Bundesamt für Verfassungsschutz
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: Jahr der „gemeinsamen Zentren“: Europäische Geheimdienstzentrale in den Niederlanden geplant
Der niederländische AIVD: Sitz des neuen europäischen Geheimdienstzentrums? : Jahr der „gemeinsamen Zentren“: Europäische Geheimdienstzentrale in den Niederlanden geplant Die Matrix europäischer Geheimdienste erhält einen neuen Knoten. Einem Bericht des SPIEGEL zufolge wollen die Dienste aller EU-Mitgliedstaaten ein „Anti-Terror-Zentrum“ im niederländischen Den Haag einrichten. Auch Norwegen und die Schweiz würden beteiligt. Vorbild sei das „Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum“ (GTAZ) in Berlin, in dem das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Staatsschutz des Bundeskriminalamtes ungeachtet des deutschen Trennungsgebotes zusammenarbeiten.
Das neue Zentrum in den Niederlanden wird von der 2001 gegründeten „Counter Terrorism Group“ (CTG) verantwortet. Dort organisieren sich die Geheimdienste aller EU-Mitgliedstaaten sowie ebenfalls Norwegen und die Schweiz. Die „Counter Terrorism Group“ erhält auf diese Weise erstmals eine physische Präsenz.
Vor sechs Wochen hatte bereits die WELT über eine geplante „Intelligence Cell“ berichtet und geschrieben, diese werde bei bei der Polizeiagentur Europol angesiedelt. Vermutlich hat die Zeitung das Geheimdienstzentrum aber mit dem am 1. Januar bei Europol gestarteten „Europäischen Zentrum zur Terrorismusbekämpfung“ verwechselt.
Noch mehr Zentren mit Wil van Germert
Viel wahrscheinlicher ist, dass das die europäischen Geheimdienste Einrichtungen des niederländischen Inlandsgeheimdienstes AIVD nutzen wollen. Die Niederlande haben nicht nur den EU-Ratsvorsitz inne, sie führen auch die „Counter Terrorism Group“. Vorsitzender ist Rob Bertholee, der derzeitige Leiter des AIVD. Laut der WELT erfolgt die Einrichtung des Geheimdienstzentrums auf Initiative der Niederlande, aber auch Luxemburgs und Deutschlands.
Grund zur Konfusion gibt es aber tatsächlich genug: Denn der frühere Leiter des AIVD, Wil van Germert, wechselte erst 2014 zu Europol, um dort außer dem „Zentrum zur Terrorismusbekämpfung“ ein „Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität“ und ein „Zentrum zur Bekämpfung der Migrantenschleusung“ aufzubauen. Deshalb ist es wahrscheinlich, dass Europol und das Geheimdienstzentrum (wie im deutschen GTAZ) auf die ein oder andere Weise kooperieren werden.
Laut dem Spiegel würden in dem Geheimdienstzentrum unter anderem „Erkenntnisse zu ausländischen Kämpfern und der Bedrohung, die von ihnen ausgeht“ zusammengetragen. Diese sollen dann „auf multilateraler Basis so schnell und umfassend wie möglich“ ausgetauscht werden. Allerdings ist fraglich, welchen Mehrwert das Geheimdienstzentrum bieten soll. Denn bereits jetzt werden die Strukturen der „Counter Terrorism Group“ zum Informationsaustausch genutzt.
Verarbeitung auch von Originalquellen?
Eine Erklärung wäre, dass das Geheimdienstzentrum Originalquellen („rawintelligence“) verarbeiten soll, und nicht nur in den Mitgliedstaaten ausgewertete Informationen („assessedintelligence“) zur weiteren Analyse erhält. Unter Berufung auf „Sicherheitskreise“ hatte die WELT berichtet, die beteiligten Inlandsgeheimdienste würden Verbindungsbeamte entsenden. Außer dem Austausch von Informationen sollten sie auch „Koordinierungsaufgaben“ übernehmen.
Die Gründung der „Counter Terrorism Group“ erfolgte durch den informellen „Berner Club“. Über dessen Struktur ist äußerst wenig bekannt, auch parlamentarisch ist der Zusammenschluss kaum kontrollierbar. Zunächst hatten sich die fünf Regierungen Deutschlands, Frankreichs, Italiens, Österreichs und der Schweiz im „Berner Club“ organisiert. Mittlerweile sind alle übrigen Inlandsgeheimdienste aus den EU-Mitgliedstaaten sowie aus Norwegen hinzugekommen. Treffen auf „Arbeitsebene“ finden vierteljährlich statt.
Berichten zufolge ist auch die EU-Kommission Teil der „Counter Terrorism Group“, allerdings ist unklar welche Abteilungen auf welche Weise dort mitarbeiten. Angeblich existieren im „Berner Club“ und in der „Counter Terrorism Group“ keine weiteren Arbeitsgruppen, auch dies könnte also ein neues Feature des Geheimdienstzentrums darstellen.
Keine EU-Kompetenz für Belange der Geheimdienste
Eigentlich hat die EU keine Kompetenz für geheimdienstliche Belange, dennoch ist beim Generalsekretariat des Rates das Lagezentrum „EU Intelligence Analysis Centre“ (früher: „Joint Situation Center“) angesiedelt. Wie die „Counter Terrorism Group“ erstellt die in Brüssel gelegene Einrichtung Lageberichte und Bedrohungsanalysen für die Inlandsgeheimdienste der EU-Mitgliedstaaten. Eine ähnliche Struktur wird vom Auswärtigen Dienst betrieben.
Allerdings verfügt das „EU Intelligence Analysis Centre“ weder über AgentInnen, noch führt es Überwachungsmaßnahmen durch. Stattdessen ist das Lagezentrum aus Zulieferungen aus den Mitgliedstaaten angewiesen. Die Einrichtung wird seit letztem Herbst von dem deutschen Ex-Bundesnachrichtendienstler Gerhard Conrad geleitet.
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: Netzpolitischer Wochenrückblick KW 7: Niemand traut der NSA
<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nd/2.0/legalcode">CC BY-ND 2.0</a> via Flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/tambako/9262371425/"> Tambako The Jaguar</a> : Netzpolitischer Wochenrückblick KW 7: Niemand traut der NSA Diese Woche gab es endlich wieder eine Sitzung des Geheimdienst-Untersuchungsausschusses. Nach ungewöhnlich langer, zweiwöchiger Pause gab es dann aber auch direkt einen Zeugen, der für das Mittippen eine echte Herausforderung war. Der Zeuge konnte nicht nur wahnsinnig schnell reden, sondern auch gänzlich ohne unnötige Pausen, Satzzeichen oder „Äh„s und „Ähm„s. Inhaltlich war der Zeuge dann leider trotzdem etwas mau, die Koalition scheint wohl wieder mit belanglosen Zeugen auf Zeit spielen zu wollen.
Ordentlich feiern konnten diese Woche dafür hunderte Antragsteller der Wissenschaftlichen Gutachten des Bundestages. Sie haben es geschafft, dass der Bundestag die Gutachten proaktiv veröffentlichen möchte. Eine gute Idee, wie wir finden, besser spät als nie.
Wir wünschen euch ein schönes Wochenende und viel Spaß mit den Gutachten, wir gehen mal unseren Preis aufhängen.
Unseren Wochenrückblick verschicken wir übrigens auch als Newsletter. Zur Anmeldung hier entlang.
Team des Jahres
Wir sind bei den Verleihungen der „Journalisten des Jahres“ vom Medium Magazin zum „Team des Jahres 2015“ gekürt worden. Die Begründung und ein Video der Preisverleihung gibt es hier. Wer bei einem preisgekrönten Team mitarbeiten möchte, ist übrigens herzlich eingeladen, sich bei uns zu bewerben: Wir suchen eine Büroleitung.
Erfolg bei Bundestagsgutachten
Die Helden der Woche sind aber nicht wir, sondern eindeutig die Leute bei FragDenStaat und Abgeordnetenwatch. Sie sind verantwortlich für die Internetseite FragDenBundestag, mit der es möglich war, tausende Anfragen an den Bundestag zu dessen Wissenschaftlichen Gutachten zu stellen. Der Bundestag hat sich nun entschlossen, die Gutachten nach und nach direkt auf bundestag.de zur Verfügung zu stellen. Wir werden natürlich genau darauf achten, dass das auch so passiert, es sieht bisher aber ganz gut aus, die ersten Gutachten sind schon online. Gratulationen gehen selbstverständlich auch an die vielen fleißigen Antragsteller_innen!
Live-Blog, BfV, XKeyscore und die Selektoren
Viel Neues gibt es auch zu dem Überwachungsprogramm XKeyscore im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Im Geheimdienst-Untersuchungsausschuss kam heraus, dass der Verfassungsschutz von BND und NSA regelrecht gedrängt wurde, das Programm einzusetzen. Über die erwarteten Gegenleistungen oder die erhofften Effekte seitens des BND und der NSA ist leider noch nichts bekannt.
XKeyscore ist ein Programm, entwickelt von der NSA, mit dem Daten aus Massenüberwachungen analysiert werden können. Der Verfassungsschutz darf allerdings keine Massenüberwachungen durchführen. Eingerichtet wurde es im BfV von A. Sch., einem Mitarbeiter des BND, der bereits Zeuge im Untersuchungsausschuss war. Interessant ist aber nicht nur, was das BfV unerlaubterweise macht, sondern auch, dass das BfV der NSA nicht so richtig über den Weg zu trauen scheint, denn das Programm befindet sich seit drei Jahren im „Testbetrieb“ auf einem Server ohne Netzanbindung. Im Geheimdienst-Untersuchungsausschuss kam heraus, dass der Verfassungsschutz nicht an den Quellcode der Software herankommt und sich offensichtlich nicht traut, das Programm in ihrem Netzwerk zu betreiben, unter Umständen wegen der Angst, die NSA könnte über Hintertüren an die Daten gelangen.
Während die Koalition den Geheimdienst-Untersuchungsausschuss am Donnerstag mit zwei eher weniger relevanten Zeugen aus dem Verteidigungsministerium aufhielt, stellte die Opposition einen Antrag auf Erweiterung des Untersuchungsgegenstandes des Ausschusses. Nachdem herauskam, dass sich der BND offenbar auch mit eigenen Selektoren mächtig ins Zeug gelegt hatte, deutsche und europäische Interessen zu verletzen, sollen nun auch diese Selektoren Bestandteil der Untersuchung werden.
Bevor sich der Verdacht über die BND-eigenen Machenschaften erhärtete, war die NSA-Selektorenliste immer wieder ein großes Thema. Die Opposition und das Parlamentarische Kontrollgremium hatten auf Herausgabe der Liste geklagt, da die Bundesregierung sich bisher standhaft weigert, die Liste herauszugeben. Nun wurde bekannt, dass das zuständige Bundesverfassungsgericht noch dieses Jahr darüber entscheiden möchte.
Zusammenfassung der Netzneutralität
Wer die Netzneutralität in den letzten Wochen in unserer Berichterstattung vermisst hat, sollte mal einen Blick in den Artikel von unserem Autor Thomas Lohninger werfen. Der Artikel bietet eine ausführliche Zusammenfassung der bisherigen Ereignisse und einen Ausblick darauf, wie es weitergeht.
Cryptowars – Hintertüren für das iPhone
Diese Woche ist auch die Debatte über Verschlüsselung wieder heftig entbrannt. Ein US-Bundesgericht hatte Apple aufgefordert, Hintertüren für iPhones zu entwickeln, um ein iPhone von einem der Attentäter von San Bernardino knacken zu können. Apple weigert sich bisher, der Aufforderung nachzukommen, da mit der geforderten Technik nicht nur das eine, sondern jedes iPhone unsicher wäre.
Cyber, Cyber – Schönbohm und der Cyber-Raum der Bundeswehr
Die Bundesregierung hat einmal mehr ihre netzpolitische Inkompetenz bewiesen, indem sie Arne Schönbohm, einen unter Lobbyismusverdacht stehenden und rüstungsnahen Betriebswirt, zum neuen Chef des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik ernannt hat. Schönbohm, der unter dem Pseudonym Cyberclown bekannt geworden ist, steht nun in einer Reihe mit den anderen Cyberprofis der Personalpolitik der Bundesregierung: Cyber-Kommissar Oettinger und Andrea Voßhoff, der Bundesdatenschutzbeauftragten.
Cybermäßig ging es aber auch in der Bundeswehr zu. Die Bundeswehr möchte sich für den Krieg im „Cyber-Raum“ wappnen, die rechtlichen und ethischen Fragen sind aber noch ungeklärt. Am Montag gibt es deshalb eine Anhörung Sachverständiger im Verteidigungsausschuss. Die offenen Fragen sind unter Anderem, ob und wie Inland und Ausland im Cyber-Raum definiert werden könnten, wo die Grenze zwischen Cyber-Verteidigung und Cyber-Angriff verläuft und wann es zu einem Cyber-Bündnisfall der NATO kommen könnte. Wir werden natürlich in der öffentlich stattfindenden Anhörung sitzen und für euch Cyber-berichten.
Too much is not enough
Der öffentliche Raum in Berlin wird zur Zeit von über 14.000 Kameras überwacht, zukünftig sollen es noch mehr werden – in einem „Modellversuch“. Die letzte Ausweitung der Kameraüberwachung in Berlin war die Verdopplung der Speicherdauer von 24 auf 48 Stunden. Danach sollte ursprünglich die Wirksamkeit überprüft werden, bei der Einführung des Gesetzes wurde das jedoch wieder gestrichen. Es gibt also immer noch keine Erkenntnisse zur Wirksamkeit, den Senat scheint das bei der neuen Erweiterung der Überwachung aber wenig zu stören.
Neues in der Bargelddebatte
In der Bargelddebatte über die Pläne der Bundesregierung, eine Bargeld-Obergrenze einzuführen, ist eines der Gegenargumente die Überwachungsmöglichkeit von Konten und Transaktionen, während mit Bargeld anonym bezahlt werden kann. Die Zahlen der Kontodatenabfragen durch Sozialämter und Steuerfahnder sind dabei von 230.000 im Jahr 2014 auf über 300.000 Abfragen 2015 deutlich gestiegen. Die Abfragen durch Strafverfolgungsbehörden haben wir ebenfalls angefragt. Die Anzahl der Abfragen zeigt sehr deutlich, welche Rolle Bargeld beim Schutz der Privatsphäre spielt.
Stuxnet und der Cyberplan der USA
Auf der Berlinale wurde ein Film über „NITRO ZEUS“ vorgestellt. NITRO ZEUS ist vermutlich einer der größten Computerangriffe, der je geplant wurde. Entwickelt von den USA und Israel war das Ziel die Infrastruktur des Iran. Teil des Angriffs war auch Stuxnet, ein Computervirus der USA gegen das iranische Atomprogramm, welcher 2010 bekannt geworden ist.
Vorratsdatenspeicherung in Dänemark
In Dänemark soll die bereits bestehende Vorratsdatenspeicherung ausgeweitet werden. Mit dem sogenannten „Session Logging“ sollen bald auch Skype, iMessage und andere Messenger-Apps Überwacht werden. „Session Logging“ gab es in Dänemark schon mal, 2014 wurde dieser Teil der Vorratsdatenspeicherung aus Kostengründen aber wieder abgeschafft. Gegen die neuen Pläne des „Session Logging“ regt sich bereits Widerstand, ein Brief an das verantwortliche Justizministerium wurde von 25 unterschiedlichen Organisationen, Verbänden und Firmen unterzeichnet.
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: Strategische Überwachung: gerade mal 0,26 Prozent „nachrichtendienstrechtlich relevant“
<a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/notionscapital/8566082872/">Mike Licht</a> : Strategische Überwachung: gerade mal 0,26 Prozent „nachrichtendienstrechtlich relevant“ Insgesamt 25.209 Telekommunikationsverkehre horchte der Bundesnachrichtendienst (BND) im Jahr 2014 „strategisch“ ab. Als „nachrichtendienstrechtlich relevant“ erwiesen sich bloß 65 davon, was weniger als 0,26 Prozent entspricht. Das geht aus dem Jahresbericht des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) hervor, der die G‑10-Maßnahmen der drei deutschen Bundesgeheimdienste BND, des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) sowie des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) offenlegt.
Im Vergleich zum Vorjahr (2013), als die Filter 15.401 Mal anschlugen, bedeutet das eine deutliche Steigerung von etwas mehr als 63 Prozent. Zurück ging augenscheinlich die Effizienz, denn 2013 waren immerhin noch fast 0,8 Prozent „nachrichtendienstlich relevant“. Zu Telekommunikationsverkehren zählen etwa E‑Mails, SMS-Nachrichten oder Verkehrsdaten, die gleich viel über eine Person enthüllen können wie die Inhalte selbst. Spitzenreiter war der Bereich „Internationaler Terrorismus“ (14.604, davon 63 relevant), gefolgt von „Proliferation und konventionelle Rüstung“ (10.588) und, weit abgeschlagen, „Illegaler Schleusung“ (17).
Den Zahlen zufolge wurden die 1.922 genehmigten Terrorismus-Suchbegriffe vor allem in SMS-Nachrichten fündig (13.329), während Waffenschieber offenbar eher auf E‑Mails setzten (13.757 Suchbegriffe, 9.812 Treffer in E‑Mails). Um welche Begriffe es sich bei den insgesamt 15.707 im Detail handelt, bleibt weiterhin geheim.
Einzelbehandlung
Neben der „strategischen“ Massenüberwachung wurden in Summe 218 Einzelmaßnahmen (212 im Vorjahr) genehmigt, also die gezielte Überwachung einzelner Verdächtigter, die beispielsweise Friedens‑, Hoch- oder Landesverrat begangen haben könnten. Den Löwenanteil nahm mit 148 Maßnahmen der BfV ein, dahinter finden sich der BND (67) und der MAD (3). Die Anordnungen richteten sich gegen 696 Haupt- und 688 Nebenbetroffene (696 beziehungsweise 803 im Vorjahr).
Der BfV konzentrierte sich dabei vorrangig auf Islamisten (97 Verfahren) und auf den nachrichtendienstlichen Bereich (39 Verfahren). Sogenannter Ausländerextremismus fiel mit acht Maßnahmen auf, Rechtsextremismus mit vier, Linksextremismus mit keiner. Die 67 Einzelmaßnahmen des BND betrafen ausschließlich den Bereich Islamismus, während der MAD jeweils einmal im islamistischen sowie im nachrichtendienstlichen Bereich mitgeschnitten hat. Zudem hat sich der BND zehn Mal auf § 8 des G‑10-Gesetzes berufen, um Entführungen deutscher Staatsangehöriger im Ausland aufzuklären.
Schwerpunkt Islamismus
Ebenfalls veröffentlicht wurde der PKGr-Bericht zu den Maßnahmen nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz. Demnach haben die bundesdeutschen Dienste im Jahr 2014 insgesamt 72 Auskunftsverlangen gestellt, wovon keines vom BND und zwei vom MAD kamen – die restlichen 70 hatte der BfV zu verantworten. Abgefragt wurden in erster Linie Daten von Telekommunikationsanbietern (39) und von Finanzdienstleistern (30). Die Maßnahmen richteten sich gegen 163 Personen, wovon 118 Hauptbetroffene waren.
Hinzu kamen 17 IMSI-Catcher-Einsätze (16 durch das BfV, einer durch den MAD), die 21 Personen direkt und zahlreiche andere indirekt berührten. Details über die Bereiche, in denen ermittelt wurde, legt der Bericht nicht offen, sondern führt bloß Islamismus sowie „nachrangig“ den nachrichtendienstlichen Bereich ins Feld, wo schwerpunktmäßig Verfahren eingeleitet wurden.
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: „Fehlende Mitwirkung“: Bundesinnenministerium errichtet Firewalls gegen Auskunftsersuchen
: „Fehlende Mitwirkung“: Bundesinnenministerium errichtet Firewalls gegen Auskunftsersuchen Vor zwei Wochen hatten wir hier zu Statistiken von Auskunftsersuchen bei den Sicherheitsbehörden des Bundesinnenministeriums berichtet. Deutlich wurde, wie immer mehr Betroffene von ihrem Recht auf Auskunft beim Bundeskriminalamt, der Bundespolizei und dem Bundesamt für Verfassungsschutz Gebrauch machen: Die Zahlen für den Inlandsgeheimdienst haben sich seit 2011 vervierfacht, bei der Bundespolizei immerhin verdoppelt.
Sehr viele Auskunftsersuchen werden von den Behörden aber wegen „fehlender Mitwirkung“ ohne Erledigung eingestellt.
Auskunftsersuchen verfällt ohne Ausweiskopie nach zwei Wochen
Schon seit Jahren verlangt das BKA die Vorlage eines beglaubigten oder bestätigten Ausweisdokuments. Laut dem pauschalen Antwortbrief des Amtes könne dies bei einer Polizeidienststelle erledigt werden. Dort werden die Petenten jedoch postwendend wieder fortgeschickt.
Die Kopien müssen also kostenpflichtig erledigt werden und sind mit Behördengängen verbunden. Viele Betroffene verzichten deshalb auf die weitere Erledigung des Anliegens. Beim BKA verfällt das Auskunftsersuchen in diesem Fall nach zwei Wochen.
Die Pflicht zur Mitlieferung der Ausweiskopie sei laut dem Bundesinnenministerium wegen Datenschutzbedenken eingeführt worden. Tatsächlich kann auch die derzeitige Bundesbeauftragte für den Datenschutz in dieser Praxis keinen Verstoß entdecken.
Faktisch ist die Regelung aber eine Firewall, mit der sich die Behörden vor Arbeit schützen. Mittlerweile wurde es wohl auch der Bundespolizei zu viel der Transparenz. Nach Berichten von Betroffenen wird auch dort die beglaubigte oder bestätigte Ausweiskopie verlangt. Das Gleiche gilt für jene Behörden, bei denen Auskunftsersuchen für das Ausländerzentralregister gestellt werden können.
Verfassungsschutz verlangt Vorab-Begründung
Noch absurder verfährt der Bundesverfassungsschutz: Dort müssen Petenten das Ersuchen sogar vorab begründen, dem Amt als womöglich belastende Informationen mitteilen. Auch hier haben DatenschützerInnen offensichtlich keine Bedenken.
Auf Nachfrage hat das Bundesinnenministerium die Zahlen eingestellter Ersuchen mitgeteilt (außer für das BKA, das angeblich soviel Arbeit habe dass man keine Statistiken führen möchte). Wir haben die Tabelle daher um eine Spalte „eingestellt wegen ‚fehlender Mitwirkung’“ ergänzt. Die Zahlen vor allem der Bundespolizei sprechen für sich.
Bundeskriminalamt
Auskunftsersuchen § 19 BDSG, § 10 ATDG, Art. 31 Ratsbeschluss Prüm, Art. 30 Ratsbeschluss Europol-Gesetz, Art. 58 SIS-Beschluss SIRENE Deutschland (SIS) Gesamt Davon eingestellt wegen „fehlender Mitwirkung“ 2011 k.A. 627 k.A. 2012 k.A. 584 k.A. 2013 k.A. 624 k.A. 2014 1.847 521 2.368 k.A. 2015 (unvollständig) 1.432 k.A. Bundespolizei
Auskunftsersuchen Art. 109, 110 SDÜ (Ausschreibungen, Löschungen SIS) Petition/Eingabe bei Datenschutz-Beauftragten BPOL (via BfDI) Gesamt Davon eingestellt wegen „fehlender Mitwirkung“ 2011 300 11 12 323 k.A. 2012 405 14 10 429 k.A. 2013 591 15 18 634 35 2014 863 6 9 878 249 2015 (unvollständig) 807 5 9 821 539 Bundesamt für Verfassungsschutz
Gesamt Davon eingestellt wegen „fehlender Mitwirkung“ 2011 107 23 2012 192 62 2013 226 74 2014 262 79 2015 (unvollständig) 434 115 Abfragen in Datenbanken von Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder können äußerst bequem über den automatisierten Auskunftsgenerator vom Datenschmutz-Projekt vorgenommen werden. Sofern Verfassungsschutzämter eine Begründung verlangen, wird dies von Datenschmutz auf der Webseite in einer Warnung mitgeteilt.
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: Auskunftsersuchen bei den Sicherheitsbehörden des Bundesinnenministeriums – Statistik
Kann manchmal dauern: Wenn keine Passkopie beiliegt schicken BKA und Bundespolizei Auskunftsersuchen wieder zurück. : Auskunftsersuchen bei den Sicherheitsbehörden des Bundesinnenministeriums – Statistik Gemäß §19 des Bundesdatenschutzgesetzes haben Personen das Recht auf Auskunft einer speichernden Stelle zu den dort gespeicherten Daten, den Zweck der Speicherung und eventuelle Übermittlungen. Dieses Gesetz gilt auch für Polizeien und Geheimdienste.
Eine aktuelle Antwort des Bundesinnenministeriums gibt nun genauere Zahlen für Auskunftsersuchen beim BKA, der Bundespolizei und dem Bundesamt für Verfassungsschutz. Die Angaben zu 2015 beziehen sich auf den Stand von Dezember, sind also nicht vollständig.
Bundeskriminalamt
Das BKA beantwortet Auskunftsersuchen nach § 19 BDSG, § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Errichtung einer standardisierten zentralen Antiterrordatei (ATDG), nach Artikel 31 des EU-Ratsbeschlusses zum Prümer Vertrag und nach Artikel 30 des EU-Ratsbeschlusses zum Europol-Gesetz. Europol-Anfragen werden vom BKA „erstbearbeitet“, an den Data Protection Officer von Europol weitergeleitet und von dort beauskunftet. Genauere Zahlen hierzu existieren nicht. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit ist laut dem Bundesinnenministerium inzwischen von 59 Tagen in 2014 auf 24 Tage in 2015 gesunken.
Als Zentralstelle für das Schengener Informationssystem (SIS) ist das BKA auch für Auskunftsersuchen nach Artikel 58 Ratsbeschluss SIS II zuständig. Sofern beim BKA Anfragen ausschließlich zu Speicherungen im SIS eingehen, werden diese direkt an das sogenannte SIRENE Deutschland (nationales Verbindungsbüro für SIS) weitergeleitet. Laut dem Bundesinnenministerium ist eine Zusammenlegung der beiden Bereiche zu einer „zentralen Auskunftsstelle“ geplant.
Auskunftsersuchen § 19 BDSG, § 10 ATDG, Art. 31 Ratsbeschluss Prüm, Art. 30 Ratsbeschluss Europol-Gesetz, Art. 58 SIS-Beschluss SIRENE Deutschland (SIS) Gesamt 2011 k.A. 627 2012 k.A. 584 2013 k.A. 624 2014 1.847 521 2.368 2015 (unvollständig) 1.432 Bundespolizei
Die Bundespolizei beantwortet Auskunftsersuchen nach § 19 Absatz des Bundesdatenschutzgesetzes zu gespeicherten personenbezogenen Daten sowie nach Artikel 109 (Auskunftsanträge) und Artikel 110 (Löschungsanträge) des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) zu Ausschreibungen im Schengener Informationssystem (SIS). Auskunftsersuchen können auch im Rahmen einer Petition/Eingabe nach §§ 19 Absatz 6 bzw. 24 Absatz 4 Nr. 1 BDSG über die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) an das Bundespolizeipräsidium durchgereicht werden. Dort werden sie dann vom Datenschutzbeauftragten beantwortet.
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt laut dem Bundesinnenministerium vom Eingang des Antrages bis zur „Verbescheidung“ ca. 2–3 Wochen. Die aktuellen Zahlen sind vom 9. Dezember 2015.
Auskunftsersuchen Art. 109, 110 SDÜ (Auskunftsersuchen zu Ausschreibungen, Löschungen SIS) Petition/Eingabe bei Datenschutzbeauftragten im BPOL-Präsidium (via BfDI) Gesamt 2011 300 11 12 323 2012 405 14 10 429 2013 591 15 18 634 2014 863 6 9 878 2015 (unvollständig) 807 5 9 821 Bundesamt für Verfassungsschutz
Der Inlandsgeheimdienst ist nach § 15 des Bundesverfassungsschutzgesetzes zur Auskunft verpflichtet. Ein Ersuchen muss von den Petenten begründet werden. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Auskunftsersuchen an das Bundesamt für Verfassungsschutz wird nicht statistisch erfasst.
Auskunftsersuchen 2011 107 2012 192 2013 226 2014 262 2015 (unvollständig) 434 Die Zahl von Auskunftsersuchen in Datenbanken von dem Bundesinnenministerium nachgeordneten Sicherheitsbehörden ist also in den letzten Jahren teilweise deutlich gestiegen. Dazu dürften Projekte wie Datenschmutz beigetragen haben, die einen automatisierten Auskunftsgenerator für zahlreiche Informationssysteme (nicht nur von Polizeien und Geheimdiensten) anbieten.
Die Behörden reagieren auf das gesteigerte Auskunftsinteresse nicht unbedingt aufgeschlossen. Auskunftsersuchen beim Inlandsgeheimdienst müssen begründet werden, was viele Betroffene abschrecken dürfte.
Schon seit einigen Jahren verlangt das Bundeskriminalamt (BKA) eine beglaubigte oder bestätigte Kopie des Personalausweises der AntragsstellerInnen. Fehlt diese, wird das Auskunftsverlangen nach zwei Wochen eingestellt. Mittlerweile scheint auch die Bundespolizei eine solche Firewall einzuführen. Das Projekt Datenschmutz erklärt hierzu:
Kompliment an die zahlreichenden Anfragenden für ihre Ausdauer. BKA und Bundespolizei machen es ihnen nicht leicht, da sie, im Gegensatz zu zahlreichen anderen Behörden, auf der Einsendung beglaubigter oder bestätigter Kopien des Personalausweise bestehen. Solche zu bekommen, bedeutet für die Anfragenden entweder Ärger auf sich meistens dumm stellenden Polizeiwachen oder Kosten auf Bürgerämtern, und nicht wenige geben zwischendrin auf. Die Ämter leisten sich hier durchaus mittlere Spitzen gegen das Grundrecht auf Auskunft.
All das ist allerdings noch harmlos gegen die Praxis beim Dauerskandal Ausländerzentralregister. Für Auskünfte dort verlangt das Bundesverwaltungsamt strikt eine beglaubigte Unterschrift – für die dort Gespeicherten nicht selten der Gegenwert eines Wochentaschengelds.
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: #netzrückblick: Leaks des Jahres 2015
campact via <a href="https://www.flickr.com/photos/campact/20015040089/">flickr</a> (<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0</a>) : #netzrückblick: Leaks des Jahres 2015 Wir werfen einen Blick zurück auf die wichtigsten Veröffentlichungen des Jahres. Viele Dokumente haben in den vergangenen zwölf Monaten ihren Weg zu netzpolitik.org gefunden.
Statt eines Jahresrückblicks in Buchform gibt es dieses Jahr jeden Tag im Dezember einen Artikel als Rückblick auf die netzpolitischen Ereignisse des Jahres. Das ist der vierte Beitrag in dieser Reihe.
Zu unserer Haltung gehört, dass wir zu unseren Artikeln in der Regel die passenden Originaldokumente mitveröffentlichen. Das tun wir, um LeserInnen die Möglichkeit zu geben, unsere Arbeit zu hinterfragen. Außerdem sind wir es im Netz gewohnt, auf Originalquellen zu verlinken.
Erfreulicherweise gibt es eine wachsende Zahl anderer Seiten, Plattformen und Medien, die wichtige Dokumente enthüllen. Wir finden es selbstverständlich, Originaldokumente zu veröffentlichen, und würden uns freuen, wenn das im Journalismus irgendwann die Regel und nicht die Ausnahme ist.
Von den allermeisten Inhalten solcher Dokumente sollte die Öffentlichkeit nichts erfahren. Sie waren nie dazu gedacht, Teil einer offenen, transparenten Debatte zu werden. Somit muss in jedem Einzelfall eine journalistische Abwägung über die Relevanz und den Informationswert dieser Veröffentlichungen getroffen werden. Selbstverständlich ist jede einzelne Veröffentlichung gleichzeitig eine Abwägung in Sachen Quellenschutz.
Freilich stellen die Artikel, die zu den Ermittlungen wegen Landesverrats geführt haben, den Rest der Veröffentlichungen in den Schatten; jedenfalls, was die Auswirkungen angeht. Doch lohnt sich der Blick auf die anderen auch mit der Frage, wie eine kritische demokratische Auseinandersetzung mit dem Handeln von Regierenden ausgesehen hätte, wenn diese Informationen nicht öffentlich zugänglich gewesen wären. Ein Moment, um daran zu erinnern, welche riesigen Dienste WhistleblowerInnen der Öffentlichkeit in diesem Jahr erwiesen haben.
Hier sind einige der wichtigsten Leaks des Jahres chronologisch zusammengestellt.
Leaks des Jahres auf netzpolitik.org
Digitale Agenda
Im Februar wurde uns die Frage beantwortet, ob die Digitale Agenda noch lebt. Damals war sie erst ein knappes halbes Jahr alt, und wir veröffentlichten dazu den Zwischenstandsbericht der Bundesregierung: Das Bundesinnenministerium plant […] in den kommenden drei Jahren bis zu 1,75 Millionen Ehrenamtliche zu finden, die helfen, Bürgerinnen und Bürger „digital mündig“ zu machen.
Geheimer Geldregen
Außerdem erschien im Februar der erste von zwei Artikeln, die der Generalbundesanwalt zum Anlass nahm, Ermittlungen wegen Landesverrats einzuleiten. Darin wurde beschrieben und von uns öffentlich gemacht, mit welchem „geheimen Geldregen“ das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zur Massendatenüberwachug von Internetinhalten ausgestattet werden sollte. In einem geheimen Haushaltsplan aus dem Jahr 2013 veranschlagte der Inlandsgeheimdienst 2,75 Millionen Euro für den Posten „Technische Unterstützung des Prozesses Internetbearbeitung“. Dadurch sollte insbesondere eine Referatsgruppe finanziert und aufgebaut werden, um die Aktivitäten von Personen im Internet zu verfolgen. Das bestimmende Ziel war dabei:
Um große Datenmengen automatisiert aufbereiten und systematisch analysieren zu können, soll in Kooperation mit externen Stellen aus Forschung und Entwicklung ein System zur Gewinnung, Verarbeitung und Auswertung von großen Datenmengen aus dem Internet entwickelt werden. Damit soll das BfV in die Lage versetzt werden, Massendaten unter den Voraussetzungen der Verschlusssachenanweisung (VSA) auszuwerten und relevante Informationen zu verknüpfen. Damit wird das Ziel verfolgt, bislang unbekannte und nicht offen erkennbare Zusammenhänge zwischen einschlägigen Personen und Gruppierungen im Internet festzustellen. […]
Die gewonnenen Informationen bedürfen aufgrund ihres großen Umfangs einer Vorauswertung mittels intelligenter Werkzeuge.
Erweiterte Fachunterstützung Internet
Im April folgte dann der zweite Teil über die Verfassungsschutz-Einheit zur „Erweiterten Fachunterstützung Internet“. Das Konzept dieser neuen Referatsgruppe und ihren Personalplan veröffentlichten wir, um die Arbeit eines Geheimdienstes zu thematisieren, der trotz der Snowden-Enthüllungen 75 neue Spione einstellte, um massenhaft Chats und Facebook überwachen, Bewegungsprofile und Beziehungsnetzwerke erstellen sowie „verdeckte Informationen erheben“ zu können:
Die TKÜ-Anlage PERSEUS dient im Rahmen der individuellen, anschlussbasierten Telekommunikationsüberwachung nach dem Artikel-10-Gesetz sowohl der Aufbereitung und Auswertung der klassischen Telefonie (z. B. Sprache, Telefax, SMS) wie auch der erfassten Internetkommunikation (z. B. E‑Mail, Chatprotokolle, Websessions und Dateitransfere).
MAD und Pressefreiheit
Mitte Mai veröffentlichten wir, wie der Militärgeheimdienst MAD deutsche Journalisten einschüchtern sollte. Teile des Bundesverteidigungsministeriums werteten die negative Berichterstattung um ihr Standardgewehr sowohl als Kampagne gegen die Rüstungsfirma Heckler & Koch als auch gegen die Bundeswehr an sich:
Als Hersteller des Pannengewehrs G36 war Heckler & Koch so genervt von öffentlicher Berichterstattung, dass man Anzeige stellte und darauf drängte, das Amt für den Militärischen Abschirmdienst auf die Journalisten anzusetzen. Detlef Selhausen, damaliger Leiter der Abteilung Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung des Verteidigungsministeriums machte sich dieses Anliegen zu eigen und bat MAD-Präsident Ulrich Birkenheier, aktiv zu werden – zum Schutz von Bundeswehr und Heckler & Koch.
Prüfbericht zur BND-Abteilung „Technische Aufklärung“
Nachdem Zeit Online im selben Monat gemeldet hatte, dass der BND monatlich 1,3 Milliarden Metadaten an die NSA weiterleitete, griffen wir das gerne auf und lieferten Hintergründe und Originaldokumente aus dem Prüfbericht der Bundesdatenschutzbeauftragten:
Die Datenschutzbeauftragte schrieb weiterhin, dass sie „keinerlei rechtlichen Ansatz sehe, um die geschilderte Weitergabe von Metadaten […] rechtfertigen zu können“. Eigentlich dachte sie, dass die Überwachung in Bad Aibling „gerade noch den rechtlichen Grenzen […] gerecht werde“ – aber da die Abteilung Technische Aufklärung „willentlich oder unwillentlich wichtige Informationen vor [ihr] zurückgehalten habe“, „müsse ich mein Fazit revidieren“.
PR-Strategie zum No-Spy-Abkommen
Kurz darauf stellte sich im Juni heraus, dass sich das Bundeskanzleramt in Sachen Transparenz wieder einmal vergaloppiert hatte. Das No-Spy-Abkommen, das die Bundesregierung mit den USA schließen wollte, war vor allem eines: viel heiße Luft. Als es dem Bundeskanzleramt dann um die Ohren flog, versuchte es, Negativschlagzeilen zu verhindern. Wir veröffentlichten die interne Kommunikationslinie der PR-Strategie:
Die Verhandlungen mit den USA zu einer Vereinbarung zwischen BND und NSA zur künftigen Ausgestaltung der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit sowie zu einer politischen Erklärung, die für die breite Öffentlichkeit bestimmt ist, haben einen kritischen Punkt erreicht.
Fragenkatalog der Bundesnetzagentur
Dem Bundeskanzleramt war der Fragenkatalog zu kritisch, den wir deswegen im Juli veröffentlichten: Die Bundesnetzagentur wollte einst der Geheimdienst-Spionage nachgehen, aufklären und herausfinden, ob und welche Internetfirmen mit Geheimdiensten kooperieren. Sie wurde aber dann vom Bundeskanzleramt zurückgepfiffen, denn kritische Fragen dürften entweder nicht mehr gestellt oder nicht ehrlich beantwortet werden. Wir berichteten über das Gebaren des Kanzleramts und über den Fragenkatalog:
6. Können Sie mit den öffentlich bekannt gewordenen Bezeichnungen/Decknamen/Codename etwas anfangen?
Verizon Business, Codename: „Dacron“,
British Telecommunications („Remedy“),
Vodafone Cable („Gerontic“),
Global Crossing („Pinnage“),
Level 3 („Little“),
Viatel („Vitreous“) und
Interoute („Streetcar“).Cyberwar-Leitlinie
Ebenfalls im Juli: Die Bundeswehr organisiert sich neu, für offensive Angriffsfähigkeiten im ‚Cyberraum‘. Eine entsprechende Leitlinie des Verteidigungsministeriums haben wir an dem Tag veröffentlicht, als die Landesverrats-Ermittlungen gegen uns bekannt wurden. Das Internet soll damit zum Schlachtfeld werden. Nach eigener Bezeichnung rüstet sich die Bundeswehr damit zum „Kampf in der fünften Dimension“:
Der Cyber-Raum stellt mit seinen Chancen und Risiken eine Herausforderung dar, der sich die Bundeswehr intensiver stellen muss, um ihre Zukunftsfähigkeit zu erhalten. Um dies zu gewährleisten, ist zu prüfen, ob absehbar strukturelle Anpassungen erforderlich sind, um die Bundeswehr in diesem Bereich zur erfolgreichen Operationsführung im Informationsraum und den durch diesen verbundenen Dimensionen Land-Luft-See-Weltraum zu befähigen.
Strategische Initiative Technik
Im September veröffentlichten wir die Pläne des Bundesnachrichtendienstes, seine Überwachungskapazitäten auszubauen. Der Bundesnachrichtendienst sieht die geheimdienstlichen Fähigkeiten, die Edward Snowden enthüllt hatte, offenbar als Machbarkeitsstudie und rüstet für 300 Millionen Euro seine Kapazitäten auf. Der BND will künftig „auf Augenhöhe mit den westlichen Partnerdiensten“ mitspielen:
Der BND befindet sich mit seinen Planungen im Gleichklang mit anderen Nachrichtendiensten. Zur Vermeidung eines Verlusts von wichtigen Aufklärungsfähigkeiten und zur Begegnung neuartiger Bedrohungslagen haben unsere Partnerländer hohe Investitionen in ihre Nachrichtendienste getätigt […] Sollte der BND nicht nachziehen und seine Fähigkeiten auf den Stand der Technik bringen, droht er hinter Länder wie Italien oder Spanien zurückzufallen, mit negativen Folgen für den Erkenntnisaustausch in der Gemeinschaft und der Gefahr einer Isolation.
HBW-Kriterienkatalog
Schließlich haben wir im Dezember offengelegt, anhand welcher Kriterien der BND Asylbewerber vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu Befragungen ausgewählt. Daran wird deutlich, wie allgemein gehalten der Kriterienkatalog war und wie leichtfertig Informationen an den Geheimdienst weitergegeben wurden. Das steht der Aussage entgegen, dass eine Pauschalübermittlung von Anhörungsprotokollen betreffender Asylbewerber nicht stattfand. Aus internen E‑Mails, die wir dazu veröffentlichten, geht hervor, dass sich selbst das Bundesinnenministerium nicht ganz sicher darüber war, …
… nach welchen Kriterien und auf welcher rechtlichen Grundlage die pauschale Übermittlung an den BND erfolgt bzw. wie erklärt sich der Widerspruch zwischen eigeninitiativer und pauschaler Übermittlung?
Der Öffentlichkeit zugespielt
In vielen Fällen haben wir durch Veröffentlichung von Originaldokumente Transparenz geschaffen und Verhandlungspositionen offengelegt, so auch bei der Reform des Bundesverfassungsschutzgesetzes, bei der Einführung der Netzneutralität und bei der Vorratsdatenspeicherung. In diesen Auseinandersetzungen wurde mit schmutzigen Mitteln gekämpft, was wir zum Anlass nahmen, die Lobbyargumente und Lügen durch Leaks als solche sichtbar zu machen.
Daneben haben in diesem Jahr auch viele andere Organisationen und Plattformen Dokumente zu netzpolitischen Themen veröffentlicht. So würden wir heute weitaus weniger über Details der NSA-Überwachungen und über die Verstrickungen des BND wissen, wenn Wikileaks nicht eine Reihe von Details öffentlich gemacht hätte.
Doch abgesehen von Geheimdiensten und den aktuellen Skandalen darum, spielten HinweisgeberInnen und weitergegebene Dateien eine wichtige Rolle. Beispielsweise halfen sie, die Verhandlungen über eine europäische Datenschutzverordnung transparenter zu machen oder dabei, Diskussionen über EU-Gesetzesvorhaben wachzuhalten. Es folgt eine kurze Auflistung einiger wichtiger Veröffentlichungen im Jahr 2015, über die wir bei netzpolitik.org berichtet haben. Ergänzungen dazu gerne in den Kommentaren.
Leaks zu Handelsabkommen
Neue TiSA-Dokumente: Protokolle der Lobby-Treffen seit 2012,
Pläne der EU-Kommission zum Urheberrecht geleakt: Ideen für Harmonisierung und der Geist des LSR für Presseverleger,
TPP-Kapitel zu Immaterialgüterrechten auf Wikileaks: More of the Same [Update],
Wikileaks veröffentlicht TISA-Papiere.Leaks zu NSA-Selektoren
Abhörziel Auswärtiges Amt: Wikileaks veröffentlich weitere Selektoren,
WikiLeaks veröffentlicht Selektoren und Abhörprotokolle: Kanzleramt und Regierung schon seit Jahrzehnten abgehört,
Wikileaks veröffentlicht 29 Telefonnummern brasilianischer Regierungs- und Finanzvertreter, die durch die NSA überwacht wurden,
Neues Überwachungsprotokoll geleakt: NSA hörte Gespräche des Kanzleramtes ab,
NSA überwachte französische Staatsspitze.EU-Vorhaben
Leak: EU-Konsultation zur Rolle von Online-Plattformen,
Politico Europe: EU-Kommission mit Netzsperren gegen Urheberrechtsverletzungen, Terrorismus und dokumentierten Kindesmissbrauch?,
EU-Datenschutzreform: Je länger es dauert, desto mehr wird der Datenschutz aufgeweicht (Update: Mit Dokumenten),
Entwurf für EU-Richtlinie: Europäisches Parlament arbeitet an fünfjähriger Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten (Updates),
Leak aus Trilogverhandlungen zur EU-Datenschutzreform: Sägen an den Pfeilern des Datenschutzes.Die ersten Beiträge im #netzrückblick haben sich mit dem EU-Datenschutz und den Schurken des Jahres 2015 beschäftigt. Im dritten Teil geht es um das Thema Freie Software.
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: BfV-Präsident Maaßen beklagt „Umwertung der Werte“, will Whistleblower verfolgen
Hat uns angezeigt, aber will sich nicht im Bundestag rechtfertigen: Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen. : BfV-Präsident Maaßen beklagt „Umwertung der Werte“, will Whistleblower verfolgen Die Landesverratsaffäre habe zu einer „Umwertung der Werte“ geführt, erklärte heute Vormittag der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Hans-Georg Maaßen. Die Weitergabe von Dokumenten, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt seien, werde „bagatellisiert“ und „verzwergt“, wohingegen diejenigen, die nach undichten Stellen im BfV suchen würden, als „Schurken“ dargestellt werden.
Ihm sei es als BfV-Präsident darum gegangen, Schaden von der Behörde abzuwenden, sagte Maaßen in der Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, wies allerdings jegliche Verantwortung in der Affäre von sich. Die zunächst gegen Unbekannt gestellten Strafanzeigen hätten nicht Journalisten, sondern Whistleblower im Visier gehabt, um den Geheimnisschutz sicherzustellen. Zudem habe er den Wortlaut der Anzeigen erst im Nachhinein gesehen. Auch die Frage, ob es sich bei den veröffentlichten Informationen tatsächlich um Staatsgeheimnisse gehandelt hätte, habe er nicht selbst überprüft.
Das außergewöhnliche Vorgehen begründete Maaßen damit, dass die auf netzpolitik.org veröffentlichten Dokumente erstmalig in vollem Umfang ins Internet gestellt worden seien. Zwar wären bereits in der Vergangenheit Informationen aus „Geheim“ (oder „Vertraulich“) eingestuften Dokumenten an die Öffentlichkeit gelangt, jedoch nicht im Volltext. Man habe in solchen Fällen erwogen, Anzeige zu stellen, davon aber Abstand genommen, da dies einer Bestätigung der veröffentlichten Informationen gleichgekommen wäre. Darauf hätte man in diesem Fall keine Rücksicht nehmen müssen. Mit anderen Worten: Die Pressefreiheit muss man aus Sicht von Maaßen nicht berücksichtigen, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.
Schadensbericht
Als einen „Schadensbericht“ bezeichnete Maaßen die Stellungnahme des BfV, die laut Medienberichten bestätigt hätte, dass es sich bei den geleakten Informationen um Staatsgeheimnisse gehandelt hätte. Das Gutachten war vom Berliner Landeskriminalamt (LKA) angefordert worden, bei dem die Strafanzeigen gestellt worden waren. Sobald das Ergebnis vorlag, gab man die Ermittlungen dankbar an den Generalbundesanwalt Harald Range ab, in dessen Bereich schwerwiegende Straftaten wie Landesverrat oder Spionage fallen. Der Rest ist bekannt: Range weitete die Untersuchungen auf Andre Meister und Markus Beckedahl aus, musste aber seinen Hut nehmen, als die Ermittlungen öffentlich bekannt wurden. Laut Maaßen habe das Gutachten den Sachverhalt jedoch nicht präjudiziert. Er selbst hielt den Inhalt der Stellungnahme, die ihm zur Kenntnis gegeben worden sei, für vertretbar, habe die Frage aber nicht selbst geprüft.
Durch Abwesenheit glänzte der Chef der BfV-Aufsichtsbehörde, Innenminister Thomas de Maizière (CDU). Er war ebenfalls zur Ausschusssitzung eingeladen gewesen, zog es aber vor, wie schon im August nicht persönlich zu erscheinen. Ein entsprechender Antrag der Opposition, den Minister erneut einzuladen, wurde mit den Stimmen von SPD und CDU/CSU abgelehnt.
„Journalisten rehabilitieren und entschädigen“
Im Büro von Hans-Christian Ströbele (Bündnis 90/Die Grünen) zeigte man Verständnis dafür, dass Innenminister Thomas de Maizière wegen „Terminen zur wichtigen Flüchtlingsfrage“ verhindert war. Nicht billigen dürfe man aber, „dass die Koalitionsmehrheit danach unseren Antrag niederstimmte, den Minister zu passenderem Termin erneut in den Ausschuss zu laden. Das soll offenbar erschweren, des Ministers persönliches Wissen und Zustimmung bezüglich dieser Operation des Verfassungsschutzes aufzuklären. Nicht besser wäre, wenn er in seinem Ministerium nicht sichergestellt hätte, dass er von solch wichtigen Vorgänge rechtzeitig persönlich Kenntnis erhält.“
Zwei umfangreiche Kleine Anfragen sollen Licht in die nach wie vor ungeklärte Verantwortungskette bringen. Die Antwort auf die erste davon liegt bereits vor, während sich Ströbele von der zweiten eine „hoffentlich erschöpfendere Antwort“ erwartet. Die Affäre dürfe für die Verantwortlichen nicht ohne Konsequenzen bleiben:
Erstens muss ausgeschlossen werden, dass Sicherheitsbehörden nochmals einschüchternde Strafverfolgungsmaßnahmen quasi in eigener Sache veranlassen, die zur Ausforschung journalistischer Quellen dienen. Dazu muss geprüft werden, ob und gegebenenfalls welche gesetzlichen Änderungen nötig [sind], um solche Strafverfahren zulasten der Pressefreiheit unmöglich zu machen. Zu diesem Zweck führen wir am 5. Oktober ein Fachgespräch mit Journalisten und Juristen durch.
Zweitens müssen die von den Landesverrats-Ermittlungen betroffenen Journalisten rehabilitiert und entschädigt werden; die vom BKA heimlich über sie erhobenen Daten müssen umgehend gelöscht werden.
Drittens muss die ministerielle Fachaufsicht über die Geheimdienste strikter und wirksamer organsiert werden, damit solch wichtigen Vorgänge künftig der politischen Leitungsspitze gesichert bekannt und von dieser verantwortet werden.
Viertens brauchen wir einen wirksamen Whistleblower-Schutz, wozu wir Grünen bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt haben.
Scharfe Kritik an BfV-Präsident Maaßen und Innenminister de Maizière übte auch die Sprecherin der Grünen-Fraktion im Rechtsausschuss, Katja Keul:
Der BfV-Präsident Hans-Georg Maaßen hat im Rechtsausschuss zugeben, dass ihm die Strafanzeigen gegen die Blogger von netzpolitik.org nicht bekannt waren als sie gestellt wurden. Erst im Nachhinein hätte er den Inhalt zur Kenntnis genommen. Es seien nicht seine Anzeigen, sondern die des BfV als Behörde. Es ist sehr befremdlich, dass er als Leiter eben dieser Behörde die Strafanzeigen nicht mal gelesen hat. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass er im Ausschuss ebenfalls berichtete, dass nur selten Strafanzeigen des BfV erstattet werden.
Zudem hat Herr Maaßen auf Nachfragen nicht darlegen können, ob er nun ausreichende Maßnahmen im BfV getroffen hat, um eine Weitergabe von sogenannten Staatsgeheimnissen in Zukunft zu verhindern. Die Sicherheitslücke ist immer noch völlig unbekannt.
Diese Frage nach den Sicherheitslücken hätten wir gerne ebenfalls dem Innenminister de Maizière gestellt. Aber der Innenminister ist mit Hinweis auf die aktuelle Flüchtlingskrise der Einladung des Rechtsausschusses leider nicht gefolgt. Es ist bezeichnend, dass Herr de Maizière seine parlamentarischen Pflichten – denn dazu gehört seine Auskunft den Ausschüssen gegenüber – nicht mehr nachkommen kann, obwohl die Flüchtlingssituation seit zwei Jahren absehbar war. Er nimmt faktisch seine Untätigkeit der letzten zwei Jahre zum Anlass, um uns Parlamentariern nicht Rede und Antwort stehen zu müssen. Unser Antrag, den Innenminister für die nächste Sitzung einzuladen, ist mit den Stimmen der großen Koalition im Ausschuss leider abgelehnt worden.
Für die Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Recht und Verbraucherschutz, Elisabeth Winkelmeier-Becker, liegt hingegen kein Fehlverhalten vor. Das Fernbleiben von Innenminister de Maizière begründete sie mit wichtigeren Terminen, die Vorrang vor der Diskussion im Rechtsausschuss gehabt hätten. Er sei durch seinen Staatsekretär ausreichend vertreten gewesen. Winkelmeier-Becker machte deutlich, dass sie den Rechtsausschuss für den falschen Platz hält, um das Thema zu behandeln:
Zudem hat mit den Ermittlungen weder das Bundesamt für Verfassungsschutz als anzeigeerstattende Behörde noch das Bundesministerium des Innern unmittelbar etwas zu tun. Die auf Netzpolitik.org. veröffentlichten Angaben waren geheim, weil sie aus Sicherheitsgründen nicht für die Öffentlichkeit gedacht waren. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte richtigerweise Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet. In die weiteren staatsanwaltlichen Ermittlungen sind beide Behörden nicht eingebunden. Diese liegen bekanntlich in der Hand der Justiz und damit im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Das Thema ist im Rechtsausschuss abgeschlossen.
[Update: Stellungnahmen hinzugefügt]
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: Nachhilfe der Bundesdatenschutzbeauftragten führt zu 90% Schwund in Polizeidatenbank über linken Aktivismus
Könnten vom Inlandsgeheimdienst als "Extremisten" gespeichert werden: Teilnehmende an einer Anti-Atom-Demo in Berlin. : Nachhilfe der Bundesdatenschutzbeauftragten führt zu 90% Schwund in Polizeidatenbank über linken Aktivismus Mehrfach war hier zu fragwürdigen Speicherungen in der beim Bundeskriminalamt (BKA) zentral geführten Datensammlung „PMK-Links“ lesen. Das Kürzel steht für „Politisch motivierte Kriminalität“, gespeichert werden linke AktivistInnen. Die Bundesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hatte das BKA in einem Kontrollbericht mehrfach für die Führung der Datei gerügt. Ausreichend ist allein der Verdacht, der Speicherung muss keine Verurteilung zugrundeliegen.
Die Rüge bezog sich vor allem auf die Sammlung als „Sonstige Personen“. Es handelt sich dabei um eine von fünf möglichen Betroffenenkategorien. Als „Sonstige Personen“ können alle anderen Personen, die im Rahmen der Ermittlungen auftauchen, gespeichert werden. Weitere Datenfelder sind „Beschuldigte“, „Verdächtige“, „Kontakt-/Begleitpersonen“ und „Prüffälle“. Der BfDI hatte nach einer Prüfung in 2012 von einem „gravierenden Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften“ gesprochen. Das BKA musste reagieren und kündigte eine Überprüfung an. danach wurden fast alle „Sonstige Personen“ aus der Datei gelöscht.
Datei 2011 „noch im Aufbau begriffen“
Die Kritik des BfDI bezog sich aber auch auf Speicherungen in der Kategorie „Prüffälle“. Dabei handelt es sich um Personen, bei denen noch ermittelt wird bevor eine endgültige Zuordnung vergeben wird. Sämtliche „Prüffälle“ mussten nach dem Kontrollbesuch abgearbeitet werden und wurden dabei offenbar komplett gelöscht.
Nun hat das Bundesinnenministerium noch einmal Stellung genommen. Demnach ist die Datei nach der Überarbeitung insgesamt um rund 90% geschrumpft. So seien in „PMK-links“ derzeit (Mai 2015) 331 Personendatensätze erfasst. 2012 betrug deren Zahl noch 3.819.
k.A. 2010 2011 2012 2013 2015 Beschuldigte k.A. k.A. 2.038 1.527 136 Verdächtige k.A. k.A. 527 231 197 Hinweisgeber/Zeuge/
sonstige Auskunftspersonenk.A. k.A. k.A. 0 k.A. Kontakt- und Begleitpersonen k.A. k.A. 19 19 10 Sonstige Personen k.A. k.A. 291 0 3 Prüffälle k.A. k.A. 944 k.A. 0 Gesamt 1.389 2.900 3.819 1.723 331 Quelle: Gesammelt auf https://www.datenschmutz.de. Unstimmige Angaben der Gesamtsumme resultieren daraus, dass das BKA Personen in mehreren Kategorien speichern kann.
2010 startete die zwei Jahre vorher per Errichtungsanordnung neu geschaffenen Datensammlung noch mit 1.398 Personen. Der rasche Anstieg von 2010 auf 2011 wurde damit erklärt, „dass es sich um eine relativ junge Datei handelt, die noch im Aufbau begriffen ist“. Ihr Bestand speiste sich damals auch aus der 2011 aufgelösten Datei „International agierende gewaltbereite Störer“ (IgaSt).
Kategorie „Prüffälle“ wird weiter benutzt
Unklar ist, wieso auch die Zahl Beschuldigter und Verdächtiger rapide sank. An der Anzeigebereitschaft der Polizei kann es nicht liegen, denn laut den aktuellen Fallzahlen für die „Politisch Motivierte Kriminalität“ (PMK) im Bereich „links“ ist die Zahl der zur Anzeige gebrachten Straftaten nur um 6,5% gesunken. Allerdings sind die Zahlen mit Vorsicht zu genießen, denn sie geben keinen Aufschluss über die schließliche Verurteilung.
Das BKA gibt den Grund für die Reduzierung mit einer „zwischenzeitlich erfolgte[n] Löschung von Altdatensätzen“ an. Diese sei „aufgrund verkürzter Aussonderungsprüffristen“ notwendig geworden. Wer diese Fristen verkürzte, schreibt das Bundesinnenministerium nicht. Das BKA musste jedoch nach der Nachhilfestunde durch die Datenschutzbeauftragten einige Konsequenzen ziehen. So hat das Amt beispielsweise die Fortbildung für seine MitarbeiterInenn entsprechend „intensiviert“ und neue Broschüren gedruckt. Informiert wurden die zuvor gespeicherten Personen nicht. Laut dem Bundesinnenministerium sehen weder das Bundeskriminalamtgesetz noch das Bundesdatenschutzgesetz eine solche Verpflichtung zur Benachrichtigung über die Löschung fälschlicherweise gespeicherter Daten vor.
Auch der jüngst veröffentlichte Tätigkeitsbericht der Datenschutzbeauftragten für 2013/ 2014 geht noch einmal auf die Datei „PMK-Links“ ein. Demnach habe das BKA gemeldet, die Kategorie „Prüffälle“ werde weiterhin benutzt, bis der jeweilige Sachverhalt, etwa aufgrund der Informationen anderer Polizeibehörden, abschließend beurteilt werden könne. Zu jedem einzelnen Fall nehme das BKA laut der amtierenden Datenschutzbeauftragten nunmehr eine „differenzierte Tatsachenbetrachtung“ vor.
Auch der Inlandsgeheimdienst speichert rechtswidrig
Seit 2006 dürfen Geheimdienste mit Polizeibehörden für bestimmte Themenfelder gemeinsame Dateien führen. Auch hierfür fehlt mitunter jede rechtliche Grundlage. So betreiben das BKA und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eine Projektdatei über „gewaltbereite extremistische Personen“. Auch dort hat die BfDI „schwerwiegende Rechtsverstöße“ festgestellt. Demnach habe der Inlandsgeheimdienst „eine Vielzahl von Personen“ gespeichert, die an einer Anti-Atomkraft-Demonstration teilnahmen.
Dies sei laut dem Tätigkeitsbericht rechtswidrig, denn die Betroffenen hätten von ihrem Grundrecht auf Meinungs- und Demonstrationsfreiheit Gebrauch gemacht. Aus der Teilnahme an einer solchen Demonstration habe das BfV gefolgert, die Nutzung der Kernkraft werde als „Ausdruck des menschenverachtenden kapitalistischen Systems“ kritisiert, dementsprechend wollten die DemonstrantInnen dieses kapitalistische System überwinden. Zu Recht weist die BfDI das BfV darauf hin, dass eine Kritik an potentiellen Risiken der Atom-Technologie oder der ungeklärten Endlagerung nicht gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verstößt. Selbst Personen, die sich an Schienen oder Werkstore oder mit Sitzblockaden den Verkehr behindern dürfen nicht per se in Datenbanken erfasst werden.
Dies habe das BfV laut dem Bericht mittlerweile auch „ausdrücklich eingeräumt“. Die Daten wurden deshalb zunächst gesperrt. Weil die Speicherwut auch andere Projektdateien betraf, bleibt mindestens eine weitere zentrale Bund/ Länder-Datei der Geheimdienste gesperrt. Um welche es sich handelt, ist unklar. Auch seien die enthaltenen Daten noch nicht gelöscht. Dies geschehe erst nach Abschluss eines Prüfungsverfahrens.
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: Verfassungsschutzreform: „Viele Mängel“ und „überkomplex“
Die geplante Verfassungsschutzreform musste im Innenausschuss teils scharfe Kritik über sich ergehen lassen. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nd/2.0/">CC BY-ND 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/teamcu29/9276805402/">Px4u by Team Cu29</a> : Verfassungsschutzreform: „Viele Mängel“ und „überkomplex“ Das geplante Gesetz zur Verfassungsschutzreform werde eine verfassungsgerichtliche Prüfung nicht überstehen, prophezeite der Karlsruher Rechtswissenschaftler Matthias Bäcker in der öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am vergangenen Montag. Der Gesetzentwurf weise zu viele „verfassungsrechtliche Mängel“ auf, so der Sachverständige, sei in gewissen Punkten nicht mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar und ermögliche „in sehr weitem Umfang und unter sehr vagen Voraussetzungen“ Datenübermittlung von Nachrichtendiensten an Polizei und Strafverfolgungsbehörden. Generell stelle sich zudem das Problem, dass das geltende Recht „überkomplex“ sei und mit einer „Vielzahl von Verweisungsketten“ arbeite. Das mache es selbst für Experten schwer verständlich.
„Die Systematik des Bundesverfassungschutzgesetzes wird immer schlimmer,“ schlug sein Bayreuther Kollege Heinrich Amadeus Wolff in die selbe Kerbe, auch wenn ihm die verfassungsprozessualen Risiken „insgesamt nicht unverantwortlich und nicht besonders hoch“ erschienen. Dennoch halte er verfassungspolitisch nicht alles für glücklich. Er könne beispielsweise die Reichweite des neuen Verfassungsinformationsverbundes nicht richtig abschätzen: „Das macht mich ein bissl nervös.“ Es sei sich auch nicht sicher, ob er die „Zentralisierung im Sicherheitsrecht“ gut finde, und die Regelung zum Einsatz von V‑Leuten sei ihm zu großzügig. Es gebe viele Möglichkeiten der sinnvollen Einschränkung, die nicht genutzt worden seinen.
Regelungen für V‑Leute „verunglückt“
Nach Ansicht des Anwalts Sebastain Scharmer, der im Münchner NSU-Prozess die Tochter eines Opfers vertritt, erfülle der Gesetzentwurf keine der vier maßgeblichen Empfehlungen des NSU-Ausschusses im Umgang mit V‑Leuten. Es sei kein einheitlicher Sprachgebrauch und keine klaren Regelungen zur Abgrenzung von Quellen gegeben, für die Eignung und die Auswahl von Quellen fehlten klare Vorgaben, was auch für die Dauer und die Art der Zusammenarbeit gelte. Ferner sei die Relation des Quellenschutzes nicht umgesetzt worden, und zudem gebe es „keine Regelung im Gesetzentwurf für Gewährspersonen, für Informanten, und für sogenannte faktische verdeckte Ermittler, also Privatpersonen, die angeworben werden, um direkt in eine Szene erst einzusteigen.“
Der Ermessensspielraum bei der Auswahl und bei der Anwerbung von V‑Leuten sei zu weit gefasst: „Deswegen ist auch weiterhin die Anwerbung beispielsweise von erheblich vorbestraften Neonazis als V‑Personen möglich.“ Weitere Probleme im Umgang mit V‑Leuten identifizierte der Berliner Rechtsprofessor Hartmut Aden, der den Gesetzentwurf insgesamt scharf kritisierte. Zwar seien Regeln für V‑Personen zu begrüßen, allerdings sei dieses Vorhaben regelungstechnisch verunglückt. Nicht sachgerecht sei es, dass die Vorgaben für V‑Leute und verdeckte Ermittler im Wesentlichen identisch gestaltet worden seien. V‑Leute hätten sich, gerade im NSU-Komplex, als besonders problematisch herausgestellt, „während verdeckte Ermittler gleichzeitig dem öffentlichen Dienstrecht und damit insbesondere dem Disziplinarrecht unterliegen.“ Daher fordert er eigenständige Regelungen. Auch die Befristung der Zusammenarbeit, die Befristung der Führung von V‑Personen sowie eine klare Definition der Konsequenzen von strafbarem Verhalten müsse klarer geregelt werden. Das gelte auch für das Treffen der Entscheidung, ab wann es sich bei einer Organisation um eine sogenannte „Bestrebung“ handelt, die der Verfassungsschutz beobachten müsste. Das könnte man transparenter gestalten.
Gravierende Bestimmtheitsmängel
Insgesamt blieben viele der Regelungen mangelhaft, so Aden. Es gebe „gravierende Bestimmtheitsmängel,“ unter anderem bei der Zuständigkeit für alle gewaltbezogenen Bestrebungen. Ihm fehlt eine vollständige Aufzählung aller Mittel zur Informationsbeschaffung im Gesetz. Für manche, sehr weitreichende Eingriffsbefugnisse seien überhaupt keine spezifischen Regelungen vorgesehen. Bei der Observation etwa wäre eine Spezialnorm erforderlich, weil sie unter Umständen längerfristig angelegt sein kann und deshalb mit „sehr schwerwiegenden Grundrechtseingriffen“ verbunden sei.
Aden stellte auch die Grundsatzfrage, wie geheim die Abläufe von Geheimdiensten sein müssen. Die Geheimhaltung sollte sich auf Einzelfälle konzentrieren, die Verfahren sollten aber, „auch im Interesse der Akzeptanz durch eine breitere Öffentlichkeit,“ sehr viel transparenter gemacht werden. Das jedoch ließe sich durch Dienstvorschriften nicht erreichen, sondern nur durch gesetzliche Regelungen – und genau das fehle im diskutierten Gesetz.
Zur Sprache kam auch die Erweiterung des „Nachrichtendienstlichen Informationssystems“ NADIS. In die Datenbank kann zukünftig – mit Ausnahme von Wohnraumüberwachung – alles eingepflegt werden. Auch an die Auswertung werden kaum Anforderungen gestellt, kritisiert Matthias Bäcker. Aus verfassungsrechtlicher Sicht sei entscheidend, was damit gemacht werden könne, ohne gegen das Gesetz zu verstoßen: „Es kann alles gespeichert werden, und es kann praktisch nach Belieben ausgewertet werden. Und das geht zu weit,“ so Bäcker. Die bloße Index-Funktion von NADIS werde durch eine umfängliche Datensammlung mit Volltextdateien ersetzt, „jedenfalls aber mit der Möglichkeit, praktisch beliebig viele Datenfelder anzulegen, in denen beliebig viele Daten gespeichert werden können jeglicher Provenienz, also auch Daten, die durch eingriffsintensive Datenerhebungsmaßnahmen gewonnen worden sind.“
Fehlende Kontrolle
Scharf kritisiert wurde ferner, dass der Entwurf keine „verbesserten Kontrollmöglichkeiten durch das Parlament oder andere Institutionen“ vorsieht, was sich laut Sebastian Scharmer ändern müsse. Zurückhaltender formulierte das Heinrich Amadeus Wolff: „Eine Intensivierung einer unabhängigen Kontrolle wäre durchaus denkbar,“ während der ebenfalls geladene Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) Hans-Georg Maaßen keine Probleme sieht: „Die gesetzliche Protokollierungspflicht gewährleistet volle Datenschutzkontrolle.“ Das bezweifelt die in letzter Minute ausgeladene Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff in ihrer Stellungnahme zum Gesetz: „Ohne klare Eingriffsschwellen gibt es weniger Grenzen, die sich datenschutzrechtlich kontrollieren lassen. Die Protokollierung ist dann aus datenschutzrechtlicher Sicht gewissermaßen nur ein ‚Tropfen auf den heißen Stein’ “.
Maaßen verteidigte den Gesetzentwurf, insbesondere die neu geschaffene Zentralstellenfunktion des BfV, die die Zusammenarbeit im Verfassungsschutzverbund verbessern werde. „Die Änderungen setzen die Empfehlungen des NSU-Untersuchungssauschusses um, Informationen zentral zusammenzuführen und gründlich auszuwerten. Es soll unabhängig von regionalen Strukturunterschieden verbundweit zu einer homogenen Aufgabenerledigung kommen, Informationsinseln müssen vermieden werden.“
Dem schlossen sich der ehemalige Berliner Innensenator Ehrhart Körting und der Rechtsanwalt Wolfgang Roth an. Letzterer begrüßte die Stärkung der Zentralstellenfunktion des BfV und sieht keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Körting wiederum hält gemeinsame Behörden mehrerer Länder für „völlig unproblematisch,“ das hätte man bisher schon machen können. Die Erweiterung der Befugnisse des BfV auf gewaltgeneigte Bestrebungen seien vom Grundsatz her nichts Neues, weil er sich kaum gewaltbereite Bestrebungen vorstellen könne, die keinen Bundesbezug hätten. Das soll Zweigleisigkeiten verhindern und dazu führen, dass nicht zwei zwei V‑Leute von verschiedenen Institutionen in der gleichen Bestrebung sitzen.
Nicht unkommentiert blieb das Fehlen der Datenschutzbeauftragten Voßhoff. Die Linke-Politikerin Petra Pau zeigte sich darüber erstaunt und kommentierte, etwas Ähnliches in ihren 17 Jahren im Bundestag noch nicht erlebt zu haben. Ob ihre teils ausgesprochen kritische Stellungnahme überhaupt Gewicht im Gesetzgebungsprozess haben wird, bleibt bis auf Weiteres unklar. Die gesamte Sitzung lässt sich hier abrufen.
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: Verfassungsschutz: Innenausschuss lädt Sachverständige vor
Das "Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum" in Berlin-Treptow dient als Blaupause für die Pläne Europols. Wo st 01 / Wikimedia Commons / CC-BY-SA-3.0-DE, Verfassungsschutz berlin, CC BY-SA 3.0 DE : Verfassungsschutz: Innenausschuss lädt Sachverständige vor Heute tagt im Bundestag der Innenausschuss, um über den Gesetzesentwurf zur „Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes“ zu beraten. Zu Wort kommen eine ganze Reihe an Sachverständigen, darunter der Karlsruher Rechtsprofessor Matthias Bäcker, der in einer vorab verfassten Stellungnahme mit Kritik nicht hinter den Berg hält.
Der Gesetzesentwurf weise „in mehrfacher Hinsicht erhebliche verfassungsrechtliche Mängel auf,“ zitiert die taz aus dem Schreiben. In ein ähnliches Horn stieß vor Kurzem die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff, um daraufhin von der CDU-Fraktion aus dem Innenausschuss ausgeladen zu werden. Wie Voßhoff warnt Bäcker vor einem „annähernd grenzenlosen Datenverbund“ zwischen Polizei und Verfassungsschutz, der laut Voßhoff „erhebliche datenschutzrechtliche Auswirkungen“ mit sich bringe.
Die neuen, umstrittenen Regelungen für V‑Leute seien „sehr pauschal und wenig befriedigend,“ schreibt Bäcker weiter und spielt damit auf den Umstand an, dass V‑Leute szenetypische Straftaten begehen dürfen, ohne dafür belangt zu werden. Selbst Verbrechen von „erheblicher Bedeutung“ können in Ausnahmefällen ohne Konsequenzen bleiben. Damit ist auch der ebenfalls geladene Bayreuther Rechtsprofessor Heinrich Amadeus Wolff „nicht glücklich“ und fordert, V‑Leuten unmissverständlich sämtliche schwere Straftaten zu verbieten. Zudem seien Verhaltenspflichten und zeitliche Befristungen zu regeln. Insgesamt werte er den Gesetzesentwurf jedoch als rechtskonform.
Die Welt wiederum lässt Stimmen aus „Sicherheitskreisen“ zu Wort kommen, die keinen Korrekturbedarf sehen und den Einsatz von V‑Leuten für „unverzichtbar“ halten. Mit Steinen und Flaschen könne in „begrenztem Maß“ geworfen werden, heißt es etwas unscharf. Für „ausgewogen“ befindet Verfassungsschutz-Chef Hans-Georg Maaßen die Regeln für V‑Leute. Der Gesetzesentwurf sei „maßvoll“ und stelle einen „wichtigen und notwendigen Beitrag zur Stärkung der inneren Sicherheit dar.“ Maaßen wird heute vor dem Innenausschuss ebenfalls Stellung nehmen.
Mit Spannung wird der Auftritt des Berliner Rechtsanwalts Sebastian Scharmer erwartet, der im Münchner NSU-Prozess die Tochter des ermordeten Mehmet Kubasik vertritt. Das Gesetz löse „keines der Probleme,“ schreibt Scharmer im Vorfeld. „Im Gegenteil werden die Mechanismen verstärkt, die gerade mitursächlich für die fehlende Verfolgung der Mitglieder des NSU waren.“ Auch er kritisiert die „kaugummiartigen“ Regeln, die den Einsatz von wegen Schwerverbrechen verurteilten Neonazis nicht nur zulassen, sondern auch legalisieren. Das hätte eine „staatliche Legitimierung, unter anderem etwa von rassistischen oder neonazistische motivierten Propagandadelikten“ zur Folge.
Neben den neuen Regeln für V‑Leute und dem vereinfachten Informationsaustausch zwischen Sicherheitsbehörden sieht der Gesetzesentwurf eine Stärkung des Bundesverfassungsschutzes vor, das künftig als Zentralstelle eigene Ermittlungen in einzelnen Bundesländern durchführen können soll. Das wird zwar von den Ländern strikt abgelehnt. Da der Bundesrat aber nicht zustimmungspflichtig ist, bleibt ihnen kaum eine Handhabe, gegen die Pläne vorzugehen. Insgesamt ändert das Artikelgesetz elf Gesetze, darunter die Gesetze für die drei Bundesgeheimdienste Verfassungsschutz, MAD und BND, aber auch das G‑10-Gesetz und weitere. Ob in der für zwei Stunden anberaumten Sitzung Zeit für den nicht ganz so prominent diskutierten „Gefahrenbereich Cyber“ bleibt wird sich zeigen müssen. Wir werden berichten.
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: Rechtsbruch durch den Verfassungsschutz
: Rechtsbruch durch den Verfassungsschutz Das ZDF und der „Stern“ berichten heute, dass sich das Bundesamt für Verfassungsschutz der Strafvereitelung schuldig gemacht hätte, wie ein „Ex-V-Mann“ offengelegt hat. Die Behörde solle eine Straftat vertuscht und einen Terror-Unterstützer mit hohen Geldsummen gepäppelt haben.
Hans-Georg Maaßen, Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz. Bild: Fraktion Die Linke im Bundestag. Lizenz: CC BY-NC 2.0.
Irfan Peci soll im Netz ein wichtiger Organisator für Terror-Propaganda einer „Globalen Islamischen Medienfront“ gewesen und später als V‑Mann und Spitzel erfolgreich angeworben worden sein. Nun beschreibt er in einem Buch seine Erlebnisse und wirft dem Bundesamt für Verfassungsschutz Rechtsbruch vor. Das ZDF beschreibt in einigen Details, wie
ein V‑Mann offenbar trotz staatlicher Führung weiter terroristische Aktivitäten entfalten
konnte. Zusätzlich gibt es ein kurzes Video zu den Recherchen beim ZDF.
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: Bundestag zur Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes: „Ein Meilenstein“
Now with a new internet surveillance department: Federal Office for the Protection of the Constitution. Image: <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Stefan_Kühn">Stefan Kühn</a>. License: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de">BY-SA 3.0</a>. : Bundestag zur Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes: „Ein Meilenstein“ Heute Mittag debattierte der Bundestag in einer Plenarsitzung den Gesetzesentwurf der Bundesregierung „zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes“. Wer die Sitzung in Gänze nachverfolgen will, kann das hier tun. Kern des Entwurfes ist der Ausbau des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), um einen in Zukunft besseren Informationsaustausch zwischen den Behörden des Verfassungsschutzes, sowohl auf Länder- als auch auf Bundesebene, zu garantieren. So würde es gelingen, ein erneutes Totalversagen der Verfassungsschutzbehörden, wie durch den NSU-Skandal aufgedeckt, zu verhindern. Über den Gesetzesentwurf haben wir in den vergangenen Wochen mehrfach berichtet. Unisono sahen die Redner von CDU/CSU die Gesetzesvorlage als „Meilenstein“ auf dem Weg zu einem effektiveren Verfassungsschutz.
Hier veröffentlichten wir erstmalig eine Vorabversion des Entwurfs, der besonders mit der Ausstattung des BfV mit neuen Kapazitäten zur „Cyber-Abwehr“ auffiel. Ein Kommentar zum kompletten Gesetzesentwurf ist hier nachzulesen. Außerdem leakten wir ein „VS-Vertraulich“ eingestuftes Dokument, das den Aufbau einer neuen Verfassungsschutzeinheit zum Ausbau der Internet-Überwachung beschreibt.
In der Plenarsitzung war von Themen wie „Cyber-Abwehr“ oder „Cyber-Gefahr“ jedoch keine Spur. Die Debatte drehte sich vor allem um die erstmalige gesetzliche Regelung zum Umgang mit sog. „Vertrauensleuten“. Hauptstreitpunkt war neben der Frage, ob es für ein sicheres Deutschland überhaupt V‑Männer und Verfassungsschutz bräuchte, der § 9 im neuen Gesetzesentwurf. Dieser regelt sowohl die Rekrutierungsvoraussetzungen eines V‑Manns als auch die dem V‑Mann nach Anstellung verliehenen Rechte und Grenzen.
Die Frage, ob der vorliegende Entwurf die Beschäftigung als V‑Mann vom Schlag eines Piatto oder Tino Brandt, beides brutale V‑Männer in der NSU-Affäre, verhindern könnte, war in diesem Zusammenhang zwischen Opposition und Regierung umstritten. Festzuhalten ist aber, dass es nach der Neuregelung keinesfalls auszuschließen ist, erneut Schwerverbrecher als V‑Männer zu beschäftigen oder V‑Männer im Dienste des BfV Straftaten begehen zu lassen.
Sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Verdeckte Mitarbeiter rechtswidrig einen Straftatbestand von erheblicher Bedeutung verwirklicht haben, soll der Einsatz unverzüglich beendet werden; über Ausnahmen entscheidet der Behördenleiter oder sein Vertreter. …
Im Bundeszentralregister eingetragene Verurteilungen wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist, schließen Anwerbung und Einsatz grundsätzlich aus. (Hervorhebungen durch die Redaktion)Die an diesem Punkt emotional geführte Debatte verpasste so die Chance, auf Diskussionen über andere Neuregelungen einzugehen, wie z. B. die Ausweitung der „Cyber-Strategie“ und die Weiterentwicklung des Nachrichtendienstlichen Informationssystems (NADIS). Demnach sind Fragen über die Sicherheit der von NADIS gesammelten Daten, insbesondere im Licht der neuesten Erkenntnisse im NSA-BND-Skandal, nicht gestellt worden und folglich unbeantwortet geblieben.
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Classified Department: We Unveil the New Unit of the German Domestic Secret Service to Extend Internet Surveillance
Das "Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum" in Berlin-Treptow dient als Blaupause für die Pläne Europols. Wo st 01 / Wikimedia Commons / CC-BY-SA-3.0-DE, Verfassungsschutz berlin, CC BY-SA 3.0 DE Classified Department: We Unveil the New Unit of the German Domestic Secret Service to Extend Internet Surveillance The domestic secret service is setting up a new department to extend its internet surveillance capabilities, investing several million Euros. We publish the secret description for the new unit named „Extended Specialist Support Internet“. Over 75 spies are designated to monitor online chats and Facebook, create movement patterns and social network graphs and covertly „collect hidden information“.
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Geheime Referatsgruppe: Wir enthüllen die neue Verfassungsschutz-Einheit zum Ausbau der Internet-Überwachung
Jetzt mit neuer Einheit zur Internet-Überwachung: Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln Geheime Referatsgruppe: Wir enthüllen die neue Verfassungsschutz-Einheit zum Ausbau der Internet-Überwachung Das Bundesamt für Verfassungsschutz errichtet für mehrere Millionen Euro eine neue Einheit zum Ausbau der Internet-Überwachung. Das geht aus dem geheimen Konzept zur „Erweiterten Fachunterstützung Internet“ hervor, das wir veröffentlichen. Über 75 Spione sollen Chats und Facebook überwachen, Bewegungsprofile und Beziehungsnetzwerke erstellen sowie „verdeckte Informationen erheben“.
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Informationsfreiheits-Ablehnung: Kanzleramt ignoriert Datenschutzbeauftragten – und verweigert Antwort
Gibt die Vorhabendokumente nur an ausgewählte Journalisten & Lobbyisten: Bundeskanzleramt in Berlin. Bild: <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Tischbeinahe">Tischbeinahe</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/deed.de">BY 3.0</a>. Informationsfreiheits-Ablehnung: Kanzleramt ignoriert Datenschutzbeauftragten – und verweigert Antwort Das Bundeskanzleramt verweigert die Herausgabe eines Schreibens an den Datenschutzbeauftragten kurz nach Beginn der Snowden-Enthüllungen. Peter Schaar hatte wiederholt Informationen über die Überwachungsprogramme und die deutsche Zusammenarbeit angefordert – und wurde zunächst einfach ignoriert. Andere Ministerien haben uns ihre Antworten übermittelt, leider ohne erkennbaren Aufklärungswillen.
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Geheime Kommunikation: BSI programmierte und arbeitete aktiv am Staatstrojaner, streitet aber Zusammenarbeit ab
Teil des BKA-Gesetzes: Der Staatstrojaner. Geheime Kommunikation: BSI programmierte und arbeitete aktiv am Staatstrojaner, streitet aber Zusammenarbeit ab Das BSI hat das BKA bei der Programmierung des Staatstrojaners unterstützt und Quellcode beigesteuert. Das geht aus geheimer interner Kommunikation hervor, die wir veröffentlichen. Gleichzeitig hat die „Sicherheits“-Behörde öffentlich jede Zusammenarbeit abgestritten. Abgeordnete fordern Konsequenzen, vor allem eine Unabhängigkeit des BSI von Regierung und Innenministerium.
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Neues Verfassungsschutz-Gesetz geleakt: BND will Überwachung zum „Gefahrenbereich Cyber“ massiv ausbauen
Now with a new internet surveillance department: Federal Office for the Protection of the Constitution. Image: <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Stefan_Kühn">Stefan Kühn</a>. License: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de">BY-SA 3.0</a>. Neues Verfassungsschutz-Gesetz geleakt: BND will Überwachung zum „Gefahrenbereich Cyber“ massiv ausbauen Der Bundesnachrichtendienst soll internationale Kommunikationswege jetzt auch nach „Cyber-Gefahren“ durchsuchen. Das geht aus einem Gesetzentwurf zur Reform des Verfassungsschutzes hervor, den wir veröffentlichen. Die so gewonnenen Daten sollen auch an Polizeibehörden zur Strafverfolgung weitergegeben werden.
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: Parlamentarisches Kontrollgremium legt Zahlen zu Abhörmaßnahmen der Geheimdienste im Jahr 2013 vor
Vielsagende Illustration einer Broschüre des Europol-Zentrums zzr Verfolgung von „Cybercrime“ EC3. : Parlamentarisches Kontrollgremium legt Zahlen zu Abhörmaßnahmen der Geheimdienste im Jahr 2013 vor Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) hat gestern seinen „Bericht zur Beschränkung des Brief‑, Post- und Fernmeldegeheimnisses“ für 2013 publiziert. Dabei geht es um die drei Geheimdienste der Bundesregierung (Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst, Militärischer Abschirmdienst).
Die Pflicht zur Veröffentlichung entsprechender Zahlen ist im Artikel 10-Gesetz festgelegt. Die wesentlichen Angaben zu abgehörter Telekommunikation im Überblick:
Im Jahr 2013 genehmigte die G 10-Kommission dem BfV, dem BND und dem MAD im ersten Halbjahr 97 und im zweiten Halbjahr 115 Beschränkungsmaßnahmen nach § 3 G 10. Im Vergleich dazu belief sich die Zahl der Beschränkungsmaßnahmen im Berichtszeitraum 2012 auf 73 Einzelmaßnahmen im ersten Halbjahr und 84 Einzelmaßnahmen im zweiten Halbjahr.
Auf das BfV entfielen 73 Einzelmaßnahmen im ersten und 86 Einzelmaßnahmen im zweiten Halbjahr 2013. Davon wurden im ersten Halbjahr 27 neu begonnen und 46 aus dem Jahr 2012 fortgeführt. Im zweiten Halbjahr waren es 31 neu begonnene und 55 aus dem ersten Halbjahr 2013 fortgeführte Maßnahmen. Den Arbeitsbereich des BND betrafen 2013 im ersten Halbjahr 22 Anordnungen, von denen 14 aus dem Vorberichtszeitraum übernommen wurden. Im zweiten Halbjahr waren es 28 Anordnungen, von denen 18 aus der ersten Jahreshälfte übernommen wurden. Seitens des MAD wurden im ersten Halbjahr 2013 zwei Maßnahmen, die aus dem Vorberichtszeitraum übernommen wurden, und im zweiten Halbjahr eine Maßnahme, die aus dem ersten Halbjahr übernommen wurde, nach § 3 G 10 durchgeführt.
Die Anzahl der Hauptbetroffenen nach § 3 Absatz 1 G 10 schwankte zwischen 342 im ersten und 354 im zweiten Halbjahr 2013 (erstes und zweites Halbjahr 2012: 305 und 321 Hauptbetroffene). Die Anzahl der Nebenbetroffenen nach § 3 Absatz 2 G 10 betrug im Jahr 2013 zwischen 391 im ersten und 412 im zweiten Halbjahr (erstes und zweites Halbjahr 2012: 363 und 386 Nebenbetroffene).
Die den Zuständigkeitsbereich des BfV betreffenden Anordnungen umfassten auch im Berichtsjahr 2013 einen Großteil der in § 3 Absatz 1 G 10 aufgeführten Straftaten. Sie betrafen – jeweils differenziert nach erstem und zweitem Halbjahr 2013 – insbesondere die Bereiche Islamismus (46 bzw. 59 Verfahren) und Ausländerextremismus (8 bzw. 5 Verfahren) sowie den nachrichtendienstlichen Bereich (14 bzw. 19 Verfahren). Verfahren in den Bereichen Linksextremismus (jeweils 1) und Rechtsextremismus (4 bzw. 2) waren demgegenüber erneut in der Minderzahl. Die Einzelmaßnahmen des BND waren ausschließlich dem islamistischen Bereich zuzuordnen. Beim MAD betraf eine Maßnahme ebenfalls den Bereich Islamismus, die andere war dem nachrichtendienstlichen Bereich zuzuordnen.
Angaben gibt es auch zur „Strategischen Fernmeldeaufklärung“, mithilfe derer der BND die digitale Kommunikation mit definierten Suchbegriffen durchforstet. Die Begriffe selbst werden nicht veröffentlicht, es gibt lediglich Hinweise zu deren Anzahl.
Bekanntlich werden große Teile kabelgebundener Verkehre sowie „aus dem Weltraum“ (Satellitenkommunikation) ausgeforscht. Hier die Zahlen jener Telekommunikationsverkehre, die dann als „verdächtig“ übrig blieben:
Im Gefahrenbereich „Internationaler Terrorismus“ waren im Jahr 2013 im ersten Halbjahr 792 (734 formale, 58 inhaltliche) und im zweiten Halbjahr 851 (719 formale, 132 inhaltliche) Suchbegriffe angeordnet. Anhand dieser Suchbegriffe qualifizierten sich im Berichtszeitraum insgesamt 906 Telekommunikationsverkehre für diesen Gefahrenbereich. Davon waren einer aus dem Bereich der E‑Mail-Erfassung, 20 aus dem Bereich Faxerfassung, 11 aus dem Bereich Telex-Erfassung und 175 aus dem Bereich Spracherfassung. Daneben wurden 639 Verkehrsdatensätze und 60 SMS-Nachrichten erfasst. Im Vorberichtszeitraum 2012 betrug die Gesamtzahl der erfassten Verkehre noch 1804. Im Ergebnis wurden 73 der erfassten Telekommunikationsverkehre als nachrichtendienstlich relevant eingestuft (2012: 137 Telekommunikationsverkehre).
Im Gefahrenbereich „Proliferation und konventionelle Rüstung“ waren 2013 in der ersten Jahreshälfte 11 704 (10 272 formale, 1 432 inhaltliche) und im zweiten Halbjahr 11 696 (10 264 formale, 1 432 inhaltliche) Suchbegriffe angeordnet. Es qualifizierten sich anhand der angeordneten Suchbegriffe 14 411 Telekommunikationsverkehre. Davon waren 13 502 aus dem Bereich der E‑Mail-Erfassung, 111 aus dem Bereich Faxerfassung, 481 aus dem Bereich Telex-Erfassung und 314 aus dem Bereich Spracherfassung. Daneben wurden ein Verkehrsdatensatz und zwei SMS-Nachrichten erfasst. Im Vorberichtszeitraum 2012 handelte es sich noch um 849 497 Verkehre. 32 der erfassten Telekommunikationsverkehre wurden schließlich als nachrichtendienstlich relevant eingestuft. Im Vorberichtszeitraum belief sich die Zahl der als nachrichtendienstlich relevant einge-stuften Verkehre auf insgesamt 107.
Für den Gefahrenbereich „Illegale Schleusung“ waren in 2013 im ersten Halbjahr 27 und in der zweiten Jahreshälfte 28 formale Suchbegriffe angeordnet. Anhand der genehmigten Suchbegriffe qualifizierten sich 84 Telekommunikationsverkehre. Davon waren vier dem Bereich Spracherfassung zuzuordnen. Zudem wurden 76 Verkehrsdatensätze und vier SMS-Nachrichten erfasst. Im Vorberichtszeitraum 2012 waren es noch 390 Verkehre. 13 der erfassten Telekommunikationsverkehre wurden als nachrichtendienstlich relevant eingestuft (2012: 44 Telekommunikationsverkehre).
Ebenfalls gestern hat das PKGr seinen „Bericht zu den Maßnahmen nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz“ für das Jahr 2013 veröffentlicht. Dort sind Auskunftsverlangen bei Luftfahrtunternehmen, Finanzdienstleistern, Postdienstleistern sowie Telekommunikations- und Teledienstunternehmen aufgelistet. Bei letzteren hat sich im Vergleich zum Vorjahr eine starke Zunahme ergeben. Auch die Zahl der Einsätze von IMSI-Catchern stieg rasant.
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: Bundeswehr und Bundesnachrichtendienst sind nicht allein: Auch der Verfassungsschutz will soziale Medien in Echtzeit ausforschen
: Bundeswehr und Bundesnachrichtendienst sind nicht allein: Auch der Verfassungsschutz will soziale Medien in Echtzeit ausforschen Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) will soziale Medien in Echtzeit überwachen, um aus den Nachrichten Rückschlüsse auf Verbindungen unter den Teilnehmenden der Kommunikation zu ziehen. Dies berichtet der aus dem Projekt „Geheimer Krieg“ hervorgegangene Rechercheverbund aus NDR, WDR und „Süddeutscher Zeitung“. Demnach plane der Inlandsgeheimdienst den Aufbau einer neuen Referatsgruppe, insgesamt seien 75 Vollzeitstellen anvisiert. Die Fachabteilung trage den Namen „Erweiterte Fachunterstützung Internet“ (EFI). Heute Nachmittag soll laut den Berichten der Haushalt des Innenministeriums beschlossen werden.
Bereits 2012 habe die Behörde beklagt, eine manuelle Auswertung von Internetinhalten sei „nicht mehr möglich“. Standorte in Berlin und Köln sollten deshalb mit neuer Technik und Personal aufgerüstet werden. Hierfür solle ein „System zur Gewinnung, Verarbeitung und Auswertung von großen Datenmengen aus dem Internet“ entwickelt werden. Seit Frühjahr suche die Behörde bereits „IT-affine Sachbearbeiter/innen“ mit „Erfahrung in der Analyse großer Datenmengen“ sowie Informatiker für „Analysen von Internetprotokollen“ und zur „Beobachtung und Bewertung der technischen Fortentwicklung von Netzwerk- und Internettechnologien“.
Der Inlandsgeheimdienst setzt schon jetzt Werkzeuge zur Auswertung Sozialer Netzwerke ein. Um welche Anwendungen es sich dabei handelt ist unklar, auch die genutzten Verfahren sind nicht bekannt. Möglich ist, dass lediglich die Kommunikation einzelner NutzerInnen oder deren Inhalte grafisch aufbereitet werden. Andere Anwendungen behaupten in der Lage zu sein, sogar Stimmungen in der Bevölkerung erkennen zu können. Die Ausspähung des öffentlich zugänglichen Internet wird als „Open Source Intelligence“ (OSINT) oder „Reality Mining“ bezeichnet. Die Funktionsweise derartiger Anwendungen hatten wir hier bereits beschrieben.