Transparenz im Telekommunikationsmarkt: Stellungnahme des vzbv zum Eckpunktepapier der Bundesnetzagentur

Im April diesen Jahres veröffentlichte die Bundesnetzagentur eine Studie, nach der die meisten Internet-Anschlüsse nicht die Bandbreite liefern, die von den Anbietern beworben wird. Im Mai veröffentlichte die Bundesnetzagentur daraufhin ein Eckpunktepapier, in dem „Transparenzmaßnahmen im TK-Endkundenmarkt“ erarbeitet wurden. Bis heute, dem 02.09., war es möglich Stellung zu den vorgestellten Eckpunkten zu nehmen. Diesem ist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am heutigen Tage nachgekommen. Ihr Resümee: Viele der Forderungen seien richtig, insgesamt greifen diese aber noch nicht weit genug.

Das Ergebnis der Studie der Bundesnetzagentur aus dem April diesen Jahres war kein Ruhmesblatt für die Internetanbieter: rund 70% aller Internetkunden surfen nur mit der Hälfte der eigentlich durch die Anbieter beworbenen Geschwindigkeit. Nur bei jedem fünften Kunden wurde die vertraglich vereinbarte Bandbreite tatsächlich erreicht.

Um mehr Transparenz im Telekommunikationsmarkt herzustellen, hat die Bundesnetzagentur im Mai ein Eckpunktepapier vorgestellt, indem insgesamt 33 Maßnahmen präsentiert wurden, um dieses Ziel zu erreichen. Der Verbrauchzentrale Bundesverband (vzbv) hat sich das Eckpunktepapier nun ein wenig genauer angesehen, und bezieht in einem 13-seitigen Bericht ausführlich Stellung zu den vorgestellten Eckpunkten.

Demnach unterstützt der vzbv die zentralen Forderung der Bundesnetzagentur:

Insbesondere bewerten wir es als positiv, dass die Transparenz u.a. in zweierlei Hinsicht gestärkt werden soll: Zum einen sollen Verbraucher durch ein einheitliches Messtool erstmalig in die Lage versetzt werden, die Qualität ihres Breitbandanschlusses zu kontrollieren und durch die anbieterübergreifende Präsentation der Ergebnisse die Leistungen der Anbieter miteinander vergleichen zu können. Zum anderen sollen Verbraucher durch ein Kundeninformationsblatt auf einen Blick die wesentlichen vertragsrelevanten Informationen erhalten.

Dennoch sieht der vzbv bei einigen der 33 Eckpunkte noch Nachbesserungsbedarf. In Bezug auf das Kundeninformationsblatt welches die Bundesnetzagentur vorschlägt, fordert der vzbv zusätzlich, dass dieses bereits vor Vertragsabschluss dem Kunden zugänglich gemacht werde müsse, dass es anbieterübergreifend gestaltet sei und Online von den Anbietern prominent platziert werden müsse.

Auch die Forderung der Bundesnetzagentur, dass die Anbieter angeben müssen „mit welcher Wahrscheinlichkeit in einem Abrechnungszeitraum mindestens [80%] der maximal vereinbarten Datenübertragungsrate des Anschlusses erreicht werden“, ist für den vzbv nicht ausreichend:

Es ist zu erwarten, dass die Anbieter hier stets sehr geringe Wahrscheinlichkeitsangaben vornehmen werden. Eine Verbesserung der Qualität kann daher nur erreicht werden, wenn, wie bereits im Zuge der jüngsten TKG Novelle von uns gefordert, stets mindestens 75% der maximalen Übertragungsgeschwindigkeit erreicht werden muss.

Darüber hinaus fordert der vzbv eine Übersetzung der prozentualen Angaben in eine absolute Geschwindigkeitsangabe um dem Kunden einen besseren Überblick zu verschaffen.

Die Forderung der Bundesnetzagentur nach einem unabhängig Messtool, mit dem Verbraucher die Qualität ihres Internetanschlusses überprüfen können, wird von der vzbv unterstützt. Sie beanstandet lediglich, dass die Forderung um „eine Ergänzung der Anforderungen an das Messsystem hinsichtlich des Datenschutzes auf hohem Niveau“ ergänzt werden müsse und dass eine ansprechende Präsentation der Ergebnisse gewährleistet werden müsse, um den Kunden den Vergleich verschiedener Anbieter ermöglichen zu können.

Auch mit den Drossel-Plänen der Telekom hat sich die Bundesnetzagentur in ihrem Papier bereits auseinandergesetzt und fordert für die Endkunden die Möglichkeit, „sich während seiner Nutzung aktuell über das verbrauchte Datenvolumen zu informieren“ und dass diese „bei Erreichen eines bestimmten Schwellenwertes einen Hinweis erhalten“. Diese Vorstöße werden von der vzbv unterstützt, auch wenn sie hervorhebt, „dass diese Informationsverpflichtung seitens der Anbieter technologieneutral ausgestaltet“ werden müsse. Ebenso wird gefordert, dass die Anbieter hervorheben müssen, wenn bestimmte Dienste wie VoIP oder Instant Messaging im Rahmen des Tarifs ausgeschlossen seien.

Die komplette Stellungnahme kann als pdf hier heruntergeladen werden. Das ursprüngliche Eckpunktepapier der Bundesnetzagentur kann ebenfalls als pdf hier heruntergeladen werden.

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Eine Ergänzung

  1. „fordert für die Endkunden die Möglichkeit, “sich während seiner Nutzung aktuell über das verbrauchte Datenvolumen zu informieren” und dass diese “bei Erreichen eines bestimmten Schwellenwertes einen Hinweis erhalten”. Diese Vorstöße werden von der vzbv unterstützt“
    Damit ist das Ende der Netzneutralität also endgültig von „oben“ (RegTP) und „unten“ (VZBV) abgesegnet? Das nenn‘ ich Verbraucherschutz… way to go, hauptsache Breitband.

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