Jetzt ist auch offiziell bestätigt, dass einige Provider und Mobilfunkanbieter auch ohne gesetzliche Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung freiwillig weiter speichern. Wussten wir das bisher nur aus einem geleakten Leitfaden der Staatsanwaltschaft München und den Verkehrsdaten von Malte Spitz, gibt es das jetzt auch von der Bundesnetzagentur. Die Behörde hat bei den Anbietern nachgefragt und eine Tabelle erstellt (Original mit weiteren Daten). Diese Daten speichern die vier großen Mobilfunkanbieter für so viele Tage:
| Telekom | Vodafone | E‑Plus | O2 | |
|---|---|---|---|---|
| Anrufende Rufnummer | 180 | 7 | 80 | 182 |
| Anrufende Rufnummer: Flatrate | 30 | 7 | 80 | 7 |
| Angerufene Rufnummer | 180 | 210 | 80 | 182 |
| Angerufene Rufnummer: Flatrate | 30 | 210 | 80 | 7 |
| Telekommunikationsvorgang | 180 | 210 | 80 | 182 |
| Telekommunikationsvorgang: Flatrate | 30 | 210 | 80 | 7 |
| Kommunikationsvorgang | 180 | 210 | 80 | 182 |
| Kommunikationsvorgang: Flatrate | 30 | 210 | 80 | 7 |
| genutzter Dienst | 30–180 | 210 | 80 | 7 |
| IMSI und IMEI: Anrufend | 30 | 110 | 80 | 7 |
| IMSI und IMEI: Angerufen | 30 | 110 | 80 | 7 |
| Standort (Cell-ID) | 30 | 210 | 80 | 7 |
| Standort (Cell-ID): Flatrate | 30 | 210 | 80 | 7 |
Dabei fällt zunächst die große Bandbreite an Speicherfristen auf. Alle vier großen Netzanbieter speichern alle Datentypen mindestens eine Woche lang. Das Maximum ist ein halbes Jahr plus nochmal ein Monat bis Rechnungsversand. Zwischen diesen beiden Extremen gibt es einiges an Spielraum. So speichert O2 bei einigen Datentypen nur eine Woche, E‑Plus durchgängig 80 Tage und Vodafone fast überall sieben Monate.
Nach dem Ende des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung müssen die Unternehmen diese Daten nicht mehr speichern, sie dürfen nur für die Abrechnung und Störungsbeseitigung vorgehalten werden. Welche Fristen dafür angemessen sind, ist bisher ungeklärt. Vor einem Monat hat der Anwalt Meinhard Starostik deswegen Vodafone verklagt, gestern mahnte der Verbraucherzentrale Bundesverband E‑Plus ab:
So ist zum Beispiel im Falle von Flatrate-Tarifen nicht erforderlich zu speichern, wer, wann von welchem Anschluss telefoniert hat, geschweige denn, welche Anrufe beim Kunden eingehen. Das gleiche gilt auch für die Speicherung der Nutzung kostenloser Rufnummern oder generell des jeweiligen Standorts des Kunden über Funkzellen bei der Nutzung eines Handys oder Smartphones.
Parallel zum Rechtsweg von Verbraucher- und Datenschützern will auch die Bundesnetzagentur die Speicherfristen überprüfen. Nach dieser Erhebung, wie lange die Anbieter welche Daten speichern, will die Bonner Regulierungsbehörde einen Leitfaden erstellen, wie lange welche Datentypen gespeichert werden dürfen. Das kommt faktisch einem Freibrief zur Vorratsdatenspeicherung durch die Verwaltung gleich.
Eine Anfrage von netzpolitik.org, auf welcher Rechtsgrundlage die Bundesnetzagentur einen solchen „Leitfaden zur Speicherung von Verkehrsdaten“ erstellen will, blieb bisher leider unbeantwortet. Unklar ist auch, wie der Zeitplan dafür aussieht und in welchem Stadium das Projekt ist. Klar scheint hingegen, dass die Zivilgesellschaft dabei nicht mitreden soll. Laut unseren Informationen würden in die bisherige Kommunikation lediglich die Telekommunikationsanbieter und der Bundesdatenschutzbeauftragte eingebunden. Eine echte gesellschaftliche Debatte ist das nicht.