Eine Sprecherin des Bundesrats bestätigte gegenüber netzpolitik.org, dass der Bundesrat das Gesetz soeben durchgewunken hat.
Wie wir hier erläutert haben, können mit der Neuregelung Polizei und Geheimdienste ganz einfach Internet-Nutzer identifizieren. Schon geringfügige Ordnungswidrigkeit wie etwa Falschparken reichen dafür aus, eine inhaltliche Überprüfung oder einen Richtervorbehalt gibt es nicht. Für die Abfrage sollen elektronische Schnittstellen bei den Providern eingerichtet werden, damit können die Behörden auch viele Nutzer/innen auf einmal ausforschen – etwa tausende Verdächtige wie bei Funkzellenabfragen oder Homepageüberwachungen.
Noch gestern forderte der Verein Digitale Gesellschaft die Länderkammer zur Anrufung des Vermittlungsausschusses auf:
Der Bundestag hat gegen den Rat fast aller Sachverständigen ein grob mangelhaftes Gesetz beschlossen, das in vielen Punkten gegen das Grundgesetz verstößt – und zwar nicht nur gegen Grundrechte: Der Bund greift außerdem in die Gesetzgebungskompetenzen der Länder ein. Wir gehen davon aus, dass das Gesetz erneut vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben wird.
Update: 3sat hat einen Beitrag zum Thema, der vor allem den Aspekt der Passwörter kritisiert: