufen kann“. Die Bundesnetzagentur wiederum bietet den Bedarfsträgern eine automatisierte Schnittstelle, mit denen diese die Daten abfragen können, ohne dass die Telekommunikations-Anbieter (oder gar die Betroffenen) davon mitbekommen. Die Anzahl der befugten Stellen ist hier mit rund 250 ungleich höher: Neben den Polizeibehörden und Geheimdiensten von Bund und Ländern sind das auch Gerichte, Notrufabfragestellen, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Zollkriminalamt, Zollfahndungsämter und Behörden der Zollverwaltung. Im Gegensatz zum manuellen Auskunftsverfahren ist das automatisierte Verfahren für diese Behörden kostenlos.

Mit einer „einfachen“ Bestandsdatenauskunft können die Bedarfsträger also eine Festznetz-Nummer, eine Mobilfunk-Nummer, eine E-Mail-Adresse oder eine Gerätenummer (IMEI) in die Suchmaske eingeben und Name und Anschrift des Anschlussinhabers, Geburtsdatum und weitere Informationen erhalten. Der Abruf ist laut Gesetz auch „unter Verwendung unvollständiger Abfragedaten“ oder „mittels einer Ähnlichenfunktion“ möglich.

Anzahl der Anfragen steigt kontinuierlich

Und diese Möglichkeit wird fleißig genutzt. Laut offiziellen Angaben der Bundesnetzagentur werden „etwa 7 Millionen Abfragen jährlich und bis zu 70.000 Abfragen pro Tag“ automatisiert durchgeführt. Diese Zahlen steigen stetig an. Wir haben die offiziellen Zahlen der Bundesnetzagentur mal genommen, um die uns mitgeteilten aktuellen Zahlen erweitert und neu visualisiert:

BDA-Ersuchen-2012-590

Deutsche Behörden haben also im letzten Jahr sieben Millionen mal die Inhaber von Festnetz-, Mobilfunk- oder E-Mail-Anschlüssen identifiziert. Das ist einmal Name und Anschrift alle 4,5 Sekunden. Nur mit der automatisierten Abfrage, zusätzlich kommen noch manuelle Verfahren. (Die Anzahl der Abfragen, die die Bundesnetzagentur bei den Telekommunikations-Anbietern stellt, ist mit 36,3 Millionen noch höher, aber weniger aussagekräftig, da in Zeiten von Rufnummernmitnahme einzelne Anfragen an mehrere Unternehmen gestellt werden.)

Und das ist nur die alte Regelung. Seit der Neuregelung des Gesetzes Anfang des Jahres können auch die Inhaber von IP-Adressen im Internet über diese Auskunftsverfahren identifiziert werden. Es braucht keine Glaskugel, um einen weiteren Anstieg der Abfragen vorauszusagen.

Die Sammel-Verfassungsbeschwerde der Piraten Patrick Breyer und Katharina Nocun kann weiter mitgezeichnet werden.

15 Ergänzungen

  1. Hallo,

    kann mir irgend jemand (ernsthaft) verraten, wozu die so viele Abfragen brauchen? Rasterfahndung? Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen? Oder identifizieren die — weil sie’s können — aus Langeweile jeden, der Merkels Webseite besucht?

    Klaus

    1. 7 Millionen, das sind ungefähr 8 % der Bevölkerung, in 12 Jahren währe statistisch jeder Bewohner dieses Landes einmal Opfer von einer Abfrage geworden.

      36 Millionen: das ist fast die Hälfte der Bevölkerung. Jedes Jahr!

  2. 70000 Abfragen an einem Tag!!! Und jetzt kommen noch die IP-Abfragen der Abmahnmafia dazu, da kann man wohl ne Null dranhängen. Wer jetzt noch auf irgendeine Behördenseite surft, ist selber schuld! Provider, stellt schon mal zusätzliches Personal ein, wird alles bezahlt …

  3. Diese Abfragen stellen einen weiteren Grund für einen Wechsel zu Prepaidkarten und entsprechenden Tauschringen dar.

    Kann man irgendwo in Erfahrung bringen ob, wie häufig und vor allem wer meine Daten bisher abgefragt hat?

    Leute schließt Euch mit Euren Nachbarn zu „Internetanschlussgemeinschaften“ zusammen! Je weniger sinnvolle Datensätze, desto besser.

    Gibt es eine Auflistung welche 250 Behörden das sind und welche Behördenebene Zugriff auf die Daten hat? Mich würde es auch brennend interessieren bei welchen Gelegenheiten dieses Gesetz miss- bzw. gebraucht wird.

    Korrekturen:
    welche Bundesnetzagentur „jederzeit […] abrufen kann“-> welche die Bundesnetzagentur
    mitgezwichnet -> mitgezeichnet

    1. Gibt es eine Auflistung welche 250 Behörden das sind und welche Behördenebene Zugriff auf die Daten hat?

      Leider konnte ich das gestern nicht rausbekommen. Aber ein Blick ins verlinkte Gesetz macht zumindest die Bandbreite auf.

      Die Tyops sind gefixt, danke.

    1. Meines Wissens auch in den Niederlanden und Kroatien, und sehr wahrscheinlich in den meisten Ländern ausser alles-muss-seine-Ordnung-haben-Deutschland.

  4. In Deutschland kann man bei Prepaid falsche Angaben machen,habe schon mal nen Brief mit komplett falschen Namen bekommen…da hatte jemand meine Adresse angegeben.

    Sollten die Linken an die Macht kommen blüht uns die DDR 2.0 mit den Grünen in Boot gibts dann nur noch Volkorn für die Volksgesundheit.

    1. Ja, man kann falsche Angaben machen, aber wenn vom Prepaidhandy von Harry Hirsch ständig die Mama, die Freundin und der Arbeitskollege von Peter Müller angerufen wird, dann wissen die einschlägigen Behörden sowieso wer Harry Hirsch wirklich ist. Prepaid mit falschen Angaben funktioniert nur, wenn man ausschliesslich mit Prepaids mit falschen Angaben telefoniert und diese das auch tun.

  5. 111 „in Fällen, in denen neben einem Mobilfunkanschluss auch ein Mobilfunkendgerät überlassen wird, die Gerätenummer dieses Gerätes“ Wird die IMEI beim surfen/Emailen übertragen? Wird die IMEI bei aktiviertem WLAN zu allen empfangbaren WLAN Routern übertragen? Die IMEI kann mit wenig Aufwand abgerufen werden. Können einem Leid tun, die mit ihren gesponserten iPhones, kann jede Behörde automatisiert oder manuell kontrollieren ;)

  6. 113 „(4) Derjenige, der geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, hat die zu beauskunftenden Daten unverzüglich und vollständig zu übermitteln.

    Über das Auskunftsersuchen und die Auskunftserteilung haben die Verpflichteten gegenüber den Betroffenen sowie Dritten Stillschweigen zu wahren.“ (FDP Gesetz ;)

    Da scheint mir der Absatz „Rechtslage in Deutschland“ bei Wikipedia nicht vollständig zu sein … http://de.wikipedia.org/wiki/Redeverbot , da ist nur von Staatsfeinden und Gegnern der Demokratie die Rede, nicht von Angestellten privater Unternehmen. Wird das schon länger so gemacht, dass der Staat Privatpersonen gesetzlich das Reden verbietet? Erinnert ja fast an Zustände wie in England und den USA.

  7. es gibt doch ein formular welches man ausfüllen kann um herauszufinden, ob man selber auch abgehört wurde. kann mir jemand sagen, wo man dieses formular findet?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.